Sicherung oder FI was kommt zuerst?

Gast #2252047
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Hallo,

lass dich nicht verunsichern sondern handele wie hier beschrieben :

http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html

"Keine Angst vor großen Tieren"

Und nimm 30 mA, ist wie du schon richtig erkannt hast Vorschrift.

10 mA bringen noch etwas (eigentlich unnötige)Sicherheitsreserve, sind 
aber erstens nicht notwendig und können zum echten Problem werden 
(Krichströme, ältere Anlagen im Feuchtbereich), evtl. erst nach einigen 
Jahren, aber dann suchst du dir evtl. "einen Wolf" warum der "blöde" FI 
andauernd auslöst.

mfg

   "Selber machen macht schlau"
Persönliche Seite #2252095
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Hallo Etrick.


> Aus dem, was Du fragst, gibt es einen eindeutigen Schluss:
>
> Lass die Arbeiten von jemand machen, der das darf (und der weiß, was er
> tut).

Kannst nicht einfach Deine Kommentare sein lassen, wenn Du nichts 
sachdienliches beitragen kannst?

War ´ne total sachliche Frage und verdiente eine ebensolche Antwort!
Der Fragesteller hat im Gegensatz zu Dir gegrüsst und sich 
verabschiedet.
Dahingegen war Deine Antwort eine Frechheit.

Du bist hier, wie in Deinem Post steht, "GAST", denke dran!

Gruss

Michael
#2252108
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Fupp schrieb:
> Hallo,
> mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
> Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?

Das kommt auf den Fehler an. Ist der Fehler gegen Erde kommt als erstes 
der FI. Ist der Fehler zwischen zwei Phasen kommt als erstes (und hier 
einziges) die Sicherung. Ein FI schaltet nur einen Fehlerstrom zur Erde 
ab jedoch keinen Fehlerstrom zwischen zwei Phasen oder Phase und 
Neutralleiter.
Gast #2252242
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In der Regel ist dem FI eine größere Sicherung vorgeschaltet (HSK) und 
dann mehrere Leitungsschutzschalter für verschiedene Stromkreise 
nachgeschaltet. wenn du einen FI für nur einen Stromkreis nutzen willst 
ist es egal, was zuerst kommt. dan empfiehlt es sich aus Platzgründen 
aber eventuell eine RCD Leitungsschutzschalter Kombination zu benutzen 
(ist so breit wie 2 Sicherungen).
Gast #2252301
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Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz 
anschauen.

Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der 
Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar 
mit gutem Grund).

Einzige Ausnahme ist, wenn unter Anleitung und mit Nachkontrolle eines 
entsprechenden Fachmanns gearbeitet wird.

Wäre das hier der Fall, wäre die Frage nicht gestellt worden.


Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben!
Gast #2252302
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Berichtigt:

Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und 
erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln. Das 
ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar mit gutem Grund).
Gast #2252410
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Etrick schrieb:
> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der
> Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar
> mit gutem Grund).

das gilt meines wissens aber nur bis zum Zähler. Nach den Zähler darf 
man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche 
"Raum" handelt.
#2252419
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Etrick schrieb:
> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs eingetragene Handwerker und
> erst recht Laien haben nicht an der Installation herum zu fummeln.

Der Satz hat so keinen Sinn. Etwas kann nicht einer Gruppe verboten sein 
und einer anderen "erst recht". Entweder verboten, oder erlaubt. Wie ist 
es denn nun?

Peter II schrieb:
> Nach den Zähler darf
> man machen was man will wenn es sich nicht gerade im ein Öffentliche
> "Raum" handelt.

Ist das korrekt? Oder gibt es eventuell Probleme mit der Versicherung, 
wenn meine Bude dann doch abfackelt, wenn ich an der Installation 
gebastelt habe.

Und, reicht es, wenn ich selbst Geselle bin, oder muss für solche 
Arbeiten immer ein Meister zu Rate gezogen werden? Oder reicht eventuell 
eine andere Form der Qualifizierung (z.B. Studium)?

Gruß

Sven
Gast #2252589
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Hallo,

Wo Etrick Recht hat hat er Recht.
Lest euch mal die Netzanschlußverordnung NAV durch.
Dort steht ganz klar dass Installation und Erweiterung der Elektrischen 
Anlage nur von dem EVU oder von in das Installateurverzeichnis des EVU 
eingetragenen Betrieben durchgeführt werden darf. Ausgenommen sind 
Reparaturen und die Wartung der Elektrischen Anlage, für die es 
anscheinend überhaupt keine formale Qualifikation bedarf solange sie 
nach den allge. anerkannten Regeln der Technik durchgefüht werden.
Mir scheint zudem dass die NAV selbst unter Fachkräften oft völlig 
unbekannt ist und gegen die Verördnung wird tagtäglich, vorallem bei 
Umzügen verstoßen, denn bereits das Anschließen einer Deckenleuchte ist 
bereits eine Erweiterung.
Fazit:
Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der 
El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen.

Viele Grüße FJ
Gast #2252643
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Und wenn das jetzt wundert: Im Sanitärbereich ist es ähnlich. Die 
Verordnungen der Versorger verbieten im Allgemeinen Änderungen an der 
Installation durch nicht bei ihnen eingetragene Sanitöter. Also auch 
einen Wasserhahn oder einen Brauseschlauch selbst tauschen ist 
eigentlich nicht drin. Nur hält sich halt keiner dran.

Wobei ich das bei Wasser weniger kritisch als bei Netzspannung sehen 
würde. Der GWS-Installatör sieht das natürlich anders.

Und ich hab meine E-Insta auch selbst gemacht, aber ich steh dazu. ;-)
#2252680
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Zuerst einmal: Die Schaltung hier:
http://www.wiemachtman.de/home/elektro/46-schaltungen/198-fi-schalter-anschliessen-schaltplan.html

ist richtig.

Wie überall propagiert, haben wir ja einen sog. Fachkräftemangel.
In dieser Situation sehen sich die Leute genötigt, selbst Hand
anzulegen, auch wenn sie es nicht dürfen. Bestärkt in dieser Ansicht
werden speziell ALG2-Empfänger, die ja per Federstrich jede Tätigkeit
ausüben können müssen. In jedem Baumarkt gibt es
überdies die Zutaten für solche Aktionen ohne den Nachweis von
Fachkenntnissen zu kaufen. (Der gefährliche Bauschaum ist dagegen
unter Verschluss, damit nicht Jemand auf die Idee kommt, Torten damit
zu garnieren)

Vorsicht: Dieser Text enthält geringe Spuren von Ironie, aber eine
große Menge Sarkasmus. Bei empfindlichen Menschen kann dies zu einem
abrupten Blutdruckanstieg auf mehrere Bar führen!

;-)
MfG Paul
Gast #2252699
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Ich habe die NAV mal überflogen, wo kann man denn da rauslesen das man 
an der anlange nichts ohne eintragung machen darf. Das ding regelt den 
Netzanschluss und die übergabe und die Zähleinrichtung. Aus dem Grund 
heist es ja auch Netzanschlussverordnung.

Das man einen Netzanschluss nur als eingetragenen Elektriker bekommt ist 
ja klar aber das hat doch nichts mit der anlange zu tun.

NAV:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und 
Instandhaltung der elektrischen Analge hinter dem Huaanschlusssicherung 
ist der Anschlussnehmer gegenüber den Netzbetreiber verantworltich.
Persönliche Seite #2252862
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Tja, das bleiben und Etrick unf FarmerJohn nun mal schuldig.
Wahrscheinlich selber noch nie hineingeschaut und grosse Sprueche 
klopfen.

Wir warten alle gespannt auf die Literaturstelle, WO denn genau WAS 
steht!
Der Wortlaut ist naemlich volkommen anders!



Wenigstens hat Fupp seine Antwort erhalten.


Gruss

Michael


>
>> Die Schlauberger hier sollten sich vllt. das Energiewirtschaftgesetz
>> anschauen.
>
> Da du Schlauberger dich sicherlich gut auskennst im EnWG, kannst du uns
> bestimmt die betreffenden Paragraphen spontan nennen...
Gast #2252908
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§13 Elektrische Anlage Absatz 2 der 
Niederspannungsanschlußverordnung-NAV:
im vierten Satz heißt es:

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden;

und

Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für
Instandhaltungsarbeiten.

Gruß FJ
Persönliche Seite #2252925
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Hallo Gast FarmerJohn:

> Weder Laie, Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur hat an der
> El. Anlage etwas rumzufummeln, es sei denn er ist beim EVU eingetragen.


Das steht in den Vorschriften ganz anders. Aber vielleicht irre ich mich 
ja: Mal sehen, ob Du uns erleuchten kannst, und die Textstelle korrekt 
zitierst (mit Quellenangabe natuerlich)

Gruss

Michael
#2252969
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Mann das ist 'mal wieder richtig deutsch hier. "VORSICHT das ist 
bestimmt verboten". "Wenn das nicht ausdrücklich in einer Vorschrift 
erlaubt wird, dann sollte ein guter Deutscher nichts anpacken".

Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen. 
Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.

Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum 
fummeln) gesehen hab'...

Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigung.
Gast #2252996
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Hallo Michael,
hier ein link zur NAV
http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=file&cmd=passthru&oid=189

hier der ganze
§ 13
Elektrische Anlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung
(Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber 
verantwortlich.
Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des
Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder
teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, 
so bleibt
er verantwortlich.
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu
gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser 
Verordnung, nach
anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen
sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, 
erweitert,
geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein 
anerkannten
Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur 
durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden 
fachlichen
Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig 
machen. Mit
Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für
Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet 
werden,
die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der
allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die 
Einhaltung der
Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn das Zeichen einer
akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-
Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung 
der
Arbeiten zu überwachen.

Gruß FJ
Gast #2253004
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Einhart Pape schrieb:
> Ich ziehe es vor den Verstand trotz der vielen Vorschriften zu benutzen.
> Aber das muss halt jeder für sich entscheiden.
>
> Was ich schon so von örtlichen Handwerkern (die mit der Lizenz zum
> fummeln) gesehen hab'...
>
> Aber immerhin zahlt deren Haftpflicht anschließend meine Beerdigu

Daß ein großer Teil der Elektriker schon zu oft in die Steckdose gefasst 
haben ist durchaus zu vermuten. Das Problem ist und bleibt, daß eine 
Gebäude und Hausratversicherung ganz schnell nicht mehr bezahlen wenn 
sie den Verdacht haben daß irgendwas nicht nach Vorschrift gemacht 
wurde.
Und ich wollte im Falle eines Brandes nicht auf einem Schaden von 200000 
- 500000 Euro (oder mehr) sitzen bleiben!
Gast #2253023
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FarmerJohn schrieb:
> Hallo Michael,
> hier ein link zur NAV
> http://www.markt-lichtenau.de/index.php?binobj=fil...
>
> hier der ganze
> § 13
> Elektrische Anlage
> ...

Ich bezweifle immer noch das die Verordnung überhaupt gültigkeit 
innerhalb der Elektrische anlage hat. Sie legt nur die Regel für den 
Anschluss an das Stromnetz fest. Also maximal bis zum Zählerschrank. Das 
du keine Störungen in das Netz einbringen darfst ist auch klar. Wenn 
aber z.b. ein Anbau erfolgt und dabei auch die Elektrik erweitert wird 
hat das wenig mit dieser vordnung zu tun.
Gast #2253119
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Siehe auch:
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M

Prinzipiell ist es also erlaubt, eigenmächtige Veränderungen alias 
"Instandhaltungsarbeiten" der Installation nach dem Zähler vorzunehmen.
Aber wenn dann doch mal was passiert (Brand etc.), und es kommt raus, 
dass man selber was rumgefummelt hat (egal, ob das die Ursache war oder 
nicht ?), zahlt die Versicherung natürlich nix und man bleibt auf dem 
Schaden sitzen.

Johannes
Gast #2253138
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FarmerJohn schrieb:
> im Interesse des
> Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das
> Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden
> fachlichen
> Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig
> machen.

Wie darf man sich denn die "fachliche Qualifikation" vorstellen?
Muss man "Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme"-Meister 
(IMHO furchtbare Bezeichnung für "Elektriker") sein?
Oder wird auch ein technisches Hochschulstudium anerkannt?
Gast #2253161
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Hallo,

wenn mann das alles hier liest kann ich wieder mal sagen: "Uns, geht es 
immer noch zu gut" bzw. die "Gildenwirtschaft" gibt es immer noch.
Also wie schon andere hier geschrieben haben : "Gesunden 
Menschenverstand einschalten und machen".
(Dies schreibt eine Elektrofachkraft -Energieelektroniker- der auf der 
Arbeit an 800V Anlagen arbeitet, aber im eigenen Haus rein theoretisch 
nicht mal eine neue Leitung ziehen und anschließen dürfte).

"Paule"
#2253625
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Ich fass den § 13 mal zusammen:

FarmerJohn schrieb:
> (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
> Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung
> (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber
> verantwortlich.

Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem 
Netzbetreiber juckts nicht was da passiert.

FarmerJohn schrieb:
> (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu
> gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser
> Verordnung, nach...

Absatz 2 sagt eigentlich nur, dass es keine unzulässigen Rückwirkungen 
ins Netz geben darf.

Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte 
anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken, meinen 
Laptop an jeder Steckdose laden. Denn alle Stromkreise sind ja 
spätestens nach dem HAK, in dem ja ein paar lustige Hauptsicherungen für 
gewöhnlich sind, gesichert damit es zumindest bei Kurzschlüssen und Co 
keine zulässigen Rückwirkungen ins Stromnetz gibt.
Ist es nicht schon eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich mir 
einen neuen Fernseher hole? Wer hat hier für den Anschluss schon den 
Elektriker gerufen?

Also zumindest ich lasse mir vom EVU nicht sagen mit welcher Steckdose 
ich meine Bohrmaschine nur betreiben darf oder welche Lampe ich mir an 
die Decke schraube. Soweit käms noch...

Aber mal Spass beiseite: Wenn man keine Ausbildung in der Richtung 
genossen hat und am Schaltschrank rumschrauben will sollte man sich 
immer fachkundiges Personal ins Heim holen. Ein Fehler im Stromnetz 
macht man vielleicht nur einmal und schüttelt danach dem Sensenmann die 
Hand.
Gast #2253713
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Michael Köhler schrieb:
> Nach dem HAK bin also ich für die elektrische Anlage verantwortlich, dem
> Netzbetreiber juckts nicht was da passiert.

Was hat "Du bist verantwortlich" mit "den Netzbetreiber juckts nicht" zu 
tun?

Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn 
Du da dran rumschraubst.

> Damit darf ich doch ohne Zweifel selbst als Laie eine Leuchte
> anschließen, einen Kühlschrank in eine andere Steckdose stecken

Dir ist der Unterschied zwischen "Installation" => feste Verlegung und 
"Geräten" schon bewußt?

Den Kühlschrank darfst Du überall anstecken, weil der einen 
Schukostecker hat, der üblicherweise nur in eine Schukodose passt und 
dort eine normgerechte, geerdete Verbindung herstellt. Eine 
Schreibtischlampe auch.

Eine Deckenlampe darfst Du -eigentlich- nicht selber anschließen, weil 
da unter Umständen ein PE angeschlossen werden muss, und wenn das falsch 
gemacht oder weggelassen wird, direkt Personen gefährdet sein können.

Und nur weil es trotzdem gemacht wird, ist das kein Freibrief, dass das 
jeder darf. Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln, 
dass es auch jeder machen sollte. Im häuslichen und auch im 
handwerklichen Bereich sind da z.B.

- keine ausreichende Zugentlastung in selbstgebauten Verlängerungen
- 2-adrige Kabel für Schuko-Verlängerungen
- einfach isolierte Leitungen für Verlängerungen (nur weil da im 
Baumarkt 250V an der billigen Doppellitze steht, ist die noch lange 
nicht für Netzzuleitungen geeignet)
- eine Verlängerung mit 2 Schukosteckern, ups
- Lampen mit Metallgehäuse und PE-Klemme 2-adrig angeschlossen
- Litze ohne Aderendhülsen irgendwo untergeklemmt

Nicht jeder, der es zu dürfen glaubt, sollte es auch tun.
Persönliche Seite #2253730
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Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine 
Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister. Vom 
Netz bis zum Zähler muß dieser ein eingetragener Meister beim EVU sein. 
So habe ich es mal gelernt (im Lehrgang zur Elektrofachkraft).

Klar, das EVU will es so haben das ALLES was sie Geld kosten könnte, 
verbote ist! Dank der starken Lobby dieser Unternehmen sind die Gesetze 
entsprechend eng ausgelegt.

Denkt nach! Was ist mit dem Untertischboiler der festinstalliert ist, 
aber einen Schukostecker hat?? Was ist mit dem gebohrten Loch in der 
Wand, entstanden in der Absicht einen Schrank zu befestigen, aber dazu 
geführt das das Stromkabel nur noch zwei Adern und keinen durchgehenden 
Schutzleiter mehr hat??
#2253741
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Timm Thaler schrieb:
> Für Dein KFZ bist auch Du verantwortlich, trotzdem juckts den TÜV, wenn
> Du da dran rumschraubst.

Den TÜV juckts aber nicht wenn du dich an die Vorschriften hälst, hier 
war oben die Aussage, dass es den Netzbetreiber juckt wenn du keine 
eingetragene Fachkraft bist. Dem TÜV ist sowas völlig wurscht, du darfst 
auch als völliger Laie ganz offiziell am Auto rum schrauben bis der Arzt 
kommt. So hab ich die Diskussion zumindest verstanden.

Timm Thaler schrieb:
> Und was ich immer mal wieder sehe, läßt mich dran zweifeln,
> dass es auch jeder machen sollte.

Das steht außer Frage. Fehler werden immer gemacht und nicht jeder, der 
einen Schraubendreher halten kann oder weiß, wo der Lötkolben heiß wird, 
ist befähigt auch eine vernünftige Installation zu machen ;)

Abdul K. schrieb:
> Ein Ingenieur darf gar nichts am Hausstromnetz basteln, eine
> Elektrofachkraft nur mit nachfolgender Abnahme durch einen Meister.

Völlig richtig nur wissen das meiner Erfahrung nach auch noch verdammt 
wenig Ingenieure.
Persönliche Seite #2254311
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Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein Elektrofahrzeug mit 
höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker im Batterieraum 
angefasst werden darf. Solange er nicht die entsprechende 
Zusatzausbildung hat.
Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr 
beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo 
hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option 
Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'.
Gast #2254338
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So, jetzt mal eine Antwort von der Baustelle:

- JEDER darf Leitungen daheim in die Wand legen (außer Ing, wegen der 
Verletzungsgefahr ;-))
- NIEMAND darf diese Leitung an das öffentliche Netz des EVU 
anschliessen. Ausnahme: eingetragene HANDWERKsbetriebe. Bevor eine 
Anlagenänderung /-erweiterung in Betrieb gehen darf, muss deren elektr. 
Verhalten mittels Messprüfungen ermittelt werden (VDE 0100). Durch 
Einhalten bestimmter Werte werden Rückwirkungen ins Netz ausgeschlossen. 
Ebenso werden Installationsfehler vermieden.
Dazu gibt es ein Abnahmeprotokoll, das der Betrieb mit den Messwerten 
ausfüllt und ans EVU weiterleitet. Und somit steht womöglich der Betrieb 
gerade dafür, wenn's raucht. Denn der hat das ja gleich seiner eigenen 
Arbeit auch abgenommen.
Gast #2254358
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Jetzt noch was zur Fachkraft:

Fachkraft ist, wer in einem Beruf ausgebildet und tätig ist 
(Erfahrung!), sowie die möglichen Risiken der Arbeit kennt und sicher 
umgehen kann (Sicherheitsmaßnahmen!).
#2254390
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Etrick schrieb:

> Nicht im Installateurverzeichnis der EVUs haben nicht an der
> Installation herum zu fummeln. Das ist ausdrücklich VERBOTEN (und sogar
> mit gutem Grund).
> Es sollte aufhören, dass hier Einäugige Blinden dumme Ratschläge geben!

1. Jetzt ohne Joke: ist es nicht so, dass bereits das Auswechseln einer 
Glühlampe rein formal schon zu den Tätigkeiten gehört, die nur der 
Elektriker machen darf? Ich meine mal etwas in diese Richtung gelesen zu 
haben.

2. Eine Garantie, dass alles im Lot ist, ist bei Elektriker-Profis ja 
nun leider auch nicht gegeben. Ich habe hier schon einige Beiträge 
gelesen, wo der "Laie" erst auf Fehlersuche gehen musste, bis der 
"Fachmann" dann den Fehler zugab.
Gast #2254474
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Ich weiss wirklich nicht, wie man sich wegen so nem billigen 
Installationskram so aufregen kann.

Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn 
viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!), 
geschweige denn irgent eine elektron. Schaltung bauen oder eine 
uC/PLD-Schaltung bauen und/oder programmieren. Und Oscilloscope?.... was 
ist das?

Nicht umsonst heisst es landläufig Strippenzieher-Kram.
#2254485
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Trotzdem muss er seinen Kopf hinhalten wenn die Versicherungsanwälte ihn 
in der Luft zerreißen und "zergutachten".

Jetzt weist Du es.
Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun,
nur weil Du unterschrieben hast?

Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha.
Gast #2254486
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MCUA schrie:
>Der typ. Handwerks-Meister (für Elektr-Installationen) (und ich kenn
>viele davon!) kann nichtmal ne LED richtig zum leuchten bringen(!!),


Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten.

Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung 
eines Elektromeisters beinhaltet,
-aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen...

gez. Zittermann
Gast #2254502
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>Jetzt weist Du es.
>Schon mal 500k Schulden gehabt ohne eigenes zutun,
>nur weil Du unterschrieben hast?
Achso, daher kommen die extrem vielen "Elektronik-Kenntnisse"

>Ach Du kannst nichts unterschreiben, kein Meister, aha.
Blödsinn

>Ich denke eher, daß Dir viele von denen Licht an's Rad machen könnten.
Ja, mit nem Duspol.

>Du hast keine Kennung davon, was die Arbeit und vor Allem die Ausbildung
>eines Elektromeisters beinhaltet,
das sagt DU!
Und wenn die die tolle "Kennung" haben, warum können die (**) dann die 
primitivsten Dinge nicht reparieren?

(**) sage nicht, dass es davon keine Ausnahmen gibt.

>-aber die Schauze bis zu den Ohren aufreißen...
das hab ich überhört

(ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden, 
weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich 
nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
Gast #2254505
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>Nach dem besonders antisozialen Beitrag von MCUA schlage ich vor, diesen
>Tread zu sperren.
Das war nicht antisozial, weil:

(nochmal)

(ich will hier keinen beleidigen, aber ich musste das mal los werden,
weil ich diese Erfahrungen schon oft gemacht habe; heisst natürlich
nicht, dass das bei Jedem zutrifft)
Gast #2254594
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Moin, geile Stimmung in der Bude !

Meistens ist in VDE 0100 die Fehlerstrom Schutzeinrichtung mit 
Bemessungsdifferenzstrom von  <= 30mA immer am Leitungs bzw 
Stromkreisanfang gefordert. Nur bei Steckdosen, die nur der Versorgung 
von Verbrauchsmitteln innerhalb von Gebäuden dienen ist es erlaubt, den 
zus. Schutz durch <= 30mA RCD in die Steckdose zu integrieren. (zb. bei 
Altanlagen mit TN-C
System-klassische Nullung) Dies gilt nicht für Räume mit Badewanne oder 
Dusche. Hier muss die Leitung geschützt werden. d.h. der FI gehört an 
den Anfang der Leitung. siehe DIN VDE 0100-701.

-> Also, immer anerkannte Regeln der Technik beachten. Der Witz dabei 
ist, das diese aRdT juristisch über die sog. Vermutungswirkung mit den 
privatwirtschaftlichen DIN VDE Regeln verknüpft werden. 
Privatwirtschaftlich u.A. deswegen, weil man sie sonst im Bundesanzeiger 
kostenlos lesen könnte und man sie nicht für ein HÖLLENGELD beim Beuth 
Verlag kaufen müsste (jede Kopie streng verboten, nirgends im Netz).
Aus diesem Grund basteln viele Leute einfach mal selbst, ohne die 
überkomplizierten Regeln zu kennen. Es funktioniert ja auch meistens ...
und wenns Haus abbrennt, kann sich die Versicherung schön aus der 
Verantwortung stehlen. ( HA! fliegende Lüsterklemme im Verteiler 
Oooooohhhhhhhh ! jetzt können wir nix mehr bezahlen !!!)

Ach ja:
Auch als Ing. kann man sich ins Installateurverzeichnis der VNB 
eintragen lassen, wenn man Energie oder Automatisierung oä gewählt 
hatte.
-man muss nur in die Handwerksrolle, und einen TRI- Lehrgang (ca 80h) 
machen.
siehe HWO §7

Die geforderte Grundausstattung mit Messgerätepark, Werkzeug, DIN VDE 
Auswahlordner etc. gilt natürlich für jeden, der drin steht.

püh, lang geworden...
Persönliche Seite #2254667
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Recht so. Äh, 'recht' klein geschrieben trotz Satzanfang. Hast aber noch 
die nette Werkstattbegehung vergessen. Die muß einfach sein, damit der 
wißbegierige Bastler nicht ganz so einfach mitmachen kann. Denn es gibt 
zuwenig zu verteilen. Ständeordnung, ihr wißt.

Wenn einer ausfallend wird, wollen trotzdem viele Thread-Teilhaber nicht 
'ihren' Thread gesperrt bekommen! Das wäre Sippenhaft! Ja genau, in DE 
verboten - welch Zufall.


Ich habe mit Elektrikern leider auch eher schlechte Erfahrung. 
Vielleicht waren aber auch nur die Standards in meiner Ausbildung bei 
der Telekom einfach zu hoch. Beispiel: Schukostecker mit Gewalt 
zusammengedrückt bei der Montage, obwohl einer der Erdungsnasen falsch 
im Steckergehäuse einschob. Resultat: Verformter Stecker, nur eine 
Erdungsnase kann Kontakt bekommen. Sagt mir nicht, daß hat der E-Fuzzi 
nicht bei der Montag gemerkt! Er ist übrigens einige Monate später 
gestorben. Seitdem mache ich hier alles selbst.
Ein anderer wollte  mir doch erzählen, das ein E-Wasserboiler einen 
unterschiedlichen Wirkungsgrad je nach Heizleistungseinstellung hat! 
lol Klar, ein Wissenschaftler würde antworten:
1. Stufe 97%
2. Stufe 98%
3. Stufe 99,5%

Nein, habe kein positives Beispiel zu berichten. Außer das sie an 
ANDEREN Installationen immer was zu meckern finden.
Gast #2254845
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In England darf nicht nur ein zugelassener Betrieb an Anlagen arbeiten, 
sondern jeder der will.
"Kleine" Einschränkung bei Leuten ohne Zulassung: Geht es um mehr als 
eine Lampe zu versetzen o.ä., MUSS die Arbeit vorab angemeldet werden 
und nach Fertigstellung kommt ein staatlicher Prüfer und schaut sich das 
Werk an.

In der Schweiz werden wie bei uns Autos Elektroinstallationen überwacht. 
Dort kommt regelmäßig ein Kontrolleur "zu Besuch".

Damit, das es auch schlechte Elektriker gibt, lässt sich nicht für 
Bastelarbeiten argumentieren. Jede Menge Bastler haben noch nicht einmal 
erkannt, dass sie keine Ahnung haben.
Das sieht man oft schon daran, was für Fragen kommen. Lässt sich daraus 
ersehen, dass sie nicht in der Lage sind, grundlegende Informationen zu 
finden oder sie diese nicht begreifen, ist das angegangene Vorhaben 
schlicht und einfach für sie nicht beherrschbar.

Gruß
Gast #2254863
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Hallo Fupp,
mach mal ne Zeichnung, welches Land, welcher Stromanbieter, welche 
Räume, Anzahl der Steckdosen im Bad, z.B. Alibertsteckdosen oder was 
alles im Bad dranhängt. Mach mal ein Photo vom Stromkasten. Wie alt ist 
die Installation.
Gast #2256967
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FarmerJohn schrieb:
> Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
> ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
> Installationsunternehmen durchgeführt werden;

Hm.. so für sich betrachtet und aus dem Kontext gerissen, bedeutet es 
ja, dass ich überhaupt nicht mehr Arbeiten darf, denn "Die Arbeiten" 
darf ja nur durch oben genannte ausgeführt werden. Bla Bla.
(Firma: Lurch Hobby Tec) #2257591
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Hallo,

das sehe ich genau so. Nach dem Verrechnungszähler beginnt ein anderes 
Netz.
Ich konnte durch die Arbeit in einer Firma als Energieelektroniker ( 9 
Jahre )das Elend selbst sehen.
Absurd ist zum Beispiel, das der Häuslebauer die Zuleitung vom 
Anschlusspunkt zur Eingangssicherung und dann zum Zählerschrank selbst 
beauftragen musste, wobei die Abnahme dann wieder durch den 
Energieversorger erfolgt. Noch besser, wenn jemand ein Fertighaus in 
Berlin kauft, kommt das natürlich komplett ausgestattet und steht dann 
hier rum.
Jetzt fährt man zur Abnahme dahin ( November, Schnee und Eis 07:00Uhr )
der Energieversorger schlägt auf, schaut sich den Zählerschrank an und
spricht, das ist hier in Brandenburg nicht zulässig und muss umgebaut 
werden.
Gehts noch???
Das hat dem Kunden richtig Geld gekostet, von dem weiteren Baustrombezug 
und Mickerlicht ganz abgesehen, die wollten an sich einziehen.

Zum obigen Thema zurück, durch die Verklausulierung der DIN VDE und 
Anpassung an die EN hat auch inzwischen der normale Handwerker die 
Übersicht verloren.
Interessant ist da teilweise der Elektropraktiker ( also die Zeitschrift 
).
Da wird zB. diskutiert, ob es nötig ist, eine Kunststoffbadewanne an den 
Potenzialausgleich anzuschließen.
Die Funktionsweise des RCD ist sicherlich auch nicht jedem wirklich 
geläufig. Die Umgestaltung der Gefährdungsbeurteilung hat den Firmen 
inzwischen richtig Geld gekostet. Zum Beispiel die Umrüstung der RCD der 
Baustromverteiler auf 30 mA Auslösestrom, da ja auch die Kammschienen 
der Hersteller nicht mehr passen. Oder auch die RCD - Adapterkabel für 
die Steckdose des Kunden.
Ergo, jedem der in der Automatisierungs - und Elektrobranche tätig ist 
kann ein Fachwissen unterstellt werden, was eigentlich schon die 
Berufsausbildung mit sich bringt.
Diese Personen könnten die Installation selbst vornehmen um Kosten zu 
sparen. Die Abnahme und Inbetriebnahme durch ein vom Energieversorger 
zugelassenes Elektrounternehmen, einschließlich eines Messprotokolls 
sollte auch dem Versicherer die Argumente nehmen.
Laien und Bastler sollten nicht versuchen an der Elektroanlage zu 
schrauben oder diese zu erweitern. Schon im Interesse Ihrer eigenen 
Gesundheit und deren Mitbewohner.

Ein anderer interessanter Aspekt, wenn das alles so gefährlich ist, 
warum bekommt man im Baumarkt, Internet und Großhandel das komplette 
Elektromaterial frei zu kaufen.
Ich habe selbst bei EB.. einen elektronischen Zähler bis 80A 3-phasig 
mit Impulsausgang erworben, um meinen Verbrauch auf den PC zu bekommen.
Da fragt niemand, ob die Voraussetzungen für den Einsatz vorhanden sind.

Das schließt doch die Mitwirkung eines Fachmannes an sich schon aus???

Auf Grund dieser Situation braucht man sich über die zu Anfang des 
Threads gestellte Frage auch nicht zu wundern.

Wen kümmern dann Richtlinien und technische Normen?

Einzig die Folgen derartiger Handlungsweise, die dem geneigten Kunden 
aber nicht aufdringlich im Baumarkt nahegebracht werden, führen dann zur 
Einsicht, das man vielleicht etwas falsch gemacht hat und die 
Versicherung nicht zur Übernahme des Schadens neigt.

Zu DDR Zeiten gab es so Heimwerkerbrigaden, die zum Beispiel Garagen 
oder Keller mit Steckdosen und Licht versorgten. Diese Leute waren 
Elektrofachkräfte, die eine Registriernummer und auch einen Ausweis 
hatten. Nur diese konnten zum Beispiel Schukomaterial erwerben. Im 
Ernstfall waren Sie berechtigt Schwarzinstalltionen mittels 
Seitenschneider zu entfernen.
Ich will das jetzt nicht verherrlichen, aber der Ansatz war gut. 
Fachleute und Kontrolle in einem, ist ja super. Hoffentlich liest hier 
kein Entscheider mit.

Nachdenklicher
Murkel
Gast #2257618
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"DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem
Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben.
"

Kühne, aber falsche Behauptung. Gilt nur, wenn Du ein eigenes 
Niederspannungsnetz betreibst, also keine fertigen 230/400V angeliefert 
kriegst.
Die Plombe soll nur verhindern, dass Du den Zähler außer Funktion setzt.

Gruß
Gast #2257647
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Günter K. schrieb:
> dann prüft der Energieversorger auch meine ortsveränderlichen Geräte
> in festgelegten Zeitabständen?

Da sollten wir mal nachhaken, warum das bis jetzt versäumt wurde...

Abdul K. schrieb:
> DAS Netz hört am Zähler auf. Danach ist ein anderes Netz! Genau an dem
> Punkt am Zählerausgang, der nicht verplombt ist. Netzübergabepunkt eben.

So kenne ich das auch. Vorm Zähler ein vom EVU zugelassener Elektriker, 
danach jeder beliebige (sich dafür haltende )Elektriker.
(Firma: Lurch Hobby Tec) #2257744
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Hallo,

um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad 
der
Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des 
Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel, 
sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen!
Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist 
es
eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren.
Also zufließender Strom = abfließender Strom.
Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine 
Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert 
der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ).

An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen, 
die
nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die
Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend 
ihrer
Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B )
Sonderfall z.B. K für Schweranlauf.
Beide Schutzeinrichtungen haben funktionell völlig verschiedene 
Aufgaben.
Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein 
Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich 
entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden!
Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr 
unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch 
in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen.
Man kann die RCD, wie im Bild auch staffeln.
Wie gesagt, immer funktionsbezogen und kostet auch Geld.

Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte 
sich einen Fachmann suchen, ansonsten wird schon das lesen der 
Beschreibung problematisch.

müder
Murkel
Angehängte Dateien:
#2257768
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Günter K. schrieb:
> wobei der Hauseigentümer dann auch die Verantwortung für den Zustand
> seiner Anlage trägt.

Und genau das steht ja im Satz 1 des §13. Als Häuslebauer oder auch nur 
als Mieter habe ich als Kunde die Aufgabe zu verhindern, dass ich das 
Netz des EVUs beeinträchtige. Was ich aber sonst mit dem Netzanschluss 
anstelle schreibt mir das EVU nicht vor. Ich hatte das mit den 
ortsveränderlichen Geräten ja schon oben geschrieben: Das ist ja immer 
eine Änderung der elektrischen Anlage wenn ich heute z.B. Kühlschrank A 
kaufe und damit den alten Kühlschrank B rauswerfe. Das EVU interessiert 
das herzlich wenig solange nur das Netz durch den neuen Kühlschrank 
nicht gestört wird.
Persönliche Seite #2257849
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Ja, da sind wir wieder bei meiner ersten Aussage! Das EVU ist 
grundsätzlich desinteressiert an Dingen die nur den Kunden was kosten.

Wenn ich was umbaue, trage ich die Verantwortung. Wenn meiner Frau das 
den Tod bringt, trage ich sie auch. Ob ich dafür verurteilt werde, ist 
für micht nicht primär interessant. Ich trage auch die Verantwortung, 
wenn ich den Elektriker beauftrage und der baut Mist und bringt damit 
Schaden. Da ist mir der Freispruch danach auch egal, denn ich bin 
trotzdem moralisch schuldig, weil ich den falschen Elektriker beauftragt 
hatte. Auch dann trage ich die Verantwortung. Man trägt im Leben immer 
selbst die Verantwortung.
Das ist so daß, was ich in diesem Thread-Teil sehen. Typisch Deutsch 
wird nach einem Verantwortlichen gesucht. Daran gekoppelt die Frage: Wer 
darf was? Blödsinn!

So kams auch, daß ich die DDR-Installation aus der Zeit meines 
Schwiegervaters durch mehrere Schnitte mit dem Seitenschneider beendete. 
Denn ich hielt es nicht für tragbar, diese weiterzubetreiben. Nachdem 
ich in einer Lampenfassung zufällig klassische Nullung fand. Naja, 
Zufall, ähem, der später hinzugekommene FI fand es nicht lustig, und ich 
ging auf Ursachenforschung. Rechtlich wären wir da beim Bestandsschutz 
und dem Versagen des Elektrikers, der den FI einbaute.

Macht alles selber, wenn ihr es könnt bzw. lernwillig seit!
Gast #2258969
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@ Abdul , kannst du mal die Stelle in der VDE / DIN bringen, wo der 
Bestandsschutz erläutert oder dargelegt wird?
Den gibt es nämlich so nicht, weder das Wort noch den Sachverhalt > 
Bestand und Schutz.
Zum Zeitpunkt der Errichtung mußte die Anlage den damaligen Normen und 
Vorschriften entsprechen, nichts mit Bestandsschutz wenn damals schon 
gemurkst wurde.
Ist nur sehr aufwändig die Normen von jedem Jahr/Jahrzehnt aus der 
Vergangenheit auswendig zu kennen, inkl. aller Änderungen u. 
Ausnahmeregelungen.
Da haben es dann schon echte EFK schwer.

Zu der wagen Annahme oder Wunschdenken mit der E-Installation nach dem 
Zähler, die Erstinstallation will das EVU durch ein, von einem 
konzessionierten Fachbetrieb bestätigte Anlagenmessung > Abnahme 
bestätigtes Meßprotokoll und schriftl. Wisch die Verantwortung auf 
diesen übertragen haben.
Ohne dies u. die Aufführung der Anlagenlastgröße wird man keine 
Neuanlage vom EVU an deren Netz angeschlossen bekommen, i.d.R.!
Erweiterungen u. Umbauten interessiert das EVU solange nicht, wie die 
Lastgröße des Anschlusses nicht überschriten wird.
Gast #2258992
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Günter K. schrieb:
> Hallo,
>
>
>
> um auch die eigentliche Frage zu beantworten, der RCD wird im Speisepfad
>
> der
>
> Anlage eingebaut, also in der Regel nach der Abgangssicherung des
>
> Zählerschrankes. Die Funktion des RCD ist nicht der Schutz der Kabel,
>
> sondern der Personen, die mit Geräten mit Elektroanschluss umgehen!
>
> Für diese Funktion wird der N-Leiter getrennt vom PE geführt. Ziel ist
>
> es
>
> eine Stromdifferenz zwischen Verbraucher und Speisung zu detektieren.
>
> Also zufließender Strom = abfließender Strom.
>
> Differenzen bedeuten Nebenströme an den Verbrauchern, die eine
>
> Gefährdung der bedienenden Personen verursachen. Das genau verhindert
>
> der RCD oder in grauer Vorzeit der FI ( FU ).
>
Du weißt schon das RCD und Fi das gleiche sind das eine ist die deutsche 
Abkürzung das ander die englische/internationale
(Residual Current Device, sinngemäß Reststromschutzgerät)
>
> An dem Beispiel der Unterverteilung, kann man die Anordnung erkennen,
>
> die
>
> nachgeschalteten LSS = Leitungsschutzschalter haben nur die Aufgabe die
> Belastung der verlegten Kabel des Abganges zu begrenzen. Entsprechend
> ihrer
> Dimensionierung unterschiedlich. ( Baumarktstandard B )

Ich hoffe du meinst nicht das B für Baumarktstandard steht


> Im Bad habe ich ganz kühn einen RCD mit 10 mA verbaut, was bisher kein
> Problem erzeugte. Die Strombelastbarkeit des RCD muss natürlich
> entsprechend der Belastung des Versorgungsstranges ausgewählt werden!
> Selbstverständlich nach den Regeln der Bemessungsströme, da es sehr
> unwarscheinlich ist, dauerhaft 100% Leistung zu ziehen. Das könnte auch
> in der heutigen Zeit niemand mehr bezahlen.

Und in der Zeitung steht der Mann ist gestroben troz Fi da dieser den 
Dauerstorm nicht abschalten konnte.

Den mist debn du da geschreiben hast ist ja lebensgefährlich und ich 
hoffe du bist kein Elektrofachkraft die so ein murks macht.




> Trotzdem hier noch einmal der Hinweis, wer sich nicht auskennt, sollte
> sich einen Fachmann suchen
Der Satz ist der wichtigste für dich lass jemand ran der Ahnung davon 
hat.
#2259103
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Hallo,
nun mal ich.
Dem EVU interessiert es nicht was nach dem Zählerschrank kommt.
Hier ist eine Grauzone vom Gesetzgeber.

Leider darf sogar das EVU nicht eine Anlage sperren die nach dem Zähler 
nicht den Regeln entspricht. Das ist die Verantwortung des 
Hauseigentümers und Mieters überlassen.

Sehr viele Miewohnungen in Deutschland haben nur sehr wenige Steckdosen, 
gerade Küche und Bad sind betroffen.

Also was macht der Mierter? Er kauft sich Verteiler meistens mehrere die 
in Reihe gesteckt werden um alle Geräte an zu schließen.

Ich kenne viele Eltanlagen in Deutschland, viele haben Bestandschutz.

Gruß Frank
Persönliche Seite #2259194
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Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische 
Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht! 
Wenn ich weitersuche, finde ich bestimmt weitere Probleme. Sellerie

Als persönliches Lebensziel das Lesen von Gesetzen und Verordnungen, nun 
ja. Wozu wurde ich dann ausgebildet, wenn man mit Vorschriften die 
gewünschte Realität erzeugen kann.
#2259214
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Hallo,
Zitat:
Naja, wenn ich schon gefragt werde: Ich habe keine Ahnung ob klassische
Nullung in der DDR zulässig war. Bei mir ist sie es zumindest nicht!
Zitat Ende.

Ja leider, in vielen Plattenbauten wurde sie eingesetzt.

Es gabt auch noch den FU Schalter.

Sehr viele haben aber die Nullung mit separaten Null und Schutzleiter 
eingesetzt.

Da kein Fi Schalter Vorschridt war, kam es dann wieder zur kla.. Nullung 
bei Erweiterungen.

Gruß Frank
(Firma: Lurch Hobby Tec) #2259356
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Für den Gast,

einfach da lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter

Die Bezeichnung RCD wurde im letzten Jahr bei uns durch 
Schulungsmaßnahmen der Berufgenossenschaft eingebracht. Die Reduzierung 
der Bemessungsströme auf 30 mA resultiert aus Untersuchungen, die 
nachweisen, das bei 300 mA und
entsprechender Einwirkzeit des Fehlerstromes mit dem Ableben des 
Kollegen gerechnet werden muss. Daher auch die Umrüstung der 
Baustromverteiler auf 30 mA.

Dem RCD ( FI) ist es egal, ob jemand zwischen L und N hängt, Hauptsache
der Ableitstrom gegen PE / Erde bleibt unter dem Abschaltwert.

Die Abschaltung bei Überstrom ist nicht die Aufgabe des RCD, deshalb 
gibt es die auch nicht mit 6 oder 10 A.
Die Auslegung mit 25 A oder 40 A stellt nur sicher, die nachfolgenden 
Stromkreise entsprechend belasten zu können, welche dann über 
Leitungsschutzschalter abgesichert sind.

Zu den Charakteristiken der Leitungsschutzschalter:

B-Charakteristik

Zur Absicherung von Licht-, Steckdosen- und Steuerstromkreisen
Der Dauerstrom entspricht dem von Schmelzeinsätzen gleicher
Nennstromstärke
Diese können durch B-Automaten ersetzt werden
Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 3fachen und
5fachen Wert des Nennstromes an

C-Charakteristik

Zum Schutz von Motoren und Transformatoren
Sie eignen sich besonders zum Schutz von Glühlampen-und
parallelkompensierten L-Lampengruppen
Der Kurzschlußauslöser spricht zwischen dem 5fachen und
10fachen Wert des Nennstromes an

D-Charakteristik 10kA nach IEC 60898

Zum Schutz von Verbrauchern mit sehr hohen Einschaltspitzen
Spricht zwischen dem 10 bis 20 fachen des Nennstroms an
Nicht geeignet zum Einsatz als Leitungsschutz!

Im übrigen, von Unbekannten möchte ich nicht gedutzt werden.

Murkel
Gast #2259395
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Einige wollens einfach nicht wahrhaben, obwohl sogar der Text der NBA 
eingefügt wurde:

Egal ob DIY, Schwarzarbeit oder nicht konzessionierter Betrieb: Nach 
Veränderungen an der Installation darf die Anlage nicht mit dem Netz 
verbunden werden, bevor ein "Konzessionierter" incl. MESSUNG nach VDE 
festgestellt hat, dass alles ok ist.

Das entsprechende Abnahmeprotokoll hat der Anlageneigentümer übrigens 
aufzubewahren - Scheiße, dass Schwarzmurkser kein Protokoll erstellen 
können ;) .



Gruß
Gast #2259399
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na wenn Sie meine mich würde aber mal schön intressieren wie sie die 
Leitung schützen wenn sie dafür nicht den LSS Typ D benutzen dürfen und 
was hat ihrer meinung nach den die 10kA als Angabe damit zu tun
(Firma: Lurch Hobby Tec) #2259419
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Reicht langsam,

wenn wir einen solchen Sonderfall hätten, würde ich die Zuleitung
entsprechend überdimensionieren, da steht Schutz des Verbrauchers.
Die IEC 60898 habe ich gerade nicht vor mir liegen, aber ich gehe davon 
aus, das ist das maximale Schaltvermögen des LSS, bezogen auf die Zeit.

Murkel
Gast #2261709
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Jetz muß ich auch meinen Senf dazu geben.
Ich (kein Elektroinstallateur)hatte vor ein paar Jahren ein 
Blockheizkraftwerk (11KW) selbst gebaut und bin mit Segen vom EVU ans 
Netz gegangen.
Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten über 
meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was 
nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im 
Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre.
Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also 
eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei 
Ausfall einer Phase etc. .
Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler.

Gruß Fritz
Gast #2262033
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"Der Abnehmende Prüfingenieur interessierte sich nicht im geringsten 
über
meine Ausbildung etc. Auf Nachfrage bestätigte er mir dass ihn alles was
nach dem Zähler kommt nicht interessiert, sondern dass ich im
Schadensfall alleine dafür verantwortlich wäre.
Lediglich die Rückwirkungen ins netz interessierten ihn. Also
eventuelles Flackern Einschaltstrom, Automatische Abschaltung (EMS) bei
Ausfall einer Phase etc. ."

Ich will nicht ausschließen, dass er das gemäß seinem Auftrag nur soweit 
geprüft hat. Könnte ihn im Fall des Falles Ärger einbringen.


"Die Netzanschlußverordnung gilt nur bis zum Zähler."

Gell, Du hast oben nicht alles gelesen? Du liegst voll daneben.



Gruß
Gast #2267152
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Wer hier immer noch der Meinung ist, dass die NAV nur bis zum Zähler 
gelte, kann auch einen Blick in §12.2 der

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV)

werfen. Dort steht es fast genauso, allerdings etwas eindeutiger mit der 
Formulierung, dass "die Anlage" nur von dem EVU (bzw. eingetragene 
Betriebe) verändert werden darf. Und die Anlage ist bei allen 
hoffentlich immernoch hinterm Zähler und nicht davor. ;-)

Wenn einem abnehmenden Prüfingenieur alles hinterm Zähler nicht 
interessierte, dann hatte er ganz einfach auch nicht den dazu 
erforderlichen Auftrag. Das EVU kümmert sich doch nicht freiwillig 
darum, euch ein Prüfprotokoll auszustellen, durch das es dann bei 
Problemen später evtl. selbst Haftung übernehmen muss. Die sind doch 
froh, wenn die Beweislast beim Anlagenbetreiber bleibt und er seinen 
Arsch hinhalten muss. Macht viel weniger Probleme fürs EVU.

Dem EVU interessiert in erster Linie nur die Rückwirkung aufs Netz, 
schließlich ist eine gute Netzqualität eine Hauptaufgabe eines 
Versorgungsunternehmens. Wenn der Anlagenbetreiber selbst auf seinen 
Versicherungsschutz verzichtet, ist das dem EVU nur recht.
#2267190
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Ich weiß grad gar nicht warum ihr euch so aufregt. Wenn ihr meint, dass 
ihr ne Installation besser hinbekommt als der Elektriker dann nehmt die 
Installation vor und ruft nur den Meister zur Abnahme der Installation. 
Das ist legitim und erlaubt, und keiner gerät mit nem Gesetz/ner 
Verordnung in Konflikt ;)
Gast #6584942
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Abdul K. schrieb:
> Das führt dann zu der kuriosen Erscheinung, daß ein
> Elektrofahrzeug mit höherer Spannung nicht mehr von einem Kfz-Mechaniker
> im Batterieraum angefasst werden darf. Solange er nicht die
> entsprechende Zusatzausbildung hat.
> Kann auch ziemlich ungesund werden. Selbst geschraubt bei 170V und sehr
> beengten Platzverhältnissen dort. Schraubenschlüssel irgendwo
> hängenbleiben oder runterfallen und es gibt einen Knall (Option
> Ohrverletzung) und einen nett glühenden 'Metallstab'.

Ja, aber an der 25000V Zündanlage darf er Hand anlegen.

Ich kann alles installieren. Aber den finalen Anschluß an das Netz lasse 
ich nach Begutachtung des im Installationsverteichnes eingetragenen 
Unternehmen gegen Bezahlung auf Rechnung machen. Mein Arbeitskollege ist 
Elektriker. Er hilft mir dabei eine Walöbox zu installieren. Danach 
kommt ein von mir Beauftragter Elektriker und begutachtet das. Danach 
klemmt er auf beiden Seiten je 5 Adern an, schraube alles zu und 
schaltet den Strom ein. Dann überprüft er das noch einmal und schreibt 
die Rechnung. Mein Arbeitskollege ist Elektriker und sein Vater war 
sogar als Elektromeister selbstständig. Der ist aber jetzt Rentner. 
Mein Arbeitskollege macht das für mich um sonst.

Gerhard
Gast #6860992
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Servus in die Runde,

um auf die Frage von Fupp vor 10 Jahren zurückzukommen:

Hallo,
mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?


Alles andere ist nicht gefragt.
Das interessiert ihn nicht und mich auch nicht.

Ich wohne auch nicht in Deutschland also interessiert es mich überhaupt 
nicht.

Ich installiere was ich will, ich will es nur richtig machen. Darum 
nochmals:

Hallo,
mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?

Vielen Dank

  HMR.
Gast #6860999
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HMR schrieb:
> mich würde interresieren, was kommt in der Installation zuerst - der
> Leitungsschutzschalter oder der Fehlerstromschutzschalter?

Dann lies doch einfach die Antworten in diesem Thread. Oder brauchst du 
jemanden der für dich liest und es in 140 Zeichen zusammen fasst?
Gast #6861070
Lesenswert?

Alter xp Rechner schrieb:
> Mittlerweile haben sich in den 10 Jahren die Normen fünf Mal geändert...

So wird das umgangssprachlich gesagt, spiegelt die Realitaet aber nur 
ungenau wieder.
Es sollte wohl eher heissen:
>Mittlerweile haben die, die mit Normen ihr Geld verdienen, die Normen fuenf mal 
geaendert.

wendelsberg
#6861397
Lesenswert?

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