Gast
#842666
Vorsicht vor verkleinerten Abbildungen !! Denn nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (siehe Link) ist die Verkleinerung einer Grafik eine unzulässige Bearbeitung die laut Bearbeitungsrecht nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nur dem Rechteinhaber zusteht. http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Anzeige-von-Thumbnails-bei-Suchmaschinen-rechtswidrig--/meldung/106476 Danach sind sog. "Thumbnails" die Suchmaschinen indizieren und dann im Browser anzeigen unzulässig und können je nach Sachlage einen Unterlassungsanspruch (+ Kosten) nach sich ziehen. Wie kann man nur so einen Krampf entscheiden? Da stellt sich einem doch sofort die Frage, wie ist das denn mit Inhalten auf kleinen Displays? Dann ist doch jedes Subnotebook, eeePC und auch Handys ein potentielles Mittel zum massenhaften Rechtsverstoß? Anders gesagt, wenn jeder der mal irgendeine Grafik ins Internet gestellt hat erst um Erlaubnis zu fragen ist, wenn seine Grafik skaliert irgendwo angezeigt werden soll (z.B. auch hier im Forum), dann ist das Internet doch bald tot!? Sind die Organe der Rechtspflege so weltfremd anzunehmen, jedes Endgerät könnte grundsätzlich IMMER das Originalformat in voller Größe anzeigen, damit keine "unzulässige Bearbeitung" durchgeführt wurde? Sind die Rechteverdreher total plemplem unter der Robe?