Hi Leuts,
bin kein Elektrotechniker, sondern was anderes, von daher hab ich nur im
begrenzten Umfang Ahnung.
Folgende Frage hab ich - es gibt Schalter, die manuell betätigt werden
müssen, um den Stromkreis abzuschalten und die Sicherungen. Ein Schalter
ist keine Sicherung.
Ich hab z.B. in E-Verteilungen gesehen - 63A Hauptsicherung, dann
Hauptschalter bis 63A.
Ich weis, was Selektivität bedeutet - das nachfolgende Sicherungselement
darf nicht größer sein, als das vorhergehende Element, sondern muss
kleiner sein.
Aber gilt die Selektivität auch für einen 3phasigen Schalter? Ein
Elektromeister, den ich heute hatte, kreidete an, dass der Schalter
ebenso selektiv kleiner sein müsste als die Vorsicherung dierekt vor dem
Schalter. Dabei soll der Schalter doch nur dazu verwendet werden, wenn
man Arbeiten am Stromkreis machen möchte, um nicht die Sicherungen
auszubauen.
Hat mir der Elektromeister dort nicht eher Blödsinn in Bezug auf die
Selektivität erzählt? Ich meine - ich kann verstehen, dass man ggf.
keinen Schalter verwenden sollte, der mehr aushällt - also z.B. einen
100A-Ausschalter zusammen mit einer 63A-Sicherung kombinieren, damit es
nicht komisch aussieht, aber andersrum?
Denk das passt schon so,
der Trennschalter (z.B. Hager SH463) hat ein Schaltvermögen von 63A, und
er ist mit 63 A vorgesichert, als mit seinem max. Schaltvermögen.
Der Trennschalter wird auch bei einem Kurzschluss nie auslösen da es nur
ein reiner SCHALTER ist, er besitzt weder einen thermischen noch
magnetischen Auslöser.
Fehlerhaft z.B. ist wäre eine 80 oder 100A Vorsicherung mit einem 63A
Trennschalter.. Da der maximal mögliche Strom (80/100A) den
Trennschalter auf Dauer überlasten würden (er ist ja nur bis 63A
zugelassen)
Mach dass seit Jahren so, hat bislang noch keiner beanstandet.
hab sowas noch nie gehört,
wichtig ist nur dass der max. Strom des Schalter, also hier 63A durch
eine Sicherung mit max. 63A (oder weniger) begrenzt wird.
Keinesfalls darf die Vorsicherung größer als 63A sein, da der Schalter
hierfür nicht gebaut (zugelassen) ist.
Der Schalter hat im Normalfall nur die Aufgabe bestimmte Anlagenteile
vom Netz zu trennen um daran zu Arbeiten, der Rest der el. Anlage
funktioniert weiterhin( z.B. Abschalten einer Unterverteilung im
Wohnhaus..)
StefanB schrieb:> Keinesfalls darf die Vorsicherung größer als 63A sein, da der Schalter> hierfür nicht gebaut (zugelassen) ist.
stimmt nicht. Wenn hinter dem Schalter nur 3 16A LS-Schalter sind ist
das auch zulässig.
Sonst müsste man in jedes Gerät ein 16A Schalter einbauen, weil die
Vorsicherung (meist) 16A ist.
@Peter II (Gast)
>stimmt nicht.
Denke nicht daß dein Beitrag hier in diesem Zusammenhang (E-Verteilung)
sinnvoll ist.
Ein Hauptschalter in der Verteilung ist schon relevanter als dein
Geräteschalter an der Tischlampe hinter der 0,75qmm Eurozuleitung.
Insofern dürften hier auch andere Vorschriften gelten als dein Beitrag
einschränken möchte.
Viele (Klein-) Geräte haben sowieso entweder gar keine Schalter mehr
oder nur sekundäre (und bestenfalls eine Abrauchsicherung geräteintern).
Also nicht durcheinanderbringen.
Den Beitrag und die Aussage von StefanB so stehenlassen.
Jede Vorsicherung (in einer E-Verteilung) sollte maximal so stark sein
wie der dahinterliegende Hauptschalter.
Gruss
Erich schrieb:> Ein Hauptschalter in der Verteilung ist schon relevanter als dein> Geräteschalter an der Tischlampe hinter der 0,75qmm Eurozuleitung.
dann nenn ich einen FI als Beispiel. Man darf auch einen 40A FI
einsetzen wenn eine 63A Vorsicherung vorhanden ist, wenn man durch die
Nachfolgenden Sicherungen sicherstellen kann das nie mehr als 32A
fließen. Also 2 16A LS-Schalter.
Dumbo schrieb:> Aber gilt die Selektivität auch für einen 3phasigen Schalter?
Nein, natürlich nicht, im Gegenteil, er muss ZUMINDEST den Strom
schalten können, der abgesichert ist, es könnte auch ein 250A Schalter
hinter def 63A Sicherung sein, aber kein 10A Schalter (ohne innerhalb
von 3m Leitungslänge nachfolgende 10A Sicherung).
Dumbo schrieb:> Aber gilt die Selektivität auch für einen 3phasigen Schalter? Ein> Elektromeister, den ich heute hatte, kreidete an, dass der Schalter> ebenso selektiv kleiner sein müsste als die Vorsicherung dierekt vor dem> Schalter. Dabei soll der Schalter doch nur dazu verwendet werden, wenn> man Arbeiten am Stromkreis machen möchte, um nicht die Sicherungen> auszubauen.
Einen einfachen Schalter "selektiv" zu wählen ist natürlich Unfug.
Ist das Ding aber wirklich nur ein einfacher Schalter zum Trennen des
Stromkreises zB beim Zählerwechsel ? Hm, eine Verwechslung mit einem
selektiven Hauptleitungsschutzschalter ? Bei diesem darf der gewählte
Auslösestrom natürlich nicht größer als der der Hauptsicherung sein.
Die TAB 2000 sah "alternativlos" die Verwendung eines solchen SLS im
unteren Anschlussraum der HV vor. Da dieses Teil bei hohem Preis einen
übersichtlichen Zusatznutzen für den Endkunden (1) vorweist, wurde der
Musterwortlaut der TAB 2007 als Ergebnis eines Vergleichs zwischen der
Schutzgemeinschaft gegen Unwesen in der Wirtschaft und VDEW dahingehend
geändert, daß jetzt auch andere Schutz/Trenneinrichtungen vor dem Zähler
eingebaut werden dürfen.
(1) Der Errichter der Anlage kann mit SLS zwar auf einfache Weise
Selektivität zu nachgeschalteten LS erreichen und mit dem Auslösestrom
des SLS wegen der speziellen E Charakteristik bis an den Auslösestrom
der Hauptsicherung gehen, aber bei massiven Kurzschlüssen (zB. in der
Steigleitung) ist u.U die Selektivität zwischen SLS und Hauptsicherung
nicht mehr gewährleistet. (Bei massiven Kurzschlüssen brennt ein
Sicherungsfaden eher durch, als ein mechanischer Schalter öffnen kann.
Die Lichtbogenzeit kommt auch noch dazu. Da helfen auch keine
Strom-Zeitkennlien weiter, sonder man muß die i²t Werte der Elemente
hernehmen). Kurz: Man kann auch mit gestaffelten Sicherungen arbeiten
und einen einfachen Schalter, zB SH 463 nehmen. Diesen dimensioniert man
natürlich nach der Vorsicherung im HAK.
Schon wieder lang. So, ins Bett ... =^--^= RRR!!