Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einem Dienstleister. Die hatten
mir gesagt, dass man, wenn man da als Absolvent einsteigt, erstmal eine
zweimonatige Schulung machen muss. Früher war das unbezahlt. Heute
kriegt man da den Mindestlohn. Allerdings verpflichtet man sich dadurch,
dass man diese Schulung macht dazu, 12 Monate bei dehnen zu arbeitet.
Ansonsten musst man die Schulungskosten von 6000€ anteilig zu der Zeit,
die man früher aufgehört hat zurückzahlen.
Heißt, wenn man nach 4 Monaten kündigt muss man denen 4/12*6000€ also
4000€ zurückzahlen.
Begründung: Es hätten schon Leute direkt nach der Schulung gekündigt und
sein zur Konkurrenz gegangen. Gut, vor dem Hintergrund kann ich die
Regelung verstehen.
Was passiert aber, wenn man gekündigt wird und spielt in dem Fall der
Kündigungsgrund eine Rolle. In der Probezeit gekündigt zu werden und
dann noch mit 4000€ Schulden dazustehen, wäre schon ziemlich übel.
Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Geschichten gemacht?
Dankend ablehnen. Allein schon weil es ein Dienstleister ist.
Das ist Bauernfängerei, ich wäre skeptisch ob diese Klausel überhaupts
wirksam wäre. Allein schon Mindestlohn, das ist schon die erste
Frechheit, die zweite diesen als Fortschritt dazustellen nachdem man
zuvor die Leute unbezahlt ausgebeutet hat und dann auch noch die
Vertragsstrafe oben draufzusetzen ist die Krönung.
Ein Schelm würde per Mobbing die neuen Mitarbeiter zur Kündigung
innerhalb der ersten Monate treiben, dann den Profit für die Rückzahlung
dieser Schulung einstreichen (die eh nix wert sein kann) und dann das
spiel von neuem beginnen lassen. Wer so blöd ist, und so etwas
unterschreibt, der würde dann auch noch zahlen.
Würde ich persönlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft melden. Das
dürfte vermutlich sogar wettbewerbswidrig sein.
Ganz vergessen: Dass jemand in der Probezeit kündigen könnte ist
unternehmerisches Risiko. Entweder überdenke ich meine Konditionen und
verhindere es dadurch (mehr bezahlen, besseres Arbeitsklima, etc.) oder
ich mach die Bude dicht.
Durch diese Strafe wird das Unternehmerrisiko unzulässigerweise auf den
Arbeitnehmer übertragen.
zufällig automotive mit i am Anfang und h am Schluss?
EDL ist ja per se nicht schlecht um an Anfang zu lernen wenn die
Bedingungen passen, aber das geht einfach nicht.
Marc G. schrieb:> Gar nicht erst dort anfangen...ui schrieb:> Ja nicht da anfangen.Hans schrieb:> Dankend ablehnen.
Die Optionen in NRW sind für Absolventen nun mal nicht unbedingt so
rosig, wie in anderen Landesteilen. Sehr viele Hochschulen mit
technischen Studiengängen von denen ständig neue Leute kommen.
rcc schrieb:> zufällig automotive mit i am Anfang und h am Schluss?
Nah. Mittelgroßer Dienstleister. Eher regional im Westen tätig.
Maschinenbau, Anlagenbau, Automotive, Luft- und Raumfahrt und etwas
Software.
Ist rechtens:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.htmlhttp://www.zeit.de/karriere/2014-12/weiterbildung-kosten-rueckzahlungspflicht>Was passiert aber, wenn man gekündigt wird und spielt in dem Fall der>Kündigungsgrund eine Rolle. In der Probezeit gekündigt zu werden und>dann noch mit 4000€ Schulden dazustehen, wäre schon ziemlich übel.
Das sollte doch im Arbeitsvertrag stehen - check doch einfach wie die
Rückzahlungskalusel formuliert ist. Rechtens ist die Rückzahlung wohl
auch wenn Dir wegen Pflichtverstöße gekündigt wird, aber nicht bei
Kündigung durch den AG generell:
"Für eine arbeitnehmerseitige Rückzahlung müssen die Bedingungen
explizit klar und unmissverständlich benannt werden. Dazu gehören neben
der Eigenkündigung durch den Mitarbeiter, seinem Wunsch nach einem
Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Frist auch die Kündigung durch den
Arbeitgeber wegen Pflichtverstöße"
Absolvent schrieb:> Marc G. schrieb:>>> Gar nicht erst dort anfangen...>> ui schrieb:>>> Ja nicht da anfangen.>> Hans schrieb:>>> Dankend ablehnen.>> Die Optionen in NRW sind für Absolventen nun mal nicht unbedingt so> rosig, wie in anderen Landesteilen. Sehr viele Hochschulen mit> technischen Studiengängen von denen ständig neue Leute kommen.
Was hast du denn studiert überhaupt?
Absolvent schrieb:> Früher war das unbezahlt. Heute kriegt man da den Mindestlohn.
Gepflegt den Mittelfinger ziehen, aufstehen und Reisekosten abrechnen.
Absolvent schrieb:> Marc G. schrieb:>>> Was hast du denn studiert überhaupt?>> Maschinenbau im Bachelor und Master mit starkem Hang in Richtung> Mechatronik.
Oha. Und dann findest du nichts?! Ist doch zurzeit sehr gefragt...schon
mal deine Bewerbungen hinterfragt?
Absolvent schrieb:> Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einem Dienstleister. Die hatten> mir gesagt, dass man, wenn man da als Absolvent einsteigt, erstmal eine> zweimonatige Schulung machen muss. Früher war das unbezahlt. Heute> kriegt man da den Mindestlohn. Allerdings verpflichtet man sich dadurch,> dass man diese Schulung macht dazu, 12 Monate bei dehnen zu arbeitet.> Ansonsten musst man die Schulungskosten von 6000€ anteilig zu der Zeit,> die man früher aufgehört hat zurückzahlen.>
...
>> Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Geschichten gemacht?
NIIIIIEMALS bei sowas anfangen geschweige denn unterschreiben.
Marc G. schrieb:> Oha. Und dann findest du nichts?! Ist doch zurzeit sehr gefragt...schon> mal deine Bewerbungen hinterfragt?
Das Problem ist die mangelnde Berufserfahrung. Die richtigen Firmen
wollen nur Leute mit langjähriger Erfahrung und davon scheint es einige
zu geben...
Berufsrevolutionär schrieb:> Ist rechtens:> https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_H...> http://www.zeit.de/karriere/2014-12/weiterbildung-...>>>Was passiert aber, wenn man gekündigt wird und spielt in dem Fall der>>Kündigungsgrund eine Rolle. In der Probezeit gekündigt zu werden und>>dann noch mit 4000€ Schulden dazustehen, wäre schon ziemlich übel.>> Das sollte doch im Arbeitsvertrag stehen - check doch einfach wie die> Rückzahlungskalusel formuliert ist. Rechtens ist die Rückzahlung wohl> auch wenn Dir wegen Pflichtverstöße gekündigt wird, aber nicht bei> Kündigung durch den AG generell:>> "Für eine arbeitnehmerseitige Rückzahlung müssen die Bedingungen> explizit klar und unmissverständlich benannt werden. Dazu gehören neben> der Eigenkündigung durch den Mitarbeiter, seinem Wunsch nach einem> Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Frist auch die Kündigung durch den> Arbeitgeber wegen Pflichtverstöße"
Da geht es um Fortbildungen, hier geht es aber um eine Einarbeitung die
in anderen Unternehmen zu 99% wertlos sein wird. Diese kann daher
niemals die Vorraussetzung der Steigerung des eigenen Marktwertes
erfüllen und ist somit zumindestens nach dem von dir verlinkten Zeit
Artikel nicht zulässig für so eine Klausel.
Zudem muss man bedenken, dass durch den Mindestlohn diese Einarbeitung
auf asoziale Art eh bereits durch den Arbeitnehmer finanziert wurde.
Selbst Hochschulen zahlen ihren Hiwis mehr als den Mindestlohn.
Henry G. schrieb:> Absolvent schrieb:>> Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einem Dienstleister. Die hatten>> mir gesagt, dass man, wenn man da als Absolvent einsteigt, erstmal eine>> zweimonatige Schulung machen muss. Früher war das unbezahlt. Heute>> kriegt man da den Mindestlohn. Allerdings verpflichtet man sich dadurch,>> dass man diese Schulung macht dazu, 12 Monate bei dehnen zu arbeitet.>> Ansonsten musst man die Schulungskosten von 6000€ anteilig zu der Zeit,>> die man früher aufgehört hat zurückzahlen.>>> ...>>>> Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Geschichten gemacht?>> NIIIIIEMALS bei sowas anfangen geschweige denn unterschreiben.
+1
Hans schrieb:> Da geht es um Fortbildungen, hier geht es aber um eine Einarbeitung die> in anderen Unternehmen zu 99% wertlos sein wird.
Nah, ein wesentlicher Teil sind schon Programmschulung vor allem im CAD-
und FEM-Bereich. Nur, ob die dir soviel bringen, wenn dir in der
Probezeit gekündigt wurde, glaube ich nicht.
Absolvent schrieb:> Marc G. schrieb:>>> Gar nicht erst dort anfangen...>> ui schrieb:>>> Ja nicht da anfangen.>> Hans schrieb:>>> Dankend ablehnen.>> Die Optionen in NRW sind für Absolventen nun mal nicht unbedingt so> rosig, wie in anderen Landesteilen. Sehr viele Hochschulen mit> technischen Studiengängen von denen ständig neue Leute kommen.
Das ist irrelevant. Wie blöde bist du denn? Wenn du dich in ein
Aufgabengebiet einarbeiten sollst/Schulung, dann MUSS das bezahlt
werden! Wofür hast du denn studiert? Damit du bezahlst um arbeiten zu
gehen? Meine Fresse, wie kann man nur so duckmäuserisch und
unselbstständig sein, um so ein MEGAVERARSCHE auch noch in Betracht zu
ziehen? Junge, mach dich nicht unglücklich!
Absolvent schrieb:> Die Optionen in NRW sind für Absolventen nun mal nicht unbedingt so> rosig, wie in anderen Landesteilen. Sehr viele Hochschulen mit> technischen Studiengängen von denen ständig neue Leute kommen.Absolvent schrieb:> Das Problem ist die mangelnde Berufserfahrung. Die richtigen Firmen> wollen nur Leute mit langjähriger Erfahrung und davon scheint es einige> zu geben...
Einfach bewerben. Fang bei Firmen an bei denen du nicht arbeiten willst
(also Bewerbungen schreiben). Geh zu den Vorstellungsgesprächen und
versuch dich zu verkaufen (da kannste üben). Dann bei Firmen bei denen
du willst und wo die Bedingungen passen.
Lieber ein paar Monate unmittelbar nach dem Studium arbeitslos (ist ja
durchaus normal, vielleicht ergibt sich ja ein deinem Lehrstuhl noch ne
Kleinigkeit zum Übergang) als in der Scheiße sitzen. Anstatt fertig
studiert den Mindestlohn zu bekommen kannst derweil auch H4 empfangen.
Hans schrieb:> Da geht es um Fortbildungen, hier geht es aber um eine Einarbeitung die> in anderen Unternehmen zu 99% wertlos sein wird. Diese kann daher> niemals die Vorraussetzung der Steigerung des eigenen Marktwertes> erfüllen und ist somit zumindestens nach dem von dir verlinkten Zeit> Artikel nicht zulässig für so eine Klausel.
Sagt welcher Arbeitsrecht-Experte?!
>Das Problem ist die mangelnde Berufserfahrung. Die richtigen Firmen>wollen nur Leute mit langjähriger Erfahrung und davon scheint es einige>zu geben...
Sehe ich ähnlich. Die Alternative wäre wohl bei einem kleinen Krauter
anzufangen, da hast du nach einem Jahr weniger Schulung, wahrscheinlich
nicht mehr Gehalt und Berufserfahrung im kleinen Kräuterbusiness. Im
anderen Fall haste Schulung, Berufserfahrung im Business bei großen
(wenn auch als Leihkraft) und Kontakte und damit einen halben Fuß in
Konzernen -> und damit das bessere Sprungbrett.
Berufsrevolutionär schrieb:> Sehe ich ähnlich. Die Alternative wäre wohl bei einem kleinen Krauter> anzufangen, da hast du nach einem Jahr weniger Schulung, wahrscheinlich> nicht mehr Gehalt und Berufserfahrung im kleinen Kräuterbusiness. Im> anderen Fall haste Schulung, Berufserfahrung im Business bei großen> (wenn auch als Leihkraft) und Kontakte und damit einen halben Fuß in> Konzernen -> und damit das bessere Sprungbrett.
Sprach der stadtbekannte Lobbytroll (oder eventuell doch
Dauerhartzer?)...
Es wird immer schlimmer mit den Zeitarbeiterzecken! Kein Wunder, dass
die Jungen alle korrumpiert sind. Ich mache mal einen Versuch:
1) Wenn Du faul bist dann mach es so:
Unterschreiben, Anfangen und gleichzeitig was Besseres suchen, und
...
a) wenn gefunden, dann kündigen und sich auf o.g. Klauseln berufen
und denen nichts zurückzahlen
b) wenn nichts gefunden, entweder
b1) richtig hohes Gehalt kassieren und arbeiten
b2) krank machen und sich kündigen lassen
2) Wenn nicht faul bist, dann gehe zu einem grossen mit Minigehalt. Dann
a) nach Probezeit mehr Gehalt fordern
a1) wenn Du es kriegst, bleiben und Karriere machen
a2) wenn nicht, künsigen
b) gleich kündigen
c) bleiben und Dich abwerben lassen, was unweigerlich passieren wird
Henry G. schrieb:
Sprach der stadtbekannte Lobbytroll (oder eventuell doch
> Dauerhartzer?)...
Ja klar, der Henry weiss Bescheid, der macht den Babo hier ...
Chefkritiker schrieb:> wenn gefunden, dann kündigen und sich auf o.g. Klauseln berufen> und denen nichts zurückzahlen
Die werden das mit dem Gehalt verrechnen. Wenn dann nichts für die
Miete übrig bleibt (4k sind verdächtig hoch, Ämter zahlen nur 2k))
und auch das Jobcenter KDU nicht übernimmt, geht bei solchen
Konstrukten auch noch die Wohnung flöten.
Was ist denn das für eine Schulung? Kann auch eine Betrugsmasche
sein, denn viele Schulungen sind nicht die Bohne wert und ein
Zertifikat von so einem daher gelaufenen Träger muss kein Arbeitgeber
anerkennen(was man aber auch nicht erfährt).
Ich hab so einen Quatsch mal mit gemacht, allerdings ohne
DL-Beteiligung, wurde vom Steuerzahler bezahlt (12x2000€).
Total wertlos. Nur die staatliche Schulbildung ist entscheidend.
Hans schrieb:> Mindestlohn, das ist schon die erste> Frechheit, die zweite diesen als Fortschritt dazustellen nachdem man> zuvor die Leute unbezahlt ausgebeutet hat und dann auch noch die> Vertragsstrafe oben draufzusetzen ist die Krönung.
Das ist Verschwörungsmüll. Leistungswillige Leute haben keine Probleme,
eine sehr gute Stelle zu finden. Immer und überall. Absolvent oder mit
60 - egal. Es ist natürlich bequemer ein Märchen zu erfinden und darin
das eigene Scheitern zu ergründen.
Cohen Don schrieb:> Hans schrieb:>> Mindestlohn, das ist schon die erste>> Frechheit, die zweite diesen als Fortschritt dazustellen nachdem man>> zuvor die Leute unbezahlt ausgebeutet hat und dann auch noch die>> Vertragsstrafe oben draufzusetzen ist die Krönung.>> Das ist Verschwörungsmüll. Leistungswillige Leute haben keine Probleme,> eine sehr gute Stelle zu finden. Immer und überall. Absolvent oder mit> 60 - egal. Es ist natürlich bequemer ein Märchen zu erfinden und darin> das eigene Scheitern zu ergründen.
Es sind keine Märchen. Aber das sind Märchen:
> "Leistungswillige Leute haben keine Probleme, eine sehr gute Stelle zu finden. > Immer und überall. Absolvent oder mit 60 - egal."
Soll ich hier mal so einen AV mit den gleichen Regeln bzgl. Schulungs- /
Quali-Kosten einstellen? Das sind keine Märchen, auch nicht für
Berufserfahrene, das ist die Realität seit Jahren.
Wird meist von Klitschen praktiziert, im Anschluß wenn man das mitmacht,
alos nach der Schulung bekommt man gerade mal so etwas über dem
Durchschnittslohn, die Klitsche kassiert aber ganz saftig für den MA bei
dem Projekt-AG ab.
6 K€ für wieviel Wochen eigentlich, ach ganze 2 Monate ... lernt man
dabei dann noch mals das 1X1 oder was dauert da so lange?
Das sind doch 3k € pro Monat, was dann wohl eher dem Gehalt entspricht
oder der Differenz aus dem M-Lohn plus Schulungskosten, da kann die
Schulung nicht so teuer und damit dolle sein!
Von daher erzähl mal was zu der Schulung, es gibt welche die dauern 2
Wochen und kosten 3k€, und danach ist man immer noch kein Techniker oder
Zauberkünstler.
Cerberus schrieb:> Was ist denn das für eine Schulung? Kann auch eine Betrugsmasche> sein,
Wie lange existieren Dienstleister und Schulungsbetrieb?
Was ist bereit über beide im Internet bekannt?
Gibt es in der Inhaber/Geschäftsführer Ebene, auffällige Namens
Gleichheiten?
...?
Henry G. schrieb:> Cohen Don schrieb:>> Hans schrieb:>>> Mindestlohn, das ist schon die erste>>> Frechheit, die zweite diesen als Fortschritt dazustellen nachdem man>>> zuvor die Leute unbezahlt ausgebeutet hat und dann auch noch die>>> Vertragsstrafe oben draufzusetzen ist die Krönung.>>>> Das ist Verschwörungsmüll.
Eher linker Marxismus-Müll. Während der Schulungsteilnahme schafft der
Arbeiter keinen Mehrwehrt also gibt es auch nichts was der AG im Sinner
der Ausbeutung aneignen kann.
Das während einer Vollzeit-Schulung überhaupt Mindestlahn gezahlt wird
und nicht eine geringere Praktimumsvergütung ist auch nicht gesetztlich
gefordert, anders als bei einer Ausbildung die länger als 3 Monate
dauert: https://www.azubi.de/beruf/tipps/mindestlohn> Es sind keine Märchen. Aber das sind Märchen:>>> "Leistungswillige Leute haben keine Probleme, eine sehr gute Stelle zu finden.>> Immer und überall. Absolvent oder mit 60 - egal."
Setz einfach den Satz drunter - "Ausnahmen bestätigen die Regel" und
schon ist das Märchenhafte beseitigt.
Cerberus schrieb:> denn viele Schulungen sind nicht die Bohne wert und ein> Zertifikat von so einem daher gelaufenen Träger muss kein Arbeitgeber> anerkennen(was man aber auch nicht erfährt).>>> wurde vom Steuerzahler bezahlt (12x2000€).> Total wertlos. Nur die staatliche Schulbildung ist entscheidend.
Deshalb sollte jeder Schulungsteilnehmer so eine Schulung gut selbst
dokumentieren:
*Inhalte der Schulung, Schulungsleiter,
*Schulungsmaterial,
*Stärke der Gruppe,
*Art der Schulung (Selbststudium, Vortrag, praktische Übung).
Am besten gleich am Abend eine entsprechende Notiz machen. Vielleicht
macht ja so ne Schulungsgruppe auch ne eigene FB-Gruppe auf, das gleich
ein paar mehr sehen wie's läuft.
Über solche Protokolle lässen sich spätere Streits über die tatsächliche
Rückzahlungshöhe gut entscheiden, auch der Financiere solche
Weiterbildungen freut sich über Quali-berichte.
Berufsrevolutionär schrieb:> Eher linker Marxismus-Müll. Während der Schulungsteilnahme schafft der> Arbeiter keinen Mehrwehrt also gibt es auch nichts was der AG im Sinner> der Ausbeutung aneignen kann.
Ist doch völlig egal, die Schulungszeit ist vom AG gefordert und der
Teilnehmer hat nichts davon, außer die Vergütung.
genervt schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Eher linker Marxismus-Müll. Während der Schulungsteilnahme schafft der>> Arbeiter keinen Mehrwehrt also gibt es auch nichts was der AG im Sinner>> der Ausbeutung aneignen kann.>> Ist doch völlig egal, die Schulungszeit ist vom AG gefordert und der> Teilnehmer hat nichts davon, außer die Vergütung.
Neee... die Qualifikation für die Arbeit ist gefordert, der AN hat die
nicht und auch nicht die Eigeninitiative sich das ohne Unterstützung des
AG anzueignen.
Der AN hat die Voraussetzungen für den Job nicht, trotzdem zahlt ihm der
AG eine Unterstützung und schult ihn - wo ist da Ausbeutung?
genervt schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Neee... die Qualifikation für die Arbeit ist gefordert>> Das ist ja schön für den AG, aber was hat der AN davon?
Ne besserqualifizierte Arbeit?!
Ist es dir nicht bekannt, das es nicht nur Jobs für Ungelernte gibt?
Also mehr als Putzen, Handlangerdienste und eigene Organe verkaufen?
Berufsrevolutionär schrieb:> Ne besserqualifizierte Arbeit?!
Soll ich da jetzt lachen?
Woher willst du denn wissen, dass der Sch.... weiterhin nützlich sein
wird?
Wenn man der Meinung ist, dass man danach mehr wert ist, dann hätte man
eine solche Schulung gleich in Eigenregie machen können und sich für
mehr Geld verkaufen können.
genervt schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Ne besserqualifizierte Arbeit?!>> Soll ich da jetzt lachen?>> Woher willst du denn wissen, dass der Sch.... weiterhin nützlich sein> wird?>> Wenn man der Meinung ist, dass man danach mehr wert ist, dann hätte man> eine solche Schulung gleich in Eigenregie machen können und sich für> mehr Geld verkaufen können.
+1
Berufsrevolutionär schrieb:> genervt schrieb:>> Berufsrevolutionär schrieb:>>> Neee... die Qualifikation für die Arbeit ist gefordert>>>> Das ist ja schön für den AG, aber was hat der AN davon?>> Ne besserqualifizierte Arbeit?!>> Ist es dir nicht bekannt, das es nicht nur Jobs für Ungelernte gibt?> Also mehr als Putzen, Handlangerdienste und eigene Organe verkaufen?
Übliche Schulungen kosten in der Regel über 1500€ pro Woche. Ein
einfacher Leiterplattenlehrgang der über 3 Tage geht kostet bereits so
viel. Ein Linux Grundlagenkurs liegt bei 3 Tagen jenseits von 900€ pro
Person.
6000€ für 2 Monate sind daher für entsprechend qualifizierende Kurse
schlichtweg viel zu wenig. Zu viel allerdings für eine interne Schulung.
Sprich passt ideal in das vermutete dubiose Geschäftsmodell. Nebenbei
werden dadurch Arbeitnehmerrechte erheblich untergraben.
Als Arbeitgeber muss man einfach das unternehmerische Risiko die
Einarbeitungszeit einkalkulieren. Wer hier wegen ein paar Tausend Euro
rumgeizt bzw. nicht ausreichend liquide ist, steht in meinen Augen eh
schon kurz vor dem Ruin.
Wenn das alles für dich marxischtischer Bullshit ist: Dann geh weiterhin
als Sklave arbeiten bzw. shille weiter für deine Klitsche. Ich bevorzuge
es persönlich jedes Vertragsangebot von einem Rechtsanwalt prüfen zu
lassen. Aber kannst du gerne anderst machen und jeden Müll
unterschreiben. Ist ja nicht mein Problem.
Hans schrieb:> Ich bevorzuge> es persönlich jedes Vertragsangebot von einem Rechtsanwalt prüfen zu> lassen.
Dazu muss man erst mal einen Job in Aussicht haben.
Wer damit keine Probleme hat, weil er so ein high Performer
ist, sollte das in jedem Fall machen und den AG bei
Fisimatenten in den Hintern treten. Bessere Menschen werden
die Chefs dadurch aber nicht.
Hans schrieb:> Wenn das alles für dich marxischtischer Bullshit ist: Dann geh weiterhin> als Sklave arbeiten bzw. shille weiter für deine Klitsche. Ich bevorzuge> es persönlich jedes Vertragsangebot von einem Rechtsanwalt prüfen zu> lassen. Aber kannst du gerne anderst machen und jeden Müll> unterschreiben. Ist ja nicht mein Problem.
Ja klar mit der Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag beginnt die
Sklavenarbeit - das ist Bullshit!
Du hast es bitter nötig von Dritten Verträge prüfen zu lassen - Dein
Urteilsvermögen ist ja offensichtlich deutlich vom
"Hilfe-ich-werde-ausgebeutet"-Verfolgungswahn getrübt. Werd mal locker!
Berufsrevolutionär schrieb:> Ja klar mit der Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag beginnt die> Sklavenarbeit - das ist Bullshit!
Wozu sollte ein Absolvent denn einen Ausbildungsvertrag unterschreiben,
wenn er ein Anstellungsverhältnis sucht?
Logik ist hier offenbar mal wieder aufpreispflichtig.
Absolvent schrieb:> rcc schrieb:>>> zufällig automotive mit i am Anfang und h am Schluss?>> Nah. Mittelgroßer Dienstleister. Eher regional im Westen tätig.> Maschinenbau, Anlagenbau, Automotive, Luft- und Raumfahrt und etwas> Software.
Einer der letzten Buchstaben des Alphabets + Zahl?
Berufsrevolutionär schrieb:> Hans schrieb:>>> Wenn das alles für dich marxischtischer Bullshit ist: Dann geh weiterhin>> als Sklave arbeiten bzw. shille weiter für deine Klitsche. Ich bevorzuge>> es persönlich jedes Vertragsangebot von einem Rechtsanwalt prüfen zu>> lassen. Aber kannst du gerne anderst machen und jeden Müll>> unterschreiben. Ist ja nicht mein Problem.>> Ja klar mit der Unterschrift unter einen Ausbildungsvertrag beginnt die> Sklavenarbeit - das ist Bullshit!>> Du hast es bitter nötig von Dritten Verträge prüfen zu lassen - Dein> Urteilsvermögen ist ja offensichtlich deutlich vom> "Hilfe-ich-werde-ausgebeutet"-Verfolgungswahn getrübt. Werd mal locker!
Arbeitsverträge werden von Juristen erstellt. Du bleibst auf dem
aktuellen Stand hinsichtlich Rechtssprechung bzgl. Arbeitsrecht wie ein
Jurist der täglich damit zu tun hat und delegierst das nicht einfach an
selbigen? Bist wohl so ein egozentrischer Büffel der alles selber besser
kann als andere, dich würde ich auch nicht einstellen, was will ich
schon mit jemandem der spezifische Probleme nicht an den zuständigen
Experten aus Arroganz delegieren mag?
Wenn ich umsonst diesen Vertrag von einem Juristen prüfen lassen kann,
wieso sollte ich das nicht tun? Hier geht es nicht um 50ct am
Limonadenstand sondern um Jahresentgelte jenseits der 55k€. Selbst bei
30k€ würde ich schon eine anwaltliche Prüfung anraten.
Hans schrieb:> Arbeitsverträge werden von Juristen erstellt. Du bleibst auf dem> aktuellen Stand hinsichtlich Rechtssprechung bzgl. Arbeitsrecht wie ein> Jurist der täglich damit zu tun hat und delegierst das nicht einfach an> selbigen? Bist wohl so ein egozentrischer Büffel der alles selber besser> kann als andere, dich würde ich auch nicht einstellen, was will ich> schon mit jemandem der spezifische Probleme nicht an den zuständigen> Experten aus Arroganz delegieren mag?
Naja immerhin bin ich der einzige im Thread, der mit Links nachgewiesen
hat das er zu dem Thema recherchiert hat.
Ich hab nicht den Eindruck, das auch du das getan hast oder das du
tatsächlich einen Anwalt konsultierst hast. Du tipperst einfach drauf
los und kompensierst was dir an bequellten Argumenten fehlt durch
Einschüchternde Wortwahl und wilden Beschuldigungen - könnte man glatt
Argumentieren im Trump-Stil nennen.
Was man in NRW glaubt zu müssen oder nicht interessiert global gesehen
keine Sau. OK du bist unerfahrener Absolvent, da kann man nicht auf
dicke Hose machen. Wenn du es wirklich ernst meinst mit Arbeiten dann
bewirb dich in ganz D (und ziehe dann auch um, das gehört dazu).
Teamleiter schrieb:> Absolvent schrieb:>> rcc schrieb:>>>>> zufällig automotive mit i am Anfang und h am Schluss?>>>> Nah. Mittelgroßer Dienstleister. Eher regional im Westen tätig.>> Maschinenbau, Anlagenbau, Automotive, Luft- und Raumfahrt und etwas>> Software.>> Einer der letzten Buchstaben des Alphabets + Zahl?
X2?
Einen mit Sitz in einem westlichen EU-Land, bekannt für Käse und
Tomaten?
Berufsrevolutionär schrieb:> Eher linker Marxismus-Müll.
Heiner
> Während der Schulungsteilnahme schafft der> Arbeiter keinen Mehrwehrt also gibt es auch nichts was der AG im Sinner> der Ausbeutung aneignen kann.
Er schafft schon alleine durch die Schulung einen Mehrwert. Nämlich
eine qualifizierten Mitarbeiter.
> Das während einer Vollzeit-Schulung überhaupt Mindestlahn gezahlt wird> und nicht eine geringere Praktimumsvergütung ist auch nicht gesetztlich> gefordert, anders als bei einer Ausbildung die länger als 3 Monate> dauert: https://www.azubi.de/beruf/tipps/mindestlohn
Wenn die Schulung im Auftrag des Arbeitgebers stattfindet, ist es
selbstverständlich, dass hier Lohn gezahlt wird. Hier geht es nicht um
einen Arbeitnehmer, der nebenbei noch studieren will und dafür einen
Teil der Studiengebühren vom Arbeitgeber bekommt. Die Inhalte unter dem
Link beziehen sich sowieso nur auf Azubis. Die haben noch keine
Ausbildung. Ein Ingenieur im Gegenzug sehr wohl.
Whiskey Cola schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Während der Schulungsteilnahme schafft der>> Arbeiter keinen Mehrwehrt also gibt es auch nichts was der AG im Sinner>> der Ausbeutung aneignen kann.>> Er schafft schon alleine durch die Schulung einen Mehrwert. Nämlich> eine qualifizierten Mitarbeiter.
Trink weniger von was Du im Namen trägst und schlag Fremdwörter nach
bevor Du sie falsch gebrauchst ->
https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwert_(Marxismus)
Whiskey Cola schrieb:> Die Inhalte unter dem> Link beziehen sich sowieso nur auf Azubis. Die haben noch keine> Ausbildung. Ein Ingenieur im Gegenzug sehr wohl.
Neee, die beziehen sich auf Mindestlohnempfänger generell, dazu können
auch Ingenieure zählen. Natürlich hätte man auch direkt auf das
Mindestlohngesetz verlinken können (hiermit nachgeholt:
https://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html) vielleicht
kannst Du ja mit dem unaufbereiteten Gesetzestext mehr anfangen.
Berufsrevolutionär schrieb:> Whiskey Cola schrieb:>>> Die Inhalte unter dem>> Link beziehen sich sowieso nur auf Azubis. Die haben noch keine>> Ausbildung. Ein Ingenieur im Gegenzug sehr wohl.>> Neee, die beziehen sich auf Mindestlohnempfänger generell, dazu können> auch Ingenieure zählen. Natürlich hätte man auch direkt auf das> Mindestlohngesetz verlinken können (hiermit nachgeholt:> https://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html) vielleicht> kannst Du ja mit dem unaufbereiteten Gesetzestext mehr anfangen.
Boaah Aalta, guck mal, der Typ hat voll die Krasse Links im Sack.
Wer hat hier eigentlich die neoliberalen Sturmtruppen rausgelasen?
Natürlich unterschreibt man einen solchen Vertrag nicht. Der bewegt sich
irgendwo zwischen Betrug und Ausbeutung mit Ansätzen zur
Leibeigenschaft. Das sind Methoden ähnlich wie bei Schlepperbanden, die
Frauen die Überfahrt in der Zwangsprostitution abarbeiten lassen.
Achja, was will man bei so viel Verbohrtheit noch entgegnen.
Bei mir ist es selbstverständlich, daß die Schulungen zur regulären
Arbeitszeit stattfinden und während dessen das Gehalt weiter gezahlt
wird, selbstverständlich inklusive gestelltem Fahrzeug und
Verpflegungskosten, sofern die Schulung außerhalb stattfindet.
Und wenn das irgendwelche Drecksklitschen anders handhaben, dann sollte
man das mit dem Mittelfinger quittieren.
Was kommt eigentlich als nächstes? Der CNC-Fritze bringt soll gefälligst
die CNC-Maschine bezahlten, wenn er binnen eines Jahres geht - man hat
die ja EXTRA für ihn angeschafft!!!11!
Hannes J. schrieb:> Das sind Methoden ähnlich wie bei Schlepperbanden, die> Frauen die Überfahrt in der Zwangsprostitution abarbeiten lassen.
Passender Vergleich!
Hannes J. schrieb:> Wer hat hier eigentlich die neoliberalen Sturmtruppen rausgelasen?>> Natürlich unterschreibt man einen solchen Vertrag nicht. Der bewegt sich> irgendwo zwischen Betrug und Ausbeutung mit Ansätzen zur> Leibeigenschaft. Das sind Methoden ähnlich wie bei Schlepperbanden, die> Frauen die Überfahrt in der Zwangsprostitution abarbeiten lassen.
Ich bin so was von deiner Meinung :) So ein Gebaren ist einfach unserios
und sollte eigentlich nicht erlaubt sein. Ich denke mal, die "Schulung"
soll den AN vor allem davon abhalten zu kündigen, egal wie schlecht die
Arbeitsbedingungen und der Lohn sind.
Leider ist das Konstrukt aber so legal. Eine Mindestverbleibsdauer zu
vereinbaren ist nicht ungewöhnlich. Das wird bei teuren
Qualifikationsmaßnahmen relativ oft gemacht. Einen Mindestlohn zu Zahlen
ist ja auch nicht per se verboten. Die Kombination beider ist wohl mal
wieder eine Gesetzeslücke, die so nicht vogesehen war.
Eigentlich "bezahlt" der Probant ja schon mit der Differenz zu einem
normalen Gehalt.
So was ist ziemlich frech und sagt schon viel über den Arbeitgeber aus.
Einen solchen Vertrag sollte man ohne absolute Not nicht unterschreiben.
nicht"Gast" schrieb:> So was ist ziemlich frech und sagt schon viel über den Arbeitgeber aus.
Offenbar ist die Angst des AG vor der Flucht der AN nicht ganz
unbegründet, warum laufen denn die Leute zur Konkurrenz?
Der AG gibt ja schon offen zu, dass es ein Drecksladen ist, da muss man
schon drauf angewiesen sein, dort zu arbeiten.
nicht"Gast" schrieb:> So was ist ziemlich frech und sagt schon viel über den Arbeitgeber aus.> Einen solchen Vertrag sollte man ohne absolute Not nicht unterschreiben.
Klar, da liegt man lieber den H4-Einzahler auf der Tasche, antstatt ein
paar k€ durch Arbeit zu verdienen Das sagt schon viel über denn
Arbeit-Nicht-Nehmer aus .
Berufsrevolutionär schrieb:> Klar, da liegt man lieber den H4-Einzahler auf der Tasche, antstatt ein> paar k€ durch Arbeit zu verdienen
Och, jetzt widersprichst du dir schon wider, grad vorhin war es noch
Weiterbildung statt Arbeit.
Kann es sein, dass du dich selbst mal so verarschen hast lassen, oder
warum verteidigst du den Unsinn so unerbittlich?
genervt schrieb:> Offenbar ist die Angst des AG vor der Flucht der AN nicht ganz> unbegründet, warum laufen denn die Leute zur Konkurrenz?
Dass man für teure vom AG finanzierte Schulungen anteilig zur Kasse
gebeten wird, wenn man danach alsbald Reissaus nimmt, ist nicht so
selten und IMHO auch nicht ganz unfair. Sehr speziell wirkt auf mich
hier freilich der dabei gezahlte Mindestlohn.
nicht"Gast" schrieb:> Eine Mindestverbleibsdauer zu vereinbaren ist nicht ungewöhnlich.
Besonders bekannt ist das von jenen Arbeitverhältnissen, von denen
Samstag Abend regelmässig berichtet wird.
A. K. schrieb:> Dass man für teure vom AG finanzierte Schulungen anteilig zur Kasse> gebeten wird, wenn man danach alsbald Reissaus nimmt, ist nicht so> selten und IMHO auch nicht ganz unfair.
Weshalb unfair?
Chef: Schulze, Sie machen in 6 Monaten die XY-Schulung!
Schulze: Nö, ich bewerbe mich grad überall und bin in spätestens einem
Jahr weg und will die Kosten nicht tragen!
Realistisch?
genervt schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Klar, da liegt man lieber den H4-Einzahler auf der Tasche, antstatt ein>> paar k€ durch Arbeit zu verdienen>> Och, jetzt widersprichst du dir schon wider, grad vorhin war es noch> Weiterbildung statt Arbeit.
Na, nix Widerspruch. Immer ganz am Thema des Threadstarters -
Arbeitsvertrag über Anstellung mit einigen Monaten Schulung voran. Da
der Link zum ersten Artikel, falls Du den Überblik verloren haben
solltest:
Beitrag "Vertragsstrafe bei Kündigung/Rückzahlung von Schulungskosten"> Kann es sein, dass du dich selbst mal so verarschen hast lassen, oder> warum verteidigst du den Unsinn so unerbittlich?
Och, eigentlich verdeitige ich hier nichts; ich widerspreche nur der
Kriminalisierung ehrlicher Arbeit als Zwangsprostitution, Sklavenarbeit,
Ausbeutung, ...
Berufsrevolutionär schrieb:> Och, eigentlich verdeitige ich hier nichts; ich widerspreche nur der> Kriminalisierung ehrlicher Arbeit als Zwangsprostitution, Sklavenarbeit,> Ausbeutung, ...
Vielleicht läßt du dich auch einfach gerne fixxxx.
nicht"Gast" schrieb:> Eine Mindestverbleibsdauer zu> vereinbaren ist nicht ungewöhnlich. Das wird bei teuren> Qualifikationsmaßnahmen relativ oft gemacht.
Das würde mal von den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten
Kündigungsfristen die Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit stark
beeinträchtigen.
Was Anwälte so an Rechtsauffassungen absondern zeigt sich spätestens
vor Gericht. Da kann in aller Regel immer nur einer Recht haben,
manchmal sogar keiner, weil das Gericht sich seine eigene Meinung
bildet. Daher kann man in der ersten Instanz (Streitwert unter 5k)
auf diese Versager verzichten.
Bekommt der TO denn ein Zertifikat und wann bekommt er die?
Whiskey Cola schrieb:> Er schafft schon alleine durch die Schulung einen Mehrwert. Nämlich> eine qualifizierten Mitarbeiter.
Das muss keine Firma anerkennen. Dieser Mehrwert ist also unverbindlich
und schon im Ansatz ziemlich fragwürdig. Es besteht keinerlei Anspruch
oder Rechtsschutz.
Cerberus schrieb:> Das würde mal von den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten> Kündigungsfristen die Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit stark> beeinträchtigen.
Das ist auch eine Frage der Symmetrie. Bei einer Vertragsbindung über 2
Jahre hast du bei einem (normalen) vorzeitigen Rausschmiss reichlich
bezahlten Urlaub. Und umgekehrt, d.h. wenn du vorfristig gehst, dann
wirds teuer. Wichtig ist, dass keine einseitige Benachteiligung
entsteht, es muss für beide Seiten gelten.
Cerberus schrieb:> Das würde mal von den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten> Kündigungsfristen die Berufs- und Arbeitsplatzfreiheit stark> beeinträchtigen.
Natürlich kann der An jederzeit kündigen. Es wird nur anteilig eine
Rückzahlung vereinbart. Schon mehrfach im beruflichen Umfeld erlebt und
das bei verschiedenen Arbeitgebern.
genervt schrieb:> Was kommt eigentlich als nächstes? Der CNC-Fritze bringt soll gefälligst> die CNC-Maschine bezahlten, wenn er binnen eines Jahres geht - man hat> die ja EXTRA für ihn angeschafft!!!11!
THIS!
A. K. schrieb:> Dass man für teure vom AG finanzierte Schulungen anteilig zur Kasse> gebeten wird, wenn man danach alsbald Reissaus nimmt, ist nicht so> selten und IMHO auch nicht ganz unfair.
Im beschriebenen Fall halte ich das für "ganz unfair". Etwas anderes ist
es, wenn der Arbeitgeber einen für eine Meister- /Technikerausbildung
oder ein Studium bezahlt freistellt. Der objektive Vorteil des AN ist
dabei erstens offensichtlich und zweitens hat der AN die Wahl. Also
Freistellung mit Rückzahlungsklausel oder Weiterbeschäftigung wie
gehabt.
Im hier diskutierten Fall hat der AN nicht die Wahl, entweder er nimmt
die Stelle mit samt der Klausel an, oder er bekommt die Stelle nicht.
Das untergräbt effektiv die gesetzlich verankerte Kündigungsfrist. Noch
dazu handelt es sich um einfache Einarbeitung, ja, da gehört auch das
Erlernen von durch den AG eingesetzten Software dazu. Dass der AG nicht
in der Lage ist, die Einarbeitung selbst durchzuführen, ist nicht dem AN
anzulasten.
Im Falle Dienstleister ist sogar vorstellbar, dass die Grundidee der
"Weiterbildung" alleine darin besteht die Kündigungsfrist zu
unterlaufen. Da eine kurzfristige Kündigung des AN, weil er was besseres
gefunden hat, für den Verleiher gegenüber dem Kunden "nicht gut kommt".
Wäre mal interessant zu erfahren, wie sich der TO denn nun entschieden
hat, aber er scheint wohl kein Interesse mehr zu haben, hier zu posten.
Zumindest könnte man daraus ableiten ob, die ganzen Meinungen hier
überhaupt eine Wirkung und Sinn gemacht haben.
Feldstecher schrieb:> Noch> dazu handelt es sich um einfache Einarbeitung, ja, da gehört auch das> Erlernen von durch den AG eingesetzten Software dazu. Dass der AG nicht> in der Lage ist, die Einarbeitung selbst durchzuführen, ist nicht dem AN> anzulasten.
Und genau in solchen Fällen, wo es sich nur um "einfache Einarbeitung"
oder um das Erlernen der beim AG verwendeten Software und Systeme
handelt, greift die Rückzahlungsklausel nicht! Auch wenn das so nicht in
der Klausel verankert ist. Das ist aber gängige Rechtsprechung. Wie oben
schon erwähnt ist dem AN anzuraten, die Schulungsinhalte genau zu
dokumentieren.
Nur wenn der AN einen marktwerterhöhenden Nutzen davon trägt (zB SAP
Kurs mit Zertifikat), soll er gemäß den Rückzahlungsbedingungen dem AG
aliquot erstattungspflichtig sein.
Sollte es sich im Ausgangsfall wirklich nur um Einarbeitung handeln,
kann der AN diese Klausel getrost unterschreiben. Sie ist trotzdem
unwirksam. Am Ende muss der AG seine Forderung notfalls gerichtlich
geltend machen. Sein Rechtsverdreher wird ihm aber vorher die Sachlage
und Erfolgsaussichten der Klage erläutern. Im schlimmsten Fall rechnet
der AG mit dem pfändbaren Entgelt-anteil auf (wenn da bei Mindestlohn
überhaupt was aufrechenbar ist..) und der AN muss vor Gericht.
Nur leider wissen das sicher 99% der AN nicht..