Gast
#232056
Hallo, ich befasse seid einer Weile damit Elektronische Geräte zu verkaufen (Endkunden, kein BTB). Das mann nur noch bleifrei produzeiren sollte ist klar, ausserdem bin ich über diese Information gestolpert. #################### Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen für Geräte, die sie ab dem 24. November 2005 in Verkehr bringen, beim EAR registriert sein und im schriftlichen Geschäftsverkehr eine Registrierungsnummer führen. Die Frage, welche Produkte unter das ElektroG fallen, ist sorgfältig zu prüfen. Die EAR hat dazu eine online-Entscheidungshilfe bereit gestellt. ####################### Wie soll sich eine kleine Firma das noch leisten wenn nur Stückzahlen <1000/Jahr und Gerät verkauft werden. Man muss jedes Gerät kennzeichen und anmelden, das sind dann schon mal >500EUR Gerät. Dazu kommen dann noch 100EUR pro Monat um die Verkauften Stückzahlen zu melden. Und wenn man ins Europäische Ausland verkauft, muss man das in jedem Land extra machen. Entweder ich habe das was nicht richtig verstanden, oder welche kleine Firma mit Nieschenprodukten soll sich das noch leisten können? 1. Stammregistrierung 155EUR 2. Aktualisierung von Mengendaten zu.. 100 EUR 3. Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie 455EUR 4. Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe 160EUR 5. Bereitstellungsanordnung 45EUR 6. Abholanordnung 55EUR Was soll das, warscheinlich wir Nie eines unserer Geräte diese Container sehen. Ich hoffe ihr könnt mir mal ein wenig auf die Spünge helfen. Quell des ganzen: http://www.stiftung-ear.de/regelbuch/ http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/elektrogkostv.pdf MfG Sebastian