Hallo,
schon mitbekommen?
https://www.youtube.com/watch?v=WfvyAAgCP4I
Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei
der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt
Keys nicht legal sein.
Hier ist auch noch ein Link zum Golem-Artikel:
"Tausende Verfahren wegen unseriöser Microsoft-Lizenzen"
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html
MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht
gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine
Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits
ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat,
dieses installieren und aktivieren kann."
Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben.
Also ich interpretiere das folgendermaßen: Irgendwer hat in China zu den
dort üblichen niedrigen Preisen Lizenzen legal eingekauft, die
zufälligerweise hier auch funktionieren. Aber da der hiesige Markt "mehr
hergibt" werden dieselben Lizenzen hier um ein Mehrfaches gehandelt. Das
gefällt M$ nicht. Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal
die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche
Staatsanwaltschaft.
Wer es besser weiß, möge mich korrigieren.
Hartmut schrieb:> MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht> gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine> Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits> ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat,> dieses installieren und aktivieren kann."> Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben.
Genau so sieht das aus. Wenn die Keys nicht legal waren, hätte Microsoft
die technische Möglichkeit gehabt, ihre mißbräuchliche Verwendung zu
verhindern. Genau das ist ja schließlich der Sinn so eines Keys. Nur
daran, ob er funktioniert oder nicht, könnte ein normaler User
zuverlässig erkennen, ob er legal ist.
Microsoft hat diese technische Möglichkeit nicht genutzt und damit die
prinzipiell möglicherweise illegale Nutzung der Software mindestens
billigend in Kauf genommen.
Sie können aber keine Straftat anzeigen, deren Durchführung sie erst
selber ermöglicht haben. Das ist dann nämlich durch die implizite
Billigung definitiv keine Straftat mehr und die Anzeige wird damit zur
Vortäuschung einer Straftat.
Ich würde mal darauf tippen, dass die Sache über kurz oder lang zu
Tausenden Strafanzeigen gegen Microsoft wegen Vortäuschung einer
Straftat führt. Wenn sich genug betroffene Leute finden, die
unverzüglich die Gegenanzeige machen, könnte der ganze Spuk sogar sehr
schnell vorbei sein. Dann würden nämlich die Microsoft-Juristen
rechtzeitig aufwachen und die Sache von sich aus canceln.
Unsinnsanwalt.
Der Käufer ist in Gutem Glauben von legalen Schlüsseln ausgegangen.
Schliesslich weiss er, dass neben den teuren shrinkwrap Paketen auch
immer günstige OEM Lizenzen existieren, und ein Verkauf derer durchaus
legal ist wie Gerichte schon bestätigt haben.
Über die wahren Preise solcher Lizenzen erfährt er nichts, weil
Mikrosoft das nicht veröffentlicht, also muss er avon aus gehen, dass
die eBay Preise ok sind. Auch Altlizenzen dürfen weiter verkauft werden,
wo die Rechnerhardware kaputt geht, und da kann ja jemand schon mit 1
EUR zufrieden sein, ein niedriger Preis ist niemals ein Indiz für
Illegalität.
Der Käufer weiss aber auch, dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel
2 mal verkaufen oder weiternutzen darf, aber er als Kunde kann das nicht
kontrollieren. Hier muss er davon aus gehen, dass es möglich wäre, dass
eine doppelt genutzte Lizenz von Microsoft online entdeckt und gesperrt
wird. Aber auch dann ist nicht der Käufer der Täter, sondern der
Verkäufer, der Käufer wäre der Geschädigte.
Wenn irgendeine Staatsanwaltschaft davon ausgehen sollte, dass sie Opfer
einer Tat einer Strafverfolgung überziehen soll, dann werden sie Tâter.
Die einzigen bei denen eine HD und Bestrafung möglich wäre, sind
Händler, die die Lizenzschlüssel zunächst als gewerblicher Kunde von
einem noch grösseren Betrüger kaufen und dann an Endkunden
weiterverkaufen, z.B. fertige PC Systeme. So werden die 'niedrigen
5-stelligen Zahlen in 5 Jahren' zusammenkommen. Obwohl mir das recht
viele vorkommt.
Probieren dies wieder mal auf die Tour, da gabs doch schon mal was vor
vielleicht 20 jahren. Da wurden viele, die in gutem Glauben ihre legal
gekaufte SW dort registriert hatten mit Hausdurchsuchungen drangsaliert.
Mit der Begründung, wenn du unsere Programme legal gekauft hast,
könntest du die illegal weitergeben.
> dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel> 2 mal verkaufen oder weiternutzen darf
VLK-Lizenzen haben denselben Schluessel.
Wenn er davon 100 verkauft, bekommen 100 Kaeufer den.
Wer sich sein bereits aktiviertes Windows aus "anderen"
Quellen "besorgt", hat wie ueblich am wenigsten Aerger.
Das Risiko, wegen solche MS-typischen Spitzfindigkeiten von solchen
Zwangsmassnahmen ueberzogen zu werden, ist ohne juristischen Beistand
(der auch noch auf dieses Fachgebiet spezialisiert sein muss) schlicht
nicht einschaetzbar.
Logische Schlussfolgerung: entweder diesen Beistand mit in den Kauf
einkalkulieren (macht Wxxx direkt zu teuer) oder Finger weg.
Ich lasse die Finger von allem, was von MS kommt.
Ausnahme: in der Fa. als Angestellter, dort werde ich fuer diese Qual
bezahlt und um den Juristenkram kuemmert sich die Rechtsabteilung.
wendelsberg
xxxyyy schrieb:> Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise> angemessen?
Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche
Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker
geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen
teuer.
Kann man da keine serioesere Quellen angeben, wenn man einen Thread
startet? (Habs erst gar nicht angeschaut).
Mark S. schrieb:> Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal> die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche> Staatsanwaltschaft.
Seh ich nicht so. Natuerlich faellt das auf MS zurueck, wenn es in
groesserem Masse publik wird.
(prx) A. K. schrieb:> Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche> Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker> geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen> teuer.
So ist es.
Die Verbreitung von FUD hat bei Microsoft Tradition, und darin ist die
Firma wirklich gut, IMHO viel besser als in der Softwareentwicklung ;-)
Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt
sich alles wieder.
Ben S. schrieb:> Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.
Der Richtervorbehalt bei HD existiert de facto nicht, weil eine
Ablehnung für den Richter wesentlich mehr Aufwand wäre, als sie einfach
durchzuwinken. Demzufolge wird praktisch alles blind abgenickt, womit
die Staatsanwaltschaft ankommt. Wenn da eine junge Heißdüse frisch aus
dem Studium am Werk ist und sich profilieren will, gibt's HDs auch wegen
Bagatellen.
Auszug aus
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html
:
Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig
ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz
tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei
habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer
entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".
Nop schrieb:> Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig> ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz> tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei> habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer> entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".
Das klingt nach brutalem Druckmittel gegen das
Aussageverweigerungsrecht.
Ist in Deutschland die Leibeigenschaft schon abgeschafft worden, ich bin
grade nicht auf dem Laufenden.
Ben S. schrieb:> Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.
Es gab auch schon Öffentlichkeitsfahndungen nach Ladendieben und
Hausfriedensbrechern. Gestört hat das anscheinend niemanden. Ich warte
noch darauf, dass demnächst der Schwarzfahrer der Woche gesucht wird.
Nop schrieb:> Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig> ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz> tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei> habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer> entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".
Mit ähnlichen Schauermärchen, mit denen Microsoft FUD betreibet, werben
Anwaltskanzelein um neue Mandanten.
Wer solche Räuberpistolen glauben will, darf das tun, alle anderen gehen
zur Tagesordnung über.
Oliver
"in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz" klingt allerdings wirklich
danach, dass da ein einzelner Richter das geeignete Maß aus dem Auge
verloren hat. Dass eine Hausdurchsuchung wegen solchen Kleinkrams
deutlich unangemessen ist, dürfte wohl unstrittig sein.
Yalu X. schrieb:> Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt> sich alles wieder.
Trotzdem hättest Du wahrscheinlich eher weniger gern ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der leichtfertigen Geldwäsche
am Hals; auch dann, wenn nichts dabei passiert, was längst nicht sicher
ist.
Sich drauf zu verlassen nützt ja eh nix, weil man die Durchsuchung
ohnehin nicht verhindern kann, wenn die Polizei vor der Tür steht. Die
rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später. Oder?
Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber
nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen?
Matthias L. schrieb:> Die rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später.
Das ist eigentlich Aufgabe des Richters, der den Durchsuchungsbeschluss
verzapft. Selbstverständlich unterliegt der auch der richterlichen
Überprüfung, aber aussichtsreiche Rechtsmittel dagegen sind
ausgesprochen selten. In Deutschland gibt es zudem kein Verbot der
"Frucht vom verbotenen Baum".
Kurzformel: wenn nichts gefunden wird, ist es eh egal. Wenn etwas
gefunden wird, rechtfertigt das nachträglich die Maßnahme. Nein,
dogmatisch vertretbar ist das nicht, aber ungemein praktisch für
Ermittler.
Matthias L. schrieb:> Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber> nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen?
Du hast auch nachgelegt ;-)
Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit,
sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu
rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb
aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich
mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das
war gerade nicht der Vorwurf.
Vielleicht hatten sich viele Betroffen eine günstige Office-Version
besorgt für das Home-Schooling der Kinder. Wenn dann die erstellten
Dateien durch MS-Teams gelaufen sind, dann könnte daraus die Info
gezogen worden sein, wo zu suchen wäre.
In der Regel trifft das aber nur den kleinen Mann, weil andere haben
einen Anwalt zu Hand, den diese sofort anrufen, immer für sie erreichbar
ist, kriegt sofort den Videostream von der Eingangtürsanlage und kennen
sich sonst gut aus.
Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU
durchgesetzt:
https://www.heise.de/resale/artikel/EuGH-Gebrauchte-Softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.htmlhttps://www.licence4u.de/rechtliches/
- Wiederverkauf einzelner Lizenzen: erlaubt
- Aufspaltung von Volumenlizenzen: erlaubt
- Weiterverkauf von Akademischen Lizenzen (sog. EDU-Lizenzen): erlaubt
- Online übertragene Lizenzen handeln: erlaubt
- Erneutes Downloaden des Installationsmediums durch den Zweiterwerber:
erlaubt Anspruch des Zweiterwerbers auf Updates/Patches etc.: erlaubt
Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man
kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis
sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem
Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet
mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS. Bekannter konnte daher
eine viel günstigere Betriebsversion Version in/aus Spanien hier nicht
nutzen.
Das kann aber der Käufer niemals nachprüfen. Dafür hätte der Hersteller
einen eigenen Nummerkreis bei den Produktseriennummern vergeben und
publizieren müssen.
Dieter D. schrieb:> Dafür hätte der Hersteller einen eigenen Nummerkreis bei den> Produktseriennummern vergeben und publizieren müssen.
Woher nimmst Du die Publikationspflicht?
Dieter D. schrieb:> Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU> durchgesetzt:
Es war nie verboten, aber Software-Hersteller wollten durch AGB Klauseln
Unrecht zu ihrem Hausrecht machen um ihre Kunden abzuzocken, dem wurde
durch die EU eine klare Absage erteilt.
Dieter D. schrieb:> Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man> kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis> sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem> Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet> mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS.
Das ist ja so ein Punkt: Das lässt sich, glaube ich, durch die EULA
nicht ausschließen, weil es dem Erschöpfungsgrundsatz widerspricht.
Sonst wären OEM Lizenzen schon lange nicht mehr drin. Microsoft verkauft
ein Nutzungsrecht. Mit dem Verkauf wechselt der Eigentümer und MS hat
nichts mehr zu melden. Damit ist die Legalität insofern abgehandelt.
Normale Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht. Was die machen können,
ist per Remoteupdate den Computer sperren.
Wie man damit Hausdurchsuchungen rechtfertigen kann, weiß ich jedenfalls
nicht: Den Gerichtsbeschluss dazu finde ich nicht so einfach per Google.
Im Video war von "leichtfertiger Geldwäsche" die Rede - vielleicht war
das die primäre Rechtfertigung. Wie auch immer: Wenn Lizenzen
weiterverkauft werden dürfen, gibt es gute Gründe, warum die zu
Spottpreisen verscheuert werden könnten: Von der reinen Vernunft in Form
von Umstellung der Infrastruktur auf quelloffene Betriebssysteme über
Restbestände (1000 sind billiger als 900) bis hin zu Werbeaktionen.
Percy N. schrieb:> Du hast auch nachgelegt ;-)
Stimmt! ;-)
Percy N. schrieb:> Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit,> sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu> rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb> aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich> mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das> war gerade nicht der Vorwurf.
Naja - ist denn der bloße Besitz einer Raubkopie von Donkey Kong
strafbar? IIRC nicht, der namenlose Anwalt hier
https://www.anwalt.org/raubkopie/ meint das auch:
"Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie
in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht
Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder
öffentliche Wiedergabe vor."
Und ohne Strafbarkeit kann die Durchsuchung auch keine Erfogsaussichten
haben, oder?
Matthias L. schrieb:> "Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie> in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht> Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder> öffentliche Wiedergabe vor."
Day istxso schon nicht schlüssig. Es mag straflos sein, bedeutet aber
nicht, dass es,sich nicht im eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Problematisch wird es auch, wenn die Kopiervorlage selbst eine Raubkopie
ist, vgl aaO den übernächsten Absatz.
Man beachte auch "ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" und "wissentlich
unbefugt".
Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn
dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden.
https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html
Percy N. schrieb:> Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn> dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden.
Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den
dort genannten Paragraphen hervorgeht (Mauszeiger darüber halten). Eine
Lizenz eines Beriebssystems und Office wäre eine nicht korrekte
Anwendung des Paragraphen.
Kann man MS nicht verknacken wegen Beihilfe zum Betrug? Der durch eine
Hausdurchsuchung angerichtete Schaden kommt zum ganzen Aufwand noch
dazu, und vorher haben die doch die Echtheit des angeblich jetzt
illegalen Schlüssels bestätigt?
"Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden. Es scheint mir aber
nicht so, dass dort nicht irgendeine Form von Nutzungsrecht (oder ein
Anspruch darauf) erworben wird. Dafür haben die Kunden ja bezahlt.
Im übertragenen Sinne (das hinkt jetzt wahrscheinlich) ist das doch so
ähnlich, als ob eine Mietwohnung weitervermietet würde. Dagegen kann der
Vermieter ggf. vorgehen (keine Ahnung), aber dass sich der Zweitmieter
hier des Einbruchs schuldig macht, weil der Erstmieter den
(ursprünglichen) Mietvertrag verletzt und der zweite Mietvertrag deshalb
gar nicht hätte zustande kommen dürfen, scheint mir eher weit hergeholt.
Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel,
die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für
Verhältnismäßigkeiten verloren. So fängt das wirklich an, sich in
Richtung Polizeistaat zu entwickeln, bald kriegt jeder 'ne
Hausdurchsuchung, der nur mal unerlaubt gefurzt hat...
Dieter D. schrieb:> Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den> dort genannten Paragraphen hervorgeht
Wie kommst Du auf diesen Unsinn? § 103 I 2 StPO ist hier nicht
anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text
erschließt.
Percy N. schrieb:> Wie kommst Du auf diesen Unsinn? § 103 I 2 StPO ist hier nicht> anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text> erschließt.
Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von
Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind.
Al Fine schrieb:> Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von> Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind.
Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken:
der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und
wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier,
das für ihn zusammengestellt wird.
Percy N. schrieb:> Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken:> der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und> wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier,> das für ihn zusammengestellt wird.
Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit
beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken
im Einzelfall gehen?
EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben.
Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben? Die Leute
müssen sich bei der Polizei verplappert oder sonstwie Mist gebaut haben,
sonst ist das einfach nicht zu rechtfertigen. Unantastbare Rechtsgüter
gibt es bei wirtschaftlichen Gesellschaften halt nicht. Wie Kant es
sagte: "Alles hat entweder einen Preis oder seine Würde". Dass die
"Preislosigkeit" scheinbar in "nichts wert" übersetzt wird, ist eine
Schande. Liegt das an der Berichtserstattung?
Carlos S. schrieb im Beitrag #6617617:
> Genau, das wäre die Chance, vom Regen endgültig in die Traufe zu kommen.> Leute mit Informatikstudium und IT-Freaks mal ausgenommen.
Probier mal ein aktuelles Ubuntu, wirst überrascht sein.
Selbst Rentner kommen mit Ubuntu Linux Klar. Mittlerweile ähnelt es ja
fast einem Android.
Es gibt einen "Store" für die Installation von Programmen, bis auf für
Endanwender eher irrelevante Dinge ist nur selten das Arbeiten an der
Konsole nötig, Hardwareunterstützung ist sehr gut und bis auf Ausnahmen
von sehr alter und extrem neuer Hardware Out of The Box.
Ubuntu ist eines der Systeme die man am ehesten für den Umstieg Eines
"Ewigen Windows User" empfehlen kann.
Debian ist dann die "Fortgeschrittenen" Klasse bei Linux, BSD etwas für
Profis im Umgang mit Unix/Unixoiden. (Linux/BSD = Unixoid)
Linux ist je nach Distribution mehr oder weniger Anwenderfreundlich.
Kommt aber auch immer darauf an ob man sich drauf einlässt.
W10 finde ich derzeit viel anstrengender, zusetzt war bei mir XP das
Windows der Wahl, danach nur noch Linux (Debian). Wo du bei XP
irgendwann mal die Administation locker und flockig übernehmen könntest
würde es bei W10 irgendwie umständlich.
Gut viel mach ich nicht an W10, ist eh alles anonymisiert (nicht mit
klarnamen) erstellt und nur für Spiele auf meinem PC. Aber früher hab
ich bei XP über msconfig beispielsweise keinen Taskmanager aufrufen
müssen um die "Dienste" bzw. Programme beim Systemstart einstellen zu
können... nur als Beispiel.
Dieter D schrieb:> Die Frage solltest Du Dir erst selber stellen.> Als Erstnennender des Paragraphen.
Lies das lieber noch einmal nach. ..
Warum es Blödsinn ist, hatte ich schon erwähnt.
Hinweis für Begriffsstutzige: in Rede steht hier § 103 I 1 StPO; es hat
also keinen Sinn, hier über § 103 I 2 zu lamentieren, sofern es nicht um
die Ergreifung des Beschuldigten geht.
Wobei in dem Paragraphen steht:
"… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen
ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu
durchsuchenden Räumen befindet."
Und ich frage mich da, welche Tatsachen das in dem Fall sein sollen.
Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort
genutzt wird? Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich
sein soll.
Al Fine schrieb:> "Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden.
Es ist auch ein selten dämlicher Begriff dafür, der hauptsächlich aus
dramaturgischen Gründen gewählt wurde. Bei Piraten denke ich an Leute,
die Schiffe kapern und die Besatzung unter Ausübung von Gewalt dazu
zwingen, die geladenen Waren abzugeben. Was soll das mit der illegalen
Nutzung einer Lizenz zu tun haben?
Rolf M. schrieb:> Bei Piraten denke ich an Leute, die Schiffe kapern und die Besatzung> unter Ausübung von Gewalt dazu zwingen, die geladenen Waren abzugeben.> Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben?
Die Contentindustrie war schon immer die Industrie der dramaturgischen
Übertreibung, schliesslich sind Märchen wie Pirates of the caribbean
deren tägliches Handwerk und auch mit Werbung kennen die sich aus,
Übertreibung dass sich die Balken biegen, ein Kopiervorgang wird dort
gleich zum Raub.
Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.
Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen
MaWin schrieb:> Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.>> Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen
Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es
als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert
zu finden.
Jedenfalls sagen die das im Fernsehen und Internet - die Hotline soll da
angeblich weniger agnostisch in Bezug auf lokales Recht sein. Auf
konkrete Anfragen konnte oder wollte Microsoft aber mitunter nicht
antworten, ob eine bestimmte Lizenz oder Key in einem bestimmten
Szenario legal nutzbar ist.
Na bravo!
Rolf M. schrieb:> Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort> genutzt wird?
Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne
bereits zweifelsfrei feststehen?
Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt
werde? Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse;
ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig
gehandelt wurde.
> Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich> sein soll.
Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw
-verdacht nicht kenne. Anders als im Zivilprozess, in dem Inquisition
(zumindest theoretisch) nicht stattfindet, wird im Strafverfahren gern
im Trüben gefischt (gern mal in Verbindung mit Untersuchungshaft, was
ich häufig für rechtswidrig halte). Das ist nicht per se rechtswidrig,
erfordert aber qualifizierte Verdachtsmomente. Um dich hierzu eine
Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn; jedenfalls steht das
Gesetz nicht von vornherein entgegen.
Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau
auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je
25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem
Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet,
der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß,
wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher.
Rolf M. schrieb:> Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben?https://de.wikipedia.org/wiki/Piratensender
Es soll auch eine Partei geben, die sichc danach benannt hat, aber all
das kann man verschlafen, wenn man will.
Al Fine schrieb:> Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es> als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert> zu finden.
Ja nun, gelogen, siehe EU Recht.
MaWin schrieb:> Ja nun, gelogen, siehe EU Recht.
Nicht wirklich, soweit MS darauf hinaus will, dass zwischen MS und dem
Dritterwerber keinerlei vertragliche Beziehingen aufgebaut werden (vgl
Vermieter - Untermieter).
der Vergleich 100 Euro für 10 Euro hinkt ein wenig, da ist logisch ein
Haken dran! Aber wenn ich einen Fernseher bekomme der mit einer UVP 5000
Euro nun im Zuge einer Einführung einer neuen Serie kaufe und nur noch
Schrottpreis zahle, von mir aus 500 Euro, ist das nicht automatisch ein
gestohlenes Gerät. Windows wird auch immer wieder neu erfunden und das
alte dann verhökert. Freu mich schon auf die Version 11 oder so.
Christian M. schrieb:> Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau> auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je> 25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem> Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet,> der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß,> wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher.
So ist das nunmal, wer gestohlene Ware ankauft macht sich strafbar. Das
Verfahren wird eingestellt wenn Du "gutgläubig gehandelt" hat, also
aufgrund der Dir zur Verfügung stehenden Informationen davon ausgehen
konntest dass der Kauf sauber ist. Den Ärger hast Du trotzdem.
Das betrifft aber potentiell jeden Gebrauchtkauf, nicht nur
Softwarelizenzen.
Das witzige daran ist, das man eigentlich erwarten kann als User das ein
Discounter (Wie Edeka) die Rechtmäßigkeit der Ware die sie verkaufen
überprüfen.
Ich sehe kein Unterschied zwischen Edeka und z.b. ein Elektromarkt.
Immerhin vertraue ich seinen Produkten auch mein Leben an. Wenn die
Wurst vergiftet ist, habe ich auch ja ein Problem. Oder erwarten die
jetzt, das ich eine Analyse der Wurst mache ob die einwandfrei ist.
Ich denke das wird noch ein schönen Spaß werden.
Kann man dann eigentlich Edeka dafür in Regress nehmen, frage ich mich
gerade.
Al Fine schrieb:> MaWin schrieb:>> Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.>>>> Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen>> Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es> als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert> zu finden.
Das hätte Microsoft gerne, und sie behaupten es halt einfach weiter.
Percy N. schrieb:> Rolf M. schrieb:>> Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort>> genutzt wird?> Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne> bereits zweifelsfrei feststehen?
Ich zitiere nochmal:
"… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen …"
Keine Vermutungen, sondern Tatsachen. Von denen würde ich erwarten, dass
sie zweifelsfrei feststehen.
> Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt> werde?
Weil nur dann der Paragraph überhaupt eine Hausdurchsuchung
rechtfertigt. Auch hier nochmals das Zitat:
"… daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu
durchsuchenden Räumen befindet …"
Gut, da würde vermutlich eine Rechnung auch reichen, mit der der Kauf
belegt wäre.
> Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse;
Wenn denn der begründete Verdacht besteht, dass die Lizenz
weiterverkauft wurde.
> ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig> gehandelt wurde.
Dazu eine Hausdurchsuchung? Da könnte man den Käufer doch einfach nach
entsprechenden Belegen fragen.
>> Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich>> sein soll.> Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw> -verdacht nicht kenne.
Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen
Geldwäscherei. Da frage ich mich schon, ob das nicht einfach nur
behauptet wurde, weil sonst eine Hausdurchsuchung halt nicht
stattgefunden hätte. Aber wie du schon sagst:
> Um dich hierzu eine Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn;
Rolf M. schrieb:> Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen> Geldwäscherei.
Das ist nicht der von mir vermisste "genaue Tatvorwurf", sondern die
Bezeichnung des gesetzlichen Tatbestandes, unter den man das (hier
bisher unbekannte) vermutete inkriminierte Verhalten zu subsumieren
gedenkt.
Auf den Rest Deines Beitrages gehe ich nicht weiter ein; das führte
nicht weiter.
Ich habe ein paar Videos von dem Anwalt angesehen.
Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos
gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für
einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind, also Ex-EU, z.B. USA
oder China.
Diese Lizenzen sind jetzt in Deutschland (oder der EU) vereinzelt
verkauft worden.
Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden,
für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?
Dummes Zeugs schrieb:> Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist> sauber raus!
Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt?
Anarchist schrieb:> Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden,> für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?
Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser
Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen,
ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig
ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.
Soul E. schrieb:> Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob eine gerade gekaufte Lizenz> aus der Sicht von M$ legal und gültig ist. Dass die Aktivierung> funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.
Falls MS sich insoweit durchsetzen sollte, dürfte das noch im
Verhältnis Edeka-Endkunde interessant werden.
Soul E. schrieb:> Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser> Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen,> ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig> ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.
Es geht bei den ganzen Ermittlungen darum, dem Nutzer der Lizenz zu
unterstellen, dass ihm zum Kaufzeitpunkt der Lizenz klar sein müssen
hätte, dass es so günstig keine Lizenz von Win 10 Pro geben kann.
Aber gemäss OEM Urteil sind entbündelte Volumenlizenzen erlaubt. Die
Frage ist nur, wie billig kann so eine entbündelte Lizenz sein, wenn sie
für den EU Wirtschaftsraum vorgesehen ist?
Das Gleiche gilt ansonsten genauso für teure Retail Lizenzen. Angenommen
ein Händler kauft Retail-Lizenzen in China, die für den chinesischen
Wirtschaftsraum vorgesehen sind, und findet in Deutschland jemand, der
sie ihm für 250 Euro abnimmt...
Wie in den Videos auch berichtet wird, hätte MS auch einfach die
entsprechenden Installationen deaktivieren können, ohne die Gerichte
einzuschalten. Dann hätten sich die betroffenen Nutzer beim inzwischen
nicht mehr existenten Ebay-Händler schadlos halten müssen...
Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die
Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.
Soul E. schrieb:> Anarchist schrieb:>>> Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden,>> für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?>> Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser> Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen,> ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig> ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.
Ach dummes Zeugs, man konnte es telefonisch aktivieren.
Und der gute bei ms konnte in seiner dB nachsehen ob’s legal ist.
Anarchist schrieb:> Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die> Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.
Soweit ich verstehe, wurde das so noch nicht einmal von Microsoft
initiiert, sondern die Staatsanwaltschaft hat Wind davon bekommen, dass
ungültige Lizenzen im Umlauf sind und "musste ermitteln". Bei Straftaten
hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse.
Al Fine schrieb:> Bei Straftaten> hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse.
ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches
Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, kein Versuch über
die IMEI irgendwo eine Provider Anmeldung zu verfolgen.
Tierquälerei ist auch eine Straftat, die Polizei schickte mich zum
Tierschutz und dieser zur Polizei!
Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird
und manchmal nicht!
Joachim B. schrieb:> Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird> und manchmal nicht!
Ja, keine Ahnung, wie das gelaufen ist. Vermutlich irgendwie so, dass
Microsoft auf Edeka los ist, weil die halt im großen Maßstab Keys
entgegen irgendwelche Bestimmungen verkaufen, oder auch gegen den
Erst-Lizenznehmer, dass er die nach Deutschland verkauft.
Und dann stehen auf einmal X tausend ungedeckte Keys im Raum. In der
Größenordnung klingt das ja schon organisiertem Verbrechen.
Joachim B. schrieb:> ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches> Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt,
Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten, aus dem
genau das hervorgeht?
Ich hatte mir 2016 einmal eine Kopie der
Microsoft.com-WWW-Seite gespeichert, auf der
wohl Microsoft gerichtlich (?) "gezwungen"
wurde, endlich auf die im verlinkten PDF
enthaltenen "ungenauen Formulierungen" in
Deutschland/in der EU zu verzichten...
im PDF ab z.B.: "Hiermit werden Sie..."
Ben B. schrieb:> Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel,> die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für> Verhältnismäßigkeiten verloren.
Dazu kann man aktuell auch einen Beitrag in der MDR-Mediathek
runterladen:
"Hausdurchsuchung wegen fehlender Maske"
Hier bei Interesse der direkte Link:
https://odmdr-a.akamaihd.net/mp4dyn2/6/FCMS-65b3f7d0-0b97-4d84-a31f-3336da7bbef4-730aae549c28_65.mp4
Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die
Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja
in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben.
Hartmut schrieb:> Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die> Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja> in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben.
Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen
Buch geführt werden.
Um das noch einmal zu sagen: Wenn es da ein Problem mit solchen
Schlüsseln gibt, ist es ja durchaus richtig, das nachzuverfolgen.
Schließlich muss es den gutgläubigen Endkunden ja mitgeteilt werden,
dass es da ein Problem gibt und sie sich an den jeweiligen Händler
wenden müssen wegen Kaufpreiserstattung usw.
Ob eine polizeiliche Vorladung nun der freundlichste Weg dafür ist...
Besonders bedenklich sind solche Einlassungen wie von Solmecke im Video
oben: Daraus, in dem Rahmen zu sagen "Ja, der Key schien mir schon
billig. Ein echtes Schnäppchen" kann einem durchaus ein Strick gedreht
werden. Ein Spießrutenlauf. Wie youtube-Anwälte wohl sagen "Sprich
niemals mit der Polizei! Das kann nicht zum eigenen Vorteil sein."
Percy N. schrieb:> Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten, aus dem> genau das hervorgeht?
zu lange her und mit der Besitzerin verschwunden.
Wenn das nochmal passiert bist du der Erste der den Schrieb bekommt!
dieser scheissverein sollen erstmal ihre exchange und andere lücken
stopfen bevor sie irgendwen verklagen.
diesen mist hört man schon seid exchange existiert...
ps: text ohne rechtschreibung
:)
Naja, die ganzen Artikel von heise, golem usw. halt.
Sehr interessant fand ich noch dieses Video von einem Jura-Professor.
Bezieht sich zwar auf die USA aber das Prinzip ist universal.
https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE
Joachim B. schrieb:> Wenn das nochmal passiert
Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei
Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es
einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat
also offenkundig so nicht stattgefunden.
Dieter schrieb:> Vielleicht solltest Du erst mal Deinen Link lesen.
Vielleicht solltest Du versuchen, ihn zu verstehen. Die
Bedienungsanleitung hatte ich ja schon gegeben.
Al Fine schrieb:> Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen> Buch geführt werden.
Bei Edeka?
Anarchist schrieb:> Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die> Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.
Wenn es um Geldwäsche geht, ist mit Sicherheit nicht MS die Triebfeder.
Andererseits hat MS durch die Ermittlungen Vorteile, da sie an die
Ermittlungsergebnisse kommen. Das deutsche Zivilprozessrecht gibt dem
Kläger weitaus weniger Rechte als das US-amerikanische; daher ist MS
tatdächlich auf die Inquisition der StA angewiesen und zur Teilhabe
berechtigt.
Al Fine schrieb:> Ich denke schon: da hat man wohl Guthabenkarten gekauft und konnte die> bei Lizengo einlösen.
Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der
Käufer aufgenommen hat?
Percy N. schrieb:> Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der> Käufer aufgenommen hat?
Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...
Anarchist schrieb:> Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos> gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für> einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind
Na und ?
Ich kaufe alles mögliche aus 'anderen Wirtschaftsräumen'. z.B. Bücher,
Produkte ohne deutsche Bedienungsanleitung, Filme, Autos deren
Modellreihe nicht in Deutschland am Markt ist, Lebensmittel deren Marken
es hier zwar auch gibt aber mit anderen Inhaltsstoffen.
Das hat der Hersteller auch nicht für Deutschland vorgesehen. Aber
glücklicherweise gesteht mir der Gesetzgeber mehr Freiheiten zu, als ein
eventueller Knebelvertrag des Herstellers das will.
Percy N. schrieb:> Wenn es um Geldwäsche geht
Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für
den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den
Knast bringen will.
Erfinde einfach einen Vorwurf. Etwas was sich ergeben würde, wenn die
Person etwas begangen hätte.
Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von
lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.
Gerold schrieb:> Dummes Zeugs schrieb:>>> Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist>> sauber raus!>> Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt?
Dass da nichts kommt, war bei deinem dümmlichen Nick zu erwarten.
Im Zeitraum nach dem EU-Urteil, das Lizenzen weiter verkauft werden ,
gab es aber auch noch Änderungen des US-Exportrechts auch bei der SW. Im
Vorfeld zu TTIP (über die Hintertür das Abkommen mit Kanada) können
Lizenzen beschränkt werden, so das eine Ausnahmegenehmigung beim
Hersteller eingeholt werden muss. Zum Beispiel bei einer Anwendung gilt
dessen Lizenz nur für Deutschland, die im europäischen Nachbarland
mitgenutzt werden soll. Aber auch hier gilt, das der normale Käufer das
nicht nachprüfen kann. Das steht dann in den Details der
Lizenzbedingungen. Aber wer ist schon in der Lage das alles zu verstehen
und die nur mit den Urteilsnummern angegeben US-Urteile irgendwie
nachzuvollziehen.
Zweiter Punkt ist, das sich sogar google der chinesischen Zensur beugte
und daher Suchergebnisse entsprechend gefiltert werden. Es könnte daher
auch Unterschiede beim Betriebssystem geben.
Daher folgende Hypothese: Das heißt der Kunde könnte eine Lizenz des
Herstellers nach chinesischen Regierungsvorgaben (vielleicht für
bestimmte Add-Ons vorbereitet) erworben haben. In Europa wäre diese aber
nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig. Daher gäbe es hier
vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb teurer sei wegen des
Datenschutzmehrwertes. Aber das kann der gewöhnliche Kunde gar nicht
wissen, wenn er nicht gerade bei einer der
Cyber-Sicherheitsspezialistenfirmen oder Agenturen arbeiten würde.
Dann wäre es den Beschuldigten anzuraten bis zum europäischen Gericht
durchzuklagen um zu erreichen das alle Strafzahlungen zurückgenommen
werden unter der Voraussetzung, dass alle Betroffenen für den korrekten
Preis eine Lizenz nach EU-Bedingen zum Nachkaufen angeboten wird.
MaWin schrieb:> Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für> den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den> Knast bringen will.
Woher gast Du den Quark? Capone wurde Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas
Anderes ist.
Percy N. schrieb:> Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei> Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es> einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat> also offenkundig so nicht stattgefunden.
wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um
Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte
wurde es mir so mitgeteilt.
Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
Rundordner getan?
Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!
Joachim B. schrieb:> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage> Rundordner getan?> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!
Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine
erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.
MaWin schrieb:> Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von> lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.
Pizzerien gehören zu den Betrieben, in denen gern unauffällig Geld der
'Ndrangheta gewaschen wird. Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €.
Percy N. schrieb:> Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas> Anderes ist.
Aha.
Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im
Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden.
Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken.
Al Fine schrieb:> Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...
Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da
MS-"Lizenzen" gekauft hat.
Langsam wird's bescheuert. Dieters Obstruktion war wesentlich
geschickter, jedenfalls zu Anfang.
Percy N. schrieb:> Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €.
Und den Käufern der Pizza wird "Geldwäsche" vorgeworfen
und daraufhin dann eine Hausdurchsuchung "veranstaltet"?
Da hätte ich doch gerne einmal einen sauberen Link zu,
oder "glaubst" Du das wieder nur?
Percy N. schrieb:> Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine> erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.
ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe
Klagehöhe!
Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem
langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar
schriftlich beweisen!
Das Notarurkunden ausgestellt werden die so nicht mal hätten gemacht
werden dürfen wie Beurkundung ohne das sich Personen ausweisen können
oder gar Vollmachten vorlegen! (nach meinem persönlichem
Rechtsverständnis kann ein Notar keine Beurkundung vornehmen wenn weder
eine Vollmacht vorliegt noch der sogenannte Verkäufer sich nicht
ausweisen kann und dem Notar nicht mal persönlich bekannt ist, aussedem
dürfen Gelder vom Notarunderkonto dann auch nicht ausgezahlt werden und
trotzdem ist es passiert)
Aber warum soll ich einen Juratheoretiker falsche Praxis nachweisen?
Murphy ist überall!
Recht haben (dem Gesetz nach) ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz
andere Sache.
MaWin schrieb:> Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im> Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden.
Schau an, immrrhin das hast Du begriffen. Was also sollte dann der
Rekurs auf Capone im Zusamnenhabg mit Geldwäsche?
> Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken.
Das scheint bei Dir nicht zu reichen, deshalb etwas zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html
Ja, schau an, §§ 373 f. AO definieren auch taugliche Vortaten der
Geldwäsche, das war es aber auch schon. Insbesondere ist
Steuerhinterziehung selbst weder Geldwäsche noch eine duesbezüglich
taugliche Vortat.
Lass das mit dem Nachdenken lieber, dabei kommt nicht zuverlässig
Sinnvolles heraus.
Joachim B. schrieb:> hies es nur kein öffentliches Interesse, ...
Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der
knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen
wird, wenn Zeit übrig bleibt.
Das war vor vielen Jahren bei meinem Mountainbike auch so gewesen. Das
Rad wurde vor dem Schwimmbad geklaut. Es war nur noch das durchgetrennte
Schloss zurück geblieben. So endete der Nachmittag in einem Triathlon.
Radfahren, schwimmen, laufen.
Joachim B. schrieb:> ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe> Klagehöhe!
Ich weiß nicht, was Du jetzt meinst, aber ich habe nie behauptet,
dass,Du ausschließlich Unsinn verzapfst.
> Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem> langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar> schriftlich beweisen!
Ja, da läuft manchmal etwas schief; das wurdeyauch nie bestritten.
Joachim B. schrieb:> nach meinem persönlichem Rechtsverständnis kann ein Notar keine> Beurkundung vornehmen wenn weder eine Vollmacht vorliegt noch der> sogenannte Verkäufer sich nicht ausweisen kann und dem Notar nicht mal> persönlich bekannt ist,
Er darf nicht, aber er kann sehr wohl, auch wenn Hobbyjuristen das nicht
einsehen mögen. Kriminelle gibt es überall, auch unter Richtern,
Staatsanwälten, Rechtanwälten und Notaren, wenngleich die dort wohl
etwas dünner gesäht zu sein scheinen als zB unter Ärzten und Apothekern.
Das ändert aber nichts daran, dass Deine Geschichte so, wie Du sie
erzählt hast, nicht stimmt: Da nach der jetzigen Darstellung die StA nie
mit dem Vorfall befasst war, hat es auch nie die Einstellung eines
Ermittlungsverfahrens gegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html
Der Vollständigkeit halber: die jetzige Version Deines Abenteuers glaube
ich auch nicht, aber für die Kneipe nach dem dritten Schoppen mag sie
taugen. Viel Erfolg damit!
Dieter D. schrieb:> Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der> knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen> wird, wenn Zeit übrig bleibt.
Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich
nicht detailliert entgegentreten.
Dieter D. schrieb:> In Europa wäre diese aber nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig.> Daher gäbe es hier vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb> teurer sei wegen des Datenschutzmehrwertes.
Bei Word und Excel?
Es ging btw auch um Lizenzen für den Raum Bulgarien.
Percy N. schrieb:> Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich> nicht detailliert entgegentreten.
"Wann besteht kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung?
Bei Vergehen, also Straftaten, bei denen im Gegensatz zu Verbrechen
keine Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ist,
kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des
Täters oder der Täterin als gering anzusehen ist und kein öffentliches
Interesse an der Strafverfolgung besteht."
Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten
bis zu zehn Jahren bestraft.
Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten
der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch.
Percy N. schrieb:> Joachim B. schrieb:>> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage>> Rundordner getan?>> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!>> Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine> erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.
Bei einem geklauten Handy reißt sich in DE keine Polizei den A**** auf.
Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen
"Geringfügigkeit". Und ja, die Polizei hat sich nicht im Geringsten
dafür interessiert, wen der Junky/Dealer mit dem geklauten Handy
angerufen hatte. So was verläuft üblicherweise einfach im Sande... Das
war noch zu der Zeit, wo die Tastensperre nicht per Pin gesichert werden
konnte.
Und so lange die Provider auch mit geklauten Telefonen Umsatz generieren
können, werden auch die IMEIs nicht gesperrt.
Dieter D. schrieb:> Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten> bis zu zehn Jahren bestraft.
Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders
schwerer Duebstahl in Sicht.
> Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten> der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch.
Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; hier § 153 StPO
anonym einzuführen führt nicht weiter, da von "geringer Schuld"
nirgendwo die,Rede war.
Vgl insoweit auch § 171 StPO, Nr 89 MiStra.
Percy N. schrieb:> Al Fine schrieb:>> Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...>> Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da> MS-"Lizenzen" gekauft hat.>> Langsam wird's bescheuert.
Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher
weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?
Roland E. schrieb:> Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen> "Geringfügigkeit".
Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns?
Rolf M. schrieb:> Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher weiß man dann,> wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?
Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können?
Percy N. schrieb:> Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders> schwerer Duebstahl in Sicht.
Es wäre besser, wenn Du merken würdest, das die Nebenthemen gewechselt
haben könnten und von einem anderen Blickwinkel aus beleuchtet werden.
Percy N. schrieb:> Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; ...
Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat. Den
Beitrag habe ich extra für Dich, als kostenlose Unterstützung, hier noch
einmal verlinkt:
Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"
Percy N. schrieb:> Roland E. schrieb:>> Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen>> "Geringfügigkeit".>> Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns?
Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du
dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das
ist eben das echte Leben [tm]. Es ist nach zehn Jahren+1 durch den Ofen
gegangen.
Ähnlich gründlich werden in DE sämtliche "Bagatelldelikte" behandelt. Ob
das der berühmte Parkrempler oder andere Sachbeschädigungen (Autos
zerkratzen/anzünden oder Grafitis) geht. Nach 6 bis 8 Wochen kommt Post
und Ende.
Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird
beschämend für die dt Rechtspflege. Sowohl mein Telefon mit 600DM) als
auch das Auto mit 550Euro Schaden waren jeweils höherwertig als eine
Windows 10 Vollizenz. Dem Typ dem sie letzte Woche den T6 abgefackelt
haben wird auch ein ähnliches Schicksal ereilen.
Dieter D. schrieb:> Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat.
Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es
hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht.
Roland E. schrieb:> Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du> dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das> ist eben das echte Leben [tm].
Und in diesem echten Leben wurde also Dein einer Fall meistens so
behandelt, schau an.
2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften 592 451 Fälle von Betrug
oder Unterschlagung abgeschlossen; davon 74 505 durch Einstellung wegen
Geringfügigkeit. In 82 466 Fäälen wurde angeklagt, in 61 148 Fällen ein
Strafbefehl beantragt.
Quelle: DeStatis, Fachserie 10 Reihe 2.6
Aber das fand halt nicht in Deinem "echten Leben" statt. Marx hat nur
teilweise Recht: Das gesellschaftliche Sein bestimmt nur dann das
Bewusstsein, wenn man seine Umwelt auch wahrnimmt.
Roland E. schrieb:> Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird> beschämend für die dt Rechtspflege.
Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das
allgemeinverständlich darlegen?
Nachdem sich hier nur noch gegenseitig munter Blödsinn, Schwachsinn, ...
unterstellt wird, auf frühere Episoden verwiesen wird, also in der Sache
seit längerem nichts mehr kommt, kann der Thread verlustfrei geschlossen
werden.
Ausgeufert ist er ja bereits.
Percy N. schrieb:> Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können?
Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte
gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte. Das waren keine
Windows-Keys in den Regalen. Das steht aber alles oben schon.
Also: Die Kunden haben bei Edeka eingekauft und sind damit bei Lizengo
gelandet. Online, Internet, User-Account - das wird da alles haarklein
vermerkt gewesen sein.
Al Fine schrieb:> Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte> gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte.
Siehst Du, darauf wollte ich hinaus: Du hattest gemutmaßt, bei den
Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden.
Schön, dass Du jetzt Deinen Irrtum bemerkst.
Percy N. schrieb:> Du hattest gemutmaßt, bei den> Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden.
Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist
auch einer.
Anwälte verklagen grundsätzlich alles und jeden, wenn sie damit Geld
verdienen können. Wegen noch so belangloser scheiße. Je belangloser und
mehr Personen mit dem gleichen kram ausgemolken werden können, desto
besser für die.
Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten,
mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da
reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling
kontrolliert zu werden.
Ich habe auch gehört bei so einer Durchsuchung sind die nicht
zimperlich, und machen gerne mal was kaputt.
Also es gibt im Grunde genug Möglichkeiten der Willkür, um wegen noch so
belangloser Dinge eine Hausdurchsuchung zu veranstalten. Das sind
einfach Tatsachen.
DANIEL D. schrieb:> Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten,> mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da> reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling> kontrolliert zu werden.
Ja! Du kannst auch einfach unter Terrorismusverdacht stehen, weil du
eine verschlüsselte eMail versendet hast. Die theoretischen
Möglichkeiten sind grenzenlos!
Percy N. schrieb:> Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es> hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht.
Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben
Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des
Verdächtigen geht.
Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der
betreffende Beitrag zum Nachlesen:
Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"
Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es
anscheinend eine Fehlschaltung.
Kundendaten sind sind bei Edeka ja auch vorhanden, wenn auch nicht von
jedem Kunden. Aber immerhin von denen:
Zahlung an der Kasse per App (registriert, personenbezogen) auf dem
registrierten Smartphone.
"Haben Sie die Deutschland-Card?"-Frage der Kassiererin
(stellvertretendes Markenbeispiel), selbstverständlich sind da
Kundendaten hinterlegt, offen, frei lesbar.
Zahlung an der Kasse via Bankeinzug, "bitte Ihre Pin eingeben", direkter
Bezug zur Kundenidentität.
Bleibt lange in der Buchhaltung vom Edeka. Und der jeweiligen Hausbank.
Dieter D. schrieb:> Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben> Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des> Verdächtigen geht.> Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der> betreffende Beitrag zum Nachlesen:> Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"> Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es> anscheinend eine Fehlschaltung.
Bist Du sö blöd oder tust Du nur so?
Ich schrieb über einen Fall des § 103 I 1 StPO und Du hieltest entgegen,
dass die Voraussetzungen des § 103 I 2 nicht erfüllt seien, worauf es in
diesem Zusamnenhang überhaupt nicht ankommt.
Rolf M. schrieb:> Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher> weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?
Folgende Wege gibt es:
a) Mit der EC oder Kreditkarte gezahlt, dann ist es aus dem Kassensystem
noch eine Zeit lang herauszuholen.
b) Zusätzlich PayBack-Karte mit durchgezogen, dann wurde der Einkauf
damit verknüpft.
c) Für den Rechner ein Windows-Konto angelegt. Somit sind dort Daten wie
Email und Adressen hinterlegt. Wenn nicht, dann halt über MS-Services,
Skype, Online Datenspeichervolumen so wie OneDrive, MS Teams vom
Homeschooling oder Homeoffice, die auf dem Rechner installiert wurden
und genutzt werden.
d) Abfrage beim Provider welche IP zu bestimmter Uhrzeit/Datum welcher
Adresse zugeordnet war. Wer da nicht mitspielt, dem könnte man bei der
nächsten Lizenzverlängerung einfach wesentlich weniger Rabatte
einräumen.
Und Du, "Percy"?
Bist Du so blöd oder tust Du nur so?
Edeka hat keine Daten von seinen Kunden?
Auch nicht, wenn die Kunden jeweils eine Einzugsermächtigung erteilt
haben?
Glaubst nur Du selbst das, oder soll das Forum hier glauben, was Du
sagst?
Fragen über Fragen...
Ich sags ja, der Thread bringt nichts neues mehr zu Tage, er kann
geschlossen werden.
Der Juraphantast Percy reitet nur wieder seinen Ego-Trip.
Selbst möchte er Gericht halten über andere, die ihm hier öffentlich
Schreiben der Staatsanwalt vorzulegen hätten, damit "er" noch seinen
Senf dazugeben, darüber "urteilen" kann.
Ungefragt, ungewünscht. Eigenermächtigt.
Dabei "weiss" er verallgemeinernd dann ganz genau, dass es nicht so ist,
wie geschildert.
Vorher geschildert. Kann gar nicht sein.
Mir wollte er einst erklären, welche Telefonanlage und welcher
"Zusatzwecker" zwingend in der Praxis meines Vaters installiert gewesen
sein "muss".
Aber nicht war.
Ich ging da ein und aus, er war da nie, weiss weder Klarname noch Ort.
Und "doch" "weiss" er es besser, ganz anonym.
Der Typ ist einfach krank. Profilneurose.
Er "weiss" sogar, "dass" mein Vater als Arzt "Trinkgelder genommen hat",
oder auch nicht, Hauptsache "er weiss was".
Mein Vater rechnete als Arzt einfach mit der AOK ab. Die gibt keine
Trinkgelder.
Aber sowas würde für den Troll "Percy N." nicht zählen.
Er weiss ja nicht nur "besser", wie sich jede Polizeidiensstelle
verhält, sondern auch jede allgemeine Ortskrankenkasse. Ider hede
Staatsanwaltschaft.
DANIEL D. schrieb:> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.
Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ...
Hier laufen genügend Fanboys herum, keine Sorge!
Percy N. schrieb:> Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ...
Dieses kontaktlose Bezahlen habe ich ja direkt deaktiviert, einfach weil
es mir auf den Sack ging, dass das auf einmal funktioniert hat, ohne
dass man mich gefragt hat ob ich das will.
Aber man hat ja nicht immer die Motivation zur bank zu laufen und
benutzt dann doch irgendwann die EC-Karte.
Al Fine schrieb:> Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist> auch einer.
Wie wohl?
Al Fine schrieb:> Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit> beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken> im Einzelfall gehen?> EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben.> Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben?
Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen?
Allerdings scheinen gerade die über Edeka verkauften Schlüssel nicht die
Hauptzielrichtung zu sein:
https://amp.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Windows-10-Staatsanawaltschaft-Billig-Keys-29864659.html
"IT-Experte Born vermutet außerdem, es ginge vor allem um besonders
günstige Keys von nur wenigen Euro. Kunden des kürzlich abgeschalteten
Key-Händlers Lizengo, der sogar Microsoft-Schlüssel bei Edeka handelte,
müssten sich demnach keine Sorgen machen."
Percy N. schrieb:> 2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften 592 451 Fälle von Betrug> oder Unterschlagung abgeschlossen;
Korrektur: das muss natürlich heißen "Diebstahl und Unterschlagung".
C&P ist manchmal zuverlässiger als selbst zu schreiben ...
Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?
Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows
Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.
Percy N. schrieb:> Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen?
Das "da" bezieht sich nicht auf Edeka, auch wenn es im Satz vorher
auftaucht... Die Information, dass die Keys von Edeka verkauft wurden,
gab es. Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das
ist der Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!
Al Fine schrieb:> Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der> Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!
Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden
habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50
Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt
sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein
musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten
werden dürften.
Offen bleibt die Frage, woraus die Kunden auf eine als Vortat einer
Geldwäsche taugliche Straftat hätten schließen können sollen.
... schrieb:> Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?> Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows> Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.
Aufpreis einen deutschen PC-Händlers: 99€ für Windows Home und 139€ für
Pro, inkl Installation. Bei Dell reduzierte sich 2019 der Preis eines
guten Notebooks bei Ubuntu statt Windows um 70€.
Percy N. schrieb:> In diesem Zusammenhang stützt> sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein> musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten> werden dürften.
Das mag man sich aber auch bei Angeboten im Supermarkt denken - oder
beim Schlussverkauf. Es ist für Einzelpersonen nahezu unmöglich, das
wirtschaftliche Kalkül hinter angeboten zu verstehen.
Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem)
Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen,
dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Gegenteilige Annahme
entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist, dass so ein Key nur illegal
sein kann, müsste die Polizei eBay-Listings durchforschen. Suchfilter
"Windows 10, <10€ - *Ping!* Wir rücken aus!" Dazu wäre der Staat in der
Pflicht. Die Polizei kann bei "offensichtlichem" vorliegen einer
Straftat nicht einfach wegschauen.
Al Fine schrieb:> Windows 10, <10€ - *Ping!*
ist jetzt 10€ die Grenze?
Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an
Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt?
Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal
aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.
Al Fine schrieb:> Die Gegenteilige Annahme entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist,> dass so ein Key nur illegal sein kann, müsste die Polizei eBay-Listings> durchforschen. Suchfilter "Windows 10, <10€ - Ping! Wir rücken aus!"> Dazu wäre der Staat in der Pflicht. Die Polizei kann bei> "offensichtlichem" vorliegen einer Straftat nicht einfach wegschauen.
Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte
man ausgesprochen zurückhaltend umgehen.
Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen;
ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose
"strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel.
ACDC schrieb:> Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an> Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt?
Dann gewinnt der Kunde tatsächlich zumindest strafrechtlich an
Sicherheit, da er sich nicht mehr so leicht Bösgläubigkeit oder
leichtfertige Gutgläubigkeit vorhalten lassen muss.
Percy N. schrieb:> Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte> man ausgesprochen zurückhaltend umgehen.>> Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen;> ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose> "strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel.
Äh, moment. Es geht hier um die unterstellte "Offensichtlichkeit". Die
kann so nicht gegeben sein, denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in
der Pflicht, ebenso wie die Polizei.
Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und
dergleichen. Irgendwie scheint mir die Argumentation logísch nicht
schlüssig.
... schrieb:> Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?> Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows> Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.
Man kauft das Notebeook, installiert was richtiges drauf und verkauft
die Lizenz alleine weiter - aber halt nicht für 5 €, weil der Preis ja
anscheinend quasi illegal sein muss, sondern für mindestens 100€.
ACDC schrieb:> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.
Aber Microsoft sagt ja, dass das kein Indiz für die Legalität des
Schlüssels ist. Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das
dann erkennen kann.
Freilich ergibt sich auch die Frage, wozu es die Aktivierung dann
überhaupt gibt.
ACDC schrieb:> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.
Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die
Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Nutzer bist. Bei
einem nicht so ganz legalen aber echten Key ist ein Missbrauch folglich
zunächst nicht feststellbar.
Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert
wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern
beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 gleichzeitige
Nutzungen mit dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann
10000x als Einzellizenz verkauft, fällt das auch Microsoft erst nach
einer Weile auf.
Rolf M. schrieb:> Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das> dann erkennen kann.
Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl
elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie vmtl nicht legal.
Eine Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum
möglich.
(prx) A. K. schrieb:> ACDC schrieb:>> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal>> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.>> Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die> Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Besitzer der> Lizenz bist. Bei einer nicht so ganz legalen aber echten Lizenz ist ein> Missbrauch folglich zunächst nicht feststellbar.
Das kann Microsoft aber eigentlich auch egal sein. Wenn die Lizenz
gültig ist, ist ja Microsoft nicht der Betrogene.
Wenn jemand auf der Straße einen Audi klaut, ist das ja Audi als Firma
auch egal.
> Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert> wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern> beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit> dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als> Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf.
Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten
Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben.
(prx) A. K. schrieb:> Rolf M. schrieb:>> Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das>> dann erkennen kann.>> Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl> elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie es eher nicht. Eine> Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum möglich.
Und da fragt sich dann, ob in dieser Situation der Kunde nun der Täter
oder das Opfer ist. Microsoft stellt ihn halt gerne als Täter hin, um
abzuschrecken.
Percy N. schrieb:> Bist Du sö blöd oder tust Du nur so?
Kann doch jeder selber Lesen, das erster Satz die Durchsuchung nach
Personen und Beweismittel anspricht und der zweite Satz nach Personen,
der zweite Absatz das Ergreifen der Person unter anderem beim
Rechtsbeistand (Anwalt) betrifft.
Der erste Satz betrifft schwere Straftaten. Im zweiten Satz sind
zusätzlich auch besonders schwere Straftaten aufgeführt. Der zweite Satz
deckt zusätzlich ab, wenn eine solche Person zu einem Nachbar von Dir
geflüchtet sein könnte, sicherheitshalber auch bei Dir zu suchen und
Deine Wohnung mit Namen auch mit aufzunehmen.
Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen
Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte
durchsucht werden dürfen. Mit den Begriffen unter dem Mauszeiger sind
solche Sachverhalte durchaus zu finden.
Viele haben den Paragraphen gelesen und das durchaus auch so gesehen.
Rolf M. schrieb:> Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten> Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben.
Yep. Um das wasserdicht zu kriegen, müssten sämtliche Formen von
Lizenzen abgeschafft werden, mit denen ein Key für N Installationen
verwendet werden kann. Statt dessen müsste es individuelle Schlüssel für
jedes einzelne Gerät geben. Damit tritt MS jedoch den wichtigen
Unternehmenskunden massiv auf die Zehen, da die nun erheblichen
Mehraufwand haben.
Im Rechner selbst einprogrammierte Keys sind problemärmer
individualisierbar. Den Massenherstellern ist das zumutbar, nicht viel
komplizierter als die individualisierte MAC-Adresse.
(prx) A. K. schrieb:> Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert> wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern> beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit> dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als> Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf.
Bei den Volumenlizenzen wird die Sache echt unübersichtlich: Bei
Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel
billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft?
Mal eine Referenz eines Klassikers: https://winrar.de/preise.php
da ist man bei 500 Stück schon bei einem Viertel des Stückpreises.
Ich würde also noch nicht einmal unterstellen, dass die Aktivierungen da
notwendig doppelt verkauft werden (was wiederrum Betrug wäre).
Al Fine schrieb:> denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in der Pflicht, ebenso wie die> Polizei.
Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb
die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern.
> Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und> dergleichen.
Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das
hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein
Polizist gefolgt wäre.
Mir ist es so herum lieber; so oft werde ich nicht viktimisiert.
Al Fine schrieb:> Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel> billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft?
Kann es auch nicht geben, weil in dieser Dimension Verhandlungsmasse.
Percy N. schrieb:> Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb> die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern.
Nicht die Strafverfolgung. Aber es gibt zunehmend Bestrebungen,
Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches
verantwortlich zu machen. Was ein gewisses Eigeninteresse auslösen kann.
Percy N. schrieb:> Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das> hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein> Polizist gefolgt wäre.
Yep. Je narrensicherer Lizenzierungen werden, desto näher rückt man
diesem feuchten Traum Seehofers.
Dieter D. schrieb:> Der erste Satz betrifft schwere Straftaten
Ja, auch schwere. Aber nur solche? Woraus ergibt sich das Deiner Meinung
nach?
Und was hat das mit den von Dir in Bezug genommenen Katalogtaten des
Satzes 2 zu tun?
Dieter D. schrieb:> Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen> Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte> durchsucht werden dürfen.
Nein, war es nicht. Du hast schlicht die Zielrichtung der jeweiligen
Maßnahme übersehen. Und von der Durchsuchung einer Person war ohnehin
nicht die Rede.
Spar Dir bitte Deine Rabulistik für aussichtsreichere Angelegenheiten.
(prx) A. K. schrieb:> Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, Zwischenhändler und Plattformbetreiber> wie Amazon oder Ali-Express für Manches verantwortlich zu machen. Was ein> gewisses Eigeninteresse auslösen kann.
Ja, siehe z.B. auch die umstrittenen Upload-Filter.
(prx) A. K. schrieb:> Aber es gibt zunehmend Bestrebungen,> Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches> verantwortlich zu machen.
Wobei es bestimmt schon eine gewisse Verantwortlichkeit gibt: Die
SilkRoad wurde ja vermutlich aus gewissen Gründen nicht auf öffentlichen
Servern gehostet. Wenn es so einfach wäre "Ja, wir betreiben ja nur die
Plattform... Schicken Sie uns einfach die Links zu den Drogen- und
Waffenangeboten und wir löschen die dann." sähe auch das öffentliche
Internet vermutlich anders aus.
(prx) A. K. schrieb:> feuchten Traum Seehofers.
Das ist auch nur einer von vielen. Zum Thema Hausdurchsuchungen ist sein
maizierabler Amtsvorgänger interessanter; wimre war er eine der
Haupttriebfedern für die Verschärfung des § 244 StGB (Einbruchdiebstahl
in Wohnungen). Zweck war angeblich der bessere Schutz des
Wohningsinhabers, da der bekanntlich durch das Eindringen Fremder in
seinen höchstpersönlichen Schutzbereich schwer traumatisiert wird.
Richtig wäre insoweit gewesen, § 123 StGB (Hausfriedensbruch)
entsprechend anzupassen, der bezeichnet das angeblich uu schützende
Rechtsgut deutlich treffender. Das hat man aber nicht getan. Ob das wohl
damit zusammenhängt, dass ein solcher auch durch eine rechtswidrige
Haussuchung begangen werden kann?
DANIEL D. schrieb:> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja> gruselig.
Das wird demnächst abgeschafft (Vorbild Schweden 2030). Dann kriegen Die
dich Auch !
Und selbst wenn die aktuelle Regierung dich nicht verfolgt. Die Nächste
freut sich über die vorhandenen Möglichkeiten und wird sie nutzen.
Hartmut schrieb:> Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine Onlinepetition zu> starten und wie könnte die lauten?
Es ist völlig richtig, dass der Handel unterbunden wird und auch, dass
die User aufhören müssen, die Keys zu nutzen, wenn derartige Probleme
bekannt werden. Der allgemeine Presse-Rummel stellt die Sache vermutlich
arg reißerisch dar (FUD). Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten
da bei der Polizei einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft.
Hier ist mein Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch
vorkommen? Das müssen die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es
das im Wesentlichen.
Hartmut schrieb:> Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine> Onlinepetition zu> starten und wie könnte die lauten?
Nein. Sinnvoll wäre, derartiges privat nicht zu verwenden.
Al Fine schrieb:> Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten da bei der Polizei> einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft. Hier ist mein> Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch vorkommen? Das müssen> die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es das im Wesentlichen.
Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein? Mir ist
busher nur bekannt, dass
a) die StAen intensiv nach Verkäufen von Schlüsseln für Banalbeträge <
5€ suchen
b) Edeka und Lizengo zu deutlich höheren Preisen Schlüssel aus
ausländischen Verträgen verkauft haben sollen.
Ob da überhaupt ein Zusamnenhang besteht, ist mir bisher nicht klar.
Al Fine schrieb:> Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem)> Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen,> dass alles mit rechten Dingen zugeht.
davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte
auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht
mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle
Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM
Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden
und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also
betrogen!
Joachim B. schrieb:> davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte> auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht> mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle> Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM> Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden> und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also> betrogen!
Na ja das kann man ja nicht unbedingt sagen, wenn ein Kunde den Product
Key mehrfach verwendet, kann der Verkäufer dann ja auch nichts dazu.
Joachim B. schrieb:> Ich wurde hier also betrogen!
Nicht zwingend. Deine Darstellung lässt auch die Möglichkeit offen, dass
Dein Händler betrogen wurde.
Deine Interpunktion hingegen eröffnet nahezu Hekatomben
unterschiedlicher Textauslegungen.
Percy N. schrieb:> Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein?
Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige
fünfstellige Zahl". Grundsätzlich war nicht klar ersichtlich, ob das
jetzt die Zahl an Hausdurchsuchungen war (haha).
Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht
klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.
Lizengo hat seinen Sitz in Köln (gehabt), also in Deutschland.
Offenbar hat sich die deutsche Staatsanwaltschaft auf einen deutschen
Händler fokussiert, weil man da einfach an die Daten rankommt.
Wie die Staatsanwaltschaft an Ebay-Händler rankommt, ist mir
schleierhaft, denn üblicherweise verschwinden solche Key-Händler auf
Ebay genauso schnell wieder wie sie gekommen sind. Klar hat Ebay auch
danach noch die Daten und Verkäufe gespeichert, aber wenn der Händler
bei Ebay nicht mehr erscheint, sollte er auch bei der Staatsanwaltschaft
nicht auf dem Schirm auftauchen.
Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern
kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den
USA oder China ansässig ist.
Al Fine schrieb:> Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige> fünfstellige Zahl".
Das war, soweit ich mich erinnere, die Gesamtzahl an Vorgängen im
Bereich § 106 UrhG in sieben Jahren; Golem-Artikel von oben?
Die aktuellen Haussuchungen dürften deutlich weniger sein; und ob
überhaupt ein Edeka- oder Lizengo-Kunde betroffen ist, ist unklar.
Beim GF von Lizengo hingegen wurde wohl durchsucht.
Anarchist schrieb:> Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern> kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den> USA oder China ansässig ist.
Richtig! Man kauf den einfach irgendwo, wo es sowieso keine Gesetze gibt
und beruft sich darauf, dass auf dem Splash-Screen ja nicht "Windows"
sonder "Windoze" steht, weil das irgendwer zurecht gehackt hat. Aber
"voll Windows- kompatibel". Der Lizenz-Schein ist handgeschrieben "Is
gut - was du willst".
ACDC schrieb:> Danke chip :)> Was nun?> Nach 6 Tagen alles vorbei?
Das stand doch dabei:
"Beachten Sie dabei aber, dass die Angebote nicht in jedem Fall immer
halten, was sie versprechen. Die Gültigkeit der angebotenen Keys und die
Rechtmäßigkeit der Angebote liegt zudem in der Verantwortung der
jeweiligen Händlers/Anbieters."
ACDC schrieb:> Was nun?>> Nach 6 Tagen alles vorbei?
Warum auch nicht? Es ist ja (noch?) gar nicht gegen das Modell von
Lizengo geurteilt worden, soweit ich weiß. Die sind schon auf dem Weg
konkurs gegangen. So einen Rechtsstreit muss man sich erstmal leisten
können: Da kann Lizengo zig mal versichern, dass die das anwaltlich
haben prüfen lassen und dem Kunden die rechtsicherheit garantieren etc.
pp.
ACDC schrieb:> Dann kann man doch chip abschalten?> Die Information sind dann überflüssig.
Vermutlich war der schöne Artikel schon fertig, als die Bedenkenträger
anklopften. Da schreibt man einfach so einen Warnhinweis dazu, und schon
kann es weitergehen.
Die c't hatte da mal im Zusammenhang mit einem unkoscheren Inserenten
deutlich mehr Eier in der Hose. Das Inserat wurde zwar gedruckt, weil es
schon abgesetzt war, wurde aber mit einem knallroten Warnhinweis
übedruckt.
Chip ist halt Chip. Computerbild auf Hochglanz gequält, aber nicht ganz
so chaotisch.
The part of me that needs you most schrieb im Beitrag #6619047:
> @Roland>> Schinde Dich nicht weiter. Wenn ein bestimmter Vogel auftaucht, kann man> nur noch entnervt die Biege machen.
Das Percy in einer sehr kleinen idealisierten Blase lebt, weiß ich doch.
Seine Mama läßt ihn halt zu selten raus.
Percy N. schrieb:> Al Fine schrieb:>> Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der>> Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!>> Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden> habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50> Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt> sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein> musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten> werden dürften.>
Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür,
ob der Schlüssel legal ist. Wie weiter oben schon festgestellt wurde,
darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei
legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen
Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat.
Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die
Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren
(können). Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen
einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu
unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den
praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE
machen durfte.
Hartmut schrieb:> Das zeigt, wie verworren die ganze Situation ist. Wie soll da ein> normaler Verbraucher noch durchblicken?
Das stimmt und ist für viele undurchsichtig. Als ich einen gebrauchten
Computer vor fast zwei Jahren kaufte, sagte mir der Verkäufer, das die
Lizenz von Windows im BIOS hinterlegt ist. Bei dem Gerät stimmt das
auch. Ein Windows war bereits installiert. Wenn man eine andere Version
installieren möchte, dann bräuchte man für die andere Version einen der
günstigen Keys. Das gelte aber nur, wenn die bisherige Version nicht
weiter verwendet wird und natürlich nur für diesen Computer. Die
Funktion dahinter waere nur, das ein Händler mit wenig Kostenaufwand
flexibel die gewünschte Version (OEM auf HD preinstalled) zusammen mit
dem Rechner ausliefern könne.
Roland E. schrieb:> Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür,> ob der Schlüssel legal ist.
Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl.
> Wie weiter oben schon festgestellt wurde,
Dargelegt, ja. Festgestellt, nein.
> darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei> legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen> Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat.
Spätestens hier machst Du Dich endgültig lächerlich.
> Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die> Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren> (können).
Wann und wo greift sich MS wen?
> Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen
So etwas gibt es in Deutschland nicht.
> einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu> unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den> praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE> machen durfte.
Ich möchte lieber nicht raten, in welchen Zusamnenhängen.
Percy N. schrieb:> Roland E. schrieb:>>> Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird>> beschämend für die dt Rechtspflege.>> Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das> allgemeinverständlich darlegen?
Da Du jetzt wieder dabei bist, magst Du sicherlich diese Frage
beantworten, nicht wahr?
Percy N. schrieb:> Roland E. schrieb:>> Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür,>> ob der Schlüssel legal ist.> Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl.
Ab welchem Preis?
1€?
5€?
10€?
20€?
50€?
100€?
150€?
200€?
ACDC schrieb:> Ab welchem Preis?
For the sake of the argument: Wenn es nicht direkt bei Microsoft gekauft
ist, ist der Preis egal. Denen ist alles ein Dorn im Auge, was nicht
direkt über den MS-Store oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit
Computer ausgeliefert wird. Dann weiß man schon einmal, dass da
potentiell jemand ist, der das so gar nicht gut findet. Ein potentieller
Kläger sozusagen...
Al Fine schrieb:> oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit> Computer ausgeliefert wird.
Ich hab 2015 ein Tablet gekauft mit Win8.1 für 88€.
Ich weis nicht genau was damals das Win8 einzeln gekostet hat, aber
sicher mehr als 88€.
Al Fine schrieb:> Wer hatte eigentlich die Lockerung der OEM Klausel gegen Microsoft> durchgekämpft?
Es gab nie eine Lockerung
Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die
man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso
verboten ist, wie von Drogen). Denk an Bücher, MusikCD, Schalllatten, um
bei Produkten der Content-Industrie zu bkeiben. Etwas, was man nicht
verkaufen dürfte, hat auch nur einen Wert von 0, denn im Kapitalismus
bemisst sich der Wert bekanntlich nach dem Marktpreis.
Nur Microsift wollte eine Extrawurst, und es wurde klar gestellt, dass
deren AGB mit denen die sich das erschleichen wollten, ungültig sind.
ACDC schrieb:> Ab welchem Preis?
Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig, hier ohne
Weiteres noch Bösgläubigkeit zu unterstellen; dies wäre zumeist abwegig.
Darumter sind es, wie immer in Fragen des inneren Tatbestandes, die
näheren Umstände des Einzelfalles.
Zu diesen Umständen gehört leider auch die aktuelle Laune des StA oder
Richters.
Percy N. schrieb:> ACDC schrieb:>> Ab welchem Preis?>> Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig,
Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer
verdächtig?
ACDC schrieb:> Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer> verdächtig?
Welchen Teil von "Umstände des Einzelfalls " hast Du nicht verstanden?
Und wieso kommst Du hier mit einem Fall, der überhaupt nicht zu der
Vorgabe "Verkauf von Keys" passt?
Willst Du uns verarschen oder bloß stänkern?
Oder peilst Du es einfach nicht?
ACDC schrieb:> Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer> verdächtig?
Tja... Ich hätte jetzt geagt, dass ich mich da am deontischen Begriff
der Ethik orientieren würde. Wenn es dir zu billig erscheint, kannst
du schlecht argumentieren, dass es dir nicht zu billig vorkam.
Das ist aber natürlich keine Garantie gegen ein objektiv festgestelltes
Urteil.
Was die Sache mit Microsoft echt schwierig macht, ist, dass es in der
Vergangenheit laufend irgendwelche Klarstellungen bezgl. der von
Microsoft geforderten Ansprüche gab.
"Nein, OEM ist für OEM - kein Weiterverkauf. Einzelkunden nur Retail.
300€ bei uns im Store." Also wenn ich so schaue, ist es fast billiger
bei Amazon einen Rechner mit Windows 10 und Office zu kaufen, als die
Software einzeln bei Microsoft. Den Rechner könnte man dann natürlich
für 2€ bei eBay reinstellen...
Man sollte einfach Volumenlizenzen wo eine Lizenz mehrfach verwendet
werden kann verbieten. Dann sollen sich die Hersteller halt Listen
kaufen. Und Beschränkungen in welchem Land die Software eingesetzt wird
sollten auch verboten werden.
MaWin schrieb:> Es gab nie eine Lockerung>> Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die> man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso> verboten ist, wie von Drogen).
Nein, das Recht war eben nicht "etabliert": Irgendwer hat es in Bezug
auf die OEM Lizenzen mal bis zum BGH verteidigt. "Etabliert" ist es
jetzt in der Form, dass Microsoft da keine Hersteller mehr verklagt,
wenn sie OEM Lizenzen verkaufen.