Blinkanlage e scooter

OP #8096909
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Wie verbinde ich meine am e scooter angebachten hinteren nachgerüsteten blinker mit den vorderen blinker die auf 12 v laufen und die hinteren auf 5 v.einen optokoppler doppelt habe ich bereits 12v auf 5v wie verbinde ich diese.

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#8096926
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Mario J. schrieb:

Wie verbinde ich meine am e scooter angebachten hinteren nachgerüsteten blinker mit den vorderen blinker die auf 12 v laufen und die hinteren auf 5 v.

Zuerst: Fragen enden normalerweise mit einem Fragezeichen, Hauptwörter (Substantive) schreibt man groß.
Zum zweiten: Warum willst du die Blinker verbinden? Was willst du damit bezwecken?

: Bearbeitet durch User
#8096927
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H. H. schrieb:

Dann ist es ja prima, dass die Scooter nicht zulassungspflichtig sind.

Nein, erlaubt sind nur Eingriffe in die Elektronik die vom Hersteller freigegeben sind, sonst ist die ABE weg!

Kabellose, mit Prüfzeichen und K-Nummer sind einfach alternativlos in dem Bereich weil dir kein Hersteller nicht vorbereitete Eingriffe absegnen wird.

Kurz gesagt, gibt es kein passendes Kabel, wird der Hersteller dir das Nachrüsten müssen. Oder du Kabelbaum und Steuergerät tauschen müssen.

Wenn du legal bleiben Willst.

: Bearbeitet durch User
#8096947
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Peter H. schrieb:

Zulassungsfrei Scooter darf er umbauen.

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

Jedenfalls nicht mit einem Eingriff in den Original Kabelbaum.

Sonst erlischt die ABE, somit auch der Versicherungsschutz und er fährt illegal.

Er darf Blinker, Spiegel usw. Mit Prüfzeichen und K-Nummer zusätzlich anbringen so lange keine Löcher in tragende teile gebohrt werden müssen usw.

Jede größere Veränderung ohne absegnug des Hersteller, führt zum erlöschen der ABE.

Beitrag #8096950 wurde vom Autor gelöscht.
#8096955
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Kilo S. schrieb:

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

wie hat man das nur früher beim PKW alles hinbekommen - Stereoanlage, zus. Bremslicht usw?

Darf ich überhaupt noch einen neuen Reifen drauf machen wenn der bisherige Platt ist?

#8096959
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Sag das mal den ganzen Simson-Fahrern. Lass ihn doch seinem E-Scooter ein zusätzliches Blinklicht spendieren. 8R2 mit 5Watt in Reihe zu den 12V in die Plusleitung und parallel zum 5V Blinklicht (zur Sicherheit?) noch eine „dicke“ 5V6 Z-Diode und 1000uF/16V gegen Minus. Den Elko kann man auch kleiner machen oder weglassen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096963
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Rainer W. schrieb:

Dieter meint wohl die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Das liegt daran, dass H H schon zu lange in einem anderen Sprachraum lebt.

Dieter D. schrieb:

Strassenzulassung

Im Alltag wird meistens verkürzt von der "Straßenzulassung“ gesprochen. Der Ausdruck ist für Verbraucher verständlich und bezieht sich auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Rechtlich ist jedoch vor allem das Papier, die "Betriebserlaubnis", entscheidend.

Die Bescheinigung vom Kraftfahrbundesamt nennt sich Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis kennt die eKFV auch die Einzelbetriebserlaubnis (EBE).

#8096967
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Kilo S. schrieb:

Er darf einen, der den aktuellen Gesetzen entspricht oder unter den Bestandsschutz fällt, eine ABE besitzt und versichert ist um am Straßenverkehr teilzunehmen NICHT umbauen.

Jawoll, Herr Oberleerer.

Kilo S. schrieb:

Jede größere Veränderung ohne absegnug des Hersteller, führt zum erlöschen der ABE.

Ich bin mir sicher, dass Du den zulässigen Umfang von An-/Umbauten nicht beurteilen kannst.

Erspare uns Dein Dummgesabbel und zeige eine Lösung für die Zusatzblinker auf.

Axel R. schrieb:

Lass ihn doch seinem E-Scooter ein zusätzliches Blinklicht spendieren.

Im ordentlichen Deutschland sollten es natürlich Blinker mit e-Kennzeichnung sein, die man aber problemlos im Zubehör bekommt.

Wenn es die dann sogar benutzt, ist das ein Sicherheitsgewinn für Alle, scheiß auf Bedenken ärmlicher Hobbyjuristen.

Ich glaube, dass der OP Mario J. (mario_j305)
Angemeldet seit 19.09.2026 Beiträge: 2
mal wieder eine Eintagsfliege ist und nicht in der Lage, seine Anforderung hinreichend zu präzisieren.

#8096968
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Immer wieder der gleiche Mist.
Der Hinweis, dass das evtl. gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen könnte, ist noch in Ordnung, obwohl mir persönlich der auch schon zu viel ist.
Aber dieses Rumreiten auf Paragraphen, als wäre es ein Forum für Juristen. Dazwischen immer die Rechtschreibung und Grammatik. Meist selbst belastet von diversen Fehlern, schon während des Vorwurfs. Dabei weiß doch jeder, dass das oft durch die automatische Rechtschreibung und das Mobiltelefon entsteht.
Es wäre wirklich schön, wenn diese in meinen Augen überflüssigen Belehrungen aufhören würden.
Danke!

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096969
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Zur Abrundung des Exkurses sei noch angemerkt - rechtlich sieht das sogar so aus:

Wenn der TO das Fahrzeug nur verändet um an einem Rallysport teilzunehmen, läßt das bloße Zurückbauen die Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder aufleben. Sobald die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO einmal offiziell erloschen ist, bleibt dieser Zustand rechtlich so lange bestehen, bis eine Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis neu erteilt. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Sachverständiger offiziell bestätigt, dass der originale, verkehrssichere Zustand fachgerecht und vollständig wiederhergestellt wurde.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8096973
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Frank O. schrieb:

Es wäre wirklich schön, wenn diese in meinen Augen überflüssigen Belehrungen aufhören würden.

Das verstehe ich durchaus, aber das Thema hier aufzubringen ist doch immer wieder angeraten. Der TO kann daher später nicht versuchen sich abzuschütteln, er wäre nicht gewarnt worden und habe hier nur naiv den Anleitungen gefolgt.

#8096982
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Sag mal, pruckelfred, geht das auch eine Nummer weniger arrogant? Außer Beleidigungen gegen andere User und den OP hast du hier funktional auch noch absolut gar nichts beigetragen. Statt dich über „Hobbyjuristen“ und „Eintagsfliegen“ auszukotzen, hättest du ja mal eine deiner vermeintlichen Profilösungen präsentieren können – kam aber nix. Wer im Glashaus sitzt und so laut poltert, sollte vielleicht erst mal den eigenen Umgangston überdenken, bevor er andere dumm von der Seite anmacht.

Und was die rechtliche Seite angeht, die du so gekonnt weglächelst: Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, das den Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) unterliegt. Eigenmächtige Eingriffe in den originalen Kabelbaum oder die Elektronik ohne Freigabe des Herstellers führen nun mal direkt zum Erlöschen der ABE nach § 19 Abs. 2 StVZO. Damit verfällt sofort auch der Versicherungsschutz. Wer das verharmlost, sorgt im Zweifel nur dafür, dass der OP am Ende mit einem illegalen Fahrzeug erwischt wird oder bei einem Unfall komplett auf dem Schaden sitzen bleibt.

Und noch was für die Fraktion „Merkt doch eh keiner“: Das dicke Ende kommt nicht zwingend durch eine Polizeikontrolle, sondern beim Unfall – und zwar selbst dann, wenn der OP absolut fehlerfrei fährt und komplett unverschuldet von einem Auto über den Haufen gefahren wird. Wenn der Roller wegen der erloschenen ABE rechtlich nicht auf die Straße gehört, zieht die gegnerische Versicherung sofort die Karte der „Mitschuld durch bloße Betriebsgefahr“. Bei schweren Verletzungen geht es da schnell um existenzbedrohliche Summen, weil Schmerzensgeld, Heilungskosten oder Rentenansprüche drastisch gekürzt werden, nur weil man mit einer illegalen Kiste unterwegs war. Gleichzeitig steht noch am Unfallort die Polizei parat und drückt dir ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) rein. Wer andere dazu verleitet, dieses Risiko für ein paar 5V-Blinker einzugehen, handelt schlicht unverantwortlich.

#8096996
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Mario J. schrieb:

einen Optokoppler doppelt habe ich bereits 12v auf 5v wie verbinde ich diese.

Du kannst mit dem Optokoppler-Transistor die Plusseite deines LED-Blinkers schalten. Kollektor an plus 12V und Emitter über einen Vorwiderstand an den Blinker.

Moritz L. schrieb:

Ob an der Stelle Optokoppler überhaupt hilfreich sind, ist noch nicht sicher.

Wahrscheinlich genügt es sogar einfach nur ein Stück Draht vom vorderen Blinker zum hinteren Blinker zu leiten.

Manfred P. schrieb:

eine Lösung für die Zusatzblinker

Genau, es geht hier nicht um Paragraphen sondern um Lösungen.

Manfred P. schrieb:

Ich glaube, dass der OP Mario J. (mario_j305) Angemeldet seit 19.09.2026 Beiträge: 2 mal wieder eine Eintagsfliege ist

Bevor ich jetzt hier einen Optokopplerschaltplan aufmale, soll Mario erstmal seinen eigenen Lösungsvorschlag zeigen und erklären warum er einen Optokoppler dafür benötigt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #8097004
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Kilo S. schrieb:

Wer andere dazu verleitet, dieses Risiko für ein paar 5V-Blinker einzugehen, handelt schlicht unverantwortlich.

Mit anderen Worten ausgedrückt gilt auch hier der Grundsatz von "Technik und Verantwortung" im übertragenen Sinne. Ein Thema das bekanntermaßen allen wso weh tut, dass viele sich durch albern und beleidigen versuchen davon sich selbst abzulenken.

#8097007
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Otto K. schrieb:

Du kannst mit dem Optokoppler-Transistor die Plusseite deines LED-Blinkers schalten. Kollektor an plus 12V und Emitter über einen Vorwiderstand an den Blinker.

Wenn es denn einen Optokoppler gibt, der den notwendigen Strom tragen kann. Aber im weitesten Sinne kann man auch ein Photo-MOS-Relais als Optokoppler bezeichnen.

Otto K. schrieb:

Bevor ich jetzt hier einen Optokopplerschaltplan aufmale, soll Mario erstmal seinen eigenen Lösungsvorschlag zeigen und erklären warum er einen Optokoppler dafür benötigt.

Es ist ein Fahrzeug mit einer gemeinsamen Masse, da gibt es keinen Grund für einen Optokoppler.

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