Wie schafft es dann Apple seine BS so billig für mehr als einen Familien PC zu verkaufen? So viel wie ich weiß kostet das BS hier an die $35 und ist legal daheim auf mehreren PCs einsetzbar. Vielleicht sind die MS Preise einfach nur zu hoch. Piraterie ist doch oft lediglich ein Symptom, daß die Mehrzahl der Kunden das Produkt eben als zu teuer bewerten.
(prx) A. K. schrieb: > Das ist EU-Recht. Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine > andere Frage. Ich würde mich auch fragen, ob ich dem Rechtscharakter überhaupt zustimmen würde. Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht weiterzugeben, tut man das halt. Welche Erwägungen da sonst noch mit einflossen, weiß ich nicht. Ist auch gar nicht so einfach, wenn eine prinzipielle Unmündigkeit oder Schädlichkeit unterstellt werden muss (Jemand Kartellrecht?)
Al Fine schrieb: > Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht > weiterzugeben, tut man das halt. Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann. Ist ja nicht so, dass du als einfacher Endkunde beim Vertrag eine Wahl hättest, darüber frei verhandeln könntest. Du hättest nur die Wahl, Microsofts Vertrag zu schlucken, oder auf Linux auszuweichen.
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(prx) A. K. schrieb: > Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere > vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir > nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann. Die Not eines OEM gesonderte Windows-Lizenzen zu verkaufen sehe ich nicht ganz.
Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt.
Solche Attitüden sind übrigens nicht nur bei Microsoft üblich. Autodesk bekriegt seine Zweitkunden recht gerne. Argument: Was vom Erstkunden nicht gekauft wurde, könne der auch nicht weiterverkaufen. Allerdings nicht immer mit Erfolg.
(prx) A. K. schrieb: > Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein > Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt. Naja, dem OEM kann es doch eigentlich egal sein, ob er Retail-Versionen weiterverkauft oder OEM. Da zählt doch nur die Gewinnmarge. Es sei denn, er will sich damit einen Vorteil verschaffen gegenüber seiner Konkurrenz, dass er halt OEM Versionen (ohne Hardware) verkauft und nicht nur Retail anbieten kann.
Beitrag #6619662 wurde vom Autor gelöscht.
(prx) A. K. schrieb im Beitrag #6619662:
> Nicht so ganz egal, wenn das Produkt dadurch wesentlich teurer wird.
Trotzdem sehe ich da den Schutzcharakter halt nicht. Wenn Microsoft sagt
"Du darfst Rechner nur mit Windows verkaufen oder du wirst überhaupt
keine Rechner mit Windows verkaufen" wäre es anders, weil das die
Entscheidungsfreiheit beim Vertragschluss beeinflusst.
Was verdient eigentlich ein Staatsanwalt in Deutschland?
(prx) A. K. schrieb: > Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine andere Frage. Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders.
Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt. Das ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise, Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so 4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist.
Percy N. schrieb: > Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier > nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders. Andere Länder, selbe Sitten - in gewissem Sinn.
Hartmut schrieb: > Was verdient eigentlich ein Staatsanwalt in Deutschland? R1 https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2021&matrix=1
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Al Fine schrieb: > Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht weiterzugeben, tut > man das halt. Wenn du keine Wahl hast, weil es nur 1 Anbieter weltweit gibt, ist es Aufgabe des Staates die Bürger! vor den überquellenden Gier des Monopolisten zu schützen. Egal auf welchem Markt, ob die 3 Telefon, DSL und Mobilfunkanbieter Deutschlands, die 4 Lebensmittelketten, die 4 Tintenstrahldruckerhersteller, das Ergebnis eines so eingeschränkter Marktes ist stets das Leid der Bürger, von einem Übel zum anderen Übel, es ist wie am Wahltag wo man auch nur das kleinere Übel wählen kann. Und Microsoft hat ein Monopol, da können noch so viele Linux und iOS Jünger aus ihren Löchern hüpfen. Man kann sich fragen, warum die Firma mit ihrem eher schlechten Produkt so eine Monopolposition gewinnen konnte, das hat sicher mit überaus firmenfreundlichem Patent/Geschmacksmusterschutz und Lizenzrecht zu tun und wurde von MS ja auch mit hohem Geldeinsatz in ihren Lobbyisten durchgeboxt, aber nun haben wir eben den Salat (und immer noch ein kriminell firmenfreundliches Patent- und Markenrecht, man schaue sich an, was aktuell Lego versucht). Und alle Länder dieser Welt leiden zwar unter dem schlechten Produkt, aktuelles Beispiel Exchange, aber der Leidendruck scheint nicht hoch genug zu sein um ein alternatives aber kompatibles Betriebssystem zu entwickeln.
(prx) A. K. schrieb: > Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere > vor Stärkeren geschützt werden und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat nicht davor? Dawanda Wolfskin, Lego Qman usw. um nur mal 2 Beispiele zu nennen. Es ist den Großkonzernen doch egal wie teuer das wird wie lange das dauert, die halten halt länger durch als der Schwächere.
Joachim B. schrieb: > warum schützt der Staat nicht davor? Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.
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Joachim B. schrieb: > und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler > mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat > nicht davor? Das ist der berüchtigte Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wobei auch die bösen Grosskonzerne Rechte haben. Und manchmal sogar Recht haben können. Staatsanwaltschaften sind nicht nur dazu da, Rotkäppchen vor dem Bösen Wolf zu schützen, sondern auch den Bösen Wolf vor Rotkäppchen.
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Percy N. schrieb: > Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir > leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand > zeitigt zwangsläufig Konsequenzen. Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden können.
DANIEL D. schrieb: > Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von > irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler > Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung > Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden > können. Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten". Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für Oligopole.
Percy N. schrieb: > Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus > völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für > Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten". > Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für > Oligopole. Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz entsteht.
Beitrag #6620162 wurde vom Autor gelöscht.
DANIEL D. schrieb: > Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer > Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern > dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz > entsteht. So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz. Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen. Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole.
Percy N. schrieb: > So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings > nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz. > Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische > rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen. > Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole. Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft, Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen Kapitalismus.
DANIEL D. schrieb: > Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft, > Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen > Kapitalismus. Den Müll gibst hier ausschließlich Du von Dir: 1. Ich habe nie von Nepotismus gesprochen, den meintest Du hier einführen zu müssen. 2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst. 3. Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine bestimmte andere Wirtschaftsordnung die genannten Effekte vermeiden könnte, insbesondere ohne andere schädlich Effekte zu generieren. Du aber scheinst insoweit bestimmte Assoziationen zu hegen, die Du hier nicht mitteilen magst. Dss darfst Du alles gern so handhaben, aber laste diesen Blödsinn nicht mir an.
Percy N. schrieb: > Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir > leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand > zeitigt zwangsläufig Konsequenzen. Percy N. schrieb: > 2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist > bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst. Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu tun? Aber schön das du nochmal klargestellt hast, das es Müll ist, Dinge in Zusammenhang zubringen, welche nicht wirklich zusammenhängen.
Fazit: Keine Lizenzkeys bei ebay.DE erwerben sondern lieber gleich im Ausland? Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie akzeptiert. Akzeptiert MS diesen Key nicht mache ich den Käuferschutz geltend und bekomme mein Geld zurück. Nun muss man also damit rechnen dass man bei einem DEUTSCHEN Anbieter in der Datenbank landet und deswegen Jahre später Ärger bekommt.
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DANIEL D. schrieb: > Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du > einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu > tun? "Scheinbar" trifft es, denn dieser Umstand ist fiktiv. Tatsächlich bemerke ich, augenscheinlich im Gegensatz zu Dir, sehr wohl, dass ich keinerlei moralische Wertung vorgenommen habe; diese ist allein Deinem Hirn entsprungen. Ich werde mir dieses Kindergartenniveau nicht zu eigen machen. Hör bitte damit auf, irgend welche albernen Positionen zu formulieren, um diese dann mir unterzuschieben.
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Oliver S. schrieb: > Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in > dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie > akzeptiert. Eine erfolgreiche Aktivierung besagt keineswegs, dass Du der rechtmässige Nutzer bist. Sondern nur, dass der Key nicht frei erfunden ist und bis dahin nicht durch übermässigen Missbrauch auffiel. Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort. Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login funktioniert, ist es noch lange nicht deiner. Da in gewissen Abständen Neuaktivierungen auf abweichender Hardware zulässig sind (Rechnerwechsel, Reparatur, etc), muss das System auch etwas Toleranz walten lassen, notfalls telefonisch. Auch eine Einzelplatzlizenz ist folglich nicht beim ersten Mal verbrannt. Microsofts Produktidentifikationsservice: https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice
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(prx) A. K. schrieb: > Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort. > Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login > funktioniert, ist es noch lange nicht deiner. Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS selber erzeugt und veröffentlicht. Die kommen doch nicht aus einem Keygenerator. Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu sperren.
Oliver S. schrieb: > Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu sperren. Also Code mit Erstaktivierung als künftig verbrannt sperren? Neukauf von Windows nach Mainboardreparatur (*), weil Code gesperrt, alternativ erst einmal alle Unterlagen mitsamt Rechnung vom Erwerb zwecks Entsperrung an Microsoft schicken? Genau das würde dann auch beim legalen Kauf einer Lizenz nötig. Bist du ganz sicher, dass dir dieser Weg lieber wäre? Sowas gibts natürlich. Wenn man bei einem Dell-Server Mainboard und Storage-Backplane gleichzeitig tauscht, sind an die Hardware gekoppelte Lizenzen erst einmal futsch. Nacheinander getauscht bleiben sie erhalten.
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Oliver S. schrieb: > Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS > selber erzeugt und veröffentlicht. Das ist bei den Zugangsdaten der Bank nicht anders, nur dass diese nicht von MS zur Verfügung gestellt werden, sondern vom IT-Dienstleister der Bank.
Helge schrieb: > Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt. > Das > ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise, > Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so > 4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der > sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist. Das war auch nur eine äußerst dämliche Schwafelei auf die ich mir erspare darauf auch nur eine Silbe zu verschwenden.
Ganz so dumm ist das nicht. Windos 10 ist inzwischen auch schon ein paar Jahre alt. Da gibt es sicher inzwischen Leasingrückläufer, wo die Hardware auf den Schrott fliegt und die Keys vertickt werden. Warum auch nicht? Lizenzen sind handelbare Wirtschaftsgüter.
Percy N. schrieb: > Anarchist schrieb: >> handelbare Wirtschaftsgüter > > haben Marktpreise. Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch schlechtere Preise, die auch weit in den Keller fallen können, zum Beispiel herunter bis auf zehn Euro. Darunter rentiert sich für diesen der Aufwand nicht, hält seine Lizenzen zurück oder läßt diese lieber verfallen. Nach den Gesetzen der freien Marktwirtschaft wären damit die niedrigen Preise ein Abbild von Angebot und Nachfrage. In einer Planwirtschaft nach DDR-Modell wären daher die niedrigen Preise viel eher verdächtig, das es sich um nicht legale Angebote handeln dürfte.
Dieter D. schrieb: > Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die > Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der > legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch > schlechtere Preise, Eher nicht, da die Aktion darauf hinausläuft, zu niedrige Preise meiden zu lernen. Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten staatsanwaltlicher Maßnahmen sind.
Percy N. schrieb: > Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher > Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten > staatsanwaltlicher Maßnahmen sind. Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat, statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden.
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(prx) A. K. schrieb: > Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser > dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat, > statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche > im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden. So ähnlich sehe ich das auch. Hinzu kommt dann noch, dass es Ermittlungen gegen Lizengo gegeben zu haben scheint. Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen, weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer bei eBay einen Euro geboten hatte, anderweitig für 4.200 Euro freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird. Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt.
Percy N. schrieb: > Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen, > weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer > bei eBay einen Euro geboten hatte, anderweitig für 4.200 Euro > freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der > Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird. Dafür kann der Käufer auch nichts. Selbst wenn er ein Gebot über 5251,- abgegeben hätte, solange er der einzige ist steht da der Startpreis von einem Euro. Damit sich die Summe vom Startgebot wegbewegen kann sind mindestens zwei Bieter erforderlich > Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot > zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt. Das sollte misstrauisch stimmen. Andererseits, Preise für Software-Lizenzen sind eine sehr subjektive Sache. Bestes Beispiel sind Videospiele: wenn sowas auf den Markt kommt, kostet die Box EUR 89,-. Ein Jahr später, wenn die Entwicklungskosten reingeholt sind, gibt es das Programm dann in der Happy Hour-Werbeaktion bei Steam für 1/10 des Preises zum Download.
Percy N. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Das sollte misstrauisch stimmen. > > Genau darum geht es. Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben. Was ist denn da die Moral von der Geschichte? Kollateralschäden? Der Preis waren damals übrigens 40é
Percy N. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Das sollte misstrauisch stimmen. > > Genau darum geht es. Grundsätzlich kann man bei ebay Dinge zu jedem Preis anbieten. Da ist nichts verboten dran. Zu sagen, etwas sei illegal erworben, weil irgendjemandem der Verkaufspreis zu niedrig vorkommt, ist wenig stichhaltig. Die Annahme mag stimmen oder auch nicht. Sie bietet möglicherweise ein Verdachtsmoment, ist aber kein Beweis. Auf mich macht es ein bisschen den Eindruck, als würde hier versucht, die Unschuldsvermutung auszuhebeln. Nehmen wir an, eine Verschrottungsfirma verschrottet im Auftrag tausend Rechner mit erstinstalliertem Win10-Betriebssystem. Auf jedem Rechner steht der Win10-Key und die Verschrottungsfirma hat die Erlaubnis vom Auftraggeber, die Keys weiterverkaufen zu dürfen. Nun bietet die Verschrottungsfirma diese tausend Win10-Keys für 5 Euro pro Stück bei Ebay an. Macht sich ein Käufer, der sich bei diesem Verschrotter für 5 Euro einen Key kauft, dann automatisch verdächtig oder gar strafbar?
Al Fine schrieb: > Der Preis waren damals übrigens 40é Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden. Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch werden müßte.
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Al Fine schrieb: > Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die > das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben. Hast Du dafür irgend welche Quellen? Bisher bist Du der Einzige hier, der Edeka in die Diskussion gebracht hat. Al Fine schrieb: > Der Preis waren damals übrigens 40é Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99 Euro und eBay.
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Dieter D. schrieb: > Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch > werden müßte. Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.
Percy N. schrieb: > Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den > Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht. Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.
Dieter D. schrieb: > Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im > BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden. > Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch > werden müßte. Interessant: https://www.theregister.com/2000/11/28/ms_its_nearly_illegal Im Jahr 2000 war es Microsofts Direktive mit jedem PC-Verkauf 30$-50$ Umsatz durch das vorinstallierte OS zu machen. Also, ja, 40€ sind schon irgendwie auffällig. Percy N. schrieb: > Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99 > Euro und eBay. Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen: [quote] Doch auch Windows 10 Pro ist spottbillig: Statt der von Microsoft abgerufenen 260 Euro verlangt Edeka nur 40 Euro. [/quote] https://www.stern.de/digital/computer/edeka-verkauft-billig-lizenzen-fuer-windows-und-office---doch-es-gibt-einen-grossen-haken-8836920.html
Percy N. schrieb: > Hartmut schrieb: > >> Die Annahme mag stimmen > > Eben. Groschen endlich unten? Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen, Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software, Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen, Lizenzumstellungen etc. Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen Verkaufspreises für illegal erklären.
Hartmut schrieb: > Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert. Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment.
Al Fine schrieb: > Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen: Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar. Hartmut schrieb: > Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen, > Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software, Genau das spll bei Win 10 nicht passieren können, weil es nur noch Updates geben soll. Wo on MS dann leben will, ist unklar, aber mir schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird. > Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen, > Lizenzumstellungen etc. > Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen > Verkaufspreises für illegal erklären. Das tut auch niemand. Du hast offenbar überhaupt nichts kapiert.
Percy N. schrieb: > Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar. https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel.
Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden. Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.
Percy N. schrieb: > Hartmut schrieb: >> Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert. > > Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment. ???? Gehts noch?
Aber was ist "Sein"? Was bedeutet es, wenn man sagt "Das ist das und das"? Ohne das erstmal geklärt zu haben fischen wir ziemlich im Trüben, oder?
Al Fine schrieb: > Percy N. schrieb: >> Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar. > > https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html > > Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel. Schaun mer mal, was da drin steht: "Auch Lizengo bestätigte demnach, dass es ein Zivilverfahren gebe. In dem Strafrechtsverfahren ist das Unternehmen nur als Zeuge genannt." Source: https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html Huch! Na sowas ...
Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht.
Al Fine schrieb: > Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich. Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein zivilrechtliches Problem bekommen könnten. Al Fine schrieb: > Ja, richtig! Die Straftäter sind die Endkunden. Al Fine schrieb: > Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht. Trollst Du schon wieder oder drehst Du jetzt frei?
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Percy N. schrieb: > Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie > wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein > zivilrechtliches Problem bekommen könnten. Oh, nein! Wenn im Zivilprozess festgestellt wird, dass Firma A den Kunden die Lizenzen nicht hätte verkaufen dürfen, benutzen die Kunden einen illegalen Key. Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.
Percy N. schrieb: > dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird. Also kostenpflichtige Zwangsupdates. Das Reichskonkordat 2023 vereinbart den staatlichen Einzug der Microsoft-Steuer? ;-) Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders.
Al Fine schrieb: > Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung. Ohne Hinweis auf die Illegitimität handeln sie aber nicht schuldhaft, insbesondere weder fahrlässig noch vorsätzlich. Das Dumme ist nur, dass sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es blöd ...
Percy N. schrieb: > Wo on MS dann leben will, ist unklar "Dank eines starken Geschäfts mit Software und Speicherplatz im Netz hat Microsoft in Zeiten des Homeoffice ein Drittel mehr Gewinn gemacht. Auch die neue Spielekonsole Xbox kommt gut an." https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/microsoft-cloud-dienste-homeoffice-gewinnsprung-101.html Windows ist nur noch der Weg, die Leute in die eigene Cloud zu kriegen. Und da gibts dann keine 2,50€ Lizenzen.
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Percy N. schrieb: > Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den > Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht. Wenn man aber weiss, das Händler und Hersteller nicht die Entscheidungsfreiheit haben, die man meine die hätten diese, käme man vielleicht auf solche Gedanken. Percy N. schrieb: > aber mir schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird. Da könntest Du am Kern der Wahrheit liegen. Zumindest liegen den Ämtern und Cyber-Agenturen die Berater in den Ohren und flüstern fleißig, man möge doch gesetzliche Regelungen erlassen, das die vielen Nutzer nur noch mit einem aktuellen Betriebssystem ins Internet dürfen. Wenn dies nicht erfüllt wäre, sollen für diese Geräte die Zugänge gesperrt werden. D.h. aussitzen geht dann nicht mehr sondern Update kaufen, wenn man nicht offline sein will. Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS) gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch einen Defekt unter. Das wäre auch kein so großer Nachteil, weil früher hat ein hoher Prozentsatz das Betriebssystem zum neuen Rechner übertragen. Der alte wurde günstig ohne Betriebssystem weiterveräußert.
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(prx) A. K. schrieb: > Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders. Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der finanziert werden will.
Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht gemerkt haben, was grad so läuft. ;-) Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem und autarkem MS-Office. In Unternehmen ist man schon kräftig unterwegs in die Cloud. Nicht unbedingt zur grossen Begeisterung jedes ITlers, aber offenbar unausweichlich wie eine griechische Tragödie. Da steckt das Geld.
Percy N. schrieb: > Das Dumme ist nur, dass > sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es > blöd ... Schon mal den Link oben von der Microsoft Produktprüfungsseite angeschaut? Alles komplett einschicken. Eidesstaatliche Versicherung mit Aussage zum Kaufhergang.... Nein, wenn Microsoft kein einfaches Tool anbieten kann oder will, mit dem man prüfen kann, ob man einen Key in bestimmten Szenarien legal (bzw. ohne von MS potentiell beanstandet zu werden) nutzen kann, wird es wohl höchstens auf die Zwangs-Herausgabe des Schlüssels hinauslaufen. Die Gefahr für die Endkunden, in solche Verfahren zu geraten, war übrigens eines der Argumente, die Microsoft PC-Herstellern ans Herz gelegt hat, doch bitte nur Rechner mit Windows-Lizenz zu verkaufen.
Percy N. schrieb: > Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der > finanziert werden will. Aber nicht unbedingt so, dass man den Consumer aus Kostengründen in eine von Google-Browsern auf irrelevanter Plattform genutzte Google-Cloud verscheucht. Solange Microsoft diesen Markt nicht monopolisiert, können sie aus der Allerwelts-Client-Plattform nicht zu viel Geld rausziehen. Den Browser-Krieg haben sie schon mit Pauken und Trompeten verloren. Eher kommts vielleicht so, dass es MS im Grunde völlig egal ist, worauf Lieschen Müller die Chrome-Variante startet. Hauptsache sie landet in Microsofts Cloud. Das aber ist am wahrscheinlichsten, wenn es bereits bei der Einrichtung des PCs geschieht, d.h. beim ersten Einschalten vom gekauften Endgerät.
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(prx) A. K. schrieb: > Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem > und autarkem MS-Office. Ja, ich erinnere mich der 70er. Damals hatte man ein tumbes Terminal und einen sauteuren Mietmodem. Auf in die Vergangenheit!
Dieter D. schrieb: > Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS) > gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch > einen Defekt unter Das ist IMHO der Knackpunkt, alle Windows 10-Versionen die nicht frei im Handel als Retailversion gekauft wurden, sind an die Hardware gedongelt. Das betrifft neue Rechner mit vorinstalliertem Windows 10 genauso wie die noch erlaubten Installationen mit Windows 7 - Keys. Und irgendwann wird MS die Installationen mit Windows 7 - Keys stoppen. D.h. Neue Hardware -> neue Lizenz fürs Betriebssystem.
Was ich hier nicht verstehe: Wenn es um leichtfertige Geldwäsche geht, ist der Tatbestand mit dem Kauf des Schlüssels schon verwirklicht. Was soll da noch eine Hausdurchsuchung? Eine solche ist nur zur Beweissicherung zugelassen. Welche Beweise sollen da noch gefunden werden? Eine Paypal-Abrechnung oder ein Kassenbon vom Edeka? Bei einem Internetkauf lässt sich das aus den Kaufprotokollen nachweisen, dazu braucht es keine Durchsuchung. Den Kassenbon wird wohl keiner lange aufheben. Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord doch schon verjährt sein.
(prx) A. K. schrieb: > Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran > anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten > Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht > gemerkt haben, was grad so läuft. ;-) "Beforeigners" kann man momentan auch in der ARD-Mediathek runterladen. Aber tun Sie es nicht, sonst verklagt Sie in 5 Jahren die Produktionsfirma dafür! Denn es hätte Ihnen doch klar sein müssen, dass da etwas faul ist, wenn man eine Serie kostenlos runterladen kann. Dass Sie Beitragsservice-Gebühren entrichten, ändert daran nichts! Denn die sind ja viel zu gering, um damit eine Serie produzieren zu können. Übrigens, das nur nebenbei, man ist ja als Fahrzeughalter verpflichtet, sein Fahrzeug nach dem Abstellen ordnungsgemäß abgeschlossen zurückzulassen, der Zündschlüssel darf dabei keineswegs im Zündschloss steckend zurückgelassen werden. Damit nach Möglichkeit niemand das Fahrzeug illegal nutzen kann. Das wäre vielleicht auch eine Idee für MS und deren Win-Lizenz-Keys, also dass niemand das Betriebssystem ohne Befugnis benutzen kann.
Mike schrieb: > Welche Beweise sollen da noch gefunden werden? Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer.
Hartmut schrieb: > Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei > der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt > Keys nicht legal sein. Naja, darum habe ich meine Windows-Lizenz bei einem ordentlichen Händler gekauft - damals eine Windows 7 Box beim örtlichen Mediamarkt. Das ließ sich dann auch problemlos auf Windows 10 upgraden. Und dafür wurde ich schon ausgelacht, was gibts du soviel Geld dafür aus... Die Sache ist halt die: Wieso sollte man Geld für eine Schwarzkopie ausgeben? Das ist immer dumm, egal wie billig das ist. Ich bin auch geizig. Darum habe ich nur eine einzige Windows-Kiste, und der Rest läuft unter Linux (Mint). Generell muss ich aber sagen: Ich halte den Zug von Microsoft für ziemlich dumm. Die Aktion kostet viel Geld, verunsichert Kunden und bringt nichts herein. Ich hätte an deren Stelle hätte einfach die betreffenden Kunden mit einem Fenster konfrontiert, wo angekündigt wird, dass das aktuelle Windows eine nicht legale Linzenz hat und in z.B. 2 Wochen zugedreht wird. Inklusive Link auf den eigenen Online-Shop und der Möglichkeit, die Lizenz durch Kauf einer offiziellen zu ersetzen. Eventuell mit 10% Rabatt, weil man "ja so nett ist". Wetten, dass man auf die Art viele Lizenzen abgesetzt hätte? Den großen juristischen Holzhammer würde ich für die Händler auspacken...
Mike schrieb: > Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten > zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord > doch schon verjährt sein. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass es sich um vor Jahrzehnten erworbene Keys für Win 10 gehandelt haben sollte, nicht wahr? Die Verjährungsfrist für Geldwäsche beträgt fünf Jahre; zehn Jahre nach Beendigung der Tat ist damit sicher Verjährung eingetreten. Dieter D. schrieb: > Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als > unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der > IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer. Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er Deinen Schrott nicht. Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?
Percy N. schrieb: > Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs? Nein, MS-Verstörte, die Klarheit möchten. Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?
Percy N. schrieb: > Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er > Deinen Schrott nicht. Wenn dieser noch seine Sinne zusammen hat, dann geht er im Netz auf die Suche und läßt sich durch Deine Ablenkungsmanöver nicht davon abhalten. "Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen." > Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs? Da wären zum Beispiel jene zu nennen, die sich hier so aufregen. Spinner und Trolle, die unterwegs sind, können unmöglich gleichzeitig noch hier posten.
Hartmut schrieb: > Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben > zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen? Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home.
Dieter D. schrieb: > "Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die > Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur > freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen." Aktenzeichen bzw Findstelle, ggf Link, darst Du gern dazu mitteilen. Und dann darfst Du auch gern verraten, was Du glaubst, wie manche Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden. Hint: ich hatte oben schon etwas zum Thema Banken geschrieben. Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren.
So, ich habe mal was vorbereitet: "Strafgesetzbuch (StGB) § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) * Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind * 1. Verbrechen, 2. Vergehen nach a) den §§ 108e, 332 Absatz 1 und 3 sowie § 334, jeweils auch in Verbindung mit § 335a, b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes, 3. Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, 4. Vergehen a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a Absatz 1 und 2, den §§ 242, 246, 253, 259, * 263 bis 264, * 265c, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 348, b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylgesetzes, nach § 370 der Abgabenordnung, nach § 119 Absatz 1 bis 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes, * den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes * , § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, § 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des Sortenschutzgesetzes, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und 5. Vergehen nach den §§ 89a und 89c und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen. Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind. (2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand 1. sich oder einem Dritten verschafft oder 2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat. * (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft * . (6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen. (7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. (8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist. (9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, 1. wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und 2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht. Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Eine Straflosigkeit nach Satz 2 ist ausgeschlossen, wenn der Täter oder Teilnehmer einen Gegenstand, der aus einer in Absatz 1 Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, in den Verkehr bringt und dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes verschleiert. (10) (weggefallen) Fußnote § 261 Abs. 2 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 30.3.2004 I 715 (2 BvR 1520/01, 2
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Percy N. schrieb: > "Strafgesetzbuch (StGB) > § 261 Geldwäsche; Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat. Besser Du kopierst das ganze Gesetbuch in den Post. Das richtige waere dann 100% dabei.
Dieter schrieb: > Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat. Vielleicht solltest Du zunächst einmal die Links lesen, bevor Du hier die Klappe aufreißt. Das Thema "leichtfertige Geldwäsche" wurde hier im Thread schon mehrfach genannt. Und was meinst Du mit "schwerer Straftat? Die Strafandrohung für einfachen Diebstahl beträgt 5 Jahre; hier geht es maximal um deren zwei.
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Derjenige, der das Wort als erstes nannte war: von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36 Nur, weil in einem der Links das als ein Beispiel genannt wurde, wie das bei einem schlimmeren Tatbestand waere. Also komm mal wieder zuerueck zum Thema, auch wenn sich der Exkurs so schoen zum Trollen fuer Dich eignet.
Und bei aller Aufregung nicht vergessen: Laut dem golem-Artikel, der im zweiten Beitrag verlinkt ist, geht die Aktion jetzt schon 7 Jahre. Also nichts neues.
(prx) A. K. schrieb: > Hartmut schrieb: >> Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben >> zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen? > > Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home. Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store.
Dieter schrieb: > Derjenige, der das Wort als erstes nannte war: > von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36 Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30. Versuche dabei, den Text zu verstehen. Und dann troll woanders.
Hartmut schrieb: > Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store. Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version?
(prx) A. K. schrieb: > Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version? Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat, die aber ganz praktisch sind. Ansonsten, wenn man bei google eingibt "Windows 10 pro kaufen" wird man mit Günstig-Angeboten gradezu überschüttet, z.B.: https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE# (von 49 auf 15 Euro runtergesetzt laut Angebot) Ist das jetzt seriös oder nicht? Oder hier für 35 Euro? https://www.licensequeen.com/betriebssysteme/windows-betriebssysteme/windows-10/50/windows-10-pro-dvd?c=6&gclid=EAIaIQobChMI2cHSq_Cx7wIVB853Ch1zfwt-EAYYBSABEgKzAvD_BwE Ist das seriöser als das Angebot bei lizenzguru.de? Es gibt aber noch zig andere Anbieter, die da weit drunter liegen.
Um das ganze abzurunden, bei Conrad kostet Win10 pro ca. 143 Euro: https://www.conrad.de/de/p/microsoft-windows-10-pro-64-bit-oem-vollversion-1-lizenz-windows-betriebssystem-1376979.html Und bei PC-Welt gibt es einen Artikel vom 13.01.2021: "Windows-10-Lizenz: Legal für 10 Euro kaufen" https://www.pcwelt.de/a/windows-10-lizenz-legal-fuer-10-euro-kaufen,3446811 Das ist alles ganz schön widersprüchlich.
Hartmut schrieb: > Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat, Domainanmeldung beispielsweise. > die aber ganz praktisch sind. Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch?
Hartmut schrieb: > Das ist alles ganz schön widersprüchlich. Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann.
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(prx) A. K. schrieb: > Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch? Wahrscheinlich die Gruppenrichtlinienverwaltung. SCNR
Hier wäre §108b UrhG einschlägig: 1) Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht ... wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ein Key ist eine technische Maßnahme, die die ungewollte Nutzung einer Software verhindert. Ein Fälschen desselben ist eine Umgehung dieser Maßnahme und damit wohl nach §108b strafbar. Allerdings schließt der § explizit die private Nutzung aus. Damit dürfte sich nur der Händler, nicht aber der Käufer strafbar machen. Einige Juristen behaupten zwar, dass das Installieren einer Software bereits ein Kopieren im Sinne des UrhG ist, weil Daten auf die Festplatte des Rechners dupliziert werden. Für Privatleute ist dies aber nur dann strafbar, wenn die Quelle der Kopie bereits illegal ist. Wer sich die Software direkt vom Winzigweich-Server zieht, sollte hier strafrechtlich aus dem Schneider sein. Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261 entdeckt, um den Endnutzern doch noch an den Karren fahren zu können. §108b ist hier explizit als Vortat genannt. Allerdings setzt Geldwäsche ein Verschleiern bzw. Verbergen voraus, was ich hier nicht erkennen kann. Das wäre eventuell der Fall, wenn jemand den Key im Darknet gegen Bitcoins erwirbt, nicht aber beim Kauf in einem offiziellen Handelsportal oder im Supermarkt.
(prx) A. K. schrieb: > Hartmut schrieb: >> Das ist alles ganz schön widersprüchlich. > > Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die > PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt > aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann. "Machen Sie sich auf die Suche nach Online-Shops für Windows 10, finden Sie das Betriebssystem oft für knapp über 10 Euro, wie ein Blick hier in den PC-WELT Preisvergleich beweist. Allerdings müssen Sie auch hier darauf achten, dass es sich um einen seriösen Shop handelt."
Mike schrieb: > Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261 > entdeckt, § 263 a StGB wäre auch noch eine Hausnummer, setzt aber Vorsatz voraus. Hier stellt sich die nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, wo man die Grenze zwischen (bedingtem) Vorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit ziehen will. Verglichen damit ist § 261 V StGB eine Bagatelle.
(prx) A. K. schrieb: > Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Was ist da der Unterschied? Mike schrieb: > Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261 > entdeckt Danke für die Ausführungen! Nebenfrage: was sind Winzigweich-Juristen? Bei lizenzguru wird folgendes angeführt: [code] Bin ich bei Lizenzguru Rechtssicher lizenziert? Bei Lizenzguru erhalten Sie hochwertige Softwareprodukte zu herausragenden Konditionen. Die Kosten liegen deutlich unter den üblichen Marktpreisen. Sie sind bei Lizenzguru so niedrig, dass einige Kunden Zweifel bekommen, ob die Lizenzen tatsächlich in vollem Umfang gültig sind. Insbesondere für Unternehmen, die hin und wieder unangemeldeten Besuch von einem Microsoft-Lizenzprüfer erhalten, spielt diese Frage eine wichtige Rolle. Denn eine nicht ordnungsgemäß lizenzierte Software könnte zu hohen Strafen führen. Um die Antwort auf diese Frage bereits vorwegzunehmen: Ja, die Lizenzen von Lizenzguru sind absolut rechtssicher. Daher müssen Sie die nächste Lizenzprüfung nicht fürchten. Der Grund für die niedrigen Preise besteht darin, dass wir gebrauchte Lizenzschlüssel weiterverkaufen. Da Software keinerlei Abnutzungserscheinungen aufweist, bemerken Sie den Unterschied als Anwender überhaupt nicht. Wenn Sie sich privat einen neuen PC zulegen, können Sie Ihre bisherigen Programme auch auf dem neuen Gerät ohne Probleme nutzen. Sie müssen einfach die Software auf dem bisherigen Rechner deinstallieren und dann auf dem neuen Computer wieder aktivieren. Dabei hat kaum ein Anwender Zweifel an der Rechtssicherheit. Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf gewerbliche Anbieter übertragen. Diese können eine Software ebenfalls deinstallieren und anschließend auf einem anderen Gerät wieder installieren. Das trifft auch dann zu, wenn sie die Lizenz gegen ein Entgelt einem anderen Anwender überlassen. Diese Vorgehensweise stieß zunächst auf den Widerstand von Microsoft. Der Hersteller zog gegen den Weiterverkauf der Lizenzen vor Gericht. Am 03. Juli 2012 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch letztinstanzlich, dass der Weiterverkauf von Lizenzschlüsseln legal ist. Daher müssen Sie keine rechtlichen Probleme befürchten. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorherige Anwender die Software ordnungsgemäß deaktiviert. Das kontrollieren wir bei Lizenzguru jedoch stets sorgfältig, bevor wir die Lizenzen erwerben. Für den Nachweis über den Besitz der Lizenz [code] (der Text hört in der Darstellung auf meinem PC einfach im Satz auf) Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von 14,90? https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE#content--description
Percy N. schrieb: > Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren. Dazu gehört auch immer derjenige, der sich trollen lässt. Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt betrachten.
Le X. schrieb: > Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am > schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt > betrachten. Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien mitunter recht unterhaltsam sind.
Hartmut schrieb: > Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere > Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von > 14,90? Gegenfrage: sollte man einem nigerianischen Prinzen misstrauen; darf man das überhaupt?
Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen, Windows 10 Home "neu": https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..." Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt... https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €
gutgläubige schrieb: > Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen, > Windows 10 Home "neu": > https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html > ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..." > > Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den > hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt... > https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows > Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 € Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?
Percy N. schrieb: > Le X. schrieb: >> Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am >> schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt >> betrachten. > > Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und > genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von > Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien > mitunter recht unterhaltsam sind. Im Gegensatz zu Deinen.
gutgläubige schrieb: > Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen, > Windows 10 Home "neu": > https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html > ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..." > > Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den > hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt... > https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows > Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 € Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz? Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen.
gutgläubige schrieb: > Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen, > Windows 10 Home "neu": > https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html > ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..." > > Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den > hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt... > https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows > Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 € Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz? Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen. Meine Festplatte hatte auch nur ca. 10 MB und da waren Spiele ohne Ende drauf.... eigentlich reicht mir das... 1 TB? Wozu? Das Internet war auch schnell genug, da kein Overhead...
gutgläubige schrieb: > Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 € Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die Polizei vor der Tür stehen.
Al Fine schrieb: > gutgläubige schrieb: >> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 € > > Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D > Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die > Polizei vor der Tür stehen. Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen?
Percy N. schrieb: > Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30. > Versuche dabei, den Text zu verstehen. > Und dann troll woanders. Das aenderte nichts daran, das Do nebem dem Haupthema herumt(r)ollst. Das Gute daran ist, das Dich das nachzusehen wieder naeher ans Thema brachte. Aus den spaeteren Beitraegen zu entnehmen, hat es geholfen und somit nun ueberfluessig.
Hartmut schrieb: > Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen? Ich fürchte, die Frage verstehe ich nicht, also muss ich wohl zu blöd sein. Mit einer richtigen Raubkopie würde man wenigstens nicht in den Büchern irgendwelcher Zwischenhändler auftauchen: "Frakie, wie stellst du dir das vor? Willst du etwa eine Steuererklärung einreichen, oder was?"
Joachim B. schrieb: > wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um > Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte > wurde es mir so mitgeteilt. > Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage > Rundordner getan? > Die Sache ist passiert, egal was du glaubst! Nun, vielleicht nicht exakt so, aber möglicherweise so ähnlich. Der guten Ordnung halber sei Folgendes mitgeteilt: Tatsächlich gibt die Vorschriftenlage es her, bei Einstellungen gemäß § 153 StPO im Einstellungsbescheid lediglich mitzutelen, dass öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe; die MiStra sind in dieser Beziehung etwas unglücklich formuliert. Gemeint ist, dass der StA im Einstellungsbescheid nicht detailliert dargelegen muss, auf welche tatsächlichen Erwägungen der StA seine Beurteilung stützt. Es,würde daher ausreichen, zu verbescheiden wie folgt: "Grundsätzlich ist die hier gegenständliche Straftat anzuklagen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schiuld des Beschukdigten als gering anzusehen wäre; so liegt es hier. Ein öffentliches Interesse, das ausnahmsweise gleichwohl die Verfolgung gebieten würde, liegt nicht vor" Ergänzt werden könnte noch: "Mit einer Verurteilung kann nicht gerechnet werden, es wird daher von der Verfolgung abgesehen." Diese Formulierung würde vermutlich dem Bürger das Regel-Ausnahme-Verhältnis hinreichend deutlich vor Augen führen; die bloße Bezugnahme auf "fehlendes öffentliches Interesse" ist zwar nach dem Wortlaut der MiStra zulässig, aber mE nicht opportun. Gleichwohl ist es denkbar, dass StAe gedankenlos den kürzesten Weg wählen und entsprechend kurz gefasste Bescheide absetzen. In Anbetracht der Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten mit Textblöcken gearbeiter wird, ist dies nicht recht nachvollziehbar. Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach wie vor für abwegig. Ich hoffe, dass nunmehr "alle Klarheiten beseitigt" sind.
Joachim B. schrieb: > ... hies es nur kein öffentliches > Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, ... Percy N. schrieb: > Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach > wie vor für abwegig. Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft. Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat und was im Vergleich dazu Deine Formulierung der Polizei und Staatsanwaltschaft unterstellen würde, bzw. was Du damit dem TO als vermeintlichen Vorwurf an die Exekutive und Judikative unabsichtlich unterschiebst.
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Dieter D. schrieb: > Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft. > Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat Gern doch: Joachim B. schrieb: > wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um > Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte > wurde es mir so mitgeteilt. > Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage > Rundordner getan? > Die Sache ist passiert, egal was du glaubst! Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön!
Joachim B. schrieb: > ... und es wurde aufgenommen, ... Also wurde die Anzeige aufgenommen und ein Formular befüllt. Danach kommt eine übliche Ungenauigkeit des Volksmundes, das wohl nicht viel Ermittlungaufwand betrieben wurde. Es gibt durchaus Regionen, die aus politischen Gründen vermeiden das die Diebstählstatistik zu offensichtlich aus der Masse herausragt. Da wird versucht eine Anzeige erst gar nicht aufnehmen zu müssen. Nach dem TO wurde diese aufgenommen. Der übliche Weg ist, das diese je nach der schwere des Vorfalls, sofort, einmal täglich oder wöchentlich der zuständige Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Die Rückläufer werden nach der festgelegten Priorisierung, d.h. schwere des Vorfalls, in die entsprechenden Akten gepackt. Die Priorisierung enthält auch eine Angabe für die Wiedervorlage um den Vorgang zu schließen. In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer), Ort und Zeitraum des Diebstahls in einer Datenbank in der die Polizei auch nachsieht, wenn Räder als vermeintliches Diebes/Hehlergut aufgefunden wurde, ist nichts weiter passiert Percy N. schrieb: > Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön! Man merkt hier, wie sehr Du hier von Dir auf andere schließt. Ein typischer Satz aus der Rhetorik war das wieder von Dir. Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat.
Du trollst schon wieder, bloß diesmal ausgesprochen dämlich: Dieter D. schrieb: > In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer > die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer), Vermutlich genau das alles eher nicht ... Dieter D. schrieb: > Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im > Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat. Joachim B. schrieb: > Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage > Rundordner getan? Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des Handys war lustig ...
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Percy N. schrieb: > Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des > Handys war lustig ... Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung, die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln beinhaltet, abzulenken. Überrascht war ich nur, das das ausgerechnet Dir so eine Patzer bei der Formulierung unterläuft. Vielleicht war es auch der Uhrzeit gesschuldet. Bewußt wurde hier ein anderes Beispiel gewählt, da es um die Schilderung des normalen Vorgehens hier geht, wie es bereits vor der Zeit der Mobiltelefone gehandhabt wird und mit der Erwartung, das es auch so, hingedreht werden wird.
Dieter D. schrieb: > Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung, > die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln > beinhaltet, abzulenken So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes, aber behalt's für Dich, hm?
Percy N. schrieb: > So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes, Zum Beispiel von guten Postings. Die waren heute schon von Dir in einem Thread zu lesen. Wenn es anders gewesen wäre, hätte ich es für mich behalten. Somit ein guter Schluss und damit Schluss.
Al Fine schrieb: > Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo > Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die > Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden. > Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich. ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien. Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten seiner Kunden weiter. Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt es auch keine Freischaltung des Keys. Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im Kleingedruckten. Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher, die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist! Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen. Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?! Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß! Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über Hehlerware aus. Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo! In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei Software. Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows 10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen! Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als Betriebssystem nutzen - fertig :-) Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei Subfirmen kauft.
Robert K. schrieb: > Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?! Dass Du nicht den geringsten Durchblick hast.
150€ jetzt wirklich nicht wirklich ein Weltuntergang. Ich habe für Windos 7 einmalig halt die 100€ bezahlt, und nutze die gleiche Lizenz heute noch. Wenn man das nicht bezahlen will, dann kann man Linux nutzen, niemand zwingt euch, Windows zu nutzen. Speziell das Elektronikhobby funktioniert unter Linux exakt genaus gut... Läufts unter Linux? Cube-IDE: check KICAD: check Libre-Office: check MPLABX: check EAGLE: check LTspiece: Mit Wine läufts, keine Probleme. Das juristische Gehabe von Microsoft ist dumm und kundenfeindlich, aber letztendlich ist Microsoft immer optional.
Robert K. schrieb: > Al Fine schrieb: >> Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo >> Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die >> Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden. >> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich. > ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien. > Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten > seiner Kunden weiter. > Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo > seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die > Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt > es auch keine Freischaltung des Keys. > Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann > Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein > Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die > Lizenzbedingungen verstößt. Das ist dummes Gelaber ohne Substanz! Eher ist das eine üble Verleumdung m.M.n.. > Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz > eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im > Kleingedruckten. Aha! Siehe oben. > Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher, > die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich > vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der > Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist! > Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am > Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen. > > Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?! > Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum > vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine > Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß! > Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo > für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über > Hehlerware aus. > Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo! > In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei > Software. > Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows > 10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen! > Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als > Betriebssystem nutzen - fertig :-) > Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei > Subfirmen kauft. Ohne Worte!
Hier in dem Video vom November 2020 ruft einer bei Microsoft an und fragt den Support, ob sein Key ok ist. Der Support sagt, wenn der Key sich online aktivieren lässt, ist mit dem Key alles ok und man muss sich keine Sorgen machen, dass etwas illegal sein könnte. https://www.youtube.com/watch?v=bm3mLBJWBhc
Linux, Libreoffice, Thunderbird, Nextcloud (Version 21 ist Klasse!), Synology NAS. Ich habe meine Probleme seit 3 Jahren gelöst. MS freie Zone hier. Und entwickeln tue ich auf Ubuntu mit Pycharm in Python. Mann das ist wirklich gut!
Von der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen: "Billige Windows-Keys: Tausende Strafverfahren laufen" https://www.youtube.com/watch?v=2RY9dij8WBw
CG schrieb: > on der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen: reine Werbung, der Anwalt verdient immer! Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach drohen wenn ich was kaufe?
Joachim B. schrieb: > Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach > drohen wenn ich was kaufe? Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt wurden.
Jemand schrieb: > Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt > wurden. ich weiss ist einem Freund schon passiert, aber das verhindert VORHER auch keine Kanzlei Solmecke, oder stellen die einen persönlichen Anwalt vor die Tür?
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