Hallo,
mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?
Was für einen FI würdet ihr für ein Bad nehmen? 0,01 oder 0,03 Ampere?
Vorschrift ist afaik ja nur 0,03A,..
Danke
Hallo,
lass dich nicht verunsichern sondern handele wie hier beschrieben :
http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html
"Keine Angst vor großen Tieren"
Und nimm 30 mA, ist wie du schon richtig erkannt hast Vorschrift.
10 mA bringen noch etwas (eigentlich unnötige)Sicherheitsreserve, sind
aber erstens nicht notwendig und können zum echten Problem werden
(Krichströme, ältere Anlagen im Feuchtbereich), evtl. erst nach einigen
Jahren, aber dann suchst du dir evtl. "einen Wolf" warum der "blöde" FI
andauernd auslöst.
mfg
"Selber machen macht schlau"
Selber machen macht schlau. schrieb:> "Selber machen macht schlau"
Und "Strom macht klein, schwarz und häßlich."
Wenn ich sowas lese:
"Es ist darauf zu achten das der FI-Schalter groß genug dimensioniert
wird, also die Ampere Leistung."
Da rollen sich doch die Fußnägel auf...
Hallo Etrick.
> Aus dem, was Du fragst, gibt es einen eindeutigen Schluss:>> Lass die Arbeiten von jemand machen, der das darf (und der weiß, was er> tut).
Kannst nicht einfach Deine Kommentare sein lassen, wenn Du nichts
sachdienliches beitragen kannst?
War ´ne total sachliche Frage und verdiente eine ebensolche Antwort!
Der Fragesteller hat im Gegensatz zu Dir gegrüsst und sich
verabschiedet.
Dahingegen war Deine Antwort eine Frechheit.
Du bist hier, wie in Deinem Post steht, "GAST", denke dran!
Gruss
Michael
Fupp schrieb:> Hallo,> mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der> Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?
Das kommt auf den Fehler an. Ist der Fehler gegen Erde kommt als erstes
der FI. Ist der Fehler zwischen zwei Phasen kommt als erstes (und hier
einziges) die Sicherung. Ein FI schaltet nur einen Fehlerstrom zur Erde
ab jedoch keinen Fehlerstrom zwischen zwei Phasen oder Phase und
Neutralleiter.
Ich glaub, er meint die Reihenfolge, mit der sie in Reihe geschaltet
werden. Ein RCD und danach viele (nicht zu viele) Sicherungen weg.
Aber ich glaub, das sollte er ma wen machen lassen, der sich damit
auskennt.
In der Regel ist dem FI eine größere Sicherung vorgeschaltet (HSK) und
dann mehrere Leitungsschutzschalter für verschiedene Stromkreise
nachgeschaltet. wenn du einen FI für nur einen Stromkreis nutzen willst
ist es egal, was zuerst kommt. dan empfiehlt es sich aus Platzgründen
aber eventuell eine RCD Leitungsschutzschalter Kombination zu benutzen
(ist so breit wie 2 Sicherungen).
Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz
anschauen.
Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der
Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar
mit gutem Grund).
Einzige Ausnahme ist, wenn unter Anleitung und mit Nachkontrolle eines
entsprechenden Fachmanns gearbeitet wird.
Wäre das hier der Fall, wäre die Frage nicht gestellt worden.
Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben!
Berichtigt:
Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und
erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln. Das
ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar mit gutem Grund).
Etrick schrieb:> Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz> anschauen.
Da du Schlauberger dich sicherlich gut auskennst im EnWG, kannst du uns
bestimmt die betreffenden Paragraphen spontan nennen...
Stromi schrieb:> Ein Fi ist eh nur was für Weicheier!
Genau. Mit FI macht Regenwürmer im Garten mit einem abgeschnittenen
Stromkabel jagen gar keinen Spaß!
Fupp schrieb:> mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst
Es gibt arme Leute, die haben nur einen FI und viele
Leitungsschutzschalter. Nachteil dieser Lösung ist, daß sie dann öfter
im Finstern stehen. Geiz ist geil.
Etrick schrieb:> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der> Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar> mit gutem Grund).
das gilt meines wissens aber nur bis zum Zähler. Nach den Zähler darf
man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche
"Raum" handelt.
Etrick schrieb:> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und> erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln.
Der Satz hat so keinen Sinn. Etwas kann nicht einer Gruppe verboten sein
und einer anderen "erst recht". Entweder verboten, oder erlaubt. Wie ist
es denn nun?
Peter II schrieb:> Nach den Zähler darf> man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche> "Raum" handelt.
Ist das korrekt? Oder gibt es eventuell Probleme mit der Versicherung,
wenn meine Bude dann doch abfackelt, wenn ich an der Installation
gebastelt habe.
Und, reicht es, wenn ich selbst Geselle bin, oder muss für solche
Arbeiten immer ein Meister zu Rate gezogen werden? Oder reicht eventuell
eine andere Form der Qualifizierung (z.B. Studium)?
Gruß
Sven
Hallo,
Wo Etrick Recht hat hat er Recht.
Lest euch mal die Netzanschlußverordnung NAV durch.
Dort steht ganz klar dass Installation und Erweiterung der Elektrischen
Anlage nur von dem EVU oder von in das Installateurverzeichnis des EVU
eingetragenen Betrieben durchgeführt werden darf. Ausgenommen sind
Reparaturen und die Wartung der Elektrischen Anlage, für die es
anscheinend überhaupt keine formale Qualifikation bedarf solange sie
nach den allge. anerkannten Regeln der Technik durchgefüht werden.
Mir scheint zudem dass die NAV selbst unter Fachkräften oft völlig
unbekannt ist und gegen die Verördnung wird tagtäglich, vorallem bei
Umzügen verstoßen, denn bereits das Anschließen einer Deckenleuchte ist
bereits eine Erweiterung.
Fazit:
Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der
El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen.
Viele Grüße FJ
Und wenn das jetzt wundert: Im Sanitärbereich ist es ähnlich. Die
Verordnungen der Versorger verbieten im Allgemeinen Änderungen an der
Installation durch nicht bei ihnen eingetragene Sanitöter. Also auch
einen Wasserhahn oder einen Brauseschlauch selbst tauschen ist
eigentlich nicht drin. Nur hält sich halt keiner dran.
Wobei ich das bei Wasser weniger kritisch als bei Netzspannung sehen
würde. Der GWS-Installatör sieht das natürlich anders.
Und ich hab meine E-Insta auch selbst gemacht, aber ich steh dazu. ;-)
Zuerst einmal: Die Schaltung hier:
http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html
ist richtig.
Wie überall propagiert, haben wir ja einen sog. Fachkräftemangel.
In dieser Situation sehen sich die Leute genötigt, selbst Hand
anzulegen, auch wenn sie es nicht dürfen. Bestärkt in dieser Ansicht
werden speziell ALG2-Empfänger, die ja per Federstrich jede Tätigkeit
ausüben können müssen. In jedem Baumarkt gibt es
überdies die Zutaten für solche Aktionen ohne den Nachweis von
Fachkenntnissen zu kaufen. (Der gefährliche Bauschaum ist dagegen
unter Verschluss, damit nicht Jemand auf die Idee kommt, Torten damit
zu garnieren)
Vorsicht: Dieser Text enthält geringe Spuren von Ironie, aber eine
große Menge Sarkasmus. Bei empfindlichen Menschen kann dies zu einem
abrupten Blutdruckanstieg auf mehrere Bar führen!
;-)
MfG Paul
Timm Thaler schrieb:> Wobei ich das bei Wasser weniger kritisch als bei Netzspannung sehen> würde.
Mir wäre das nicht egal, ob z.B. durch eine unzulässige
Wasserinstallation irgendwelcher Dreck rückwärts in die
Trinkwasserleitung gedrückt wird.
Ich habe die NAV mal überflogen, wo kann man denn da rauslesen das man
an der anlange nichts ohne eintragung machen darf. Das ding regelt den
Netzanschluss und die übergabe und die Zähleinrichtung. Aus dem Grund
heist es ja auch Netzanschlussverordnung.
Das man einen Netzanschluss nur als eingetragenen Elektriker bekommt ist
ja klar aber das hat doch nichts mit der anlange zu tun.
NAV:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung der elektrischen Analge hinter dem Huaanschlusssicherung
ist der Anschlussnehmer gegenüber den Netzbetreiber verantworltich.
Tja, das bleiben und Etrick unf FarmerJohn nun mal schuldig.
Wahrscheinlich selber noch nie hineingeschaut und grosse Sprueche
klopfen.
Wir warten alle gespannt auf die Literaturstelle, WO denn genau WAS
steht!
Der Wortlaut ist naemlich volkommen anders!
Wenigstens hat Fupp seine Antwort erhalten.
Gruss
Michael
>>> Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz>> anschauen.>> Da du Schlauberger dich sicherlich gut auskennst im EnWG, kannst du uns> bestimmt die betreffenden Paragraphen spontan nennen...
§13 Elektrische Anlage Absatz 2 der
Niederspannungsanschlußverordnung-NAV:
im vierten Satz heißt es:
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden;
und
Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für
Instandhaltungsarbeiten.
Gruß FJ
Hallo Gast FarmerJohn:
> Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der> El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen.
Das steht in den Vorschriften ganz anders. Aber vielleicht irre ich mich
ja: Mal sehen, ob Du uns erleuchten kannst, und die Textstelle korrekt
zitierst (mit Quellenangabe natuerlich)
Gruss
Michael
> Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in> ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes> Installationsunternehmen durchgeführt werden;>
WELCHE Arbeiten.
Ich denke, Du solltest Dich mal bei der Berufsgenossenschaft und
Handwerkskammer schlau machen!
Gruss
Michael
Mann das ist 'mal wieder richtig deutsch hier. "VORSICHT das ist
bestimmt verboten". "Wenn das nicht ausdrücklich in einer Vorschrift
erlaubt wird, dann sollte ein guter Deutscher nichts anpacken".
Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen.
Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.
Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum
fummeln) gesehen hab'...
Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigung.
Hallo Michael,
hier ein link zur NAV
http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=file&cmd=passthru&oid=189
hier der ganze
§ 13
Elektrische Anlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung
(Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber
verantwortlich.
Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des
Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder
teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen,
so bleibt
er verantwortlich.
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu
gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser
Verordnung, nach
anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen
sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet,
erweitert,
geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein
anerkannten
Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur
durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden
fachlichen
Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig
machen. Mit
Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für
Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet
werden,
die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der
allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die
Einhaltung der
Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn das Zeichen einer
akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-
Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung
der
Arbeiten zu überwachen.
Gruß FJ
Einhart Pape schrieb:> Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen.> Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.>> Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum> fummeln) gesehen hab'...>> Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigu
Daß ein großer Teil der Elektriker schon zu oft in die Steckdose gefasst
haben ist durchaus zu vermuten. Das Problem ist und bleibt, daß eine
Gebäude und Hausratversicherung ganz schnell nicht mehr bezahlen wenn
sie den Verdacht haben daß irgendwas nicht nach Vorschrift gemacht
wurde.
Und ich wollte im Falle eines Brandes nicht auf einem Schaden von 200000
- 500000 Euro (oder mehr) sitzen bleiben!
FarmerJohn schrieb:> Hallo Michael,> hier ein link zur NAV> http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=fil...>> hier der ganze> § 13> Elektrische Anlage> ...
Ich bezweifle immer noch das die Verordnung überhaupt gültigkeit
innerhalb der Elektrische anlage hat. Sie legt nur die Regel für den
Anschluss an das Stromnetz fest. Also maximal bis zum Zählerschrank. Das
du keine Störungen in das Netz einbringen darfst ist auch klar. Wenn
aber z.b. ein Anbau erfolgt und dabei auch die Elektrik erweitert wird
hat das wenig mit dieser vordnung zu tun.
Siehe auch:
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M
Prinzipiell ist es also erlaubt, eigenmächtige Veränderungen alias
"Instandhaltungsarbeiten" der Installation nach dem Zähler vorzunehmen.
Aber wenn dann doch mal was passiert (Brand etc.), und es kommt raus,
dass man selber was rumgefummelt hat (egal, ob das die Ursache war oder
nicht ?), zahlt die Versicherung natürlich nix und man bleibt auf dem
Schaden sitzen.
Johannes
FarmerJohn schrieb:> im Interesse des> Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das> Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden> fachlichen> Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig> machen.
Wie darf man sich denn die "fachliche Qualifikation" vorstellen?
Muss man "Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme"-Meister
(IMHO furchtbare Bezeichnung für "Elektriker") sein?
Oder wird auch ein technisches Hochschulstudium anerkannt?
Hallo,
wenn mann das alles hier liest kann ich wieder mal sagen: "Uns, geht es
immer noch zu gut" bzw. die "Gildenwirtschaft" gibt es immer noch.
Also wie schon andere hier geschrieben haben : "Gesunden
Menschenverstand einschalten und machen".
(Dies schreibt eine Elektrofachkraft -Energieelektroniker- der auf der
Arbeit an 800V Anlagen arbeitet, aber im eigenen Haus rein theoretisch
nicht mal eine neue Leitung ziehen und anschließen dürfte).
"Paule"
Ich fass den § 13 mal zusammen:
FarmerJohn schrieb:> (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und> Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung> (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber> verantwortlich.
Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem
Netzbetreiber juckts nicht was da passiert.
FarmerJohn schrieb:> (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu> gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser> Verordnung, nach...
Absatz 2 sagt eigentlich nur, dass es keine unzulässigen Rückwirkungen
ins Netz geben darf.
Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte
anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken, meinen
Laptop an jeder Steckdose laden. Denn alle Stromkreise sind ja
spätestens nach dem HAK, in dem ja ein paar lustige Hauptsicherungen für
gewöhnlich sind, gesichert damit es zumindest bei Kurzschlüssen und Co
keine zulässigen Rückwirkungen ins Stromnetz gibt.
Ist es nicht schon eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich mir
einen neuen Fernseher hole? Wer hat hier für den Anschluss schon den
Elektriker gerufen?
Also zumindest ich lasse mir vom EVU nicht sagen mit welcher Steckdose
ich meine Bohrmaschine nur betreiben darf oder welche Lampe ich mir an
die Decke schraube. Soweit käms noch...
Aber mal Spass beiseite: Wenn man keine Ausbildung in der Richtung
genossen hat und am Schaltschrank rumschrauben will sollte man sich
immer fachkundiges Personal ins Heim holen. Ein Fehler im Stromnetz
macht man vielleicht nur einmal und schüttelt danach dem Sensenmann die
Hand.
Michael Köhler schrieb:> Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem> Netzbetreiber juckts nicht was da passiert.
Was hat "Du bist verantwortlich" mit "den Netzbetreiber juckts nicht" zu
tun?
Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn
Du da dran rumschraubst.
> Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte> anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken
Dir ist der Unterschied zwischen "Installation" => feste Verlegung und
"Geräten" schon bewußt?
Den Kühlschrank darfst Du überall anstecken, weil der einen
Schukostecker hat, der üblicherweise nur in eine Schukodose passt und
dort eine normgerechte, geerdete Verbindung herstellt. Eine
Schreibtischlampe auch.
Eine Deckenlampe darfst Du -eigentlich- nicht selber anschließen, weil
da unter Umständen ein PE angeschlossen werden muss, und wenn das falsch
gemacht oder weggelassen wird, direkt Personen gefährdet sein können.
Und nur weil es trotzdem gemacht wird, ist das kein Freibrief, dass das
jeder darf. Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln,
dass es auch jeder machen sollte. Im häuslichen und auch im
handwerklichen Bereich sind da z.B.
- keine ausreichende Zugentlastung in selbstgebauten Verlängerungen
- 2-adrige Kabel für Schuko-Verlängerungen
- einfach isolierte Leitungen für Verlängerungen (nur weil da im
Baumarkt 250V an der billigen Doppellitze steht, ist die noch lange
nicht für Netzzuleitungen geeignet)
- eine Verlängerung mit 2 Schukosteckern, ups
- Lampen mit Metallgehäuse und PE-Klemme 2-adrig angeschlossen
- Litze ohne Aderendhülsen irgendwo untergeklemmt
Nicht jeder, der es zu dürfen glaubt, sollte es auch tun.
Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine
Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister. Vom
Netz bis zum Zähler muß dieser ein eingetragener Meister beim EVU sein.
So habe ich es mal gelernt (im Lehrgang zur Elektrofachkraft).
Klar, das EVU will es so haben das ALLES was sie Geld kosten könnte,
verbote ist! Dank der starken Lobby dieser Unternehmen sind die Gesetze
entsprechend eng ausgelegt.
Denkt nach! Was ist mit dem Untertischboiler der festinstalliert ist,
aber einen Schukostecker hat?? Was ist mit dem gebohrten Loch in der
Wand, entstanden in der Absicht einen Schrank zu befestigen, aber dazu
geführt das das Stromkabel nur noch zwei Adern und keinen durchgehenden
Schutzleiter mehr hat??
Timm Thaler schrieb:> Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn> Du da dran rumschraubst.
Den TÜV juckts aber nicht wenn du dich an die Vorschriften hälst, hier
war oben die Aussage, dass es den Netzbetreiber juckt wenn du keine
eingetragene Fachkraft bist. Dem TÜV ist sowas völlig wurscht, du darfst
auch als völliger Laie ganz offiziell am Auto rum schrauben bis der Arzt
kommt. So hab ich die Diskussion zumindest verstanden.
Timm Thaler schrieb:> Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln,> dass es auch jeder machen sollte.
Das steht außer Frage. Fehler werden immer gemacht und nicht jeder, der
einen Schraubendreher halten kann oder weiß, wo der Lötkolben heiß wird,
ist befähigt auch eine vernünftige Installation zu machen ;)
Abdul K. schrieb:> Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine> Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister.
Völlig richtig nur wissen das meiner Erfahrung nach auch noch verdammt
wenig Ingenieure.
Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein Elektrofahrzeug mit
höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker im Batterieraum
angefasst werden darf. Solange er nicht die entsprechende
Zusatzausbildung hat.
Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr
beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo
hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option
Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'.
So, jetzt mal eine Antwort von der Baustelle:
- JEDER darf Leitungen daheim in die Wand legen (außer Ing, wegen der
Verletzungsgefahr ;-))
- NIEMAND darf diese Leitung an das öffentliche Netz des EVU
anschliessen. Ausnahme: eingetragene HANDWERKsbetriebe. Bevor eine
Anlagenänderung /-erweiterung in Betrieb gehen darf, muss deren elektr.
Verhalten mittels Messprüfungen ermittelt werden (VDE 0100). Durch
Einhalten bestimmter Werte werden Rückwirkungen ins Netz ausgeschlossen.
Ebenso werden Installationsfehler vermieden.
Dazu gibt es ein Abnahmeprotokoll, das der Betrieb mit den Messwerten
ausfüllt und ans EVU weiterleitet. Und somit steht womöglich der Betrieb
gerade dafür, wenn's raucht. Denn der hat das ja gleich seiner eigenen
Arbeit auch abgenommen.
Jetzt noch was zur Fachkraft:
Fachkraft ist, wer in einem Beruf ausgebildet und tätig ist
(Erfahrung!), sowie die möglichen Risiken der Arbeit kennt und sicher
umgehen kann (Sicherheitsmaßnahmen!).
Etrick schrieb:> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der> Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar> mit gutem Grund).> Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben!
1. Jetzt ohne Joke: ist es nicht so, dass bereits das Auswechseln einer
Glühlampe rein formal schon zu den Tätigkeiten gehört, die nur der
Elektriker machen darf? Ich meine mal etwas in diese Richtung gelesen zu
haben.
2. Eine Garantie, dass alles im Lot ist, ist bei Elektriker-Profis ja
nun leider auch nicht gegeben. Ich habe hier schon einige Beiträge
gelesen, wo der "Laie" erst auf Fehlersuche gehen musste, bis der
"Fachmann" dann den Fehler zugab.
Ich weiss wirklich nicht, wie man sich wegen so nem billigen
Installationskram so aufregen kann.
Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn
viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!),
geschweige denn irgent eine elektron. Schaltung bauen oder eine
uC/PLD-Schaltung bauen und/oder programmieren. Und Oscilloscope?.... was
ist das?
Nicht umsonst heisst es landläufig Strippenzieher-Kram.
Trotzdem muss er seinen Kopf hinhalten wenn die Versicherungsanwälte ihn
in der Luft zerreißen und "zergutachten".
Jetzt weist Du es.
Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun,
nur weil Du unterschrieben hast?
Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha.
MCUA schrie:
>Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn>viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!),
Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten.
Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung
eines Elektromeisters beinhaltet,
-aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen...
gez. Zittermann
>Jetzt weist Du es.>Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun,>nur weil Du unterschrieben hast?
Achso, daher kommen die extrem vielen "Elektronik-Kenntnisse"
>Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha.
Blödsinn
>Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten.
Ja, mit nem Duspol.
>Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung>eines Elektromeisters beinhaltet,
das sagt DU!
Und wenn die die tolle "Kennung" haben, warum können die (**) dann die
primitivsten Dinge nicht reparieren?
(**) sage nicht, dass es davon keine Ausnahmen gibt.
>-aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen...
das hab ich überhört
(ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden,
weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich
nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
>Nach dem besonders antisozialen Beitrag von MCUA schlage ich vor, diesen>Tread zu sperren.
Das war nicht antisozial, weil:
(nochmal)
(ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden,
weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich
nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
Moin, geile Stimmung in der Bude !
Meistens ist in VDE 0100 die Fehlerstrom Schutzeinrichtung mit
Bemessungsdifferenzstrom von <= 30mA immer am Leitungs bzw
Stromkreisanfang gefordert. Nur bei Steckdosen, die nur der Versorgung
von Verbrauchsmitteln innerhalb von Gebäuden dienen ist es erlaubt, den
zus. Schutz durch <= 30mA RCD in die Steckdose zu integrieren. (zb. bei
Altanlagen mit TN-C
System-klassische Nullung) Dies gilt nicht für Räume mit Badewanne oder
Dusche. Hier muss die Leitung geschützt werden. d.h. der FI gehört an
den Anfang der Leitung. siehe DIN VDE 0100-701.
-> Also, immer anerkannte Regeln der Technik beachten. Der Witz dabei
ist, das diese aRdT juristisch über die sog. Vermutungswirkung mit den
privatwirtschaftlichen DIN VDE Regeln verknüpft werden.
Privatwirtschaftlich u.A. deswegen, weil man sie sonst im Bundesanzeiger
kostenlos lesen könnte und man sie nicht für ein HÖLLENGELD beim Beuth
Verlag kaufen müsste (jede Kopie streng verboten, nirgends im Netz).
Aus diesem Grund basteln viele Leute einfach mal selbst, ohne die
überkomplizierten Regeln zu kennen. Es funktioniert ja auch meistens ...
und wenns Haus abbrennt, kann sich die Versicherung schön aus der
Verantwortung stehlen. ( HA! fliegende Lüsterklemme im Verteiler
Oooooohhhhhhhh ! jetzt können wir nix mehr bezahlen !!!)
Ach ja:
Auch als Ing. kann man sich ins Installateurverzeichnis der VNB
eintragen lassen, wenn man Energie oder Automatisierung oä gewählt
hatte.
-man muss nur in die Handwerksrolle, und einen TRI- Lehrgang (ca 80h)
machen.
siehe HWO §7
Die geforderte Grundausstattung mit Messgerätepark, Werkzeug, DIN VDE
Auswahlordner etc. gilt natürlich für jeden, der drin steht.
püh, lang geworden...
Recht so. Äh, 'recht' klein geschrieben trotz Satzanfang. Hast aber noch
die nette Werkstattbegehung vergessen. Die muß einfach sein, damit der
wißbegierige Bastler nicht ganz so einfach mitmachen kann. Denn es gibt
zuwenig zu verteilen. Ständeordnung, ihr wißt.
Wenn einer ausfallend wird, wollen trotzdem viele Thread-Teilhaber nicht
'ihren' Thread gesperrt bekommen! Das wäre Sippenhaft! Ja genau, in DE
verboten - welch Zufall.
Ich habe mit Elektrikern leider auch eher schlechte Erfahrung.
Vielleicht waren aber auch nur die Standards in meiner Ausbildung bei
der Telekom einfach zu hoch. Beispiel: Schukostecker mit Gewalt
zusammengedrückt bei der Montage, obwohl einer der Erdungsnasen falsch
im Steckergehäuse einschob. Resultat: Verformter Stecker, nur eine
Erdungsnase kann Kontakt bekommen. Sagt mir nicht, daß hat der E-Fuzzi
nicht bei der Montag gemerkt! Er ist übrigens einige Monate später
gestorben. Seitdem mache ich hier alles selbst.
Ein anderer wollte mir doch erzählen, das ein E-Wasserboiler einen
unterschiedlichen Wirkungsgrad je nach Heizleistungseinstellung hat!
lol Klar, ein Wissenschaftler würde antworten:
1. Stufe 97%
2. Stufe 98%
3. Stufe 99,5%
Nein, habe kein positives Beispiel zu berichten. Außer das sie an
ANDEREN Installationen immer was zu meckern finden.
In England darf nicht nur ein zugelassener Betrieb an Anlagen arbeiten,
sondern jeder der will.
"Kleine" Einschränkung bei Leuten ohne Zulassung: Geht es um mehr als
eine Lampe zu versetzen o.ä., MUSS die Arbeit vorab angemeldet werden
und nach Fertigstellung kommt ein staatlicher Prüfer und schaut sich das
Werk an.
In der Schweiz werden wie bei uns Autos Elektroinstallationen überwacht.
Dort kommt regelmäßig ein Kontrolleur "zu Besuch".
Damit, das es auch schlechte Elektriker gibt, lässt sich nicht für
Bastelarbeiten argumentieren. Jede Menge Bastler haben noch nicht einmal
erkannt, dass sie keine Ahnung haben.
Das sieht man oft schon daran, was für Fragen kommen. Lässt sich daraus
ersehen, dass sie nicht in der Lage sind, grundlegende Informationen zu
finden oder sie diese nicht begreifen, ist das angegangene Vorhaben
schlicht und einfach für sie nicht beherrschbar.
Gruß
Hallo Fupp,
mach mal ne Zeichnung, welches Land, welcher Stromanbieter, welche
Räume, Anzahl der Steckdosen im Bad, z.B. Alibertsteckdosen oder was
alles im Bad dranhängt. Mach mal ein Photo vom Stromkasten. Wie alt ist
die Installation.
FarmerJohn schrieb:> Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in> ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes> Installationsunternehmen durchgeführt werden;
Hm.. so für sich betrachtet und aus dem Kontext gerissen, bedeutet es
ja, dass ich überhaupt nicht mehr Arbeiten darf, denn "Die Arbeiten"
darf ja nur durch oben genannte ausgeführt werden. Bla Bla.
Hallo,
das sehe ich genau so. Nach dem Verrechnungszähler beginnt ein anderes
Netz.
Ich konnte durch die Arbeit in einer Firma als Energieelektroniker ( 9
Jahre )das Elend selbst sehen.
Absurd ist zum Beispiel, das der Häuslebauer die Zuleitung vom
Anschlusspunkt zur Eingangssicherung und dann zum Zählerschrank selbst
beauftragen musste, wobei die Abnahme dann wieder durch den
Energieversorger erfolgt. Noch besser, wenn jemand ein Fertighaus in
Berlin kauft, kommt das natürlich komplett ausgestattet und steht dann
hier rum.
Jetzt fährt man zur Abnahme dahin ( November, Schnee und Eis 07:00Uhr )
der Energieversorger schlägt auf, schaut sich den Zählerschrank an und
spricht, das ist hier in Brandenburg nicht zulässig und muss umgebaut
werden.
Gehts noch???
Das hat dem Kunden richtig Geld gekostet, von dem weiteren Baustrombezug
und Mickerlicht ganz abgesehen, die wollten an sich einziehen.
Zum obigen Thema zurück, durch die Verklausulierung der DIN VDE und
Anpassung an die EN hat auch inzwischen der normale Handwerker die
Übersicht verloren.
Interessant ist da teilweise der Elektropraktiker ( also die Zeitschrift
).
Da wird zB. diskutiert, ob es nötig ist, eine Kunststoffbadewanne an den
Potenzialausgleich anzuschließen.
Die Funktionsweise des RCD ist sicherlich auch nicht jedem wirklich
geläufig. Die Umgestaltung der Gefährdungsbeurteilung hat den Firmen
inzwischen richtig Geld gekostet. Zum Beispiel die Umrüstung der RCD der
Baustromverteiler auf 30 mA Auslösestrom, da ja auch die Kammschienen
der Hersteller nicht mehr passen. Oder auch die RCD - Adapterkabel für
die Steckdose des Kunden.
Ergo, jedem der in der Automatisierungs - und Elektrobranche tätig ist
kann ein Fachwissen unterstellt werden, was eigentlich schon die
Berufsausbildung mit sich bringt.
Diese Personen könnten die Installation selbst vornehmen um Kosten zu
sparen. Die Abnahme und Inbetriebnahme durch ein vom Energieversorger
zugelassenes Elektrounternehmen, einschließlich eines Messprotokolls
sollte auch dem Versicherer die Argumente nehmen.
Laien und Bastler sollten nicht versuchen an der Elektroanlage zu
schrauben oder diese zu erweitern. Schon im Interesse Ihrer eigenen
Gesundheit und deren Mitbewohner.
Ein anderer interessanter Aspekt, wenn das alles so gefährlich ist,
warum bekommt man im Baumarkt, Internet und Großhandel das komplette
Elektromaterial frei zu kaufen.
Ich habe selbst bei EB.. einen elektronischen Zähler bis 80A 3-phasig
mit Impulsausgang erworben, um meinen Verbrauch auf den PC zu bekommen.
Da fragt niemand, ob die Voraussetzungen für den Einsatz vorhanden sind.
Das schließt doch die Mitwirkung eines Fachmannes an sich schon aus???
Auf Grund dieser Situation braucht man sich über die zu Anfang des
Threads gestellte Frage auch nicht zu wundern.
Wen kümmern dann Richtlinien und technische Normen?
Einzig die Folgen derartiger Handlungsweise, die dem geneigten Kunden
aber nicht aufdringlich im Baumarkt nahegebracht werden, führen dann zur
Einsicht, das man vielleicht etwas falsch gemacht hat und die
Versicherung nicht zur Übernahme des Schadens neigt.
Zu DDR Zeiten gab es so Heimwerkerbrigaden, die zum Beispiel Garagen
oder Keller mit Steckdosen und Licht versorgten. Diese Leute waren
Elektrofachkräfte, die eine Registriernummer und auch einen Ausweis
hatten. Nur diese konnten zum Beispiel Schukomaterial erwerben. Im
Ernstfall waren Sie berechtigt Schwarzinstalltionen mittels
Seitenschneider zu entfernen.
Ich will das jetzt nicht verherrlichen, aber der Ansatz war gut.
Fachleute und Kontrolle in einem, ist ja super. Hoffentlich liest hier
kein Entscheider mit.
Nachdenklicher
Murkel
"DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem
Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben.
"
Kühne, aber falsche Behauptung. Gilt nur, wenn Du ein eigenes
Niederspannungsnetz betreibst, also keine fertigen 230/400V angeliefert
kriegst.
Die Plombe soll nur verhindern, dass Du den Zähler außer Funktion setzt.
Gruß
Günter K. schrieb:> dann prüft der Energieversorger auch meine ortsveränderlichen Geräte> in festgelegten Zeitabständen?
Da sollten wir mal nachhaken, warum das bis jetzt versäumt wurde...
Abdul K. schrieb:> DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem> Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben.
So kenne ich das auch. Vorm Zähler ein vom EVU zugelassener Elektriker,
danach jeder beliebige (sich dafür haltende )Elektriker.
Hallo,
um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad
der
Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des
Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel,
sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen!
Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist
es
eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren.
Also zufließender Strom = abfließender Strom.
Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine
Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert
der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ).
An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen,
die
nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die
Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend
ihrer
Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B )
Sonderfall z.B. K für Schweranlauf.
Beide Schutzeinrichtungen haben funktionell völlig verschiedene
Aufgaben.
Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein
Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich
entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden!
Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr
unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch
in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen.
Man kann die RCD, wie im Bild auch staffeln.
Wie gesagt, immer funktionsbezogen und kostet auch Geld.
Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte
sich einen Fachmann suchen, ansonsten wird schon das lesen der
Beschreibung problematisch.
müder
Murkel
Günter K. schrieb:> wobei der Hauseigentümer dann auch die Verantwortung für den Zustand> seiner Anlage trägt.
Und genau das steht ja im Satz 1 des §13. Als Häuslebauer oder auch nur
als Mieter habe ich als Kunde die Aufgabe zu verhindern, dass ich das
Netz des EVUs beeinträchtige. Was ich aber sonst mit dem Netzanschluss
anstelle schreibt mir das EVU nicht vor. Ich hatte das mit den
ortsveränderlichen Geräten ja schon oben geschrieben: Das ist ja immer
eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich heute z.B. Kühlschrank A
kaufe und damit den alten Kühlschrank B rauswerfe. Das EVU interessiert
das herzlich wenig solange nur das Netz durch den neuen Kühlschrank
nicht gestört wird.
Ja, da sind wir wieder bei meiner ersten Aussage! Das EVU ist
grundsätzlich desinteressiert an Dingen die nur den Kunden was kosten.
Wenn ich was umbaue, trage ich die Verantwortung. Wenn meiner Frau das
den Tod bringt, trage ich sie auch. Ob ich dafür verurteilt werde, ist
für micht nicht primär interessant. Ich trage auch die Verantwortung,
wenn ich den Elektriker beauftrage und der baut Mist und bringt damit
Schaden. Da ist mir der Freispruch danach auch egal, denn ich bin
trotzdem moralisch schuldig, weil ich den falschen Elektriker beauftragt
hatte. Auch dann trage ich die Verantwortung. Man trägt im Leben immer
selbst die Verantwortung.
Das ist so daß, was ich in diesem Thread-Teil sehen. Typisch Deutsch
wird nach einem Verantwortlichen gesucht. Daran gekoppelt die Frage: Wer
darf was? Blödsinn!
So kams auch, daß ich die DDR-Installation aus der Zeit meines
Schwiegervaters durch mehrere Schnitte mit dem Seitenschneider beendete.
Denn ich hielt es nicht für tragbar, diese weiterzubetreiben. Nachdem
ich in einer Lampenfassung zufällig klassische Nullung fand. Naja,
Zufall, ähem, der später hinzugekommene FI fand es nicht lustig, und ich
ging auf Ursachenforschung. Rechtlich wären wir da beim Bestandsschutz
und dem Versagen des Elektrikers, der den FI einbaute.
Macht alles selber, wenn ihr es könnt bzw. lernwillig seit!
@ Abdul , kannst du mal die Stelle in der VDE / DIN bringen, wo der
Bestandsschutz erläutert oder dargelegt wird?
Den gibt es nämlich so nicht, weder das Wort noch den Sachverhalt >
Bestand und Schutz.
Zum Zeitpunkt der Errichtung mußte die Anlage den damaligen Normen und
Vorschriften entsprechen, nichts mit Bestandsschutz wenn damals schon
gemurkst wurde.
Ist nur sehr aufwändig die Normen von jedem Jahr/Jahrzehnt aus der
Vergangenheit auswendig zu kennen, inkl. aller Änderungen u.
Ausnahmeregelungen.
Da haben es dann schon echte EFK schwer.
Zu der wagen Annahme oder Wunschdenken mit der E-Installation nach dem
Zähler, die Erstinstallation will das EVU durch ein, von einem
konzessionierten Fachbetrieb bestätigte Anlagenmessung > Abnahme
bestätigtes Meßprotokoll und schriftl. Wisch die Verantwortung auf
diesen übertragen haben.
Ohne dies u. die Aufführung der Anlagenlastgröße wird man keine
Neuanlage vom EVU an deren Netz angeschlossen bekommen, i.d.R.!
Erweiterungen u. Umbauten interessiert das EVU solange nicht, wie die
Lastgröße des Anschlusses nicht überschriten wird.
Günter K. schrieb:> Hallo,>>>> um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad>> der>> Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des>> Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel,>> sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen!>> Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist>> es>> eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren.>> Also zufließender Strom = abfließender Strom.>> Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine>> Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert>> der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ).>
Du weißt schon das RCD und Fi das gleiche sind das eine ist die deutsche
Abkürzung das ander die englische/internationale
(Residual Current Device, sinngemäß Reststromschutzgerät)
>> An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen,>> die>> nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die> Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend> ihrer> Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B )
Ich hoffe du meinst nicht das B für Baumarktstandard steht
> Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein> Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich> entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden!> Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr> unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch> in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen.
Und in der Zeitung steht der Mann ist gestroben troz Fi da dieser den
Dauerstorm nicht abschalten konnte.
Den mist debn du da geschreiben hast ist ja lebensgefährlich und ich
hoffe du bist kein Elektrofachkraft die so ein murks macht.
> Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte> sich einen Fachmann suchen
Der Satz ist der wichtigste für dich lass jemand ran der Ahnung davon
hat.
Hallo,
nun mal ich.
Dem EVU interessiert es nicht was nach dem Zählerschrank kommt.
Hier ist eine Grauzone vom Gesetzgeber.
Leider darf sogar das EVU nicht eine Anlage sperren die nach dem Zähler
nicht den Regeln entspricht. Das ist die Verantwortung des
Hauseigentümers und Mieters überlassen.
Sehr viele Miewohnungen in Deutschland haben nur sehr wenige Steckdosen,
gerade Küche und Bad sind betroffen.
Also was macht der Mierter? Er kauft sich Verteiler meistens mehrere die
in Reihe gesteckt werden um alle Geräte an zu schließen.
Ich kenne viele Eltanlagen in Deutschland, viele haben Bestandschutz.
Gruß Frank
Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische
Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht!
Wenn ich weitersuche, finde ich bestimmt weitere Probleme. Sellerie
Als persönliches Lebensziel das Lesen von Gesetzen und Verordnungen, nun
ja. Wozu wurde ich dann ausgebildet, wenn man mit Vorschriften die
gewünschte Realität erzeugen kann.
Hallo,
Zitat:
Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische
Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht!
Zitat Ende.
Ja leider, in vielen Plattenbauten wurde sie eingesetzt.
Es gabt auch noch den FU Schalter.
Sehr viele haben aber die Nullung mit separaten Null und Schutzleiter
eingesetzt.
Da kein Fi Schalter Vorschridt war, kam es dann wieder zur kla.. Nullung
bei Erweiterungen.
Gruß Frank
Für den Gast,
einfach da lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter
Die Bezeichnung RCD wurde im letzten Jahr bei uns durch
Schulungsmaßnahmen der Berufgenossenschaft eingebracht. Die Reduzierung
der Bemessungsströme auf 30 mA resultiert aus Untersuchungen, die
nachweisen, das bei 300 mA und
entsprechender Einwirkzeit des Fehlerstromes mit dem Ableben des
Kollegen gerechnet werden muss. Daher auch die Umrüstung der
Baustromverteiler auf 30 mA.
Dem RCD ( FI) ist es egal, ob jemand zwischen L und N hängt, Hauptsache
der Ableitstrom gegen PE / Erde bleibt unter dem Abschaltwert.
Die Abschaltung bei Überstrom ist nicht die Aufgabe des RCD, deshalb
gibt es die auch nicht mit 6 oder 10 A.
Die Auslegung mit 25 A oder 40 A stellt nur sicher, die nachfolgenden
Stromkreise entsprechend belasten zu können, welche dann über
Leitungsschutzschalter abgesichert sind.
Zu den Charakteristiken der Leitungsschutzschalter:
B-Charakteristik
Zur Absicherung von Licht-, Steckdosen- und Steuerstromkreisen
Der Dauerstrom entspricht dem von Schmelzeinsätzen gleicher
Nennstromstärke
Diese können durch B-Automaten ersetzt werden
Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 3fachen und
5fachen Wert des Nennstromes an
C-Charakteristik
Zum Schutz von Motoren und Transformatoren
Sie eignen sich besonders zum Schutz von Glühlampen-und
parallelkompensierten L-Lampengruppen
Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 5fachen und
10fachen Wert des Nennstromes an
D-Charakteristik 10kA nach IEC 60898
Zum Schutz von Verbrauchern mit sehr hohen Einschaltspitzen
Spricht zwischen dem 10 bis 20 fachen des Nennstroms an
Nicht geeignet zum Einsatz als Leitungsschutz!
Im übrigen, von Unbekannten möchte ich nicht gedutzt werden.
Murkel
Einige wollens einfach nicht wahrhaben, obwohl sogar der Text der NBA
eingefügt wurde:
Egal ob DIY, Schwarzarbeit oder nicht konzessionierter Betrieb: Nach
Veränderungen an der Installation darf die Anlage nicht mit dem Netz
verbunden werden, bevor ein "Konzessionierter" incl. MESSUNG nach VDE
festgestellt hat, dass alles ok ist.
Das entsprechende Abnahmeprotokoll hat der Anlageneigentümer übrigens
aufzubewahren - Scheiße, dass Schwarzmurkser kein Protokoll erstellen
können ;) .
Gruß
na wenn Sie meine mich würde aber mal schön intressieren wie sie die
Leitung schützen wenn sie dafür nicht den LSS Typ D benutzen dürfen und
was hat ihrer meinung nach den die 10kA als Angabe damit zu tun
Reicht langsam,
wenn wir einen solchen Sonderfall hätten, würde ich die Zuleitung
entsprechend überdimensionieren, da steht Schutz des Verbrauchers.
Die IEC 60898 habe ich gerade nicht vor mir liegen, aber ich gehe davon
aus, das ist das maximale Schaltvermögen des LSS, bezogen auf die Zeit.
Murkel
Etrick schrieb:> Nein, ein Prüfprotokoll ist in beiden Fällen zu erstellen.
Ja, kenn ich auch so. In gewerblichen Objekten wie auch privaten
Objekten muss ein Prüfprotokoll erstellt werden. Da stehen dann so tolle
Dinge drin wie der Schleifenwiderstand oder die Abschaltzeit des FIs bei
fließen des Nennfehlerstroms.
Etrick schrieb:> "Elektrostuhl"> Aha, ein Ami hat sich hierher verirrt und möchte, dass auch Leute in> anderen Ländern seine alltägliche Arbeit genießen können...
vgl. auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mundstuhl
Jetz muß ich auch meinen Senf dazu geben.
Ich (kein Elektroinstallateur)hatte vor ein paar Jahren ein
Blockheizkraftwerk (11KW) selbst gebaut und bin mit Segen vom EVU ans
Netz gegangen.
Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten über
meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was
nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im
Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre.
Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also
eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei
Ausfall einer Phase etc. .
Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler.
Gruß Fritz
Hast du dein BHKW irgendwo dokumentiert? Sowas zu bauen, würde mich
schonmal interessieren. Bislang bin ich aber noch nicht über ne
gescheite Vorlage gestolpert.
"Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten
über
meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was
nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im
Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre.
Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also
eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei
Ausfall einer Phase etc. ."
Ich will nicht ausschließen, dass er das gemäß seinem Auftrag nur soweit
geprüft hat. Könnte ihn im Fall des Falles Ärger einbringen.
"Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler."
Gell, Du hast oben nicht alles gelesen? Du liegst voll daneben.
Gruß
Wer hier immer noch der Meinung ist, dass die NAV nur bis zum Zähler
gelte, kann auch einen Blick in §12.2 der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV)
werfen. Dort steht es fast genauso, allerdings etwas eindeutiger mit der
Formulierung, dass "die Anlage" nur von dem EVU (bzw. eingetragene
Betriebe) verändert werden darf. Und die Anlage ist bei allen
hoffentlich immernoch hinterm Zähler und nicht davor. ;-)
Wenn einem abnehmenden Prüfingenieur alles hinterm Zähler nicht
interessierte, dann hatte er ganz einfach auch nicht den dazu
erforderlichen Auftrag. Das EVU kümmert sich doch nicht freiwillig
darum, euch ein Prüfprotokoll auszustellen, durch das es dann bei
Problemen später evtl. selbst Haftung übernehmen muss. Die sind doch
froh, wenn die Beweislast beim Anlagenbetreiber bleibt und er seinen
Arsch hinhalten muss. Macht viel weniger Probleme fürs EVU.
Dem EVU interessiert in erster Linie nur die Rückwirkung aufs Netz,
schließlich ist eine gute Netzqualität eine Hauptaufgabe eines
Versorgungsunternehmens. Wenn der Anlagenbetreiber selbst auf seinen
Versicherungsschutz verzichtet, ist das dem EVU nur recht.
Ich weiß grad gar nicht warum ihr euch so aufregt. Wenn ihr meint, dass
ihr ne Installation besser hinbekommt als der Elektriker dann nehmt die
Installation vor und ruft nur den Meister zur Abnahme der Installation.
Das ist legitim und erlaubt, und keiner gerät mit nem Gesetz/ner
Verordnung in Konflikt ;)
Den geneigten Lesern sei folgende Beschreibung einer Profi-Installation
ans Herz gelegt. Vllt. denken die "Tippgeber" nach der Lektüre einmal
kurz nach...
Beitrag "Hausinstallation Erweitern"
Abdul K. schrieb:> Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein> Elektrofahrzeug mit höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker> im Batterieraum angefasst werden darf. Solange er nicht die> entsprechende Zusatzausbildung hat.> Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr> beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo> hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option> Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'.
Ja, aber an der 25000V Zündanlage darf er Hand anlegen.
Ich kann alles installieren. Aber den finalen Anschluß an das Netz lasse
ich nach Begutachtung des im Installationsverteichnes eingetragenen
Unternehmen gegen Bezahlung auf Rechnung machen. Mein Arbeitskollege ist
Elektriker. Er hilft mir dabei eine Walöbox zu installieren. Danach
kommt ein von mir Beauftragter Elektriker und begutachtet das. Danach
klemmt er auf beiden Seiten je 5 Adern an, schraube alles zu und
schaltet den Strom ein. Dann überprüft er das noch einmal und schreibt
die Rechnung. Mein Arbeitskollege ist Elektriker und sein Vater war
sogar als Elektromeister selbstständig. Der ist aber jetzt Rentner.
Mein Arbeitskollege macht das für mich um sonst.
Gerhard
Servus in die Runde,
um auf die Frage von Fupp vor 10 Jahren zurückzukommen:
Hallo,
mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?
Alles andere ist nicht gefragt.
Das interessiert ihn nicht und mich auch nicht.
Ich wohne auch nicht in Deutschland also interessiert es mich überhaupt
nicht.
Ich installiere was ich will, ich will es nur richtig machen. Darum
nochmals:
Hallo,
mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?
Vielen Dank
HMR.
HMR schrieb:> mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der> Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?
Dann lies doch einfach die Antworten in diesem Thread. Oder brauchst du
jemanden der für dich liest und es in 140 Zeichen zusammen fasst?
Alter xp Rechner schrieb:> Mittlerweile haben sich in den 10 Jahren die Normen fünf Mal geändert...
So wird das umgangssprachlich gesagt, spiegelt die Realitaet aber nur
ungenau wieder.
Es sollte wohl eher heissen:
>Mittlerweile haben die, die mit Normen ihr Geld verdienen, die Normen fuenf mal
geaendert.
wendelsberg