Es geht um einen LED-Blinker
(amazon.de/Lixada-Reflektierende-Blinker-Fernbedienung-Radfahren/dp/B079
5Q5F).
Da die bei amazon und ebay angebotenen Blinker nicht wirklich bieten was
ich mir vorstelle, möchte ich solch einen Blinker mit einem ESP8266
nachbauen.
Was benötigt wird:
Zwei RGB Matrix Displays
ESP8266 433Mhz Funkempfänger
433Mhz-Fernbedienung.
Stromversorgung (LiPo-Akku)
Beschleunigungs-Sensor für Bremslichtfunktion
Folgende Fragen hierzu:
Welche möglichst flachen, tageslicht- und outdoor-tauglichen Matrix
Displays wären hier empfehlenswert?
Welcher 433MHz-Empfänger wäre geeignet (Entfernung zwischen
Fernbedienung und ESP8266 etwa 2 - 3m)?
Weiß hier jemand ob es diese
(images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/61X0NQWQaNL._SX679_.jpg)
433Mhz-Fernbedienungen
auch einzeln zu kaufen gibt? Ich hatte bereits mehrere Anbieter
angeschrieben, aber die verkaufen die nur im Set.
Welcher Akku (möglichst Leicht und kompakt) wäre geeignet?
Wäre der ESP8266 hierfür überhaupt der richtige Microcontroller, oder
wäre er mit der Steuerung von zwei Matrix-Displays und dem zusätzlichen
Empfang der Daten des Funksenders bzw. Beschleunigungs-Sensor
bereits überfordert?
nuron schrieb:> Beschleunigungs-Sensor für Bremslichtfunktion
weil ein microtaster im bremshelbel nicht "fancy" ist...
halt nur deutlich zuverlässiger.
Richtig, aber man kann beim ESP8266 das WLAN auch ausschalten und einen
433MHz-Empfänger anschließen. Wobei WLAN vielleicht auch nützlich sein
kann, wenn man später den Blinker noch mit einem Mobeil-Telefon steuern
will.
[quote]
Lasse die Finger vom Projekt und lerne wie man einen Link postet
[/quote]
Wenn ich die Links als URL-Tag poste, beschwert sich das Forum über
Spam.
> weil ein microtaster im bremshelbel nicht "fancy" ist...> halt nur deutlich zuverlässiger
der kann das Signal auch per Funk an den ESP8266 übertragen?
nuron schrieb:> der kann das Signal auch per Funk an den ESP8266 übertragen?
ich seh ja auch schon nicht ein warum ich für n halb meter strecke Funk
brauche wenn Klingeldraht reicht
den ESP kannste im Sattelrohr verstecken (kabel und litzen durch den
Rahmen führen)
Des ganze Funk gehampel ist doch im Grunde nur in den wenigsten Fällen
sinnvoll.
Aber klar... taster an nochn esp..
noch ne batterie... und schwupp reale taste per funk.
achne Du hast auch ne Funk batteries Qi sei dank was?
und die Lampen?
Sobald Du Funkpedale am Fahrrad hast (ohne kette und so) sag bescheid.
sid schrieb:> nuron schrieb:>> der kann das Signal auch per Funk an den ESP8266 übertragen?>> ich seh ja auch schon nicht ein warum ich für n halb meter strecke Funk> brauche wenn Klingeldraht reicht> den ESP kannste im Sattelrohr verstecken (kabel und litzen durch den> Rahmen führen)
Und wenn Du dann vom Fahrrad absteigst, bist Du noch mit einem Kabel zur
Bedieneinheit des Blinkers verbunden?
D.h., der Blinker wird nicht am Fahrrad montiert (was so auch nicht
StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen.
nuron schrieb:> (was so auch nicht> StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen
Dir ist aber schon klar, das "leuchtende Kleidung"
'auslegungssache' ist, nicht wahr?
Wenn Dich also ein LKW von hinten anrempelt, weil er Dich nachts nicht
als Radfahrer erkannt hat sondern Dich fälschlich für einen
Motorradfahrer hielt,
dann ist das Deine Schuld, nicht seine.
(deswegen sind Batterielampen am Rad ja auch nicht erlaubt)
Du darfst reflektieren wie Du willst..
blinken darfst Du aber NICHT nur weil es noch nicht explizit verboten
ist.
Ein nachtblinder Senior der sich von Dir nachts abgelenkt fühlt reicht
um Dir wegen gefährdenden Eingriffs in den Strassenverkehr mächtig auf
dei Omme zu kloppen.
Ich hab an meinem Bonanzarad übrigens Blinker montiert
und noch kein Schutzmann hat geschimpft
(die wollen alle immer nur mal ne Runde selber fahren ;))
Ich sag bloss .. aber das Dingen ist eh alles ausser Verkehrssicher :D
Also schöööön obacht mit dem 'Aufrüsten'
hält man Dich nachts fälschlich für motorisiert, gibt's Ärger.
> deswegen sind Batterielampen am Rad ja auch nicht erlaubthttps://ebike-news.de/aenderungen-stvzo-2017/167802> Ein nachtblinder Senior der sich von Dir nachts abgelenkt> fühlt reicht> um Dir wegen gefährdenden Eingriffs in den Strassenverkehr mächtig auf> dei Omme zu kloppen
Ich verstehe zwar worauf Du hinaus willst, aber warum sollte es meine
Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am
Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?
Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im
Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar. Demnach sollte man das
Ganze auch vorher unter verschiedenen Sichtverhältnissen Testen.
Wobei es aber wenig Sinn machen würde, die Beleuchtung auf Leute
anzupassen, deren Sehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie
ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Auch wäre es ein merkwürdiges Argument, einen Auffahrunfall nur damit zu
begründen, dass an dem vor einem fahrenden Fahrzeug oder der Kleidung
des Fahrers etwas geblinkt hat.
nuron schrieb:> warum sollte es meine> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?
Wenn du derjenige bist, der verletzt wird, dann macht dich die
Schuldfrage nicht wirklich glücklicher.
> Auch wäre es ein merkwürdiges Argument, einen Auffahrunfall nur damit zu> begründen, dass an dem vor einem fahrenden Fahrzeug oder der Kleidung> des Fahrers etwas geblinkt hat.
Warte ab, bis selbstfahrende Autos unsere Straßen füllen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Toedlicher-Crash-mit-autonomen-Auto-Fussgaenger-auf-Fahrbahn-nicht-vorgesehen-4578931.html
Nach dem aktuellen Stand der Technik ist es offenbar überlebenswichtig,
alles zu vermeiden, was die Software eventuell nicht vorgesehen hat.
nuron schrieb:> Demnach sollte man das> Ganze auch vorher unter verschiedenen Sichtverhältnissen Testen.
Leider zählen deine Tests nichts, du hast keine standardisierten
Prüfverfahren und kannst dir selbst auch keine Prüfnachweise oder
Prüfbescheinigungen ausstellen.
Es gibt aber anerkannte Institute, welche das gerne für dich
durchführen. Ist alles eine Frage des Preises und ob es nicht im
Widerspruch zu einem Gesetz der StVG steht.
nuron schrieb:> warum sollte es meine> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?
Weil du eine nicht zugelassene Beleuchtung im Straßenverkehr eingesetzt
hast? Weil du den Anderen geblendet, irritiert, abgelenkt, getäuscht
.... hast (irgendwas findet der gegnerische Anwalt schon).
nuron schrieb:> Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im> Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar.
komisch mit Riesenanzeigetafeln an Hauswänden scheint das kein Problem
zu sein, mindestens 2 auf meinem Heimweg im Dunkeln leuchten mir taghell
an der Kreuzung den PKW aus.
Eine grüne AmpelLED leuchtet bei einer Autobahnauffahrt so stark
entgegen das man praktisch ins NICHTS fährt, genauer sich vorwärts
tastet.
Joachim B. schrieb:> komisch ... scheint das kein Problem zu sein
Doch, das wird in der Politik immer wieder thematisiert. Polizei und
Fahrlehrer sprechen das Thema immer wieder an.
Stefan F. schrieb:> Doch, das wird in der Politik immer wieder thematisiert. Polizei und> Fahrlehrer sprechen das Thema immer wieder an.
klar reden, aber ÄNDERN?
nuron schrieb:> D.h., der Blinker wird nicht am Fahrrad montiert (was so auch nicht> StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen.
Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!
Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber
übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe
alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin
DU bist schuld!".
Lieber blende ich mit meinem Weihnahtsbaum ein paar Leute und lasse mich
nicht übersehen. Dafür habe ich ein weiteres unversehrtes Leben. Aber
macht ihr Deutschen ruhig so weiter!
Lona schrieb:> Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!>> Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber> übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe> alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin> DU bist schuld!".>> Lieber blende ich
mit falsch eingestellten und extra HALOS/LEDs andere die dann Fussgänger
übersehen......
oder wie?
Joachim B. schrieb:> Lona schrieb:>> Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!>>>> Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber>> übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe>> alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin>> DU bist schuld!".>>>> Lieber blende ich>> mit falsch eingestellten und extra HALOS/LEDs andere die dann Fussgänger> übersehen......>> oder wie?
Ja, warum nicht?
Solange meine Gesundheit nicht beeiträchtigt wird!
Aber mal ernsthaft: bist du auch einer der Typen die bei Selbstbau
gleich davon ausgehen das man megawattstarke Leuchtmittel verbaut? Oder
bist du doch eventuell jemand der sein Hirn einschaltet und sagt, "ein
LED-Leuchtstreifen blendet zwar nicht, macht sie aber besser sichtbar"?
Oder bist du jemand der sagt, "bevor ich was falsche mache, opfere ich
mich lieber"?
Joachim B. schrieb:> Eine grüne AmpelLED leuchtet bei einer Autobahnauffahrt so stark> entgegen das man praktisch in der Dunkelheit ins NICHTS fährt, genauer sich> vorwärts tastet.Michael B. schrieb:> Jährliche Kosten einer (grösseren) Glühlampen-Ampelanlage inklusive der> höheren Wartungkosten wegen älterem Schaltkasten: 6000 EUR.>> Neubau mit LED: 200000 EUR.>> Im Rathaus leben nur Idioten, und wir Bürger sollen noch klatschen.
ich hätte nie gedacht mal zuzustimmen.
Lona schrieb:> "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin DU bist schuld!".
Meine Tochter tickt wirklich so. Hauptsache es wurde ein schuldiger (für
egal was) gefunden und derjenige ist nicht sie. Dann ist alles in
Ordnung.
Stefan F. schrieb:> Lona schrieb:>> "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin DU bist schuld!".>> Meine Tochter tickt wirklich so. Hauptsache es wurde ein schuldiger (für> egal was) gefunden und derjenige ist nicht sie. Dann ist alles in> Ordnung.
Sie scheint eine echte Deutsche zu sein :D
nuron schrieb:> Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im> Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar.
es geht nicht um blenden, es geht um "verwirren"
wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine
Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.
Und schwupp ist der Sicherheitsabstand weg..
bremst nun der Mimikri Radler kann es eng werden.
verursacht das Leuchtding einen Fahrfehler bei einem anderen
Verkehrsteilnehmer trägt das Leuchtding mindestens Mitschuld.
nuron schrieb:> warum sollte es meine> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?
weil es das rechtlich gesehen ist,
einee Teilschuld wird Dir mindestens aufgebrummt.
Lona schrieb:> querschnitz
schnitzer
Lona schrieb:> Lieber blende ich mit meinem Weihnahtsbaum ein paar Leute und lasse mich> nicht übersehen. Dafür habe ich ein weiteres unversehrtes Leben.
der ADFC hat mal n Beitrag mit dem Title "Die Warnwestenlüge" gebracht
wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere..
Inhaltlich:
Nachts alleine auf der Strasse: Warnweste!
Nachts im Trouble einer lebendigen Grossstadt: Warnwesten nutzlos!
Tagsüber: Warnwesten eher kontraproduktiv!
(sehr vereinfacht zusammengefasst)
Tannenbaumblinkedingen ist übrigens gefährlicher als helle Kleidung.
Hält man Dich dann für Weihnachtsdekoration am Strassenrand
muss man nicht damit rechnen dass Du Dich bewegst..
bewegst Du Dich doch...
naja.. selbst schuld und doch im Streckbett!
Leuchtende Motorradjacken sind übrigens definitiv nicht im
Strassenverkehr zugelassen.
(auch nicht auf Fahrrädern!)
ich vermute das lässt sich extrapolieren.
> Leider zählen deine Tests nichts, du hast keine standardisierten> Prüfverfahren und kannst dir selbst auch keine Prüfnachweise oder> Prüfbescheinigungen ausstellen.
Natürlich bleibt immer ein Restrisiko wenn man selbst testet.
Das muss man dann für sich selbst abschätzen, ob man dieses Risiko
eingehen will.
Wobei es hier eben nicht um flackernde bunte "Weihnachtsbeleuchtung"
geht (aus diesem
Grund kommen u.a. auch nicht diese China-Westen infrage), sondern um
einen Richtungsanzeiger
der entsprechend in Farbe und Frequenz blinkt, wie es in Deutschland
vorgeschrieben ist.
> es geht nicht um blenden, es geht um "verwirren"> wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine> Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.
Auch dieses Risiko wird man wohl nicht ganz ausschließen können.
Hier bleibt die Frage, was die größere Gefahr ist, bei nassen bzw.
glatten Straßenverhältnissen
nur mit einer Hand am Lenker abzubiegen bzw. aus einem Kreisverkehr
herauszufahren oder
eben solch einen LED-Blinker zu haben, mit dem man ggf. auch mal jemand
"verwirren" könnte.
sid schrieb:> Also schöööön obacht mit dem 'Aufrüsten'> hält man Dich nachts fälschlich für motorisiert, gibt's Ärger.
Gilt das auch für Pappe die man so befestigt daß sie an den Speichen
rattert und knattert?
Mal abgesehen davon, dass solche Blinkwesten das Handraushalten nicht
ersetzen können.
Ich würde ein professionelles Blinklicht bauen. Billig ist das zwar
nicht, und auch nicht STVO-Konform, aber m.E. besser als solche
Blink-Spielzeuge in Rucksäcken.
1. Blinklicht mit Blinkelektronik und Blinkschalter aus dem
Motorradhandel.
2. Das "E-Werk" mit Akku von Busch und Müller (www.bumm.de).
3. Befestigungsmaterial.
sid schrieb:> wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine> Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.
Nein, das erwartet kein Mensch. Beweis: Mofa!
Diese ganze Begründung ist völliger Käse, kein Mensch gibt schonmal
vorsorglich Vollgas weil er denkt daß der vor ihm fahrende das dann
schon merken wird bevor es kracht und daraufhin ebenfalls stark
beschleunigen wird um zu fliehen.
Und auf freier Strecke ist der default-Reflex wenn etwas vor einem
plötzlich anfängt zu blinken der daß man den Abstand vergrößert denn mit
blinken assoziiert man bremsen, mitunter bis zum Stillstand.
Der ganze "Motorrad verwechseln"-Blödsinn ist sowas von an den Haaren
herbeigezogen das man nur noch lachen kann.
Natürlich ist es gefährlich wenn extrem langsame Fahrzeuge sich die
selbe Fahrbahn mit 100km/h schnellen Panzern teilen müssen, das hat aber
nichts mit irgendwelchen Blinkern zu tun, Blinker werden vom Gehirn
nicht benutzt um die Geschwindigkeitsdifferenz abzuschätzen, auch der
vermutete(!) Fahrzeugtyp hat auf die Geschwindigkeitsabschätzung
überhaupt keinen Einfluss, so komplizierte Gadankengänge und Abwägungen
("der hat einen Blinker also ist das gemäß §xx ein Kraftrad und
mindestens yy km/h schnell, also brems ich jetzt nicht") finden da
überhaupt nicht statt, du siehst plötzlich ein Licht vor Dir auf der
Fahrbahn und Du bremst so lange bis Position, Geschwindigkeit und
Abstand sicher erkannt sind, das geht vollautomatisch ohne höhere
Überlegungen. Und wenn es blinkt bremst Du erst recht. Oder Du siehst es
nicht und krachst rein, so einfach ist das.
--
Das einzige was an so einem illegalen Blinker für Radfahrer gefährlich
ist ist die Gefahr dafür Strafe zahlen zu müssen, eine reale
Verkehrsgefährdung ergibt sich nicht, sogar das exakte Gegenteil ist der
Fall, es erhöht die Sicherheit ganz erheblich!
Bernd K. schrieb:> Der ganze "Motorrad verwechseln"-Blödsinn ist sowas von an den Haaren> herbeigezogen das man nur noch lachen kann.
Das sag ich schon seit Jahren. Sogar Polizisten sagen das. Ich habe mal
einen Polizisten gefragt, der sagte er würde da nichts unternehmen wenn
es ein "richtiges Blinklicht" ist.
Bernd K. schrieb:> Das einzige was an so einem illegalen Blinker für Radfahrer gefährlich> ist ist die Gefahr dafür Strafe zahlen zu müssen, eine reale> Verkehrsgefährdung ergibt sich nicht, sogar das exakte Gegenteil ist der> Fall, es erhöht die Sicherheit ganz erheblich!
Sehe ich auch so. Es gibt bspw. auch Mofas mit Blinker, die max. 25 km/h
schnell sind. Also gleiche Geschwindigkeit wie ein Fahrrad. Da sind die
Blinker ja auch nicht verboten.
Bernd K. schrieb:> Diese ganze Begründung ist völliger Käse, kein Mensch gibt schonmal> vorsorglich Vollgas
Dummerweise denken viele Autofahrer aber genau so, "unklare Situation"
heißt bloß nicht bremsen, Gas geben, Augen zu und durch.
Stefan L. schrieb:> Es gibt bspw. auch Mofas mit Blinker, die max. 25 km/h> schnell sind. Also gleiche Geschwindigkeit wie ein Fahrrad
???
Ein Freund ist mit dem Rennrad bei 60km/h geblitzt worden, mit welchem
Mofa geht das?
selbst ich Unsportlicher ohne Rennrad habe bergab schon 38km/h mit
meiner Stadtschlampe erreicht, also falls einer meint das geht nicht mit
dem Rad
Joachim B. schrieb:> ???> Ein Freund ist mit dem Rennrad bei 60km/h geblitzt worden, mit welchem> Mofa geht das?>> selbst ich Unsportlicher ohne Rennrad habe bergab schon 38km/h mit> meiner Stadtschlampe erreicht, also falls einer meint das geht nicht mit> dem Rad
Kraftfahrzeuge die schneller sind als 25 km/h haben dann in der Regel
auch Blinker. Also verstehe ich nicht wieso das ein Argument contra
Blinker am Fahrrad sein soll.
Ich finds gut. Ich habe mir auch eine Blinkeranlage ans Fahrrad gebaut.
Muss allerdings sagen, dass ich sie mittlerweile nicht mehr nutze. In
der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein
Blinker ist und wozu man ihn benutzt.
Als wenn Radfahrer überhaupt was wüssten..
die biegen sich den Strassenverkehr doch eh zurecht wie sie wollen,
verkehrtrum durch Einbahnstrassen,
an einer roten Ampel auf den Bürgersteig wechseln..
Radweg ignorieren aber maulen wenn die jemand zum Abstellen einer
Mülltonne nutzt am Mülltag.
also klar.. blinkt doch noch wie ein Tannenbaum...
aber ich hoffe ihr liegt dann auch am 6ten neben den Bäumen am
Strassenrand.
grosses Maul aufm Bürgersteig, und Mimimimi auf der Strasse
hauptsache nicht den Radweg benutzen...
Fussgänger anklingeln wenn sie selbst bei rot von der Strasse auf den
Bürgersteig wechseln und der Fussgänger an der Ampel auf grün wartet.
aber bloss dabei n Helm aufhaben ist ja alles sooo gefährlich..
sid schrieb:> Radweg ignorieren aber maulen wenn die jemand zum Abstellen einer> Mülltonne nutzt am Mülltag.
Ich vermute das sind mindestens zwei verschiedene Radfahrer.
Und jetzt nenn einen triftigen Grund warum eine Mülltonne ausgerechnet
auf dem Radweg vor Deinem Haus stehen muss. Sind Dir etwa die Regeln
genauso egal wie den Radfahrern? Warum meckerst Du dann darüber?
sid schrieb:> Als wenn Radfahrer überhaupt was wüssten..
Du meinst aber nicht alle damit? Sonst müsste ich mich beleidigt und
falsch beschuldigt fühlen (ich halte mich an die Verkehrsregeln).
René H. schrieb:> sid schrieb:>> Als wenn Radfahrer überhaupt was wüssten..> Du meinst aber nicht alle damit?
sid schreibt das, was wir alle ständig beobachten.
Ich war neulich sehr verwundert, als eine Dame auf dem Fahhrad per
Handzeichen ihre Fahrtrichtung anzeigte, das habe ich schon ewig nicht
mehr erlebt. Es scheint also ein paar Wenige zu geben ...
> (ich halte mich an die Verkehrsregeln).
Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Manfred schrieb:> sid schreibt das, was wir alle ständig beobachten.
was an der verschobenen Wahrnehmung jedes Einzelnen liegt. Die Radler,
welche sich nämlich ordentlich verhalten fallen dir weniger gewichtet
auf als die, die über die Stränge schlagen. Gleiches gilt für Ampeln:
Wenn du in einer fremden Statt bist und am Ziel gefragt wirst, wieviele
Ampeln du auf dem Weg passiert hast nähert sich die Zahl dem
tatsächlichen Wert umso weiter an, je mehr davon rot waren, die grünen
hat man schon wenige Meter nach passieren der Kreuzung vergessen.
Ich bin selbst Pendler und Radfahrer (Aber ich pendle nicht mit dem Rad)
Somit sehe ich beides, mich nervt es auch, wenn ein Rennradler auf der
Straße fährt obwohl daneben eine vernünftig asphaltierte Radautobahn
verläuft, deren einziges Manko ist, daß sie nicht so sehr von Hügeln
befreit ist wie die Straße. Aber was solls. Am problematischsten finde
ich aber die Zeitgenossen, die als Selbstmordkommando in der dunklen
Jahreszeit ohne jegliche Beleuchtung oder Reflektoren unterwegs sind.
Ich hab derlei auch nicht an meinem MTB, aber damit fahre ich auch
nicht, wenns dunkel wird. Sollte ich dochmal müssen hab ich
Batterieleuchten zum anklipsen. Genutzt hab ich sie aber noch nie.
Christian B. schrieb:> Ich hab derlei auch nicht an meinem MTB, aber damit fahre ich auch> nicht, wenns dunkel wird. Sollte ich dochmal müssen hab ich> Batterieleuchten zum anklipsen.
M.W. muss die Beleuchtung permanent montiert sein, nicht nur wenn man
sie benötigt. ;)
Stefan L. schrieb:> In> der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein> Blinker ist und wozu man ihn benutzt.
Deutschland?
sfzsdbhxcvjcb
René H. schrieb:> M.W. muss die Beleuchtung permanent montiert sein, nicht nur wenn man> sie benötigt. ;)
Das stimmt schon. Rein rechtlich darf ich mit dem MTB nicht auf der
Straße fahren. Tatsächlich ist es aber eher unproblematisch, solange man
entweder nur am Tag unterwegs ist (und das meint die Zeit nach der
Morgen- und vor der Abenddämmerung) oder eben abnehmbare Leuchten mithat
und diese auch einschaltet wenn man in die Dunkelheit gerät. Letzteres
vermeide ich jedoch so gut es geht.
Auf 5g kommts beim MTB eher nicht an, das ist nicht der Grund, weshalb
die allermeissten MTB keine Klingel haben.
Ein seitenlanger Thread und mir ist noch nicht klar geworde, um was hier
genau diskutiert wird.
Geht es um Fahrtrichtungsanzeiger oder um die nervigen blinkenden
Rücklichter?
Eine ganz nette Übersicht, was derzeit juristisch Stand der Dinge ist,
gibt es hier: https://www.adfc.de/artikel/beleuchtung-am-fahrrad/
D.h. entgegen verschiedener Behauptungen hier im Thread:
Akkubeleuchtungen sind mittlerweile erlaubt, un dmüssen bei Helligkeit
nichteinmal mitgeführt werden.
Das Verbot blinkender Rücklichter hat es nun endlich aus dem
Schattendasein der Technischen Ausführungen bis in die frei verfügbare
StVZO geschafft.
Fahrtrichtungsanzeiger sind schon wesentlich länger erlaubt. §54 der
StVZO schreibt hierzu in Absatz (6):
> Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind,
müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen
Die Vorschriften über Fahrtrichtungsanzeiger haben sich jedoch über die
Jahre verschärft, die meisten für Fahrräder erhältlichen Produkte
erfüllten jedoch noch nie die Vorschriften, wie z.B. die Rückmeldung
über den Ausfall eines Leuchtelements.
Es sind wohl aber konforme Produkte auf dem Markt:
https://pedelec-elektro-fahrrad.de/news/wingbling-stvzo-konforme-blinkanlage-von-hp-velotechnik/129919/
Ich hatte bereits in den 70er Jahren so ein Ding am Konfirmationsrad:
https://www.amazon.de/dp/B004Q8NDA6, Wunder, das es das immer noch gibt.
Da war damals schon immer die Batterie alle!
Radfahrer schrieb:> Geht es um Fahrtrichtungsanzeiger oder um die nervigen blinkenden> Rücklichter?
Es geht um Fahrtrichtungsanzeiger (hier wohl in einem Rucksack
eingebaut).
Stefan L. schrieb:> In> der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein> Blinker ist und wozu man ihn benutzt.
Bei uns haben sie jetzt zwei Verkehrskreisel hingebaut wo vorher Ampeln
waren. Die Hälfte der Autofahrer die da jeden Tag zweimal dran
vorbeikommen hat sowas anscheinend noch nie zuvor gesehen und weiß nicht
wie man sowas richtig benutzt und halten unnötig den Verkehr auf.
Die andere Hälfte sind Fahrschulautos aus einem Umkreis von
wahrscheinlich mindestens 100km die allesamt hier herkommen um
stundenlang Verkehrskreisel und 20er Zone zu üben, zu jeder Tages- und
Nachtzeit.
Habe mal meinen Händler gefragt. "Wing Bling" kostet 569,- Euro plus
Montage. Für das Geld baue ich mir zwei Blinkanlagen (siehe Beitrag
weiter oben).
Diese Blinkrucksäcke oder Helmblinker sind wohl zulässig, aber nur
zusätzlich zum Handzeichen (dann kann man die Blinkhilfen aber auch im
Laden lassen).
Christian B. schrieb:> Tatsächlich ist es aber eher unproblematisch, solange man> entweder nur am Tag unterwegs ist
Die Pflicht für fest installierte Beleuchtung wurde vor ein paar Jahren
aufgehoben. Seit dem sind abnehmbare batteriebetriebene Leuchten
offiziell zugelassen.
Es gab vorher schon eine Befreiung für besonders leichte Fahrräder.
René H. schrieb:> Stefan L. schrieb:>> Ich habe mir auch eine Blinkeranlage ans Fahrrad gebaut>> Die würde ich gern mal sehen.
Bitte schön. Die Schaltzentrale (Arduino Nano) befindet sich in der
uralten Cateye-Lampe vorne am Lenker. Die Lampe selbst habe ich auf LED
umgebaut. Unter dem Tesafilm sitzt ein kleines OLED, was mir den
momentanen Status und die Geschwindigkeit anzeigt. In den Lenkerenden
sitzen jeweils zwei orange LED, die in sehr breitem Winkel abstrahlen.
In der Heckleuchte sitzt zentral eine große rote LED und unten am Rand
mehrere kleine orange LED, die als Lauflicht den Blinker darstellen. An
den Bremshebeln habe ich Kontakte angebracht um eine Bremslichtfunktion
zu realisieren. Gesteuert wird alles über den kleinen Kippschalter neben
dem rechten Schalthebel. Die Batterien (2x 18650) sitzen unter dem
Sattel, der Hauptschalter ebenso. Das alles funktioniert jetzt seit ca.
4 Jahren (bei täglicher Nutzung) richtig gut und ohne Ausfälle. Das Rad
steht aber auch immer trocken.
Mittlerweile nutze ich das ganze System jedoch nicht mehr. In meiner
Gegend haben viele Leute anscheinend nur ein grobes, teilweise falsches
Grundverständnis der StVO. Rechts vor links ist den meisten unbekannt,
Blinken tut fast keiner. Deswegen möchte ich für den Fall eines Unfalls
regelkonform unterwegs sein, damit mir keiner einen Strick draus drehen
kann.
sfzsdbhxcvjcb schrieb:>> In>> der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein>> Blinker ist und wozu man ihn benutzt.>> Deutschland?
Deutschland, "unten links". Ich war vorher im Westen, da war es im
Straßenverkehr deutlich angenehmer. Ich hatte den Eindruck, dass die
Leute da mehr mitdenken und tatsächlich auch ab und zu den Blinker
benutzen.
René H. schrieb:> Aber in der Stadt müssen sie m.W. dran sein. Es gibt halt keine> Dynamopflicht mehr.
Wie bereits im oben verlinkten Artikel zu lesen ist:
> Die 2013 eingeführte Freigabe der Batterie- oder Akkubeleuchtung für alle
Fahrräder bleibt erhalten. Sie ist durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiter
liberalisiert worden: Abnehmbare Scheinwerfer und Rückleuchten müssen tagsüber
nicht mehr mitgeführt werden.
>Sie sind erst während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es erfordern, zu benutzen (§ 17 Abs. 1 StVO). Fahrräder wurden
in § 23 Abs. 1 StVO gestrichen und damit auch das Mitführen von Batterie- oder
Akkubeleuchtung am Tag.