Doppelte Haushaltsführung

Gast #820139
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Hallo,

ich  fange am 1. April einen neuen Job an und muss deshalb in eine 
andere Stadt ziehen. Meine Freundin bleibt jedoch weiterhin dort wohnen. 
Nun wollte ich fragen, ob ich hier die Doppelte Haushaltführung geltend 
machen kann, weil ich ja beruflich wegziehen muss, jedoch mein 
Hauptwohnsitz in der alten Stadt   verbleibt. Wir sind nicht 
verheiratet. Kann mir da jemand helfen.

Vielen Dank
Gast #820198
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Ich darf leider keine Rechts- und Steuerberatung geben, daher ist meine 
persönliche Meinung, dass du das kannst.

--
Generell schließe ich alles aus was ich kann und darf, dies gilt 
insbesondere für die Ableitung von Rechtsansprüchen jeglicher Art. Dies 
gilt für alle meine Beiträge in diesem und in anderen Foren auch dann, 
wenn in einem meiner Beiträge nicht explizit darauf hingewiesen wurde.
Gast #828259
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@F.U.:
Meinst du nicht eher die 3monatige Verpflegungspauschale?

@Greenhorn:
Die doppelte Haushaltsführung verlangt meines Wissens einen befristeten 
Job (vorzugsweise <= 2 Jahre, aber 3 gehen auch schon mal) in der Ferne 
bzw. wird nur für die ersten wenigen Jahre anerkannt, sowie einen 
bestehenden Haushalt als nachweisbaren Lebensmittelpunkt am 
Ursprungsort.
Gast #832044
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Nach deutschem Steuersystem ist es wohl so, daß die doppelte 
Haushaltsführung nach 3 Monaten wegfällt. Habe so einen Fall im 
Kollegenkreis. Nach drei Monaten ist die Wohnung eine Dauerwohung. 
Ebenso ist der Dienstort ein Dauerort und man kann die Fahrten nicht 
mehr als Dienstfahrten rechnen.

Ergo: Häufiger unterbrechen und 2 Arbeitgeber, bzw in einer Pension 
wohnen, die nur je 5 Tage schreibt.

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