Welche Rechte bekommt man mit einer Ausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur mit bzw.nach der Ausbildung/ Abschluss, die man davor nicht hatte? Ich meine wirklich nur die Rechte im jurist.Sinne, nicht die Fähigkeiten/Wissen, das man sich damit auch mehr oder weniger erwirbt. Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte? Firma gründen. geht selbst mit Abi/Volljährigkeit, auf Stellen bewerben analog...Meister dürfen einen Handwerksbetrieb gründen und ausbilden, aber Ingenieure haben doch keinen "Zugewinn" oder?
Finn R. schrieb: > Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical > Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte? Den akademischen Grad führen. Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben.
Ich verstehe es so, das hier nach den Berechtigungen gefragt wird, die man mit Abschluß einer Ausbildung in den genannten Richtungen "Meister, Techniker oder Ingenieur" quasi "inklusive" erwirbt. Da es in .de hunderte verschiedenen "Berechtigungssysteme" gibt, kann man das nicht pauschal beantworten. Erst recht nicht die Frage, ob man sich ohne die genannten Abschlüsse in die Berechtigung auch als Autodidakt (mit entsprechenden Qualifizierungsnachweisen) mithilfe eines gewieften Winkeladvokaten hineinklagen könnte. Im öffentlichen Dienst sind Abschlüsse oft "Zugangsberechtigungen" zu bestimmten Laufbahnen, resp. Laufbahnstufen. Da kommt manches Mädel ins Weinen, das sie "nur" als Kinderpfleger aber nicht als "Erzieher" eingestellt wird, weil sie irgendeine Teilprüfung versemmelte. Gehaltsstufen ähnlich, haste keinerlei Abschluss, wirste halt nur (nach Tarif) für Ungelernte bezahlt. Für Promotionsverfahren gibt es auch Zulassungsvoraussetzungen, ohne (abgeschlossenes) Studium keine Chance "den Doktor" zu machen. Dagegen hat selbst ein Kevin Kühnert gezeigt, wie man sich auch in ein zulassungsbeschränktes Studium klagen kann (um das dann abzubrechen ...) . Für Prüfer resp. Verantwortliche für Zulassungsverfahren ähnlich, wenn in Ordnung der Institution steht, das man als Abteilungsleiter bspw. für die Zulassung von sicherheitskritischen Einrichtungen studiert haben muss, dann ist das eben so. Da gab's den Fall mit dem Brandschutz an einem Großflugafen, da hatte ein "Ingenieur" seine Finger im Spiel, dem der Hochschulabschluss komplett fehlte: * https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article129408915/Ex-BER-Planer-di-Mauro-als-falscher-Ingenieur-entlarvt.html Vielleicht ist dergleichen in Italien nicht unüblich ... Schon bei der Zulassung als Prüfer für die elektrische Sicherheit gab's "Diskussionsbedarf" bezüglich Kollegen mit abgebrochener Ausbildung/Studium. Aber wenn der Geschäfstführer etc. der Meiunung ist, derjenige hat seine Quali für Berechtigung durch seine Berufserfahrung in diesem Metier bewiesen dann kann das ausreichen. Aber der Grat zwischen "Hochstapler" und Fachkraft ist in manchen Bereichen ziemlich "spitz". * https://de.wikipedia.org/wiki/Hochstapler
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Finn R. schrieb: > Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical > Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte? Zumindest erfüllst du mal die Grundvoraussetzung, um als Elektrofachkraft im Sinn des DGUV-Regelwerks zu gelten und kannst im Betrieb ggf. für entsprechende Tätigkeiten eingesetzt werden. Auch eine Bestellung als verantwortliche Elektrofachkraft ist möglich. > Meister dürfen einen Handwerksbetrieb gründen und ausbilden, aber > Ingenieure haben doch keinen "Zugewinn" oder? Das mit den Handwerksbetrieben und Ausbildungsberechtigungen ist ein bisschen komplizierter. Die Meisterpflicht zur Führung von Handwerksbetrieben gibt es gar nicht in allen Gewerken und wo es sie gibt, sind alternative Qualifikationen wie Techniker oder Ingenieur oft auch möglich, das entscheidet letztlich die Kammer. Und zur Ausbildung brauchst du einen AdA-Schein + relevante Berufserfahrung. In der Meisterprüfung ist der AdA-Schein bereits enthalten, an Technikerschulen wird er oft optional angeboten, ansonsten kann man ihn auch als separate Weiterbildung machen.
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Finn R. schrieb: > meine wirklich nur die Rechte im jurist.Sinne, Wenn Du die Juristen fraegst, ist die Antwort: Keine Rechte haben nur Volljuristen. D.h. ueber Rechte zu diskutieren oder zu kritisieren, steht nur Juristen zu und alles andere sind Laien. Es gibt nur Vorschriften, wenn diese erfuellt werden, dass bestimmte gesetzliche Regelungen zutreffen, die zum Vorteil oder Nachteil ausgelegt werden.
Dieter D. schrieb: > Rechte haben nur Volljuristen. D.h. ueber Rechte zu diskutieren oder zu > kritisieren, steht nur Juristen zu und alles andere sind Laien. Das ist mißverstanden. Ein Arzt darf nach seiner Ausbildung Medikamente verschreiben, vorher nicht. Ein Elektriker darf Hausinstallationen vornehmen, vorher nicht. Es gibt derart sicher viele Beispiele. Und ich frage mich, was darf z.B. ein Elektroingenieur nach seiner (langen und komplexen) Ausbildung, was er zuvor nicht durfte ("nicht konnte", sondern "nicht durfte"). Meines Wissens darf ein Elektroingenieur ohne zusätzliche Weiterbildung/Ausbildung streng genommen noch nicht einmal eine Steckdose in der Wohnung anschließen. Den Grad einfach zu tragen (tragen zu dürfen) ist nur ein Symbol, hat aber scheinbar keine praktische Relevanz (Möglichkeiten im öffentlichen Dienst abgesehen).
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Im E-Technik-Bereich: Die Berufsausbildung ist die Mindestvoraussetzung, um überhaupt vollwertige Elektrofachkraft (EFK) werden zu können. Das ist sogar die einzige absolut harte, mit Papieren eindeutig belegbare und überprüfbare Voraussetzung. Natürlich gehört zur EFK noch mehr, etwa Normenkenntnis und das nötige Fachwissen, aber es ist nicht festgelegt, wie dieses Wissen erworben sein muss. Der Elektrotechnik-Meister, der staatlich geprüfte Techniker und der Ingenieur sind dann allesamt die nächste Stufe. Rein rechtlich ist es ab dieser Stufe egal, was man davon ist; die Rechte unterscheiden sich prinzipiell nicht mehr — außer bei der Frage des TREI-Scheins und des AdA-Scheins. Diese macht ein Handwerksmeister in der Regel im Rahmen der Meisterprüfung als Prüfungsteil unter anderem Namen mit. Alle anderen, also Industriemeister, Techniker und Ingenieure, müssen sie jedoch als separate Prüfung ablegen. Man kann aber bei der Handwerksmeisterprüfung im entsprechenden Prüfungsteil durchfallen und trotzdem Meister werden. Dann muss man, wie die Ingenieure und Techniker, vor Übernahme entsprechender Aufgaben die TREI-Prüfung bestehen. Diese Ausbildungsstufe ist die Mindestvoraussetzung, um „Verantwortliche Elektrofachkraft“ (VEFK) werden zu können. Der TREI-Schein ist die Voraussetzung, um sich selbst als Gewerbebetrieb ins Installateursverzeichnis der Netzbetreiber eintragen zu lassen bzw. bei einem Betrieb, der diese Eintragung hat, eigenverantwortlich über Kleinreparaturen hinausgehende Arbeiten an mit dem öffentlichen Stromnetz verbundenen Anlagen ausführen zu können — bis hin zur kompletten Neuerrichtung. Der AdA-Schein ist die Berechtigung, als offizieller Ausbilder tätig zu sein. In anderen Bereich sieht es dann schon anders aus, Medizin wurde ja schon genannt (wobei man da die Rechte als Arzt durch die Apporbation erhält, das Studium ist die Vorraussetzung um Approbiert zu werden). Oder auch z.B. welche Aufgaben man als KFZ Sachverständiger wahrnehmen darf... Für Vollabnahmen z.B. muss jemand ein Uni-Ing. bzw. jetzt Master sein oder aber einige weniger Ausnahmen ein Bachelor bzw. früher FH-Ing. wenn er einen sehr spezifischen Studiengang plus Zusatzbildung hat.
Wenn du ein Papier haben möchtest das dir Rechte gibt werde was anderes. Wenn du ein Papier haben möchtest das dir Türen zu Jobs öffnet die Hauptschul-Hubert und Gustav-Geselle im Normalfall niemals bekommen studiere eine Ingenieurwissenschaft.
> Meines Wissens darf ein Elektroingenieur ohne > zusätzliche Weiterbildung/Ausbildung streng genommen noch nicht einmal > eine Steckdose in der Wohnung anschließen. Wenn der Herr oder Madam Elektroingenieur, die von ihm angeschlossene Steckdose von einer examinierten Fachkraft prüfen lässt, hat auch keiner ein Problem damit. Und geprüft wird auf fixierte Standards, die aus welchen Gründen auch immer nicht so im Studium vermittelt werden. Ein Studierter mag zwar wissen, das elektrischer Strom auch durch Wasser/feuchtigkeit geleitet wird, dennoch sind ihm die "amtlichen" Vorgaben bsw. zum Mindest-Abstand zwischen Steckdose und bspw. Duschkabine nicht bekannt. Und die kann er auch nicht mit stundenlanger Rechnerei ermitteln. Noch "unmöglicher" sind verpflichtende Festlegungen, die sich nicht aus den Naturgesetzen ableiten lassen, wie beispielsweise Farbgebung bei der Hausinstallation und womöglich noch abseits vom Land der besuchten Hochschule. > Den Grad einfach zu tragen > (tragen zu dürfen) ist nur ein Symbol, hat aber scheinbar keine > praktische Relevanz (Möglichkeiten im öffentlichen Dienst abgesehen). Abgeschlossenes Elektrostudium ist oft Grundvoraussetzung für eine Anstellung. Oder für noch weiterführende Ausbildung (Promotion und zu einem gewissen Anteil MBA). Und nichts hält den Cand. ing. ab sich während des Studiums resp. des (obligatorischen?) Ingenieurpraktikums, das Wissen anzueignen, das er in seiner Berufskarriere zu nutzen gedenkt. Es ist halt nicht mehr wie in der Dorfschule wo der Dorflehrer bestimmt, was Klein-Fritze lernen muss. Der Unterschied zwischen "Firma gründen" und "Freiberufler" scheint auch nicht wirklich angekommen zu sein. Als Angehöriger der "freien Berufe" kann man seinen Beruf ohne Gewerbeanmeldung und -steuer ausüben. * https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
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H. H. schrieb: > Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben. Geht auch ohne den akademischen Grad, da es ja von der Art der Tätigkeit selbst abhängt, ob sie freiberuflich ist. Allerdings dürfte im Zweifelsfalle die Argumentation gegenüber dem Finanzamt mit dem akademischen Grad einfacher ausfallen. Finn R. schrieb: > Ein Elektriker darf Hausinstallationen vornehmen, vorher nicht. Nein. Zumindest nicht mehr als jede andere Person mit dem entsprechenden Sachverstand.
> Dipl.Ing/Master of Electrical Science ... Also m.E. gibt es den Titel/Bezeichnung "Master of Electrical Science" nicht, was es amtlicherweise gibt ist ein "Master of Science in Electrical Engineering". BTW: Und wenn sie dir in Ami-land den "State Electrican" schicken, dann kommt der nicht um deine Steckdosen zu prüfen ... . * https://en.wikipedia.org/wiki/State_electrician
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Jörg W. schrieb: > H. H. schrieb: >> Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben. > > Geht auch ohne den akademischen Grad, da es ja von der Art der Tätigkeit > selbst abhängt, ob sie freiberuflich ist. Außer nahezu ausgestorbenem Altbestand darf man sich ohne passenden Grad aber nicht Ingenieur nennen.
> Außer nahezu ausgestorbenem Altbestand darf man sich ohne passenden Grad > aber nicht Ingenieur nennen. Hehe " ... nahezu ausgestorbenem Altbestand ..." im Zusammenhang mit dem wikipediatext zu Ingenieur wird's witzig: "Zu den allgemeinen Voraussetzungen für Ingenieure gehören schöpferische Geisteskraft, natürliche und zusätzlich förderbare Begabung und Erfindungskraft, die Fähigkeit zum schrittweisen Konstruieren gelingender Umsetzungen sowie ein umfassendes naturwissenschaftliches Verständnis technischer Abläufe und Aufgabenstellungen, oft verknüpft mit weitreichenden operanten Denkprozessen." * https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur Jaja es gibt auch den Ingenieur im militärischen Kontext, das ist auch der ursprüngliche. Deshalb ging der Siemens Werner ja auch an die "Vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule".
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