http://www.tagesschau.de/inland/adidas2.html Ich war schon ein bisschen Baff.
Gast
#790183
"..., dass ein Schuh ein Bekleidungsstück sei und daher nicht vom Elektroschrott-Gesetz erfasst werde, ganz gleich, welche elektronischen Zusatzfunktionen eingebaut seien." Schön:) - Fazit: in Zukunft allen µC-Projekten ein Schuhgehäuse verpassen :D
Geile Idee ;-) Ich verkaufe dann eben einen Protokollkonverter, den man praktischerweise am Fuß befestigt. LOL Ich fand es trotzdem haarsträubend, dass sich damit das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen musste. Ich prognostiziere jetzt einfach mal: Das war nur der Anfang einer Klagewelle. Sebastian
Hi,
> Sebastian Ahrens:"Das war nur der Anfang einer Klagewelle." <
Das sehe ich genauso, vorallem im Hinblick auf die immer größer werdende
Verschmelzung von Mechanik und Elektronik, z.B. die komplette
Funktionsbekleidung (MP3-und Handyjacken, beheizbare Schuhe mit Navi
usw.), Reifendruckkontrollsysteme, elektrische Mülleimer und was es da
nicht alles gibt. Nicht zu vergessen sind die Ski oder der
Tennisschläger von Head, welche ja schon seit Anfang 2000 mit
Elektronik zum Regeln der Polysulfonfasern hergestellt werden. Wie wird
sowas entsorgt?
Gruß Torsten
Da sieht man doch wieder, dass das Gesetz keinen Sinn hat und auch nichtmal ein bisschen weiter gedacht wurde.
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