Die Seite vom BAföG hat hier leider kein Fallbeispiel, mir geht es um
die Betrachtung des Einkommens wenn man eine Bachelorarbeit bei einer
Firma/Forschungseinrichtung schreibt (Vergütung auf Stundenbasis).
Gem. div. Foreneinträge stellt diese Vergütung bei einer Bachelorarbeit
ebenfalls eine Ausbildungsvergütung (Bachelorarbeit ist Teil des
Studiums und dafür werde ich dann ja extra bezahlt) dar, sprich diese
würde auch ohne jeglichen Freibetrag angerechnet werden wie eine
verpflichtendes Praxissemesters.
Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Ich schaue selber noch nach einem Kommentar zum BAföG Gesetz bzw.
studiere selbiges nochmal genau, aber ggf. hat jemand von euch schon
Erfahrungen mit diesem Fall, leider ist die nächste juristische Fakultät
(mit Bibliothek) doch etwas weiter weg und meine Hochschule hat
diesbezüglich nur 1-2 Bücher (die natürlich verliehen sind), ggf. über
Springerlink noch versuchen...
Hallo,
Du könntest auch todesmutig die Bafög Hotline anrufen.
https://www.bafög.de/
0800-223 63 41
0800-BAFOEG1
Montags bis Freitags 8 - 20 h
(gebührenfrei)
Oder dort nachfragen, wo du Deinen Bafögantrag abgegeben hast.
Und dann gibt es noch das sagenumwobene Kontaktformular.
https://www.bafög.de/kontakt-523.php
Mit freundlichen Grüßen
Selbsternannter Weltverbesserer
Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst
und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja
nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und
Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft?
jürgen schrieb:> Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst> und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja> nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und> Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft?
Es gibt die Möglichkeit der Bachelorarbeit, dann steht das auch so im
Vertrag oder einfach nur Werksstudentent, d.h. die Bachelorarbeit ist
getrennt.
Anrufen ist gelinde gesagt fürn Arsch, das sind die größten Pfeifen und
diese Frage konnten die mir nicht beantworten (ich war vor Ort da), die
verwiesen mich einfach darauf, dass ich den Antrag einfach stellen soll
und wenn sie den 3-4 Monate nach Semesterbeginn abgearbeitet haben, dann
bekomm ich Bescheid ob es angerechnet wird oder nicht.
Klar sind die zur Auskunft verpflichtet, aber da braucht man bei diesen
Spezialisten erst mal einen Anwalt, denn von allein machen die nix und
wenn jemand sie zwingt zu arbeiten, dann weiß doch jeder mit welcher
Motiviation die das tun und zufällig der Antrag unter einen anderen
Stapel rutschen lassen...
Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.
Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es
nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom
Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht
beantworten.
Frank Bär schrieb:> Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.> Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es> nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom> Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht> beantworten.
Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem
Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und
fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die
Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich
bevor du was schreibst!
Karl schrieb:> Frank Bär schrieb:>> Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht.>> Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es>> nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom>> Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht>> beantworten.>> Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem> Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und> fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die> Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich> bevor du was schreibst!
Informiere dich bitte, bevor du schreibst. Der Bund übernimmt lediglich
die komplette Finanzierung des Bafög. Die Studentenwerke, und damit auch
die Ämter für Ausbildungsförderung unterstehen nach wie vor der
Landesgesetzgebung.
Bildung ist nach wie vor Ländersache und insbesondere bei
Abschlussarbeiten ist die Frage der Anrechnung nicht so klar, wie es
häufig dargestellt wird. Schon allein an der Frage "Pflicht- oder
freiwilliges Praktikum" scheiden sich die Geister.
Und ob eine Abschlussarbeit in der Industrie in die Kategorie
"Pflichtpraktikum" fällt, das müssen die Kultusministerien der Länder
regeln.
Hier in Sachsen zum Beispiel gibt es gar keine Vorgabe des
Kultusministeriums dazu, so dass mit ausreichender Hartnäckigkeit
gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung erreicht, dass die Vergütung
nicht angerechnet wird. So habe ich es 2010 gemacht. Gegen die
Rückforderung habe ich Widerspruch eingelegt, und dann begründet. Genau
kriege ich das alles nicht mehr zusammen, fakt ist aber, dass der
Bescheid final aufgehoben wurde und ich keine Rückzahlung leisten
musste. In anderen Bundesländern gibt es dazu entsprechende Vorgaben des
Kultusministeriums.
Richtig ist allerdings, dass Pflichtpraktika voll angerechnet werden,
das hatte ich falsch in Erinnerung, freiwillige Praktika werden
allerdings erst ab 400€ pro Monat (bezogen auf den gesamten BWZ)
angerechnet.
Hallo Karl,
ich habe bereits meine Bachelorthesis und meine Masterthesis in einem
Unternehmen gemacht (bzw. mache gerade meine Masterthesis), war/bin
Bafögempfänger
und hier in BW ist es Regel, dass diese Verträge eben nicht voll
angerechnet werden, sondern als Werkstudententägigkeit eben erst ab der
Summe größer 400 Euro (ledige Studenten) verrechnet werden.
ist mann verheiratet ist der Freibetrag noch um einiges größer.