Ich habe einige Schaltungen, die ein paar Leute interessieren könnten
und möchte sie daher in meinem Blog veröffentlichen. Wie sieht es dabei
mit Auszügen aus dem Datenblatt (Pinbelegungen etc.) aus? Kann man die
verwenden oder fragt man besser beim Hersteller vorher nach?
Wie sind eure Erfahrungen?
Heikle Frage.
Erst einmal unterliegen die Datenblätter dem Urheberschutz. Die vielen
Sammelportale für DBs im Web ignorieren das einfach. Vermutlich weil sie
irgendwo in "rechtsfreiem" Ausland sitzen und weil es die Hersteller
auch nicht schert - im Gegenteil, sie werden es eher als Werbung
ansehen.
Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt.
Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger!
Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm.
Fragen ist der einzige Weg - auf Antwort würde ich nicht hoffen.
Am einfachsten ist es, den Content neu zu schaffen. Ein Link aufs
Datenblatt ist sicherlich auch eine Lösung. Aber kein IFrame oder so.
Eine Pinbelegung ausm Datenblatt kopieren und in eine Webseite ohne
jeden kommerziellen Hintergrund einfügen? Ganz ehrlich, da pfeift doch
kein Schwein nach. Natürlich muss das Datenblatt für jedermann
zugänglich sein, wer aus Dokumenten kopiert die es nur gegen NDA vom
Hersteller gibt bekommt u.U. einen aufn Deckel (dann allerdings auch mit
dem großen Hammer). Der 0815-Bastler der die Pinbelegung vom 555 und den
Frequenzgang vom 741 auf seiner Webseite postet, wenn juckt das? Quelle
angeben, dann ist das Werbung und der Hersteller freut sich. Hier werden
täglich Datenblattauszüge oder ganze Datenblätter hochgeladen und keiner
stört sich dran.
Private Meinung, keine Garantie usw., keine Rechtsberatung usw...
Frag doch mal den Admin, wie er es mit sowas: NE555 handhabt und ob er
die Hersteller gefragt hat, ihre Datenblätter anzubieten (direkt bzw.
via Google).
In den meisten Datenblättern steht doch, wie der Hersteller sich die
Weitergabe des Datenblattes oder von Auszügen vorstellt. Wenn du das
brauchst, dann richte dich danach.
Das sind Deeplinks. Und bei der Eingabe der Deeplinks wird gebeten,
solche zum Hersteller zu setzen und nicht solche zu
Datenblattsammlungen.
Tom kann leider aus irgendwelchen Gründen keine Deeplinks anbieten
(Beitrag "Re: Auszüge von Datenblättern im Blog verwenden"). Die µC-Lösung
scheidet also aus.
Es gibt nichts dran zu deuten am Urheberrecht. Was geduldet (weil quasi
Werbung) oder nicht verfolgt wird, ist was anderes. Wenn Du danach gehen
willst, ist Deine Frage hier überflüssig, da das dann nur von deiner
eigenen Risikobereitschaft abhängt, was du machen willst. Recht ist es
nicht, wenn hier oder irgendwo ohne (schriftliches!) Einverständnis des
Urhebers was veröffentlicht wird.
Deep Links sind vorsichtig zu genießen. Da gibt's unterschiedliche
Rechtsauffassungen zu. Ein Link auf eine Seite, die so auch von jedem
anderen gefunden werden kann, ist kein echter deep link und stets
erlaubt. Ein deep link ist es, wenn Formulare/Abfragen/Schutzmaßnahmen
des Anbieters ausgehebelt werden, um direkt auf das Dokument zu
verlinken.
Vom (hier verwendeten http://www.mikrocontroller.net/part/NE555)
einbetten per IFrame etc. ist nachdrücklich abzuraten, da man sich damit
den Inhalt zu eigen macht und den Anschein erweckt, als wäre es eigener
Content. Das ist genau so böse, als würdest Du das PDF dann in Form von
Bildern o. ä. bei dir einbinden.
Fritz schrieb:> Tom schrieb:>> Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab...>> Aber nicht die Pin-Belegung vom Hersteller klauen! ;-)
Auch wenn das Ironie sein sollte: So falsch ist der Hinweis nicht!
Das "kopieren" durch nachzeichnen ist streng genommen auch tabu. Du
kannst nicht eine Straßenkarte vom Kartenhersteller nehmen und dies
abpausen und dann als eigenes vertreiben/anbieten. Aus diesem Grund darf
man bspw. bei Openstreetmap nicht Goolge/Yahoo/MSN Maps als Vorlage
verwenden, sondern nur eigens ermittelte Daten (+ Ausnahmen). Auf Dich
bezogen: Wenn Du ein Diagramm (z. B Durchbruchspannung) nachmalst, ist
das ein no-go. Bei einem Pin-Out wird's unklarer, da hier dann noch so
Dinge wie Schöpfungshöhe und Schutzwürdigkeit ins Spiel kommen. Das ist
grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf.
bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst.
>grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf.>bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst.
Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die
Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich
sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner
mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und
Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien.
Florian schrieb:> Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt.> Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger!> Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm.
Erst einmal: Ich bin kein Anwalt. Deshalb kenne ich vielleicht auch die
gesetzliche Vorschrift nicht, die eine solche "Bagatell-grenze"
beschreibt. Ich kenne nur das Zitat-Recht, dass keine mengenmäßige
Grenze vorschreibt, sondern verlangt, dass der Umfang durch den Zweck
gerechtfertigt ist.
Wie immer gilt für jedes Gesetz: Ob es in einem konkreten Fall gilt und
welche Folgen sich daraus ergeben, kann endgültig immer nur ein Gericht
entscheiden.
Gesetztesbruch ist keine Bagatelle. Ich denke mir das ganze ja nicht
aus, ich kläre nur auf. Nicht den Überbringer der schlechten Wahrheiten
steinigen...
Abdul K. schrieb:> Schlafende Hunde sollte man weiterschlafen lassen! Laßt es so, wie es> seit 30 Jahren war.
Dann hätte Tom nicht fragen zu brauchen, wenn er die Wahrheit nicht
verträgt.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Jens G. schrieb:> Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die> Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich> sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner> mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und> Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien.
Nein, denn genau das gilt bei einem Schaltplan nicht: Bspw. die Eagle
Symbole wurden neu gezeichnet. Die Symbole sind anders, die Beschriftung
(leicht) abweichend usw. Und jeder kommt mit zurecht.
Detlev T. schrieb:> Ich kenne nur das Zitat-Recht
Auf das habe ich auch schon hingewiesen und erklärt, daß man auf Basis
dessen in Grenzen arbeiten kann.