Hallo,
kennt sich jemand mit dem Mietrecht im Todesfall aus? Meine Oma ist vor
anderthalb Wochen gestorben. Den ganzen Papierkram haben wir gemacht,
auch die Kündigung ihrer Wohnung. Als Antwort erhielten wir, dass wir
noch 3 Monate Miete zu zahlen hätten wegen Kündigungsfrist. Als ob wirs
vor drei Monaten gewusst hätten!
Ist das legal?
Vielen Dank für eure Antworten.
Anonym
Hmmmm, ich denke, das ist n Sonderfall für n Sonderkündigungsrecht.
Wen will der Vermieter verklagen ?? Deine Oma ?? Das zahlt keine RSV
....
Klar, der Vermieter kann auch nix dafür aber man kann ja schlecht an
jemanden vermieten, der nicht mehr da ist.
Das das automatisch auf die Erben übergeht, müsste man mal irgendwie
rauskriegen.
Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters, §§ 569b, 569 a Abs. 6 Satz 2,
569 BGB
Beim Tod des Mieters wird ein Mietverhältnis über Wohnraum mit dem
überlebenden Ehegatten fortgesetzt, unabhängig davon, ob dieser Erbe
ist, wenn die Eheleute die Räume gemeinschaftlich gemietet haben, also
beide Vertragspartner sind (vgl. „Ehegatten als Mieter") und darin einen
gemeinsamen Hausstand geführt haben. Der überlebende Ehegatte kann das
Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen; die
Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig
ist (§ 569b BGB). Dabei ist dem überlebenden Ehegatten nur eine kurze
Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. LG Berlin, ZMR 1986, 55). Die
Kündigung bewirkt die Auflösung des Mietverhältnisses auch für den
Erben.
War nur der verstorbene Mieter Vertragspartner, tritt mit dessen Tod
sein Ehegatte in das Mietverhältnis ein, wenn er nicht binnen eines
Monats, nachdem er vom Tode des Mieters Kenntnis erlangt hat, dem
Vermieter gegenüber erklärt, daß er das Mietverhältnis nicht fortsetzen
will (§ 569 a Abs. l Satz 2 BGB).
Ist dies der Fall oder ist ein Ehegatte nicht vorhanden, treten die
haushaltszugehörigen Familienangehörigen, unabhängig davon, ob sie Erben
sind, in den Mietvertrag ein, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach
Kenntnis vom Tode des Mieters dem Vermieter erklären, das Miet
Verhältnis nicht fortsetzen zu wollen (§ 569 a Abs. 2 Satz 3 in
Verbindung mit Abs. l Satz 2 BGB).
Auch beim Tode nur eines von mehreren Mietern treten dessen
Familienangehörige unter den Voraussetzungen des § 569a Abs. 2 Satz l
BGB in den Wohnraummietvertrag ein (OLG Karlsruhe, RE vom 18. 10. 1989,
WM 1989, 610; Weber/Marx, IX/S. 44).
Treten die Familienangehörigen nicht ein oder sind solche nicht
vorhanden, wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt (§ 569a
Abs. 6 Satz l BGB). Der Erbe ist berechtigt, das Mietverhältnis unter
Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen; die Kündigung kann jedoch
nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist (§§ 569a
Abs. 6 Satz 2, 569 Abs. l BGB).
Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben kündigen.
Der erstmögliche Termin, zu dem gekündigt werden kann, ist die einzige
außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Die Kündigung muß somit
erfolgen, sobald die Erben vom Tod des Mieters, vom Bestehen eines
Mietvertrages und der Rechtsnachfolge Kenntnis erlangt haben.
Hallo anonym (Gast)
Ein Kollegen ging es auch so.
nach meinen Vorschlag Räumte er, und Kündigte sofort.
Vermietete die Wohnung verbotenerweise, an 2 Musiker mit 3 Hunden.
Er kam aus den Mietvertrag raus,sonst hätten die Anderen Mietparteien
die 3 Monate Mietkürzungen durchgeführt.(berechtigt)
Der vermieter hat in deinen fall recht,aber in meinen fall bleibt im nur
die frißtlose Kündigung.
Immer mit den gleichen waffen reagieren!
MfG
LoL ich kann mir nicht vorstellen das im Todesfall die Wohnung weiter
bezahlt werden soll. Ich würde einfach mal googeln oder zum Anwalt und
auf keinen Fall irgend nen Pfennig zahlen.
Der erste Fehler ist schon gemacht:
Dem Vermieter wurde ein zuständiger Ansprechpartner genannt ...
Nun wird er sich möglicher Weise mit Renovierungskosten und und und
versuchen schadlos zu halten, ggf. noch angebliche Mietschulden
hervorkramen und mit etwas Glück kommt gleich noch die
Nachzahlungsaufforderung der Nebenkostenabrechnung ins Haus.
Einen Rat kann man da schwer geben. Wenn der Vermieter schon so ankommt
würde ich sagen, geh zum Anwalt. Dieser wird vermutlich auch nicht viel
mehr regeln können, als Dir zu sagen, dass Du die 3 Monate zahlen musst,
aber vielleicht bleibt Dir damit der Stress mit Nebenkosten und
Mietschulden erspart, wenn der Vermieter so ein Mistvieh ist. Vielleicht
ist es aber auch nicht und will nur die Kosten reinholen.
Als mein Exvermieter mich tot wähnte, hat er meiner Frau einen Brief
geschrieben, in dem er 3300 Euro Mietschulden die sich über 3 Jahre
angesammelt haben sollten und Gerichtskosten, einklagen wollte. Einen
Tag später sollten noch 1500 Euro Nebenkosten nachgezahlt werden...
Alles was ich Dir als Rat dazu geben kann ist:
Wirf kein Stück Papier von Oma weg, keine Kontoauszüge, kein gar nix.
irgendwie haben hier manche Leute seltsame Ansichten ...
Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist natürlich legal, auch im
Todesfalle.
Vermutlich hat die Oma die Wohnung seit zig Jahren nicht renoviert, und
wenns schlecht kommt hat sie einen Mietvertrag, in dem für sie bezüglich
Renovierung etc. ungünstige Bedingungen drin stehen.
Darüber hinaus gibt es zu einer Mietsache als Mieter nicht nur Rechte,
sondern auch Pflichten (z.B. regelmäßige Entkalkung von Elektrogeräten
und Armaturen, Wartung einer Gastherme etc.). Wenn da Oma geschlunzt
hat, dann kann auch diesbezüglich der Vermieter auf Erfüllung bestehen,
bzw. mögliche Schäden geltend machen, z.B. daß der Warmwasserboiler so
gnadenlos verkalkt ist, daß nur noch ein Austausch möglich ist.
Vielleicht hat Oma auch immer nur einen zu knapp bemessenen
Nebenkostenabschlag bezahlt (ok, die letzten 3 Monate der Anmietung sind
die reinen "Personenbelegungskosten" der Wohnung=0, aber von den vielen
Nebenkostenpositionen ist nur der kleinste Teil Personenmonate-abhängig)
All diese Forderungen (neben der 3 monatigen Kündigungsfrist und der
Pflicht die Miete zu zahlen) stehen erst mal dem Erben zu, d.h. er hat
sie zu zahlen. Und "irgendwann" (maximal bis 31.12.2009) kommt dann die
Nachforderung für die Nebenkosten 01/2008-06/2008
Also, ist erst mal ganz kleine Brötchen backen angesagt. Nicht der Erbe
ist in einer "starken" Position, sondern der Vermieter. Wenn er garstig
ist, wird der den Erben einen Mahnbescheid zusenden, oder in das Erbe
vollstrecken lassen.
Beser daher versuchen, kooperativ mit dem Vermieter auszukommen. EIn
bischen Verhandlungsmasse hat man:
Z.B. schauen daß man eventuell einen Nachmieter bekommt, und der
Vermieter auch bereit ist den zu akzeptieren (muss er ja nicht), und der
Nachmieter ist bereit die Wohnung im derzeitigen Zustand zu übernehmen;
oder der Vermieter hat eh eine Grundrenovierung vor, dann würde es ihm
gelegen kommen, wenn er die Wohnung vor Ablauf des 30.06.2008 betreten
kann, und bündig zum 01.07.2008 neu vermieten kann. Der Erbe hat ja
schlussendlich ein Nutzungsrecht und Untervermietungsrecht bis zum
30.06.2008, und wenn er das vorher aufgibt, dann ist auch der Vermieter
bereit, auf den Monat Miete zu verzichten.
... man muß halt nur dem Vermieter schmackhaft machen, daß er einen
Vorteil draus hat, wenn er vorher in die Wohnung rein kann ...
ps: Juristische tips gibts in der www.jurathek.de
Das mit den Renovierungskosten geht auch anders je nach Mietvertrag im
Hamburger-Mietmodel (ka warum der so heist) ist es z.b. so geregelt das
nach 10 jahren (ohne grundsanierung der wonung) der Vermieter für die
Renovierung aufkommen muss die Wohnung muss nur ein übergabefähigen
zustand haben nen Eimer Farbe reicht da meistens.
Wegstaben Verbuchsler wrote:
> Vermutlich hat die Oma die Wohnung seit zig Jahren nicht renoviert, und> wenns schlecht kommt hat sie einen Mietvertrag, in dem für sie bezüglich> Renovierung etc. ungünstige Bedingungen drin stehen.
Das ist doch eher gut für den Mieter, denn diese alten Zumutungen sind
großenteils mittlerweile von den Gerichten für nichtig erklärt worden
und aus der Nichtigkeit einzelner Klauseln folgt sehr leicht die
Nichtigkeit der ganzen Renovierungsvereinbarungen.
Die Folge ist dann, daß die Vorschriften des BGB greifen - besser kann
es der Mieter kaum bekommen.
Also: Unbedingt fundierten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen!
> Beser daher versuchen, kooperativ mit dem Vermieter auszukommen. EIn> bischen Verhandlungsmasse hat man:
Das ist immer vernünftig - aber kein Ersatz für Rechtsberatung. Man muß
ja nicht gleich den Anwalt beauftragen, die Verhandlungen mit dem
Vermieter zu übernehmen. Stellt sich der Vermieter stur, sollte man
allerdings auch damit nicht zögern.
Cheffe wrote:
> Wenn die Oma eine Kaution beim Vermieter hinterlegt, wird er sich daran> schadlos halten.
So einfach ist das nicht. Wir leben nicht im Wilden Westen, zumindest
noch nicht...
hi anonym,
ja, ich nenne soetwas legale kriminalität...meine persönliche meinung.
hier ein link für dich.
http://www.123recht.net/%C2%A7580-Auerordentliche-K%C3%BCndigung-bei-Tod-des-Mieters__f45657.html
hoffe hilft dir weiter, bin gerade in der selben situation, meine mom
vor 2 wochen, jetzt geht für vermieter und konsorten die abzockarie los.
müßen wir "kleinen" leider durch.
herzliches beileid und viel kraft.
lg casi
hallo eine frage
müßen sich die erben wenn man in wilder ehe gelebt hat und der partner
verstorben ist an den Renovirungskosten der wohnung beteiligen???
um eine schnelle antwort wäre ich dankbar
@casi
Mein Beileid, sieh zu das du die Bude räumst,besenrein übergibts
und keinesfalls renovierst(nicht mal tapezieren oder streichen).
Das hat der BGH nämlich bei starren Klauseln im Mietvertrag gekippt
und zwar seit 2006. Mit meiner Anwältin hatte ich Pech und die hat
Ihren Job regelrecht verpfuscht. Nach dem Tod meiner Mutter schickte
die Wohnnungsmanagementgesellschaft einen Hausmeister zur
Zustandsaufnahme(und zwar nur dafür bevollmächtigt). Der Depp machte
ein Zustandsprotokoll auf einem falschen Formular und verlangte
vollständige Rauhfasertapezierung und Weißanstrich(weil üblich),
Innentürenlackierung inkl.. Da stand dann:" der Mieter hat folgende
Arbeiten auszuführen...". Unterschrieben hab ich das natürlich nicht
aber gemacht hab ich es dummerweise weil ich vom BGH-Urteil nichts
wußte und die Forderungen für Renovierungen fürchtete. Auf die
Materialkosten hätte ich ja Schadenersatzanspruch aber auf die
Eigenleistungen scheinbar nicht. Eigentlich müßte meine Arbeits-
leistungen einen Wert haben.
Angebote von Firmen für die Arbeiten lagen so bei 5-6kEuro(Hatte
vorsichtshalber Aufmaß gemacht und nach der Ren. Angebote eingeholt.
Das hätte ich mir werden leisten können, noch wollen. Beschiß auf
der ganzen Linie.
Na, die Nebenkosten(ca.100Euro) konnte ich wenigstens sparen weil
die Abrechnung nicht fristgerecht einging(Muß bis zum 31.12. des
Folgejahres der Fälligkeit vorgelegt werden).
Jetzt muß ich mir einen neuen Anwalt suchen und den ganzen Vorgang
zu Papier bringen inkl. Forderungen dem Anwalt diktieren damit die
Sache nicht wieder verödet.