Vermieterbehauptung:Rückkanalfähiger Breitbandanschluß?

Gast #817136
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Hallo Leute,

Mein Vermieter möchte gerne mehr Miete haben und behauptet dazu, die 
Wohnung sei mit einem rückkanalfähigen Breitbandanschluß ausgestattet. 
Ich habe aber nur eine ganz normale Dose mit 2 Anschlüssen (m/w für 
Fernsehen und Radio). Die kann wohl kaum rückkanalfähig sein, oder? dazu 
braucht es doch eine Dose mit 3 Anschlüssen?
Persönliche Seite #817142
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Meint er damit TV/Kabel oder gar DSL.

Rückkanalfähig bedeutet nur, dass der Hausverstärker bidirektional 
arbeitet.
Bei KabelBW wird im laufe der Installation die Dose gewechselt und es 
kommt dieser dritte Anschluss hinzu. Das ist auf jedenfall kostenlos. Ob 
es was kostet, den Hausverstärker auszuwechseln, weiß ich nicht.

Das als Begründung zu bringen ist relativ wenig, finde ich persönlich.
#817144
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Nö, das geht doch über das gleiche Kabel. Ich hab auch 
Breitband-Internet über Kabelfernsehn, kommt ganz normal an einer 
Strippe an....Internet, Digital-TV, Analog-TV, Analog-Radio....alles ein 
Kabel.

Aber ob du deinem Vermieter das zahlen musst, ist fraglich, schließlich 
stellt der Kabelfernseh-Anbieter ja die Umrüstung....
Gast #817156
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Der Vermieter benutzt es nur als Argument in der sog. Spanneneinordnung, 
daß die Wohnung so einen Anschluß hat. Aber hat die Wohnung den 
wirklich, wenn die installierte Dose es gar nicht hergibt? Kein Zweifel, 
man könnte eine andere Dose anbauen, und dann hätte die Wohnung so einen 
Anschluß (Das Haus ist vorgerüstet)..
Gast #817465
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Es ist wurscht ob 2 oder 3 Nippel.Ich habe nur 2 ,bei KabelD waren es 3.
Wenn du nur 2 hast,bekommst du ein Zusatzgerät,welches auf beide 
Anschlüsse gesteckt wird.Dort wird dann TV,Radio und Internet getrennt.

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