Forum: HF, Funk und Felder Basteln mit Quarzoszillatoren


von Andreas (Gast)


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Ich hab an meinen Arduino UNO folgende Quarzoszillatoren von Reichelt 
angeschlossen:

Artikel-Nr.: OSZI 1,843200
Artikel-Nr.: OSZI 3,579545
Artikel-Nr.: OSZI 14,318000

Dafür habe ich am Arduino die Pins auf Output geschaltet und versorge 
die Oszillatoren somit durch die Pins. Jeder Oszillator bekommt einen 
eigenen Pin. Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen 
10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.

Zum Test bin ich zu meinem Spezl ins Nachbardorf gefahren und ich konnte 
da mit einem Kurzwellenempfänger (Weltempfänger?) meine Daten hören. Zum 
Test habe ich einen einfachen Morsecode genommen und erst einmal A..Z 
durchdüdeln lassen.

Frage:
Wie kann ich die Reichweite verstärken? Ich möchte später am anderen 
Ende mit einem zweiten Arduino den Morsecode empfangen und zu Daten 
machen für den PC.

Es soll quasi ein Hardware-Chat werden über ein Stück Draht. Als 
Redundanz nehme ich nicht nur eine Oszillatorfrequenz sondern mehrere 
gleichzeitig.

Kommen keine Daten soll er dennoch kontinuierlich Senden um eine 
Empfangsfeldstärke ermitteln zu können (wie beim Handy die Balken, auch 
wenn kein Gespräch geführt wird).

Später soll sich der Chat in beide Richtungen ermöglichen bzw mehrere 
Teilnehmer mitmachen können.

Frage: Kann ich da eine Verstärkerstufe direkt anschließen? Es gibt ja 
ein paar billige bei eBay von 1..1000 MHz.

Danke!

: Gesperrt durch Moderator
von eric (Gast)


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Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,
lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,
und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.

von Juergen P. (optronik)


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Der Bot wurde durch die Schlüsselworte "Reichweite verstärken" 
getriggert:

eric schrieb:
> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,
> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,
> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.

Am Besten mit solchen Fragen in internationale Foren gehen.

von eric (Gast)


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Juergen P. schrieb:
> Am Besten mit solchen Fragen in internationale Foren gehen.

Erstens kriegt er da auch keine andere Antwort und
zweitens sind seine Signale inland und ruckzuck eingepeilt.

von eric (Gast)


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eric schrieb:
> ruckzuck eingepeilt.

Die modernen Überwachungsanlagen
machen das permanent, vollautomatisch und in Sekunden.

von Juergen P. (optronik)


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Ihm geht's ums ausprobieren und nicht darum einen 10KW Funkturm zu 
bauen. Er könnte auch einfach ein reguläres Funkmodul nutzen, tut er 
aber nicht sondern will sich die Basics offenbar selbst erarbeiten. Der 
lang ersehnte Amteurfunknachwuchs ...

von Juergen P. (optronik)


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eric schrieb:
> eric schrieb:
>> ruckzuck eingepeilt.
>
> Die modernen Überwachungsanlagen
> machen das permanent, vollautomatisch und in Sekunden.

Ja, Blockwart-Bots aller Orten... Habe bei meinen Experimenten noch nie 
ein Problem gehabt.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Für jede Frequenz einen Schwingkreis dazu, dann jede sparat verstärken 
und auf abgestimmte Antennen geben. Sicher nicht trivial und ohne eine 
Grundausstattung an Messgeräten kaum sinnvoll realisierbar, abgesehen 
von den fehlenden Genehmigungen. Im abgeschirmten Labor-Raum könnte er 
sich durchaus austoben.

Vielleicht wäre der Aufbau eines Empfängers mal der erste Schritt, um 
die Tragweite des Vorhabens zu ergründen.

Mfg

von Und weiter? (Gast)


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Da steckt doch mehr dahinter... . Fakt ist: die drei gewählten 
Frequenzen liegen allesamt in Amateurfunkbändern. Da darf man zwar als 
Privatperson mit selbstgebauten Sendern funken - legal aber nur, wenn 
man eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" besitzt 
(umgangssprachlich auch als "Amateurfunklizenz" bezeichnet). Bei der 
Bundesnetzagentur liest sich das so:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch 
besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung 
erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur 
Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der 
Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines 
Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten 
Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur 
Teilnahme am Amateurfunkdienst oder auch eine entsprechende ausländische 
Amateurfunkgenehmigung beantragt werden."

Auf den Amateurfunkbändern fällt man im allgemeinen schnell auf, wenn 
man sich dort mit amateurfunkuntypischen Aussendungen bemerkbar macht - 
einfach, weil es dort viele Beobachter gibt, und weil Funkamateure ihre 
Frequenzbänder  zu allen Zeiten in der Vergangenheit gegen 
"Bandeindringlinge" behaupten mußten.

Rein technisch gesehen kann man das Signal des Quarzoszillators 
natürlich verstärken und mittels einer irgendwie geeigneten Antenne 
einigermaßen wirkungsvoll abstrahlen. Du wirst aber feststellen, daß 
dabei viele Tücken in den Details stecken. Außerdem sind die Bedingungen 
der Kurzwellenausbreitung starken Schwankungen unterworfen, die z.B. von 
der Tageszeit abhängen (aber nicht nur...). Für eine verläßliche 
Datenfunkverbindung über relativ kurze Distanzen (eben einige Kilometer 
ins Nachbardorf) wären Frequenzen im UKW-Bereich vermutlich besser 
geeignet, beispielsweise im 868-MHz-Band.

von eric (Gast)


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Juergen P. schrieb:
> Ja, Blockwart-Bots aller Orten...

Wichtigtuer, Besserwisser und Klugscheisser
gibts halt immer wieder.

von Johannes S. (Gast)


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das hört sich kompliziert an für etwas was man mit Standardfunkmodulen 
auch erreichen kann.

von Andreas (Gast)


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Hallo und danke für eure Antworten!

Also zunächst mal funke ich mit meinem Spezl im Nachbarort auf 
Kurzwelle. Das stört niemanden. Wir haben von einem verstorbenen 
Bekannten zwei Funkgeräte geerbt. Ja er wollte uns zum Amateurfunk 
bringen, nun hat er es geschafft. Die Oszillatoren haben wir absichtlich 
dort gewählt, weil die Funkgeräte das können. Mein Spezl hat ein altes 
Funkgerät mit der Nummer IC7600 und bei meinem steht IC756MkIII. Die 
machen irgendwie alles automatisch. Kabel für Antenne haben wir auch 
bekommen und vor einem Jahr aufgebaut. Jetzt möchten wir selber basteln. 
Die Amateurfunkzulassung holen wir uns wenn wir mehr Ahnung haben. Aber 
das hat noch Zeit. Für die Rente muss ich noch eine handvoll Jahre 
warten...

von dfIas (Gast)


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Andreas schrieb:
> Dafür habe ich am Arduino die Pins auf Output geschaltet und versorge
> die Oszillatoren somit durch die Pins. Jeder Oszillator bekommt einen
> eigenen Pin. Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen
> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.
Wenn du das so machst, bekommst du auch gleich zwei Modulationsarten 
geliefert - einfach nur genial!

von Elliot (Gast)


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Andreas schrieb:
> Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen
> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.

> Wie kann ich die Reichweite verstärken?

Wohl mit größeren Ankoppelkondensatoren. 10pF haben einen Xc von 
8,65kOhm bei 1,84MHz.

von Andreas (Gast)


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Elliot schrieb:
> Andreas schrieb:
>> Zum Test habe ich am Ausgang der Oszillatoren jeweils einen
>> 10pF Kerko angelötet und dann direkt auf ein Stück Draht als Antenne.
>
>> Wie kann ich die Reichweite verstärken?
>
> Wohl mit größeren Ankoppelkondensatoren. 10pF haben einen Xc von
> 8,65kOhm bei 1,84MHz.

Wie berechnet man so etwas?
Wie hast du es berechnet?

von Elliot (Gast)


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Xc=1/(2*PI*C*f)

von Larry (Gast)


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> Wie kann ich die Reichweite verstärken?

In meiner Jugendzeit habe ich dafuer einen KU611 genommen.
Mit einem abstimmbaren Pi-Filter dahinter.

Den KU611 duerfte es momentan aber nicht mehr im Laden geben.
Aber e*ay hat jede Menge davon...

von Andreas (Gast)


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Elliot schrieb:
> Xc=1/(2*PI*C*f)

Also würde ich ca 3nF benötigen um bei 1,84 MHz ca 50 Ohm zu bekommen 
und damit sauber auf das 50 Ohm Koaxialkabel zu gehen?

von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Hi,
https://cdn-reichelt.de/documents/datenblatt/B400/OSZI.pdf
Welche Variante nimmst Du
TFT660 oder TFT680 ?
Da steht neben kantonesisch etwas von maximal output capacity 15 
Pikofarad.
Nur so zur Info:
Was von einer Antenne tatsächlich abgestrahlt wird, hängt nicht 
unwesentlich vom Vorwärts/Rückwärets-Verhältnis, vulgo Stehwelle ab.
Wenn Du einen "Gewinn" erzielen willst, dann am besten über die (gute) 
Antennenkonstruktion selbst.
Hier gibt es schon Diskussionsbedarf bezüglich der Einspeisung.
Vom Oszillator über welches Kabel zu welcher Antenne.
Vom CB-Funk-Betrieb kennt man ja die Probleme mit den meistens nicht 
lang genug sein könnenden Auto-Antennen. Und hat da die schönen Matcher 
erfunden. Besser Antennenanpassgeräte. Aber da wird wohl oft mehr 
verbraten als Gewinn produziert. Die dienen eher dazu, zu verhindern, 
dass beim Drücken der Sendetaste einem die Endstufe um die Ohren fliegt.
Man könnte, das ist vielleicht einen Versuch wert, solch ein Pi-Filter 
vor der Antenne einschleifen, wie es die "Matcher" haben.
Garantieren kann man da nichts.
SWR-Meter kommt später noch. Ist momentan im "Sachgebiet" verlegt.;-)

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Hp M. (nachtmix)


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Andreas schrieb:
> Artikel-Nr.: OSZI 1,843200
> Artikel-Nr.: OSZI 3,579545
> Artikel-Nr.: OSZI 14,318000

Schlecht.
Nimm 27,12MHz +/- 0,6%
Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen 
leben.
Was du da treibst, interessiert kaum jemanden, aber ausdrücklich sei vor 
der Übertragung von Musik gewarnt. Falls die GEMA davon Wind bekommt, 
wird sie dir eine mehr oder weniger hohe Rechnung für die öffentliche 
Aufführung urheberrechtlich geschützer Werke schicken.

: Bearbeitet durch User
von Andreas (Gast)


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Hp M. schrieb:
> Andreas schrieb:
>> Artikel-Nr.: OSZI 1,843200
>> Artikel-Nr.: OSZI 3,579545
>> Artikel-Nr.: OSZI 14,318000
>
> Schlecht.
> Nimm 27,12MHz +/- 0,6%
> Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen
> leben.

Ich kann aber mit unseren Funkgeräten diese Frequenzen nicht einrasten.

von Elliot (Gast)


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Andreas schrieb:
> Also würde ich ca 3nF benötigen um bei 1,84 MHz ca 50 Ohm zu bekommen
> und damit sauber auf das 50 Ohm Koaxialkabel zu gehen?

Nein, der Kondensator hätte imaginäre 50R (90° phasengedreht zu ohmschen 
Widerständen). Dazu kommt noch die Ausgangsimpedanz deines Oszillators 
und die beiden muss man geometrisch addieren. Das wäre dann die 
Impedanz, die das Kabel sieht.

Die 15p im DB sind nur die Last nach Masse bei Einhaltung irgendwelcher 
Daten, nicht die Koppelkapazität an eine Antenne. Die Antenne zeigt sich 
der Quelle gegenüber als Strahlungswiderstand. Dein Oszillator sieht, 
ohne Kabel (wie von dir oben gesagt), die geometrische Addition aus 
Kondensatorimpedanz und Strahlungswiderstand der Antenne.

von W.S. (Gast)


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Andreas schrieb:
> Zum Test bin ich zu meinem Spezl ins Nachbardorf gefahren und ich konnte
> da mit einem Kurzwellenempfänger (Weltempfänger?) meine Daten hören. Zum
> Test habe ich einen einfachen Morsecode genommen und erst einmal A..Z
> durchdüdeln lassen.
>
> Frage:
> Wie kann ich die Reichweite verstärken? Ich möchte später am anderen
> Ende mit einem zweiten Arduino den Morsecode empfangen und zu Daten
> machen für den PC.

Wozu da etwas verstärken? Du konntest doch deine Signale im Nachbardorf 
bereits empfangen. Sieh lieber zu, daß du lernst, einen empfindlichen 
und möglichst störfesten Empfänger zu bauen. Also nicht noch mehr 
brüllen, sondern besser lauschen.

So, ich schätze mal: Oszillator an einem AVR-Pin. Also maximal 5V und 
maximal 25 mA. Oszillatoramplitude dann ganz grob geschätzt 1.8V, würde 
bei 50 Ohm bereits die 25 mA überschreiten, ignorieren wir mal, macht 
etwa 64mW als oberste anzunehmende Grenze. Vermutlich hast du da mit 
10..50 mW gesendet.

Also, wenn du da mit deinen Spielereien weitermachen willst, dann 
solltest du dich zuerst auf den Empfängerbau konzentrieren und dann 
deine Sendeleistung reduzieren und nicht noch verstärken wollen. Ich 
schätze mal, daß du auch mit weniger als 1 mW noch ins Nachbardorf 
kommst - und mit sowas liegst du dann unter dem Krach, den die üblichen 
Schaltnetzteile machen.

W.S.

p.s.: Wir haben wohl alle mal in unserer Jugend uns daran gemacht, 
irgend einen Oszillator zu basteln um damit auch mal was zu senden. Wer 
das im größeren Stil betreiben will, sollte dann auch konsequenterweise 
Funkamateur werden.

von Michael M. (michaelm)


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Andreas schrieb:
> Ja er wollte uns zum Amateurfunk
> bringen, nun hat er es geschafft. ..
Nix hat er geschafft, außer vielleicht dir/euch den Mund wässrig zu 
machen.

> ...Die Amateurfunkzulassung holen wir uns wenn wir mehr Ahnung haben.
> Aber das hat noch Zeit.
Du gaukelst dir selbst was vor. Wenn du Sendebetrieb machen willst, hat 
das keine Zeit und steht an allererster Stelle.

> Jetzt möchten wir selber basteln.
Ja, natürlich, leg los. Mit Empfangstechnik/Empfängern und sonstigen 
brauchbaren Hilfsmitteln, aber nicht mit Sendern.

Hp M. schrieb:
> Nimm 27,12MHz +/- 0,6%
> Das ist eine ISM-Frequenz und Benutzer müssen mit etwaigen Störungen
> leben.
Andreas schrieb:
> Ich kann aber mit unseren Funkgeräten diese Frequenzen nicht einrasten.

Das ist eins >deiner< Probleme, nicht unseres.

Das zweite -jedoch vorrangige- ist, dass du in ein/mehrere 
AFu-Band/Bänder wissentlich/vorsätzlich eindringst und wahrscheinlich 
auch dort Störungen verursachen wirst.
Warte, bis der/die erste in unmittelbarer Nähe wohnende YL/OM das spitz 
bekommt. Bei sowas kenne ich auch keine Gnade, wenn ich selbst 
Betroffener wäre.
Und die Menschen im Peilwagen sind heute dank höchst moderner Technik 
schneller denn je.... (vergleichsweise ICE anstatt D-Zug vor 40 Jahren).
Dann ist Schluss mit lustig (ALLE Gerätschaften komplett eingezogen), 
möglicherweise mit einer "geplanten" Lizenz auch.

Hp M. schrieb:
> Was du da treibst, interessiert kaum jemanden...
Doch, die Funkamateure, weil ihnen zugewiesene Bereiche illegal genutzt 
werden.

W.S. schrieb:
> Wer das im größeren Stil betreiben will, sollte dann auch
> konsequenterweise Funkamateur werden.
So isses.
Ich kenne nur wenige Funkamateure, die sich Zeit ihres Lebens IMMER und 
jederzeit penibelst in der Legalität bewegt haben; jedoch von solchen 
krassen Schwarzsendereien ist mir nichts untergekommen.

Ich frage mich, warum hier von irgendwelchen Pfeifen überhaupt 
technische Hilfestellung zu einem illegalen Vorhaben gegeben wird?

Michael

: Bearbeitet durch User
von eric (Gast)


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Michael M. schrieb:
> Ich frage mich, warum hier von irgendwelchen Pfeifen überhaupt
> technische Hilfestellung zu einem illegalen Vorhaben gegeben wird?

eric schrieb:
> Wichtigtuer, Besserwisser und Klugscheisser
> gibts halt immer wieder.

von Hp M. (nachtmix)


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Michael M. schrieb:
> Hp M. schrieb:
>> Was du da treibst, interessiert kaum jemanden...
> Doch, die Funkamateure, weil ihnen zugewiesene Bereiche illegal genutzt
> werden.

27,12 ist aber nicht den Funkamateuren zugewiesen, sondern allenfalls 
auch für CB-Funk freigegeben.

von Michael M. (michaelm)


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Ich meinte auch nicht das 11m-Band (vlt. unglücklich ausgedrückt) ;-)

von W.S. (Gast)


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Andreas schrieb:
> Die Oszillatoren haben wir absichtlich
> dort gewählt, weil die Funkgeräte das können. Mein Spezl hat ein altes
> Funkgerät mit der Nummer IC7600 und bei meinem steht IC756MkIII. Die
> machen irgendwie alles automatisch.

So, die machen alles automatisch...

Ähem,....  wie alt bist du? Du stehst offensichtlich noch ganz, ganz, 
ganz am Anfang all dessen, was du zuvörderst lernen solltest, bevor du 
mit irgend etwas auf Sendung gehst. Der IC7600 ist ein Transceiver, der 
mal locker 100 Watt auf die Antenne braten kann - wehe, wenn.... und der 
IC756 steht dem auch nicht nach.

Also kauf dir das aktuelle ARRL-Handbuch und fange an zu lesen und zu 
verstehen. Es ist ja nicht nur, daß du ggf. andere störst, sondern mit 
100 Watt HF kann man auch sich und seinen Nächsten und auch den in der 
Umgebung befindlichen Geräten ziemliche Blessuren zuziehen. Lerne, bevor 
du Haue kriegst.

Nochwas: Wenn dir nach Senderei zumute ist, dann tu dies in einem 
geeigneten ISM-Band, quarzgesteuert und mit Leistungen unter dem 
Milliwatt. Und da du für sowas einen Empfänger brauchst, befasse dich 
zuerst mit Empfangstechnik.

W.S.

von W.S. (Gast)


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Nachtrag:
Wie kommt man eigentlich dazu, daß einem jemand eben so mal zwei 
derartige Geräte schenkt?

Eigentümlich, gelle?

W.S.

von Hp M. (nachtmix)


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W.S. schrieb:
> Nachtrag:
> Wie kommt man eigentlich dazu, daß einem jemand eben so mal zwei
> derartige Geräte schenkt?
>
> Eigentümlich, gelle?


Das  steht weiter oben:

Andreas schrieb:
> Wir haben von einem verstorbenen
> Bekannten zwei Funkgeräte geerbt. Ja er wollte uns zum Amateurfunk
> bringen, nun hat er es geschafft.

Auf deutschen Friedhöfen sind solche Grabbeigaben eben nicht erlaubt.

von Larry (Gast)


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> jedoch von solchen krassen Schwarzsendereien ist mir nichts untergekommen.

Lach. Es ist "nur" ein Quarzoszillator.
Na gut, er hat ein paar m Draht als Antenne dran.
Jeder ordentliche Signalgenerator pustet mehr raus.
Allerdings halt ohne Antenne...

In kommerziell genutzten Baendern, wuerde das den zugewiesenen
Benutzern vielleicht, und auch nur vielleicht in hundert Jahren
einmal auffallen. Und vom Stoeren schon gar nicht zu reden.
Jedenfalls nicht mit einem Quarzoszillator.

von Kilo S. (kilo_s)


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Andreas schrieb:
> Mein Spezl hat ein altes Funkgerät mit der Nummer IC7600

Klar... ein Gerät das 2000€+ kostet bekommt man eben mal schnell von 
einem Amateurfunker geschenkt bzw. Vererbt.

Das glaubt euch keiner.
Ebensowenig wie:

Andreas schrieb:
> Also zunächst mal funke ich mit meinem Spezl im Nachbarort auf
> Kurzwelle. Das stört niemanden.

Wart nur ab... besser ihr lasst es sein!


Freunde der Sonne! Solche Geräte sind KEIN Spielzeug und auf den Afu 
Kurzwellenbändern habt ihr damit NIX zu suchen.

Im besten Falle sind die Kisten erweitert, im Memory Mode sind 26-27MHz 
drin und ihr sendet da gerade auf CB. Das kann man (wenn ihr keine 
Störungen macht und die Leistung nicht zu hoch schraubt) tolerieren. 
Erlaubt ist es Trotzdem nicht!

Und bei so wenig Ahnung raten sogar so Menschen wie ich, der sich auch 
nicht ganz gesetzeskonform verhält (FT-857D, CB und Freenet...) davon ab 
das weiter zu betreiben.

Ich und viele andere "Schwarzfunker" geben uns technisch größte Mühe 
nicht aufzufallen und halten uns wenigstens an die Frequenzzuteilung die 
nun mal auch ohne Prüfung für alle freigegeben ist. Nutzen nur so viel 
Leistung wie benötigt um eine Verbindung zustande zu bringen usw...

Es gibt für die Nutzung solcher Geräte eine ganze Menge zu beachten...

Was du und dein Kumpel da machen ist mehr als nur grenzwertig.
Das ist selbst für "Schwarzfunker" schon kriminell und kann dich sogar 
unter Gleichgesinnten ganz schnell ins aus katapultieren. Wenn dir nicht 
sogar mal einer die Faust in den Rachen rammt weil die Bundesnetzagentur 
plötzlich verstärkt aufmerksam wird und eventuell jemand der sich an 
einen gewissen "Ehrenkodex" hält dafür auf den sack bekommt weil du 
übertrieben scheiße baust!

Wäre nicht das erste und garantiert nicht das letzte mal!

Sieh das als freundliche Warnung von jemandem der nun seit 10 Jahren 
ohne Schaden und Bestrafung Afu Equipment benutzt, bastelt und testet.

Mit eurem Wissen wird das nicht nur teuer sondern auch gefährlich!

von Larry (Gast)


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P.S.:

Einen 8 MHz Quarzoszillator habe ich mal testweise, zum
Zweck der Leitungsverfolgung an eine "Phase" gehaengt.
Hat leider nicht funktioniert.

von Raph (Gast)


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Kilo S. schrieb:

> "Schwarzfunker"

Du Rassist

von Kilo S. (kilo_s)


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Raph schrieb:
> Kilo S. schrieb:
>
>> "Schwarzfunker"
>
> Du Rassist

Vorsicht mit solchen Aussagen mein Freund. Du weißt nichts über meine 
Abstammung!

Beitrag #6455198 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Raph (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Vorsicht mit solchen Aussagen mein Freund.

Wir sind keine Freunde!

von Michael M. (michaelm)


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Michael M. schrieb im Beitrag #6455198:
> Die Sache mit dem Dürfen steht
> auf einem ganz anderen Blatt.
.... den Chef beleidigen...
.... bei Rotlicht trotzdem in die Kreuzung fahren...
.... dem Nachbarn grundlos eins in die ... hauen...
.... Rauchverbot einfach missachten...
..
,,,eben weil's Spaß macht und DU Spaß haben willst...??

Krankes Sozialverhalten, Rücksichtslosigkeit und Egoismus nenne ich das.

Michael

von Andreas (Gast)


Angehängte Dateien:

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Kilo S. schrieb:
> Andreas schrieb:
>> Mein Spezl hat ein altes Funkgerät mit der Nummer IC7600
>
> Klar... ein Gerät das 2000€+ kostet bekommt man eben mal schnell von
> einem Amateurfunker geschenkt bzw. Vererbt.
>
> Das glaubt euch keiner.

Mein kleiner Neider.

Übrigens habe ich mich vertan! Ich habe kein IC756MkIII sondern einen 
IC756proII bekommen. Mein Spezl hat den IC765.
Den IC7600 hat er als Ersatzgerät im Schrank und hat ihn nur von der 
Familie geliehen bekommen.

Ach so, anbei Foto. Nicht weil ich dir etwas beweisen will, sondern nur 
um dir eine rein zu drücken. Ich habe etwas das du nicht glauben willst! 
So wie du hier über mich schreibst, kann ich nun ruhigen Gewissens dir 
zeigen das ich nicht lüge!

von Andreas (Gast)


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Berichtigung: IC756proIII nicht II. Meine Augen sind nicht mehr so gut.

von Paul Schulze Friedel (Gast)


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bringt nichts..viele heir sind einfach nur bekloppt oder neidisch oder 
Klugscheißer.
Jeder hat mal klein angefangen und alles man Funken sprüht, knallt, 
leuchtet oder eben auch Funktechnik machen nun mal am Anfang am meisten 
Spaß und man kann sehr schnell sehr viel lernen.
Also lass dich von einigen Aposteln hier nicht abschrecken.
Viele von uns haben so angefangen-

Übertreibe es nur nicht mit der Sendeleistung sondern nimm die 
Empfehlung an, verbessere die Empfänger, und beschäftige dich mit 
Antennen etc und versuche <risiken (Stören) zu vermeiden
und keinesfalls unterhalte dich mit Amateurfunkern auf Band.
<nicht umsonst hat Amateurfunk so einen schlechten Ruf, die schwärzen 
sofort an

von Karl B. (gustav)


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Hi,
die AFU-Empfangsteile (Empfangsteil des Transceivers) sind doch mit 
"normalen" Reiseempfängern etc. kaum vergleichbar.
Dass Du damit die vom Quarzoszillator ausgestrahlten Signale im 
Nachbardorf hören kannst, ist durchaus denkbar.
Wobei immer noch nicht klar ist, wie groß die tatsächliche Entfernung 
und "Beschaffenheit des Geländes" (Berg dazwischen z.B.) Hindernisse 
(Hochaus - im Dorf wohl kaum) etc.
Die meisten haben aber wohl eher das Problem mit dem "Müll" auf dem 
Lichtnetz. Da nützt einem der beste Empfänger nichts, sei denn an einer 
weit vom Störnebel abgesetzten Antenne am Eingang. Der Aufwand wird doch 
ziemlich umfangreich.

Noch eine Zusatzinfo:
Also die Bestimmungen sagen, dass man im 27 MHz-Band nur Geräte, die
genau dafür zugelassen sind, einen Funkbetrieb durchführen darf.
Also die mit der gut sichtbar angebrachten FTZ-Nummer PR oder was da 
jetzt gefordert wird.
Wenn die AFU-Geräte zum Teil sogar trechnisch besser sind, dürfen sie da 
nicht senden. Ist zwar irgendwie paradox, aber sag das mal den 
Gesetzgeber.
Nur zur Info.

CEPT PR 27 D  oder  K/p;
CEPT-PR27D-40  oder  KFFM40;   (Zulassungen nur bis 1984)
PR27D-FM  oder  KFFM;   (Zulassungen nur bis 1982)
PR27.   (Zulassungen nur bis 1979)

ciao
gustav

von Kilo S. (kilo_s)


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Andreas schrieb:
> Mein kleiner Neider.

Wenn du meinst... ich brauche nicht mit irgendwelchen teuren Geräten 
protzen.
Abgesehen davon hab ich am FT-857D wenigstens noch VHF und UHF mit drin. 
Und Besser oder schlechter ist mein Gerät auch nicht.TXCO Nachgerüstet
 und ein schmales 2,7KHz SSB filter. Da ich kein CW mache reicht mir das 
absolut bisher ha. du hast trotzdem nix auf Kurzwelle verloren. Und die 
Geschichte das du den Vererbt bekommen hast glaubt dir eben trotzdem 
keiner.

Jetzt wird von Jahr zu Jahr mehr mit Bandöffnungen, eines Tages wird dir 
jemand auf Band mal die Bundesnetzagentur schicken. Und ich werde mir an 
dem Tag bequem auf der Couch einen ablachen in der Gewissheit das es für 
dich ein teurer und lehrreiche Tag war.

von Andreas (Gast)


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Danke Paul,

in der Zwischenzeit habe ich eine Antenne besorgt. Es ist eine Kelemen 
Dipol DP-1608040-H Antenne. Platz habe ich im Garten genug. Und die 
Bäume sind mit 15m hoch genug. Auch mein Spezl wird die kaufen und 
aufbauen.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
dann mach noch die AFU Prüfung. So total schwer ist das doch auch nicht.
Also Morsen braucht man heute nicht mehr in allen Klassen.
Hab mir mal die Fragen angeguckt.
Auf Anhieb ca. 60 % richtig beantwortet.
Nur bei Gesetzeskunde, Betriebstechnik etc. durchgefallen.
Ist klar, reine Auswendiglernerei der Landeskenner etc.
Das einzige Stressmoment wäre die Fahrerei zum Prüfort.
Ist eben nicht unbedingt ein gemütliches Wohnzimmer, wo die Prüfungen 
stattfinden.

ciao
gustav

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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eric schrieb:
> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,
> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,
> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.

eric schrieb:
> eric schrieb:
>> ruckzuck eingepeilt.
>
> Die modernen Überwachungsanlagen
> machen das permanent, vollautomatisch und in Sekunden.

So'n Teil batteriebetrieben auf'm Acker deponieren
und schauen wie schnell die angerauscht kommen.

oder ... in den Garten eines "Freundes" werfen... :-]

O_°

von Andreas (Gast)


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Kilo S. schrieb:

> Abgesehen davon hab ich am FT-857D wenigstens noch VHF und UHF mit drin.
> Und Besser oder schlechter ist mein Gerät auch nicht.TXCO Nachgerüstet
>  und ein schmales 2,7KHz SSB filter.

Möglich! Aber du musstest es dir kaufen. Ich dagegen habe es vererbt 
bekommen. :-)

Musste also nicht einmal etwas dafür machen.

von Andreas (Gast)


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● Des I. schrieb:
> So'n Teil batteriebetrieben auf'm Acker deponieren
> und schauen wie schnell die angerauscht kommen.
>
> oder ... in den Garten eines "Freundes" werfen... :-]
>
> O_°

Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)

Wir können nach dem großen Wurf ja ein Bierchen trinken gehen.

von Kilo S. (kilo_s)


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Karl B. schrieb:
> Noch eine Zusatzinfo:

Bringt nichts, laut Bild senden die im 40m Band.

Paul Schulze Friedel schrieb:
> Also lass dich von einigen Aposteln hier nicht abschrecken.

Die Amateure zahlen (wen auch einen geringen betrag) 
frequenznutzungsgebühr und für die prüfung. Sie müssen sich an Regeln 
halten und sind sogar noch eingeschränkt was die Themen angeht über die 
sie auf funk reden dürfen.

Wenn man solchen Aufwand betreibt um dafür die Erlaubnis zu haben 
selbstgebaute sender in Betrieb zu nehmen, zu experimentieren und sich 
mit Leuten weltweit über HF zu unterhalten sehe ich es nicht als fair 
gegenüber den Amateurfunkern an das man solche Leute unterstützt.

Den Hinweis ISM Frequenzen zu nutzen Ignoriert er, prahlt damit rum das 
er auf Kurzwellenfrequenzen auf denen er nix zu suchen hat funkt und es 
ist ihm scheißegal das andere sich dieses Privileg erarbeitet haben.

So etwas kann nicht mal ich der sich ebenfalls nicht daran hält was auf 
CB oder Freenet erlaubt ist tolerieren.

Er reißt damit im schlimmsten fall Leute mit in die Scheiße die es nicht 
verdient haben nur weil sie gerne was technisch besseres an Geräten 
benutzen.

Was sagt wohl sein Kumpel wenn plötzlich 5000€ Strafe auf ihn zukommen 
weil er so egoistisch war und nicht einfach auf gute Ratschläge gehört 
hat?

Was sagt die Familie des angeblich verstorbenen Amateurfunker wenn alle 
Geräte (ja auch das was er im Schrank hat) erst mal weg sind. Für 
Hinterbliebene ist sowas nicht nur eine Erinnerung an den Verstorbenen. 
Der Wert des Gerätes liegt 3 stellig. Selbst gebraucht im Wiederverkauf.

Ich erinnere mich noch als die Geräte mit einem dicken Loch durch 
Gehäuse und Platine abgeholt werden durften...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Andreas schrieb:
> Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)

das nicht.

aber so'n Sender müsste dann sowas morsen wie

"Ihr seid alles Penner"

oder

"Wer das hört ist doof"

;-)

von Andreas (Gast)


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● Des I. schrieb:
> Andreas schrieb:
>> Weist du zufällig wo der Kilo S. wohnt :-)
>
> das nicht.
>
> aber so'n Sender müsste dann sowas morsen wie
>
> "Ihr seid alles Penner"
>
> oder
>
> "Wer das hört ist doof"
>
> ;-)

:-)

von Kilo S. (kilo_s)


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Droh noch ein mal mit sowas!

Dann drohe ich NICHT, dann handle ich!

Ein Tipp an die BnetzA, das du anscheinend aus Bayern oder Umgebung bist 
war nicht schwer herauszufinden.

Dann merkst du ganz schnell wovor dich hier alle warnen wollten!

von eric (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Ein Tipp an die BnetzA

Ist das einzig Vernünftige,
was man mit so kindischen Spätpubertierern machen kann.

von Andreas (Gast)


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eric schrieb:
> Kilo S. schrieb:
>> Ein Tipp an die BnetzA
>
> Ist das einzig Vernünftige,
> was man mit so kindischen Spätpubertierern machen kann.

Oder einfach ignorieren und machen lassen! Ihr müsst ja nicht überall 
draufscheißen! Geht zu euren Ehefrauen und habt einen schönen Tag.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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lieber spätpubertierend als frühzeitig zum Spiesser mutieren

von eric (Gast)


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● Des I. schrieb:
> lieber spätpubertierend als frühzeitig zum Spiesser mutieren

Noch einer.

Das Beste wär, die Mods würden diese Tummelwiese
von Kindsköpfen löschen.

von eric (Gast)


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Juergen P. schrieb:
> Am Besten mit solchen Fragen in internationale Foren gehen.


Hier sind die richtigen Webseiten für Idioten wie
Des I. (Firma: FULL PALATINSK)
Andreas (Gast aus Bayern)

http://pacas.fr/site/ccad8d-tv-bildschirm-schwarz%2C-ton-l%C3%A4uft-weiter
https://www.multirenovation.ca/site/2579ad-tv-bildschirm-schwarz%2C-ton-l%C3%A4uft-weiter

von PU-Schaum (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Andreas schrieb:
> Mein kleiner Neider.
>
> Wenn du meinst... ich brauche nicht mit irgendwelchen teuren Geräten
> protzen.

Ich glaube du kotzt gerade gewaltig!

von Kilo S. (kilo_s)


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PU-Schaum schrieb:
> Ich glaube du kotzt gerade gewaltig!

Schwachsinn. Schon alleine weil der Kiste 2m/70cm fehlt würd ich den 
nicht kaufen.
Dann ist er mir noch zu klobig von der Größe. Das ist absolut nix was 
man mit auf dem Berg haben will!

Ich hab mich schon für das richtige Gerät entschieden.

Abgesehen davon scheinen ja so manche Modelle von Icom Probleme mit 
starken Signalen zu haben, da bleib ich lieber bei meinem Yaesu. Der hat 
bis heute noch nie irgendwelche Probleme gemacht. Selbst bei extrem 
starken Signalen die vom Nachbar 300m weiter mit 100W ausgesendet 
wurden.

Die Endstufe beim Yaesu Ist auch so gut wie unkaputtbar, da muss schon 
einiges passieren das die sich zerlegt. Ist halt das überarbeitete D 
Modell. ;-)

von W.S. (Gast)


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Leute,
könnt ihr vielleicht auch mal wieder herunterkommen von euren diversen 
Palmen?

Eigentlich ist alles gesagt und wenn das trotzdem nichts bringt, dann 
laßt eben den Dingen ihren Lauf.

Elektronikbasteleien sind was nettes und interessantes und wenn man das 
mit dem nötigen Verstand und Augenmaß tut, dann hat man seine 
bastlerische Freude und eckt trotzdem nicht an.

W.S.

von Lass gehn, Elfriede (Gast)


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W.S. schrieb:

> Eigentlich ist alles gesagt und wenn das trotzdem nichts bringt, dann
> laßt eben den Dingen ihren Lauf.

Jenau!

https://www.youtube.com/watch?v=FznYxZmjgeo

von Laberhannes (Gast)


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In diesem Forum meint man aber können nur Klotzköpfe unterwegs sein, so 
oft wie man hier als Anfänger aneckt.
Der Amateurfunker hier demonstriert perfekt, weshalb niemand Bock hat 
eine Lizenz zu machen um sich dann mit solchen Klotzköpfen zu 
unterhalten.
Sorry, aber irgendwie kenne ich NUR Amateurfunker die so drauf sind

von ANetzB (Gast)


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eric schrieb:
> Juergen P. schrieb:
>> Ja, Blockwart-Bots aller Orten...
>
> Wichtigtuer, Besserwisser und Klugscheisser
> gibts halt immer wieder.

Aber recht haben einige.

@Topicersteller:
MAch weiter so, aber schau mal ob dir in einem OV (Ortsverband der AFU 
Leute) nicht auch geholfen wird. Es gibt immer weniger aktive aber 
immernoch genug.
Und wenn mal ein Transporter vor deiner Wohnung steht, mit mehr Antennen 
als gewöhnlich: Schalte alles ab und geh ein Eis essen :P

Viel Erfolg bei deinen Experimenten.

PS: Wenn aber Nachbars sich beschweren, daß da etwas deren Fernseher 
etc. stört, dann solltest Du wirklich endlich Kompetente Leute suchen 
die Dir weiterhelfen :D

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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eric schrieb:
> Da Du offensichtlich keine Amateurfunk-Lizenz hast,
> lass das lieber, denn die kennen da keinen Spaß,
> und der Ärger - sprich Bußgeld - mit der BNA ist Dir gewiss.

vielleicht wissen die AFus dies:
Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige 
Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische 
ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und 
sanktionieren darf?

Sind die Funkbänder als natürliche Resource nicht Gemeineigentum wie die 
Luft zum Atmen?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Sind die Funkbänder als natürliche Resource nicht Gemeineigentum wie die
> Luft zum Atmen?

Gut gesehen! Und jetzt überlege mal, warum es bezüglich der Luft 
Immissionsschutzgesrtze gibt und ob Du auf diese verzichten möchtest ...

von ANetzB (Gast)


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Michael M. schrieb:

> Und die Menschen im Peilwagen sind heute dank höchst moderner Technik
> schneller denn je.... (vergleichsweise ICE anstatt D-Zug vor 40 Jahren).
> Dann ist Schluss mit lustig (ALLE Gerätschaften komplett eingezogen),
> möglicherweise mit einer "geplanten" Lizenz auch.

> Michael

Völliger Schwachsinn. Die Technik wird nicht eingezogen, mach mal einen 
Funklehrgang, dann wirst Du das lernen. Ausser die werden zu einer 
Straftat benutzt und die Polizei sackt das ganze gelumpe ein.
Strafen, keine Zulassung zum AFU, das ist alles was einem droht. 
Ersteres kann heftig sein, letzteres ist schade.

von Percy N. (vox_bovi)


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ANetzB schrieb:
> Ausser die werden zu einer Straftat benutzt

ANetzB schrieb:
> Strafen, keine Zulassung zum AFU, das ist alles was einem droht.

Ja, was denn nun? Strafen ohne Straftat geht nicht ...

von Michael M. (michaelm)


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ANetzB schrieb:
> Die Technik wird nicht eingezogen, mach mal einen
> Funklehrgang, dann wirst Du das lernen.

Der Lacher des Abends... :-D Ich bin nun kein Jurist, aber....
Was sollte ich in einem Lehrgang lernen, das ich bereits seit über 40 
Jahren weiß?

Michael

EDIT: Und deine Fremdwörter kannst du gerne für dich behalten. Oder bist 
du "M..in" incognito?

EDIT 2: Zitat aus Wiki:
...Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der 
gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet oder die Störquelle wird 
beschlagnahmt. Es können dann zusätzlich weitere juristische Maßnahmen 
erfolgen....
Wie gesagt, bin ich kein Jurist und Wiki muss nicht unbedingt der 
Weisheit letzter Schluss sein...

: Bearbeitet durch User
von W.S. (Gast)


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Mike B. schrieb:
> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige
> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische
> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf

Du sprichst da ein Thema an, das durchaus mal gründlicher durchleuchtet 
werden müßte.

Im Prinzip könnte es ja durchaus ähnlich zum Straßenverkehr sein: Dann 
gibt es eine Ordnung, wo drinsteht, wer wem die Vorfahrt oder die 
Frequenz zu geben hat, wie herum man zu fahren hat, wie schnell/wieviel 
Watt und so weiter. Ordnung muß sein und einer muß sie für alle 
verbindlich aufschreiben.

Aber an eine Ordnung muß sich jeder halten,  auch das Militär, auch der 
Flugfunk, auch sämtliche Ämter etc. und nur für den ausdrücklichen 
Notfall darf die Feuerwehr von Sonderrechten Gebrauch machen.

Ist aber nicht, unsere gesamte Gesetzgebung in Sachen 
elektromagnetischer Felder gleich welcher Wellenlänge stammt noch aus 
Kaisers Zeiten und ist entsprechend obrigkeitlich für (eher gegen) die 
Untertanen verfaßt. Ich finde das stark renovierungsbedürftig.

Nun, es sind aus gutem Grunde Frequenzbereiche für den Rundfunk 
reserviert, aber zu Zeiten, wo von Staats wegen die Rundfunksendungen 
auf LMK eingestellt worden sind, ist genau dieser Grund zumindest hier 
in Deutschland entfallen. Eigentlich müßte man unsere ÖR Anstalten per 
Kadi zwingen, diese Frequenzbereiche zu bewirtschaften, alternativ 
müßten sie analog zu den ISM Bereichen wieder an das Volk zu dessen 
Benutzung zurückfallen. Aber nicht an den Kaiser, der sie brachliegen 
läßt.

Eine andere Sache sind die Frequenzaufteilungen als solche. Wenn man 
sich mal die Bandpläne für alles von 10 kHz bis zum GHz anschaut, dann 
stellt man fest, daß der Kuchen fast vollständig zwischen Militär und 
Verwaltungen aufgeteilt ist. Lediglich die Rundfunkbereiche nicht, die 
liegen brach und werden trotzdem vom Militär benutzt. Dito alle anderen 
Bereiche, wenn's denen grad danach ist. Stichwort Überhorizont-Radar. 
Gäbe es eine Ordnung, dann dürften die so etwas eben NICHT und müßten 
ganz genau so herangenommne werden wie der TO, wenn er so weitermacht. 
Willkür? Ja. Sowas war zu Kaisers Zeiten selbstverständlich (genauso, 
daß Adlige keine Steuern zahlen mußten, sondern welche einnehmen 
durften) - aber heutzutage ist das ein Übelstand.

Nochwas:
Wer meint eigentlich, daß er quer über den Marktplatz seine Geheimnisse 
brüllen dürfte und zwecke Wahrung derselben den Bürgern auf den Straßen 
per Gesetz verbieten dürfte, dieses Gebrülle anzuhören? In den 
Fernmeldegesetzen steht das jedoch genau so drin. Da darf der Bürger all 
die Sendungen, die da ins Weltall gebrüllt werden, nicht zur Kenntnis 
nehmen - da per se vorausgesetzt wird, daß eine Nachricht per Funk ja 
als solche etwas Vertrauliches sei. Die Marsmännchen rollen sich vor 
Lachen auf dem Marsboden - bloß uns, den Bürgern will man es verbieten. 
Nun ja, anno dunnemals war der Besitz von radioartigen Dingen auch noch 
genehmigungspflichtig. Aber das 19. Jahrhundert ist VORBEI.

Nein, auf diesem Gebiet wird noch immer im Gutsherrenstil über die Köpfe 
der Bürger hinweg geritten. Es ist lediglich nur so, daß diese Themen 
für die normalen Durchschnittsbürger eher uninteressant sind. Ob die 
Musike nun als Rundfunk kommt oder als Stream übers Internet, ist egal, 
es wird beides schlicht RADIO genannt. Und das Mittelwellen-Taschenradio 
ist ohnehin dem Smartphone gewichen, zwischendurch gabs mal den Walkman 
und den MP3-Player.

Nun ja, privat gesendet wird inzwischen auch reichlich - aber eben ohne 
menschlichen Inhalt, all die Schaltnetzteile, LED-Lampen, Umrichter in 
der Waschmaschine und so weiter machen's möglich. Zusammen ergibt das 
stellenweise einen HF-Krach, welcher - wäre er im Audio-Bereich - 
bereits über der Schmerzgrenze liegt. Und alles was Beine hat, flüchtet 
nach oben. 5G und so weiter. Die NOAA-Satelliten sind auch dabei, in den 
7 GHz Bereich zu flüchten. Der Downstream im VHF Bereich wird in ein 
paar Jahren versiegt sein.

Nein, es ist gar vieles, was eben NICHT in Ordnung ist in unserer 
heutigen Welt.

W.S.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael M. schrieb:
> Wie gesagt, bin ich kein Jurist und Wiki muss nicht unbedingt der
> Weisheit letzter Schluss sein...

Dann lies einfach mal § 22 OWiG. Das Wort des Gesetzgebers mag mitunter 
auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber das stört Gerichte 
und Behörden eher selten ...

von Hp M. (nachtmix)


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Percy N. schrieb:
> Ja, was denn nun? Strafen ohne Straftat geht nicht ...

Von ein paar Ausnahmen abgesehen handelt es sich dabei schon lange nicht 
mehr um gemeingefährliche Straftaten, -wie etwa Betrug, Mord, 
Falschmünzerei-, sondern um Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße gegen 
Verwaltungsvorschriften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldbu%C3%9Fe_(Verwaltungsrecht)
https://de.wikipedia.org/wiki/Straftat_(Deutschland)

Erfahrungsgemäß reiten die Wächter der Frequenzen auch nicht sofort aus, 
wenn irgendwo ein Senderlein piepst, sondern erst, wenn es Beschwerden 
wegen Störungen gibt.
Dann allerdings kann es teuer werden, denn der Aufwand, der zur Ortung 
und Beseitigung der Störung betrieben wird, kann (nicht muss) dem 
Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.
Unabhängig vom etwaigen Bußgeld können da leicht 4-stellige Beträge 
zusammen kommen, wenn der Schwarzfunker über einige Tage ein paar 
Dipl.Ings samt Fahrer beschäftigt.

: Bearbeitet durch User
von Hp M. (nachtmix)


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Mike B. schrieb:
> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige
> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische
> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
> und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und
> sanktionieren darf?

Das steht im Telekommunikationsgesetz Teil 5, "Vergabe von Frequenzen, 
Nummern und Wegerechten"

Da steht z.B.:
§ 53 Frequenzzuweisung
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Frequenzzuweisungen für die 
Bundesrepublik Deutschland sowie darauf bezogene weitere Festlegungen in 
einer Frequenzverordnung festzulegen. Die Frequenzverordnung
bedarf der Zustimmung des Bundesrates. In die Vorbereitung sind die von 
Frequenzzuweisungen betroffenen
Kreise einzubeziehen.

Die Bundesregierung wiederum hat die genaue Planung an die 
Bundesnetzagentur delegiert:
§ 54 Frequenznutzung
(1) Auf der Grundlage der Frequenzzuweisungen und Festlegungen in der 
Verordnung nach § 53 teilt die Bundesnetzagentur die Frequenzbereiche in 
Frequenznutzungen sowie darauf bezogene Nutzungsbestimmungen
auf (Frequenzplan).
...

Den derzeit gültigen Frequenzplan kannst du hier einsehen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html
bzw.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20191202_Frequenzplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Da ich weder Funkamateur noch Rechtsanwalt bin, hättest du das 
eigentlich auch selbst herausfinden können ;-)

von Einem der's nicht lassen konnte... (Gast)


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In meinen jungen Jahren wurden mein bester Freund und ich vom UKW 
Bazillus infiziert. Zuerst quälten wir einen OC171 um 3-m Wellen zu 
erzeugen. Dann machte uns ein Kumpel auf geheimnisumwitterte 
Gegentaktsender mit E88CC oder ECC85 aufmerksam. Das mußten wir 
natürlich auch ausprobieren. Der sprach auch von mysteriösen 
Kupfer-Rohrkreisen die besonders stabil funktionieren sollten. Für die 
Amateurfunklizenz waren wir beide noch zu jung; da blieb für uns nur das 
Schwarzfunken.

Mein Freund hatte schon etwas Erfahrung mit einstufigen 40-m 6L6 
selbsterregten Senderbau. Ich hatte eine ECC85 und ein paar andere 
Röhren und wir bauten dann zusammen nach den Schularbeiten den 
Gegentaktsender, Netzteil mit AZ11 und Modulator mit EL41, ECC41 mit 
ausgeschlachteten Teilen auf ein altes Aluchassis mit Frontplatte auf 
der der UkW-Doppeldrehko und die Antennkoppelspule befestigt war. Ein 
kleines Lämpchen brannte als Kunstlast fast durch.

Schön war das Werk nach heutigen Maßstäben nicht aber wir waren stolz 
darauf es zum funktionieren gebracht zu haben. Man mußte auch gehörig 
aufpassen bei der offenen Verdrahtung des Senderteils von den 250V keine 
gewischt zu bekommen. Wenn man mit dem Finger die Antennbuchsen berührte 
fühlte es sich wie Verbrennen an.

Dann besorgten wir uns 300 Ohm Flachbandantennenkabel und löteten einen 
Faltdipol zusammen den wir aufs Hausdach befestigten. Es kam wie es 
kommen mußte. Mit einem Philips Spulentonband und mit unseren geliebten 
Songs bespult hörte sich das AM/FM Gemisch trotzdem nicht so schlecht 
an.

Mit den Fahrrädern und ein UKW-Kofferadio strampelten wir also dann los 
um herauszufinden wie weit dieser Sender nun zu hören sei und waren 
erstaunt, daß man den Sender zig km weit in der ganzen Ortschaft hören 
konnte. Wir stimmten den Sender etwas über 104MHz ab weil die meisten 
der damaligen Empfänger kaum darüber abstimmbar waren.

Die unerwartet große Reichweite schockierte uns erstmal gehörig und wir 
schauten zu, daß wir so schnell wie möglich dieses Höllending wieder 
abschalten konnten. Erstmal war dann Funkstille. Aber es dauerte 
natürlich nicht lange bis wir wieder der Versuchung nicht mehr Herr 
wurden und machten weitere Experimente. Da waren wir einfach machtlos. 
Auch zum Schachspielen mußte das Senderchen später herhalten.

Wir hatten auch einen Bekannten der bei der Post arbeitete und wußte was 
wir anstellten. Wenn der Funkwagen in unsere Gegend kommen sollte, 
mahnte er uns immer ja Funkstille zu üben. So sind wir nie aufgeflogen. 
Es hätte auch ordentlich Ärger und Haue gegeben wenn wir als 
Schwarzfunkersünder ertappt worden wären. Ausreden hätten auch nicht 
viel geholfen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heisst es. Naja, 
mit 18 legten wir dann die Amateurfunkprüfung ab und alles war gut;-)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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W.S. schrieb:
> runter

W.S. schrieb:
> kommen

W.S. schrieb:
> Palme


Oh sorry, aus dem Kontext gerissen

von Andreas (Gast)


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Jungs, bitte nicht streiten!

Anstatt mir zu helfen, zeigen viel zu viele mit dem Finger nach oben.
Wenn es euch wichtig ist, ja ich habe mal vor 40 Jahren eine 
Amateurfunkprüfung abgelegt. Sogar mit Morsekenntnisse. Das war aber 
wegen meinem Arbeitgeber. Einer der Messgeräte gebaut hat. Ich habe aber 
in der Gehäusefertigung gearbeitet und daher nie mit Funk zu tun gehabt. 
Hab alles vergessen. Wenn ihr also unbedingt wollt das wir ein 
Rufzeichen nehmen, dann suchen wir uns halt eines aus. Es gibt ja 
immerhin einen Rufzeichenkatalog von der BNetza(oder heißt die jetzt 
RegTP?). Dann fällt es nicht auf. Und nur weil ich mal eine Prüfung 
abgelegt habe, bedeutet es nicht das ich heute noch alles wissen muss. 
Nix weis ich mehr. Ist die Prüfungsbescheinigung eigentlich zeitlich 
unbegrenzt? Könnte ja ein Rufzeichen beantragen. So als Neuling. Darf 
funken, hab aber keine Ahnung.

von eric (Gast)


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Andreas schrieb:
> ja ich habe mal vor 40 Jahren eine Amateurfunkprüfung abgelegt.
> Nix weis ich mehr.

Nennt sich Altersdemenz.

Beitrag #6456737 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Hp M. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige
>> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische
>> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
>> und dies vertreten durch die BNetzA kontrollieren, reglementieren und
>> sanktionieren darf?
>
> Da ich weder Funkamateur noch Rechtsanwalt bin, hättest du das
> eigentlich auch selbst herausfinden können ;-)

ja, lesen kann ich auch ;-)

> Das steht im Telekommunikationsgesetz Teil 5, "Vergabe von Frequenzen,
> Nummern und Wegerechten"
>
> Da steht z.B.:
> § 53 Frequenzzuweisung
> (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt,

Meine Frage war: Wer ermächtigt wen auf welcher rechtlichen Grundlage?
Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst 
macht die Gesetze?
Aber auf welcher Basis wird ermächtigt.
Und das ist eben diese uralte Grundlage aus Kaiserszeiten, von der

W.S. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass der Staat das alleinige
>> Nutzungsrecht an den elektromagnetischen Frequenzbändern (optische
>> ausgenommen) hat und diese per Lizenzen verleihen darf
>
> Du sprichst da ein Thema an, das durchaus mal gründlicher durchleuchtet
> werden müßte.

da oben sprach.
Stichwort "Selbstermächtigung"
https://kulturkritik.net/begriffe/begr_txt.php?lex=selbstermaechtigung

aber diese Diskussion ginge hier an dieser STelle dann zu weit

Wenn der Staat als hoheitliche Gebietskörperschaft meint, ALLES was auf 
dem Staatsgebiete geschieht, reglementieren zu dürfen und auch zu 
müssen, dürfen wir ja froh sein, noch selbstständig atmen und denken zu 
dürfen.
Schon beim freiwillig sterben hört dieses Recht ja schon auf.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst
> macht die Gesetze?

Schau mal ins Grundgesetz. Vielleicht hilft das ja, aber groß ist die 
Hoffnung nicht  ...

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst
>> macht die Gesetze?
>
> Schau mal ins Grundgesetz.

Gehts etwas genauer, bitte?

Das GrundGESETZ hat 146 Artikel.

(Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71 
Jahren da unverändert drin.)

von W.S. (Gast)


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Hp M. schrieb:
>> Wo steht eigentlich geschrieben, dass
...
> Das steht im Telekommunikationsgesetz

Nee, SO HERUM nicht. Du verwechselst ein gesetzgeberisches Produkt mit 
der Ermächtigung, eben dieses Produkt so wie es ist verfassen zu dürfen. 
Damit werden die Freiheitsrechte der Bürger erheblich beschnitten, denn 
die elektromagnetische Strahlung ist Öffentlichkeit. Weltweite 
Öffentlichkeit, ja auch kosmische Öffentlichkeit - und zu dieser 
Öffentlichkeit ist den Bürgern per Gesetz der Zutritt versagt.

In einem totalitären Regime werden Gesetze einfach so erlassen, in einer 
Demokratie bedürfen sie der Erwägung, ob sie rechtsstaatlich überhaupt 
zulässig sind, ob sie angemessen und verhältnismäßig sind und ob sie 
sachlich überhaupt erforderlich sind.

Deine Begründung liest sich etwa so: "hier darf man nur 30 fahren, weil 
ein Schild dasteht und das steht da, weil es einem Beamten so gefällt 
und er sich zum Regulieren bemüßigt fühlt". Nein, es bedarf eigentlich 
einer zwingenden Sachbegründung.

So, dieser Salami-Thread scheint ja nun am Ende seines Sinnes angekommen 
zu sein.

W.S.

von Kilo S. (kilo_s)


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Andreas schrieb:
> Es gibt ja immerhin einen Rufzeichenkatalog von der BNetza(oder heißt
> die jetzt RegTP?). Dann fällt es nicht auf.

Noch so eine bescheuerte Idee.
Es gibt sogar Urteile über Geldstrafen die noch aus der Zeit stammen als 
wir noch in Mark bezahlt haben. 5000DM für die Verwendung eines fremden 
Rufzeichen... da kannst du heute einfach € hinter setzen. Locker!

Abgesehen davon das sich viele Amateurfunker untereinander kennen und 
oft ziemlich genau wissen welche Stimme zu wem gehört, wo der 
betreffende seinen QTH hat usw.

Andreas schrieb:
> Ist die Prüfungsbescheinigung eigentlich zeitlich unbegrenzt? Könnte ja
> ein Rufzeichen beantragen.

Wenn du die Prüfung tatsächlich mal abgelegt hast und die Unterlagen 
vorhanden sind sollte das kein Problem sein ein neues Rufzeichen zu 
bekommen. Die Prüfung selbst bzw. Die Urkunde über bestandene Prüfung 
ist nicht zeitlich begrenzt.

Ändert immer noch nix daran das dein Kumpel dann nicht mit dir funken 
darf wenn er keine Prüfung gemacht hat und kein Rufzeichen hat. Selbst 
dann nicht wenn du ein Ausbildungsrufzeichen beantragt und ihm zur 
Verfügung stellst. Damit er dieses legal nutzen kann musst du bei ihm 
sitzen, am selben Ort und Gerät.

Verstößt du gegen die Regelungen des Amateurfunk wird dir dein 
Rufzeichen entzogen und ein neues gibts dann auch nicht mehr!

Ich bleibe dabei! Benutze ISM Frequenzen und halte dich von Bändern fern 
auf denen ihr nix zu suchen habt! Alleine die kriminelle Energie 
dahinter sich ein Rufzeichen aus dem Katalog der Bundesnetzagentur 
auszusuchen... schon dafür gehört euch alles an Gerätschaften 
eingezogen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Mike B. schrieb:
>>> Hier ermächtigt die Bundesregierung die Bundesregierung..., wer sonst
>>> macht die Gesetze?
>> Schau mal ins Grundgesetz.
>
> Gehts etwas genauer, bitte?

Wenn Du hier schon so breitschultrig verkündest, die Gesetzgebung im 
Bund sei Aufgabe der Bundesregierung, dann solltest Du auch in der Lage 
sein, die entsprechenden Normen im GG aufzufinden.

Mike B. schrieb:
> (Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71
> Jahren da unverändert drin.)

Unfug. Durch den Einigungsvertrag wurde dieser Artikel nicht nur 
umformuliert, sondern soweit "entschärft", dass die eigentlich 
unumgängliche Schaffung einer Verfassung bis auf Weiteres verschoben 
wurde.
Siehe zB hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/unsere-verfassung/unsere-verfassung-artikel.html

Es ist verfassungsrechtlich durchaus fraglich, ob der beschrittene Weg 
überhaupt zulässig war.

von Und weiter? (Gast)


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@Mike B: Informiere Dich bitte mal über das Prinzip der Gewaltenteilung, 
z.B. hier: 
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/gewaltenteilung-246408
oder hier: 
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249931/gewaltenteilung
oder hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

Das sollte eigentlich zum Grundwissen jedes mündigen Staatsbürgers 
gehören.

Also - wer verabschiedet in der Bundesrepublik Deutschland die Gesetze?

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> (Von denen der letzte der Allerwichtigste ist und der steht seit 71
>> Jahren da unverändert drin.)
>
> Unfug. Durch den Einigungsvertrag wurde dieser Artikel nicht nur
> umformuliert,
Artikel 146
Original 1949:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine 
Verfassung in Kraft tritt,die von dem deutschen Volke in freier 
Entscheidung beschlossen worden ist."
Aktuelle Fassung:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit 
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine 
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von 
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

wow, dolle Umfomulierung.

> sondern soweit "entschärft", dass die eigentlich
> unumgängliche Schaffung einer Verfassung bis auf Weiteres verschoben
> wurde.

Fakt ist, dass da seit 71 Jahren ein Provisorium um GG steht, dass dem 
Volk ein Recht zugesteht, seine eigene Verfassung zu bestimmen.

"bis auf Weiteres" dauert eben schon 30 oder besser gesagt 71 Jahre
und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges
"Rechtsstaat" Deutschland, nicht mal das Fundament ist fertig gestellt

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Fakt ist, dass da seit 71 Jahren ein Provisorium um GG steht, dass dem
> Volk ein Recht zugesteht, seine eigene Verfassung zu bestimmen.
>
Halbwegs richtig
> "bis auf Weiteres" dauert eben schon 30 oder besser gesagt 71 Jahre
Nein, vor 1990 bestand keine Veranlasding, das Provisorium anzutasten.
> und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges
Noch? Nicht?

Und weiter? schrieb:
> @Mike B: Informiere Dich bitte mal über das Prinzip der Gewaltenteilung,
Zumindest, bevor sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Das könnte 
förderlich sein ...

von M.A. S. (mse2)


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Kilo S. schrieb:
> Ich bleibe dabei! Benutze ISM Frequenzen und halte dich von Bändern fern
> auf denen ihr nix zu suchen habt!

Bezogen auf die Ausgangsfrage:

Ich habe hier nur stichprobenartig gelesen. Eine Suche über den Thread 
nach den Begriffen "Oberwellen" und "Harmonischen" ergibt bis hierhin 
keinen Treffer, mich wundert es ein wenig, dass dies hier bisher noch 
nicht zur Sprache kam.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
>>> Schau mal ins Grundgesetz.
>>
>> Gehts etwas genauer, bitte?
>
> Wenn Du hier schon so breitschultrig verkündest, die Gesetzgebung im
> Bund sei Aufgabe der Bundesregierung, dann solltest Du auch in der Lage
> sein, die entsprechenden Normen im GG aufzufinden.

Verweise auf Gesetzestexte zur Begründung einer Argumentation beinhalten 
für gewöhnlich den Verweis auf den/die entsprechenden 
Paragraphen/Artikel.

Kein Richter wird urteilen "Gemäß BGB stelle ich ihre Schuld fest und 
verurteilte ich sie ..."
frei nach dem Motto: "Dat BGB hat nur 1300+x Paragraphen, such dir die 
passende Stelle gefälligst selbst raus!"

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Und weiter? schrieb:
> @Mike B: Informiere Dich bitte mal über das Prinzip der
> Gewaltenteilung,
> Also - wer verabschiedet in der Bundesrepublik Deutschland die Gesetze?

oller Paragraphenreiter

Eben das Parlament, welches es seit mindestens 30 Jahren versäumt, 
dieses grundgesetzlich festgeschriebene Recht jenes Volkes das sie 
vertreten, einzufordern und durchzusetzen.
Und dieses Recht steht seit 71 Jahren da im Art 146. Egal ob da ein 
zeitlicher Zwang dahinterstand oder -steht.

Percy N. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> und dauert nocht bis zum Ende des nächsten Krieges
> Noch? Nicht?
noch

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Kein Richter wird urteilen "Gemäß BGB stelle ich ihre Schuld fest und
> verurteilte ich sie ..."
> frei nach dem Motto: "Dat BGB hat nur 1300+x Paragraphen, such dir die
> passende Stelle gefälligst selbst raus!"

Nö, Kranzgeld gibt's eh nicht mehr, und danach geht's noch reichlich 
lange weiter.
Aber Dir macht es ja nichts aus, zu behaupten, die Bindesregierung habe 
Gesetzgebungskompetenz.
Einfach so, ohne jeden Nachweis. Aber Du bist ja auch kein Richter ...

: Bearbeitet durch User
von PU-Schaum (Gast)


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Mike B. schrieb:
> Artikel 146
> Original 1949:
> "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
> Verfassung in Kraft tritt,die von dem deutschen Volke in freier
> Entscheidung beschlossen worden ist."
> Aktuelle Fassung: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit
> und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert
> seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das ist interessant!

Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt 
gelöscht. Das es zum GG gehört ist somit umso interessanter. Mods? Was 
ist da los? Würdet ihr damals beauftragt zu löschen?

von Percy N. (vox_bovi)


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PU-Schaum schrieb:
> Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt
> gelöscht

Das passiert mir häufiger, weil mindestens ein Mod Rechtswissenschaft 
nicht von Politik unterscheiden kann.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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PU-Schaum schrieb:
> Das ist interessant!
>
> Ich hab hier irgendwo Mal kurz was über 146 gesehen und es war prompt
> gelöscht. Das es zum GG gehört ist somit umso interessanter. Mods? Was
> ist da los? Würdet ihr damals beauftragt zu löschen?

kommt sicher noch, wäre auch gerechtfertigt

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> wäre auch gerechtfertigt

Warum?

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Aber Dir macht es ja nichts aus, zu behaupten, die Bindesregierung habe
> Gesetzgebungskompetenz.
> Einfach so, ohne jeden Nachweis. Aber Du bist ja auch kein Richter ...

Wortklauberei
jeder weiß was gemeint ist
ob du nu die 50+x% Mehrheit der 700 People im Bundestag oder die 16 
People die da vorn sitzen nimmst ist Jacke wie Hose.
Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen 
Sesselfurzer nicht die Bohne.

Beitrag #6457077 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Olaf Mertens schrieb im Beitrag #6457077:
> Percy N. schrieb:
>> Mike B. schrieb:
>> wäre auch gerechtfertigt
>>
>> Warum?
>
> Damit hier nicht noch das Thema Reichsbürger unberechtigter Weise
> angeschnitten wird.

zuerst mal weils offtopic ist
und weils nicht in ein etechnik-Forum gehört
Man darf drüber diskutieren wenn es sich aus dem Kontext entwickelt und 
dann darf es gerne wieder gelöscht werden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Wortklauberei
> jeder weiß was gemeint ist
Nein; Du offenbar nicht
> ob du nu die 50+x% Mehrheit der 700 People im Bundestag oder die 16
> People die da vorn sitzen nimmst ist Jacke wie Hose.
Dass es sich nicht so verhält, haben wir derade erst dieses Jahr erlebt, 
als dasder RegEbtwurf der Änderung des InfG vom BT zurechtgestutzt 
wurde, um derxBReg nicht zu viele Rechte einzuräumen.
> Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen
> Sesselfurzer nicht die Bohne.
Ich habe eher den Eindruck, dass mindestens einem Sesselfurzer unter 80 
Millionen Staatsbürgern die Gewaltenteilung völlig am Arsch vorbei geht. 
Aber über eine neue Verfassung abstimmen wollen, ohne die geringste 
Peilung von der alten zu haben ...

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Mike B. schrieb:
> Was die 80Millionen wollen interessiert die fest eingesessenen
> Sesselfurzer nicht die Bohne.

da fehlte noch was:
Die machen was sie denken was das Volk will.
Und demnach will das Volk keine Verfassung.

Und demnach ermächtigen sie die Bundesregierung zu allem was sie denken 
was richtig ist.
Und damit schliesst sich der Kreis zur Ausgangsfrage der Grundlage der 
Ermächtigung.
-done-

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Und demnach ermächtigen sie die Bundesregierung zu allem was sie denken
> was richtig ist.

Eben nicht, Besipiel siehe oben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Was macht eigentlich Deiner Meinung nach der BRat?

Beitrag #6457089 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ingo D. (ingo2011)


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Hi Mods,
kann den Thread nicht mal einer von euch dicht machen ?
Das Ganze hat doch mit der Ursprünglichen Frage gar nichts mehr zu tun.

Gruß Ingo

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Man darf drüber diskutieren wenn es sich aus dem Kontext entwickelt und
Schön, schön
> dann darf es gerne wieder gelöscht werden.
Das ergibt sich gerade nicht aus den Nutzungsbedingungen.
Aber dafür interessieren sich ja nur Paragrafenreiter; große Geister wie 
Du kommen ohne Regeln aus. Aber eine Verfassung muds her ...

: Bearbeitet durch User
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Ich habe eher den Eindruck, dass mindestens einem Sesselfurzer unter 80
> Millionen Staatsbürgern die Gewaltenteilung völlig am Arsch vorbei geht.

Die Gewaltenteilung ist offensichtlich unwirksam da das Volk "Die Macht 
geht vom Volke aus." offensichtlich nix mehr zu sagen hat.
Wählt es einmal alle vier Jahre einen Veränderungswunsch wählt wie 
zuletzt wird es ignoriert, indem man im Parlament diesen 
Veränderungswunsch mit allen Mitteln bekämpft.
Die Linke (und ihre vorgänger) strampelt sich seit 30 Jahren im 
Bundestag ab.
Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als 
Bundestagsvize.

Also geh mir weg mit deiner pro-forma-Gewaltenteilung.
Das ist ein unantastbares Klüngel-Gemenge da in Berlin.
Und komm raus aus deiner blinden Schul-/Studiums-Staats(ver)bildung.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6457105 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6457109 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> Die Gewaltenteilung ist offensichtlich unwirksam da das Volk "Die Macht
> geht vom Volke aus." offensichtlich nix mehr zu sagen hat.
1. Wo steht, dass die Macht vom Volk ausgeht? Ind we geht es weiter?
2. Was hat das mit Gewaltenteilung zu tun?
> Wählt es einmal alle vier Jahre einen Veränderungswunsch wählt wie
> zuletzt wird es ignoriert, indem man im Parlament diesen
> Veränderungswunsch mit allen Mitteln bekämpft.
Nach meinem Eindruck besteht zur Zeit eine Regierung, die von einer 
großen Mehrheit des Paröaments gewählt wurde.
> Die Linke (und ihre vorgänger) strampelt sich seit 30 Jahren im
> Bundestag ab.
Teilweise mit ordentlichem Erfolg
> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als
> Bundestagsvize.
Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen. Und kein 
Mandatsträger ist verpflichtet, Angehörige einer bestimmten Fraktion in 
ein bestimmtes Amt zu wählen.
Auch ist mir nicht bekannt, dass etwa bestimmte Parteien systematisch 
aus Ausschüssen ferngehalten oder vertrieben würden.

Mike B. schrieb:
> Und komm raus aus deiner blinden Schul-/Studiums-Staats(ver)bildung

Dir scheint insoweit nicht allzu viel zu Teil geworden zu sein. Das ist 
Stoff der Mittelstufe!

: Bearbeitet durch User
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> "Die Macht geht vom Volke aus."
> 1. Wo steht, dass die Macht vom Volk ausgeht?
ich denk du kennst das GG ?
Artikel 20
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

>> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als
>> Bundestagsvize.
> Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen.

In der 19. Wahlperiode wurde bislang (Stand: 6. Juli 2020) kein 
Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum 
Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach § 2 (1) der Geschäftsordnung des 
Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im 
Bundestagspräsidium vertreten ist.
(Wiki)

Da reicht der Stoff der Mittelstufe nicht, da muss man aktiv weiterlesen 
und weiterdenken ;-)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> ich denk du kennst das GG ?
> Artikel 20
> "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Gib nicht so schnell auf, lies ruhig noch ein bisschen weiter. 
Rosinenpicken kannst Du in der Küche.

Mike B. schrieb:
>>> Die AfD hat nach drei Jahren immer noch keinen rechtmäßigen Sitz als
>>> Bundestagsvize.
>> Ich wüsste nicht, dass Parteien Sitze als BT-Vize zustehen.
>
> In der 19. Wahlperiode wurde bislang (Stand: 6. Juli 2020) kein
> Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum
> Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach § 2 (1) der Geschäftsordnung des
> Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im
> Bundestagspräsidium vertreten ist. (Wiki)
Percy N. schrieb:
> Und kein Mandatsträger ist verpflichtet, Angehörige einer bestimmten
> Fraktion in ein bestimmtes Amt zu wählen.

Jeder Fraktion steht es frei, geeignet erscheinende Kandidaten 
aufzustellen.  Wenn die bei der Abstimmung nicht das erforderliche 
Quorum erreichen, waren sie vielleicht etwas weniger gut geeignet als 
erhofft ...

Beitrag #6457137 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Wenn Du schon irgend welche Verfassungsbrüche benennen möchtest, dann 
käme eher die Einmischung der BReg in diverse Wahlen auf Landes- bzw 
Kommunalebene in Betracht. Notfalls wird halt so oft gewählt, bis die 
gewählten Volksvertreter so abstimmen, wie es Kanzlerin und 
Verteidigungsministerin gefällt.
Aber das ist ja wieder Paragraphenreiterei,  nicht wahr?

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Jeder Fraktion steht es frei, geeignet erscheinende Kandidaten
> aufzustellen.  Wenn die bei der Abstimmung nicht das erforderliche
> Quorum erreichen, waren sie vielleicht etwas weniger gut geeignet als
> erhofft ...

5 Kandidaten, in Worten fünf, wurden bisher abgelehnt
5 gewählte Volksvertreter
Da weisst du, wieviel des Volkes Stimme wert ist.

AfD als stärkste Partei der Oppositionsfraktion.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> stärkste Partei der Oppositionsfraktion

???

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


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Hallo zusammen.

Wie ist das im Bundestag, wenn es aus dem Ruder läuft..??
Dann gibt es die grosse Glocke.

Und hier..
Wir befinden uns im Unterforum 'HF, Funk und Felder'
Die Überschrift dieses Threads lautet 'Basteln mit Quarzoszillatoren'

Die Jungs wollten nur die Reichweite erhöhen. Ein netter Hinweis darauf, 
was uns viele freundliche Händler aus Fernost anbieten, hätte doch 
eigentlich gereicht..?? Alle weiteren Kommentare doch eigentlich 
überflüssig.
Was waren das noch Zeiten: SMS -> 160 Zeichen, Feierabend.

Ich denke, die Bundesnetzagentur hat genügend anderes zu tun.
..und wenn der 'Gilb' dann mal kommen muss, wird er wohl auch kommen, 
koste es was und für wen auch immer.
Hört doch mit diesem unnützen Palaver auf.

73
Wilhelm

von Percy N. (vox_bovi)


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Wilhelm S. schrieb:
> Hört doch mit diesem unnützen Palaver auf.

Gute Idee!
Meine Frage ist aber noch offen: gibt es in dem Bereich überhaupt noch 
Straftatbestände?

Früher gab es ja § 15 FAG, aber das ist lange her ...

: Bearbeitet durch User
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> stärkste Partei der Oppositionsfraktion
>
> ???
OppositionsfraktionEN, sry

Eine Fraktion wird in der Regel von Abgeordneten derselben Partei 
gebildet.
Im 19. Deutschen Bundestag sind sechs Fraktionen (CDU/CSU, SPD, AfD, 
FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen),...
Seit 1994 hat jede Fraktion Anspruch darauf, einen der Vizepräsidenten 
zu stellen.

AfD als stärkste Partei der Oppositionsfraktionen hat noch immer 
keinen...

is gut jetzt...

von Content B. (Firma: Da) (contentblocker_da)


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Etwas assi hier! Da diskutiert man absichtlich über Politik, obwohl man 
genau weis das unser Löschmod Jörg demnächst den Fredd dichtmacht oder 
gar löscht!

Zum Funkgerät:
Ich denke mit einer sauberen Verkabelung zur Antenne wirst du deinen 
Oszillator sogar mit hoher Feldstärke bei deinem Kumpel empfangen.

Alternativ habe ich auf einem WSPR-Sender einen IRF510 gesehen. Der 
Brint über 1 Watt. Schau mal nach Ultimate 3.

Alternativ hast du hier eine Bastellösung aus einem Raspi einen Sender 
zu bauen:
https://www.elektronik-labor.de/HF/WSPR.html

Beitrag #6457360 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Content B. (Firma: Da) (contentblocker_da)


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Da issa wieda schrieb im Beitrag #6457360:
> Das Anschneiden von Reichsbürgern wäre dann so etwas wie die
> Salamitaktik?
> Das ist doch eher Körperverletzung, wenn leute angeschnitten werden.
> Auch, wenn das mittlerweile in serienweisen Einzelfällen passiert.

Beitrag #6457089 wurde von einem Moderator gelöscht.

Du kannst es nicht lassen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Hp M. schrieb:
> Von ein paar Ausnahmen abgesehen handelt es sich dabei schon lange nicht
> mehr um gemeingefährliche Straftaten

Welches sind demn nun die Ausnahmen?

Beitrag #6457809 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas (Gast)


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Könnte ein Mod bitte das nichttechnische löschen? Jörg? Walte deines 
Amtes :-)

73

von Hp M. (nachtmix)


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Percy N. schrieb:
> Welches sind demn nun die Ausnahmen?

Wenn Vorsatz im Spiel ist z.B. kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell 
eine Straftat werden.
Also wenn du z.B. Störsender betreibst um Navigationseinrichtungen der 
Luftfahrt oder Mobilfunknetze zu stören.
Oder Verstöße gegen das Fermeldegeheimnis und Minispione, ebenfalls im 
TKG geregelt:


§ 148
Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird 
bestraft, wer
  1.   entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder in 
vergleichbarer Weise zur Kenntnis nimmt oder den Inhalt einer Nachricht 
oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
  2.   entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder 
eine sonstige Telekommunikationsanlage
    a)   besitzt oder
    b)   herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den 
Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b 
fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder 
Geldstrafe.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hp M. schrieb:
> Wenn Vorsatz im Spiel ist z.B. kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell
> eine Straftat werden.
> Also wenn du z.B. Störsender betreibst um Navigationseinrichtungen der
> Luftfahrt oder Mobilfunknetze zu stören.

Ok, das nennt sich dann gefährlicher Eingriff, ist in.§ 315 StGB 
geregelt und auch ohne Vorsatz strafbar. Es ist nicht funkspezifisch; 
wenn Du in der Nähe eines Flugplatzes mit Laserpointern oder Drohnen 
herumspielst, kann das genau so ins Auge gehen.

§ 148 TKG schützt hingegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes 
bzw des Feenmeldeverkehrs.

Demnach ist also Schwarzfunken als solches nicht strafbar, sofern nicht 
andere Notmen es unter Strafe stellen.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Hauptsache, es ist eine Vorlesung über Verwaltungsrecht u. ä. daraus 
geworden.

Paragrafenreiterei, wie sie im Buche steht.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Zur Technik:
Übliche Quarzoszillatoren haben einen kleinen Fan-Out.
Vorteil: Es sind "nur Senderchen", keine Kraftprotze. Milliwatt...
Nachteil: Theoretisch haben sie durch die erwünschte Rechteckform des 
Ausgangssignals einen hohen Oberwellengehalt, sie "senden" also auf 
vielen Frequenzen gleichzeitig.

Filtert der Experimentierende diese nicht heraus, haben "Andere" den 
Wellensalat...

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Hauptsache, es ist eine Vorlesung über Verwaltungsrecht u. ä. daraus
> geworden.

Mir ist deutlich in Erinnerung, dass hier neulich ein Stammtischjurist 
die Weisheit zu verbreiten versuchtt hat, in der BRD sei es mit der 
Rechtsstaatlichkeit nicht allzu weit her, weil man für einen Einspruch 
gegen einen Bußgeldbescheid vor das Verwaltungsgericht ziehen müsse, wo 
Anwaltszwang herrsche.

Wenn hier dermaßen hanebüchener Unsinn in die Welt gesetzt wird,  kann 
es nicht schaden, auch einmal die tatsächlichen Verhältnisse 
offenzulegen, auch wenn's der jeweils betroffenen Knalltüte vielleicht 
im Einzelfall nicht gefällt.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Quarzoszillator Nr. 3 aus der Liste ist übrigens selbst auf einer 
Oberwelle von Nr. 2 (vierfache Frequenz).

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Wenn hier dermaßen hanebüchener Unsinn in die Welt gesetzt wird,  kann
> es nicht schaden, auch einmal die tatsächlichen Verhältnisse
> offenzulegen, auch wenn's der jeweils betroffenen Knalltüte vielleicht
> im Einzelfall nicht gefällt.

wenn hier Schulfachwissen eines bestehenden Systems vergekocht wird, 
darf man der betreffenden Knalltüte ja auch mal sagen, dass a) dieses zu 
Grunde liegende System mglw. veraltet/unzulänglich ist und/oder b) die 
dazugehörigen Paragraphen veraltet/z.t. unwirksam (weil kaum wirksame 
Gewaltenteilung)/am Volk und damit am ursprünglichen Zweck 
vorbeigerichtet sind.
Und dass diese Knalltüte mal seine Nase aus seinen 1000seitigen 
Paragraphengräbern nehmen soll und in der Realität schauen soll, was 
tatsächlich gebraucht wird und wo was schief läuft.

Der ganze Salat oben kann gern gelöscht werden.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Mike B. schrieb:
> dass a) dieses zu Grunde liegende System mglw. veraltet/unzulänglich ist
> und/oder b) die dazugehörigen Paragraphen veraltet/z.t. unwirksam (weil
> kaum wirksame Gewaltenteilung)/am Volk und damit am ursprünglichen Zweck
> vorbeigerichtet sind.

Beides solltest Du näher ausführen, wenn Du ernstgenommen werden 
möchtest. Oder vielleicht auch gerade nicht.
Deine Entscheidung.

Ich finde es aber schon wichtig, dass allfällige Bastler vorher wissen, 
worauf sie sich uU einlassen.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ich finde es aber schon wichtig, dass allfällige Bastler vorher wissen,
> worauf sie sich uU einlassen.

Wenn der eine da mit dem anderen dort funkt, jeweils unter Zuhilfenahme 
eines kommerziell gefertigten, hochwertigen Transceivers, innerhalb der 
Bandgrenzen eines Amateuerfunkbandes, dann "passiert" da technisch 
gesehen keinem was.
Es fällt deswegen weder ein Flugzeug vom Himmel noch fallen Satelliten 
deswegen vom Himmel. Die lizensierten Amateurfunker benutzen dieselben 
Geräte, Frequenzen, Leistungen, Betriebsarten. Passiert auch nix.

Wenn nun der eine da mit dem Anderen dort sich auch noch über 
Quarzoszillatoren unterhält, dann ist das sogar ein funktypisches Thema. 
Nachdem nun also rund 60.000 Rufzeichen zugeteilt sind, soll die BNetz.. 
tatsächlich "zuhören", ob da auch brav gefunkt wird, oder frech?
Natürlich nicht, es muss erst "jemand petzen". Technisch gestört wirds 
vorher nicht haben, er schrieb ja:"Machen alles automatisch", gemeint 
wohl Tankkreis, SWR, Betriebsart.

Wie wars nun "früher"?
Da verbanden tausende von Anwendern ihre Centronicsdrucker über 
ungeschirmte Flachbandkabel mit dem Computer, gerne 2 Meter lang. Hatte 
ein ZX81 auch nur irgendeine Schirmung, ein Spectrum? IBM-kompatible 
PC/XTs hatten generell eine Plastikfront, da "leuchtete" auch alles 
raus. Der Tonträger des Sonderkanals S6 müsste es gewesen sein, der aus 
analogen Kabelfernsehanlagen heraus (alt, schlechtes Schirmungsmass) den 
Amateurfunkern ihr schmales 2m-Band zumüllte.
Und? Hat die damalige Bundespost/Telekom den S6 deswegen unbelegt 
gelassen? Nein!

Wie oft wurden denn nun Haftstrafen verhängt?

Eben...

von Joachim B. (jar)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Der Tonträger des Sonderkanals S6 müsste es gewesen sein, der aus
> analogen Kabelfernsehanlagen heraus (alt, schlechtes Schirmungsmass) den
> Amateurfunkern ihr schmales 2m-Band zumüllte.
> Und? Hat die damalige Bundespost/Telekom den S6 deswegen unbelegt
> gelassen? Nein!

umgekehrt wird ein Schuh daraus!

Irgendwelche genialen Menschen hatte bei der Neubelegung im Kabel TV den 
ZDF Kanal dort auf s6 hingelegt, sehr knapp am Firmenfunk 146MHz und 
immer wenn so ein Fahrzeug mit Firmenfunk in der Nähe aktiv wurde hatte 
man herrliche Perlenschnüre im Bild!

Der Firmenfunk wurde nicht abgeschafft aber recht bald (nach Monaten) 
ein neues Plätzchen für den ZDF Kanal gesucht!

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Wie oft wurden denn nun Haftstrafen verhängt?

Ich erinnere mich zumindest diverser strafrechtlicher Verurteilungen, 
weil jemand ein privat beschafftes Telefon an das damalige Postnetz 
angeschaltet hatte. Rechtsgrundlage war damals § 15 oder 15 a FunkanlG. 
Das ganze war verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft, weil dadurch 
letztlich die strafrechtliche Normgenese faktisch in die Hände des 
Fernmedetechnischen Zentralamtes gegeben war, aber das hat damals so 
manchen Richter nicht gekratzt.

von Bernd (Gast)


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1
Percy N. schrieb im Beitrag #6459635:
2
> Nichtverzweifelter schrieb:
3
>> Wie oft wurden denn nun Haftstrafen verhängt?
4
> ein privat beschafftes Telefon 
5
                         ^^^^^^^
6
> damals
7
  ^^^^^^
Also wg. Bastelschwarzfunk keine.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Hallo Joachim

die Belegung des Kabelnetzes war regional unterschiedlich, "hier" war es 
so, dass Ard, Zdf und Br3 auf den untersten Kanälen des Band 1 bzw 3 
lagen, also Kanal 2, 3 und 5. Hintergrund: Kabelpilotprojekt-Stadt , S6 
war dann ein "unwichtiger" Sportsender.

Hallo "Percy",

hier war die Ursache aber, dass die damalige Bundespost für "bessere" 
Telefonapparate Geld nahm, monatlich.
"Schauzeichen" kostete extra.
"Komforttelefon Alpha" kostete extra.
Die Post hatte noch ihr Monopol und konnte mit entgangenem Gewinn 
argumentieren.
"Anrufbeantworter" waren genehmigungspflichtig und mussten im 
Telefonbuch mit einem "Phonozeichen" vor der Rufnummer gekennzeichnet 
sein. (Alles Westdeutschland vor der Wende)

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> hier war die Ursache aber, dass die damalige Bundespost für "bessere"
> Telefonapparate Geld nahm, monatlich.

Das ist durchaus bekannt; und es wurde schon länger gemutmaßt, dass dies 
der Hintergrind der Strafbarkeit sei. Tatsächlich durften aber damals 
auch Geräte angeschaltet werden, die nicht von derxPostxstammten, 
sondern zB von Siemens oder TN. Diese bedurften aber der Zulassung durch 
das FTZ.
Begründet wurde dies mit der angeblichen Gefahr, die von nicht 
zugelassenen Teilnehmereinrichtungen für das Netz ausginge. Zumindest in 
den Fällen, in denen es sich um Geräte handelte, die technisch identisch 
mit zugelassenen waren, war das  natürlich fadenscheinig.
Besonders ärgerlich war das damals, weil es,genau die,Zeit war, als 
Faxgeräte und Anrufbeantworter boomten, während manche Leute verzweifelt 
nachvhalbwegs legalen Möglichkeiten suchten, mehr als 300 Baud über die 
Telefonleitung zu jagen.
Seltsamerweise ging es dann plötzlich, als dem einen oder anderen 
Pokitiker dämmerte, dass Deutschland inzwischen fermeldetechnisch ein 
Entwicklungsland war: Plötzlich komnte man für kleines Geld V.90 Modeme 
kaufen und installieren. Parallel dazu wurde ISDN in der Fläche 
verfügbar, was noch ein paar Prozent höhere Datenrate brachte. Dadurch 
war V.90 schlagartig nicht mehr so interessant. Seltsam ...

Nichtverzweifelter schrieb:
> Die Post hatte noch ihr Monopol und konnte mit entgangenem Gewinn
> argumentieren.
Das trifft eher nicht zu; aber der Schutz von Siemens, TN und SEL könnte 
eine Rolle gespielt haben.

: Bearbeitet durch User
von Karl B. (gustav)


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Hi,
So manchem wurde dann damit gründlich der Spaß am Funken endgültig 
verdorben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/EMF/Standortbescheinigung/funkanlagen.html

Und das hat Gültigkeit auch auch bei CB-Funk:
Sogar eine 4Watt Funke (FM) an einer gute Groundplane kommt knapp
über die Freigrenze für Beantragung einer Standortbescheinigung.
Bei Betriebsart SSB sind sogar 12 Watt zugelassen. Ergo: Alle mit 
schlechten Antennen arbeiten oder alle eine Standortbescheinigung 
einholen.

ciao
gustav

P.S.:
"Grenzwerde"
ja ja,

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Karl B. schrieb:
> Sogar eine 4Watt Funke (FM) an einer gute Groundplane kommt knapp
> über die Freigrenze für Beantragung einer Standortbescheinigung.
> Bei Betriebsart SSB sind sogar 12 Watt zugelassen. Ergo: Alle mit
> schlechten Antennen arbeiten oder alle eine Standortbescheinigung
> einholen.

Aber auch erst seit sie den Grenzwert von 10W ERP auf 4W ERP geändert 
haben.

Man muss aber dazu sagen das es wohl keinen CB funker in Deutschland 
wirklich interessiert. Die wenigsten haben überhaupt jemals was davon 
gehört oder die Allgemeinzuteilung gelesen.

Den Amateurfunkern machen sie es ja auch einfacher in dem eine 
selbsterklärung ausreichend ist.

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Beitrag #6459901 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Tatsächlich durften aber damals auch Geräte angeschaltet werden, die
> nicht von derxPostxstammten, sondern zB von Siemens oder TN. Diese
> bedurften aber der Zulassung durch das FTZ.

Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu 
erläutern.

"Die Geräte" hatten bereits eine Bauartgenehmigung, ganz egal ob Ansmann 
oder Zettler. Festanschluss war zwingend, im Falle der Praxis meines 
Vaters lange vor Fax und DFÜ. Auf der monatlichen Telefonrechnung 
standen fein säuberlich die Extragebühren. Selbstverständlich hatte die 
Post noch das Anschlussmonopol, das Netzbetreibermonopol.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu
> erläutern.

Das ist deutlich weniger selbstverständlich als Deine Liste von 
kostenpflichtigen Zusatzeinrichtungen. Bemerkenswerter Weise fehlt im 
Deiner wichtigen Aufzählung zB der separate Zusatzwecker; bedeutetxdas, 
dass Du den nicht auf Papas alter Telefonrechnung zufällig gefunden hast 
und daher nicht kennst?

Nichtverzweifelter schrieb:
> "Die Geräte" hatten bereits eine Bauartgenehmigung, ganz egal ob Ansmann
> oder Zettler. Festanschluss war zwingend, im Falle der Praxis meines
> Vaters lange vor Fax und DFÜ.

Man merkt, weder ADo noch AWaDo standen auf Vaters Rechnung ...

Nichtverzweifelter schrieb:
> Selbstverständlich hatte die Post noch das Anschlussmonopol, das
> Netzbetreibermonopol.
Nichtverzweifelter schrieb:
> Eigenartigerweise fühlst Du Dich bemüssigt, Selbstverständlichkeiten zu
> erläutern.

Dabei ist das überhaupt nicht so selbstverständlich. Sicherlich ergibt 
sich für die DBP das Anschlussmonopol aus ihrer Eigenschaft als 
Netzbetreiber. Es gab jedoch auch andere Netze; die waren allerdings 
nicht für jeden Landarzt zugänglich.
Kann man wissen, muss man aber nicht.
Aus Sicht des Bürgers hatte die DBP allerdings faktisch das Netzmonopol; 
das aber ist keineswegs selbstverständlich.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Dabei ist das überhaupt nicht so selbstverständlich. Sicherlich ergibt
> sich für die DBP das Anschlussmonopol aus ihrer Eigenschaft als
> Netzbetreiber.

ach was hatte "uns" (Grupe von Ing) damals das interessiert als "wir" 
eine Sammelbestellung Zyxel mit 14k4 Modems an das Netz anschlossen, nie 
wurde das Netz gestört oder kam der "Gilb".

Damals installierte ich überall ADO UP und bekam Gira S-color 
Abdeckungen und wechselte dann zu TAE. Die Leitungen tun es immer noch 
an der FB mit IP Telefonie. Ist irgendwie auch nett nicht immer Dosen 
Design Wildwuchs zu haben, vor allem in 5er Kombinationen im Zimmer!

Beitrag #6459991 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6460131 wurde vom Autor gelöscht.
von Karl B. (gustav)


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Karl B. schrieb:
> P.S.:
> "Grenzwerde"
> ja ja,

;-)
Hab denen schon gemailt, dass ihre Formulare nicht zu öffnen sind.
(Nur über "Ziel speichern" etc.)
Bislang keinerlei Reaktion.
Auch der Rechner geht nicht. Die Java-Versionen stimmen nicht.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Karl B. schrieb:
> Bislang keinerlei Reaktion.
> Auch der Rechner geht nicht. Die Java-Versionen stimmen nicht.

Hallo? Dat is ne Behörde!
Da musst du erstmal den Antrag für das Antragsformular downloaden. Und 
dann das Genehmigungsverfahren abwarten!
 ;-)

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