es gibt noch Gerechtigkeit

Gast #653956
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>Recht so!

Eben! Und was heißt hier Trollhaufen? Wohl nicht mitbekommen mit welchen 
rüden Methoden der "Adelsherr" so um sich zu hauen pflegte?

schade, dass noch Berufung möglich ist

schließlich steht dieser *#?&! synonym für das Abmahnwesen

*#?&! = nicht druckbares Schimpfwort
Gast #654771
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Ja, die sog. Tanja-Briefe waren berüchtigt und besonders fies. Spiegeln 
schön den Charakter dieses "feinen Herrn" wieder. Wahrscheinlich hat 
dieser Typ am meisten von allen dazu beigetragen den Ruf der - Organe 
der Rechtspflege - in D-Land unter Internetnutzern irreparabel zu 
beschädigen. Er dürfte das Enfant terrible seiner Zunft darstellen, 
deswegen überrascht die große "Anteilnahme" am Schicksal seiner 
Verurteilung eigentlich nicht. Obwohl, mehr als Vierzehntausend 
Kommentare (egal wie sinnig oder nicht) ist doch, denke ich, irgendwie 
Rekordverdächtig. :)

Was mich aber immer noch stutzig macht, der Abmahnwahn kennt 
mittlerweile genügend Trittbrettfahrer, sogar ganze Bürokomplexe, die 
unbedarfte Mitbürger mit unangemessenen Forderungen überziehen und davon 
ihr Luxusleben mit finanzieren. Sie alle ziehen dennoch relativ still 
ihr Ding durch und keiner von denen begibt sich auf das Niveau eines 
Forenclowns, der in kinderhafter Manier sein Rechtswissen (das er ja 
hat) in prahlender Art und Weise unter der Netzgemeinde verstreut (in 
dem er stolz vorgibt wen er wieder in die Pfanne gehauen hat). Es gab 
mal einen schrägen Vogel (ebenfalls Jurist) mit Golfschläger, der bei 
RTL auch gerne den Pöbelkasper gespielt hat - hatte sogar einen gewissen 
Unterhaltungswert, jedenfalls eine Zeit lang. Aber ein gestandener RA, 
der sich in Sandkastenspielen unter die Netzgemeinde mischt und dort wie 
ein Siebzehnjähriger herumpostet, toppt irgendwie alles. Das ist mehr 
als peinlich. Da muss es zweifelsfrei schwere Konflikte in der Kindheit 
gegeben haben - sowas gehört unbedingt therapiert. In solch einem Fall 
wäre Internet-Entzug für geraume Zeit das Mindeste was ein Richter 
aussprechen sollte, am besten noch mit einem Verbot auf Abmahnschreiben 
für die gesamte Lebenszeit.
Gast #657246
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>Nein, bestrafen kannst du ihn nicht dafür, aber die Lizenz zum
>Rechtsver^H^H^Hanwalt sollte man jemandem offensichtlich
>entziehen, wenn er selbst zugibt, mangelnde Rechtkenntnisse zu
>besitzen.

Interessant dazu ist die Stellungnahme des Anwalts der taz (Zitat):

"Man muss aus Sicht der Münchner Rechtsanwaltskammer jetzt schauen, ob 
gewährleistet werden kann, dass von Herrn (..) für die Rechtssuchenden 
zukünftig nicht neue Gefahren ausgehen"

Wird Zeit mal eine Diskussion loszutreten:

Schutz des Bürgers und Institutionen vor wild gewordenen, eigennützigen 
und skrupellosen Anwälten im 21. Jahrhundert

Der schönste Satz aus dem Telepolis-Artikel (Zitat)

"Der hat sich einfach (...) den Falschen gesucht, den er zu bescheißen 
versuchte."

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