Weis jemand, welchen Bestimmungen man unterliegt, wenn man einen Bausatz mit einem Funkmodul anbietet? Darf man eine Platine und die Bauteile getrennt verkaufen, mit dem Hinweis, dass die geseztlichen Bestimmungen einzuhalten sind?
Wenn du implizierst, dass der Erwerber mit dem Funkmodul selbst HF abstrahlen kann und sich der Bausatz nicht ausdrücklich an Erwerber richtet, bei denen du Kenntnisse und Fähigkeiten (einschließlich der entsprechenden Messtechnik) im Aufbau von HF-Sendeschaltungen voraussetzen darfst (also beispielsweise kommerzielle HF-Entwickler oder Funkamateure), dann sehe ich dich schon als Bausatzhersteller/-vertreiber in der Pflicht sicherzustellen, dass der aufgebaute Bausatz unter gewöhnlichen Umständen (also Aufbau exakt entsprechend der Bauanleitung) die dafür zuständigen Bestimmungen für HF-Geräte einhält. Ob du auch eine entsprechende Konformitäts- erklärung liefern musst, weiß ich gerade nicht. Dass es prinzipiell möglich ist, auch für Nicht-Funkamateure entsprechende Bausätze bzw. -anleitungen anzubieten, hat Roland Walter, DL7UNO mit dem "Foxy" gezeigt: http://www.flohjagd.de/ Er garantiert die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen dabei durch die maximal mögliche HF-Leistung des verwendeten Sende-ICs und durch das vorgegebene Platinenlayout. Ich glaube mich zu erinnern, dass Roland seinerzeit im FUNKAMATEUR auch eine Konformitätserklärung dafür geliefert hat.
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