Johannes F. schrieb:
Lars B. schrieb:
Die
Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Nur rein aus Interesse: Bringt es einem als Verkäufer rechtlich
irgendwas, diesen Satz ins Angebot zu schreiben? Habe ich schon ein paar
Mal so ähnlich gelesen und frage mich jedesmal.
Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Formulierung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." zu allgemein ist, da es Haftungsgründe gibt, die sich vertraglich nicht ausschließen lassen. Damit würde dieser Ausschluß ungültig.
Um das zu vermeiden, muss man die nicht ausschließbaren Fälle explizit vom Ausschluß ausschließen: "Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt."
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen bietet die Formulierung in dieser Form eine gewisse Sicherheit, auch von Juristen so verstanden zu werden, wie es der unvoreingenommene Leser erwartet. Im Zweifel wird das aber ein Gericht entscheiden.