Hallo, ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz, Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.) stolpere ich über die dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten auf einen Betrag von maximal 500 Euro. Verstehe ich das richtig, dass mir zur Erledigung der mir übertragenen Pflichten nur max. 500 Euro zur Verfügung stehen? Da sehe ich ein großes Missverhältnis zwischen der übertragenen Verantwortung und der mir zur Verfügung stehenden Kompetenz (Budget).
Ich verstehe das eher so, das bei Maßnahmen, die 500 Euro Budget überschreiten, der Chef verantwortlich sein will...
Fox schrieb: > Abgesehen davon, dass wesentliche Punkte mMn fehlen (Rechtsschutz, > Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung etc.) Du bist weiterhin Arbeitnehmer. Dein Arbeitsvertrag gilt weiterhin, nur mit vEFK Pflichten. Fox schrieb: > stolpere ich über die dort genannte Begrenzung der Verantwortlichkeiten > auf einen Betrag von maximal 500 Euro. Du bist kein Abteilungsleiter und brauchst kein hohes eigenes Budget. Wenn du was brauchst, musst du es wie alle anderen beantragen.
Hallo Fox. Auch ich musste mich bereits mit dieser Thematik rumschlagen. Ich empfehle dringend, dies erst zu unterschreiben, wenn du einen vefk Schulung z.b. beim TÜV besucht hast und dir komplett bewusst ist, worauf du dich einlässt.
Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt.. https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/
Fox schrieb: > ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt > werden. Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher?
Jürgen schrieb: > Fox schrieb: >> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt >> werden. > > Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher? Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden. Vorallem sehe ich hier die Diskrepanz zwischen den Pflichten des AN (VEFK) zu den Weisungsrechten des AG (kann auch mündlich sein). M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich herrangezogen wird. Meine Frage: Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus? Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert? Gibt es eine Instandhaltung die die Prüfpflichten nicht nur an der gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet? Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb? Wie sieht es mit gesetzlich geforderten Fachkräften in Bezug Arbeitsschutz, Datenschutz, Gefahrgutbeauftragten, Abfallrecht oder Immisionsrechtrecht aus? Wenn es da schon "Grenzwertig" zugeht, dann würde ich mich Fragen warum es den eigentlich den "Verantwortlichen" geht!
Fox schrieb: > Hallo, > ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt > werden. Hierzu wurde mir folgendes Schriftstück vorgelegt: > https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Pflichtenuebertragung/Elektrofachkraft-verantwortliche-web.pdf Die BGHM ist ein Berufsgenossenschaft, das ist seit langen keine "quasi" staatliche Einrichtung, sondern eine Sonderversicherung die die Unternehmerhaftpflicht des AG gg den AN übernimmt! Und Berufsgenossenschaften stehen im Wettbewerb, auch wenn sie noch nach den alten Selbstverwaltungsrecht des SGB sich verwalten. D.h. Ausgaben minimieren und Einnahmen maximieren um zumindestens + - Null abzuschließen am Ende des Jahres! Heist konkret: Wird eine Pflichtverletzung des AG hinsichtlich seiner Unternehmerhaftpflicht durch den VEFK begangen, so ist auch dieser strafrechtlich Verantwortlich. Das hat Folgen, wenn ein Schaden entstanden ist. Ist durch ein Strafverfahren diese Pflichtverletzung der VEFK festgestellt worden, wird der AG oder die Berufsgenossenschaft sich diesen Schaden ersetzen lassen. Deshalb sollte man sich schon überlegen ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH eindeutig zuweisen lassen. Den die VEFK geniessen halt nicht den Schutz der staatlich geforderten Betrieblichen Beauftragten! Z.b. Kündigungsschutz, Vortragsrecht bei der Geschäftsführung oder Betriebsleitung. Der VEFK ist Arbeitnehmerrechtlich eben nicht priviligiert, sonder in der hinsicht gleich wie jeder xyz-AN! Bzgl. VEFK einfach mal lesen und dann mit den Zuständen in deinem "Laden" vergleichen: https://www.mebedo.de/themen/faq-zur-verantwortlichen-elektrofachkraft-vefk/
Manuel X. schrieb: > Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt.. > > https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/ Stimmt!
Jürgen schrieb: > Fox schrieb: >> ich soll demnächst zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellt >> werden. > > Mit wieviel Prozent Gehaltserhöhung geht das einher? VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno!
Cha-woma M. schrieb: > VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno! Unsinn. Sie erhalten zwischen 36k und 110k p.a., je nachdem ob laendlich in Ostdeutschland ohne Tarif oder im IGM Konzern in der hoechsten Entgeltgruppe. Im Median werden es um 70k sein.
Cha-woma M. schrieb: > VEFK erhalten im Schnitt zweischen 40-48k€/anno! Zusätzlich zum Gehalt oder insgesamt? ;-) Als VEFK wird man bestellt, damit ist eigentlich kein Gehalt verbunden.
Manuel X. schrieb: > Guter Artikel der sich z.B. mit der Weisungsfreiheit auseinandersetzt.. > > https://www.elektro.net/90699/weisungsfreiheit-der-vefk/ Kenne ich, daraus werde ich auch einiges übernehmen in die Bestellung und mal hören was der AG dazu sagt. Cha-woma M. schrieb: > Ich würde mir bei dem vorgefertigten Formular schon den Kopf machen was > da alles "schonmal" an Unternehmerpflichten auf den AN abgewälzt werden. Das entbindet den Unternehmer aber nicht von seiner Pflicht zur Kontrolle bzw. Aufsicht. Wenn eine vEFK installiert wird die eigentlich nicht dazu fähig ist, dann liegt da ein Auswahlverschulden des AG vor. Cha-woma M. schrieb: > M.p.M. hier wird wohl ein Dummer gesucht der im Fall der Fälle > strafrechtlich und dann im Fall der Fälle auch noch zivilrechtlich > herrangezogen wird. Ist das nicht so bei (fast) allen Tätigkeiten die mit Verantwortung verbunden sind? Cha-woma M. schrieb: > Wie sieht die Instandhaltung der Anlagen den aus? > Wie wird der Arbeitsablauf in der Firma strukturiert? > Gibt es eine Instandhaltung die die Prüfpflichten nicht nur an der > gesetzlichen Min. Anforderung ausrichtet? > Gibt es noch weitere VEFK im Betrieb? Fokus liegt auf Handel. Es gibt keine Produktion, lediglich Labor für Versuchsaufbauten gelegentlich wo auch nur 3 Leute sporadisch tätig sind. Aufgrund dessen und der Betriebsgröße <15 ständigen Mitarbeitern gibt es weder Instandhaltung noch weiter vEFK - dieses Amt bekleidet der Unternehmer selbst derzeit, aber bald ausscheidet. Cha-woma M. schrieb: > Deshalb sollte man sich schon überlegen > ob man VEFK wird, und wenn dann sehr genau seine Aufgaben SCHRIFTLICH > eindeutig zuweisen lassen. Das ist mit dem o.g. Formular wohl nicht gegeben oder?
Beitrag #6090486 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6090486: > 20k Gehaltsaufschlag sind realistisch, es sei denn man lässt sich über > den Tisch ziehen Da kann man nur eins sagen -> ROFL. Nein das ist nicht realistisch. Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen. Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das.
Eine Budgethoheit von 500Euro... naja, wenn die GL meint das reiche ... Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen Akkuschraubenr von Hornbach. Der Chef muss dann eben ganz fix sein im durchwinken von Ausgaben. Dh 24/7. Auch in seinen Ferien. Bedeutet auch ... immer schoen eine Gaming Konsole dabei haben, wenn du auf ein ok zum Kaufen von irgendwas benoetigst.
Weg mit dem Troll ! Aber subito schrieb: > Mit 500 Euro gibt's grad mal ein guenstiges Multimeter plus einen > Akkuschraubenr von Hornbach. Fluke und Makita wuerde ich nicht als guenstig bezeichnen. Eine vEFK braucht in einer 15-Mann-Bude kein fuenfstelliges eigenes Budget. Teure Einkaeufe werden dann vom Vorgesetzten genehmigt. Das ist ja keine Position als Einkaeufer, sondern es geht darum das niemand abnippelt.
Manuel X. schrieb: > Wie bereits oben genannt ist mit der Bestellung zur vEFK eigentlich > keine "Gehaltserhöhung" üblich. Man kann es natürlich versuchen. > > Und was realistisch ist.. naja. lassen wir das. Wo bist du oder seid ihr denn bitte groß geworden? Das hängt ja schon mal von der jetzigen Entlohnung und Befähigung ganz wesentlich ab, eine VEFK kann nicht jeder Hansel so einfach mal werden, dazu braucht man ja wohl eine spez. Befähigung oder Aus- / Weiterbildung. Nicht mal als E-Mstr. würde da komplett ausreichen, wäre aber die beste Voraussetzung und der bekommt ja wohl gehalts-technisch etwas mehr wie EG5 ! An dem Punkt Entlohnung würde ich mal ansetzen, anderenfalls kann man das ja auch ablehnen. frohes Neues
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