Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Auszüge von Datenblättern im Blog verwenden


von Tom (Gast)


Lesenswert?

Ich habe einige Schaltungen, die ein paar Leute interessieren könnten 
und möchte sie daher in meinem Blog veröffentlichen. Wie sieht es dabei 
mit Auszügen aus dem Datenblatt (Pinbelegungen etc.) aus? Kann man die 
verwenden oder fragt man besser beim Hersteller vorher nach?
Wie sind eure Erfahrungen?

von tt2t (Gast)


Lesenswert?

deep link ...

von Florian (Gast)


Lesenswert?

Heikle Frage.
Erst einmal unterliegen die Datenblätter dem Urheberschutz. Die vielen 
Sammelportale für DBs im Web ignorieren das einfach. Vermutlich weil sie 
irgendwo in "rechtsfreiem" Ausland sitzen und weil es die Hersteller 
auch nicht schert - im Gegenteil, sie werden es eher als Werbung 
ansehen.
Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt. 
Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger! 
Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm.
Fragen ist der einzige Weg - auf Antwort würde ich nicht hoffen.
Am einfachsten ist es, den Content neu zu schaffen. Ein Link aufs 
Datenblatt ist sicherlich auch eine Lösung. Aber kein IFrame oder so.

von ga42st (Gast)


Lesenswert?

Eine Pinbelegung ausm Datenblatt kopieren und in eine Webseite ohne 
jeden kommerziellen Hintergrund einfügen? Ganz ehrlich, da pfeift doch 
kein Schwein nach. Natürlich muss das Datenblatt für jedermann 
zugänglich sein, wer aus Dokumenten kopiert die es nur gegen NDA vom 
Hersteller gibt bekommt u.U. einen aufn Deckel (dann allerdings auch mit 
dem großen Hammer). Der 0815-Bastler der die Pinbelegung vom 555 und den 
Frequenzgang vom 741 auf seiner Webseite postet, wenn juckt das? Quelle 
angeben, dann ist das Werbung und der Hersteller freut sich. Hier werden 
täglich Datenblattauszüge oder ganze Datenblätter hochgeladen und keiner 
stört sich dran.

Private Meinung, keine Garantie usw., keine Rechtsberatung usw...

von Tom (Gast)


Lesenswert?

Deep Link geht leider nicht, und vom Rest lese ich immer 
widersprüchliche Aussagen...

von 8AF6lUf8OT (Gast)


Lesenswert?

Frag doch mal den Admin, wie er es mit sowas: NE555 handhabt und ob er 
die Hersteller gefragt hat, ihre Datenblätter anzubieten (direkt bzw. 
via Google).

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


Lesenswert?

In den meisten Datenblättern steht doch, wie der Hersteller sich die 
Weitergabe des Datenblattes oder von Auszügen vorstellt. Wenn du das 
brauchst, dann richte dich danach.

von Helfer (Gast)


Lesenswert?

Das sind Deeplinks. Und bei der Eingabe der Deeplinks wird gebeten, 
solche zum Hersteller zu setzen und nicht solche zu 
Datenblattsammlungen.

Tom kann leider aus irgendwelchen Gründen keine Deeplinks anbieten 
(Beitrag "Re: Auszüge von Datenblättern im Blog verwenden"). Die µC-Lösung 
scheidet also aus.

von Tom (Gast)


Lesenswert?

Ich möchte eben nicht das ganze Datenblatt auf meinem Blog haben sondern 
eben nur Auszüge und dazu etwas schreiben bzw. erklären.

von Florian (Gast)


Lesenswert?

Es gibt nichts dran zu deuten am Urheberrecht. Was geduldet (weil quasi 
Werbung) oder nicht verfolgt wird, ist was anderes. Wenn Du danach gehen 
willst, ist Deine Frage hier überflüssig, da das dann nur von deiner 
eigenen Risikobereitschaft abhängt, was du machen willst.  Recht ist es 
nicht, wenn hier oder irgendwo ohne (schriftliches!) Einverständnis des 
Urhebers was veröffentlicht wird.
Deep Links sind vorsichtig zu genießen. Da gibt's unterschiedliche 
Rechtsauffassungen zu. Ein Link auf eine Seite, die so auch von jedem 
anderen gefunden werden kann, ist kein echter deep link und stets 
erlaubt. Ein deep link ist es, wenn Formulare/Abfragen/Schutzmaßnahmen 
des Anbieters ausgehebelt werden, um direkt auf das Dokument zu 
verlinken.
Vom (hier verwendeten http://www.mikrocontroller.net/part/NE555) 
einbetten per IFrame etc. ist nachdrücklich abzuraten, da man sich damit 
den Inhalt zu eigen macht und den Anschein erweckt, als wäre es eigener 
Content. Das ist genau so böse, als würdest Du das PDF dann in Form von 
Bildern o. ä. bei dir einbinden.

von Tom (Gast)


Lesenswert?

Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab...

von Fritz (Gast)


Lesenswert?

Tom schrieb:
> Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab...

Aber nicht die Pin-Belegung vom Hersteller klauen! ;-)

von Florian (Gast)


Lesenswert?

Fritz schrieb:
> Tom schrieb:
>> Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab...
>
> Aber nicht die Pin-Belegung vom Hersteller klauen! ;-)

Auch wenn das Ironie sein sollte: So falsch ist der Hinweis nicht!

Das "kopieren" durch nachzeichnen ist streng genommen auch tabu. Du 
kannst nicht eine Straßenkarte vom Kartenhersteller nehmen und dies 
abpausen und dann als eigenes vertreiben/anbieten. Aus diesem Grund darf 
man bspw. bei Openstreetmap nicht Goolge/Yahoo/MSN Maps als Vorlage 
verwenden, sondern nur eigens ermittelte Daten (+ Ausnahmen). Auf Dich 
bezogen: Wenn Du ein Diagramm (z. B Durchbruchspannung) nachmalst, ist 
das ein no-go. Bei einem Pin-Out wird's unklarer, da hier dann noch so 
Dinge wie Schöpfungshöhe und Schutzwürdigkeit ins Spiel kommen. Das ist 
grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf. 
bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst.

von Jens G. (jensig)


Lesenswert?

>grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf.
>bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst.

Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die 
Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich 
sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner 
mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und 
Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


Lesenswert?

Schlafende Hunde sollte man weiterschlafen lassen! Laßt es so, wie es 
seit 30 Jahren war.

von Detlev T. (detlevt)


Lesenswert?

Florian schrieb:
> Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt.
> Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger!
> Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm.

Erst einmal: Ich bin kein Anwalt. Deshalb kenne ich vielleicht auch die 
gesetzliche Vorschrift nicht, die eine solche "Bagatell-grenze" 
beschreibt. Ich kenne nur das Zitat-Recht, dass keine mengenmäßige 
Grenze vorschreibt, sondern verlangt, dass der Umfang durch den Zweck 
gerechtfertigt ist.

Wie immer gilt für jedes Gesetz: Ob es in einem konkreten Fall gilt und 
welche Folgen sich daraus ergeben, kann endgültig immer nur ein Gericht 
entscheiden.

von Florian (Gast)


Lesenswert?

Gesetztesbruch ist keine Bagatelle. Ich denke mir das ganze ja nicht 
aus, ich kläre nur auf. Nicht den Überbringer der schlechten Wahrheiten 
steinigen...

Abdul K. schrieb:
> Schlafende Hunde sollte man weiterschlafen lassen! Laßt es so, wie es
> seit 30 Jahren war.

Dann hätte Tom nicht fragen zu brauchen, wenn er die Wahrheit nicht 
verträgt.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Jens G. schrieb:
> Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die
> Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich
> sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner
> mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und
> Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien.

Nein, denn genau das gilt bei einem Schaltplan nicht: Bspw. die Eagle 
Symbole wurden neu gezeichnet. Die Symbole sind anders, die Beschriftung 
(leicht) abweichend usw. Und jeder kommt mit zurecht.

Detlev T. schrieb:
> Ich kenne nur das Zitat-Recht

Auf das habe ich auch schon hingewiesen und erklärt, daß man auf Basis 
dessen in Grenzen arbeiten kann.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.