Gast
#690094
Urteilte nun der BGH. Damit ist der Terrorismusverdacht gegen den Soziologen und Wissenschaftler Andrej H. erst mal vom Tisch. http://www.heise.de/newsticker/meldung/98268 Schon interessant wie immer wieder höhere Instanzen den Ermittlungsbehörden auf die Finger klopfen und verbogenes (Bürger-) Recht aufwendig erst wieder zurecht rücken müssen. Dazu gab es gestern ebenfalls einen sehenswerten Beitrag in Frontal21 zum Motto "wer nix zu verbergen hat". Darin kam auch Holger Voss vor, der aufgrund einer Meinungsbekundung in einem Forum ein Strafverfahren angehängt bekam und sich sein Recht gerichtlich erstreiten musste. Er gewann gegen die Telekom, der daraufhin untersagt wurde, seine Surfaktivitäten auf Vorrat zu protokollieren (zumindest solange bis die Gesetze hier geändert sind). Hier das Video "Bürger unter Generalverdacht" * http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/350668?inPopup=true PS: am besten den VLC Mediaplayer installieren, dann läuft das Video hochauflösend schön im Browser