Ich würde gerne alle Rauchmelder um einen esp8266 erweitern um die
Rauchmeldungen zusätzlich automatisch über WLAN zu melden. Würde so eine
Veränderung des Gerätes zu Problemen mit meiner Versicherung in Falle
eines Falles führen?
Falls der Wechsel der Melder möglich/erlaubt und finanziell/nervlich
machbar wäre:
Es gibt Melder mit einem Schaltausgang (Relais glaube ich). Habe aber
keine Bezeichnung zur Hand.
Karl schrieb:> Elekretmikrofon -> Verstärker -> ESP826.
ich möchte keinen zweiten Gerät anhängen. Zusätzlich könnte ich noch der
Batteriezustand überprüfen und übermitteln und
Temperatur-Veränderung-Erkennung zus. nachrüsten...
Sam schrieb:> Zusätzlich könnte ich noch der> Batteriezustand überprüfen und übermitteln und> Temperatur-Veränderung-Erkennung zus. nachrüsten..
Ich denke mal, daß diese Bastelei die Batterielebensdauer auf maximal
1-2 Monate reduzieren dürfte.
Laß doch den vorgeschriebenen Melder wie er ist und bau Deine
Temperaturerkennung als eigenen Melder. So hast Du die Sicherheit und
den Spaß am Basteln.
Felix schrieb:> Es gibt Melder mit einem Schaltausgang (Relais glaube ich). Habe aber> keine Bezeichnung zur Hand.
JEDER Melder hat einen Schaltausgang. In so ziemlich allen aktuellen
Meldern ist der gleiche Chip verbaut: MC145012 oder dessen Chinakopie
CS2105. Der hat auf Pin 7 eine Stromquelle, wenn man die auf GND zieht
gibt er Alarm und wenn er die auf GND zieht sendet er seinen Alarm an
andere Melder.
Allerdings dürfte ein ESP die 9V-Batterie ziemlich schnell erschöpfen.
Ein nRF24L dürfte länger halten, benötigt allerdings etwas Intelligenz
in Form eines AVR zur Seite.
Und: In den Dingern ist wenig Platz für eine weitere Platine. Übliche
billige Funkerweiterungen arbeiten auf 433MHz, da läutet auch durchaus
mal der Melder beim Nachbarn mit.
Horst S. schrieb:>> Veränderung des Gerätes zu Problemen mit meiner Versicherung in Falle>> eines Falles führen?> Ja!
Welche Versicherung verlangt den Einbau von Rauchmeldern im
Wohneigentum? Vorschrift ist nur bei Vermietung.
Karl schrieb:> elche Versicherung verlangt den Einbau von Rauchmeldern im> Wohneigentum? Vorschrift ist nur bei Vermietung.
es steht zumindest so im Baugesetz. Ja auch für Eigentum. Allerdings
fragt wirklich keine Versicherung danach. Haben wir vor wenigen Monaten
schon durch. Wir haben auch noch keine.
zertifiziertes Funkmodul verwenden und an einem zweiten dann die
ESP-Lösung anschließen. Der Melder wird so als standalone in jedem Fall
funktionieren, somit gibt es keine Probleme zwecks Versicherung,
Karl schrieb:> JEDER Melder hat einen Schaltausgang. In so ziemlich allen aktuellen> Meldern ist der gleiche Chip verbaut: MC145012 oder dessen Chinakopie> CS2105. Der hat auf Pin 7 eine Stromquelle, wenn man die auf GND zieht> gibt er Alarm und wenn er die auf GND zieht sendet er seinen Alarm an> andere Melder.
So würde ich auch der ESP8266 anschliessen. Und der würde die ganze Zeit
im Sleepmodus und nur beim Alarm/Spannung-Low/TempZuHoch aktiviert, So
könnte es hoffentlich 1 Jahr laufen. Die eigentliche Frage war, ob im
Brandfall ein Sachverständiger sagen kann, dass der Rauchmelder (auch
wenn funktionall) manipuliert wurde und dadurch die Versicherung nicht
einpringt...
Wenn man Brandmelder mit dem besagtem Schaltausgang verwendet, wird die
Versicherung keinen Grund zum Einwand haben.
Der Anschluss ist schließlich für solche Dinge vorgesehen.
Der ESP8266 muss ja nicht im Gehäuse vom Melder eingebaut warden.
Setze den Melder auf einen kleinen Sockel, in welchem das ESP Modul
untergebracht wird. Am besten noch mit einer eigenen Batterie.
Da bin ich je mal wieder froh beim Bau Telefonleitung
(Brandemeldeleitung ist auch nix anderes nur in Rot) verlegt zu haben
und kann meine Rauchmelder bequem aus einer batteriegestützten
Stromversorgung zentral versorgen und über Draht vernetzen.
Da drahtvernetzbare Rauchmelder allerdings schweineteuer und
designtechnisch eher bescheiden sind - warum gibt es eigentlich so
wenige Melder in Holzoptik? - hab ich auch den Pin 7 über 100ohm
rausgeführt.
Stephan schrieb:> es steht zumindest so im Baugesetz. Ja auch für Eigentum.
Scheint sehr Bundeslandabhängig zu sein.
Karl schrieb:> Scheint sehr Bundeslandabhängig zu sein.
Nein, die einzige Ausnahme ist Sachsen, da ist keine Nachrüstung
vorgeschrieben, alle anderen sind sich einig und verlangen auch in
Altbauten Rauchmelder.
Karl schrieb:> (Brandemeldeleitung ist auch nix anderes nur in Rot)
Nein, JE-H(St)H bietet im Gegensatz zu J-Y(St)Y noch eine
Funktionsgarantie von 30(90) Minuten im Feuer. Was bringt es Dir, wenn
die Kabel im Keller geschmolzen sind, bevor der Rauch im Flur ist und
Alarm auslöst?
Karl schrieb:> warum gibt es eigentlich so wenige Melder in Holzoptik?
Weil die zu gut brennen würden?
duck und wech ...
Horst schrieb:> Nein, JE-H(St)H bietet im Gegensatz zu J-Y(St)Y noch eine> Funktionsgarantie von 30(90) Minuten im Feuer. Was bringt es Dir, wenn> die Kabel im Keller geschmolzen sind, bevor der Rauch im Flur ist und> Alarm auslöst?
Es gibt beide Arten von Leitungen. Wann welche eingesetzt wird hängt so
viel ich weiß auch u.a. davon ab, ob andere Brandabschnitte gekreuzt
werden.
Horst schrieb:> Nein, JE-H(St)H bietet im Gegensatz zu J-Y(St)Y noch eine> Funktionsgarantie von 30(90) Minuten im Feuer.
Ja, und ein Mercedes ist auch schneller als ein Trabbi.
https://www.kabelscheune.de/Busleitung-Brandmeldekabel/Brandmeldekabel-BMK-J-Y-St-Y-2x2x0-8-rot.html
Ist genau das Gleiche in Rot.
Horst schrieb:> Nein, die einzige Ausnahme ist Sachsen, da ist keine Nachrüstung> vorgeschrieben, alle anderen sind sich einig und verlangen auch in> Altbauten Rauchmelder.
Nun lass Dich mal nicht durch die Rauchmelder-Panikseiten verrückt
machen. Thüringen hat bis Ende 2018, Bremen bis 2020 Frist für
Altbauten. Es ist also seeehr unterschiedlich.
Letztes Jahr im Hotel: Rauchmelder lag ohne Batterie auf dem Schrank.
Genau deswegen hab ich die zentral angebunden: Wenn da mal einer Nachts
lospiept, weil Batterie leer, legt man den mit gutem Vorsatz die
Batterie am nächsten Tag zu wechseln beiseite - und da liegt er dann ein
halbes Jahr später immer noch.
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