Gast
#660444
Hallo, da gibts doch beim Telefon das Dienstmerkmal "Dreierkonferenz". Wenn da die Person 3 erst die 1 anruft, dann auf "Halten" stellt und dann die 2 anruft und dann einbezieht sind 3 zusammengeschalten. Jetzt meine Frage: Wer bezahlt dann wieviele Gebühren? Die 3 müsste doch dann 2 mal zahlen, die anderen nicht, oder? Wie sieht es aus, wenn die 3 Telefonflat hat? Wer zahlt, wenn die 3 auflegt und die anderen beiden weiterquasseln? Bezahlt die 3 dann weiter dieses Telefonat, muss es einer der beiden zahlen - welcher; oder wird das Gespräch dann komplett abgebrochen? Sollte es für 3 keine weiteren Gebühren kosten, wenn 1 und 2 weiterquasseln, dann könnte man doch damit die Telekom betrügen, in dem man einfach Gespräche vermittelt, auflegt und das nächste vermittel. Wie sieht es dann aber bei 0190er Nummern? Wenn man z. B. 2 Computer hat mit ISDN-Karten. Computer 1 will ins Internet. Dazu wählt sich Computer 2 über ISDN bei einem bestimmten Internetprovider ein, hält die Verbindung und wählt Computer 1 an, anschließend trennt Computer 2 seine Verbindung, die von Computer 1 zum Internet bleibt erhalten, wer zahlt?