Forum: Markt [V] Apple Cinema Display 20" Gebrauchsspuren


von Lars B. (larsb)


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Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die 
Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der 
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
von Lars B. (larsb)


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von Lars B. (larsb)


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von Peter S. (petersieg)


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Hast Nachricht.
von Johannes F. (jofe)


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Lars B. schrieb:
> Die
> Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der
> Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich 
irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar 
Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.
von Rene K. (xdraconix)


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Johannes F. schrieb:
> Lars B. schrieb:
>> Die
>> Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der
>> Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
>
> Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich
> irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar
> Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.

Nein, gar nichts. Der Hinweis "Privatverkauf" reicht vollkommen aus.
von Lars B. (larsb)


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Den Sinn oder Unsinn dieses Textes kann man sich leicht mit der 
Suchmaschine des geringsten Misstrauens anlesen.
Bestenfalls braucht das keiner.

Das Display ist weg.
von Soul E. (soul_eye)


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Johannes F. schrieb:
> Lars B. schrieb:
>> Die
>> Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der
>> Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
>
> Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich
> irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar
> Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Formulierung "Der 
Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." zu 
allgemein ist, da es Haftungsgründe gibt, die sich vertraglich nicht 
ausschließen lassen. Damit würde dieser Ausschluß ungültig.

Um das zu vermeiden, muss man die nicht ausschließbaren Fälle explizit 
vom Ausschluß ausschließen: "Die Haftung für arglistig verschwiegene 
Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder 
Gesundheit bleibt unberührt."


Nach Ansicht der Verbraucherzentralen bietet die Formulierung in dieser 
Form eine gewisse Sicherheit, auch von Juristen so verstanden zu werden, 
wie es der unvoreingenommene Leser erwartet. Im Zweifel wird das aber 
ein Gericht entscheiden.
von Johannes F. (jofe)


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Soul E. schrieb:
> Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Formulierung "Der
> Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." zu
> allgemein ist, da es Haftungsgründe gibt, die sich vertraglich nicht
> ausschließen lassen. Damit würde dieser Ausschluß ungültig.

Aha, also der Grund, weshalb es auch die "Salvatorische Klausel" gibt.

Soul E. schrieb:
> Um das zu vermeiden, muss man die nicht ausschließbaren Fälle explizit
> vom Ausschluß ausschließen:

Ich hätte ja dann rein von der Vernunft her gedacht, daß es genügen 
sollte, zu schreiben: "Jegliche Mängelhaftungsansprüche werden so weit 
wie rechtlich möglich ausgeschlossen."

Aber bekanntlich hat ja Jura zum Teil recht wenig mit Vernunft und 
gesundem Menschenverstand zu tun, zumindest was m.E.n. das Zivilrecht 
betrifft. Man denke nur an die Trennungstheorie und solche wunderbaren 
maximal lebensfremden Konstrukte...
von H. H. (hhinz)


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Johannes F. schrieb:
> Aha, also der Grund, weshalb es auch die "Salvatorische Klausel" gibt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2f/Paulaner_Salvator_Front_and_Back.jpg
von Max B. (citgo)


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Rene K. schrieb:
> Johannes F. schrieb:
>> Lars B. schrieb:
>>> Die
>>> Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der
>>> Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
>>
>> Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich
>> irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar
>> Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.
>
> Nein, gar nichts. Der Hinweis "Privatverkauf" reicht vollkommen aus.

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