Rentenneuberechnung (Jahresendprämie ohne Nachweis?!)

Gast #825046
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jahresendprämien unterlagen in der ddr  n i c h t  der 
sozialversicherung und wurden daher auch bei der rentenberechung nicht 
berücksichtigt. das genannte bsg urteil ist eine einzelfallentscheidung. 
hierzu sollte man sich das urteil mal genau durchlesen und nicht einfach 
pauschalisieren. wenn es alle betreffen würde, würden die gewerkschaften 
schon ihr übriges tun. wenn also jahresendprämien nicht der 
sozialversicherung unterlagen, mit der folge das es auch keine nachweise 
darüber gibt, warum sollten sie dann nach bundesrecht anerkannt werden?

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