Adidas-Schuh ist kein Elektrogerät (EAR)

Gast #790183
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"..., dass ein Schuh ein Bekleidungsstück sei und daher nicht vom 
Elektroschrott-Gesetz erfasst werde, ganz gleich, welche elektronischen 
Zusatzfunktionen eingebaut seien."

Schön:) - Fazit: in Zukunft allen µC-Projekten ein Schuhgehäuse 
verpassen :D
OP #790186
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Geile Idee ;-)

Ich verkaufe dann eben einen Protokollkonverter, den man 
praktischerweise am Fuß befestigt. LOL

Ich fand es trotzdem haarsträubend, dass sich damit das 
Bundesverwaltungsgericht beschäftigen musste. Ich prognostiziere jetzt 
einfach mal: Das war nur der Anfang einer Klagewelle.

Sebastian
#790324
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Hi,

> Sebastian Ahrens:"Das war nur der Anfang einer Klagewelle." <

Das sehe ich genauso, vorallem im Hinblick auf die immer größer werdende 
Verschmelzung von Mechanik und Elektronik, z.B. die komplette 
Funktionsbekleidung (MP3-und Handyjacken, beheizbare Schuhe mit Navi 
usw.), Reifendruckkontrollsysteme, elektrische Mülleimer und was es da 
nicht alles gibt. Nicht zu vergessen sind die Ski oder der 
Tennisschläger  von Head, welche ja schon seit Anfang 2000 mit 
Elektronik zum Regeln der Polysulfonfasern hergestellt werden. Wie wird 
sowas entsorgt?

Gruß Torsten

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