Gast
#630923
Hallo! Rein hypothetisch: Man hätte ein WLAN-AccessPoint und schliesst dort eine externe Antenne mit einem Gewinn von sagen wir mal 10db an. Dann vergisst der schussellige Besitzer des AccessPoints die Sendeleistung von 20dbm auf 10dbm zu drosseln. Natürlich alles rein hypothetisch. Ich weiss natürlich: Sowas darf man nicht und desshalb macht man sowas auch nicht. Schliesslich haben alle tollen Gesetze unseres so schönen Landes eine tiefgründigen Sinn. Was mich interessiert: Wieviel würde eine Erhöhung der Sendeleistung an einer Seite (AccessPoint) von 20 auf 30dbm an Reichweite bringen? Wie gross mag die Wahrscheinlichkeit sein, dass jemand von diesem komischen Verein - BNetzA - davon was mitbekommt? Falls ja: was hätte der rein hypotetisch existierende Betrieber dieses bösen WLANs zu erwarten (wär doch nur eine Ordnungwidrigkeit)?