Die Seite vom BAföG hat hier leider kein Fallbeispiel, mir geht es um die Betrachtung des Einkommens wenn man eine Bachelorarbeit bei einer Firma/Forschungseinrichtung schreibt (Vergütung auf Stundenbasis). Gem. div. Foreneinträge stellt diese Vergütung bei einer Bachelorarbeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung (Bachelorarbeit ist Teil des Studiums und dafür werde ich dann ja extra bezahlt) dar, sprich diese würde auch ohne jeglichen Freibetrag angerechnet werden wie eine verpflichtendes Praxissemesters. Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen? Ich schaue selber noch nach einem Kommentar zum BAföG Gesetz bzw. studiere selbiges nochmal genau, aber ggf. hat jemand von euch schon Erfahrungen mit diesem Fall, leider ist die nächste juristische Fakultät (mit Bibliothek) doch etwas weiter weg und meine Hochschule hat diesbezüglich nur 1-2 Bücher (die natürlich verliehen sind), ggf. über Springerlink noch versuchen...
Hallo, Du könntest auch todesmutig die Bafög Hotline anrufen. https://www.bafög.de/ 0800-223 63 41 0800-BAFOEG1 Montags bis Freitags 8 - 20 h (gebührenfrei) Oder dort nachfragen, wo du Deinen Bafögantrag abgegeben hast. Und dann gibt es noch das sagenumwobene Kontaktformular. https://www.bafög.de/kontakt-523.php Mit freundlichen Grüßen Selbsternannter Weltverbesserer
Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft?
Beitrag #4098758 wurde von einem Moderator gelöscht.
jürgen schrieb: > Was steht im Vertrag? Wenn Du als Werkstudent pro Stunde vergütest wirst > und dem entsprechend pro/h vergütet wirst dürfte dein Unternehmen ja > nicht an der Thesis interessiert sein, d. h. sind Thesisthema und > Werkstudententätikeit "nur zufällig" durch das gleiche Thema verknüpft? Es gibt die Möglichkeit der Bachelorarbeit, dann steht das auch so im Vertrag oder einfach nur Werksstudentent, d.h. die Bachelorarbeit ist getrennt. Anrufen ist gelinde gesagt fürn Arsch, das sind die größten Pfeifen und diese Frage konnten die mir nicht beantworten (ich war vor Ort da), die verwiesen mich einfach darauf, dass ich den Antrag einfach stellen soll und wenn sie den 3-4 Monate nach Semesterbeginn abgearbeitet haben, dann bekomm ich Bescheid ob es angerechnet wird oder nicht. Klar sind die zur Auskunft verpflichtet, aber da braucht man bei diesen Spezialisten erst mal einen Anwalt, denn von allein machen die nix und wenn jemand sie zwingt zu arbeiten, dann weiß doch jeder mit welcher Motiviation die das tun und zufällig der Antrag unter einen anderen Stapel rutschen lassen...
Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht. Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht beantworten.
Frank Bär schrieb: > Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht. > Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es > nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom > Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht > beantworten. Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich bevor du was schreibst!
Karl schrieb: > Frank Bär schrieb: >> Das regelt jedes Bundesland ein wenig anders, manche auch gar nicht. >> Wird die Abschlussarbeit als Pflichtpraktikum interpretiert, wird es >> nicht angerechnet, sonst schon. Informationen dazu bekommst du vom >> Kultusministerium deines Bundeslandes. Allgemein lässt sich das nicht >> beantworten. > > Bundesländer haben nichts mehr mit dem Bafög zutun! Wenn in dem > Arbeitsvertrag Bachelorarbeit steht, dann wird das voll angerechnet und > fertig. Da kann man in sovielen Foren fragen, wie man möchte. Auch die > Vergütung von Pflichtpraktikas wird voll angerechnet. Informiere dich > bevor du was schreibst! Informiere dich bitte, bevor du schreibst. Der Bund übernimmt lediglich die komplette Finanzierung des Bafög. Die Studentenwerke, und damit auch die Ämter für Ausbildungsförderung unterstehen nach wie vor der Landesgesetzgebung. Bildung ist nach wie vor Ländersache und insbesondere bei Abschlussarbeiten ist die Frage der Anrechnung nicht so klar, wie es häufig dargestellt wird. Schon allein an der Frage "Pflicht- oder freiwilliges Praktikum" scheiden sich die Geister. Und ob eine Abschlussarbeit in der Industrie in die Kategorie "Pflichtpraktikum" fällt, das müssen die Kultusministerien der Länder regeln. Hier in Sachsen zum Beispiel gibt es gar keine Vorgabe des Kultusministeriums dazu, so dass mit ausreichender Hartnäckigkeit gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung erreicht, dass die Vergütung nicht angerechnet wird. So habe ich es 2010 gemacht. Gegen die Rückforderung habe ich Widerspruch eingelegt, und dann begründet. Genau kriege ich das alles nicht mehr zusammen, fakt ist aber, dass der Bescheid final aufgehoben wurde und ich keine Rückzahlung leisten musste. In anderen Bundesländern gibt es dazu entsprechende Vorgaben des Kultusministeriums. Richtig ist allerdings, dass Pflichtpraktika voll angerechnet werden, das hatte ich falsch in Erinnerung, freiwillige Praktika werden allerdings erst ab 400€ pro Monat (bezogen auf den gesamten BWZ) angerechnet.
Hallo Karl, ich habe bereits meine Bachelorthesis und meine Masterthesis in einem Unternehmen gemacht (bzw. mache gerade meine Masterthesis), war/bin Bafögempfänger und hier in BW ist es Regel, dass diese Verträge eben nicht voll angerechnet werden, sondern als Werkstudententägigkeit eben erst ab der Summe größer 400 Euro (ledige Studenten) verrechnet werden. ist mann verheiratet ist der Freibetrag noch um einiges größer.
Hier mal die Studierwege: a) Hautnaher Kontakt zum Rasierapparat: https://www.youtube.com/watch?v=t53Xuwid9dM b) Multikulti Akademikerin gibt Tipps mit Wenn->Dann: https://www.youtube.com/watch?v=B7I1Gx1kdtc c) Kaufmännische Sicht auf den Bafög-Kredit der vom Nettolohn rückgezahlt wird mit Mehrwertsteuer auf Medikamente und 50% staatlicher Kleinsteuer wie Strom, Benzin, Zigretten, Grundsteuer der Mietwohnungen auch von ALG1: https://www.youtube.com/watch?v=fqUaz3XFNM8 *) In Österreich ist das Wissenschaftsministerium jetzt ein Merger: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Wissenschaft,_Forschung_und_Wirtschaft
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