Forum: PC Hard- und Software Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys


von Gerhard O. (gerhard_)


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Wie schafft es dann Apple seine BS so billig für mehr als einen Familien 
PC zu verkaufen? So viel wie ich weiß kostet das BS hier an die $35 und 
ist legal daheim auf mehreren PCs einsetzbar. Vielleicht sind die MS 
Preise einfach nur zu hoch.

Piraterie ist doch oft lediglich ein Symptom, daß die Mehrzahl der 
Kunden das Produkt eben als zu teuer bewerten.

von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das ist EU-Recht. Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine
> andere Frage.

Ich würde mich auch fragen, ob ich dem Rechtscharakter überhaupt 
zustimmen würde. Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht 
weiterzugeben, tut man das halt.
Welche Erwägungen da sonst noch mit einflossen, weiß ich nicht. Ist auch 
gar nicht so einfach, wenn eine prinzipielle Unmündigkeit oder 
Schädlichkeit unterstellt werden muss (Jemand Kartellrecht?)

von (prx) A. K. (prx)


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Al Fine schrieb:
> Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht
> weiterzugeben, tut man das halt.

Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere 
vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir 
nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann.

Ist ja nicht so, dass du als einfacher Endkunde beim Vertrag eine Wahl 
hättest, darüber frei verhandeln könntest. Du hättest nur die Wahl, 
Microsofts Vertrag zu schlucken, oder auf Linux auszuweichen.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere
> vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir
> nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann.

Die Not eines OEM gesonderte Windows-Lizenzen zu verkaufen sehe ich 
nicht ganz.

von (prx) A. K. (prx)


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Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein 
Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt.

von (prx) A. K. (prx)


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Solche Attitüden sind übrigens nicht nur bei Microsoft üblich. Autodesk 
bekriegt seine Zweitkunden recht gerne. Argument: Was vom Erstkunden 
nicht gekauft wurde, könne der auch nicht weiterverkaufen. Allerdings 
nicht immer mit Erfolg.

von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein
> Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt.

Naja, dem OEM kann es doch eigentlich egal sein, ob er Retail-Versionen 
weiterverkauft oder OEM. Da zählt doch nur die Gewinnmarge. Es sei denn, 
er will sich damit einen Vorteil verschaffen gegenüber seiner 
Konkurrenz, dass er halt OEM Versionen (ohne Hardware) verkauft und 
nicht nur Retail anbieten kann.

Beitrag #6619662 wurde vom Autor gelöscht.
von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb im Beitrag #6619662:
> Nicht so ganz egal, wenn das Produkt dadurch wesentlich teurer wird.

Trotzdem sehe ich da den Schutzcharakter halt nicht. Wenn Microsoft sagt 
"Du darfst Rechner nur mit Windows verkaufen oder du wirst überhaupt 
keine Rechner mit Windows verkaufen" wäre es anders, weil das die 
Entscheidungsfreiheit beim Vertragschluss beeinflusst.

von Hartmut (Gast)


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Was verdient eigentlich ein Staatsanwalt in Deutschland?

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine andere Frage.

Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier 
nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders.

von Helge (Gast)


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Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt. Das 
ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise, 
Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so 
4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der 
sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier
> nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders.

Andere Länder, selbe Sitten - in gewissem Sinn.

von Percy N. (vox_bovi)


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: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht weiterzugeben, tut
> man das halt.

Wenn du keine Wahl hast, weil es nur 1 Anbieter weltweit gibt, ist es 
Aufgabe des Staates die Bürger! vor den überquellenden Gier des 
Monopolisten zu schützen. Egal auf welchem Markt, ob die 3 Telefon, DSL 
und Mobilfunkanbieter Deutschlands, die 4 Lebensmittelketten, die 4 
Tintenstrahldruckerhersteller, das Ergebnis eines so eingeschränkter 
Marktes ist stets das Leid der Bürger, von einem Übel zum anderen Übel, 
es ist wie am Wahltag wo man auch nur das kleinere Übel wählen kann.

Und Microsoft hat ein Monopol, da können noch so viele Linux und iOS 
Jünger aus ihren Löchern hüpfen.

Man kann sich fragen, warum die Firma mit ihrem eher schlechten Produkt 
so eine Monopolposition gewinnen konnte, das hat sicher mit überaus 
firmenfreundlichem Patent/Geschmacksmusterschutz und Lizenzrecht zu tun 
und wurde von MS ja auch mit hohem Geldeinsatz in ihren Lobbyisten 
durchgeboxt, aber nun haben wir eben den Salat (und immer noch ein 
kriminell firmenfreundliches Patent- und Markenrecht, man schaue sich 
an, was aktuell Lego versucht).

Und alle Länder dieser Welt leiden zwar unter dem schlechten Produkt, 
aktuelles Beispiel Exchange, aber der Leidendruck scheint nicht hoch 
genug zu sein um ein alternatives aber kompatibles Betriebssystem zu 
entwickeln.

von Joachim B. (jar)


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere
> vor Stärkeren geschützt werden

und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler 
mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat 
nicht davor?

Dawanda Wolfskin, Lego Qman usw. um nur mal 2 Beispiele zu nennen.
Es ist den Großkonzernen doch egal wie teuer das wird wie lange das 
dauert, die halten halt länger durch als der Schwächere.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> warum schützt der Staat nicht davor?

Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir 
leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand 
zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler
> mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat
> nicht davor?

Das ist der berüchtigte Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Wobei auch die bösen Grosskonzerne Rechte haben. Und manchmal sogar 
Recht haben können. Staatsanwaltschaften sind nicht nur dazu da, 
Rotkäppchen vor dem Bösen Wolf zu schützen, sondern auch den Bösen Wolf 
vor Rotkäppchen.

: Bearbeitet durch User
von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir
> leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand
> zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von 
irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler 
Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung 
Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden 
können.

von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von
> irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler
> Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung
> Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden
> können.

Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus 
völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für 
Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten".
Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für 
Oligopole.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus
> völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für
> Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten".
> Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für
> Oligopole.

Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer 
Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern 
dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz 
entsteht.

Beitrag #6620162 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer
> Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern
> dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz
> entsteht.

So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings 
nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz. 
Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische 
rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen.
Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings
> nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz.
> Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische
> rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen.
> Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole.

Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft, 
Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen 
Kapitalismus.

von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft,
> Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen
> Kapitalismus.

Den Müll gibst hier ausschließlich Du von Dir:
1. Ich habe nie von Nepotismus gesprochen, den meintest Du hier 
einführen zu müssen.
2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist 
bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst.
3. Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine bestimmte andere 
Wirtschaftsordnung die genannten Effekte vermeiden könnte, insbesondere 
ohne andere schädlich Effekte zu generieren. Du aber scheinst insoweit 
bestimmte Assoziationen zu hegen, die Du hier nicht mitteilen magst.

Dss darfst Du alles gern so handhaben, aber laste diesen Blödsinn nicht 
mir an.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir
> leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand
> zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

Percy N. schrieb:
> 2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist
> bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst.

Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du 
einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu 
tun?

Aber schön das du nochmal klargestellt hast, das es Müll ist, Dinge in 
Zusammenhang zubringen, welche nicht wirklich zusammenhängen.

von Oliver S. (phetty)


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Fazit: Keine Lizenzkeys bei ebay.DE erwerben sondern lieber gleich im 
Ausland?

Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in 
dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie 
akzeptiert. Akzeptiert MS diesen Key nicht mache ich den Käuferschutz 
geltend und bekomme mein Geld zurück.

Nun muss man also damit rechnen dass man bei einem DEUTSCHEN Anbieter in 
der Datenbank landet und deswegen Jahre später Ärger bekommt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du
> einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu
> tun?

"Scheinbar" trifft es, denn dieser Umstand ist fiktiv. Tatsächlich 
bemerke ich, augenscheinlich im Gegensatz zu Dir, sehr wohl, dass ich 
keinerlei moralische Wertung vorgenommen habe; diese ist allein Deinem 
Hirn entsprungen. Ich werde mir dieses Kindergartenniveau nicht zu eigen 
machen.

Hör bitte damit auf,  irgend welche albernen Positionen zu formulieren, 
um diese dann mir unterzuschieben.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in
> dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie
> akzeptiert.

Eine erfolgreiche Aktivierung besagt keineswegs, dass Du der 
rechtmässige Nutzer bist. Sondern nur, dass der Key nicht frei erfunden 
ist und bis dahin nicht durch übermässigen Missbrauch auffiel.

Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort. 
Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login 
funktioniert, ist es noch lange nicht deiner.

Da in gewissen Abständen Neuaktivierungen auf abweichender Hardware 
zulässig sind (Rechnerwechsel, Reparatur, etc), muss das System auch 
etwas Toleranz walten lassen, notfalls telefonisch. Auch eine 
Einzelplatzlizenz ist folglich nicht beim ersten Mal verbrannt.

Microsofts Produktidentifikationsservice:
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (phetty)


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(prx) A. K. schrieb:
> Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort.
> Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login
> funktioniert, ist es noch lange nicht deiner.

Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS 
selber erzeugt und veröffentlicht. Die kommen doch nicht aus einem 
Keygenerator. Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu 
sperren.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu sperren.

Also Code mit Erstaktivierung als künftig verbrannt sperren?

Neukauf von Windows nach Mainboardreparatur (*), weil Code gesperrt, 
alternativ erst einmal alle Unterlagen mitsamt Rechnung vom Erwerb 
zwecks Entsperrung an Microsoft schicken? Genau das würde dann auch beim 
legalen Kauf einer Lizenz nötig. Bist du ganz sicher, dass dir dieser 
Weg lieber wäre?

Sowas gibts natürlich. Wenn man bei einem Dell-Server Mainboard und 
Storage-Backplane gleichzeitig tauscht, sind an die Hardware 
gekoppelte Lizenzen erst einmal futsch. Nacheinander getauscht bleiben 
sie erhalten.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Oliver S. schrieb:
> Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS
> selber erzeugt und veröffentlicht.

Das ist bei den Zugangsdaten der Bank nicht anders, nur dass diese nicht 
von MS zur Verfügung gestellt werden, sondern vom IT-Dienstleister der 
Bank.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Helge schrieb:
> Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt.
> Das
> ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise,
> Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so
> 4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der
> sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist.

Das war auch nur eine äußerst dämliche Schwafelei auf die ich mir 
erspare darauf auch nur eine Silbe zu verschwenden.

von Anarchist (Gast)


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Ganz so dumm ist das nicht.

Windos 10 ist inzwischen auch schon ein paar Jahre alt.
Da gibt es sicher inzwischen Leasingrückläufer, wo
die Hardware auf den Schrott fliegt und die Keys vertickt werden.
Warum auch nicht? Lizenzen sind handelbare Wirtschaftsgüter.

von Percy N. (vox_bovi)


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Anarchist schrieb:
> handelbare Wirtschaftsgüter

haben Marktpreise.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Anarchist schrieb:
>> handelbare Wirtschaftsgüter
>
> haben Marktpreise.

Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die 
Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der 
legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch 
schlechtere Preise, die auch weit in den Keller fallen können, zum 
Beispiel herunter bis auf zehn Euro. Darunter rentiert sich für diesen 
der Aufwand nicht, hält seine Lizenzen zurück oder läßt diese lieber 
verfallen.
Nach den Gesetzen der freien Marktwirtschaft wären damit die niedrigen 
Preise ein Abbild von Angebot und Nachfrage. In einer Planwirtschaft 
nach DDR-Modell wären daher die niedrigen Preise viel eher verdächtig, 
das es sich um nicht legale Angebote handeln dürfte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die
> Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der
> legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch
> schlechtere Preise,

Eher nicht, da die Aktion darauf hinausläuft, zu niedrige Preise meiden 
zu lernen.

Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher 
Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten 
staatsanwaltlicher Maßnahmen sind.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher
> Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten
> staatsanwaltlicher Maßnahmen sind.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser 
dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat, 
statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche 
im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser
> dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat,
> statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche
> im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden.

So ähnlich sehe ich das auch. Hinzu kommt dann noch, dass es 
Ermittlungen gegen Lizengo gegeben zu haben scheint.

Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen, 
weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer 
bei eBay einen Euro geboten hatte,  anderweitig für 4.200 Euro 
freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der 
Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird.
Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot 
zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt.

von Soul E. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen,
> weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer
> bei eBay einen Euro geboten hatte,  anderweitig für 4.200 Euro
> freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der
> Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird.

Dafür kann der Käufer auch nichts. Selbst wenn er ein Gebot über 5251,- 
abgegeben hätte, solange er der einzige ist steht da der Startpreis von 
einem Euro. Damit sich die Summe vom Startgebot wegbewegen kann sind 
mindestens zwei Bieter erforderlich

> Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot
> zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt.

Das sollte misstrauisch stimmen. Andererseits, Preise für 
Software-Lizenzen sind eine sehr subjektive Sache. Bestes Beispiel sind 
Videospiele: wenn sowas auf den Markt kommt, kostet die Box EUR 89,-. 
Ein Jahr später, wenn die Entwicklungskosten reingeholt sind, gibt es 
das Programm dann in der Happy Hour-Werbeaktion bei Steam für 1/10 des 
Preises zum Download.

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:
> Das sollte misstrauisch stimmen.

Genau darum geht es.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Das sollte misstrauisch stimmen.
>
> Genau darum geht es.

Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die 
das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben. Was ist denn 
da die Moral von der Geschichte? Kollateralschäden?

Der Preis waren damals übrigens 40é

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Das sollte misstrauisch stimmen.
>
> Genau darum geht es.

Grundsätzlich kann man bei ebay Dinge zu jedem Preis anbieten. Da ist 
nichts verboten dran.
Zu sagen, etwas sei illegal erworben, weil irgendjemandem der 
Verkaufspreis zu niedrig vorkommt, ist wenig stichhaltig. Die Annahme 
mag stimmen oder auch nicht. Sie bietet möglicherweise ein 
Verdachtsmoment, ist aber kein Beweis.
Auf mich macht es ein bisschen den Eindruck, als würde hier versucht, 
die Unschuldsvermutung auszuhebeln.

Nehmen wir an, eine Verschrottungsfirma verschrottet im Auftrag tausend 
Rechner mit erstinstalliertem Win10-Betriebssystem. Auf jedem Rechner 
steht der Win10-Key und die Verschrottungsfirma hat die Erlaubnis vom 
Auftraggeber, die Keys weiterverkaufen zu dürfen.
Nun bietet die Verschrottungsfirma diese tausend Win10-Keys für 5 Euro 
pro Stück bei Ebay an.
Macht sich ein Käufer, der sich bei diesem Verschrotter für 5 Euro einen 
Key kauft, dann automatisch verdächtig oder gar strafbar?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Al Fine schrieb:
> Der Preis waren damals übrigens 40é

Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im 
BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden. 
Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch 
werden müßte.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die
> das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben.

Hast Du dafür irgend welche Quellen? Bisher bist Du der Einzige hier, 
der Edeka in die Diskussion gebracht hat.

Al Fine schrieb:
> Der Preis waren damals übrigens 40é

Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99 
Euro und eBay.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Die Annahme mag stimmen

Eben. Groschen endlich unten?

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch
> werden müßte.

Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den 
Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den
> Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.

von Al Fine (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im
> BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden.
> Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch
> werden müßte.

Interessant: 
https://www.theregister.com/2000/11/28/ms_its_nearly_illegal

Im Jahr 2000 war es Microsofts Direktive mit jedem PC-Verkauf 30$-50$ 
Umsatz durch das vorinstallierte OS zu machen.
Also, ja, 40€ sind schon irgendwie auffällig.

Percy N. schrieb:
> Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99
> Euro und eBay.

Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen:
[quote]
Doch auch Windows 10 Pro ist spottbillig: Statt der von Microsoft 
abgerufenen 260 Euro verlangt Edeka nur 40 Euro.
[/quote]
https://www.stern.de/digital/computer/edeka-verkauft-billig-lizenzen-fuer-windows-und-office---doch-es-gibt-einen-grossen-haken-8836920.html

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>
>> Die Annahme mag stimmen
>
> Eben. Groschen endlich unten?

Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen, 
Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software, 
Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen, 
Lizenzumstellungen etc.

Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen 
Verkaufspreises für illegal erklären.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.

Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen:

Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.

Hartmut schrieb:
> Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen,
> Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software,
Genau das spll bei Win 10 nicht passieren können, weil es nur noch 
Updates geben soll. Wo on MS dann leben will, ist unklar, aber mir 
schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.
> Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen,
> Lizenzumstellungen etc.
> Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen
> Verkaufspreises für illegal erklären.
Das tut auch niemand. Du hast offenbar überhaupt nichts kapiert.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.

https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html

Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel.

von Al Fine (Gast)


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Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo 
Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die 
Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.
>
> Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment.

???? Gehts noch?

von Al Fine (Gast)


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Aber was ist "Sein"? Was bedeutet es, wenn man sagt "Das ist das und 
das"?
Ohne das erstmal geklärt zu haben fischen wir ziemlich im Trüben, oder?

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.
>
> 
https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html
>
> Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel.

Schaun mer mal, was da drin steht:

"Auch Lizengo bestätigte demnach, dass es ein Zivilverfahren gebe. In 
dem Strafrechtsverfahren ist das Unternehmen nur als Zeuge genannt."
Source: 
https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html

Huch! Na sowas ...

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Huch! Na sowas ...

Ja, richtig! Die Straftäter sind die Endkunden.

von Al Fine (Gast)


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Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.

Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie 
wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein 
zivilrechtliches Problem bekommen könnten.

Al Fine schrieb:
> Ja, richtig! Die Straftäter sind die Endkunden.

Al Fine schrieb:
> Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht.

Trollst Du schon wieder oder drehst Du jetzt frei?

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie
> wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein
> zivilrechtliches Problem bekommen könnten.

Oh, nein! Wenn im Zivilprozess festgestellt wird, dass Firma A den 
Kunden die Lizenzen nicht hätte verkaufen dürfen, benutzen die Kunden 
einen illegalen Key. Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.

Also kostenpflichtige Zwangsupdates. Das Reichskonkordat 2023 vereinbart 
den staatlichen Einzug der Microsoft-Steuer? ;-)

Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.

Ohne Hinweis auf die Illegitimität handeln sie aber nicht schuldhaft, 
insbesondere weder fahrlässig noch vorsätzlich. Das Dumme ist nur, dass 
sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es 
blöd ...

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Wo on MS dann leben will, ist unklar

"Dank eines starken Geschäfts mit Software und Speicherplatz im Netz hat 
Microsoft in Zeiten des Homeoffice ein Drittel mehr Gewinn gemacht. Auch 
die neue Spielekonsole Xbox kommt gut an."
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/microsoft-cloud-dienste-homeoffice-gewinnsprung-101.html

Windows ist nur noch der Weg, die Leute in die eigene Cloud zu 
kriegen. Und da gibts dann keine 2,50€ Lizenzen.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den
> Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

Wenn man aber weiss, das Händler und Hersteller nicht die 
Entscheidungsfreiheit haben, die man meine die hätten diese, käme man 
vielleicht auf solche Gedanken.

Percy N. schrieb:
> aber mir schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.

Da könntest Du am Kern der Wahrheit liegen. Zumindest liegen den Ämtern 
und Cyber-Agenturen die Berater in den Ohren und flüstern fleißig, man 
möge doch gesetzliche Regelungen erlassen, das die vielen Nutzer nur 
noch mit einem aktuellen Betriebssystem ins Internet dürfen. Wenn dies 
nicht erfüllt wäre, sollen für diese Geräte die Zugänge gesperrt werden.
D.h. aussitzen geht dann nicht mehr sondern Update kaufen, wenn man 
nicht offline sein will.

Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS) 
gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch 
einen Defekt unter. Das wäre auch kein so großer Nachteil, weil früher 
hat ein hoher Prozentsatz das Betriebssystem zum neuen Rechner 
übertragen. Der alte wurde günstig ohne Betriebssystem weiterveräußert.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders.
Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der 
finanziert werden will.

von (prx) A. K. (prx)


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Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran 
anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten 
Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht 
gemerkt haben, was grad so läuft. ;-)

Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem 
und autarkem MS-Office. In Unternehmen ist man schon kräftig unterwegs 
in die Cloud. Nicht unbedingt zur grossen Begeisterung jedes ITlers, 
aber offenbar unausweichlich wie eine griechische Tragödie.

Da steckt das Geld.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das Dumme ist nur, dass
> sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es
> blöd ...

Schon mal den Link oben von der Microsoft Produktprüfungsseite 
angeschaut?
Alles komplett einschicken. Eidesstaatliche Versicherung mit Aussage zum 
Kaufhergang....

Nein, wenn Microsoft kein einfaches Tool anbieten kann oder will, mit 
dem man prüfen kann, ob man einen Key in bestimmten Szenarien legal 
(bzw. ohne von MS potentiell beanstandet zu werden) nutzen kann, wird es 
wohl höchstens auf die Zwangs-Herausgabe des Schlüssels hinauslaufen.

Die Gefahr für die Endkunden, in solche Verfahren zu geraten, war 
übrigens eines der Argumente, die Microsoft PC-Herstellern ans Herz 
gelegt hat, doch bitte nur Rechner mit Windows-Lizenz zu verkaufen.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der
> finanziert werden will.

Aber nicht unbedingt so, dass man den Consumer aus Kostengründen in eine 
von Google-Browsern auf irrelevanter Plattform genutzte Google-Cloud 
verscheucht. Solange Microsoft diesen Markt nicht monopolisiert, 
können sie aus der Allerwelts-Client-Plattform nicht zu viel Geld 
rausziehen.

Den Browser-Krieg haben sie schon mit Pauken und Trompeten verloren.

Eher kommts vielleicht so, dass es MS im Grunde völlig egal ist, worauf 
Lieschen Müller die Chrome-Variante startet. Hauptsache sie landet in 
Microsofts Cloud. Das aber ist am wahrscheinlichsten, wenn es bereits 
bei der Einrichtung des PCs geschieht, d.h. beim ersten Einschalten vom 
gekauften Endgerät.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem
> und autarkem MS-Office.

Ja, ich erinnere mich der 70er. Damals hatte man ein tumbes Terminal und 
einen sauteuren Mietmodem. Auf in die Vergangenheit!

von Gerader Ast (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS)
> gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch
> einen Defekt unter

Das ist IMHO der Knackpunkt, alle Windows 10-Versionen die nicht frei im 
Handel als Retailversion gekauft wurden, sind an die Hardware gedongelt.
Das betrifft neue Rechner mit vorinstalliertem Windows 10 genauso wie 
die noch erlaubten Installationen mit Windows 7 - Keys.
Und irgendwann wird MS die Installationen mit Windows 7 - Keys stoppen.
D.h. Neue Hardware -> neue Lizenz fürs Betriebssystem.

von Mike (Gast)


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Was ich hier nicht verstehe:

Wenn es um leichtfertige Geldwäsche geht, ist der Tatbestand mit dem 
Kauf des Schlüssels schon verwirklicht. Was soll da noch eine 
Hausdurchsuchung? Eine solche ist nur zur Beweissicherung zugelassen. 
Welche Beweise sollen da noch gefunden werden? Eine Paypal-Abrechnung 
oder ein Kassenbon vom Edeka?
Bei einem Internetkauf lässt sich das aus den Kaufprotokollen 
nachweisen, dazu braucht es keine Durchsuchung. Den Kassenbon wird wohl 
keiner lange aufheben.

Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten 
zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord 
doch schon verjährt sein.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran
> anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten
> Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht
> gemerkt haben, was grad so läuft. ;-)

"Beforeigners" kann man momentan auch in der ARD-Mediathek runterladen. 
Aber tun Sie es nicht, sonst verklagt Sie in 5 Jahren die 
Produktionsfirma dafür! Denn es hätte Ihnen doch klar sein müssen, dass 
da etwas faul ist, wenn man eine Serie kostenlos runterladen kann. Dass 
Sie Beitragsservice-Gebühren entrichten, ändert daran nichts! Denn die 
sind ja viel zu gering, um damit eine Serie produzieren zu können.


Übrigens, das nur nebenbei, man ist ja als Fahrzeughalter verpflichtet, 
sein Fahrzeug nach dem Abstellen ordnungsgemäß abgeschlossen 
zurückzulassen, der Zündschlüssel darf dabei keineswegs im Zündschloss 
steckend zurückgelassen werden. Damit nach Möglichkeit niemand das 
Fahrzeug illegal nutzen kann.
Das wäre vielleicht auch eine Idee für MS und deren Win-Lizenz-Keys, 
also dass niemand das Betriebssystem ohne Befugnis benutzen kann.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mike schrieb:
> Welche Beweise sollen da noch gefunden werden?

Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als 
unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der 
IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer.

von yakman (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei
> der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt
> Keys nicht legal sein.

Naja, darum habe ich meine Windows-Lizenz bei einem ordentlichen Händler 
gekauft - damals eine Windows 7 Box beim örtlichen Mediamarkt. Das ließ 
sich dann auch problemlos auf Windows 10 upgraden.
Und dafür wurde ich schon ausgelacht, was gibts du soviel Geld dafür 
aus...
Die Sache ist halt die: Wieso sollte man Geld für eine Schwarzkopie 
ausgeben? Das ist immer dumm, egal wie billig das ist.

Ich bin auch geizig. Darum habe ich nur eine einzige Windows-Kiste, und 
der Rest läuft unter Linux (Mint).

Generell muss ich aber sagen:
Ich halte den Zug von Microsoft für ziemlich dumm. Die Aktion kostet 
viel Geld, verunsichert Kunden und bringt nichts herein.

Ich hätte an deren Stelle hätte einfach die betreffenden Kunden mit 
einem Fenster konfrontiert, wo angekündigt wird, dass das aktuelle 
Windows eine nicht legale Linzenz hat und in z.B. 2 Wochen zugedreht 
wird. Inklusive Link auf den eigenen Online-Shop und der Möglichkeit, 
die Lizenz durch Kauf einer offiziellen zu ersetzen. Eventuell mit 10% 
Rabatt, weil man "ja so nett ist".
Wetten, dass man auf die Art viele Lizenzen abgesetzt hätte?

Den großen juristischen Holzhammer würde ich für die Händler 
auspacken...

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike schrieb:
> Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten
> zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord
> doch schon verjährt sein.

Es ist nicht sehr wahrscheinlich,  dass es sich um vor Jahrzehnten 
erworbene Keys für Win 10 gehandelt haben sollte, nicht wahr?
Die Verjährungsfrist für Geldwäsche beträgt fünf Jahre; zehn Jahre nach 
Beendigung der Tat ist damit sicher Verjährung eingetreten.

Dieter D. schrieb:
> Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als
> unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der
> IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer.

Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er 
Deinen Schrott nicht.

Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

Nein, MS-Verstörte, die Klarheit möchten.


Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben 
zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er
> Deinen Schrott nicht.

Wenn dieser noch seine Sinne zusammen hat, dann geht er im Netz auf die 
Suche und läßt sich durch Deine Ablenkungsmanöver nicht davon abhalten.

"Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die
Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur 
freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen."

> Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

Da wären zum Beispiel jene zu nennen, die sich hier so aufregen. Spinner 
und Trolle, die unterwegs sind, können unmöglich gleichzeitig noch hier 
posten.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben
> zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?

Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> "Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die
> Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur
> freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen."
Aktenzeichen bzw Findstelle, ggf Link, darst Du gern dazu mitteilen.
Und dann darfst Du auch gern verraten, was Du glaubst, wie manche 
Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden. Hint: ich hatte oben schon 
etwas zum Thema Banken geschrieben.

Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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So, ich habe mal was vorbereitet:

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1)

* Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen 
Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung 
der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung 
eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit 
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 
Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind *


1.
Verbrechen,
2.
Vergehen nach
a)
den §§ 108e, 332 Absatz 1 und 3 sowie § 334, jeweils auch in Verbindung 
mit § 335a,
b)
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 
Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3.
Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils 
auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der 
Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4.
 Vergehen 

a)
nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a 
Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a 
Absatz 1 und 2, den §§ 242, 246, 253, 259,

* 263 bis 264,  *

265c, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 
und 4 sowie § 348,
b)
nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylgesetzes, nach § 370 der 
Abgabenordnung, nach § 119 Absatz 1 bis 4 des Wertpapierhandelsgesetzes 
sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes,


* den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes  * ,


 § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, 
§ 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des 
Sortenschutzgesetzes,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur 
fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden 
sind, und
5.
Vergehen nach den §§ 89a und 89c und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 
5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem 
Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 
129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen 
Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die 
Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten 
Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 
3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen 
worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1.
sich oder einem Dritten verschafft oder
2.
verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die 
Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn 
erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in 
der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande 
handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden 
hat.

* (5)  Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2
leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 
genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft * .


(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den 
Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen 
werden. § 74a ist anzuwenden.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen 
solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 
bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe 
bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft,
1.
wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder 
freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem 
Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies 
wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen 
musste, und
2.
in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 
genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, 
auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen 
Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Eine Straflosigkeit nach Satz 2 
ist ausgeschlossen, wenn der Täter oder Teilnehmer einen Gegenstand, der 
aus einer in Absatz 1 Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, in 
den Verkehr bringt und dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes 
verschleiert.
(10) (weggefallen)
Fußnote
§ 261 Abs. 2 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) 
vereinbar gem. BVerfGE v. 30.3.2004 I 715 (2 BvR 1520/01, 2

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> "Strafgesetzbuch (StGB)
> § 261 Geldwäsche;

Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat.

Besser Du kopierst das ganze Gesetbuch in den Post. Das richtige waere 
dann 100% dabei.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat.

Vielleicht solltest Du zunächst einmal die Links lesen, bevor Du hier 
die Klappe aufreißt.
Das Thema "leichtfertige Geldwäsche" wurde hier im Thread schon mehrfach 
genannt.

Und was meinst Du mit "schwerer Straftat? Die Strafandrohung für 
einfachen Diebstahl beträgt 5 Jahre; hier geht es maximal um deren zwei.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Derjenige, der das Wort als erstes nannte war:
von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36

Nur, weil in einem der Links das als ein Beispiel genannt wurde, wie das 
bei einem schlimmeren Tatbestand waere.
Also komm mal wieder zuerueck zum Thema, auch wenn sich der Exkurs so 
schoen zum Trollen fuer Dich eignet.

von Anarchist (Gast)


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Und bei aller Aufregung nicht vergessen: Laut dem golem-Artikel, der im 
zweiten Beitrag verlinkt ist, geht die Aktion jetzt schon 7 Jahre.
Also nichts neues.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben
>> zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?
>
> Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home.

Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Derjenige, der das Wort als erstes nannte war:
> von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36

Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30.
Versuche dabei, den Text zu verstehen.

Und dann troll woanders.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store.

Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version?

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version?

Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat, die 
aber ganz praktisch sind.


Ansonsten, wenn man bei google eingibt "Windows 10 pro kaufen" wird man 
mit Günstig-Angeboten gradezu überschüttet, z.B.:
https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE#
(von 49 auf 15 Euro runtergesetzt laut Angebot)
Ist das jetzt seriös oder nicht?

Oder hier für 35 Euro?
https://www.licensequeen.com/betriebssysteme/windows-betriebssysteme/windows-10/50/windows-10-pro-dvd?c=6&gclid=EAIaIQobChMI2cHSq_Cx7wIVB853Ch1zfwt-EAYYBSABEgKzAvD_BwE
Ist das seriöser als das Angebot bei lizenzguru.de?

Es gibt aber noch zig andere Anbieter, die da weit drunter liegen.

von Hartmut (Gast)


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Um das ganze abzurunden, bei Conrad kostet Win10 pro ca. 143 Euro:
https://www.conrad.de/de/p/microsoft-windows-10-pro-64-bit-oem-vollversion-1-lizenz-windows-betriebssystem-1376979.html


Und bei PC-Welt gibt es einen Artikel vom 13.01.2021:
"Windows-10-Lizenz: Legal für 10 Euro kaufen"
https://www.pcwelt.de/a/windows-10-lizenz-legal-fuer-10-euro-kaufen,3446811

Das ist alles ganz schön widersprüchlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat,

Domainanmeldung beispielsweise.

> die aber ganz praktisch sind.

Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch?

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Das ist alles ganz schön widersprüchlich.

Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die 
PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt 
aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch?

Wahrscheinlich die Gruppenrichtlinienverwaltung.

SCNR

von Mike (Gast)


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Hier wäre §108b UrhG einschlägig:

1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach 
diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz 
geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine 
wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht 
...
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch 
des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt 
oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis 
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Key ist eine technische Maßnahme, die die ungewollte Nutzung einer 
Software verhindert. Ein Fälschen desselben ist eine Umgehung dieser 
Maßnahme und damit wohl nach §108b strafbar. Allerdings schließt der § 
explizit die private Nutzung aus. Damit dürfte sich nur der Händler, 
nicht aber der Käufer strafbar machen. Einige Juristen behaupten zwar, 
dass das Installieren einer Software bereits ein Kopieren im Sinne des 
UrhG ist, weil Daten auf die Festplatte des Rechners dupliziert werden. 
Für Privatleute ist dies aber nur dann strafbar, wenn die Quelle der 
Kopie bereits illegal ist. Wer sich die Software direkt vom 
Winzigweich-Server zieht, sollte hier strafrechtlich aus dem Schneider 
sein.

Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261 
entdeckt, um den Endnutzern doch noch an den Karren fahren zu können. 
§108b ist hier explizit als Vortat genannt. Allerdings setzt Geldwäsche 
ein Verschleiern bzw. Verbergen voraus, was ich hier nicht erkennen 
kann. Das wäre eventuell der Fall, wenn jemand den Key im Darknet gegen 
Bitcoins erwirbt, nicht aber beim Kauf in einem offiziellen 
Handelsportal oder im Supermarkt.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Das ist alles ganz schön widersprüchlich.
>
> Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die
> PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt
> aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann.

"Machen Sie sich auf die Suche nach Online-Shops für Windows 10, finden 
Sie das Betriebssystem oft für knapp über 10 Euro, wie ein Blick hier in 
den PC-WELT Preisvergleich beweist. Allerdings müssen Sie auch hier 
darauf achten, dass es sich um einen seriösen Shop handelt."

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike schrieb:
> Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261
> entdeckt,

§ 263 a StGB wäre auch noch eine Hausnummer, setzt aber Vorsatz voraus. 
Hier stellt sich die nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, wo man 
die Grenze zwischen (bedingtem) Vorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit 
ziehen will.

Verglichen damit ist § 261 V StGB eine Bagatelle.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version.

Was ist da der Unterschied?


Mike schrieb:
> Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261
> entdeckt

Danke für die Ausführungen!
Nebenfrage: was sind Winzigweich-Juristen?



Bei lizenzguru wird folgendes angeführt:

[code]
Bin ich bei Lizenzguru Rechtssicher lizenziert?

Bei Lizenzguru erhalten Sie hochwertige Softwareprodukte zu 
herausragenden Konditionen. Die Kosten liegen deutlich unter den 
üblichen Marktpreisen. Sie sind bei Lizenzguru so niedrig, dass einige 
Kunden Zweifel bekommen, ob die Lizenzen tatsächlich in vollem Umfang 
gültig sind. Insbesondere für Unternehmen, die hin und wieder 
unangemeldeten Besuch von einem Microsoft-Lizenzprüfer erhalten, spielt 
diese Frage eine wichtige Rolle. Denn eine nicht ordnungsgemäß 
lizenzierte Software könnte zu hohen Strafen führen.

Um die Antwort auf diese Frage bereits vorwegzunehmen: Ja, die Lizenzen 
von Lizenzguru sind absolut rechtssicher. Daher müssen Sie die nächste 
Lizenzprüfung nicht fürchten. Der Grund für die niedrigen Preise besteht 
darin, dass wir gebrauchte Lizenzschlüssel weiterverkaufen. Da Software 
keinerlei Abnutzungserscheinungen aufweist, bemerken Sie den Unterschied 
als Anwender überhaupt nicht.

Wenn Sie sich privat einen neuen PC zulegen, können Sie Ihre bisherigen 
Programme auch auf dem neuen Gerät ohne Probleme nutzen. Sie müssen 
einfach die Software auf dem bisherigen Rechner deinstallieren und dann 
auf dem neuen Computer wieder aktivieren. Dabei hat kaum ein Anwender 
Zweifel an der Rechtssicherheit. Diese Vorgehensweise lässt sich auch 
auf gewerbliche Anbieter übertragen. Diese können eine Software 
ebenfalls deinstallieren und anschließend auf einem anderen Gerät wieder 
installieren. Das trifft auch dann zu, wenn sie die Lizenz gegen ein 
Entgelt einem anderen Anwender überlassen.

Diese Vorgehensweise stieß zunächst auf den Widerstand von Microsoft. 
Der Hersteller zog gegen den Weiterverkauf der Lizenzen vor Gericht. Am 
03. Juli 2012 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch 
letztinstanzlich, dass der Weiterverkauf von Lizenzschlüsseln legal ist. 
Daher müssen Sie keine rechtlichen Probleme befürchten. Voraussetzung 
hierfür ist, dass der vorherige Anwender die Software ordnungsgemäß 
deaktiviert. Das kontrollieren wir bei Lizenzguru jedoch stets 
sorgfältig, bevor wir die Lizenzen erwerben.

Für den Nachweis über den Besitz der Lizenz
[code]
(der Text hört in der Darstellung auf meinem PC einfach im Satz auf)

Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere 
Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von 
14,90?

https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE#content--description

von Le X. (lex_91)


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Percy N. schrieb:
> Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren.

Dazu gehört auch immer derjenige, der sich trollen lässt.

Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am 
schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt 
betrachten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Le X. schrieb:
> Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am
> schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt
> betrachten.

Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und 
genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von 
Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien 
mitunter recht unterhaltsam sind.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere
> Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von
> 14,90?

Gegenfrage: sollte man einem nigerianischen Prinzen misstrauen; darf man 
das überhaupt?

von gutgläubige (Gast)


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Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
Windows 10 Home "neu":
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."

Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Le X. schrieb:
>> Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am
>> schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt
>> betrachten.
>
> Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und
> genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von
> Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien
> mitunter recht unterhaltsam sind.

Im Gegensatz zu Deinen.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen.

Meine Festplatte hatte auch nur ca. 10 MB und da waren Spiele ohne Ende 
drauf.... eigentlich reicht mir das...

1 TB? Wozu? Das Internet war auch schnell genug, da kein Overhead...

von Al Fine (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D
Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die 
Polizei vor der Tür stehen.

von Hartmut (Gast)


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Al Fine schrieb:
> gutgläubige schrieb:
>> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €
>
> Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D
> Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die
> Polizei vor der Tür stehen.

Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen?

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30.
> Versuche dabei, den Text zu verstehen.
> Und dann troll woanders.

Das aenderte nichts daran, das Do nebem dem Haupthema herumt(r)ollst. 
Das Gute daran ist, das Dich das nachzusehen wieder naeher ans Thema 
brachte. Aus den spaeteren Beitraegen zu entnehmen, hat es geholfen und 
somit nun ueberfluessig.

von Al Fine (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen?

Ich fürchte, die Frage verstehe ich nicht, also muss ich wohl zu blöd 
sein.
Mit einer richtigen Raubkopie würde man wenigstens nicht in den Büchern 
irgendwelcher Zwischenhändler auftauchen: "Frakie, wie stellst du dir 
das vor? Willst du etwa eine Steuererklärung einreichen, oder was?"

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um
> Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte
> wurde es mir so mitgeteilt.
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?
> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

Nun, vielleicht nicht exakt so, aber möglicherweise so ähnlich. Der 
guten Ordnung halber sei Folgendes mitgeteilt:
Tatsächlich gibt die Vorschriftenlage es her, bei Einstellungen gemäß § 
153 StPO im Einstellungsbescheid lediglich mitzutelen, dass öffentliches 
Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe; die MiStra sind in 
dieser Beziehung etwas unglücklich formuliert.
Gemeint ist, dass der StA im Einstellungsbescheid nicht detailliert 
dargelegen muss, auf welche tatsächlichen Erwägungen der StA seine 
Beurteilung stützt.
Es,würde daher ausreichen, zu verbescheiden wie folgt:
"Grundsätzlich ist die hier gegenständliche Straftat anzuklagen. Dies 
gilt jedoch nicht,  wenn die Schiuld des Beschukdigten als gering 
anzusehen wäre; so liegt es hier. Ein öffentliches Interesse,  das 
ausnahmsweise gleichwohl die Verfolgung gebieten würde, liegt nicht vor"
Ergänzt werden könnte noch: "Mit einer Verurteilung kann nicht gerechnet 
werden, es wird daher von der Verfolgung abgesehen."
Diese Formulierung würde vermutlich dem Bürger das 
Regel-Ausnahme-Verhältnis hinreichend deutlich vor Augen führen; die 
bloße Bezugnahme auf "fehlendes öffentliches Interesse" ist zwar nach 
dem Wortlaut der MiStra zulässig, aber mE nicht opportun. Gleichwohl ist 
es denkbar, dass StAe gedankenlos den kürzesten Weg wählen und 
entsprechend kurz gefasste Bescheide absetzen. In Anbetracht der 
Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten mit Textblöcken gearbeiter wird, 
ist dies nicht recht nachvollziehbar.
Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach 
wie vor für abwegig.

Ich hoffe, dass nunmehr "alle Klarheiten beseitigt" sind.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> ... hies es nur kein öffentliches
> Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, ...

Percy N. schrieb:
> Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach
> wie vor für abwegig.

Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft. 
Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat und was im Vergleich dazu 
Deine Formulierung der Polizei und Staatsanwaltschaft unterstellen 
würde, bzw. was Du damit dem TO als vermeintlichen Vorwurf an die 
Exekutive und Judikative unabsichtlich unterschiebst.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft.
> Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat

Gern doch:

Joachim B. schrieb:
> wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um
> Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte
> wurde es mir so mitgeteilt.
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?
> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> ... und es wurde aufgenommen, ...

Also wurde die Anzeige aufgenommen und ein Formular befüllt.

Danach kommt eine übliche Ungenauigkeit des Volksmundes, das wohl nicht 
viel Ermittlungaufwand betrieben wurde. Es gibt durchaus Regionen, die 
aus politischen Gründen vermeiden das die Diebstählstatistik zu 
offensichtlich aus der Masse herausragt. Da wird versucht eine Anzeige 
erst gar nicht aufnehmen zu müssen. Nach dem TO wurde diese aufgenommen.

Der übliche Weg ist, das diese je nach der schwere des Vorfalls, sofort, 
einmal täglich oder wöchentlich der zuständige Staatsanwaltschaft 
vorgelegt werden. Die Rückläufer werden nach der festgelegten 
Priorisierung, d.h. schwere des Vorfalls, in die entsprechenden Akten 
gepackt. Die Priorisierung enthält auch eine Angabe für die 
Wiedervorlage um den Vorgang zu schließen.

In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer 
die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer), Ort und 
Zeitraum des Diebstahls in einer Datenbank in der die Polizei auch 
nachsieht, wenn Räder als vermeintliches Diebes/Hehlergut aufgefunden 
wurde, ist nichts weiter passiert

Percy N. schrieb:
> Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön!

Man merkt hier, wie sehr Du hier von Dir auf andere schließt.
Ein typischer Satz aus der Rhetorik war das wieder von Dir.

Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im 
Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Du trollst schon wieder, bloß diesmal ausgesprochen dämlich:

Dieter D. schrieb:
> In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer
> die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer),

Vermutlich genau das alles eher nicht ...

Dieter D. schrieb:
> Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im
> Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat.

Joachim B. schrieb:
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?

Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des 
Handys war lustig ...

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des
> Handys war lustig ...

Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung, 
die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln 
beinhaltet, abzulenken. Überrascht war ich nur, das das ausgerechnet Dir 
so eine Patzer bei der Formulierung unterläuft. Vielleicht war es auch 
der Uhrzeit gesschuldet.

Bewußt wurde hier ein anderes Beispiel gewählt, da es um die Schilderung 
des normalen Vorgehens hier geht, wie es bereits vor der Zeit der 
Mobiltelefone gehandhabt wird und mit der Erwartung, das es auch so, 
hingedreht werden wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung,
> die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln
> beinhaltet, abzulenken

So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes, aber behalt's für 
Dich, hm?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes,

Zum Beispiel von guten Postings. Die waren heute schon von Dir in einem 
Thread zu lesen. Wenn es anders gewesen wäre, hätte ich es für mich 
behalten. Somit ein guter Schluss und damit Schluss.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Al Fine schrieb:
> Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo
> Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die
> Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.
ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien.
Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten 
seiner Kunden weiter.
Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo 
seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die 
Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt 
es auch keine Freischaltung des Keys.
Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann 
Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein 
Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die 
Lizenzbedingungen verstößt.
Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz 
eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im 
Kleingedruckten.
Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher, 
die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich 
vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der 
Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist!
Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am 
Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen.

Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!
Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum 
vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine 
Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß!
Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo 
für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über 
Hehlerware aus.
Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo!
In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei 
Software.
Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows 
10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen!
Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als 
Betriebssystem nutzen - fertig :-)
Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei 
Subfirmen kauft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!

Dass Du nicht den geringsten Durchblick hast.

von yakman (Gast)


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150€ jetzt wirklich nicht wirklich ein Weltuntergang. Ich habe für 
Windos 7 einmalig halt die 100€ bezahlt, und nutze die gleiche Lizenz 
heute noch.

Wenn man das nicht bezahlen will, dann kann man Linux nutzen, niemand 
zwingt euch, Windows zu nutzen.
Speziell das Elektronikhobby funktioniert unter Linux exakt genaus 
gut...

Läufts unter Linux?
Cube-IDE: check
KICAD: check
Libre-Office: check
MPLABX: check
EAGLE: check
LTspiece: Mit Wine läufts, keine Probleme.

Das juristische Gehabe von Microsoft ist dumm und kundenfeindlich, aber 
letztendlich ist Microsoft immer optional.

von Pikser (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Al Fine schrieb:
>> Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo
>> Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die
>> Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
>> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.
> ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien.
> Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten
> seiner Kunden weiter.
> Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo
> seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die
> Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt
> es auch keine Freischaltung des Keys.
> Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann
> Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein
> Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die
> Lizenzbedingungen verstößt.

Das ist dummes Gelaber ohne Substanz!
Eher ist das eine üble Verleumdung m.M.n..

> Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz
> eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im
> Kleingedruckten.

Aha! Siehe oben.

> Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher,
> die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich
> vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der
> Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist!
> Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am
> Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen.
>
> Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!
> Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum
> vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine
> Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß!
> Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo
> für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über
> Hehlerware aus.
> Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo!
> In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei
> Software.
> Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows
> 10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen!
> Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als
> Betriebssystem nutzen - fertig :-)
> Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei
> Subfirmen kauft.
Ohne Worte!

von dieter (Gast)


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Hier in dem Video vom November 2020 ruft einer bei Microsoft an und 
fragt den Support, ob sein Key ok ist. Der Support sagt, wenn der Key 
sich online aktivieren lässt, ist mit dem Key alles ok und man muss sich 
keine Sorgen machen, dass etwas illegal sein könnte.

https://www.youtube.com/watch?v=bm3mLBJWBhc

von Martin G. (Firma: kamaste.it GmbH) (myg63)


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Linux, Libreoffice, Thunderbird, Nextcloud (Version 21 ist Klasse!), 
Synology NAS. Ich habe meine Probleme seit 3 Jahren gelöst. MS freie 
Zone hier.

Und entwickeln tue ich auf Ubuntu mit Pycharm in Python.

Mann das ist wirklich gut!

von CG (Gast)


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Von der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen:

"Billige Windows-Keys: Tausende Strafverfahren laufen"
https://www.youtube.com/watch?v=2RY9dij8WBw

von Joachim B. (jar)


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CG schrieb:
> on der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen:

reine Werbung, der Anwalt verdient immer!
Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach 
drohen wenn ich was kaufe?

von Jemand (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach
> drohen wenn ich was kaufe?

Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt 
wurden.

von Joachim B. (jar)


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Jemand schrieb:
> Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt
> wurden.

ich weiss ist einem Freund schon passiert, aber das verhindert VORHER 
auch keine Kanzlei Solmecke, oder stellen die einen persönlichen Anwalt 
vor die Tür?

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