ESP8266 LED-Fahrradblinker

Gast #6051968
Lesenswert?

Es geht um einen LED-Blinker 
(amazon.de/Lixada-Reflektierende-Blinker-Fernbedienung-Radfahren/dp/B079 
5Q5F).
Da die bei amazon und ebay angebotenen Blinker nicht wirklich bieten was 
ich mir vorstelle, möchte ich solch einen Blinker mit einem ESP8266 
nachbauen.

Was benötigt wird:

Zwei RGB Matrix Displays
ESP8266 433Mhz Funkempfänger
433Mhz-Fernbedienung.
Stromversorgung (LiPo-Akku)
Beschleunigungs-Sensor für Bremslichtfunktion

Folgende Fragen hierzu:

Welche möglichst flachen, tageslicht- und outdoor-tauglichen Matrix 
Displays wären hier empfehlenswert?

Welcher 433MHz-Empfänger wäre geeignet (Entfernung zwischen 
Fernbedienung und ESP8266 etwa 2 - 3m)?

Weiß hier jemand ob es diese 
(images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/61X0NQWQaNL._SX679_.jpg) 
433Mhz-Fernbedienungen
auch einzeln zu kaufen gibt? Ich hatte bereits mehrere Anbieter 
angeschrieben, aber die verkaufen die nur im Set.

Welcher Akku (möglichst Leicht und kompakt) wäre geeignet?

Wäre der ESP8266 hierfür überhaupt der richtige Microcontroller, oder 
wäre er mit der Steuerung von zwei Matrix-Displays und dem zusätzlichen 
Empfang der Daten des Funksenders bzw. Beschleunigungs-Sensor
bereits überfordert?
Gast #6051997
Lesenswert?

Richtig, aber man kann beim ESP8266 das WLAN auch ausschalten und einen 
433MHz-Empfänger anschließen. Wobei WLAN vielleicht auch nützlich sein 
kann, wenn man später den Blinker noch mit einem Mobeil-Telefon steuern 
will.
Gast #6052009
Lesenswert?

nuron schrieb:
> der kann das Signal auch per Funk an den ESP8266 übertragen?

ich seh ja auch schon nicht ein warum ich für n halb meter strecke Funk 
brauche wenn Klingeldraht reicht
den ESP kannste im Sattelrohr verstecken (kabel und litzen durch den 
Rahmen führen)

Des ganze Funk gehampel ist doch im Grunde nur in den wenigsten Fällen 
sinnvoll.

Aber klar... taster an nochn esp..
noch ne batterie... und schwupp reale taste per funk.

achne Du hast auch ne Funk batteries Qi sei dank was?
und die Lampen?

Sobald Du Funkpedale am Fahrrad hast (ohne kette und so) sag bescheid.
Gast #6052021
Lesenswert?

sid schrieb:
> nuron schrieb:
>> der kann das Signal auch per Funk an den ESP8266 übertragen?
>
> ich seh ja auch schon nicht ein warum ich für n halb meter strecke Funk
> brauche wenn Klingeldraht reicht
> den ESP kannste im Sattelrohr verstecken (kabel und litzen durch den
> Rahmen führen)

Und wenn Du dann vom Fahrrad absteigst, bist Du noch mit einem Kabel zur 
Bedieneinheit des Blinkers verbunden?
D.h., der Blinker wird nicht am Fahrrad montiert (was so auch nicht 
StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen.
Gast #6052410
Lesenswert?

nuron schrieb:
> (was so auch nicht
> StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen

Dir ist aber schon klar, das "leuchtende Kleidung"
'auslegungssache' ist, nicht wahr?

Wenn Dich also ein LKW von hinten anrempelt, weil er Dich nachts nicht 
als Radfahrer erkannt hat sondern Dich fälschlich für einen 
Motorradfahrer hielt,
dann ist das Deine Schuld, nicht seine.
(deswegen sind Batterielampen am Rad ja auch nicht erlaubt)

Du darfst reflektieren wie Du willst..
blinken darfst Du aber NICHT nur weil es noch nicht explizit verboten 
ist.
Ein nachtblinder Senior der sich von Dir nachts abgelenkt fühlt reicht 
um Dir wegen gefährdenden Eingriffs in den Strassenverkehr mächtig auf 
dei Omme zu kloppen.

Ich hab an meinem Bonanzarad übrigens Blinker montiert
und noch kein Schutzmann hat geschimpft
(die wollen alle immer nur mal ne Runde selber fahren ;))
Ich sag bloss .. aber das Dingen ist eh alles ausser Verkehrssicher :D

Also schöööön obacht mit dem 'Aufrüsten'
hält man Dich nachts fälschlich für motorisiert, gibt's Ärger.
Gast #6052505
Lesenswert?

> deswegen sind Batterielampen am Rad ja auch nicht erlaubt

https://ebike-news.de/aenderungen-stvzo-2017/167802

> Ein nachtblinder Senior der sich von Dir nachts abgelenkt
> fühlt reicht
> um Dir wegen gefährdenden Eingriffs in den Strassenverkehr mächtig auf
> dei Omme zu kloppen

Ich verstehe zwar worauf Du hinaus willst, aber warum sollte es meine 
Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am 
Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?

Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im 
Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar. Demnach sollte man das 
Ganze auch vorher unter verschiedenen Sichtverhältnissen Testen.
Wobei es aber wenig Sinn machen würde, die Beleuchtung auf Leute 
anzupassen, deren Sehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie 
ohnehin nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Auch wäre es ein merkwürdiges Argument, einen Auffahrunfall nur damit zu 
begründen, dass an dem vor einem fahrenden Fahrzeug oder der Kleidung 
des Fahrers etwas geblinkt hat.
Gast #6052534
Lesenswert?

nuron schrieb:
> warum sollte es meine
> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am
> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?

Wenn du derjenige bist, der verletzt wird, dann macht dich die 
Schuldfrage nicht wirklich glücklicher.

> Auch wäre es ein merkwürdiges Argument, einen Auffahrunfall nur damit zu
> begründen, dass an dem vor einem fahrenden Fahrzeug oder der Kleidung
> des Fahrers etwas geblinkt hat.

Warte ab, bis selbstfahrende Autos unsere Straßen füllen.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Toedlicher-Crash-mit-autonomen-Auto-Fussgaenger-auf-Fahrbahn-nicht-vorgesehen-4578931.html

Nach dem aktuellen Stand der Technik ist es offenbar überlebenswichtig, 
alles zu vermeiden, was die Software eventuell nicht vorgesehen hat.
Gast #6052566
Lesenswert?

nuron schrieb:
> Demnach sollte man das
> Ganze auch vorher unter verschiedenen Sichtverhältnissen Testen.

Leider zählen deine Tests nichts, du hast keine standardisierten 
Prüfverfahren und kannst dir selbst auch keine Prüfnachweise oder 
Prüfbescheinigungen ausstellen.
Es gibt aber anerkannte Institute, welche das gerne für dich 
durchführen. Ist alles eine Frage des Preises und ob es nicht im 
Widerspruch zu einem Gesetz der StVG steht.

nuron schrieb:
> warum sollte es meine
> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am
> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?

Weil du eine nicht zugelassene Beleuchtung im Straßenverkehr eingesetzt 
hast? Weil du den Anderen geblendet, irritiert, abgelenkt, getäuscht 
.... hast (irgendwas findet der gegnerische Anwalt schon).
#6052731
Lesenswert?

nuron schrieb:
> Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im
> Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar.

komisch mit Riesenanzeigetafeln an Hauswänden scheint das kein Problem 
zu sein, mindestens 2 auf meinem Heimweg im Dunkeln leuchten mir taghell 
an der Kreuzung den PKW aus.
Eine grüne AmpelLED leuchtet bei einer Autobahnauffahrt so stark 
entgegen das man praktisch ins NICHTS fährt, genauer sich vorwärts 
tastet.
Gast #6052766
Lesenswert?

nuron schrieb:

> D.h., der Blinker wird nicht am Fahrrad montiert (was so auch nicht
> StVZO-konform wäre) sondern wie eine Warnweste getragen.

Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!

Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber 
übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe 
alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin 
DU bist schuld!".

Lieber blende ich mit meinem Weihnahtsbaum ein paar Leute und lasse mich 
nicht übersehen. Dafür habe ich ein weiteres unversehrtes Leben. Aber 
macht ihr Deutschen ruhig so weiter!
#6052771
Lesenswert?

Lona schrieb:
> Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!
>
> Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber
> übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe
> alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin
> DU bist schuld!".
>
> Lieber blende ich

mit falsch eingestellten und extra HALOS/LEDs andere die dann Fussgänger 
übersehen......

oder wie?
Gast #6052778
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Lona schrieb:
>> Das Gejammere über StVZO kann ich schon langsam nicht mehr sehen!
>>
>> Ein Fahrradfahrer der (regelkonform) seine Anbauteile hat, aber
>> übersehen wird, kann ja dann immerhin sagen: "Du bist schuld, ich habe
>> alles vorschriftsmäßig". "OK, bin jetzt querschnitzgelämt, aber immerhin
>> DU bist schuld!".
>>
>> Lieber blende ich
>
> mit falsch eingestellten und extra HALOS/LEDs andere die dann Fussgänger
> übersehen......
>
> oder wie?

Ja, warum nicht?

Solange meine Gesundheit nicht beeiträchtigt wird!

Aber mal ernsthaft: bist du auch einer der Typen die bei Selbstbau 
gleich davon ausgehen das man megawattstarke Leuchtmittel verbaut? Oder 
bist du doch eventuell jemand der sein Hirn einschaltet und sagt, "ein 
LED-Leuchtstreifen blendet zwar nicht, macht sie aber besser sichtbar"?

Oder bist du jemand der sagt, "bevor ich was falsche mache, opfere ich 
mich lieber"?
#6052780
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Eine grüne AmpelLED leuchtet bei einer Autobahnauffahrt so stark
> entgegen das man praktisch in der Dunkelheit ins NICHTS fährt, genauer sich
> vorwärts tastet.

Michael B. schrieb:
> Jährliche Kosten einer (grösseren) Glühlampen-Ampelanlage inklusive der
> höheren Wartungkosten wegen älterem Schaltkasten: 6000 EUR.
>
> Neubau mit LED: 200000 EUR.
>
> Im Rathaus leben nur Idioten, und wir Bürger sollen noch klatschen.

ich hätte nie gedacht mal zuzustimmen.
Gast #6052961
Lesenswert?

nuron schrieb:
> Dass man mit an der Kleidung angebrachten Leuchtmitteln im
> Straßenverkehr niemanden blenden darf, ist klar.

es geht nicht um blenden, es geht um "verwirren"

wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine 
Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.

Und schwupp ist der Sicherheitsabstand weg..
bremst nun der Mimikri Radler kann es eng werden.

verursacht das Leuchtding einen Fahrfehler bei einem anderen 
Verkehrsteilnehmer trägt das Leuchtding mindestens Mitschuld.

nuron schrieb:
> warum sollte es meine
> Schuld sein, wenn jemand mit eingeschränkter Sehfähigkeit am
> Straßenverkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht?

weil es das rechtlich gesehen ist,
einee Teilschuld wird Dir mindestens aufgebrummt.

Lona schrieb:
> querschnitz
schnitzer

Lona schrieb:
> Lieber blende ich mit meinem Weihnahtsbaum ein paar Leute und lasse mich
> nicht übersehen. Dafür habe ich ein weiteres unversehrtes Leben.

der ADFC hat mal n Beitrag mit dem Title "Die Warnwestenlüge" gebracht
wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere..
Inhaltlich:
Nachts alleine auf der Strasse: Warnweste!
Nachts im Trouble einer lebendigen Grossstadt: Warnwesten nutzlos!
Tagsüber: Warnwesten eher kontraproduktiv!
(sehr vereinfacht zusammengefasst)

Tannenbaumblinkedingen ist übrigens gefährlicher als helle Kleidung.
Hält man Dich dann für Weihnachtsdekoration am Strassenrand
muss man nicht damit rechnen dass Du Dich bewegst..
bewegst Du Dich doch...
naja.. selbst schuld und doch im Streckbett!

Leuchtende Motorradjacken sind übrigens definitiv nicht im 
Strassenverkehr zugelassen.
(auch nicht auf Fahrrädern!)
ich vermute das lässt sich extrapolieren.
Gast #6053690
Lesenswert?

> Leider zählen deine Tests nichts, du hast keine standardisierten
> Prüfverfahren und kannst dir selbst auch keine Prüfnachweise oder
> Prüfbescheinigungen ausstellen.

Natürlich bleibt immer ein Restrisiko wenn man selbst testet.
Das muss man dann für sich selbst abschätzen, ob man dieses Risiko 
eingehen will.

Wobei es hier eben nicht um flackernde bunte "Weihnachtsbeleuchtung" 
geht (aus diesem
Grund kommen u.a. auch nicht diese China-Westen infrage), sondern um 
einen Richtungsanzeiger
der entsprechend in Farbe und Frequenz blinkt, wie es in Deutschland 
vorgeschrieben ist.

> es geht nicht um blenden, es geht um "verwirren"

> wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine
> Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.

Auch dieses Risiko wird man wohl nicht ganz ausschließen können.
Hier bleibt die Frage, was die größere Gefahr ist, bei nassen bzw. 
glatten Straßenverhältnissen
nur mit einer Hand am Lenker abzubiegen bzw. aus einem Kreisverkehr 
herauszufahren oder
eben solch einen LED-Blinker zu haben, mit dem man ggf. auch mal jemand 
"verwirren" könnte.
#6053712
Lesenswert?

Mal abgesehen davon, dass solche Blinkwesten das Handraushalten nicht 
ersetzen können.

Ich würde ein professionelles Blinklicht bauen. Billig ist das zwar 
nicht, und auch nicht STVO-Konform, aber m.E. besser als solche 
Blink-Spielzeuge in Rucksäcken.
1. Blinklicht mit Blinkelektronik und Blinkschalter aus dem 
Motorradhandel.
2. Das "E-Werk" mit Akku von Busch und Müller (www.bumm.de).
3. Befestigungsmaterial.
#6053843
Lesenswert?

sid schrieb:
> wenn Du glaubst das vor Dir ist ein Motorrad, dann erwartest Du eine
> Geschwindigkeit die ein Radfahrer gewöhnlich schwer erreichen kann.

Nein, das erwartet kein Mensch. Beweis: Mofa!

Diese ganze Begründung ist völliger Käse, kein Mensch gibt schonmal 
vorsorglich Vollgas weil er denkt daß der vor ihm fahrende das dann 
schon merken wird bevor es kracht und daraufhin ebenfalls stark 
beschleunigen wird um zu fliehen.

Und auf freier Strecke ist der default-Reflex wenn etwas vor einem 
plötzlich anfängt zu blinken der daß man den Abstand vergrößert denn mit 
blinken assoziiert man bremsen, mitunter bis zum Stillstand.

Der ganze "Motorrad verwechseln"-Blödsinn ist sowas von an den Haaren 
herbeigezogen das man nur noch lachen kann.

Natürlich ist es gefährlich wenn extrem langsame Fahrzeuge sich die 
selbe Fahrbahn mit 100km/h schnellen Panzern teilen müssen, das hat aber 
nichts mit irgendwelchen Blinkern zu tun, Blinker werden vom Gehirn 
nicht benutzt um die Geschwindigkeitsdifferenz abzuschätzen, auch der 
vermutete(!) Fahrzeugtyp hat auf die Geschwindigkeitsabschätzung 
überhaupt keinen Einfluss, so komplizierte Gadankengänge und Abwägungen 
("der hat einen Blinker also ist das gemäß §xx ein Kraftrad und 
mindestens yy km/h schnell, also brems ich jetzt nicht") finden da 
überhaupt nicht statt, du siehst plötzlich ein Licht vor Dir auf der 
Fahrbahn und Du bremst so lange bis Position, Geschwindigkeit und 
Abstand sicher erkannt sind, das geht vollautomatisch ohne höhere 
Überlegungen. Und wenn es blinkt bremst Du erst recht. Oder Du siehst es 
nicht und krachst rein, so einfach ist das.

--

Das einzige was an so einem illegalen Blinker für Radfahrer gefährlich 
ist ist die Gefahr dafür Strafe zahlen zu müssen, eine reale 
Verkehrsgefährdung ergibt sich nicht, sogar das exakte Gegenteil ist der 
Fall, es erhöht die Sicherheit ganz erheblich!
#6056135
Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Das einzige was an so einem illegalen Blinker für Radfahrer gefährlich
> ist ist die Gefahr dafür Strafe zahlen zu müssen, eine reale
> Verkehrsgefährdung ergibt sich nicht, sogar das exakte Gegenteil ist der
> Fall, es erhöht die Sicherheit ganz erheblich!

Sehe ich auch so. Es gibt bspw. auch Mofas mit Blinker, die max. 25 km/h 
schnell sind. Also gleiche Geschwindigkeit wie ein Fahrrad. Da sind die 
Blinker ja auch nicht verboten.
#6056588
Lesenswert?

Stefan L. schrieb:
> Es gibt bspw. auch Mofas mit Blinker, die max. 25 km/h
> schnell sind. Also gleiche Geschwindigkeit wie ein Fahrrad

???
Ein Freund ist mit dem Rennrad bei 60km/h geblitzt worden, mit welchem 
Mofa geht das?

selbst ich Unsportlicher ohne Rennrad habe bergab schon 38km/h mit 
meiner Stadtschlampe erreicht, also falls einer meint das geht nicht mit 
dem Rad
#6056627
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> ???
> Ein Freund ist mit dem Rennrad bei 60km/h geblitzt worden, mit welchem
> Mofa geht das?
>
> selbst ich Unsportlicher ohne Rennrad habe bergab schon 38km/h mit
> meiner Stadtschlampe erreicht, also falls einer meint das geht nicht mit
> dem Rad

Kraftfahrzeuge die schneller sind als 25 km/h haben dann in der Regel 
auch Blinker. Also verstehe ich nicht wieso das ein Argument contra 
Blinker am Fahrrad sein soll.
Gast #6057545
Lesenswert?

Als wenn Radfahrer überhaupt was wüssten..

die biegen sich den Strassenverkehr doch eh zurecht wie sie wollen,
verkehrtrum durch Einbahnstrassen,
an einer roten Ampel auf den Bürgersteig wechseln..
Radweg ignorieren aber maulen wenn die jemand zum Abstellen einer 
Mülltonne nutzt am Mülltag.

also klar.. blinkt doch noch wie ein Tannenbaum...
aber ich hoffe ihr liegt dann auch am 6ten neben den Bäumen am 
Strassenrand.

grosses Maul aufm Bürgersteig, und Mimimimi auf der Strasse
hauptsache nicht den Radweg benutzen...
Fussgänger anklingeln wenn sie selbst bei rot von der Strasse auf den 
Bürgersteig wechseln und der Fussgänger an der Ampel auf grün wartet.
aber bloss dabei n Helm aufhaben ist ja alles sooo gefährlich..
#6057671
Lesenswert?

sid schrieb:
> Radweg ignorieren aber maulen wenn die jemand zum Abstellen einer
> Mülltonne nutzt am Mülltag.

Ich vermute das sind mindestens zwei verschiedene Radfahrer.

Und jetzt nenn einen triftigen Grund warum eine Mülltonne ausgerechnet 
auf dem Radweg vor Deinem Haus stehen muss. Sind Dir etwa die Regeln 
genauso egal wie den Radfahrern? Warum meckerst Du dann darüber?
Gast #6057775
Lesenswert?

René H. schrieb:
> sid schrieb:
>> Als wenn Radfahrer überhaupt was wüssten..
> Du meinst aber nicht alle damit?

sid schreibt das, was wir alle ständig beobachten.

Ich war neulich sehr verwundert, als eine Dame auf dem Fahhrad per 
Handzeichen ihre Fahrtrichtung anzeigte, das habe ich schon ewig nicht 
mehr erlebt. Es scheint also ein paar Wenige zu geben ...

> (ich halte mich an die Verkehrsregeln).

Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
#6058997
Lesenswert?

Manfred schrieb:
> sid schreibt das, was wir alle ständig beobachten.

was an der verschobenen Wahrnehmung jedes Einzelnen liegt. Die Radler, 
welche sich nämlich ordentlich verhalten fallen dir weniger gewichtet 
auf als die, die über die Stränge schlagen. Gleiches gilt für Ampeln: 
Wenn du in einer fremden Statt bist und am Ziel gefragt wirst, wieviele 
Ampeln du auf dem Weg passiert hast nähert sich die Zahl dem 
tatsächlichen Wert umso weiter an, je mehr davon rot waren, die grünen 
hat man schon wenige Meter nach passieren der Kreuzung vergessen.

Ich bin selbst Pendler und Radfahrer (Aber ich pendle nicht mit dem Rad) 
Somit sehe ich beides, mich nervt es auch, wenn ein Rennradler auf der 
Straße fährt obwohl daneben eine vernünftig asphaltierte Radautobahn 
verläuft, deren einziges Manko ist, daß sie nicht so sehr von Hügeln 
befreit ist wie die Straße. Aber was solls. Am problematischsten finde 
ich aber die Zeitgenossen, die als Selbstmordkommando in der dunklen 
Jahreszeit ohne jegliche Beleuchtung oder Reflektoren unterwegs sind. 
Ich hab derlei auch nicht an meinem MTB, aber damit fahre ich auch 
nicht, wenns dunkel wird. Sollte ich dochmal müssen hab ich 
Batterieleuchten zum anklipsen. Genutzt hab ich sie aber noch nie.
#6059104
Lesenswert?

René H. schrieb:
> M.W. muss die Beleuchtung permanent montiert sein, nicht nur wenn man
> sie benötigt. ;)

Das stimmt schon. Rein rechtlich darf ich mit dem MTB nicht auf der 
Straße fahren. Tatsächlich ist es aber eher unproblematisch, solange man 
entweder nur am Tag unterwegs ist (und das meint die Zeit nach der 
Morgen- und vor der Abenddämmerung) oder eben abnehmbare Leuchten mithat 
und diese auch einschaltet wenn man in die Dunkelheit gerät. Letzteres 
vermeide ich jedoch so gut es geht.

Auf 5g kommts beim MTB eher nicht an, das ist nicht der Grund, weshalb 
die allermeissten MTB keine Klingel haben.
Gast #6059159
Lesenswert?

Ein seitenlanger Thread und mir ist noch nicht klar geworde, um was hier 
genau diskutiert wird.

Geht es um Fahrtrichtungsanzeiger oder um die nervigen blinkenden 
Rücklichter?

Eine ganz nette Übersicht, was derzeit juristisch Stand der Dinge ist, 
gibt es hier: https://www.adfc.de/artikel/beleuchtung-am-fahrrad/

D.h. entgegen verschiedener Behauptungen hier im Thread: 
Akkubeleuchtungen sind mittlerweile erlaubt, un dmüssen bei Helligkeit 
nichteinmal mitgeführt werden.

Das Verbot blinkender Rücklichter hat es nun endlich aus dem 
Schattendasein der Technischen Ausführungen bis in die frei verfügbare 
StVZO geschafft.

Fahrtrichtungsanzeiger sind schon wesentlich länger erlaubt. §54 der 
StVZO schreibt hierzu in Absatz (6):
> Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, 
müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen

Die Vorschriften über Fahrtrichtungsanzeiger haben sich jedoch über die 
Jahre verschärft, die meisten für Fahrräder erhältlichen Produkte 
erfüllten jedoch noch nie die Vorschriften, wie z.B. die Rückmeldung 
über den Ausfall eines Leuchtelements.
Es sind wohl aber konforme Produkte auf dem Markt: 
https://pedelec-elektro-fahrrad.de/news/wingbling-stvzo-konforme-blinkanlage-von-hp-velotechnik/129919/

Ich hatte bereits in den 70er Jahren so ein Ding am Konfirmationsrad: 
https://www.amazon.de/dp/B004Q8NDA6, Wunder, das es das immer noch gibt. 
Da war damals schon immer die Batterie alle!
#6059171
Lesenswert?

Stefan L. schrieb:
> In
> der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein
> Blinker ist und wozu man ihn benutzt.

Bei uns haben sie jetzt zwei Verkehrskreisel hingebaut wo vorher Ampeln 
waren. Die Hälfte der Autofahrer die da jeden Tag zweimal dran 
vorbeikommen hat sowas anscheinend noch nie zuvor gesehen und weiß nicht 
wie man sowas richtig benutzt und halten unnötig den Verkehr auf.

Die andere Hälfte sind Fahrschulautos aus einem Umkreis von 
wahrscheinlich mindestens 100km die allesamt hier herkommen um 
stundenlang Verkehrskreisel und 20er Zone zu üben, zu jeder Tages- und 
Nachtzeit.
#6059307
Lesenswert?

Habe mal meinen Händler gefragt. "Wing Bling" kostet 569,- Euro plus 
Montage. Für das Geld baue ich mir zwei Blinkanlagen (siehe Beitrag 
weiter oben).

Diese Blinkrucksäcke oder Helmblinker sind wohl zulässig,  aber nur 
zusätzlich zum Handzeichen (dann kann man die Blinkhilfen aber auch im 
Laden lassen).
Gast #6059414
Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> Tatsächlich ist es aber eher unproblematisch, solange man
> entweder nur am Tag unterwegs ist

Die Pflicht für fest installierte Beleuchtung wurde vor ein paar Jahren 
aufgehoben. Seit dem sind abnehmbare batteriebetriebene Leuchten 
offiziell zugelassen.

Es gab vorher schon eine Befreiung für besonders leichte Fahrräder.
#6059684
Lesenswert?

René H. schrieb:
> Stefan L. schrieb:
>> Ich habe mir auch eine Blinkeranlage ans Fahrrad gebaut
>
> Die würde ich gern mal sehen.

Bitte schön. Die Schaltzentrale (Arduino Nano) befindet sich in der 
uralten Cateye-Lampe vorne am Lenker. Die Lampe selbst habe ich auf LED 
umgebaut. Unter dem Tesafilm sitzt ein kleines OLED, was mir den 
momentanen Status und die Geschwindigkeit anzeigt. In den Lenkerenden 
sitzen jeweils zwei orange LED, die in sehr breitem Winkel abstrahlen. 
In der Heckleuchte sitzt zentral eine große rote LED und unten am Rand 
mehrere kleine orange LED, die als Lauflicht den Blinker darstellen. An 
den Bremshebeln habe ich Kontakte angebracht um eine Bremslichtfunktion 
zu realisieren. Gesteuert wird alles über den kleinen Kippschalter neben 
dem rechten Schalthebel. Die Batterien (2x 18650) sitzen unter dem 
Sattel, der Hauptschalter ebenso. Das alles funktioniert jetzt seit ca. 
4 Jahren (bei täglicher Nutzung) richtig gut und ohne Ausfälle. Das Rad 
steht aber auch immer trocken.

Mittlerweile nutze ich das ganze System jedoch nicht mehr. In meiner 
Gegend haben viele Leute anscheinend nur ein grobes, teilweise falsches 
Grundverständnis der StVO. Rechts vor links ist den meisten unbekannt, 
Blinken tut fast keiner. Deswegen möchte ich für den Fall eines Unfalls 
regelkonform unterwegs sein, damit mir keiner einen Strick draus drehen 
kann.
Angehängte Dateien:
#6059698
Lesenswert?

sfzsdbhxcvjcb schrieb:
>> In
>> der Gegend in der ich zur Zeit wohne weiß anscheinend keiner was ein
>> Blinker ist und wozu man ihn benutzt.
>
> Deutschland?

Deutschland, "unten links". Ich war vorher im Westen, da war es im 
Straßenverkehr deutlich angenehmer. Ich hatte den Eindruck, dass die 
Leute da  mehr mitdenken und tatsächlich auch ab und zu den Blinker 
benutzen.
Gast #6059758
Lesenswert?

René H. schrieb:
> Aber in der Stadt müssen sie m.W. dran sein. Es gibt halt keine
> Dynamopflicht mehr.

Wie bereits im oben verlinkten Artikel zu lesen ist:
> Die 2013 eingeführte Freigabe der Batterie- oder Akkubeleuchtung für alle 
Fahrräder bleibt erhalten. Sie ist durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiter 
liberalisiert worden: Abnehmbare Scheinwerfer und Rückleuchten müssen tagsüber 
nicht mehr mitgeführt werden.
>Sie sind erst während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die 
Sichtverhältnisse es erfordern, zu benutzen (§ 17 Abs. 1 StVO). Fahrräder wurden 
in § 23 Abs. 1 StVO gestrichen und damit auch das Mitführen von Batterie- oder 
Akkubeleuchtung am Tag.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren