Versteuerung von Spesen

Gast #714054
Lesenswert?

3 Monate am gleichen Arbeitsplatz = keine Wechselorttätigkeit.
Sprich Wegegeld, Spesen etc. müssen als Geldwerter Vorteil versteuert 
werden. Das ganze lässt sich mit der HomeOffice Klausel im 
Arbeitsvertrag umgehen.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren