Jährliche Umsatzsteuervoranmeldung, wann ist Abgabe?

Gast #735498
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Hi Leute,
das FA hat mich dieses Jahr das erste mal zur Jährlichen 
Umsatzsteuervoranmeldung eingestuft. Jetzt mal die dumme Frage, wann 
muss ich diese für 2007 ans FA senden? Am Ende dieses Jahres? Wann ist 
die Umsatzsteuer anzuführen? Die Jahre 2005 und 2006 habe ich das 
Monatlich gemacht, das hat mir auch besser gefallen.

schöne Weihnachten noch
Gast #746904
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Hi -
hast du inzwischen eine vernünftige Antwort bekommen?
Ich nahm an, dass man bis zum 10.1.2008 anmelden muss.
Mein Programm kann keine jährliche Meldung erstellen - hast du ein 
besseres Voranmeldeprogramm?
Hatte einfach Dezember 07 eingegeben, kam aber ein Brief, dass die 
Buchung nicht erfolgen konnte, da jährlich Meldung vereinbart. Bei 
Elster online muss man aber auf Registrirungscode per Post warten, bis 
man eine Meldung erstellen kann.
Danke für Info welches Programm du benutzt.

RH
Gast #746917
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Habe mich gerade beim FA abgesichert - eigentlich auch logisch:

Man gibt keine jährliche Voranmeldung ab. Jährlich gibt man nur die
endgültige Erklärung ab und zwar mit der normalen Steuererklärung bis 
spätestens 31.5.08

Monatlich: Voranmeldung zum 10. des Folgemonats (mit Dauerfrist bis 10.
des übernächsten Monats)

Vierteljährig: Voranmeldung zum 10. des Folgemonats vom Quartal (mit
dauerfrist einen Monat später)

Jährlich: mit Steuererklärung bis 31. Mai des Folgejahres!
Gast #748614
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>Elster online muss man aber auf Registrirungscode per Post warten, bis
>man eine Meldung erstellen kann.

Stimmt nicht. Ich gebe meine Voranmeldungen allesamt unangemeldet und 
unauthentifizert ab. Man muss natürlich einmal jählich den Kram bei der 
finalen Meldung ausdrucken und hinschicken.

Und, man muss, wenn man zahlen muss, artig überweisen. Beim ersten mal 
dachte ich, daß die das einziehen. Hammse aber nicht. Ergo war ich einen 
Moant drüber und musste 3% zahlen!
#750507
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Chaser wrote:
> Man wie wenig verdienst Du denn ?

Er "zahlt" weniger als 512 Euro Umsatzsteuer/Jahr. hat nix mit 
"Verdienst" zu tun, sondern eben mit der Höhe der Steuerzahlungen.

Wie oben schon erwähnt, ist die Frist der Jahresmldung die gleiche, wie 
beim Jahresabschluß.

Und: Fristen kann man verlängern, oft genügt ein Anruf beim FA.
#750508
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Master Zulu wrote:
> Und, man muss, wenn man zahlen muss, artig überweisen. Beim ersten mal
> dachte ich, daß die das einziehen. Hammse aber nicht. Ergo war ich einen
> Moant drüber und musste 3% zahlen!

Quark. Einzugsermächtigung und die holen sich die Kohle von alleine.

Wer ne Einzugsermächtigung abgegeben hat, sollte peinlich darauf achten, 
dass er seine Steuernummer im Internet net preis gibt, denn es könnte ja 
jemand auf den Gedanken kommen und eine ....

Dann lieber ne ID holen und die angeben (sogar Pflicht, wenn man eine 
hat).

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