Ticketerstattung bei Einreiseverbot aufgrund von Corona?

OP #6379409
Lesenswert?

Guten Tag,

bräuchte einmal mehr eure Meinung :-)

Folgende Situation: Habe im Februar einen Flug in die USA (Chicago) 
gebucht, damals Corona noch kein großes Thema.

Hin: 25.09.2020
Zurück: 02.10.2020

Diesen Flug möchten wir jetzt natürlich nicht antreten, bzw. wir können 
eh nicht in die USA einreisen da Einreiseverbot für Deutsche 
(https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382)

Wir hätten hier natürlich gerne wenn möglich unser Geld zurück, pro Flug 
immerhin ca. 500€. Das Problem:

-Der Flug wird anscheinend nicht seitens der Airline storniert und 
findet wohl statt. Es finden auch aktuell täglich Flüge aus Deutschland 
in die USA statt. Fliegen die alle ohne Passagiere? Es kann doch eh 
keiner Einreisen der aus Deutschland kommt ?!?!?!
-Buchungsportal verweist auf stattfindenden Flug, Geld könnte nur 
zurückerstattet werden wenn Flug annulliert/gecancelled und das ist ja 
nicht der Fall
-Airline verweist auf Buchungsportal

Frage: Was könnte man also tun, um an sein Geld zu kommen?

Gruß

Simon
#6379570
Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Bist Du sicher, dass auch keine US-Bürger einreisen dürfen?

"Under the proposal, the government could block a citizen or legal 
resident’s entry if an official “reasonably believes” the person had 
been exposed to or was infected with the communicable disease."

https://www.nytimes.com/2020/08/10/us/politics/trump-coronavirus-border.html

Was aber die eine oder andere Frage aufwirft. Beispielsweise was die 
dann machen sollen. Infizierte in den Flieger zurück nach Spanien setzen 
geht nicht, denn die Spanier werden sie auch nicht zurück haben wollen.
#6379663
Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Heimkehrer abzuweisen ist bestimmt eine prima Idee im Wahlkampf!
> Soweit ich weiß,  können US-Bürger auch im Ausland wählen ...

Und zwar per Briefwahl. Nur wird die US-Post derzeit sozusagen 
abgewickelt, damit diese Briefe nicht rechtzeitig ankommen.

NB: Was ich bei dem ganzen USPS-Gezeter nirgends erwähnt fand: Die Amis 
zahlen doch in altgrossväterlicher Tradition ihre Rechnungen mit Scheck, 
per Brief. Das stelle ich mir bei einer vorsätzlich vor die Wand 
gefahrenen Briefpost irgendwie spannend vor.
#6379671
Lesenswert?

A. K. schrieb:

> Die Amis zahlen doch in altgrossväterlicher Tradition ihre
> Rechnungen mit Scheck, per Brief. Das stelle ich mir bei
> einer vorsätzlich vor die Wand gefahrenen Briefpost irgend-
wie spannend vor.

Das kenne ich aus den 1980-er Jahren. Ist das heute auch noch so?
Damals taten sie es nicht, weil sie es so toll fanden,sondern weil
es bei den Banken keine Alternativen wie Daueraufträge gab.
#6379684
Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Aber nicht, wenn die US-Post die Wahlbriefe nicht rechtzeitig zustellt.

A. K. schrieb:
> Und zwar per Briefwahl. Nur wird die US-Post derzeit sozusagen
> abgewickelt, damit diese Briefe nicht rechtzeitig ankommen.
>
Da bin ich nicht so sicher. Die Wähler, die das Wahllokal in ihrer 
Botschaft oder Konsulat aufsuchen, dürften Präsenzwähler sein. Ich 
vermute zudem, dass die Übersendung der Stimmzettel nicht dem USPS 
anvertraut, sondern auf diplomatischem Weg erledigt wird.
Interessant finde ich die Frage, wie die Zuordnung zu den einzelnen 
Bundesstaaten bewerkstelligt wird.

Weiterhin heißt es, die im Ausland aufhältlichen Wahlberechtigten 
neigten eher zu Trump als die in der Heimat. Warten wir's ab ...

> NB: Was ich bei dem ganzen USPS-Gezeter nirgends erwähnt fand: Die Amis
> zahlen doch in altgrossväterlicher Tradition ihre Rechnungen mit Scheck,
> per Brief. Das stelle ich mir bei einer vorsätzlich vor die Wand
> gefahrenen Briefpost irgendwie spannend vor.
Sehr viele eher mit Karte.
Je nach persönlicher Einstellung wird es noch spannender oder eben 
gerade nicht, wenn man sich vorstellt, dass die Leute auch ihr Gehalt 
als Scheck per Post bekommen. Das Problem wird dadurch entweder 
verschärft oder abgemildert . .

Aber es ist bestimmt ein interessantes Wahlkampfmanöver, mal eben 
wesentliche Teile des Zahlungsverkegrs der inländischen Wirtschaft 
stillegt. Wem wird das wohl nützen?
#6379782
Lesenswert?

Rick M. schrieb:
> Simon K. schrieb:
>> Frage: Was könnte man also tun, um an sein Geld zu kommen?
>
> Anwalt!
>
> Der Flug findet statt, Du könntest also den Flug wahrnehmen.
> In die USA darfst Du nicht einreisen, falls keine Green-Card etc.
>
> Den Flug zurück kannst du dann auch antreten, ohne in die USA offiziell
> eingereist zu sein.

Die Fluggesellschaft wird ihn nicht in den Flieger lassen.
#6379816
Lesenswert?

Winfried J. schrieb:
> Dann steigen sein Chancen auf Erstattung und sein Problem ist gelöst.
> Notfalls muss er beim Einchecken dumm fragen und anschließend das
> Ergebnis nutzen. Egal wie, kann er ihnen dann den schwarzen Peter
> weitergeben.
> Namaste

Man könnte natürlich auch den link von oben mal anklicken ...

Percy N. schrieb:
> 
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1934/einreiseverbot-wegen-corona-virus-ist-hoehere-gewalt

Wäre wahrscheinlich zu einfach ...
#6379850
Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Man könnte natürlich auch den link von oben mal anklicken ...
>
> Percy N. schrieb:
>>
> 
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1934/einreiseverbot-wegen-corona-virus-ist-hoehere-gewalt
>
> Wäre wahrscheinlich zu einfach ...

bedeutet doch nicht das man sein Geld in vollem Umfang zurück bekommt, 
das wurde mir sogar von einer Richterin bestätigt!
Man kann stornieren, ob man alles Geld zurück bekommt oder ob 
Stornokosten abgezogen werden ist eine andere Geschichte, denn der Flug 
wird ja durchgeführt!

Ich jedenfalls bekam vor Gericht nicht mein volles Fluggeld zurück!
klar hätte ich weiter gehen können (oder es versuchen, aber nicht wegen 
50€ minus mit der Aussicht evtl. 100-600 zu verlieren)

anwalt online ist auch nur eine Meinungsäusserung.
#6380369
Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> anwalt online ist auch nur eine Meinungsäusserung.

Stimmt.
Da ist es bestimmt sinnvoller, hier im Forum nach der abspluten Wahrheit 
zu suchen.

Joachim B. schrieb:
> klar hätte ich weiter gehen können (oder es versuchen, aber nicht wegen
> 50€ minus mit der Aussicht evtl. 100-600 zu verlieren)

§ 511 ZPO dürfte im Wege gestanden haben.
(Es soll schon Richter gegeben haben, die bei geeigneten Streitwerten 
nach Bauchgefühl entschieden haben, solange sichergestellt war, dass 
eine Berufung an der Erreichung der Erwachsenheitssumme scheitern würde. 
Das sind natürlich alles üble Verleumdungen ...)

Btw: 2018 wurden mehr als 40.000 Berufungen vor deutschen Landgerichten 
durchgeführt, von denen über 10.000 durch streitiges Urteil entschieden 
wurden; nur etwa die Hälfte hiervon wurde durch vollständige 
Zurückweisung der Berufung entschieden, die andere Hälfte war wenigstens 
teilweise erfolgreich.

Die Schlussfolgerung mag jeder selbst ziehen; ein paar Vorschläge:
- In der ersten Instanz hat mindestens eine Partei/ein Anwalt in der 
Hälfte der Fälle geschlampt
- In der zweiten Instanz  hat mindestens ein Anwalt in der Hälfte der 
Fälle geschlampt
- In der ersten Instanz hat das Gericht in der Hälfte der Fälle 
geschlampt
- In der zweiten Instanz hat das Gericht in der Hälfte der Fälle 
geschlampt
- Eigentlich kann man sich die Berufung sparen und stattdessen eine 
Münze werfen...
- Eigentlich kann man sich den Prozess sparen und stattdessen eine Münze 
werfen...
- Vor Gericht und auf hoher See etc ...
(Firma: Hobbytheoretiker) #6382705
Lesenswert?

Simon K. schrieb:
> Folgende Situation: Habe im Februar einen Flug in die USA (Chicago)
> gebucht, damals Corona noch kein großes Thema.

Hast Du schon mal nachgesehen, was die Fluggesellschaft für Regelungen 
betreffend Corona hat, Rückerstattung, Gutschrift, Umbuchung auf 2021 
usw.?

https://www.fluege.de/travel-insights/information/coronavirus-bei-diesen-airlines-koennt-ihr-kostenlos-umbuchen-oder-stornieren-2/

Und solche Seiten gibt es schon lange:
https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/verkehr/news/datum/2020/03/06/coronavirus-umbuchungs-und-stornoregeln-der-airlines/

Du hättest schon viel früher reagieren sollen. Als Hintergrund sollte 
man wissen, dass es für die Fluggesellschaften bis zu zwei Monaten im 
Vorraus es noch relativ einfach und günstig ist, einzelnen Flüge zu 
ändern, dh. zusammenzufassen, ausfallenzulassen usw. von Seiten der 
Gebühren an den Flughäfen und Lotsendienste.
Beitrag #6634439 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6634590 wurde von einem Moderator gelöscht.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren