verkaufe einen AGILENT (HP) Frequenzzähler HP53131A es hilft nichts, ich brauch Platz und dieser muss jetzt auch noch weg. Hab noch nen EIP und nen Keithley rumstehen, die dürfen bleiben ;-) Zustand und Funktion siehe Bilder Daten laut Internet: 53131A universal counter The two-channel 53131A counter 10 digits per second of frequency/period resolution and a bandwidth of 225 MHz Preis 290,- VHB incl. DHL Versand (DE only) Bezahlung gerne: - in Bar bei Abholung in 85xxx, finden dabei evtl. auch noch Gefallen an anderen Equipment wie TEK Einschubgehäusen, Keithley DMM, Picoammeter oder Current/Voltagesource.. alternativ Versand und: - Überweisung - oder Paypal for Friends (die üblichen Vedächtigen die eh nix kaufen dürfen gerne wieder haten - aber die letzten Käufer waren alle zufrieden) Lieferumfang: nur Frequenzzähler, ohne Kabel, ohne den 10MHz Generator Tierfreier Nichtraucherhaushalt Kauf von Privat und ohne Gewährleistung ## Rückfragen, Details, Preis etc. bitte per PN mit email und Betreff ##
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Manfred K. schrieb: > (..) > Preis 290,- VHB incl. DHL Versand (DE only) > (..) > alternativ Versand und: > - oder Paypal for Friends > (die üblichen Vedächtigen die eh nix kaufen dürfen gerne wieder haten - Es geht nicht darum zu haten. Es geht darum bei so einem Betrag nicht gegen die AGB von Paypal zu verstoßen und damit eine Kontosperrung zu riskieren. Ich biete bei Verkäufen, auch mit deutlich kleineren Beträgen, grundsätzlich den Käuferschutz an. Ich übernehme sogar die Gebühren. Paypal F&F nehme ich nur wenn ich etwas verschenke, also nur das Porto bezahlt werden muss. > aber die letzten Käufer waren alle zufrieden) Darum geht es aber nicht. Weshalb akzeptierst du Paypal mit Käuferschutz nicht? Nur wegen der Gebühren?
Jörg R. schrieb: > Weshalb akzeptierst du Paypal mit Käuferschutz nicht? Über Recht haben Gerichte zu entscheiden, nicht ein privater Finanzladen.
Ralf X. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Weshalb akzeptierst du Paypal mit Käuferschutz nicht? > > Über Recht haben Gerichte zu entscheiden, nicht ein privater > Finanzladen. Wenn man den privaten Finanzladen benutzen möchte, darf man sich allerdings an seine Bedingungen halten. Da stimme ich meinem Namensvetter zu. Die Alternative hat Manfred aber angeboten: eine ganz normale Überweisung. Ich würde an seiner Stelle schlicht den privaten Finanzladen dann gar nicht erst anbieten. (Leider brauch ich den Zähler grad nicht, ein Keithly DMM würde mich vielleicht eher interessieren.)
Jörg W. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Jörg R. schrieb: >>> Weshalb akzeptierst du Paypal mit Käuferschutz nicht? >> >> Über Recht haben Gerichte zu entscheiden, nicht ein privater >> Finanzladen. > > Wenn man den privaten Finanzladen benutzen möchte, darf man sich > allerdings an seine Bedingungen halten. Da stimme ich meinem > Namensvetter zu. Ich hatte den Fall leider schon das Paypal eine Zahlung an mich zurückgehalten hat, um die 50,- Euro. Ich hatte mit Käuferschutz angeboten. Der Käufer hat mit F&F bezahlt und im Kommentarfeld angegeben um was es geht. > Die Alternative hat Manfred aber angeboten: eine ganz normale > Überweisung. > Ich würde an seiner Stelle schlicht den privaten > Finanzladen dann gar nicht erst anbieten. Genau so.
Jörg W. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Jörg R. schrieb: >>> Weshalb akzeptierst du Paypal mit Käuferschutz nicht? >> >> Über Recht haben Gerichte zu entscheiden, nicht ein privater >> Finanzladen. > > Wenn man den privaten Finanzladen benutzen möchte, darf man sich > allerdings an seine Bedingungen halten. Da stimme ich meinem > Namensvetter zu. Prima formuliert: Man darf. Aber man muss nicht. Und dennoch kann der private Finanzladen mit so einem Kunden zufrieden sein. Und was geht einen Käufer an, welche Konditionen der VK mit seinem Finanzdienstleister hat, wenn der Käufer darüber aufgeklärt wurde, dass besondere Services aus B2C für ihn entfallen?
Ralf X. schrieb: > Und dennoch kann der private Finanzladen mit so einem Kunden zufrieden > sein. Ist er aber u.U. dann eben nicht, wie du an Jörgs Beispiel gesehen hast. Vor Gericht brauchst du damit auch nicht gehen. Davon abgesehen, dass die Chancen gut sind, dass auch ein Gericht an deren Bedingungen gar nichts auszusetzen hat, die entstehenden Kosten und der Arbeitsaufwand machen diese Idee ziemlich unsinnig. Wenn man Angst vor deren Käuferschutz hat, sollte man schlicht diesen privaten Finanzladen nicht mit anbieten.
Und schon wieder - Hauptsache schwätzen, egal was das Threadthema ist, selbst Mods sind davon nicht ausgenommen...
Jörg W. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Und dennoch kann der private Finanzladen mit so einem Kunden zufrieden >> sein. > > Ist er aber u.U. dann eben nicht, wie du an Jörgs Beispiel gesehen hast. Das ist dann aber eben Jörgs Problem und nicht meins. Und auch nicht das Problem eines Käufers, dem sämtliche Rechte aus BGB weiterhin erhalten bleiben. > Vor Gericht brauchst du damit auch nicht gehen. Womit? Als K oder VK? Bei B2B, B2C, C2C oder C2B? Bei was für Verträgen? > Davon abgesehen, dass > die Chancen gut sind, dass auch ein Gericht an deren Bedingungen gar > nichts auszusetzen hat, die entstehenden Kosten und der Arbeitsaufwand > machen diese Idee ziemlich unsinnig. Einen Rechtsstreit einzugehen sollte man nur, wenn man selber rechtskundig ist oder einen Ratgeber hat, der es ist. RA bekommen ihr Geld an sich immer, zu 50% von ihren eigenen Mandanten. > Wenn man Angst vor deren Käuferschutz hat, sollte man schlicht diesen > privaten Finanzladen nicht mit anbieten. Ich habe da keine Angst, sondern habe privat da einfach keinen Bock zu. Dennoch weiss ich, dass viele Käufer bei kleinanzeigen diese Zahlungsform lieben, auch als Zahlung F&F.
@Jörg (Moderator) Lösche bitte alle Kommentare zu dem Thema. Ich wollte keine Diskussion entfachen die den Thread ausufern lässt und ihn sprengt. Ralf & Co sollen es handhaben wie sie es wollen. Vielleicht verstehen sie es wenn sie selbst mal betroffen sind, egal ob als Käufer oder Verkäufer. Es macht auch keinen Sinn mit Ralf zu diskutieren, das zeigt sich hier wieder und auch in anderen Threads. Ralf X. schrieb:t mit anbieten. > (..) > Ich habe da keine Angst, sondern habe privat da einfach keinen Bock zu. > Dennoch weiss ich, dass viele Käufer bei kleinanzeigen diese > Zahlungsform lieben, auch als Zahlung F&F. Ja, und die verstoßen alle gegen die AGB. Ich würde nicht bei denen kaufen.
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Jörg R. schrieb: > Ralf X. schrieb:t mit anbieten. >> (..) >> Ich habe da keine Angst, sondern habe privat da einfach keinen Bock zu. >> Dennoch weiss ich, dass viele Käufer bei kleinanzeigen diese >> Zahlungsform lieben, auch als Zahlung F&F. > > Ja, und die verstoßen alle gegen die AGB. Ich würde nicht bei denen > kaufen. Welche AGB? Was geht mich eine AGB einer Firma an, wenn ich mit der eigene Vereinbahrungen habe? Ich war mein gesamtes Berufsleben selbstständig und konnte meine "AGB" schreiben, wie ich wollte. Unbd jeder andere Betrieb, etc. konnte und kann das auch. Dummerweise kommen sich diese "AGB" alle naslang in die Quere und richten totales Chaos an, wenn beide Seiten auf ihren jeweiligen "AGB" beharren. Meine Vereinbarungen mit meinen Finanzdienstleistern gehen Dich und andere schlichtweg nichts an. Fertig!
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