Ich hab an meinen Arduino UNO folgende Quarzoszillatoren von Reichelt
angeschlossen:
Artikel-Nr.: OSZI 1,843200
Artikel-Nr.: OSZI 3,579545
Artikel-Nr.: OSZI 14,318000
Dafür habe ich am Arduino die Pins auf Output geschaltet und versorge
die Oszillatoren somit durch die Pins. Jeder Oszillator bekommt einen
eigenen Pin. Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen
10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.
Zum Test bin ich zu meinem Spezl ins Nachbardorf gefahren und ich konnte
da mit einem Kurzwellenempfänger (Weltempfänger?) meine Daten hören. Zum
Test habe ich einen einfachen Morsecode genommen und erst einmal A..Z
durchdüdeln lassen.
Frage:
Wie kann ich die Reichweite verstärken? Ich möchte später am anderen
Ende mit einem zweiten Arduino den Morsecode empfangen und zu Daten
machen für den PC.
Es soll quasi ein Hardware-Chat werden über ein Stück Draht. Als
Redundanz nehme ich nicht nur eine Oszillatorfrequenz sondern mehrere
gleichzeitig.
Kommen keine Daten soll er dennoch kontinuierlich Senden um eine
Empfangsfeldstärke ermitteln zu können (wie beim Handy die Balken, auch
wenn kein Gespräch geführt wird).
Später soll sich der Chat in beide Richtungen ermöglichen bzw mehrere
Teilnehmer mitmachen können.
Frage: Kann ich da eine Verstärkerstufe direkt anschließen? Es gibt ja
ein paar billige bei eBay von 1..1000 MHz.
Danke!
Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,
lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,
und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.
Der Bot wurde durch die Schlüsselworte "Reichweite verstärken"
getriggert:
eric schrieb:> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.
Am Besten mit solchen Fragen in internationale Foren gehen.
Juergen P. schrieb:> Am Besten mit solchen Fragen in internationale Foren gehen.
Erstens kriegt er da auch keine andere Antwort und
zweitens sind seine Signale inland und ruckzuck eingepeilt.
Ihm geht's ums ausprobieren und nicht darum einen 10KW Funkturm zu
bauen. Er könnte auch einfach ein reguläres Funkmodul nutzen, tut er
aber nicht sondern will sich die Basics offenbar selbst erarbeiten. Der
lang ersehnte Amteurfunknachwuchs ...
eric schrieb:> eric schrieb:>> ruckzuck eingepeilt.>> Die modernen Überwachungsanlagen> machen das permanent, vollautomatisch und in Sekunden.
Ja, Blockwart-Bots aller Orten... Habe bei meinen Experimenten noch nie
ein Problem gehabt.
Für jede Frequenz einen Schwingkreis dazu, dann jede sparat verstärken
und auf abgestimmte Antennen geben. Sicher nicht trivial und ohne eine
Grundausstattung an Messgeräten kaum sinnvoll realisierbar, abgesehen
von den fehlenden Genehmigungen. Im abgeschirmten Labor-Raum könnte er
sich durchaus austoben.
Vielleicht wäre der Aufbau eines Empfängers mal der erste Schritt, um
die Tragweite des Vorhabens zu ergründen.
Mfg
Da steckt doch mehr dahinter... . Fakt ist: die drei gewählten
Frequenzen liegen allesamt in Amateurfunkbändern. Da darf man zwar als
Privatperson mit selbstgebauten Sendern funken - legal aber nur, wenn
man eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" besitzt
(umgangssprachlich auch als "Amateurfunklizenz" bezeichnet). Bei der
Bundesnetzagentur liest sich das so:
"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch
besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung
erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur
Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der
Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines
Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten
Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst oder auch eine entsprechende ausländische
Amateurfunkgenehmigung beantragt werden."
Auf den Amateurfunkbändern fällt man im allgemeinen schnell auf, wenn
man sich dort mit amateurfunkuntypischen Aussendungen bemerkbar macht -
einfach, weil es dort viele Beobachter gibt, und weil Funkamateure ihre
Frequenzbänder zu allen Zeiten in der Vergangenheit gegen
"Bandeindringlinge" behaupten mußten.
Rein technisch gesehen kann man das Signal des Quarzoszillators
natürlich verstärken und mittels einer irgendwie geeigneten Antenne
einigermaßen wirkungsvoll abstrahlen. Du wirst aber feststellen, daß
dabei viele Tücken in den Details stecken. Außerdem sind die Bedingungen
der Kurzwellenausbreitung starken Schwankungen unterworfen, die z.B. von
der Tageszeit abhängen (aber nicht nur...). Für eine verläßliche
Datenfunkverbindung über relativ kurze Distanzen (eben einige Kilometer
ins Nachbardorf) wären Frequenzen im UKW-Bereich vermutlich besser
geeignet, beispielsweise im 868-MHz-Band.
Hallo und danke für eure Antworten!
Also zunächst mal funke ich mit meinem Spezl im Nachbarort auf
Kurzwelle. Das stört niemanden. Wir haben von einem verstorbenen
Bekannten zwei Funkgeräte geerbt. Ja er wollte uns zum Amateurfunk
bringen, nun hat er es geschafft. Die Oszillatoren haben wir absichtlich
dort gewählt, weil die Funkgeräte das können. Mein Spezl hat ein altes
Funkgerät mit der Nummer IC7600 und bei meinem steht IC756MkIII. Die
machen irgendwie alles automatisch. Kabel für Antenne haben wir auch
bekommen und vor einem Jahr aufgebaut. Jetzt möchten wir selber basteln.
Die Amateurfunkzulassung holen wir uns wenn wir mehr Ahnung haben. Aber
das hat noch Zeit. Für die Rente muss ich noch eine handvoll Jahre
warten...
Andreas schrieb:> Dafür habe ich am Arduino die Pins auf Output geschaltet und versorge> die Oszillatoren somit durch die Pins. Jeder Oszillator bekommt einen> eigenen Pin. Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.
Wenn du das so machst, bekommst du auch gleich zwei Modulationsarten
geliefert - einfach nur genial!
Andreas schrieb:> Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.> Wie kann ich die Reichweite verstärken?
Wohl mit größeren Ankoppelkondensatoren. 10pF haben einen Xc von
8,65kOhm bei 1,84MHz.
Elliot schrieb:> Andreas schrieb:>> Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen>> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.>>> Wie kann ich die Reichweite verstärken?>> Wohl mit größeren Ankoppelkondensatoren. 10pF haben einen Xc von> 8,65kOhm bei 1,84MHz.
Wie berechnet man so etwas?
Wie hast du es berechnet?
> Wie kann ich die Reichweite verstärken?
In meiner Jugendzeit habe ich dafuer einen KU611 genommen.
Mit einem abstimmbaren Pi-Filter dahinter.
Den KU611 duerfte es momentan aber nicht mehr im Laden geben.
Aber e*ay hat jede Menge davon...
Elliot schrieb:> Xc=1/(2*PI*C*f)
Also würde ich ca 3nF benötigen um bei 1,84 MHz ca 50 Ohm zu bekommen
und damit sauber auf das 50 Ohm Koaxialkabel zu gehen?
Hi,
https://cdn-reichelt.de/documents/datenblatt/B400/OSZI.pdf
Welche Variante nimmst Du
TFT660 oder TFT680 ?
Da steht neben kantonesisch etwas von maximal output capacity 15
Pikofarad.
Nur so zur Info:
Was von einer Antenne tatsächlich abgestrahlt wird, hängt nicht
unwesentlich vom Vorwärts/Rückwärets-Verhältnis, vulgo Stehwelle ab.
Wenn Du einen "Gewinn" erzielen willst, dann am besten über die (gute)
Antennenkonstruktion selbst.
Hier gibt es schon Diskussionsbedarf bezüglich der Einspeisung.
Vom Oszillator über welches Kabel zu welcher Antenne.
Vom CB-Funk-Betrieb kennt man ja die Probleme mit den meistens nicht
lang genug sein könnenden Auto-Antennen. Und hat da die schönen Matcher
erfunden. Besser Antennenanpassgeräte. Aber da wird wohl oft mehr
verbraten als Gewinn produziert. Die dienen eher dazu, zu verhindern,
dass beim Drücken der Sendetaste einem die Endstufe um die Ohren fliegt.
Man könnte, das ist vielleicht einen Versuch wert, solch ein Pi-Filter
vor der Antenne einschleifen, wie es die "Matcher" haben.
Garantieren kann man da nichts.
SWR-Meter kommt später noch. Ist momentan im "Sachgebiet" verlegt.;-)
ciao
gustav
Andreas schrieb:> Artikel-Nr.: OSZI 1,843200> Artikel-Nr.: OSZI 3,579545> Artikel-Nr.: OSZI 14,318000
Schlecht.
Nimm 27,12MHz +/- 0,6%
Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen
leben.
Was du da treibst, interessiert kaum jemanden, aber ausdrücklich sei vor
der Übertragung von Musik gewarnt. Falls die GEMA davon Wind bekommt,
wird sie dir eine mehr oder weniger hohe Rechnung für die öffentliche
Aufführung urheberrechtlich geschützer Werke schicken.
Hp M. schrieb:> Andreas schrieb:>> Artikel-Nr.: OSZI 1,843200>> Artikel-Nr.: OSZI 3,579545>> Artikel-Nr.: OSZI 14,318000>> Schlecht.> Nimm 27,12MHz +/- 0,6%> Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen> leben.
Ich kann aber mit unseren Funkgeräten diese Frequenzen nicht einrasten.
Andreas schrieb:> Also würde ich ca 3nF benötigen um bei 1,84 MHz ca 50 Ohm zu bekommen> und damit sauber auf das 50 Ohm Koaxialkabel zu gehen?
Nein, der Kondensator hätte imaginäre 50R (90° phasengedreht zu ohmschen
Widerständen). Dazu kommt noch die Ausgangsimpedanz deines Oszillators
und die beiden muss man geometrisch addieren. Das wäre dann die
Impedanz, die das Kabel sieht.
Die 15p im DB sind nur die Last nach Masse bei Einhaltung irgendwelcher
Daten, nicht die Koppelkapazität an eine Antenne. Die Antenne zeigt sich
der Quelle gegenüber als Strahlungswiderstand. Dein Oszillator sieht,
ohne Kabel (wie von dir oben gesagt), die geometrische Addition aus
Kondensatorimpedanz und Strahlungswiderstand der Antenne.
Andreas schrieb:> Zum Test bin ich zu meinem Spezl ins Nachbardorf gefahren und ich konnte> da mit einem Kurzwellenempfänger (Weltempfänger?) meine Daten hören. Zum> Test habe ich einen einfachen Morsecode genommen und erst einmal A..Z> durchdüdeln lassen.>> Frage:> Wie kann ich die Reichweite verstärken? Ich möchte später am anderen> Ende mit einem zweiten Arduino den Morsecode empfangen und zu Daten> machen für den PC.
Wozu da etwas verstärken? Du konntest doch deine Signale im Nachbardorf
bereits empfangen. Sieh lieber zu, daß du lernst, einen empfindlichen
und möglichst störfesten Empfänger zu bauen. Also nicht noch mehr
brüllen, sondern besser lauschen.
So, ich schätze mal: Oszillator an einem AVR-Pin. Also maximal 5V und
maximal 25 mA. Oszillatoramplitude dann ganz grob geschätzt 1.8V, würde
bei 50 Ohm bereits die 25 mA überschreiten, ignorieren wir mal, macht
etwa 64mW als oberste anzunehmende Grenze. Vermutlich hast du da mit
10..50 mW gesendet.
Also, wenn du da mit deinen Spielereien weitermachen willst, dann
solltest du dich zuerst auf den Empfängerbau konzentrieren und dann
deine Sendeleistung reduzieren und nicht noch verstärken wollen. Ich
schätze mal, daß du auch mit weniger als 1 mW noch ins Nachbardorf
kommst - und mit sowas liegst du dann unter dem Krach, den die üblichen
Schaltnetzteile machen.
W.S.
p.s.: Wir haben wohl alle mal in unserer Jugend uns daran gemacht,
irgend einen Oszillator zu basteln um damit auch mal was zu senden. Wer
das im größeren Stil betreiben will, sollte dann auch konsequenterweise
Funkamateur werden.
Andreas schrieb:> Ja er wollte uns zum Amateurfunk> bringen, nun hat er es geschafft. ..
Nix hat er geschafft, außer vielleicht dir/euch den Mund wässrig zu
machen.
> ...Die Amateurfunkzulassung holen wir uns wenn wir mehr Ahnung haben.> Aber das hat noch Zeit.
Du gaukelst dir selbst was vor. Wenn du Sendebetrieb machen willst, hat
das keine Zeit und steht an allererster Stelle.
> Jetzt möchten wir selber basteln.
Ja, natürlich, leg los. Mit Empfangstechnik/Empfängern und sonstigen
brauchbaren Hilfsmitteln, aber nicht mit Sendern.
Hp M. schrieb:> Nimm 27,12MHz +/- 0,6%> Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen> leben.Andreas schrieb:> Ich kann aber mit unseren Funkgeräten diese Frequenzen nicht einrasten.
Das ist eins >deiner< Probleme, nicht unseres.
Das zweite -jedoch vorrangige- ist, dass du in ein/mehrere
AFu-Band/Bänder wissentlich/vorsätzlich eindringst und wahrscheinlich
auch dort Störungen verursachen wirst.
Warte, bis der/die erste in unmittelbarer Nähe wohnende YL/OM das spitz
bekommt. Bei sowas kenne ich auch keine Gnade, wenn ich selbst
Betroffener wäre.
Und die Menschen im Peilwagen sind heute dank höchst moderner Technik
schneller denn je.... (vergleichsweise ICE anstatt D-Zug vor 40 Jahren).
Dann ist Schluss mit lustig (ALLE Gerätschaften komplett eingezogen),
möglicherweise mit einer "geplanten" Lizenz auch.
Hp M. schrieb:> Was du da treibst, interessiert kaum jemanden...
Doch, die Funkamateure, weil ihnen zugewiesene Bereiche illegal genutzt
werden.
W.S. schrieb:> Wer das im größeren Stil betreiben will, sollte dann auch> konsequenterweise Funkamateur werden.
So isses.
Ich kenne nur wenige Funkamateure, die sich Zeit ihres Lebens IMMER und
jederzeit penibelst in der Legalität bewegt haben; jedoch von solchen
krassen Schwarzsendereien ist mir nichts untergekommen.
Ich frage mich, warum hier von irgendwelchen Pfeifen überhaupt
technische Hilfestellung zu einem illegalen Vorhaben gegeben wird?
Michael
Michael M. schrieb:> Ich frage mich, warum hier von irgendwelchen Pfeifen überhaupt> technische Hilfestellung zu einem illegalen Vorhaben gegeben wird?eric schrieb:> Wichtigtuer, Besserwisser und Klugscheisser> gibts halt immer wieder.
Michael M. schrieb:> Hp M. schrieb:>> Was du da treibst, interessiert kaum jemanden...> Doch, die Funkamateure, weil ihnen zugewiesene Bereiche illegal genutzt> werden.
27,12 ist aber nicht den Funkamateuren zugewiesen, sondern allenfalls
auch für CB-Funk freigegeben.
Andreas schrieb:> Die Oszillatoren haben wir absichtlich> dort gewählt, weil die Funkgeräte das können. Mein Spezl hat ein altes> Funkgerät mit der Nummer IC7600 und bei meinem steht IC756MkIII. Die> machen irgendwie alles automatisch.
So, die machen alles automatisch...
Ähem,.... wie alt bist du? Du stehst offensichtlich noch ganz, ganz,
ganz am Anfang all dessen, was du zuvörderst lernen solltest, bevor du
mit irgend etwas auf Sendung gehst. Der IC7600 ist ein Transceiver, der
mal locker 100 Watt auf die Antenne braten kann - wehe, wenn.... und der
IC756 steht dem auch nicht nach.
Also kauf dir das aktuelle ARRL-Handbuch und fange an zu lesen und zu
verstehen. Es ist ja nicht nur, daß du ggf. andere störst, sondern mit
100 Watt HF kann man auch sich und seinen Nächsten und auch den in der
Umgebung befindlichen Geräten ziemliche Blessuren zuziehen. Lerne, bevor
du Haue kriegst.
Nochwas: Wenn dir nach Senderei zumute ist, dann tu dies in einem
geeigneten ISM-Band, quarzgesteuert und mit Leistungen unter dem
Milliwatt. Und da du für sowas einen Empfänger brauchst, befasse dich
zuerst mit Empfangstechnik.
W.S.
W.S. schrieb:> Nachtrag:> Wie kommt man eigentlich dazu, daß einem jemand eben so mal zwei> derartige Geräte schenkt?>> Eigentümlich, gelle?
Das steht weiter oben:
Andreas schrieb:> Wir haben von einem verstorbenen> Bekannten zwei Funkgeräte geerbt. Ja er wollte uns zum Amateurfunk> bringen, nun hat er es geschafft.
Auf deutschen Friedhöfen sind solche Grabbeigaben eben nicht erlaubt.
> jedoch von solchen krassen Schwarzsendereien ist mir nichts untergekommen.
Lach. Es ist "nur" ein Quarzoszillator.
Na gut, er hat ein paar m Draht als Antenne dran.
Jeder ordentliche Signalgenerator pustet mehr raus.
Allerdings halt ohne Antenne...
In kommerziell genutzten Baendern, wuerde das den zugewiesenen
Benutzern vielleicht, und auch nur vielleicht in hundert Jahren
einmal auffallen. Und vom Stoeren schon gar nicht zu reden.
Jedenfalls nicht mit einem Quarzoszillator.
Andreas schrieb:> Mein Spezl hat ein altes Funkgerät mit der Nummer IC7600
Klar... ein Gerät das 2000€+ kostet bekommt man eben mal schnell von
einem Amateurfunker geschenkt bzw. Vererbt.
Das glaubt euch keiner.
Ebensowenig wie:
Andreas schrieb:> Also zunächst mal funke ich mit meinem Spezl im Nachbarort auf> Kurzwelle. Das stört niemanden.
Wart nur ab... besser ihr lasst es sein!
Freunde der Sonne! Solche Geräte sind KEIN Spielzeug und auf den Afu
Kurzwellenbändern habt ihr damit NIX zu suchen.
Im besten Falle sind die Kisten erweitert, im Memory Mode sind 26-27MHz
drin und ihr sendet da gerade auf CB. Das kann man (wenn ihr keine
Störungen macht und die Leistung nicht zu hoch schraubt) tolerieren.
Erlaubt ist es Trotzdem nicht!
Und bei so wenig Ahnung raten sogar so Menschen wie ich, der sich auch
nicht ganz gesetzeskonform verhält (FT-857D, CB und Freenet...) davon ab
das weiter zu betreiben.
Ich und viele andere "Schwarzfunker" geben uns technisch größte Mühe
nicht aufzufallen und halten uns wenigstens an die Frequenzzuteilung die
nun mal auch ohne Prüfung für alle freigegeben ist. Nutzen nur so viel
Leistung wie benötigt um eine Verbindung zustande zu bringen usw...
Es gibt für die Nutzung solcher Geräte eine ganze Menge zu beachten...
Was du und dein Kumpel da machen ist mehr als nur grenzwertig.
Das ist selbst für "Schwarzfunker" schon kriminell und kann dich sogar
unter Gleichgesinnten ganz schnell ins aus katapultieren. Wenn dir nicht
sogar mal einer die Faust in den Rachen rammt weil die Bundesnetzagentur
plötzlich verstärkt aufmerksam wird und eventuell jemand der sich an
einen gewissen "Ehrenkodex" hält dafür auf den sack bekommt weil du
übertrieben scheiße baust!
Wäre nicht das erste und garantiert nicht das letzte mal!
Sieh das als freundliche Warnung von jemandem der nun seit 10 Jahren
ohne Schaden und Bestrafung Afu Equipment benutzt, bastelt und testet.
Mit eurem Wissen wird das nicht nur teuer sondern auch gefährlich!
Michael M. schrieb im Beitrag #6455198:
> Die Sache mit dem Dürfen steht> auf einem ganz anderen Blatt.
.... den Chef beleidigen...
.... bei Rotlicht trotzdem in die Kreuzung fahren...
.... dem Nachbarn grundlos eins in die ... hauen...
.... Rauchverbot einfach missachten...
..
,,,eben weil's Spaß macht und DU Spaß haben willst...??
Krankes Sozialverhalten, Rücksichtslosigkeit und Egoismus nenne ich das.
Michael
Kilo S. schrieb:> Andreas schrieb:>> Mein Spezl hat ein altes Funkgerät mit der Nummer IC7600>> Klar... ein Gerät das 2000€+ kostet bekommt man eben mal schnell von> einem Amateurfunker geschenkt bzw. Vererbt.>> Das glaubt euch keiner.
Mein kleiner Neider.
Übrigens habe ich mich vertan! Ich habe kein IC756MkIII sondern einen
IC756proII bekommen. Mein Spezl hat den IC765.
Den IC7600 hat er als Ersatzgerät im Schrank und hat ihn nur von der
Familie geliehen bekommen.
Ach so, anbei Foto. Nicht weil ich dir etwas beweisen will, sondern nur
um dir eine rein zu drücken. Ich habe etwas das du nicht glauben willst!
So wie du hier über mich schreibst, kann ich nun ruhigen Gewissens dir
zeigen das ich nicht lüge!
bringt nichts..viele heir sind einfach nur bekloppt oder neidisch oder
Klugscheißer.
Jeder hat mal klein angefangen und alles man Funken sprüht, knallt,
leuchtet oder eben auch Funktechnik machen nun mal am Anfang am meisten
Spaß und man kann sehr schnell sehr viel lernen.
Also lass dich von einigen Aposteln hier nicht abschrecken.
Viele von uns haben so angefangen-
Übertreibe es nur nicht mit der Sendeleistung sondern nimm die
Empfehlung an, verbessere die Empfänger, und beschäftige dich mit
Antennen etc und versuche <risiken (Stören) zu vermeiden
und keinesfalls unterhalte dich mit Amateurfunkern auf Band.
<nicht umsonst hat Amateurfunk so einen schlechten Ruf, die schwärzen
sofort an
Hi,
die AFU-Empfangsteile (Empfangsteil des Transceivers) sind doch mit
"normalen" Reiseempfängern etc. kaum vergleichbar.
Dass Du damit die vom Quarzoszillator ausgestrahlten Signale im
Nachbardorf hören kannst, ist durchaus denkbar.
Wobei immer noch nicht klar ist, wie groß die tatsächliche Entfernung
und "Beschaffenheit des Geländes" (Berg dazwischen z.B.) Hindernisse
(Hochaus - im Dorf wohl kaum) etc.
Die meisten haben aber wohl eher das Problem mit dem "Müll" auf dem
Lichtnetz. Da nützt einem der beste Empfänger nichts, sei denn an einer
weit vom Störnebel abgesetzten Antenne am Eingang. Der Aufwand wird doch
ziemlich umfangreich.
Noch eine Zusatzinfo:
Also die Bestimmungen sagen, dass man im 27 MHz-Band nur Geräte, die
genau dafür zugelassen sind, einen Funkbetrieb durchführen darf.
Also die mit der gut sichtbar angebrachten FTZ-Nummer PR oder was da
jetzt gefordert wird.
Wenn die AFU-Geräte zum Teil sogar trechnisch besser sind, dürfen sie da
nicht senden. Ist zwar irgendwie paradox, aber sag das mal den
Gesetzgeber.
Nur zur Info.
CEPT PR 27 D oder K/p;
CEPT-PR27D-40 oder KFFM40; (Zulassungen nur bis 1984)
PR27D-FM oder KFFM; (Zulassungen nur bis 1982)
PR27. (Zulassungen nur bis 1979)
ciao
gustav
Andreas schrieb:> Mein kleiner Neider.
Wenn du meinst... ich brauche nicht mit irgendwelchen teuren Geräten
protzen.
Abgesehen davon hab ich am FT-857D wenigstens noch VHF und UHF mit drin.
Und Besser oder schlechter ist mein Gerät auch nicht.TXCO Nachgerüstet
und ein schmales 2,7KHz SSB filter. Da ich kein CW mache reicht mir das
absolut bisher ha. du hast trotzdem nix auf Kurzwelle verloren. Und die
Geschichte das du den Vererbt bekommen hast glaubt dir eben trotzdem
keiner.
Jetzt wird von Jahr zu Jahr mehr mit Bandöffnungen, eines Tages wird dir
jemand auf Band mal die Bundesnetzagentur schicken. Und ich werde mir an
dem Tag bequem auf der Couch einen ablachen in der Gewissheit das es für
dich ein teurer und lehrreiche Tag war.
Danke Paul,
in der Zwischenzeit habe ich eine Antenne besorgt. Es ist eine Kelemen
Dipol DP-1608040-H Antenne. Platz habe ich im Garten genug. Und die
Bäume sind mit 15m hoch genug. Auch mein Spezl wird die kaufen und
aufbauen.
Hi,
dann mach noch die AFU Prüfung. So total schwer ist das doch auch nicht.
Also Morsen braucht man heute nicht mehr in allen Klassen.
Hab mir mal die Fragen angeguckt.
Auf Anhieb ca. 60 % richtig beantwortet.
Nur bei Gesetzeskunde, Betriebstechnik etc. durchgefallen.
Ist klar, reine Auswendiglernerei der Landeskenner etc.
Das einzige Stressmoment wäre die Fahrerei zum Prüfort.
Ist eben nicht unbedingt ein gemütliches Wohnzimmer, wo die Prüfungen
stattfinden.
ciao
gustav
eric schrieb:> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.eric schrieb:> eric schrieb:>> ruckzuck eingepeilt.>> Die modernen Überwachungsanlagen> machen das permanent, vollautomatisch und in Sekunden.
So'n Teil batteriebetrieben auf'm Acker deponieren
und schauen wie schnell die angerauscht kommen.
oder ... in den Garten eines "Freundes" werfen... :-]
O_°
Kilo S. schrieb:> Abgesehen davon hab ich am FT-857D wenigstens noch VHF und UHF mit drin.> Und Besser oder schlechter ist mein Gerät auch nicht.TXCO Nachgerüstet> und ein schmales 2,7KHz SSB filter.
Möglich! Aber du musstest es dir kaufen. Ich dagegen habe es vererbt
bekommen. :-)
Musste also nicht einmal etwas dafür machen.
● Des I. schrieb:> So'n Teil batteriebetrieben auf'm Acker deponieren> und schauen wie schnell die angerauscht kommen.>> oder ... in den Garten eines "Freundes" werfen... :-]>> O_°
Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)
Wir können nach dem großen Wurf ja ein Bierchen trinken gehen.
Karl B. schrieb:> Noch eine Zusatzinfo:
Bringt nichts, laut Bild senden die im 40m Band.
Paul Schulze Friedel schrieb:> Also lass dich von einigen Aposteln hier nicht abschrecken.
Die Amateure zahlen (wen auch einen geringen betrag)
frequenznutzungsgebühr und für die prüfung. Sie müssen sich an Regeln
halten und sind sogar noch eingeschränkt was die Themen angeht über die
sie auf funk reden dürfen.
Wenn man solchen Aufwand betreibt um dafür die Erlaubnis zu haben
selbstgebaute sender in Betrieb zu nehmen, zu experimentieren und sich
mit Leuten weltweit über HF zu unterhalten sehe ich es nicht als fair
gegenüber den Amateurfunkern an das man solche Leute unterstützt.
Den Hinweis ISM Frequenzen zu nutzen Ignoriert er, prahlt damit rum das
er auf Kurzwellenfrequenzen auf denen er nix zu suchen hat funkt und es
ist ihm scheißegal das andere sich dieses Privileg erarbeitet haben.
So etwas kann nicht mal ich der sich ebenfalls nicht daran hält was auf
CB oder Freenet erlaubt ist tolerieren.
Er reißt damit im schlimmsten fall Leute mit in die Scheiße die es nicht
verdient haben nur weil sie gerne was technisch besseres an Geräten
benutzen.
Was sagt wohl sein Kumpel wenn plötzlich 5000€ Strafe auf ihn zukommen
weil er so egoistisch war und nicht einfach auf gute Ratschläge gehört
hat?
Was sagt die Familie des angeblich verstorbenen Amateurfunker wenn alle
Geräte (ja auch das was er im Schrank hat) erst mal weg sind. Für
Hinterbliebene ist sowas nicht nur eine Erinnerung an den Verstorbenen.
Der Wert des Gerätes liegt 3 stellig. Selbst gebraucht im Wiederverkauf.
Ich erinnere mich noch als die Geräte mit einem dicken Loch durch
Gehäuse und Platine abgeholt werden durften...
Andreas schrieb:> Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)
das nicht.
aber so'n Sender müsste dann sowas morsen wie
"Ihr seid alles Penner"
oder
"Wer das hört ist doof"
;-)
● Des I. schrieb:> Andreas schrieb:>> Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)>> das nicht.>> aber so'n Sender müsste dann sowas morsen wie>> "Ihr seid alles Penner">> oder>> "Wer das hört ist doof">> ;-)
:-)
Droh noch ein mal mit sowas!
Dann drohe ich NICHT, dann handle ich!
Ein Tipp an die BnetzA, das du anscheinend aus Bayern oder Umgebung bist
war nicht schwer herauszufinden.
Dann merkst du ganz schnell wovor dich hier alle warnen wollten!
eric schrieb:> Kilo S. schrieb:>> Ein Tipp an die BnetzA>> Ist das einzig Vernünftige,> was man mit so kindischen Spätpubertierern machen kann.
Oder einfach ignorieren und machen lassen! Ihr müsst ja nicht überall
draufscheißen! Geht zu euren Ehefrauen und habt einen schönen Tag.
● Des I. schrieb:> lieber spätpubertierend als frühzeitig zum Spiesser mutieren
Noch einer.
Das Beste wär, die Mods würden diese Tummelwiese
von Kindsköpfen löschen.
Kilo S. schrieb:> Andreas schrieb:> Mein kleiner Neider.>> Wenn du meinst... ich brauche nicht mit irgendwelchen teuren Geräten> protzen.
Ich glaube du kotzt gerade gewaltig!
PU-Schaum schrieb:> Ich glaube du kotzt gerade gewaltig!
Schwachsinn. Schon alleine weil der Kiste 2m/70cm fehlt würd ich den
nicht kaufen.
Dann ist er mir noch zu klobig von der Größe. Das ist absolut nix was
man mit auf dem Berg haben will!
Ich hab mich schon für das richtige Gerät entschieden.
Abgesehen davon scheinen ja so manche Modelle von Icom Probleme mit
starken Signalen zu haben, da bleib ich lieber bei meinem Yaesu. Der hat
bis heute noch nie irgendwelche Probleme gemacht. Selbst bei extrem
starken Signalen die vom Nachbar 300m weiter mit 100W ausgesendet
wurden.
Die Endstufe beim Yaesu Ist auch so gut wie unkaputtbar, da muss schon
einiges passieren das die sich zerlegt. Ist halt das überarbeitete D
Modell. ;-)
Leute,
könnt ihr vielleicht auch mal wieder herunterkommen von euren diversen
Palmen?
Eigentlich ist alles gesagt und wenn das trotzdem nichts bringt, dann
laßt eben den Dingen ihren Lauf.
Elektronikbasteleien sind was nettes und interessantes und wenn man das
mit dem nötigen Verstand und Augenmaß tut, dann hat man seine
bastlerische Freude und eckt trotzdem nicht an.
W.S.
In diesem Forum meint man aber können nur Klotzköpfe unterwegs sein, so
oft wie man hier als Anfänger aneckt.
Der Amateurfunker hier demonstriert perfekt, weshalb niemand Bock hat
eine Lizenz zu machen um sich dann mit solchen Klotzköpfen zu
unterhalten.
Sorry, aber irgendwie kenne ich NUR Amateurfunker die so drauf sind
eric schrieb:> Juergen P. schrieb:>> Ja, Blockwart-Bots aller Orten...>> Wichtigtuer, Besserwisser und Klugscheisser> gibts halt immer wieder.
Aber recht haben einige.
@Topicersteller:
MAch weiter so, aber schau mal ob dir in einem OV (Ortsverband der AFU
Leute) nicht auch geholfen wird. Es gibt immer weniger aktive aber
immernoch genug.
Und wenn mal ein Transporter vor deiner Wohnung steht, mit mehr Antennen
als gewöhnlich: Schalte alles ab und geh ein Eis essen :P
Viel Erfolg bei deinen Experimenten.
PS: Wenn aber Nachbars sich beschweren, daß da etwas deren Fernseher
etc. stört, dann solltest Du wirklich endlich Kompetente Leute suchen
die Dir weiterhelfen :D
eric schrieb:> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.
vielleicht wissen die AFus dies:
Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige
Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische
ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und
sanktionieren darf?
Sind die Funkbänder als natürliche Resource nicht Gemeineigentum wie die
Luft zum Atmen?
Mike B. schrieb:> Sind die Funkbänder als natürliche Resource nicht Gemeineigentum wie die> Luft zum Atmen?
Gut gesehen! Und jetzt überlege mal, warum es bezüglich der Luft
Immissionsschutzgesrtze gibt und ob Du auf diese verzichten möchtest ...
Michael M. schrieb:> Und die Menschen im Peilwagen sind heute dank höchst moderner Technik> schneller denn je.... (vergleichsweise ICE anstatt D-Zug vor 40 Jahren).> Dann ist Schluss mit lustig (ALLE Gerätschaften komplett eingezogen),> möglicherweise mit einer "geplanten" Lizenz auch.> Michael
Völliger Schwachsinn. Die Technik wird nicht eingezogen, mach mal einen
Funklehrgang, dann wirst Du das lernen. Ausser die werden zu einer
Straftat benutzt und die Polizei sackt das ganze gelumpe ein.
Strafen, keine Zulassung zum AFU, das ist alles was einem droht.
Ersteres kann heftig sein, letzteres ist schade.
ANetzB schrieb:> Ausser die werden zu einer Straftat benutztANetzB schrieb:> Strafen, keine Zulassung zum AFU, das ist alles was einem droht.
Ja, was denn nun? Strafen ohne Straftat geht nicht ...
ANetzB schrieb:> Die Technik wird nicht eingezogen, mach mal einen> Funklehrgang, dann wirst Du das lernen.
Der Lacher des Abends... :-D Ich bin nun kein Jurist, aber....
Was sollte ich in einem Lehrgang lernen, das ich bereits seit über 40
Jahren weiß?
Michael
EDIT: Und deine Fremdwörter kannst du gerne für dich behalten. Oder bist
du "M..in" incognito?
EDIT 2: Zitat aus Wiki:
...Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet oder die Störquelle wird
beschlagnahmt. Es können dann zusätzlich weitere juristische Maßnahmen
erfolgen....
Wie gesagt, bin ich kein Jurist und Wiki muss nicht unbedingt der
Weisheit letzter Schluss sein...
Mike B. schrieb:> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
Du sprichst da ein Thema an, das durchaus mal gründlicher durchleuchtet
werden müßte.
Im Prinzip könnte es ja durchaus ähnlich zum Straßenverkehr sein: Dann
gibt es eine Ordnung, wo drinsteht, wer wem die Vorfahrt oder die
Frequenz zu geben hat, wie herum man zu fahren hat, wie schnell/wieviel
Watt und so weiter. Ordnung muß sein und einer muß sie für alle
verbindlich aufschreiben.
Aber an eine Ordnung muß sich jeder halten, auch das Militär, auch der
Flugfunk, auch sämtliche Ämter etc. und nur für den ausdrücklichen
Notfall darf die Feuerwehr von Sonderrechten Gebrauch machen.
Ist aber nicht, unsere gesamte Gesetzgebung in Sachen
elektromagnetischer Felder gleich welcher Wellenlänge stammt noch aus
Kaisers Zeiten und ist entsprechend obrigkeitlich für (eher gegen) die
Untertanen verfaßt. Ich finde das stark renovierungsbedürftig.
Nun, es sind aus gutem Grunde Frequenzbereiche für den Rundfunk
reserviert, aber zu Zeiten, wo von Staats wegen die Rundfunksendungen
auf LMK eingestellt worden sind, ist genau dieser Grund zumindest hier
in Deutschland entfallen. Eigentlich müßte man unsere ÖR Anstalten per
Kadi zwingen, diese Frequenzbereiche zu bewirtschaften, alternativ
müßten sie analog zu den ISM Bereichen wieder an das Volk zu dessen
Benutzung zurückfallen. Aber nicht an den Kaiser, der sie brachliegen
läßt.
Eine andere Sache sind die Frequenzaufteilungen als solche. Wenn man
sich mal die Bandpläne für alles von 10 kHz bis zum GHz anschaut, dann
stellt man fest, daß der Kuchen fast vollständig zwischen Militär und
Verwaltungen aufgeteilt ist. Lediglich die Rundfunkbereiche nicht, die
liegen brach und werden trotzdem vom Militär benutzt. Dito alle anderen
Bereiche, wenn's denen grad danach ist. Stichwort Überhorizont-Radar.
Gäbe es eine Ordnung, dann dürften die so etwas eben NICHT und müßten
ganz genau so herangenommne werden wie der TO, wenn er so weitermacht.
Willkür? Ja. Sowas war zu Kaisers Zeiten selbstverständlich (genauso,
daß Adlige keine Steuern zahlen mußten, sondern welche einnehmen
durften) - aber heutzutage ist das ein Übelstand.
Nochwas:
Wer meint eigentlich, daß er quer über den Marktplatz seine Geheimnisse
brüllen dürfte und zwecke Wahrung derselben den Bürgern auf den Straßen
per Gesetz verbieten dürfte, dieses Gebrülle anzuhören? In den
Fernmeldegesetzen steht das jedoch genau so drin. Da darf der Bürger all
die Sendungen, die da ins Weltall gebrüllt werden, nicht zur Kenntnis
nehmen - da per se vorausgesetzt wird, daß eine Nachricht per Funk ja
als solche etwas Vertrauliches sei. Die Marsmännchen rollen sich vor
Lachen auf dem Marsboden - bloß uns, den Bürgern will man es verbieten.
Nun ja, anno dunnemals war der Besitz von radioartigen Dingen auch noch
genehmigungspflichtig. Aber das 19. Jahrhundert ist VORBEI.
Nein, auf diesem Gebiet wird noch immer im Gutsherrenstil über die Köpfe
der Bürger hinweg geritten. Es ist lediglich nur so, daß diese Themen
für die normalen Durchschnittsbürger eher uninteressant sind. Ob die
Musike nun als Rundfunk kommt oder als Stream übers Internet, ist egal,
es wird beides schlicht RADIO genannt. Und das Mittelwellen-Taschenradio
ist ohnehin dem Smartphone gewichen, zwischendurch gabs mal den Walkman
und den MP3-Player.
Nun ja, privat gesendet wird inzwischen auch reichlich - aber eben ohne
menschlichen Inhalt, all die Schaltnetzteile, LED-Lampen, Umrichter in
der Waschmaschine und so weiter machen's möglich. Zusammen ergibt das
stellenweise einen HF-Krach, welcher - wäre er im Audio-Bereich -
bereits über der Schmerzgrenze liegt. Und alles was Beine hat, flüchtet
nach oben. 5G und so weiter. Die NOAA-Satelliten sind auch dabei, in den
7 GHz Bereich zu flüchten. Der Downstream im VHF Bereich wird in ein
paar Jahren versiegt sein.
Nein, es ist gar vieles, was eben NICHT in Ordnung ist in unserer
heutigen Welt.
W.S.
Michael M. schrieb:> Wie gesagt, bin ich kein Jurist und Wiki muss nicht unbedingt der> Weisheit letzter Schluss sein...
Dann lies einfach mal § 22 OWiG. Das Wort des Gesetzgebers mag mitunter
auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber das stört Gerichte
und Behörden eher selten ...
Percy N. schrieb:> Ja, was denn nun? Strafen ohne Straftat geht nicht ...
Von ein paar Ausnahmen abgesehen handelt es sich dabei schon lange nicht
mehr um gemeingefährliche Straftaten, -wie etwa Betrug, Mord,
Falschmünzerei-, sondern um Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße gegen
Verwaltungsvorschriften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeithttps://de.wikipedia.org/wiki/Geldbu%C3%9Fe_(Verwaltungsrecht)https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)
Erfahrungsgemäß reiten die Wächter der Frequenzen auch nicht sofort aus,
wenn irgendwo ein Senderlein piepst, sondern erst, wenn es Beschwerden
wegen Störungen gibt.
Dann allerdings kann es teuer werden, denn der Aufwand, der zur Ortung
und Beseitigung der Störung betrieben wird, kann (nicht muss) dem
Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.
Unabhängig vom etwaigen Bußgeld können da leicht 4-stellige Beträge
zusammen kommen, wenn der Schwarzfunker über einige Tage ein paar
Dipl.Ings samt Fahrer beschäftigt.
Mike B. schrieb:> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf> und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und> sanktionieren darf?
Das steht im Telekommunikationsgesetz Teil 5, "Vergabe von Frequenzen,
Nummern und Wegerechten"
Da steht z.B.:
§ 53 Frequenzzuweisung
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Frequenzzuweisungen für die
Bundesrepublik Deutschland sowie darauf bezogene weitere Festlegungen in
einer Frequenzverordnung festzulegen. Die Frequenzverordnung
bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In die Vorbereitung sind die von
Frequenzzuweisungen betroffenen
Kreise einzubeziehen.
Die Bundesregierung wiederum hat die genaue Planung an die
Bundesnetzagentur delegiert:
§ 54 Frequenznutzung
(1) Auf der Grundlage der Frequenzzuweisungen und Festlegungen in der
Verordnung nach § 53 teilt die Bundesnetzagentur die Frequenzbereiche in
Frequenznutzungen sowie darauf bezogene Nutzungsbestimmungen
auf (Frequenzplan).
...
Den derzeit gültigen Frequenzplan kannst du hier einsehen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html
bzw.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20191202_Frequenzplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Da ich weder Funkamateur noch Rechtsanwalt bin, hättest du das
eigentlich auch selbst herausfinden können ;-)
In meinen jungen Jahren wurden mein bester Freund und ich vom UKW
Bazillus infiziert. Zuerst quälten wir einen OC171 um 3-m Wellen zu
erzeugen. Dann machte uns ein Kumpel auf geheimnisumwitterte
Gegentaktsender mit E88CC oder ECC85 aufmerksam. Das mußten wir
natürlich auch ausprobieren. Der sprach auch von mysteriösen
Kupfer-Rohrkreisen die besonders stabil funktionieren sollten. Für die
Amateurfunklizenz waren wir beide noch zu jung; da blieb für uns nur das
Schwarzfunken.
Mein Freund hatte schon etwas Erfahrung mit einstufigen 40-m 6L6
selbsterregten Senderbau. Ich hatte eine ECC85 und ein paar andere
Röhren und wir bauten dann zusammen nach den Schularbeiten den
Gegentaktsender, Netzteil mit AZ11 und Modulator mit EL41, ECC41 mit
ausgeschlachteten Teilen auf ein altes Aluchassis mit Frontplatte auf
der der UkW-Doppeldrehko und die Antennkoppelspule befestigt war. Ein
kleines Lämpchen brannte als Kunstlast fast durch.
Schön war das Werk nach heutigen Maßstäben nicht aber wir waren stolz
darauf es zum funktionieren gebracht zu haben. Man mußte auch gehörig
aufpassen bei der offenen Verdrahtung des Senderteils von den 250V keine
gewischt zu bekommen. Wenn man mit dem Finger die Antennbuchsen berührte
fühlte es sich wie Verbrennen an.
Dann besorgten wir uns 300 Ohm Flachbandantennenkabel und löteten einen
Faltdipol zusammen den wir aufs Hausdach befestigten. Es kam wie es
kommen mußte. Mit einem Philips Spulentonband und mit unseren geliebten
Songs bespult hörte sich das AM/FM Gemisch trotzdem nicht so schlecht
an.
Mit den Fahrrädern und ein UKW-Kofferadio strampelten wir also dann los
um herauszufinden wie weit dieser Sender nun zu hören sei und waren
erstaunt, daß man den Sender zig km weit in der ganzen Ortschaft hören
konnte. Wir stimmten den Sender etwas über 104MHz ab weil die meisten
der damaligen Empfänger kaum darüber abstimmbar waren.
Die unerwartet große Reichweite schockierte uns erstmal gehörig und wir
schauten zu, daß wir so schnell wie möglich dieses Höllending wieder
abschalten konnten. Erstmal war dann Funkstille. Aber es dauerte
natürlich nicht lange bis wir wieder der Versuchung nicht mehr Herr
wurden und machten weitere Experimente. Da waren wir einfach machtlos.
Auch zum Schachspielen mußte das Senderchen später herhalten.
Wir hatten auch einen Bekannten der bei der Post arbeitete und wußte was
wir anstellten. Wenn der Funkwagen in unsere Gegend kommen sollte,
mahnte er uns immer ja Funkstille zu üben. So sind wir nie aufgeflogen.
Es hätte auch ordentlich Ärger und Haue gegeben wenn wir als
Schwarzfunkersünder ertappt worden wären. Ausreden hätten auch nicht
viel geholfen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heisst es. Naja,
mit 18 legten wir dann die Amateurfunkprüfung ab und alles war gut;-)
Jungs, bitte nicht streiten!
Anstatt mir zu helfen, zeigen viel zu viele mit dem Finger nach oben.
Wenn es euch wichtig ist, ja ich habe mal vor 40 Jahren eine
Amateurfunkprüfung abgelegt. Sogar mit Morsekenntnisse. Das war aber
wegen meinem Arbeitgeber. Einer der Messgeräte gebaut hat. Ich habe aber
in der Gehäusefertigung gearbeitet und daher nie mit Funk zu tun gehabt.
Hab alles vergessen. Wenn ihr also unbedingt wollt das wir ein
Rufzeichen nehmen, dann suchen wir uns halt eines aus. Es gibt ja
immerhin einen Rufzeichenkatalog von der BNetza(oder heißt die jetzt
RegTP?). Dann fällt es nicht auf. Und nur weil ich mal eine Prüfung
abgelegt habe, bedeutet es nicht das ich heute noch alles wissen muss.
Nix weis ich mehr. Ist die Prüfungsbescheinigung eigentlich zeitlich
unbegrenzt? Könnte ja ein Rufzeichen beantragen. So als Neuling. Darf
funken, hab aber keine Ahnung.
Hp M. schrieb:> Mike B. schrieb:>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige>> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische>> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf>> und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und>> sanktionieren darf?>> Da ich weder Funkamateur noch Rechtsanwalt bin, hättest du das> eigentlich auch selbst herausfinden können ;-)
ja, lesen kann ich auch ;-)
> Das steht im Telekommunikationsgesetz Teil 5, "Vergabe von Frequenzen,> Nummern und Wegerechten">> Da steht z.B.:> § 53 Frequenzzuweisung> (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt,
Meine Frage war: Wer ermächtigt wen auf welcher rechtlichen Grundlage?
Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst
macht die Gesetze?
Aber auf welcher Basis wird ermächtigt.
Und das ist eben diese uralte Grundlage aus Kaiserszeiten, von der
W.S. schrieb:> Mike B. schrieb:>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige>> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische>> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf>> Du sprichst da ein Thema an, das durchaus mal gründlicher durchleuchtet> werden müßte.
da oben sprach.
Stichwort "Selbstermächtigung"
https://kulturkritik.net/begriffe/begr_txt.php?lex=selbstermaechtigung
aber diese Diskussion ginge hier an dieser STelle dann zu weit
Wenn der Staat als hoheitliche Gebietskörperschaft meint, ALLES was auf
dem Staatsgebiete geschieht, reglementieren zu dürfen und auch zu
müssen, dürfen wir ja froh sein, noch selbstständig atmen und denken zu
dürfen.
Schon beim freiwillig sterben hört dieses Recht ja schon auf.
Mike B. schrieb:> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst> macht die Gesetze?
Schau mal ins Grundgesetz. Vielleicht hilft das ja, aber groß ist die
Hoffnung nicht ...
Percy N. schrieb:> Mike B. schrieb:>> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst>> macht die Gesetze?>> Schau mal ins Grundgesetz.
Gehts etwas genauer, bitte?
Das GrundGESETZ hat 146 Artikel.
(Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71
Jahren da unverändert drin.)
Hp M. schrieb:>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass
...
> Das steht im Telekommunikationsgesetz
Nee, SO HERUM nicht. Du verwechselst ein gesetzgeberisches Produkt mit
der Ermächtigung, eben dieses Produkt so wie es ist verfassen zu dürfen.
Damit werden die Freiheitsrechte der Bürger erheblich beschnitten, denn
die elektromagnetische Strahlung ist Öffentlichkeit. Weltweite
Öffentlichkeit, ja auch kosmische Öffentlichkeit - und zu dieser
Öffentlichkeit ist den Bürgern per Gesetz der Zutritt versagt.
In einem totalitären Regime werden Gesetze einfach so erlassen, in einer
Demokratie bedürfen sie der Erwägung, ob sie rechtsstaatlich überhaupt
zulässig sind, ob sie angemessen und verhältnismäßig sind und ob sie
sachlich überhaupt erforderlich sind.
Deine Begründung liest sich etwa so: "hier darf man nur 30 fahren, weil
ein Schild dasteht und das steht da, weil es einem Beamten so gefällt
und er sich zum Regulieren bemüßigt fühlt". Nein, es bedarf eigentlich
einer zwingenden Sachbegründung.
So, dieser Salami-Thread scheint ja nun am Ende seines Sinnes angekommen
zu sein.
W.S.
Andreas schrieb:> Es gibt ja immerhin einen Rufzeichenkatalog von der BNetza(oder heißt> die jetzt RegTP?). Dann fällt es nicht auf.
Noch so eine bescheuerte Idee.
Es gibt sogar Urteile über Geldstrafen die noch aus der Zeit stammen als
wir noch in Mark bezahlt haben. 5000DM für die Verwendung eines fremden
Rufzeichen... da kannst du heute einfach € hinter setzen. Locker!
Abgesehen davon das sich viele Amateurfunker untereinander kennen und
oft ziemlich genau wissen welche Stimme zu wem gehört, wo der
betreffende seinen QTH hat usw.
Andreas schrieb:> Ist die Prüfungsbescheinigung eigentlich zeitlich unbegrenzt? Könnte ja> ein Rufzeichen beantragen.
Wenn du die Prüfung tatsächlich mal abgelegt hast und die Unterlagen
vorhanden sind sollte das kein Problem sein ein neues Rufzeichen zu
bekommen. Die Prüfung selbst bzw. Die Urkunde über bestandene Prüfung
ist nicht zeitlich begrenzt.
Ändert immer noch nix daran das dein Kumpel dann nicht mit dir funken
darf wenn er keine Prüfung gemacht hat und kein Rufzeichen hat. Selbst
dann nicht wenn du ein Ausbildungsrufzeichen beantragt und ihm zur
Verfügung stellst. Damit er dieses legal nutzen kann musst du bei ihm
sitzen, am selben Ort und Gerät.
Verstößt du gegen die Regelungen des Amateurfunk wird dir dein
Rufzeichen entzogen und ein neues gibts dann auch nicht mehr!
Ich bleibe dabei! Benutze ISM Frequenzen und halte dich von Bändern fern
auf denen ihr nix zu suchen habt! Alleine die kriminelle Energie
dahinter sich ein Rufzeichen aus dem Katalog der Bundesnetzagentur
auszusuchen... schon dafür gehört euch alles an Gerätschaften
eingezogen!
Mike B. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Mike B. schrieb:>>> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst>>> macht die Gesetze?>> Schau mal ins Grundgesetz.>> Gehts etwas genauer, bitte?
Wenn Du hier schon so breitschultrig verkündest, die Gesetzgebung im
Bund sei Aufgabe der Bundesregierung, dann solltest Du auch in der Lage
sein, die entsprechenden Normen im GG aufzufinden.
Mike B. schrieb:> (Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71> Jahren da unverändert drin.)
Unfug. Durch den Einigungsvertrag wurde dieser Artikel nicht nur
umformuliert, sondern soweit "entschärft", dass die eigentlich
unumgängliche Schaffung einer Verfassung bis auf Weiteres verschoben
wurde.
Siehe zB hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/unsere-verfassung/unsere-verfassung-artikel.html
Es ist verfassungsrechtlich durchaus fraglich, ob der beschrittene Weg
überhaupt zulässig war.
Percy N. schrieb:> Mike B. schrieb:>> (Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71>> Jahren da unverändert drin.)>> Unfug. Durch den Einigungsvertrag wurde dieser Artikel nicht nur> umformuliert,
Artikel 146
Original 1949:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt,die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist."
Aktuelle Fassung:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
wow, dolle Umfomulierung.
> sondern soweit "entschärft", dass die eigentlich> unumgängliche Schaffung einer Verfassung bis auf Weiteres verschoben> wurde.
Fakt ist, dass da seit 71 Jahren ein Provisorium um GG steht, dass dem
Volk ein Recht zugesteht, seine eigene Verfassung zu bestimmen.
"bis auf Weiteres" dauert eben schon 30 oder besser gesagt 71 Jahre
und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges
"Rechtsstaat" Deutschland, nicht mal das Fundament ist fertig gestellt
Mike B. schrieb:> Fakt ist, dass da seit 71 Jahren ein Provisorium um GG steht, dass dem> Volk ein Recht zugesteht, seine eigene Verfassung zu bestimmen.>
Halbwegs richtig
> "bis auf Weiteres" dauert eben schon 30 oder besser gesagt 71 Jahre
Nein, vor 1990 bestand keine Veranlasding, das Provisorium anzutasten.
> und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges
Noch? Nicht?
Und weiter? schrieb:> @Mike B: Informiere Dich bitte mal über das Prinzip der Gewaltenteilung,
Zumindest, bevor sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Das könnte
förderlich sein ...
Kilo S. schrieb:> Ich bleibe dabei! Benutze ISM Frequenzen und halte dich von Bändern fern> auf denen ihr nix zu suchen habt!
Bezogen auf die Ausgangsfrage:
Ich habe hier nur stichprobenartig gelesen. Eine Suche über den Thread
nach den Begriffen "Oberwellen" und "Harmonischen" ergibt bis hierhin
keinen Treffer, mich wundert es ein wenig, dass dies hier bisher noch
nicht zur Sprache kam.
Percy N. schrieb:>>> Schau mal ins Grundgesetz.>>>> Gehts etwas genauer, bitte?>> Wenn Du hier schon so breitschultrig verkündest, die Gesetzgebung im> Bund sei Aufgabe der Bundesregierung, dann solltest Du auch in der Lage> sein, die entsprechenden Normen im GG aufzufinden.
Verweise auf Gesetzestexte zur Begründung einer Argumentation beinhalten
für gewöhnlich den Verweis auf den/die entsprechenden
Paragraphen/Artikel.
Kein Richter wird urteilen "Gemäß BGB stelle ich ihre Schuld fest und
verurteilte ich sie ..."
frei nach dem Motto: "Dat BGB hat nur 1300+x Paragraphen, such dir die
passende Stelle gefälligst selbst raus!"
Und weiter? schrieb:> @Mike B: Informiere Dich bitte mal über das Prinzip der> Gewaltenteilung,> Also - wer verabschiedet in der Bundesrepublik Deutschland die Gesetze?
oller Paragraphenreiter
Eben das Parlament, welches es seit mindestens 30 Jahren versäumt,
dieses grundgesetzlich festgeschriebene Recht jenes Volkes das sie
vertreten, einzufordern und durchzusetzen.
Und dieses Recht steht seit 71 Jahren da im Art 146. Egal ob da ein
zeitlicher Zwang dahinterstand oder -steht.
Percy N. schrieb:> Mike B. schrieb:>> und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges> Noch? Nicht?
noch
Mike B. schrieb:> Kein Richter wird urteilen "Gemäß BGB stelle ich ihre Schuld fest und> verurteilte ich sie ..."> frei nach dem Motto: "Dat BGB hat nur 1300+x Paragraphen, such dir die> passende Stelle gefälligst selbst raus!"
Nö, Kranzgeld gibt's eh nicht mehr, und danach geht's noch reichlich
lange weiter.
Aber Dir macht es ja nichts aus, zu behaupten, die Bindesregierung habe
Gesetzgebungskompetenz.
Einfach so, ohne jeden Nachweis. Aber Du bist ja auch kein Richter ...
Mike B. schrieb:> Artikel 146> Original 1949:> "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine> Verfassung in Kraft tritt,die von dem deutschen Volke in freier> Entscheidung beschlossen worden ist."> Aktuelle Fassung: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit> und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert> seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die> von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das ist interessant!
Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt
gelöscht. Das es zum GG gehört ist somit umso interessanter. Mods? Was
ist da los? Würdet ihr damals beauftragt zu löschen?
PU-Schaum schrieb:> Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt> gelöscht
Das passiert mir häufiger, weil mindestens ein Mod Rechtswissenschaft
nicht von Politik unterscheiden kann.
PU-Schaum schrieb:> Das ist interessant!>> Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt> gelöscht. Das es zum GG gehört ist somit umso interessanter. Mods? Was> ist da los? Würdet ihr damals beauftragt zu löschen?
kommt sicher noch, wäre auch gerechtfertigt
Percy N. schrieb:> Aber Dir macht es ja nichts aus, zu behaupten, die Bindesregierung habe> Gesetzgebungskompetenz.> Einfach so, ohne jeden Nachweis. Aber Du bist ja auch kein Richter ...
Wortklauberei
jeder weiß was gemeint ist
ob du nu die 50+x% Mehrheit der 700 People im Bundestag oder die 16
People die da vorn sitzen nimmst ist Jacke wie Hose.
Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen
Sesselfurzer nicht die Bohne.
Olaf Mertens schrieb im Beitrag #6457077:
> Percy N. schrieb:>> Mike B. schrieb:>> wäre auch gerechtfertigt>>>> Warum?>> Damit hier nicht noch das Thema Reichsbürger unberechtigter Weise> angeschnitten wird.
zuerst mal weils offtopic ist
und weils nicht in ein etechnik-Forum gehört
Man darf drüber diskutieren wenn es sich aus dem Kontext entwickelt und
dann darf es gerne wieder gelöscht werden.
Mike B. schrieb:> Wortklauberei> jeder weiß was gemeint ist
Nein; Du offenbar nicht
> ob du nu die 50+x% Mehrheit der 700 People im Bundestag oder die 16> People die da vorn sitzen nimmst ist Jacke wie Hose.
Dass es sich nicht so verhält, haben wir derade erst dieses Jahr erlebt,
als dasder RegEbtwurf der Änderung des InfG vom BT zurechtgestutzt
wurde, um derxBReg nicht zu viele Rechte einzuräumen.
> Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen> Sesselfurzer nicht die Bohne.
Ich habe eher den Eindruck, dass mindestens einem Sesselfurzer unter 80
Millionen Staatsbürgern die Gewaltenteilung völlig am Arsch vorbei geht.
Aber über eine neue Verfassung abstimmen wollen, ohne die geringste
Peilung von der alten zu haben ...
Mike B. schrieb:> Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen> Sesselfurzer nicht die Bohne.
da fehlte noch was:
Die machen was sie denken was das Volk will.
Und demnach will das Volk keine Verfassung.
Und demnach ermächtigen sie die Bundesregierung zu allem was sie denken
was richtig ist.
Und damit schliesst sich der Kreis zur Ausgangsfrage der Grundlage der
Ermächtigung.
-done-
Mike B. schrieb:> Man darf drüber diskutieren wenn es sich aus dem Kontext entwickelt und
Schön, schön
> dann darf es gerne wieder gelöscht werden.
Das ergibt sich gerade nicht aus den Nutzungsbedingungen.
Aber dafür interessieren sich ja nur Paragrafenreiter; große Geister wie
Du kommen ohne Regeln aus. Aber eine Verfassung muds her ...
Percy N. schrieb:> Ich habe eher den Eindruck, dass mindestens einem Sesselfurzer unter 80> Millionen Staatsbürgern die Gewaltenteilung völlig am Arsch vorbei geht.
Die Gewaltenteilung ist offensichtlich unwirksam da das Volk "Die Macht
geht vom Volke aus." offensichtlich nix mehr zu sagen hat.
Wählt es einmal alle vier Jahre einen Veränderungswunsch wählt wie
zuletzt wird es ignoriert, indem man im Parlament diesen
Veränderungswunsch mit allen Mitteln bekämpft.
Die Linke (und ihre vorgänger) strampelt sich seit 30 Jahren im
Bundestag ab.
Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als
Bundestagsvize.
Also geh mir weg mit deiner pro-forma-Gewaltenteilung.
Das ist ein unantastbares Klüngel-Gemenge da in Berlin.
Und komm raus aus deiner blinden Schul-/Studiums-Staats(ver)bildung.
Mike B. schrieb:> Die Gewaltenteilung ist offensichtlich unwirksam da das Volk "Die Macht> geht vom Volke aus." offensichtlich nix mehr zu sagen hat.
1. Wo steht, dass die Macht vom Volk ausgeht? Ind we geht es weiter?
2. Was hat das mit Gewaltenteilung zu tun?
> Wählt es einmal alle vier Jahre einen Veränderungswunsch wählt wie> zuletzt wird es ignoriert, indem man im Parlament diesen> Veränderungswunsch mit allen Mitteln bekämpft.
Nach meinem Eindruck besteht zur Zeit eine Regierung, die von einer
großen Mehrheit des Paröaments gewählt wurde.
> Die Linke (und ihre vorgänger) strampelt sich seit 30 Jahren im> Bundestag ab.
Teilweise mit ordentlichem Erfolg
> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als> Bundestagsvize.
Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen. Und kein
Mandatsträger ist verpflichtet, Angehörige einer bestimmten Fraktion in
ein bestimmtes Amt zu wählen.
Auch ist mir nicht bekannt, dass etwa bestimmte Parteien systematisch
aus Ausschüssen ferngehalten oder vertrieben würden.
Mike B. schrieb:> Und komm raus aus deiner blinden Schul-/Studiums-Staats(ver)bildung
Dir scheint insoweit nicht allzu viel zu Teil geworden zu sein. Das ist
Stoff der Mittelstufe!
Percy N. schrieb:> Mike B. schrieb:>> "Die Macht geht vom Volke aus."> 1. Wo steht, dass die Macht vom Volk ausgeht?
ich denk du kennst das GG ?
Artikel 20
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
>> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als>> Bundestagsvize.> Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen.
In der 19. Wahlperiode wurde bislang (Stand: 6. Juli 2020) kein
Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum
Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach § 2 (1) der Geschäftsordnung des
Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im
Bundestagspräsidium vertreten ist.
(Wiki)
Da reicht der Stoff der Mittelstufe nicht, da muss man aktiv weiterlesen
und weiterdenken ;-)
Mike B. schrieb:> ich denk du kennst das GG ?> Artikel 20> "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Gib nicht so schnell auf, lies ruhig noch ein bisschen weiter.
Rosinenpicken kannst Du in der Küche.
Mike B. schrieb:>>> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als>>> Bundestagsvize.>> Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen.>> In der 19. Wahlperiode wurde bislang (Stand: 6. Juli 2020) kein> Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum> Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach § 2 (1) der Geschäftsordnung des> Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im> Bundestagspräsidium vertreten ist. (Wiki)Percy N. schrieb:> Und kein Mandatsträger ist verpflichtet, Angehörige einer bestimmten> Fraktion in ein bestimmtes Amt zu wählen.
Jeder Fraktion steht es frei, geeignet erscheinende Kandidaten
aufzustellen. Wenn die bei der Abstimmung nicht das erforderliche
Quorum erreichen, waren sie vielleicht etwas weniger gut geeignet als
erhofft ...
Wenn Du schon irgend welche Verfassungsbrüche benennen möchtest, dann
käme eher die Einmischung der BReg in diverse Wahlen auf Landes- bzw
Kommunalebene in Betracht. Notfalls wird halt so oft gewählt, bis die
gewählten Volksvertreter so abstimmen, wie es Kanzlerin und
Verteidigungsministerin gefällt.
Aber das ist ja wieder Paragraphenreiterei, nicht wahr?
Percy N. schrieb:> Jeder Fraktion steht es frei, geeignet erscheinende Kandidaten> aufzustellen. Wenn die bei der Abstimmung nicht das erforderliche> Quorum erreichen, waren sie vielleicht etwas weniger gut geeignet als> erhofft ...
5 Kandidaten, in Worten fünf, wurden bisher abgelehnt
5 gewählte Volksvertreter
Da weisst du, wieviel des Volkes Stimme wert ist.
AfD als stärkste Partei der Oppositionsfraktion.
Hallo zusammen.
Wie ist das im Bundestag, wenn es aus dem Ruder läuft..??
Dann gibt es die grosse Glocke.
Und hier..
Wir befinden uns im Unterforum 'HF, Funk und Felder'
Die Überschrift dieses Threads lautet 'Basteln mit Quarzoszillatoren'
Die Jungs wollten nur die Reichweite erhöhen. Ein netter Hinweis darauf,
was uns viele freundliche Händler aus Fernost anbieten, hätte doch
eigentlich gereicht..?? Alle weiteren Kommentare doch eigentlich
überflüssig.
Was waren das noch Zeiten: SMS -> 160 Zeichen, Feierabend.
Ich denke, die Bundesnetzagentur hat genügend anderes zu tun.
..und wenn der 'Gilb' dann mal kommen muss, wird er wohl auch kommen,
koste es was und für wen auch immer.
Hört doch mit diesem unnützen Palaver auf.
73
Wilhelm
Wilhelm S. schrieb:> Hört doch mit diesem unnützen Palaver auf.
Gute Idee!
Meine Frage ist aber noch offen: gibt es in dem Bereich überhaupt noch
Straftatbestände?
Früher gab es ja § 15 FAG, aber das ist lange her ...
Percy N. schrieb:> Mike B. schrieb:>> stärkste Partei der Oppositionsfraktion>> ???
OppositionsfraktionEN, sry
Eine Fraktion wird in der Regel von Abgeordneten derselben Partei
gebildet.
Im 19. Deutschen Bundestag sind sechs Fraktionen (CDU/CSU, SPD, AfD,
FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen),...
Seit 1994 hat jede Fraktion Anspruch darauf, einen der Vizepräsidenten
zu stellen.
AfD als stärkste Partei der Oppositionsfraktionen hat noch immer
keinen...
is gut jetzt...
Etwas assi hier! Da diskutiert man absichtlich über Politik, obwohl man
genau weis das unser Löschmod Jörg demnächst den Fredd dichtmacht oder
gar löscht!
Zum Funkgerät:
Ich denke mit einer sauberen Verkabelung zur Antenne wirst du deinen
Oszillator sogar mit hoher Feldstärke bei deinem Kumpel empfangen.
Alternativ habe ich auf einem WSPR-Sender einen IRF510 gesehen. Der
Brint über 1 Watt. Schau mal nach Ultimate 3.
Alternativ hast du hier eine Bastellösung aus einem Raspi einen Sender
zu bauen:
https://www.elektronik-labor.de/HF/WSPR.html
Da issa wieda schrieb im Beitrag #6457360:
> Das Anschneiden von Reichsbürgern wäre dann so etwas wie die> Salamitaktik?> Das ist doch eher Körperverletzung, wenn leute angeschnitten werden.> Auch, wenn das mittlerweile in serienweisen Einzelfällen passiert.
Beitrag #6457089 wurde von einem Moderator gelöscht.
Du kannst es nicht lassen!
Hp M. schrieb:> Von ein paar Ausnahmen abgesehen handelt es sich dabei schon lange nicht> mehr um gemeingefährliche Straftaten
Welches sind demn nun die Ausnahmen?
Percy N. schrieb:> Welches sind demn nun die Ausnahmen?
Wenn Vorsatz im Spiel ist z.B. kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell
eine Straftat werden.
Also wenn du z.B. Störsender betreibst um Navigationseinrichtungen der
Luftfahrt oder Mobilfunknetze zu stören.
Oder Verstöße gegen das Fermeldegeheimnis und Minispione, ebenfalls im
TKG geregelt:
§ 148
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder in
vergleichbarer Weise zur Kenntnis nimmt oder den Inhalt einer Nachricht
oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder
eine sonstige Telekommunikationsanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b
fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe.
Hp M. schrieb:> Wenn Vorsatz im Spiel ist z.B. kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell> eine Straftat werden.> Also wenn du z.B. Störsender betreibst um Navigationseinrichtungen der> Luftfahrt oder Mobilfunknetze zu stören.
Ok, das nennt sich dann gefährlicher Eingriff, ist in.§ 315 StGB
geregelt und auch ohne Vorsatz strafbar. Es ist nicht funkspezifisch;
wenn Du in der Nähe eines Flugplatzes mit Laserpointern oder Drohnen
herumspielst, kann das genau so ins Auge gehen.
§ 148 TKG schützt hingegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes
bzw des Feenmeldeverkehrs.
Demnach ist also Schwarzfunken als solches nicht strafbar, sofern nicht
andere Notmen es unter Strafe stellen.
Zur Technik:
Übliche Quarzoszillatoren haben einen kleinen Fan-Out.
Vorteil: Es sind "nur Senderchen", keine Kraftprotze. Milliwatt...
Nachteil: Theoretisch haben sie durch die erwünschte Rechteckform des
Ausgangssignals einen hohen Oberwellengehalt, sie "senden" also auf
vielen Frequenzen gleichzeitig.
Filtert der Experimentierende diese nicht heraus, haben "Andere" den
Wellensalat...
Nichtverzweifelter schrieb:> Hauptsache, es ist eine Vorlesung über Verwaltungsrecht u. ä. daraus> geworden.
Mir ist deutlich in Erinnerung, dass hier neulich ein Stammtischjurist
die Weisheit zu verbreiten versuchtt hat, in der BRD sei es mit der
Rechtsstaatlichkeit nicht allzu weit her, weil man für einen Einspruch
gegen einen Bußgeldbescheid vor das Verwaltungsgericht ziehen müsse, wo
Anwaltszwang herrsche.
Wenn hier dermaßen hanebüchener Unsinn in die Welt gesetzt wird, kann
es nicht schaden, auch einmal die tatsächlichen Verhältnisse
offenzulegen, auch wenn's der jeweils betroffenen Knalltüte vielleicht
im Einzelfall nicht gefällt.
Percy N. schrieb:> Wenn hier dermaßen hanebüchener Unsinn in die Welt gesetzt wird, kann> es nicht schaden, auch einmal die tatsächlichen Verhältnisse> offenzulegen, auch wenn's der jeweils betroffenen Knalltüte vielleicht> im Einzelfall nicht gefällt.
wenn hier Schulfachwissen eines bestehenden Systems vergekocht wird,
darf man der betreffenden Knalltüte ja auch mal sagen, dass a) dieses zu
Grunde liegende System mglw. veraltet/unzulänglich ist und/oder b) die
dazugehörigen Paragraphen veraltet/z.t. unwirksam (weil kaum wirksame
Gewaltenteilung)/am Volk und damit am ursprünglichen Zweck
vorbeigerichtet sind.
Und dass diese Knalltüte mal seine Nase aus seinen 1000seitigen
Paragraphengräbern nehmen soll und in der Realität schauen soll, was
tatsächlich gebraucht wird und wo was schief läuft.
Der ganze Salat oben kann gern gelöscht werden.
Mike B. schrieb:> dass a) dieses zu Grunde liegende System mglw. veraltet/unzulänglich ist> und/oder b) die dazugehörigen Paragraphen veraltet/z.t. unwirksam (weil> kaum wirksame Gewaltenteilung)/am Volk und damit am ursprünglichen Zweck> vorbeigerichtet sind.
Beides solltest Du näher ausführen, wenn Du ernstgenommen werden
möchtest. Oder vielleicht auch gerade nicht.
Deine Entscheidung.
Ich finde es aber schon wichtig, dass allfällige Bastler vorher wissen,
worauf sie sich uU einlassen.
Percy N. schrieb:> Ich finde es aber schon wichtig, dass allfällige Bastler vorher wissen,> worauf sie sich uU einlassen.
Wenn der eine da mit dem anderen dort funkt, jeweils unter Zuhilfenahme
eines kommerziell gefertigten, hochwertigen Transceivers, innerhalb der
Bandgrenzen eines Amateuerfunkbandes, dann "passiert" da technisch
gesehen keinem was.
Es fällt deswegen weder ein Flugzeug vom Himmel noch fallen Satelliten
deswegen vom Himmel. Die lizensierten Amateurfunker benutzen dieselben
Geräte, Frequenzen, Leistungen, Betriebsarten. Passiert auch nix.
Wenn nun der eine da mit dem Anderen dort sich auch noch über
Quarzoszillatoren unterhält, dann ist das sogar ein funktypisches Thema.
Nachdem nun also rund 60.000 Rufzeichen zugeteilt sind, soll die BNetz..
tatsächlich "zuhören", ob da auch brav gefunkt wird, oder frech?
Natürlich nicht, es muss erst "jemand petzen". Technisch gestört wirds
vorher nicht haben, er schrieb ja:"Machen alles automatisch", gemeint
wohl Tankkreis, SWR, Betriebsart.
Wie wars nun "früher"?
Da verbanden tausende von Anwendern ihre Centronicsdrucker über
ungeschirmte Flachbandkabel mit dem Computer, gerne 2 Meter lang. Hatte
ein ZX81 auch nur irgendeine Schirmung, ein Spectrum? IBM-kompatible
PC/XTs hatten generell eine Plastikfront, da "leuchtete" auch alles
raus. Der Tonträger des Sonderkanals S6 müsste es gewesen sein, der aus
analogen Kabelfernsehanlagen heraus (alt, schlechtes Schirmungsmass) den
Amateurfunkern ihr schmales 2m-Band zumüllte.
Und? Hat die damalige Bundespost/Telekom den S6 deswegen unbelegt
gelassen? Nein!
Wie oft wurden denn nun Haftstrafen verhängt?
Eben...
Nichtverzweifelter schrieb:> Der Tonträger des Sonderkanals S6 müsste es gewesen sein, der aus> analogen Kabelfernsehanlagen heraus (alt, schlechtes Schirmungsmass) den> Amateurfunkern ihr schmales 2m-Band zumüllte.> Und? Hat die damalige Bundespost/Telekom den S6 deswegen unbelegt> gelassen? Nein!
umgekehrt wird ein Schuh daraus!
Irgendwelche genialen Menschen hatte bei der Neubelegung im Kabel TV den
ZDF Kanal dort auf s6 hingelegt, sehr knapp am Firmenfunk 146MHz und
immer wenn so ein Fahrzeug mit Firmenfunk in der Nähe aktiv wurde hatte
man herrliche Perlenschnüre im Bild!
Der Firmenfunk wurde nicht abgeschafft aber recht bald (nach Monaten)
ein neues Plätzchen für den ZDF Kanal gesucht!
Nichtverzweifelter schrieb:> Wie oft wurden denn nun Haftstrafen verhängt?
Ich erinnere mich zumindest diverser strafrechtlicher Verurteilungen,
weil jemand ein privat beschafftes Telefon an das damalige Postnetz
angeschaltet hatte. Rechtsgrundlage war damals § 15 oder 15 a FunkanlG.
Das ganze war verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft, weil dadurch
letztlich die strafrechtliche Normgenese faktisch in die Hände des
Fernmedetechnischen Zentralamtes gegeben war, aber das hat damals so
manchen Richter nicht gekratzt.
Hallo Joachim
die Belegung des Kabelnetzes war regional unterschiedlich, "hier" war es
so, dass Ard, Zdf und Br3 auf den untersten Kanälen des Band 1 bzw 3
lagen, also Kanal 2, 3 und 5. Hintergrund: Kabelpilotprojekt-Stadt , S6
war dann ein "unwichtiger" Sportsender.
Hallo "Percy",
hier war die Ursache aber, dass die damalige Bundespost für "bessere"
Telefonapparate Geld nahm, monatlich.
"Schauzeichen" kostete extra.
"Komforttelefon Alpha" kostete extra.
Die Post hatte noch ihr Monopol und konnte mit entgangenem Gewinn
argumentieren.
"Anrufbeantworter" waren genehmigungspflichtig und mussten im
Telefonbuch mit einem "Phonozeichen" vor der Rufnummer gekennzeichnet
sein. (Alles Westdeutschland vor der Wende)
Nichtverzweifelter schrieb:> hier war die Ursache aber, dass die damalige Bundespost für "bessere"> Telefonapparate Geld nahm, monatlich.
Das ist durchaus bekannt; und es wurde schon länger gemutmaßt, dass dies
der Hintergrind der Strafbarkeit sei. Tatsächlich durften aber damals
auch Geräte angeschaltet werden, die nicht von derxPostxstammten,
sondern zB von Siemens oder TN. Diese bedurften aber der Zulassung durch
das FTZ.
Begründet wurde dies mit der angeblichen Gefahr, die von nicht
zugelassenen Teilnehmereinrichtungen für das Netz ausginge. Zumindest in
den Fällen, in denen es sich um Geräte handelte, die technisch identisch
mit zugelassenen waren, war das natürlich fadenscheinig.
Besonders ärgerlich war das damals, weil es,genau die,Zeit war, als
Faxgeräte und Anrufbeantworter boomten, während manche Leute verzweifelt
nachvhalbwegs legalen Möglichkeiten suchten, mehr als 300 Baud über die
Telefonleitung zu jagen.
Seltsamerweise ging es dann plötzlich, als dem einen oder anderen
Pokitiker dämmerte, dass Deutschland inzwischen fermeldetechnisch ein
Entwicklungsland war: Plötzlich komnte man für kleines Geld V.90 Modeme
kaufen und installieren. Parallel dazu wurde ISDN in der Fläche
verfügbar, was noch ein paar Prozent höhere Datenrate brachte. Dadurch
war V.90 schlagartig nicht mehr so interessant. Seltsam ...
Nichtverzweifelter schrieb:> Die Post hatte noch ihr Monopol und konnte mit entgangenem Gewinn> argumentieren.
Das trifft eher nicht zu; aber der Schutz von Siemens, TN und SEL könnte
eine Rolle gespielt haben.
Karl B. schrieb:> Sogar eine 4Watt Funke (FM) an einer gute Groundplane kommt knapp> über die Freigrenze für Beantragung einer Standortbescheinigung.> Bei Betriebsart SSB sind sogar 12 Watt zugelassen. Ergo: Alle mit> schlechten Antennen arbeiten oder alle eine Standortbescheinigung> einholen.
Aber auch erst seit sie den Grenzwert von 10W ERP auf 4W ERP geändert
haben.
Man muss aber dazu sagen das es wohl keinen CB funker in Deutschland
wirklich interessiert. Die wenigsten haben überhaupt jemals was davon
gehört oder die Allgemeinzuteilung gelesen.
Den Amateurfunkern machen sie es ja auch einfacher in dem eine
selbsterklärung ausreichend ist.
Percy N. schrieb:> Tatsächlich durften aber damals auch Geräte angeschaltet werden, die> nicht von derxPostxstammten, sondern zB von Siemens oder TN. Diese> bedurften aber der Zulassung durch das FTZ.
Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu
erläutern.
"Die Geräte" hatten bereits eine Bauartgenehmigung, ganz egal ob Ansmann
oder Zettler. Festanschluss war zwingend, im Falle der Praxis meines
Vaters lange vor Fax und DFÜ. Auf der monatlichen Telefonrechnung
standen fein säuberlich die Extragebühren. Selbstverständlich hatte die
Post noch das Anschlussmonopol, das Netzbetreibermonopol.
Nichtverzweifelter schrieb:> Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu> erläutern.
Das ist deutlich weniger selbstverständlich als Deine Liste von
kostenpflichtigen Zusatzeinrichtungen. Bemerkenswerter Weise fehlt im
Deiner wichtigen Aufzählung zB der separate Zusatzwecker; bedeutetxdas,
dass Du den nicht auf Papas alter Telefonrechnung zufällig gefunden hast
und daher nicht kennst?
Nichtverzweifelter schrieb:> "Die Geräte" hatten bereits eine Bauartgenehmigung, ganz egal ob Ansmann> oder Zettler. Festanschluss war zwingend, im Falle der Praxis meines> Vaters lange vor Fax und DFÜ.
Man merkt, weder ADo noch AWaDo standen auf Vaters Rechnung ...
Nichtverzweifelter schrieb:> Selbstverständlich hatte die Post noch das Anschlussmonopol, das> Netzbetreibermonopol.Nichtverzweifelter schrieb:> Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu> erläutern.
Dabei ist das überhaupt nicht so selbstverständlich. Sicherlich ergibt
sich für die DBP das Anschlussmonopol aus ihrer Eigenschaft als
Netzbetreiber. Es gab jedoch auch andere Netze; die waren allerdings
nicht für jeden Landarzt zugänglich.
Kann man wissen, muss man aber nicht.
Aus Sicht des Bürgers hatte die DBP allerdings faktisch das Netzmonopol;
das aber ist keineswegs selbstverständlich.
Percy N. schrieb:> Dabei ist das überhaupt nicht so selbstverständlich. Sicherlich ergibt> sich für die DBP das Anschlussmonopol aus ihrer Eigenschaft als> Netzbetreiber.
ach was hatte "uns" (Grupe von Ing) damals das interessiert als "wir"
eine Sammelbestellung Zyxel mit 14k4 Modems an das Netz anschlossen, nie
wurde das Netz gestört oder kam der "Gilb".
Damals installierte ich überall ADO UP und bekam Gira S-color
Abdeckungen und wechselte dann zu TAE. Die Leitungen tun es immer noch
an der FB mit IP Telefonie. Ist irgendwie auch nett nicht immer Dosen
Design Wildwuchs zu haben, vor allem in 5er Kombinationen im Zimmer!
Karl B. schrieb:> P.S.:> "Grenzwerde"> ja ja,
;-)
Hab denen schon gemailt, dass ihre Formulare nicht zu öffnen sind.
(Nur über "Ziel speichern" etc.)
Bislang keinerlei Reaktion.
Auch der Rechner geht nicht. Die Java-Versionen stimmen nicht.
ciao
gustav
Karl B. schrieb:> Bislang keinerlei Reaktion.> Auch der Rechner geht nicht. Die Java-Versionen stimmen nicht.
Hallo? Dat is ne Behörde!
Da musst du erstmal den Antrag für das Antragsformular downloaden. Und
dann das Genehmigungsverfahren abwarten!
;-)