Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechte mit Ausbildung (Meister, Techniker, Ingenieure)


von Finn R. (finn_der_ii)


Lesenswert?

Welche Rechte bekommt man mit einer Ausbildung als Meister, Techniker 
oder Ingenieur mit bzw.nach der Ausbildung/ Abschluss, die man davor 
nicht hatte? Ich meine wirklich nur die Rechte im jurist.Sinne, nicht 
die Fähigkeiten/Wissen, das man sich damit auch mehr oder weniger 
erwirbt. Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical 
Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte? Firma gründen. geht 
selbst mit Abi/Volljährigkeit, auf Stellen bewerben analog...Meister 
dürfen einen Handwerksbetrieb gründen und ausbilden, aber Ingenieure 
haben doch keinen "Zugewinn" oder?
von H. H. (hhinz)


Lesenswert?

Finn R. schrieb:
> Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical
> Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte?

Den akademischen Grad führen.

Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben.
von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


Lesenswert?

Ich verstehe es so, das hier nach den Berechtigungen gefragt wird, die 
man mit Abschluß einer Ausbildung in den genannten Richtungen "Meister, 
Techniker oder Ingenieur"  quasi "inklusive" erwirbt.

Da es in .de hunderte verschiedenen "Berechtigungssysteme" gibt, kann 
man das nicht pauschal beantworten. Erst recht nicht die Frage, ob man 
sich ohne die genannten Abschlüsse in die Berechtigung auch als 
Autodidakt (mit entsprechenden Qualifizierungsnachweisen) mithilfe eines 
gewieften Winkeladvokaten hineinklagen könnte.

Im öffentlichen Dienst sind Abschlüsse oft "Zugangsberechtigungen" zu 
bestimmten Laufbahnen, resp. Laufbahnstufen. Da kommt manches Mädel ins 
Weinen, das sie "nur" als Kinderpfleger aber nicht als "Erzieher" 
eingestellt wird, weil sie irgendeine Teilprüfung versemmelte.

Gehaltsstufen ähnlich, haste keinerlei Abschluss, wirste halt nur (nach 
Tarif) für Ungelernte bezahlt.

Für Promotionsverfahren gibt es auch Zulassungsvoraussetzungen, ohne 
(abgeschlossenes) Studium keine Chance "den Doktor" zu machen. Dagegen 
hat selbst ein Kevin Kühnert gezeigt, wie man sich auch in ein 
zulassungsbeschränktes Studium klagen kann (um das dann abzubrechen ...) 
.

Für Prüfer resp. Verantwortliche für Zulassungsverfahren ähnlich, wenn 
in Ordnung der Institution steht, das man als Abteilungsleiter bspw. für 
die Zulassung von sicherheitskritischen Einrichtungen studiert haben 
muss, dann ist das eben so.
Da gab's den Fall mit dem Brandschutz an einem Großflugafen, da hatte 
ein "Ingenieur" seine Finger im Spiel, dem der Hochschulabschluss 
komplett fehlte:
* 
https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article129408915/Ex-BER-Planer-di-Mauro-als-falscher-Ingenieur-entlarvt.html
Vielleicht ist dergleichen in Italien nicht unüblich ...

Schon bei der Zulassung als Prüfer für die elektrische Sicherheit gab's 
"Diskussionsbedarf" bezüglich Kollegen mit abgebrochener 
Ausbildung/Studium. Aber wenn der Geschäfstführer etc. der Meiunung ist, 
derjenige hat seine Quali für Berechtigung durch seine Berufserfahrung 
in diesem Metier bewiesen dann kann das ausreichen.

Aber der Grat zwischen "Hochstapler" und Fachkraft ist in manchen 
Bereichen ziemlich "spitz".

* https://de.wikipedia.org/wiki/Hochstapler
: Bearbeitet durch User
von Thomas B. (thomas2)


Lesenswert?

Finn R. schrieb:
> Also was darf man z.B. als Dipl.Ing/Master of Electrical
> Science, was man ohne diesen Titel nicht dürfte?

Zumindest erfüllst du mal die Grundvoraussetzung, um als 
Elektrofachkraft im Sinn des DGUV-Regelwerks zu gelten und kannst im 
Betrieb ggf. für entsprechende Tätigkeiten eingesetzt werden. Auch eine 
Bestellung als verantwortliche Elektrofachkraft ist möglich.

> Meister dürfen einen Handwerksbetrieb gründen und ausbilden, aber
> Ingenieure haben doch keinen "Zugewinn" oder?

Das mit den Handwerksbetrieben und Ausbildungsberechtigungen ist ein 
bisschen komplizierter. Die Meisterpflicht zur Führung von 
Handwerksbetrieben gibt es gar nicht in allen Gewerken und wo es sie 
gibt, sind alternative Qualifikationen wie Techniker oder Ingenieur oft 
auch möglich, das entscheidet letztlich die Kammer. Und zur Ausbildung 
brauchst du einen AdA-Schein + relevante Berufserfahrung. In der 
Meisterprüfung ist der AdA-Schein bereits enthalten, an Technikerschulen 
wird er oft optional angeboten, ansonsten kann man ihn auch als separate 
Weiterbildung machen.
: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Finn R. schrieb:
> meine wirklich nur die Rechte im jurist.Sinne,

Wenn Du die Juristen fraegst, ist die Antwort: Keine

Rechte haben nur Volljuristen. D.h. ueber Rechte zu diskutieren oder zu 
kritisieren, steht nur Juristen zu und alles andere sind Laien.

Es gibt nur Vorschriften, wenn diese erfuellt werden, dass bestimmte 
gesetzliche Regelungen zutreffen, die zum Vorteil oder Nachteil 
ausgelegt werden.
von Finn R. (finn_der_ii)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Rechte haben nur Volljuristen. D.h. ueber Rechte zu diskutieren oder zu
> kritisieren, steht nur Juristen zu und alles andere sind Laien.

Das ist mißverstanden. Ein Arzt darf nach seiner Ausbildung Medikamente 
verschreiben, vorher nicht. Ein Elektriker darf Hausinstallationen 
vornehmen, vorher nicht. Es gibt derart sicher viele Beispiele. Und ich 
frage mich, was darf z.B. ein Elektroingenieur nach seiner (langen und 
komplexen) Ausbildung, was er zuvor nicht durfte ("nicht konnte", 
sondern "nicht durfte"). Meines Wissens darf ein Elektroingenieur ohne 
zusätzliche Weiterbildung/Ausbildung streng genommen noch nicht einmal 
eine Steckdose in der Wohnung anschließen. Den Grad einfach zu tragen 
(tragen zu dürfen) ist nur ein Symbol, hat aber scheinbar keine 
praktische Relevanz (Möglichkeiten im öffentlichen Dienst abgesehen).
: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


Lesenswert?

Im E-Technik-Bereich:

Die Berufsausbildung ist die Mindestvoraussetzung, um überhaupt 
vollwertige Elektrofachkraft (EFK) werden zu können. Das ist sogar die 
einzige absolut harte, mit Papieren eindeutig belegbare und überprüfbare 
Voraussetzung.

Natürlich gehört zur EFK noch mehr, etwa Normenkenntnis und das nötige 
Fachwissen, aber es ist nicht festgelegt, wie dieses Wissen erworben 
sein muss.

Der Elektrotechnik-Meister, der staatlich geprüfte Techniker und der 
Ingenieur sind dann allesamt die nächste Stufe. Rein rechtlich ist es ab 
dieser Stufe egal, was man davon ist; die Rechte unterscheiden sich 
prinzipiell nicht mehr — außer bei der Frage des TREI-Scheins und des 
AdA-Scheins. Diese macht ein Handwerksmeister in der Regel im Rahmen der 
Meisterprüfung als Prüfungsteil unter anderem Namen mit. Alle anderen, 
also Industriemeister, Techniker und Ingenieure, müssen sie jedoch als 
separate Prüfung ablegen.

Man kann aber bei der Handwerksmeisterprüfung im entsprechenden 
Prüfungsteil durchfallen und trotzdem Meister werden. Dann muss man, wie 
die Ingenieure und Techniker, vor Übernahme entsprechender Aufgaben die 
TREI-Prüfung bestehen.

Diese Ausbildungsstufe ist die Mindestvoraussetzung, um „Verantwortliche 
Elektrofachkraft“ (VEFK) werden zu können.

Der TREI-Schein ist die Voraussetzung, um sich selbst als Gewerbebetrieb 
ins Installateursverzeichnis der Netzbetreiber eintragen zu lassen bzw. 
bei einem Betrieb, der diese Eintragung hat, eigenverantwortlich über 
Kleinreparaturen hinausgehende Arbeiten an mit dem öffentlichen 
Stromnetz verbundenen Anlagen ausführen zu können — bis hin zur 
kompletten Neuerrichtung.

Der AdA-Schein ist die Berechtigung, als offizieller Ausbilder tätig zu 
sein.

In anderen Bereich sieht es dann schon anders aus, Medizin wurde ja 
schon genannt (wobei man da die Rechte als Arzt durch die Apporbation 
erhält, das Studium ist die Vorraussetzung um Approbiert zu werden).
Oder auch z.B. welche Aufgaben man als KFZ Sachverständiger wahrnehmen 
darf...
Für Vollabnahmen z.B. muss jemand ein Uni-Ing. bzw. jetzt Master sein 
oder aber einige weniger Ausnahmen ein Bachelor bzw. früher FH-Ing. wenn 
er einen sehr spezifischen Studiengang plus Zusatzbildung hat.
von Hannes J. (pnuebergang)


Lesenswert?

Wenn du ein Papier haben möchtest das dir Rechte gibt werde was anderes.

Wenn du ein Papier haben möchtest das dir Türen zu Jobs öffnet die 
Hauptschul-Hubert und Gustav-Geselle im Normalfall niemals bekommen 
studiere eine Ingenieurwissenschaft.
von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


Lesenswert?

> Meines Wissens darf ein Elektroingenieur ohne
> zusätzliche Weiterbildung/Ausbildung streng genommen noch nicht einmal
> eine Steckdose in der Wohnung anschließen.

Wenn der Herr oder Madam Elektroingenieur, die von ihm angeschlossene 
Steckdose von einer examinierten Fachkraft prüfen lässt, hat auch keiner 
ein Problem damit. Und geprüft wird auf fixierte Standards, die aus 
welchen Gründen auch immer nicht so im Studium vermittelt werden. Ein 
Studierter mag zwar wissen, das elektrischer Strom auch durch 
Wasser/feuchtigkeit geleitet wird, dennoch sind ihm die "amtlichen" 
Vorgaben bsw. zum Mindest-Abstand zwischen Steckdose und bspw. 
Duschkabine nicht bekannt.
Und die kann er auch nicht mit stundenlanger Rechnerei ermitteln. Noch 
"unmöglicher" sind verpflichtende Festlegungen, die sich nicht aus den 
Naturgesetzen ableiten lassen, wie beispielsweise Farbgebung bei der 
Hausinstallation und womöglich noch abseits vom Land der besuchten 
Hochschule.

> Den Grad einfach zu tragen
> (tragen zu dürfen) ist nur ein Symbol, hat aber scheinbar keine
> praktische Relevanz (Möglichkeiten im öffentlichen Dienst abgesehen).

Abgeschlossenes Elektrostudium ist oft Grundvoraussetzung für eine 
Anstellung. Oder für noch weiterführende Ausbildung (Promotion und zu 
einem gewissen Anteil MBA).

Und nichts hält den Cand. ing. ab sich während des Studiums resp. des 
(obligatorischen?) Ingenieurpraktikums, das Wissen anzueignen, das er in 
seiner Berufskarriere zu nutzen gedenkt.
Es ist halt nicht mehr wie in der Dorfschule wo der Dorflehrer bestimmt, 
was Klein-Fritze lernen muss.

Der Unterschied zwischen "Firma gründen" und "Freiberufler" scheint auch 
nicht wirklich angekommen zu sein. Als Angehöriger der "freien Berufe" 
kann man seinen Beruf ohne Gewerbeanmeldung und -steuer ausüben.

* https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

H. H. schrieb:
> Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben.

Geht auch ohne den akademischen Grad, da es ja von der Art der Tätigkeit 
selbst abhängt, ob sie freiberuflich ist.

Allerdings dürfte im Zweifelsfalle die Argumentation gegenüber dem 
Finanzamt mit dem akademischen Grad einfacher ausfallen.

Finn R. schrieb:
> Ein Elektriker darf Hausinstallationen vornehmen, vorher nicht.

Nein. Zumindest nicht mehr als jede andere Person mit dem entsprechenden 
Sachverstand.
von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


Lesenswert?

> Dipl.Ing/Master of Electrical Science ...

Also m.E. gibt es den Titel/Bezeichnung "Master of Electrical Science" 
nicht,
was es amtlicherweise gibt ist ein "Master of Science in Electrical 
Engineering".

BTW: Und wenn sie dir in Ami-land den "State Electrican" schicken, dann 
kommt der nicht um deine Steckdosen zu prüfen ... .

* https://en.wikipedia.org/wiki/State_electrician
: Bearbeitet durch User
von H. H. (hhinz)


Lesenswert?

Jörg W. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur ausüben.
>
> Geht auch ohne den akademischen Grad, da es ja von der Art der Tätigkeit
> selbst abhängt, ob sie freiberuflich ist.

Außer nahezu ausgestorbenem Altbestand darf man sich ohne passenden Grad 
aber nicht Ingenieur nennen.
von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


Lesenswert?

> Außer nahezu ausgestorbenem Altbestand darf man sich ohne passenden Grad
> aber nicht Ingenieur nennen.

Hehe " ... nahezu ausgestorbenem Altbestand ..." im Zusammenhang mit dem 
wikipediatext zu Ingenieur wird's witzig:

"Zu den allgemeinen Voraussetzungen für Ingenieure gehören schöpferische 
Geisteskraft, natürliche und zusätzlich förderbare Begabung und 
Erfindungskraft, die Fähigkeit zum schrittweisen Konstruieren 
gelingender Umsetzungen sowie ein umfassendes naturwissenschaftliches 
Verständnis technischer Abläufe und Aufgabenstellungen, oft verknüpft 
mit weitreichenden operanten Denkprozessen."

* https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur

Jaja es gibt auch den Ingenieur im militärischen Kontext, das ist auch 
der ursprüngliche. Deshalb ging der Siemens Werner ja auch an die 
"Vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule".
: Bearbeitet durch User
Beitrag #8066754 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #8066765 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.