Hallo, ich fange am 1. April einen neuen Job an und muss deshalb in eine andere Stadt ziehen. Meine Freundin bleibt jedoch weiterhin dort wohnen. Nun wollte ich fragen, ob ich hier die Doppelte Haushaltführung geltend machen kann, weil ich ja beruflich wegziehen muss, jedoch mein Hauptwohnsitz in der alten Stadt verbleibt. Wir sind nicht verheiratet. Kann mir da jemand helfen. Vielen Dank
Ich darf leider keine Rechts- und Steuerberatung geben, daher ist meine persönliche Meinung, dass du das kannst. -- Generell schließe ich alles aus was ich kann und darf, dies gilt insbesondere für die Ableitung von Rechtsansprüchen jeglicher Art. Dies gilt für alle meine Beiträge in diesem und in anderen Foren auch dann, wenn in einem meiner Beiträge nicht explizit darauf hingewiesen wurde.
Die doppelte Haushaltsführung ist aber nach 3 Monaten zu Ende, soweit ich weis. Danach kriegt man nur noch die Familien-Heimfahrten durch,
hallo Jupp (Gast) setze vor jede information welche du geben willst "nach meiner Meinung" "ist meine Meinung" Machen die Politiker auch MfG
@F.U.: Meinst du nicht eher die 3monatige Verpflegungspauschale? @Greenhorn: Die doppelte Haushaltsführung verlangt meines Wissens einen befristeten Job (vorzugsweise <= 2 Jahre, aber 3 gehen auch schon mal) in der Ferne bzw. wird nur für die ersten wenigen Jahre anerkannt, sowie einen bestehenden Haushalt als nachweisbaren Lebensmittelpunkt am Ursprungsort.
Nach deutschem Steuersystem ist es wohl so, daß die doppelte Haushaltsführung nach 3 Monaten wegfällt. Habe so einen Fall im Kollegenkreis. Nach drei Monaten ist die Wohnung eine Dauerwohung. Ebenso ist der Dienstort ein Dauerort und man kann die Fahrten nicht mehr als Dienstfahrten rechnen. Ergo: Häufiger unterbrechen und 2 Arbeitgeber, bzw in einer Pension wohnen, die nur je 5 Tage schreibt.
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