Hallo,
ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt
werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt:
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf
Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz,
Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.) stolpere ich über die
dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten auf einen Betrag von
maximal 500 Euro.
Verstehe ich das richtig, dass mir zur Erledigung der mir übertragenen
Pflichten nur max. 500 Euro zur Verfügung stehen? Da sehe ich ein
großes Missverhältnis zwischen der übertragenen Verantwortung und der
mir zur Verfügung stehenden Kompetenz (Budget).
Fox schrieb:> Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz,> Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.)
Du bist weiterhin Arbeitnehmer. Dein Arbeitsvertrag gilt weiterhin, nur
mit vEFK Pflichten.
Fox schrieb:> stolpere ich über die dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten> auf einen Betrag von maximal 500 Euro.
Du bist kein Abteilungsleiter und brauchst kein hohes eigenes Budget.
Wenn du was brauchst, musst du es wie alle anderen beantragen.
Hallo Fox.
Auch ich musste mich bereits mit dieser Thematik rumschlagen. Ich
empfehle dringend, dies erst zu unterschreiben, wenn du einen vefk
Schulung z.b. beim TÜV besucht hast und dir komplett bewusst ist, worauf
du dich einlässt.
Jürgen schrieb:> Fox schrieb:>> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt>> werden.>> Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?
Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was
da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden.
Vorallem sehe ich hier die Diskrepanz zwischen den Pflichten des AN
(VEFK) zu den Weisungsrechten des AG (kann auch mündlich sein).
M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle
strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich
herrangezogen wird.
Meine Frage:
Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus?
Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert?
Gibt es eine Instandhaltung die die Prüfpflichten nicht nur an der
gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet?
Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb?
Wie sieht es mit gesetzlich geforderten Fachkräften in Bezug
Arbeitsschutz, Datenschutz, Gefahrgutbeauftragten, Abfallrecht oder
Immisionsrechtrecht aus?
Wenn es da schon "Grenzwertig" zugeht, dann würde ich mich Fragen warum
es den eigentlich den "Verantwortlichen" geht!
Fox schrieb:> Hallo,> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt> werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt:> https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf
Die BGHM ist ein Berufsgenossenschaft, das ist seit langen keine "quasi"
staatliche Einrichtung, sondern eine Sonderversicherung die die
Unternehmerhaftpflicht des AG gg den AN übernimmt!
Und Berufsgenossenschaften stehen im Wettbewerb, auch wenn sie noch nach
den alten Selbstverwaltungsrecht des SGB sich verwalten. D.h. Ausgaben
minimieren und Einnahmen maximieren um zumindestens + - Null
abzuschließen am Ende des Jahres!
Heist konkret:
Wird eine Pflichtverletzung des AG hinsichtlich seiner
Unternehmerhaftpflicht durch den VEFK begangen, so ist auch dieser
strafrechtlich Verantwortlich.
Das hat Folgen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Ist durch ein Strafverfahren diese Pflichtverletzung der VEFK
festgestellt worden, wird der AG oder die Berufsgenossenschaft sich
diesen Schaden ersetzen lassen. Deshalb sollte man sich schon überlegen
ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH
eindeutig zuweisen lassen.
Den die VEFK geniessen halt nicht den Schutz der staatlich geforderten
Betrieblichen Beauftragten!
Z.b. Kündigungsschutz, Vortragsrecht bei der Geschäftsführung oder
Betriebsleitung.
Der VEFK ist Arbeitnehmerrechtlich eben nicht priviligiert, sonder in
der hinsicht gleich wie jeder xyz-AN!
Bzgl. VEFK einfach mal lesen und dann mit den Zuständen in deinem
"Laden" vergleichen:
https://www.mebedo.de/themen/faq-zur-verantwortlichen-elektrofachkraft-vefk/
Jürgen schrieb:> Fox schrieb:>> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt>> werden.>> Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?
VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!
Cha-woma M. schrieb:> VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!
Unsinn. Sie erhalten zwischen 36k und 110k p.a., je nachdem ob laendlich
in Ostdeutschland ohne Tarif oder im IGM Konzern in der hoechsten
Entgeltgruppe. Im Median werden es um 70k sein.
Cha-woma M. schrieb:> VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!
Zusätzlich zum Gehalt oder insgesamt? ;-)
Als VEFK wird man bestellt, damit ist eigentlich kein Gehalt verbunden.
Manuel X. schrieb:> Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt..>> https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/
Kenne ich, daraus werde ich auch einiges übernehmen in die Bestellung
und mal hören was der AG dazu sagt.
Cha-woma M. schrieb:> Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was> da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden.
Das entbindet den Unternehmer aber nicht von seiner Pflicht zur
Kontrolle bzw. Aufsicht. Wenn eine vEFK installiert wird die eigentlich
nicht dazu fähig ist, dann liegt da ein Auswahlverschulden des AG vor.
Cha-woma M. schrieb:> M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle> strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich> herrangezogen wird.
Ist das nicht so bei (fast) allen Tätigkeiten die mit Verantwortung
verbunden sind?
Cha-woma M. schrieb:> Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus?> Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert?> Gibt es eine Instandhaltung die die Prüfpflichten nicht nur an der> gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet?> Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb?
Fokus liegt auf Handel. Es gibt keine Produktion, lediglich Labor für
Versuchsaufbauten gelegentlich wo auch nur 3 Leute sporadisch tätig
sind. Aufgrund dessen und der Betriebsgröße <15 ständigen Mitarbeitern
gibt es weder Instandhaltung noch weiter vEFK - dieses Amt bekleidet der
Unternehmer selbst derzeit, aber bald ausscheidet.
Cha-woma M. schrieb:> Deshalb sollte man sich schon überlegen> ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH> eindeutig zuweisen lassen.
Das ist mit dem o.g. Formular wohl nicht gegeben oder?
Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6090486:
> 20k Gehaltsaufschlag sind realistisch, es sei denn man lässt sich über> den Tisch ziehen
Da kann man nur eins sagen -> ROFL.
Nein das ist nicht realistisch.
Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich
keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen.
Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das.
Eine Budgethoheit von 500Euro... naja, wenn die GL meint das reiche ...
Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen
Akkuschraubenr von Hornbach.
Der Chef muss dann eben ganz fix sein im durchwinken von Ausgaben. Dh
24/7. Auch in seinen Ferien.
Bedeutet auch ... immer schoen eine Gaming Konsole dabei haben, wenn du
auf ein ok zum Kaufen von irgendwas benoetigst.
Weg mit dem Troll ! Aber subito schrieb:> Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen> Akkuschraubenr von Hornbach.
Fluke und Makita wuerde ich nicht als guenstig bezeichnen. Eine vEFK
braucht in einer 15-Mann-Bude kein fuenfstelliges eigenes Budget. Teure
Einkaeufe werden dann vom Vorgesetzten genehmigt. Das ist ja keine
Position als Einkaeufer, sondern es geht darum das niemand abnippelt.
Manuel X. schrieb:> Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich> keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen.>> Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das.
Wo bist du oder seid ihr denn bitte groß geworden?
Das hängt ja schon mal von der jetzigen Entlohnung und Befähigung ganz
wesentlich ab, eine VEFK kann nicht jeder Hansel so einfach mal werden,
dazu braucht man ja wohl eine spez. Befähigung oder Aus- /
Weiterbildung.
Nicht mal als E-Mstr. würde da komplett ausreichen, wäre aber die beste
Voraussetzung und der bekommt ja wohl gehalts-technisch etwas mehr wie
EG5 !
An dem Punkt Entlohnung würde ich mal ansetzen, anderenfalls kann man
das ja auch ablehnen.
frohes Neues