Da springt mir doch der Draht aus der Mütze:
Die bisher hochsubventionierten (und jetzt so schlimm darbenden)
PV-Hersteller und -Importeure waren und sind bis auf weiteres immer noch
vom WEEE freigestellt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,803784,00.html
Und nach dem Ende der Solarförderung werden jetzt die Solarfirmen, eine
nach der anderen, insolvent gehen. Bei genauem hinsehen kann man das
auch jetzt schon sehen.
"Warum denn in Forschung investieren wenn das Geld jetzt schon
sprudelt?"[bezogen auf vor ca. 5 jahren]
Johannes O. schrieb:> Und nach dem Ende der Solarförderung werden jetzt die Solarfirmen, eine> nach der anderen, insolvent gehen.
So ist es, und diejenigen, die 18 Jahre Garantie auf ihre Module haben,
können sehen wie sie Schäden ersetzt bekommen.
So zeigt sich die wahre Rendite der Anlagen. ;-)
Das WEEE ist sowieso nur eine Not"lösung". Es ist logisch falsch. Es
regelt den Umgang mit "Elektro"schrott. Richtig müssten alle Arten von
Schrott erfasst sein und gleich behandelt werden. Man kann genau so
argumentieren, Hersteller mechanischer Uhren seien ja auch von WEEE
ausgenommen.
Die Solarförderung auf fertige Systeme anstatt der Forschung hat sicher
einen Grund: In der Wissenschaft gilt nämlich "Kein Ergebnis ist auch
ein Ergebnis." Oft verliefen Forschungsprojekte im Sand. Es wird ein
Forschungsantrag gestellt. - Es gibt Fördermittel. - Industrie ist
schneller und/oder billiger. Bzw. die Mitarbeiter arbeiten an einem ganz
anderen Projekt, aber für das geförderte Projekt wird geschickt
formuliert, dass man es zwar versucht habe, es aber aus x Gründen nicht
ging.
Es wird nur die eingespeiste Leistung gefördert, folglich muss eine
praxistaugliche Solaranlage hergestellt werden. In der Anfangsphase ist
das noch nicht wirtschaftlich. Die Förderung sollte aber den Prozess
beschleunigen. Trotz Förderung konkurieren die Firmen untereinander. Der
Preis muss also fallen (tut er auch).
Ich hoffe die Anlagen halten auch 30 Jahre. Autos halten normalerweise
auch sehr lang - abgesehen von einzelnen Wartungsarbeiten.
Windkraftwerke und Kernkraftwerke halten auch lang. Die Satschüssel im
Freien auch.
Bernd G. schrieb:> vom WEEE freigestellt
Die verkaufen auch üblicherweise nicht an Endverbraucher, sondern an
B2B, denn: Wenn Du Dir eine Solaranlage aufs Dach pappst und den Strom
einspeist, wirst Du Unternehmer.
Und natürlich können die dann individuell Regelungen bzgl. Rücknahme
treffen. Abgesehen davon: Das ist bißchen Sand mit paar Alustreifen
drauf. Wohl kaum mit einem Fernseher oder PC bzgl. des Recyclingaufwands
vergleichbar.
Timm Thaler schrieb:> Wohl kaum mit einem Fernseher oder PC bzgl. des Recyclingaufwands> vergleichbar.
Spätestens bei den Dünnschicht-Zellen wirds interessant.
Das ist nicht Silizium, sondern die können auch mit GaAs oder CaTe
aufgebaut sein. Sind auch noch weitere Stoffe möglich die man ebenfalls
nicht einfach so wegwerfen könnte.
Timm Thaler schrieb:> Bernd G. schrieb:>> vom WEEE freigestellt>> Die verkaufen auch üblicherweise nicht an Endverbraucher, sondern an> B2B, denn: Wenn Du Dir eine Solaranlage aufs Dach pappst und den Strom> einspeist, wirst Du Unternehmer.
Da stimmt aber dann die Reihenfolge nicht. Zunächst wird mal an den
Privatmann verkauft, der zum Zeitpunkt des Kaufes noch gar nix
einspeist.
Abgesehen davon, da könnte man auch jeden Flaschensammler als B2B
betrachten. Der speist schließlich auch jede leergetrunkene
Limonadenflasche zurück ins System und das zu marktüblichen Konditionen
(Stolze 25 Cent je Flasche und das sogar bei Bewölkung und Regen).
;-)
g. c. schrieb:> Da stimmt aber dann die Reihenfolge nicht. Zunächst wird mal an den> Privatmann verkauft, der zum Zeitpunkt des Kaufes noch gar nix> einspeist.
Und wie bekommt der dann die Märchensteuer vom FA zurück?
Natürlich meldet er vor der Insta das Unternehmen an, wie soll er sonst
die Anlage abschreiben und die USt geltend machen?
Eigentlich müsste man das beim Flaschensammler tun, er würde sich ja
keinen Besitz an der Flasche verschaffen ohne das vorhandene
Rückkaufangebot :)
"Richtig müssten alle Arten von Schrott erfasst sein und gleich
behandelt werden."
Oder man müsste lediglich "Müll" und ernsthaften "Sondermüll"
auszeichnen, dadurch Hersteller motivieren bei Consumerware möglichst
wenig "Sondermüll" zu produzieren (zB nicht vom Gerät trennbare
Batterien!) und das Recycling dem Markt überlassen, der angesichts
steigender Rohstoffpreise von ganz allein immer mehr Interesse daran
haben wird.
CdTe klingt mir allerdings sehr nach Sondermüll, oder greift da der
NaCl-Fehlschluss?
Timm Thaler schrieb:> Die verkaufen auch üblicherweise nicht an Endverbraucher, sondern an> B2B, denn: Wenn Du Dir eine Solaranlage aufs Dach pappst und den Strom> einspeist, wirst Du Unternehmer.
Ist das automatisch so? Man könnte doch auch als Otto-Normalverbraucher
den Strom einspeisen. Oder?
Kann man.
Bekommt dann aber nicht die Umsatzsteuer des Kaufpreises erstattet.
Abschreibung entfällt ebenfalls. Dafür bekommt man aber die
Einspeisevergütung samt Umsatzsteuer ausgezahlt. Was nun im einzelnen
günstiger ist? Keine Ahnung, hab mich damit nie ernsthaft beschäftigt,
da ich das ganze für sinnlosen Aktionismus halte.
Die ganzen Subventionsgelder haben sich in Luft aufgelöst, die
Solarfirmen haben das Geld dankend angenommen und sich damit prächtig
ein paar fette Jahre gemacht. Inzwischen ist die zweite grössere
Solarfirma pleite gegangen, weitere werden folgen.
Afaik kann man als Normalverbraucher keinen Strom einspeisen.
Deshalb verlangt die IHK auch von allen mit Solar auf dem Dach den
Zwangsmitgliedschaftsbeitrag.
Tilo Lutz schrieb:> Afaik kann man als Normalverbraucher keinen Strom einspeisen.
Soweit ich weiß ist das möglich, bis 18kWh/Woche. Wenn's darüber ist
muss man anmelden. Bin aber nicht ganz sicher ...
> Toll: Photovoltaik und kein WEEE
Viel relevanter ist doch, dass die AKW-Betreiber ( im Widerspruch zum
Atomgesetz ! ) z.B. vom Nachweis und der Gewährleistung, wie der
anfallende Restmüll irgendwann mal umweltverträglich (?) entsorgt wird,
freigestellt sind ...
H.joachim Seifert schrieb:> Bekommt dann aber nicht die Umsatzsteuer des Kaufpreises erstattet.
Leider nicht, denn der Käufer des Stromes muß nur dann USt bezahlen,
wenn der Verkäufer USt-pflichtig ist.
Nicht USt-pflichtig sind nur Kleinstunternehmer und die dürfen keine
USt in Rechnung stellen.
U. B. schrieb:> ( im Widerspruch zum> Atomgesetz ! )
Im Atomgesetz hat es sich der Bund auf die Fahnen geschrieben, für die
korrekte Entsorgung verantwortlich zu sein (nicht für die Bezahlung!).
Es ist also kein Widerspruch. Auch kann der Bund per Gesetz verfügen,
dass die Betreiber dafür verantwortlich werden, zahlen tun die Betreiber
so oder so dafür.
Kachel - Heinz schrieb:> Ist heute der erste April???
Nee, wieso? Wer dachtest du denn, tut das? Und je teurer das wird, desto
höher wird die Stromrechnung. ;-)
Thilo M. schrieb:> Nee, wieso? Wer dachtest du denn, tut das?
Sieht man grad in Japan, wer das am Ende bezahlt.
Und in D wird das nicht anders laufen. Die "Großen" lagern die
Atomstromsparte einfach aus, wenn die nichts mehr bringt. Dann gehen die
Pleite und der Staat sprich der Steuerzahler kommt für die Abwicklung
auf.
Und wieviel hat man in die politisch motivierte Erkundung eines
unbrauchbaren Salzstocks über einer Erdgaslagerstätte gesteckt?
U. B. schrieb:>> Toll: Photovoltaik und kein WEEE>> Viel relevanter ist doch, dass die AKW-Betreiber ( im Widerspruch zum> Atomgesetz ! ) z.B. vom Nachweis und der Gewährleistung, wie der> anfallende Restmüll irgendwann mal umweltverträglich (?) entsorgt wird,> freigestellt sind ...
Nicht nur das: Auch bezüglich der Haftung gibt es Privilegien wie
Höchstgrenzen von einigen Millionen, z. B. 5 in Italien und Litauen, 6
in Tchechien, 15 in Bulgarien usw. (Anlage S. 11):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/099/1609979.pdf
In Deutschland gibt es zwar keine Deckelung, aber dafür zahlt praktisch
keine Versicherung Schäden durch KKWs, genauer Radioaktivität.