Zwingende Angaben in Bedienungsanleitungen?

#683851
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@ Benny (Gast)

>wie der Betreff schon sagt, kann mir einer von euch Stichwortartig
>nennen welche Punkte in einer Bedienungsanleitung unbedingt geklärt

Für welches Gerät?

- Funktionsbeschreibung
- Bedienfunktionen
- Stromversorgung
- Schnittstellen
- Schutzgrad
- Abmessungen und Gewicht
- Erfüllte Normen

... etc.

MFG
Falk
Gast #683925
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USA:
Herd: Vorsicht wird bei Betrieb heiß
Mikrowelle: Vorsicht: Wenn Hamsterkäfig nicht einschalten sonst 
Hamstersarg
Kaffeetasse: Bei bei Benutzung heiß werden
Kühlschrank: Kann bei Benutzung kalt werden
Fernseher: Nach mehr als 10 Stunden Augenflimmern
Auto: besser nicht richtig gefährlich
Telefon: Nicht erschrecken
Kugelschreiber: Bunte Finger
Buch: Einklemmgefahr für Finger

Ansonsten:
Wer darf das Gerät bedienen.
Welche Schutzmaßnahmen muss der Bediener treffen
Was darf er nicht

Wie schon gefragt: Welches Gerät ????????????????
#684113
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Als erstes: bestimmungsgemäße Verwendung. Wofür ist das Gerät gedacht, 
welche Betriebs- und Umgebungsbedingungen sind zulässig, welcher 
Benutzerkreis wird angesprochen, welche Fachkunde wird von ihm erwartet.

P.S.:

Mir fällt jetzt erst auf, wir haben uns viel zu viel Mühe gemacht. Am 
Wichtigsten ist EXAKTHEIT. In diesem Sinne: ein schlichtes "Ja" hätte 
als Antwort an den Frager gereicht.
Gast #684122
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Hallo,

genau das ist das Problem. Ich suche eine Liste im Netz mit dieser jeder 
Hersteller, eventuell ein paar unter uns, quasi eine Bedienungsanleitung 
schreiben kann.

So nach dem Motto:

Gerät XY

Inhaltsverzeichnis (falls nötig)

Sicherheitsvorkehrungen.....

Bedienung und Funktionen.....

Wartung und Pflege.....

usw.


Die Frage ist, welche Punkte muss ich in der Bedienungsanleitung nennen 
das diese rechtlich in Ordnung ist.


Gruß, Benny.

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