Hallo, kennt sich jemand mit dem Mietrecht im Todesfall aus? Meine Oma ist vor anderthalb Wochen gestorben. Den ganzen Papierkram haben wir gemacht, auch die Kündigung ihrer Wohnung. Als Antwort erhielten wir, dass wir noch 3 Monate Miete zu zahlen hätten wegen Kündigungsfrist. Als ob wirs vor drei Monaten gewusst hätten! Ist das legal? Vielen Dank für eure Antworten. Anonym
Hmmmm, ich denke, das ist n Sonderfall für n Sonderkündigungsrecht. Wen will der Vermieter verklagen ?? Deine Oma ?? Das zahlt keine RSV .... Klar, der Vermieter kann auch nix dafür aber man kann ja schlecht an jemanden vermieten, der nicht mehr da ist. Das das automatisch auf die Erben übergeht, müsste man mal irgendwie rauskriegen.
Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters, §§ 569b, 569 a Abs. 6 Satz 2, 569 BGB Beim Tod des Mieters wird ein Mietverhältnis über Wohnraum mit dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt, unabhängig davon, ob dieser Erbe ist, wenn die Eheleute die Räume gemeinschaftlich gemietet haben, also beide Vertragspartner sind (vgl. „Ehegatten als Mieter") und darin einen gemeinsamen Hausstand geführt haben. Der überlebende Ehegatte kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen; die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist (§ 569b BGB). Dabei ist dem überlebenden Ehegatten nur eine kurze Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. LG Berlin, ZMR 1986, 55). Die Kündigung bewirkt die Auflösung des Mietverhältnisses auch für den Erben. War nur der verstorbene Mieter Vertragspartner, tritt mit dessen Tod sein Ehegatte in das Mietverhältnis ein, wenn er nicht binnen eines Monats, nachdem er vom Tode des Mieters Kenntnis erlangt hat, dem Vermieter gegenüber erklärt, daß er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will (§ 569 a Abs. l Satz 2 BGB). Ist dies der Fall oder ist ein Ehegatte nicht vorhanden, treten die haushaltszugehörigen Familienangehörigen, unabhängig davon, ob sie Erben sind, in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tode des Mieters dem Vermieter erklären, das Miet Verhältnis nicht fortsetzen zu wollen (§ 569 a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. l Satz 2 BGB). Auch beim Tode nur eines von mehreren Mietern treten dessen Familienangehörige unter den Voraussetzungen des § 569a Abs. 2 Satz l BGB in den Wohnraummietvertrag ein (OLG Karlsruhe, RE vom 18. 10. 1989, WM 1989, 610; Weber/Marx, IX/S. 44). Treten die Familienangehörigen nicht ein oder sind solche nicht vorhanden, wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt (§ 569a Abs. 6 Satz l BGB). Der Erbe ist berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen; die Kündigung kann jedoch nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist (§§ 569a Abs. 6 Satz 2, 569 Abs. l BGB). Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben kündigen. Der erstmögliche Termin, zu dem gekündigt werden kann, ist die einzige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Die Kündigung muß somit erfolgen, sobald die Erben vom Tod des Mieters, vom Bestehen eines Mietvertrages und der Rechtsnachfolge Kenntnis erlangt haben.
Hallo anonym (Gast) Ein Kollegen ging es auch so. nach meinen Vorschlag Räumte er, und Kündigte sofort. Vermietete die Wohnung verbotenerweise, an 2 Musiker mit 3 Hunden. Er kam aus den Mietvertrag raus,sonst hätten die Anderen Mietparteien die 3 Monate Mietkürzungen durchgeführt.(berechtigt) Der vermieter hat in deinen fall recht,aber in meinen fall bleibt im nur die frißtlose Kündigung. Immer mit den gleichen waffen reagieren! MfG
LoL ich kann mir nicht vorstellen das im Todesfall die Wohnung weiter bezahlt werden soll. Ich würde einfach mal googeln oder zum Anwalt und auf keinen Fall irgend nen Pfennig zahlen.
Der erste Fehler ist schon gemacht: Dem Vermieter wurde ein zuständiger Ansprechpartner genannt ... Nun wird er sich möglicher Weise mit Renovierungskosten und und und versuchen schadlos zu halten, ggf. noch angebliche Mietschulden hervorkramen und mit etwas Glück kommt gleich noch die Nachzahlungsaufforderung der Nebenkostenabrechnung ins Haus. Einen Rat kann man da schwer geben. Wenn der Vermieter schon so ankommt würde ich sagen, geh zum Anwalt. Dieser wird vermutlich auch nicht viel mehr regeln können, als Dir zu sagen, dass Du die 3 Monate zahlen musst, aber vielleicht bleibt Dir damit der Stress mit Nebenkosten und Mietschulden erspart, wenn der Vermieter so ein Mistvieh ist. Vielleicht ist es aber auch nicht und will nur die Kosten reinholen. Als mein Exvermieter mich tot wähnte, hat er meiner Frau einen Brief geschrieben, in dem er 3300 Euro Mietschulden die sich über 3 Jahre angesammelt haben sollten und Gerichtskosten, einklagen wollte. Einen Tag später sollten noch 1500 Euro Nebenkosten nachgezahlt werden... Alles was ich Dir als Rat dazu geben kann ist: Wirf kein Stück Papier von Oma weg, keine Kontoauszüge, kein gar nix.
irgendwie haben hier manche Leute seltsame Ansichten ... Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist natürlich legal, auch im Todesfalle. Vermutlich hat die Oma die Wohnung seit zig Jahren nicht renoviert, und wenns schlecht kommt hat sie einen Mietvertrag, in dem für sie bezüglich Renovierung etc. ungünstige Bedingungen drin stehen. Darüber hinaus gibt es zu einer Mietsache als Mieter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten (z.B. regelmäßige Entkalkung von Elektrogeräten und Armaturen, Wartung einer Gastherme etc.). Wenn da Oma geschlunzt hat, dann kann auch diesbezüglich der Vermieter auf Erfüllung bestehen, bzw. mögliche Schäden geltend machen, z.B. daß der Warmwasserboiler so gnadenlos verkalkt ist, daß nur noch ein Austausch möglich ist. Vielleicht hat Oma auch immer nur einen zu knapp bemessenen Nebenkostenabschlag bezahlt (ok, die letzten 3 Monate der Anmietung sind die reinen "Personenbelegungskosten" der Wohnung=0, aber von den vielen Nebenkostenpositionen ist nur der kleinste Teil Personenmonate-abhängig) All diese Forderungen (neben der 3 monatigen Kündigungsfrist und der Pflicht die Miete zu zahlen) stehen erst mal dem Erben zu, d.h. er hat sie zu zahlen. Und "irgendwann" (maximal bis 31.12.2009) kommt dann die Nachforderung für die Nebenkosten 01/2008-06/2008 Also, ist erst mal ganz kleine Brötchen backen angesagt. Nicht der Erbe ist in einer "starken" Position, sondern der Vermieter. Wenn er garstig ist, wird der den Erben einen Mahnbescheid zusenden, oder in das Erbe vollstrecken lassen. Beser daher versuchen, kooperativ mit dem Vermieter auszukommen. EIn bischen Verhandlungsmasse hat man: Z.B. schauen daß man eventuell einen Nachmieter bekommt, und der Vermieter auch bereit ist den zu akzeptieren (muss er ja nicht), und der Nachmieter ist bereit die Wohnung im derzeitigen Zustand zu übernehmen; oder der Vermieter hat eh eine Grundrenovierung vor, dann würde es ihm gelegen kommen, wenn er die Wohnung vor Ablauf des 30.06.2008 betreten kann, und bündig zum 01.07.2008 neu vermieten kann. Der Erbe hat ja schlussendlich ein Nutzungsrecht und Untervermietungsrecht bis zum 30.06.2008, und wenn er das vorher aufgibt, dann ist auch der Vermieter bereit, auf den Monat Miete zu verzichten. ... man muß halt nur dem Vermieter schmackhaft machen, daß er einen Vorteil draus hat, wenn er vorher in die Wohnung rein kann ... ps: Juristische tips gibts in der www.jurathek.de
Das mit den Renovierungskosten geht auch anders je nach Mietvertrag im Hamburger-Mietmodel (ka warum der so heist) ist es z.b. so geregelt das nach 10 jahren (ohne grundsanierung der wonung) der Vermieter für die Renovierung aufkommen muss die Wohnung muss nur ein übergabefähigen zustand haben nen Eimer Farbe reicht da meistens.
Wegstaben Verbuchsler wrote: > Vermutlich hat die Oma die Wohnung seit zig Jahren nicht renoviert, und > wenns schlecht kommt hat sie einen Mietvertrag, in dem für sie bezüglich > Renovierung etc. ungünstige Bedingungen drin stehen. Das ist doch eher gut für den Mieter, denn diese alten Zumutungen sind großenteils mittlerweile von den Gerichten für nichtig erklärt worden und aus der Nichtigkeit einzelner Klauseln folgt sehr leicht die Nichtigkeit der ganzen Renovierungsvereinbarungen. Die Folge ist dann, daß die Vorschriften des BGB greifen - besser kann es der Mieter kaum bekommen. Also: Unbedingt fundierten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen! > Beser daher versuchen, kooperativ mit dem Vermieter auszukommen. EIn > bischen Verhandlungsmasse hat man: Das ist immer vernünftig - aber kein Ersatz für Rechtsberatung. Man muß ja nicht gleich den Anwalt beauftragen, die Verhandlungen mit dem Vermieter zu übernehmen. Stellt sich der Vermieter stur, sollte man allerdings auch damit nicht zögern.
David wrote: > Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters, §§ 569b, 569 a Abs. 6 Satz 2 § 569a/b gibt's nicht mehr. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573d.html
Wenn die Oma eine Kaution beim Vermieter hinterlegt, wird er sich daran schadlos halten.
Hi anonym, ich denke der Mieterbund kann Dir ein paar Infos geben, die haben auch die entsprechenden Anwälte. GRuß Patrick
Cheffe wrote: > Wenn die Oma eine Kaution beim Vermieter hinterlegt, wird er sich daran > schadlos halten. So einfach ist das nicht. Wir leben nicht im Wilden Westen, zumindest noch nicht...
Guck mal hier http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung-bei-Todesfall__f22927.html schneinbar müßen die Erben weiterzahlen. Frage ist wer Erbe ist.
Wenn die Oma nichts zu vererben hat, kann man die Erbschaft kpl. ablehnen, dann kann der Vermieter nur die 50 Jahre alten Möbel der Oma pfänden.
Erbe wird man nicht durch Einwilligung sondern Kraft Gesetz. Man kann ein solches aber innerhalb einer gewissen Frist notfalls ausschlagen.
hallo 6 wochen nach kenntnisnahme des Erbfalles. Ablehnung nicht nur im "Notfall" Plichterbe nur auf Antrag. MfG
Es gibt die Möglichkeit, die Haftung für den Nachlaß auf die Höhe des Erbes zu begrenzen. Dazu sollte man frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?key=standard_document_1054344&rubrik=3642
hallo vor in anspruchname kosten abklären. Nicht das vom erbe nichts vorhanden, der anwalt aber bezahlt werden muß MfG
hi anonym, ja, ich nenne soetwas legale kriminalität...meine persönliche meinung. hier ein link für dich. http://www.123recht.net/%C2%A7580-Auerordentliche-K%C3%BCndigung-bei-Tod-des-Mieters__f45657.html hoffe hilft dir weiter, bin gerade in der selben situation, meine mom vor 2 wochen, jetzt geht für vermieter und konsorten die abzockarie los. müßen wir "kleinen" leider durch. herzliches beileid und viel kraft. lg casi
hallo eine frage müßen sich die erben wenn man in wilder ehe gelebt hat und der partner verstorben ist an den Renovirungskosten der wohnung beteiligen??? um eine schnelle antwort wäre ich dankbar
@casi Mein Beileid, sieh zu das du die Bude räumst,besenrein übergibts und keinesfalls renovierst(nicht mal tapezieren oder streichen). Das hat der BGH nämlich bei starren Klauseln im Mietvertrag gekippt und zwar seit 2006. Mit meiner Anwältin hatte ich Pech und die hat Ihren Job regelrecht verpfuscht. Nach dem Tod meiner Mutter schickte die Wohnnungsmanagementgesellschaft einen Hausmeister zur Zustandsaufnahme(und zwar nur dafür bevollmächtigt). Der Depp machte ein Zustandsprotokoll auf einem falschen Formular und verlangte vollständige Rauhfasertapezierung und Weißanstrich(weil üblich), Innentürenlackierung inkl.. Da stand dann:" der Mieter hat folgende Arbeiten auszuführen...". Unterschrieben hab ich das natürlich nicht aber gemacht hab ich es dummerweise weil ich vom BGH-Urteil nichts wußte und die Forderungen für Renovierungen fürchtete. Auf die Materialkosten hätte ich ja Schadenersatzanspruch aber auf die Eigenleistungen scheinbar nicht. Eigentlich müßte meine Arbeits- leistungen einen Wert haben. Angebote von Firmen für die Arbeiten lagen so bei 5-6kEuro(Hatte vorsichtshalber Aufmaß gemacht und nach der Ren. Angebote eingeholt. Das hätte ich mir werden leisten können, noch wollen. Beschiß auf der ganzen Linie. Na, die Nebenkosten(ca.100Euro) konnte ich wenigstens sparen weil die Abrechnung nicht fristgerecht einging(Muß bis zum 31.12. des Folgejahres der Fälligkeit vorgelegt werden). Jetzt muß ich mir einen neuen Anwalt suchen und den ganzen Vorgang zu Papier bringen inkl. Forderungen dem Anwalt diktieren damit die Sache nicht wieder verödet.
Dem Titel nach, hatte ich fast gedacht, der Poster würde die Neverland-Ranch erwerben wollen.
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