Reparatur elektrische Leuchte, Haftung/Gesetzeslage

Gast #5364147
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Hallo,

ein Kollege bat mich eine Lampe mit 230 V Versorgung zu reparieren.
Zuleitung war defekt.
Die Lampe bestand aus einem Holzfuss, Metallhals und Edelstahlhaube.
2 Drähte, Phase und Nulleiter, kein Schutzleiteranschluss, auch keine
"Vorsehung" dafür.
Ich habe die Reparatur abgelehnt mit Hinweis auf Gefährdung duch 
mangelnde Schutzmaßnahmen.

Danch ging er zu einem ansässigen Elektriker welcher Ihm ohne mit der 
Wimper zu zucken das 2 adrige Kabel repariert/erneuert hat.

Hab ich da richtig reagiert, wie ist eigentlich die offizielle 
"Gesetzeslage", in welchen Normen/Vorschruften ist das geregelt?

Vielen Dank für sachkundige Kommentare.
Gast #5364154
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Ikeaner schrieb:
> Hab ich da richtig reagiert,

Ja. Die fehlen die notwendigen Kenntnisse um so eine Reparatur 
durchzuführen.
Wenn Du Dich weiterbilden möchtest, schlag mal 'Schutzisolierung' oder 
'Schutzklasse 2' nach.

Der Elektriken kannte das und konte die Lampe fachgerecht reparieren.
Gast #5364192
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Ikeaner schrieb:
> Was ich da vorgefunden habe sah wie ein 08/15 Netzkabel aus a'la
> Notebooknetzteil ö.ä. aus..

äh, ja, und ein Notebooknetzteil hat, in der Regel, welche Schutzklasse?

Die Anschlußleitungen sind ein schlechtes Kriterium. Alle Netzleitungen 
müssen u.a. eine doppelte Isolierung haben.
Wenn die Lampe dann eine Kunstofffassung hat steht der SKII nichts im 
Weg.
#5364594
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Matthias S. schrieb:
> Auch so ein Notebooknetzteil oder dein DVD Player haben Schutzklasse 2,
> obwohl da nur so ein '08/15' Netzkabel dran ist.

Ein Notebooknetzteil ist i.d.R. in einem Vollkunststoffgehäuse und 
deshalb zu 100% isoliert. Die Lampe des TO hat einen Metallhals und eine 
Edelstahlhaube. Da sehe ich als Schutzklassen-Laie einen gewaltigen 
Unterschied. Diese Lampe möchte ich mir nicht in Bad oder Dusche 
stellen.
#5364746
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Gustav K. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Auch so ein Notebooknetzteil oder dein DVD Player haben Schutzklasse 2,
>> obwohl da nur so ein '08/15' Netzkabel dran ist.
>
> Ein Notebooknetzteil ist i.d.R. in einem Vollkunststoffgehäuse und
> deshalb zu 100% isoliert. Die Lampe des TO hat einen Metallhals und eine
> Edelstahlhaube. Da sehe ich als Schutzklassen-Laie einen gewaltigen
> Unterschied. Diese Lampe möchte ich mir nicht in Bad oder Dusche
> stellen.

Zustimmung.

In einem ähnlichen Fall hatte ich den Schutzleiter nachgerüstet. Da war 
das Kabel ähnlich wie hier durch die Metallröhren durchgeführt, auch 
doppelt isoliert. Allerdings war die an einem Gelenk schon fast 
durchgescheuert, da bringt die doppelte Isolierung auch nur eine 
Verzögerung des Dramas.

Gruss
Axel
Gast #5367264
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Gustav K. schrieb:
> In der Altbauwohnung meiner Eltern war im Bad nicht mal eine Steckdose.
> Also mit Haare föhnen oder rasieren war da nix. Selbst der Lichtschalter
> war außerhalb des Bades montiert. Das war dann wohl Schutzklasse 0.

Wenn die Netzleitung mit doppelten Mantel bis zur isolierten Fassung 
gezogen ist und es keine scharfe Kante gibt welche die Netzleitung 
beschädigen könnte sehe ich keinen Grund warum sie nicht Schutzklasse 2 
sein kann, siehe oben genanntes Beispiel DVD-Player. Es gibt auch einige 
Messgeräte mit Metallgehäuse und Schutzklasse 2, siehe so ziemlich jedem 
Messgerät von Grundig der 60er bis Anfang 90er... Bei den Grundig 
Oszilloskopen MO20/22 und MO30/33 gab es sogar die Schutzklasse 2 
Option, der Unterschied zwischen den Geräten war einfach nur die 
Netzleitung und die Befestigung für die Rückseite wo man das 
aufgewickelte Kabel fixieren konnte. Sollte die Lampe sehr alt sein 
(Anfang 20. Jahrhundert) wäre auch Schutzklasse 0 (nur Basisisolierung) 
denkbar, auch wenn nicht mehr zulässig. Ich kenne die Lampe nicht aber 
ich gehe einfach mal davon aus das der Elektriker die Lampe mit 
Schutzklasse 2 richtig bewertet hat. Meine Wohnzimmer-Standlampe hat 
auch berührbare Metallteile und ist Schutzklasse 2.
#5367368
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René F. schrieb:
> so ziemlich jedem
> Messgerät von Grundig der 60er bis Anfang 90er...

Noch viel schlimmer: Grundich hat sogar auf die Geräte-Rückseiten 
draufgeschrieben, dass das Gerät nicht Schutzgeleitert ist.

Das aber nur für die ganz Doofen, die sich keinen Reim darauf machen 
konnten, warum der Netzstecker eines Gerätes im Metallgehäuse nur zwei 
Pröppel hat.

Ähnlich der ganz Doofen hier und heute in diesem Thread.

Nachtrag: Ikeaner ( also TO) ist von meiner Bemeckerung ausgeschlossen, 
weil er hat alles richtig gemacht.
Gast #5367522
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Achim B. schrieb:
> Noch viel schlimmer: Grundich hat sogar auf die Geräte-Rückseiten
> draufgeschrieben, dass das Gerät nicht Schutzgeleitert ist.
>
> Das aber nur für die ganz Doofen, die sich keinen Reim darauf machen
> konnten, warum der Netzstecker eines Gerätes im Metallgehäuse nur zwei
> Pröppel hat.

Ich erkenne nicht warum das schlimm ist, das Grundig damals die Geräte 
offensichtlich gekennzeichnet hat, Schutzklassen-Symbole findet man 
heutzutage doch auch auf allen möglichen Geräten. Das einzige was ich 
nicht so prickelnd an den ganz alten Grundig Messgeräten fand ist das 
die Signalmasse mit dem Gehäuse verbunden war, wenn 2 Messgeräte 
nebeneinander standen so hat man durch die beiden Gehäuse schnell einen 
Kurzschluss in der Schaltung gehabt. Trotzdem waren es tolle und auch 
erschwingliche Messgeräte, habe heute auch noch einen TG5 im Regal 
stehen, auch wenn ich ihn nicht mehr verwende werde ich ihn niemals 
verkaufen, dafür liebe ich ihn zu sehr mit seinen Nixie Röhren und den 
Erinnerungen die ich mit ihm verbinde ;)

Viel schöner finde ich aber immer noch den Aufdruck „Vor öffnen des 
Geräts Netzstecker ziehen!“ oder beim Oszilloskop sinngemäß „Die im 
Gerät entstehende Röntgenstrahlung wird durch das Gehäuse vollständig 
abgeschirmt“


Unabhängig von den Grundig Stories habe ich auch häufig unsachgemäße 
Reparaturen gesehen, ursprüngliche SK2 Geräte die auf SK1 „umgebaut“ 
wurden, SK1 Geräte deren Schutzleiter beim Tausch der Netzleitung 
eindeutig zu kurz angebunden waren etc...*


*(Passiert sehr häufig, ich weiß jetzt gerade nicht die VDE Norm, aber 
der Schutzleiter muss so lange und so befestigt sein das er als letztes 
abreißen würde wenn die Leitung oder die Netzbuchse rausgerissen wird, 
habe auch schon Geräte gesehen die im Auslieferungszustand diesen Mangel 
aufweisten. Aber solange jeder CE ohne Prüfungen draufkleben darf und 
solange nichts passiert wird daran auch nichts geändert)

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