Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Versteuerung von Spesen


von Frankl (Gast)


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Nach zwölf Wochen an dem gleichen Einsatzort werden die Tagesspesen 
versteuert.
Gilt das auch für die vergüteten Fahrkosten ?.
Verlängert Urlaub die zwölf Wochen ?.

von Google Nutzer (Gast)


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3 Monate am gleichen Arbeitsplatz = keine Wechselorttätigkeit.
Sprich Wegegeld, Spesen etc. müssen als Geldwerter Vorteil versteuert 
werden. Das ganze lässt sich mit der HomeOffice Klausel im 
Arbeitsvertrag umgehen.

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