Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bestellung zur VEFK


von Fox (Gast)


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Hallo,
ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt 
werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt: 
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf

Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz, 
Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.) stolpere ich über die 
dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten auf einen Betrag von 
maximal 500 Euro.
Verstehe ich das richtig, dass mir zur Erledigung der mir übertragenen 
Pflichten nur max. 500 Euro zur Verfügung stehen?  Da sehe ich ein 
großes Missverhältnis zwischen der übertragenen Verantwortung und der 
mir zur Verfügung stehenden Kompetenz (Budget).

von Bernd (Gast)


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Ich verstehe das eher so, das bei Maßnahmen, die 500 Euro Budget 
überschreiten, der Chef verantwortlich sein will...

von Ohje (Gast)


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Fox schrieb:
> Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz,
> Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.)

Du bist weiterhin Arbeitnehmer. Dein Arbeitsvertrag gilt weiterhin, nur 
mit vEFK Pflichten.

Fox schrieb:
> stolpere ich über die dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten
> auf einen Betrag von maximal 500 Euro.

Du bist kein Abteilungsleiter und brauchst kein hohes eigenes Budget. 
Wenn du was brauchst, musst du es wie alle anderen beantragen.

von Bernd (Gast)


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Hallo Fox.
Auch ich musste mich bereits mit dieser Thematik rumschlagen. Ich 
empfehle dringend, dies erst zu unterschreiben, wenn du einen vefk 
Schulung z.b. beim TÜV besucht hast und dir komplett bewusst ist, worauf 
du dich einlässt.

von Manuel X. (vophatec)


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Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt..

https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/

von Jürgen (Gast)


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Fox schrieb:
> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt
> werden.

Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jürgen schrieb:
> Fox schrieb:
>> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt
>> werden.
>
> Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?

Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was 
da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden. 
Vorallem sehe ich hier die Diskrepanz zwischen den Pflichten des AN 
(VEFK) zu den Weisungsrechten des AG (kann auch mündlich sein).
M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle 
strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich 
herrangezogen wird.

Meine Frage:
Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus?
Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert?
Gibt es eine Instandhaltung die die  Prüfpflichten nicht nur an der 
gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet?
Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb?

Wie sieht es mit gesetzlich geforderten Fachkräften in Bezug 
Arbeitsschutz, Datenschutz, Gefahrgutbeauftragten, Abfallrecht oder 
Immisionsrechtrecht aus?
Wenn es da schon "Grenzwertig" zugeht, dann würde ich mich Fragen warum 
es den eigentlich den "Verantwortlichen" geht!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fox schrieb:
> Hallo,
> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt
> werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt:
> 
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf

Die BGHM ist ein Berufsgenossenschaft, das ist seit langen keine "quasi" 
staatliche Einrichtung, sondern eine Sonderversicherung die die 
Unternehmerhaftpflicht des AG gg den AN übernimmt!
Und Berufsgenossenschaften stehen im Wettbewerb, auch wenn sie noch nach 
den alten Selbstverwaltungsrecht des SGB sich verwalten. D.h. Ausgaben 
minimieren und  Einnahmen maximieren um zumindestens + - Null 
abzuschließen am Ende des Jahres!
Heist konkret:
Wird eine Pflichtverletzung des AG hinsichtlich seiner 
Unternehmerhaftpflicht durch den VEFK begangen, so ist auch dieser 
strafrechtlich Verantwortlich.
Das hat Folgen, wenn ein Schaden entstanden ist.
Ist durch ein Strafverfahren diese Pflichtverletzung der VEFK 
festgestellt worden, wird der AG oder die Berufsgenossenschaft sich 
diesen Schaden ersetzen lassen. Deshalb sollte man sich schon überlegen 
ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH 
eindeutig zuweisen lassen.
Den die VEFK geniessen halt nicht den Schutz der staatlich geforderten 
Betrieblichen Beauftragten!
Z.b. Kündigungsschutz, Vortragsrecht bei der Geschäftsführung oder 
Betriebsleitung.
Der VEFK ist Arbeitnehmerrechtlich eben nicht priviligiert, sonder in 
der hinsicht gleich wie jeder xyz-AN!



Bzgl. VEFK einfach mal lesen und dann mit den Zuständen in deinem 
"Laden" vergleichen:
https://www.mebedo.de/themen/faq-zur-verantwortlichen-elektrofachkraft-vefk/

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Manuel X. schrieb:
> Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt..
>
> https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/

Stimmt!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jürgen schrieb:
> Fox schrieb:
>> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt
>> werden.
>
> Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?

VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!

von Ohje (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!

Unsinn. Sie erhalten zwischen 36k und 110k p.a., je nachdem ob laendlich 
in Ostdeutschland ohne Tarif oder im IGM Konzern in der hoechsten 
Entgeltgruppe. Im Median werden es um 70k sein.

von npn (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!

Zusätzlich zum Gehalt oder insgesamt? ;-)
Als VEFK wird man bestellt, damit ist eigentlich kein Gehalt verbunden.

von Fox (Gast)


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Manuel X. schrieb:
> Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt..
>
> https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/

Kenne ich, daraus werde ich auch einiges übernehmen in die Bestellung 
und mal hören was der AG dazu sagt.

Cha-woma M. schrieb:
> Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was
> da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden.

Das entbindet den Unternehmer aber nicht von seiner Pflicht zur 
Kontrolle bzw. Aufsicht. Wenn eine vEFK installiert wird die eigentlich 
nicht dazu fähig ist, dann liegt da ein Auswahlverschulden des AG vor.

Cha-woma M. schrieb:
> M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle
> strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich
> herrangezogen wird.

Ist das nicht so bei (fast) allen Tätigkeiten die mit Verantwortung 
verbunden sind?

Cha-woma M. schrieb:
> Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus?
> Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert?
> Gibt es eine Instandhaltung die die  Prüfpflichten nicht nur an der
> gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet?
> Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb?

Fokus liegt auf Handel. Es gibt keine Produktion, lediglich Labor für 
Versuchsaufbauten gelegentlich wo auch nur 3 Leute sporadisch tätig 
sind. Aufgrund dessen und der Betriebsgröße <15 ständigen Mitarbeitern 
gibt es weder Instandhaltung noch weiter vEFK - dieses Amt bekleidet der 
Unternehmer selbst derzeit, aber bald ausscheidet.

Cha-woma M. schrieb:
> Deshalb sollte man sich schon überlegen
> ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH
> eindeutig zuweisen lassen.

Das ist mit dem o.g. Formular wohl nicht gegeben oder?

Beitrag #6090486 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Manuel X. (vophatec)


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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6090486:
> 20k Gehaltsaufschlag sind realistisch, es sei denn man lässt sich über
> den Tisch ziehen

Da kann man nur eins sagen -> ROFL.

Nein das ist nicht realistisch.

Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich 
keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen.

Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das.

von Weg mit dem Troll ! Aber subito (Gast)


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Eine Budgethoheit von 500Euro... naja, wenn die GL meint das reiche ...

Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen 
Akkuschraubenr von Hornbach.
Der Chef muss dann eben ganz fix sein im durchwinken von Ausgaben. Dh 
24/7. Auch in seinen Ferien.
Bedeutet auch ... immer schoen eine Gaming Konsole dabei haben, wenn du 
auf ein ok zum Kaufen von irgendwas benoetigst.

von Ohje (Gast)


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Weg mit dem Troll ! Aber subito schrieb:
> Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen
> Akkuschraubenr von Hornbach.

Fluke und Makita wuerde ich nicht als guenstig bezeichnen. Eine vEFK 
braucht in einer 15-Mann-Bude kein fuenfstelliges eigenes Budget. Teure 
Einkaeufe werden dann vom Vorgesetzten genehmigt. Das ist ja keine 
Position als Einkaeufer, sondern es geht darum das niemand abnippelt.

von Niemand (Gast)


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Manuel X. schrieb:
> Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich
> keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen.
>
> Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das.

Wo bist du oder seid ihr denn bitte groß geworden?
Das hängt ja schon mal von der jetzigen Entlohnung und Befähigung ganz 
wesentlich ab, eine VEFK kann nicht jeder Hansel so einfach mal werden, 
dazu braucht man ja wohl eine spez. Befähigung oder Aus- / 
Weiterbildung.
Nicht mal als E-Mstr. würde da komplett ausreichen, wäre aber die beste 
Voraussetzung und der bekommt ja wohl gehalts-technisch etwas mehr wie 
EG5 !

An dem Punkt Entlohnung würde ich mal ansetzen, anderenfalls kann man 
das ja auch ablehnen.

frohes Neues

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