Forum: PC Hard- und Software Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys


von Hartmut (Gast)


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Hallo,
schon mitbekommen?
https://www.youtube.com/watch?v=WfvyAAgCP4I

Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei 
der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt 
Keys nicht legal sein.

von Hartmut (Gast)


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Hier ist auch noch ein Link zum Golem-Artikel:

"Tausende Verfahren wegen unseriöser Microsoft-Lizenzen"
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html

MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht 
gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine 
Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits 
ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, 
dieses installieren und aktivieren kann."
Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben.

von Mark S. (voltwide)


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Also ich interpretiere das folgendermaßen: Irgendwer hat in China zu den 
dort üblichen niedrigen Preisen Lizenzen legal eingekauft, die 
zufälligerweise hier auch funktionieren. Aber da der hiesige Markt "mehr 
hergibt" werden dieselben Lizenzen hier um ein Mehrfaches gehandelt. Das 
gefällt M$ nicht. Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal 
die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche 
Staatsanwaltschaft.
Wer es besser weiß, möge mich korrigieren.

von c-hater (Gast)


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Hartmut schrieb:

> MS sagt wohl dazu: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht
> gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine
> Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits
> ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat,
> dieses installieren und aktivieren kann."
> Damit versucht man, den schwarzen Peter dem Verbraucher zuzuschieben.

Genau so sieht das aus. Wenn die Keys nicht legal waren, hätte Microsoft 
die technische Möglichkeit gehabt, ihre mißbräuchliche Verwendung zu 
verhindern. Genau das ist ja schließlich der Sinn so eines Keys. Nur 
daran, ob er funktioniert oder nicht, könnte ein normaler User 
zuverlässig erkennen, ob er legal ist.

Microsoft hat diese technische Möglichkeit nicht genutzt und damit die 
prinzipiell möglicherweise illegale Nutzung der Software mindestens 
billigend in Kauf genommen.

Sie können aber keine Straftat anzeigen, deren Durchführung sie erst 
selber ermöglicht haben. Das ist dann nämlich durch die implizite 
Billigung definitiv keine Straftat mehr und die Anzeige wird damit zur 
Vortäuschung einer Straftat.

Ich würde mal darauf tippen, dass die Sache über kurz oder lang zu 
Tausenden Strafanzeigen gegen Microsoft wegen Vortäuschung einer 
Straftat führt. Wenn sich genug betroffene Leute finden, die 
unverzüglich die Gegenanzeige machen, könnte der ganze Spuk sogar sehr 
schnell vorbei sein. Dann würden nämlich die Microsoft-Juristen 
rechtzeitig aufwachen und die Sache von sich aus canceln.

von Jubilee (Gast)


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Eingangsbeitrag: Wer sieht sich denn bloß diese Videos von 
Dauerschwätzern an?

von Ladenhüter (Gast)


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Windows ist eh ein Auslaufmodell. Wäre die Chance für Linux.

von MaWin (Gast)


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Unsinnsanwalt.
Der Käufer ist in Gutem Glauben von legalen Schlüsseln ausgegangen.
Schliesslich weiss er, dass neben den teuren shrinkwrap Paketen auch 
immer günstige OEM Lizenzen existieren, und ein Verkauf derer durchaus 
legal ist wie Gerichte schon bestätigt haben.
Über die wahren Preise solcher Lizenzen erfährt er nichts, weil 
Mikrosoft das nicht veröffentlicht, also muss er avon aus gehen, dass 
die eBay Preise ok sind. Auch Altlizenzen dürfen weiter verkauft werden, 
wo die Rechnerhardware kaputt geht, und da kann ja jemand schon mit 1 
EUR zufrieden sein, ein niedriger Preis ist niemals ein Indiz für 
Illegalität.

Der Käufer weiss aber auch, dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel 
2 mal verkaufen oder weiternutzen darf, aber er als Kunde kann das nicht 
kontrollieren. Hier muss er davon aus gehen, dass es möglich wäre, dass 
eine doppelt genutzte Lizenz von Microsoft online entdeckt und gesperrt 
wird. Aber auch dann ist nicht der Käufer der Täter, sondern der 
Verkäufer, der Käufer wäre der Geschädigte.

Wenn irgendeine Staatsanwaltschaft davon ausgehen sollte, dass sie Opfer 
einer Tat einer Strafverfolgung überziehen soll, dann werden sie Tâter.

Die einzigen bei denen eine HD und Bestrafung möglich wäre, sind 
Händler, die die Lizenzschlüssel zunächst als gewerblicher Kunde von 
einem noch grösseren Betrüger kaufen und dann an Endkunden 
weiterverkaufen, z.B. fertige PC Systeme. So werden die 'niedrigen 
5-stelligen Zahlen in 5 Jahren' zusammenkommen. Obwohl mir das recht 
viele vorkommt.

von Uli S. (uli12us)


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Probieren dies wieder mal auf die Tour, da gabs doch schon mal was vor 
vielleicht 20 jahren. Da wurden viele, die in gutem Glauben ihre legal 
gekaufte SW dort registriert hatten mit Hausdurchsuchungen drangsaliert. 
Mit der Begründung, wenn du unsere Programme legal gekauft hast, 
könntest du die illegal weitergeben.

von oszi40 (Gast)


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Solchen "Spaß" geb es doch schon vor Jahren mit dem Händler PC-Fritz.

von xyz (Gast)


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> dass ein Verkäufer nicht denselben Schlüssel
> 2 mal verkaufen oder weiternutzen darf

VLK-Lizenzen haben denselben Schluessel.
Wenn er davon 100 verkauft, bekommen 100 Kaeufer den.

Wer sich sein bereits aktiviertes Windows aus "anderen"
Quellen "besorgt", hat wie ueblich am wenigsten Aerger.

von xxxyyy (Gast)


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Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise 
angemessen?

von Jonas B. (jibi)


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>Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise
>angemessen?

Wenn der Richter das so sieht, ja.

von Ben S. (bensch123)


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Jonas B. schrieb:
> Wenn der Richter das so sieht, ja.

Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.

von wendelsberg (Gast)


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Das Risiko, wegen solche MS-typischen Spitzfindigkeiten von solchen 
Zwangsmassnahmen ueberzogen zu werden, ist ohne juristischen Beistand 
(der auch noch auf dieses Fachgebiet spezialisiert sein muss) schlicht 
nicht einschaetzbar.

Logische Schlussfolgerung: entweder diesen Beistand mit in den Kauf 
einkalkulieren (macht Wxxx direkt zu teuer) oder Finger weg.

Ich lasse die Finger von allem, was von MS kommt.
Ausnahme: in der Fa. als Angestellter, dort werde ich fuer diese Qual 
bezahlt und um den Juristenkram kuemmert sich die Rechtsabteilung.

wendelsberg

von (prx) A. K. (prx)


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xxxyyy schrieb:
> Hausdurchsuchung wegen solcher Lapalien? Ist das in irgendeinerweise
> angemessen?

Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche 
Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker 
geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen 
teuer.

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Kann man da keine serioesere Quellen angeben, wenn man einen Thread 
startet? (Habs erst gar nicht angeschaut).

Mark S. schrieb:
> Also klagen sie hier und müssen sich dabei nicht mal
> die Finger schmutzig machen, Buhmann ist die deutsche
> Staatsanwaltschaft.
Seh ich nicht so. Natuerlich faellt das auf MS zurueck, wenn es in 
groesserem Masse publik wird.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wichtig an solchen Massnahmen ist nicht das direkte wirtschaftliche
> Ergebnis einer Razzia, sondern das indirekte. Wenn das durch alle Ticker
> geht, werden die Leute mal wieder aufgeschreckt und kaufen ein Weilchen
> teuer.

So ist es.

Die Verbreitung von FUD hat bei Microsoft Tradition, und darin ist die
Firma wirklich gut, IMHO viel besser als in der Softwareentwicklung ;-)

Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt
sich alles wieder.

von Nop (Gast)


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Ben S. schrieb:

> Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.

Der Richtervorbehalt bei HD existiert de facto nicht, weil eine 
Ablehnung für den Richter wesentlich mehr Aufwand wäre, als sie einfach 
durchzuwinken. Demzufolge wird praktisch alles blind abgenickt, womit 
die Staatsanwaltschaft ankommt. Wenn da eine junge Heißdüse frisch aus 
dem Studium am Werk ist und sich profilieren will, gibt's HDs auch wegen 
Bagatellen.

Auszug aus 
https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html 
:

Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig 
ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz 
tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei 
habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer 
entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".

von Hartmut (Gast)


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Nop schrieb:
> Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig
> ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz
> tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei
> habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer
> entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".

Das klingt nach brutalem Druckmittel gegen das 
Aussageverweigerungsrecht.
Ist in Deutschland die Leibeigenschaft schon abgeschafft worden, ich bin 
grade nicht auf dem Laufenden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben S. schrieb:
> Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.

Es gab auch schon Öffentlichkeitsfahndungen nach Ladendieben und 
Hausfriedensbrechern. Gestört hat das anscheinend niemanden. Ich warte 
noch darauf, dass demnächst der Schwarzfahrer der Woche gesucht wird.

von Oliver S. (oliverso)


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Nop schrieb:
> Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig
> ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz
> tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei
> habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer
> entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".

Mit ähnlichen Schauermärchen, mit denen Microsoft FUD betreibet, werben 
Anwaltskanzelein um neue Mandanten.

Wer solche Räuberpistolen glauben will, darf das tun, alle anderen gehen 
zur Tagesordnung über.

Oliver

von Matthias L. (limbachnet)


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"in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz" klingt allerdings wirklich 
danach, dass da ein einzelner Richter das geeignete Maß aus dem Auge 
verloren hat. Dass eine Hausdurchsuchung wegen solchen Kleinkrams 
deutlich unangemessen ist, dürfte wohl unstrittig sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Yalu X. schrieb:
> Man sollte solche Aktionen deswegen nicht allzu ernst nehmen, das legt
> sich alles wieder.

Trotzdem hättest Du wahrscheinlich eher weniger gern ein 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der leichtfertigen Geldwäsche 
am Hals; auch dann, wenn nichts dabei passiert, was längst nicht sicher 
ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Dass eine Hausdurchsuchung wegen solchen Kleinkrams deutlich
> unangemessen ist, dürfte wohl unstrittig sein.

Darauf solltest Du Dich besser nicht verlassen. Vgl 
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bverfg-verfassungsrechtliche-voraussetzungen-fuer-einen-durchsuchungsbeschluss/

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Sich drauf zu verlassen nützt ja eh nix, weil man die Durchsuchung 
ohnehin nicht verhindern kann, wenn die Polizei vor der Tür steht. Die 
rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später. Oder?

Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber 
nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Die rechtliche Bewertung des Gesamtpakets kommt ohnehin erst später.

Das ist eigentlich Aufgabe des Richters, der den Durchsuchungsbeschluss 
verzapft. Selbstverständlich unterliegt der auch der richterlichen 
Überprüfung, aber aussichtsreiche Rechtsmittel dagegen sind 
ausgesprochen selten. In Deutschland gibt es zudem kein Verbot der 
"Frucht vom verbotenen Baum".

Kurzformel: wenn nichts gefunden wird, ist es eh egal. Wenn etwas 
gefunden wird, rechtfertigt das nachträglich die Maßnahme.  Nein, 
dogmatisch vertretbar ist das nicht, aber ungemein praktisch für 
Ermittler.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Edit: Ah, du hast noch einen Link nachgeliefert. Der bestätigt doch aber
> nur die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Bagatellen?

Du hast auch nachgelegt ;-)

Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit, 
sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu 
rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb 
aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich 
mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das 
war gerade nicht der Vorwurf.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Vielleicht hatten sich viele Betroffen eine günstige Office-Version 
besorgt für das Home-Schooling der Kinder. Wenn dann die erstellten 
Dateien durch MS-Teams gelaufen sind, dann könnte daraus die Info 
gezogen worden sein, wo zu suchen wäre.

In der Regel trifft das aber nur den kleinen Mann, weil andere haben 
einen Anwalt zu Hand, den diese sofort anrufen, immer für sie erreichbar 
ist, kriegt sofort den Videostream von der Eingangtürsanlage und kennen 
sich sonst gut aus.

Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU 
durchgesetzt:
https://www.heise.de/resale/artikel/EuGH-Gebrauchte-Softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.html
https://www.licence4u.de/rechtliches/
- Wiederverkauf einzelner Lizenzen: erlaubt
- Aufspaltung von Volumenlizenzen: erlaubt
- Weiterverkauf von Akademischen Lizenzen (sog. EDU-Lizenzen): erlaubt
- Online übertragene Lizenzen handeln: erlaubt
- Erneutes Downloaden des Installationsmediums durch den Zweiterwerber: 
erlaubt Anspruch des Zweiterwerbers auf Updates/Patches etc.: erlaubt

Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man 
kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis 
sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem 
Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet 
mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS. Bekannter konnte daher 
eine  viel günstigere Betriebsversion Version in/aus Spanien hier nicht 
nutzen.

Das kann aber der Käufer niemals nachprüfen. Dafür hätte der Hersteller 
einen eigenen Nummerkreis bei den Produktseriennummern vergeben und 
publizieren müssen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Dafür hätte der Hersteller einen eigenen Nummerkreis bei den
> Produktseriennummern vergeben und publizieren müssen.

Woher nimmst Du die Publikationspflicht?

von MaWin (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Der Weiterverkauf von Lizenzen wurde vor Jahren durch die EU
> durchgesetzt:

Es war nie verboten, aber Software-Hersteller wollten durch AGB Klauseln 
Unrecht zu ihrem Hausrecht machen um ihre Kunden abzuzocken, dem wurde 
durch die EU eine klare Absage erteilt.

von Al Fine (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Aber da scheint der Hersteller etwas an der EULA gedreht zu haben. Man
> kann durch Sonderpreise natürlich die aushebeln. Z.B. regulärer Preis
> sei 300 Euro, aber als Special-Edition nur für 100 Euro mit dem
> Ausschluss des Weiterverkaufs, Nutzung in anderen Ländern oder verkettet
> mit dem hinterlegten Betriebssystemcode im BIOS.

Das ist ja so ein Punkt: Das lässt sich, glaube ich, durch die EULA 
nicht ausschließen, weil es dem Erschöpfungsgrundsatz widerspricht. 
Sonst wären OEM Lizenzen schon lange nicht mehr drin. Microsoft verkauft 
ein Nutzungsrecht. Mit dem Verkauf wechselt der Eigentümer und MS hat 
nichts mehr zu melden. Damit ist die Legalität insofern abgehandelt. 
Normale Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht. Was die machen können, 
ist per Remoteupdate den Computer sperren.

Wie man damit Hausdurchsuchungen rechtfertigen kann, weiß ich jedenfalls 
nicht: Den Gerichtsbeschluss dazu finde ich nicht so einfach per Google.
Im Video war von "leichtfertiger Geldwäsche" die Rede - vielleicht war 
das die primäre Rechtfertigung. Wie auch immer: Wenn Lizenzen 
weiterverkauft werden dürfen, gibt es gute Gründe, warum die zu 
Spottpreisen verscheuert werden könnten: Von der reinen Vernunft in Form 
von Umstellung der Infrastruktur auf quelloffene Betriebssysteme über 
Restbestände (1000 sind billiger als 900) bis hin zu Werbeaktionen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Du hast auch nachgelegt ;-)

Stimmt! ;-)

Percy N. schrieb:
> Nein, es drehte sich gerade nicht um die mangelnde Bedeutsamkeit,
> sondern um die fehlende Erfolgsaussicht: Es war einfach nicht damit zu
> rechnen, dass nachc18 Monaten noch Beweismittel für einen Btm- Erwerb
> aufzufinden gewesen wären. Eine Raubkopie von "Donkey Kong" hätte sich
> mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit noch auffinden lassen, aber das
> war gerade nicht der Vorwurf.

Naja - ist denn der bloße Besitz einer Raubkopie von Donkey Kong 
strafbar? IIRC nicht, der namenlose Anwalt hier 
https://www.anwalt.org/raubkopie/ meint das auch:

"Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie 
in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht 
Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder 
öffentliche Wiedergabe vor."

Und ohne Strafbarkeit kann die Durchsuchung auch keine Erfogsaussichten 
haben, oder?

Beitrag #6617250 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> "Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie
> in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht
> Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder
> öffentliche Wiedergabe vor."

Day istxso schon nicht schlüssig. Es mag straflos sein, bedeutet aber 
nicht, dass es,sich nicht im eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Problematisch wird es auch, wenn die Kopiervorlage selbst eine Raubkopie 
ist, vgl aaO den übernächsten Absatz.
Man beachte auch "ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" und "wissentlich 
unbefugt".

Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn 
dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden.
https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Letztlich sind Hausdurchsuchungen auch beim Unverdächtigen möglich, wenn
> dort Beweismittel in Verfahren gegen Dritte gesucht werden.

Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den 
dort genannten Paragraphen hervorgeht (Mauszeiger darüber halten). Eine 
Lizenz eines Beriebssystems und Office wäre eine nicht korrekte 
Anwendung des Paragraphen.

von Helge (Gast)


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Kann man MS nicht verknacken wegen Beihilfe zum Betrug? Der durch eine 
Hausdurchsuchung angerichtete Schaden kommt zum ganzen Aufwand noch 
dazu, und vorher haben die doch die Echtheit des angeblich jetzt 
illegalen Schlüssels bestätigt?

von Heinz R. (heijz)


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von Al Fine (Gast)


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"Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden. Es scheint mir aber 
nicht so, dass dort nicht irgendeine Form von Nutzungsrecht (oder ein 
Anspruch darauf) erworben wird. Dafür haben die Kunden ja bezahlt.

Im übertragenen Sinne (das hinkt jetzt wahrscheinlich) ist das doch so 
ähnlich, als ob eine Mietwohnung weitervermietet würde. Dagegen kann der 
Vermieter ggf. vorgehen (keine Ahnung), aber dass sich der Zweitmieter 
hier des Einbruchs schuldig macht, weil der Erstmieter den 
(ursprünglichen) Mietvertrag verletzt und der zweite Mietvertrag deshalb 
gar nicht hätte zustande kommen dürfen, scheint mir eher weit hergeholt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel, 
die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für 
Verhältnismäßigkeiten verloren. So fängt das wirklich an, sich in 
Richtung Polizeistaat zu entwickeln, bald kriegt jeder 'ne 
Hausdurchsuchung, der nur mal unerlaubt gefurzt hat...

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Aber nur für schwere Straftaten und deren Unterstützung, wie aus den
> dort genannten Paragraphen hervorgeht

Wie kommst Du auf diesen Unsinn?  § 103 I 2 StPO ist hier nicht 
anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text 
erschließt.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie kommst Du auf diesen Unsinn?  § 103 I 2 StPO ist hier nicht
> anwendbar, wie sich dem verständigen Leser unmittelbar aus dem Text
> erschließt.

Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von 
Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Na dann können wir ja auf Durchsuchungen und Sicherstellung der IT von
> Amazon und eBay warten, weil da die Transaktionen abgespeichert sind.

Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken: 
der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und 
wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier, 
das für ihn zusammengestellt wird.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das ist gängige Praxis, auch schon vor Jahrzehnten im Umgang mit Banken:
> der StA legt einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und
> wartet ( bei einer Tasse Kaffee ...) etwa eine Stunde auf das Dossier,
> das für ihn zusammengestellt wird.

Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit 
beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken 
im Einzelfall gehen?
EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben. 
Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben? Die Leute 
müssen sich bei der Polizei verplappert oder sonstwie Mist gebaut haben, 
sonst ist das einfach nicht zu rechtfertigen. Unantastbare Rechtsgüter 
gibt es bei wirtschaftlichen Gesellschaften halt nicht. Wie Kant es 
sagte: "Alles hat entweder einen Preis oder seine Würde". Dass die 
"Preislosigkeit" scheinbar in "nichts wert" übersetzt wird, ist eine 
Schande. Liegt das an der Berichtserstattung?

Beitrag #6617617 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Kilo S. (kilo_s)


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Carlos S. schrieb im Beitrag #6617617:
> Genau, das wäre die Chance, vom Regen endgültig in die Traufe zu kommen.
> Leute mit Informatikstudium und IT-Freaks mal ausgenommen.

Probier mal ein aktuelles Ubuntu, wirst überrascht sein.
Selbst Rentner kommen mit Ubuntu Linux Klar. Mittlerweile ähnelt es ja 
fast einem Android.

Es gibt einen "Store" für die Installation von Programmen, bis auf für 
Endanwender eher irrelevante Dinge ist nur selten das Arbeiten an der 
Konsole nötig, Hardwareunterstützung ist sehr gut und bis auf Ausnahmen 
von sehr alter und extrem neuer Hardware Out of The Box.

Ubuntu ist eines der Systeme die man am ehesten für den Umstieg Eines 
"Ewigen Windows User" empfehlen kann.

Debian ist dann die "Fortgeschrittenen" Klasse bei Linux, BSD etwas für 
Profis im Umgang mit Unix/Unixoiden. (Linux/BSD = Unixoid)

Linux ist je nach Distribution mehr oder weniger Anwenderfreundlich.

Kommt aber auch immer darauf an ob man sich drauf einlässt.

W10 finde ich derzeit viel anstrengender, zusetzt war bei mir XP das 
Windows der Wahl, danach nur noch Linux (Debian). Wo du bei XP 
irgendwann mal die Administation locker und flockig übernehmen könntest 
würde es bei W10 irgendwie umständlich.

Gut viel mach ich nicht an W10, ist eh alles anonymisiert (nicht mit 
klarnamen) erstellt und nur für Spiele auf meinem PC. Aber früher hab 
ich bei XP über msconfig beispielsweise keinen Taskmanager aufrufen 
müssen um die "Dienste" bzw. Programme beim Systemstart einstellen zu 
können... nur als Beispiel.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie kommst Du auf diesen Unsinn?

Die Frage solltest Du Dir erst selber stellen.
Als Erstnennender des Paragraphen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D schrieb:
> Die Frage solltest Du Dir erst selber stellen.
> Als Erstnennender des Paragraphen.

Lies das lieber noch einmal nach. ..
Warum es Blödsinn ist, hatte ich schon erwähnt.

Hinweis für Begriffsstutzige: in Rede steht hier § 103 I 1 StPO; es hat 
also keinen Sinn, hier über § 103 I 2 zu lamentieren, sofern es nicht um 
die Ergreifung des Beschuldigten geht.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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Wobei in dem Paragraphen steht:

"… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen 
ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu 
durchsuchenden Räumen befindet."

Und ich frage mich da, welche Tatsachen das in dem Fall sein sollen. 
Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort 
genutzt wird? Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich 
sein soll.

Al Fine schrieb:
> "Piraterie" ist so mit Gesetzlosigkeit verbunden.

Es ist auch ein selten dämlicher Begriff dafür, der hauptsächlich aus 
dramaturgischen Gründen gewählt wurde. Bei Piraten denke ich an Leute, 
die Schiffe kapern und die Besatzung unter Ausübung von Gewalt dazu 
zwingen, die geladenen Waren abzugeben. Was soll das mit der illegalen 
Nutzung einer Lizenz zu tun haben?

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Bei Piraten denke ich an Leute, die Schiffe kapern und die Besatzung
> unter Ausübung von Gewalt dazu zwingen, die geladenen Waren abzugeben.
> Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben?

Die Contentindustrie war schon immer die Industrie der dramaturgischen 
Übertreibung, schliesslich sind Märchen wie Pirates of the caribbean 
deren tägliches Handwerk und auch mit Werbung kennen die sich aus, 
Übertreibung dass sich die Balken biegen, ein Kopiervorgang wird dort 
gleich zum Raub.

Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.

Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen

von Al Fine (Gast)


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MaWin schrieb:
> Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.
>
> Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen

Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es 
als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert 
zu finden.
Jedenfalls sagen die das im Fernsehen und Internet - die Hotline soll da 
angeblich weniger agnostisch in Bezug auf lokales Recht sein. Auf 
konkrete Anfragen konnte oder wollte Microsoft aber mitunter nicht 
antworten, ob eine bestimmte Lizenz oder Key in einem bestimmten 
Szenario legal nutzbar ist.
Na bravo!

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
> Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort
> genutzt wird?
Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne 
bereits zweifelsfrei feststehen?
Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt 
werde? Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse; 
ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig 
gehandelt wurde.
> Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich
> sein soll.
Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw 
-verdacht nicht kenne. Anders als im Zivilprozess,  in dem Inquisition 
(zumindest theoretisch) nicht stattfindet, wird im Strafverfahren gern 
im Trüben gefischt (gern mal in Verbindung mit Untersuchungshaft, was 
ich häufig für rechtswidrig halte). Das ist nicht per se rechtswidrig, 
erfordert aber qualifizierte Verdachtsmomente. Um dich hierzu eine 
Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn; jedenfalls steht das 
Gesetz nicht von vornherein entgegen.

von Christian M. (likeme)


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Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau 
auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je 
25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem 
Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet, 
der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß, 
wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
> Was soll das mit der illegalen Nutzung einer Lizenz zu tun haben?

https://de.wikipedia.org/wiki/Piratensender

Es soll auch eine Partei geben, die sichc danach benannt hat, aber all 
das kann man verschlafen, wenn man will.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es
> als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert
> zu finden.

Ja nun, gelogen, siehe EU Recht.

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Ja nun, gelogen, siehe EU Recht.

Nicht wirklich, soweit MS darauf hinaus will, dass zwischen MS und dem 
Dritterwerber keinerlei vertragliche Beziehingen aufgebaut werden (vgl 
Vermieter - Untermieter).

von Christian M. (likeme)


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der Vergleich 100 Euro für 10 Euro hinkt ein wenig, da ist logisch ein 
Haken dran! Aber wenn ich einen Fernseher bekomme der mit einer UVP 5000 
Euro nun im Zuge einer Einführung einer neuen Serie kaufe und nur noch 
Schrottpreis zahle, von mir aus 500 Euro, ist das nicht automatisch ein 
gestohlenes Gerät. Windows wird auch immer wieder neu erfunden und das 
alte dann verhökert. Freu mich schon auf die Version 11 oder so.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Schön... drei Kinder brauchten einen Schleppi fürs Homescooling und Frau
> auch. 4 gute gebrauchte HP Schleppis bestellt, dazu je eine Lizenz (je
> 25€) und schwups wird mir jetzt mulmig, weil ich nicht weiß ob ich einem
> Betrüger auf den Leim gegangen bin. Wer hat das Zeug illegal verwertet,
> der Käufer oder der Verkäufer? Wo ist hier das Recht? Aso, ich vergaß,
> wir leben ja in einer Diktatur, da ist vieles anders wie früher.

So ist das nunmal, wer gestohlene Ware ankauft macht sich strafbar. Das 
Verfahren wird eingestellt wenn Du "gutgläubig gehandelt" hat, also 
aufgrund der Dir zur Verfügung stehenden Informationen davon ausgehen 
konntest dass der Kauf sauber ist. Den Ärger hast Du trotzdem.

Das betrifft aber potentiell jeden Gebrauchtkauf, nicht nur 
Softwarelizenzen.

von Schlaumaier (Gast)


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Das witzige daran ist, das man eigentlich erwarten kann als User das ein 
Discounter (Wie Edeka) die Rechtmäßigkeit der Ware die sie verkaufen 
überprüfen.

Ich sehe kein Unterschied zwischen Edeka und z.b. ein Elektromarkt.

Immerhin vertraue ich seinen Produkten auch mein Leben an. Wenn die 
Wurst vergiftet ist, habe ich auch ja ein Problem. Oder erwarten die 
jetzt, das ich eine Analyse der Wurst mache ob die einwandfrei ist.

Ich denke das wird noch ein schönen Spaß werden.

Kann man dann eigentlich Edeka dafür in Regress nehmen, frage ich mich 
gerade.

von Rolf M. (rmagnus)


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Al Fine schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Man kann übrigens Lizenzen nicht illegal nutzen.
>>
>> Man kann (irgendwas) nur ohne Lizenz nutzen
>
> Und laut Microsoft ist der einzige Weg, legal an Windows zu kommen, es
> als Retail Version zu kaufen oder es auf einem neuen PC vorinstalliert
> zu finden.

Das hätte Microsoft gerne, und sie behaupten es halt einfach weiter.

Percy N. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Also woher ist zweifelsfrei bekannt, dass diese Lizenz genau dort
>> genutzt wird?
> Wie kommst Du auf die Idee, etwas, das zum Beweis benötigt wird, könne
> bereits zweifelsfrei feststehen?

Ich zitiere nochmal:

"… nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen …"

Keine Vermutungen, sondern Tatsachen. Von denen würde ich erwarten, dass 
sie zweifelsfrei feststehen.

> Und warum glaunst Di, man gehe davon aus, dass dort die Lizenz genutzt
> werde?

Weil nur dann der Paragraph überhaupt eine Hausdurchsuchung 
rechtfertigt. Auch hier nochmals das Zitat:

"… daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu 
durchsuchenden Räumen befindet …"

Gut, da würde vermutlich eine Rechnung auch reichen, mit der der Kauf 
belegt wäre.

> Belege über einen Weiterverkauf wären ebenfalls von Interesse;

Wenn denn der begründete Verdacht besteht, dass die Lizenz 
weiterverkauft wurde.

> ebenso Belege dafür, dass die im Einzelfall betroffene Lizenz rechtmäßig
> gehandelt wurde.

Dazu eine Hausdurchsuchung? Da könnte man den Käufer doch einfach nach 
entsprechenden Belegen fragen.

>> Außerdem ist fraglich, wie das der Aufklärung dienlich
>> sein soll.
> Das kann ich Dir nicht sagen, weil ich den genauen Tatvorwurf bzw
> -verdacht nicht kenne.

Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen 
Geldwäscherei. Da frage ich mich schon, ob das nicht einfach nur 
behauptet wurde, weil sonst eine Hausdurchsuchung halt nicht 
stattgefunden hätte. Aber wie du schon sagst:

> Um dich hierzu eine Meining zu bilden ist die Nachrichtenlage zu dünn;

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
> Laut dem Artikel war der Tatvorwurf zumindest in manchen Fällen
> Geldwäscherei.

Das ist nicht der von mir vermisste "genaue Tatvorwurf", sondern die 
Bezeichnung des gesetzlichen Tatbestandes, unter den man das (hier 
bisher unbekannte) vermutete inkriminierte Verhalten zu subsumieren 
gedenkt.

Auf den Rest Deines Beitrages gehe ich nicht weiter ein; das führte 
nicht weiter.

von Anarchist (Gast)


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Ich habe ein paar Videos von dem Anwalt angesehen.
Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos 
gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für 
einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind, also Ex-EU, z.B. USA 
oder China.
Diese Lizenzen sind jetzt in Deutschland (oder der EU) vereinzelt 
verkauft worden.

Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden, 
für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?

von Dummes Zeugs (Gast)


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Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist 
sauber raus!

von Gerold (Gast)


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Dummes Zeugs schrieb:

> Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist
> sauber raus!

Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt?

von Soul E. (Gast)


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Anarchist schrieb:

> Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden,
> für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?

Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser 
Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, 
ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig 
ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:
> Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen, ob eine gerade gekaufte Lizenz
> aus der Sicht von M$ legal und gültig ist. Dass die Aktivierung
> funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.

Falls MS sich insoweit durchsetzen sollte,  dürfte das noch im 
Verhältnis Edeka-Endkunde interessant werden.

von Anarchist (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser
> Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen,
> ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig
> ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.

Es geht bei den ganzen Ermittlungen darum, dem Nutzer der Lizenz zu 
unterstellen, dass ihm zum Kaufzeitpunkt der Lizenz klar sein müssen 
hätte, dass es so günstig keine Lizenz von Win 10 Pro geben kann.

Aber gemäss OEM Urteil sind entbündelte Volumenlizenzen erlaubt. Die 
Frage ist nur, wie billig kann so eine entbündelte Lizenz sein, wenn sie 
für den EU Wirtschaftsraum vorgesehen ist?

Das Gleiche gilt ansonsten genauso für teure Retail Lizenzen. Angenommen 
ein Händler kauft Retail-Lizenzen in China, die für den chinesischen 
Wirtschaftsraum vorgesehen sind, und findet in Deutschland jemand, der 
sie ihm für 250 Euro abnimmt...

Wie in den Videos auch berichtet wird, hätte MS auch einfach die 
entsprechenden Installationen deaktivieren können, ohne die Gerichte 
einzuschalten. Dann hätten sich die betroffenen Nutzer beim inzwischen 
nicht mehr existenten Ebay-Händler schadlos halten müssen...
Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die 
Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Anarchist schrieb:
>
>> Da stellt sich für mich die Frage, kann man für seine Keys rausfinden,
>> für welchen Wirtschaftsraum MS diese vorgesehen hat?
>
> Leider nicht, und genau das wird Microsoft seit Beginn dieser
> Lizenzgo-Diskussion vorgeworfen. Es gibt keine Möglichkeit nachzuprüfen,
> ob eine gerade gekaufte Lizenz aus der Sicht von M$ legal und gültig
> ist. Dass die Aktivierung funktioniert ist kein hinreichendes Kriterium.

Ach dummes Zeugs, man konnte es telefonisch aktivieren.

Und der gute bei ms konnte in seiner dB nachsehen ob’s legal ist.

von Al Fine (Gast)


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Anarchist schrieb:
> Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die
> Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.

Soweit ich verstehe, wurde das so noch nicht einmal von Microsoft 
initiiert, sondern die Staatsanwaltschaft hat Wind davon bekommen, dass 
ungültige Lizenzen im Umlauf sind und "musste ermitteln". Bei Straftaten 
hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse.

von Joachim B. (jar)


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Al Fine schrieb:
> Bei Straftaten
> hat der Staat ein eigenes Aufklärungsinteresse.

ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches 
Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, kein Versuch über 
die IMEI irgendwo eine Provider Anmeldung zu verfolgen.

Tierquälerei ist auch eine Straftat, die Polizei schickte mich zum 
Tierschutz und dieser zur Polizei!

Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird 
und manchmal nicht!

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Man fragt sich wirklich wann und warum die Polizei manchmal tätig wird
> und manchmal nicht!

Ja, keine Ahnung, wie das gelaufen ist. Vermutlich irgendwie so, dass 
Microsoft auf Edeka los ist, weil die halt im großen Maßstab Keys 
entgegen irgendwelche Bestimmungen verkaufen, oder auch gegen den 
Erst-Lizenznehmer, dass er die nach Deutschland verkauft.
Und dann stehen auf einmal X tausend ungedeckte Keys im Raum. In der 
Größenordnung klingt das ja schon organisiertem Verbrechen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> ach, als unser Handy geklaut wurde hies es nur kein öffentliches
> Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt,

Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten,  aus dem 
genau das hervorgeht?

von rdp (Gast)



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Ich hatte mir 2016 einmal eine Kopie der
Microsoft.com-WWW-Seite gespeichert, auf der
wohl Microsoft gerichtlich (?) "gezwungen"
wurde, endlich auf die im verlinkten PDF
enthaltenen "ungenauen Formulierungen" in
Deutschland/in der EU zu verzichten...

im PDF ab z.B.: "Hiermit werden Sie..."

von Hartmut (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Jo das Mittel der Hausdurchsuchung gehört langsam zum Standard-Mittel,
> die entsprechenden Richter haben wohl jeden Sinn für
> Verhältnismäßigkeiten verloren.

Dazu kann man aktuell auch einen Beitrag in der MDR-Mediathek 
runterladen:
"Hausdurchsuchung wegen fehlender Maske"
Hier bei Interesse der direkte Link:
https://odmdr-a.akamaihd.net/mp4dyn2/6/FCMS-65b3f7d0-0b97-4d84-a31f-3336da7bbef4-730aae549c28_65.mp4


Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die 
Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja 
in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben.

von Al Fine (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Wenn MS diese "Lizenz"-Aktion nicht angestoßen hat, wie hat die
> Staatsanwaltschaft dann die Betroffenen ermittelt? Von MS werden sie ja
> in dem Fall die Nutzerdaten nicht bekommen haben.

Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen 
Buch geführt werden.

von Al Fine (Gast)


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Um das noch einmal zu sagen: Wenn es da ein Problem mit solchen 
Schlüsseln gibt, ist es ja durchaus richtig, das nachzuverfolgen. 
Schließlich muss es den gutgläubigen Endkunden ja mitgeteilt werden, 
dass es da ein Problem gibt und sie sich an den jeweiligen Händler 
wenden müssen wegen Kaufpreiserstattung usw.
Ob eine polizeiliche Vorladung nun der freundlichste Weg dafür ist...
Besonders bedenklich sind solche Einlassungen wie von Solmecke im Video 
oben: Daraus, in dem Rahmen zu sagen "Ja, der Key schien mir schon 
billig. Ein echtes Schnäppchen" kann einem durchaus ein Strick gedreht 
werden. Ein Spießrutenlauf. Wie youtube-Anwälte wohl sagen "Sprich 
niemals mit der Polizei! Das kann nicht zum eigenen Vorteil sein."

von HeiseLeser (Gast)


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"Einen Aktivierungskey für Microsofts Windows 10 für wenige Euro kaufen? 
Keine gute Idee. Sowohl gegen Händler als auch Käufer ermitteln 
Staatsanwaltschaften."

https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaften-ermitteln-bei-extrem-guenstigen-Software-Lizenzen-5078866.html

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Würdest Du bitte eine Kopie des Einstellungsbescheides posten,  aus dem
> genau das hervorgeht?

zu lange her und mit der Besitzerin verschwunden.
Wenn das nochmal passiert bist du der Erste der den Schrieb bekommt!

von Mark S. (voltwide)


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Gibt es eigentlich noch weitere Quellen außer dem Video von dem 
Rechtsanwalt, der an diesem Fall ein natürliches Interesse haben muß?

: Bearbeitet durch User
von winNT (Gast)


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dieser scheissverein sollen erstmal ihre exchange und andere lücken 
stopfen bevor sie irgendwen verklagen.

diesen mist hört man schon seid exchange existiert...


ps: text ohne rechtschreibung

:)

Beitrag #6618525 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Al Fine (Gast)


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Naja, die ganzen Artikel von heise, golem usw. halt.

Sehr interessant fand ich noch dieses Video von einem Jura-Professor. 
Bezieht sich zwar auf die USA aber das Prinzip ist universal.
https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hinweis für Begriffsstutzige

Vielleicht solltest Du erst mal Deinen Link lesen.

von Mark S. (voltwide)


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Al Fine schrieb:
> Naja, die ganzen Artikel von heise, golem usw. halt.
>
Da sehe ich nichts. Deshalb ja meine Frage

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Wenn das nochmal passiert

Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei 
Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es 
einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat 
also offenkundig so nicht stattgefunden.

Dieter schrieb:
> Vielleicht solltest Du erst mal Deinen Link lesen.

Vielleicht solltest Du versuchen, ihn zu verstehen. Die 
Bedienungsanleitung hatte ich ja schon gegeben.

Al Fine schrieb:
> Von den Händlern, nehme ich an. Darüber muss doch aus mehreren Gründen
> Buch geführt werden.

Bei Edeka?

Anarchist schrieb:
> Aber es geht MS mal wieder nur um FUD. Deshalb auch über die
> Staatsanwaltschaft, dann hat MS nichts zu tun.

Wenn es um Geldwäsche geht, ist mit Sicherheit nicht MS die Triebfeder. 
Andererseits hat MS durch die Ermittlungen Vorteile, da sie an die 
Ermittlungsergebnisse kommen. Das deutsche Zivilprozessrecht gibt dem 
Kläger weitaus weniger Rechte als das US-amerikanische; daher ist MS 
tatdächlich auf die Inquisition der StA angewiesen und zur Teilhabe 
berechtigt.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Bei Edeka?

Ich denke schon: da hat man wohl Guthabenkarten gekauft und konnte die 
bei Lizengo einlösen. Dann ging es los

https://www.golem.de/news/software-lizenzen-microsoft-geht-mit-staatsanwaltschaft-gegen-lizengo-vor-2008-150442.html

und jetzt geht es weiter...

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Ich denke schon: da hat man wohl Guthabenkarten gekauft und konnte die
> bei Lizengo einlösen.

Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der 
Käufer aufgenommen hat?

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass Edeka die Personalien der
> Käufer aufgenommen hat?

Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...

Beitrag #6618701 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Toll :))) :)))

von MaWin (Gast)


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Anarchist schrieb:
> Der Knackpunkt ist bei diesen Windows 10 Lizenzen (zu denen es 3 Videos
> gibt), dass es sich um Volumenlizenzen von MS handelt, die von MS für
> einen anderen Wirtschaftsraum "vorgesehen" sind

Na und ?

Ich kaufe alles mögliche aus 'anderen Wirtschaftsräumen'. z.B. Bücher, 
Produkte ohne deutsche Bedienungsanleitung, Filme, Autos deren 
Modellreihe nicht in Deutschland am Markt ist, Lebensmittel deren Marken 
es hier zwar auch gibt aber mit anderen Inhaltsstoffen.

Das hat der Hersteller auch nicht für Deutschland vorgesehen. Aber 
glücklicherweise gesteht mir der Gesetzgeber mehr Freiheiten zu, als ein 
eventueller Knebelvertrag des Herstellers das will.

von MaWin (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wenn es um Geldwäsche geht

Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für 
den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den 
Knast bringen will.

Erfinde einfach einen Vorwurf. Etwas was sich ergeben würde, wenn die 
Person etwas begangen hätte.

Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von 
lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.

von (prx) A. K. (prx)


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MaWin schrieb:
> Autos deren Modellreihe nicht in Deutschland am Markt ist

Reparaturen könnten dann freilich interessant sein.

von Gerold (Gast)


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Gerold schrieb:
> Dummes Zeugs schrieb:
>
>> Wer diese Lizenzen offiziell gekauft und bei MS registrieren konnte ist
>> sauber raus!
>
> Hast du eine Quelle oder einen Link, der diese Behauptung stützt?

Dass da nichts kommt, war bei deinem dümmlichen Nick zu erwarten.

Beitrag #6618753 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Im Zeitraum nach dem EU-Urteil, das Lizenzen weiter verkauft werden , 
gab es aber auch noch Änderungen des US-Exportrechts auch bei der SW. Im 
Vorfeld zu TTIP (über die Hintertür das Abkommen mit Kanada) können 
Lizenzen beschränkt werden, so das eine Ausnahmegenehmigung beim 
Hersteller eingeholt werden muss. Zum Beispiel bei einer Anwendung gilt 
dessen Lizenz nur für Deutschland, die im europäischen Nachbarland 
mitgenutzt werden soll. Aber auch hier gilt, das der normale Käufer das 
nicht nachprüfen kann. Das steht dann in den Details der 
Lizenzbedingungen. Aber wer ist schon in der Lage das alles zu verstehen 
und die nur mit den Urteilsnummern angegeben US-Urteile irgendwie 
nachzuvollziehen.

Zweiter Punkt ist, das sich sogar google der chinesischen Zensur beugte 
und daher Suchergebnisse entsprechend gefiltert werden. Es könnte daher 
auch Unterschiede beim Betriebssystem geben.

Daher folgende Hypothese: Das heißt der Kunde könnte eine Lizenz des 
Herstellers nach chinesischen Regierungsvorgaben (vielleicht für 
bestimmte Add-Ons vorbereitet) erworben haben. In Europa wäre diese aber 
nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig. Daher gäbe es hier 
vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb teurer sei wegen des 
Datenschutzmehrwertes. Aber das kann der gewöhnliche Kunde gar nicht 
wissen, wenn er nicht gerade bei einer der 
Cyber-Sicherheitsspezialistenfirmen oder Agenturen arbeiten würde.

Dann wäre es den Beschuldigten anzuraten bis zum europäischen Gericht 
durchzuklagen um zu erreichen das alle Strafzahlungen zurückgenommen 
werden unter der Voraussetzung, dass alle Betroffenen für den korrekten 
Preis eine Lizenz nach EU-Bedingen zum Nachkaufen angeboten wird.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Das ist seit Al Capone der übliche Vorwurf, wenn man keine Beweise für
> den tatsächlichen Gesetzesverstoss hat, die Person aber trotzdem in den
> Knast bringen will.

Woher gast Du den Quark? Capone wurde Steuerhinterziehung vorgeworfen. 
Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas 
Anderes ist.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Unwahrscheinlich, zumal "mangelndes öffentliches Interesse" bei
> Offizialdelikten wie Diebstahl kein Einstellungsgrund ist. Und wenn es
> einer wäre, dann hätte man nicht zuerst ermittelt. Die Geschichte hat
> also offenkundig so nicht stattgefunden.

wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um 
Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte 
wurde es mir so mitgeteilt.
Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage 
Rundordner getan?
Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?
> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine 
erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Bei einem Kaufpreis von 20 EUR von Geldwäsche zu sprechen ist so was von
> lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.

Pizzerien gehören zu den Betrieben, in denen gern unauffällig Geld der 
'Ndrangheta gewaschen wird. Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €.

von MaWin (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Mit ein wenig Nachdenken wirst wohl auch Du merken, dass das etwas
> Anderes ist.

Aha.

Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im 
Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden.

Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...

Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da 
MS-"Lizenzen" gekauft hat.

Langsam wird's bescheuert. Dieters Obstruktion war wesentlich 
geschickter, jedenfalls zu Anfang.

von gutgläubige (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Pizzen kosten eher selten mehr als 20 €.

Und den Käufern der Pizza wird "Geldwäsche" vorgeworfen
und daraufhin dann eine Hausdurchsuchung "veranstaltet"?
Da hätte ich doch gerne einmal einen sauberen Link zu,
oder "glaubst" Du das wieder nur?

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine
> erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.

ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe 
Klagehöhe!
Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem 
langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar 
schriftlich beweisen!
Das Notarurkunden ausgestellt werden die so nicht mal hätten gemacht 
werden dürfen wie Beurkundung ohne das sich Personen ausweisen können 
oder gar Vollmachten vorlegen! (nach meinem persönlichem 
Rechtsverständnis kann ein Notar keine Beurkundung vornehmen wenn weder 
eine Vollmacht vorliegt noch der sogenannte Verkäufer sich nicht 
ausweisen kann und dem Notar nicht mal persönlich bekannt ist, aussedem 
dürfen Gelder vom Notarunderkonto dann auch nicht ausgezahlt werden und 
trotzdem ist es passiert)

Aber warum soll ich einen Juratheoretiker falsche Praxis nachweisen?
Murphy ist überall!

Recht haben (dem Gesetz nach) ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz 
andere Sache.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Schwarzgeld sind keine sehr dunklen Geldscheine, auch nicht Bargeld im
> Tresor, sondern eingenommenes Geld für das keine Steuern bezahlt wurden.

Schau an, immrrhin das hast Du begriffen. Was also sollte dann der 
Rekurs auf Capone im Zusamnenhabg mit Geldwäsche?

> Wie wäre es mit ein wenig Nachdenken.
Das scheint bei Dir nicht zu reichen, deshalb etwas zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html

Ja, schau an, §§ 373 f. AO definieren auch taugliche Vortaten der 
Geldwäsche, das war es aber auch schon. Insbesondere ist 
Steuerhinterziehung selbst weder Geldwäsche noch eine duesbezüglich 
taugliche Vortat.

Lass das mit dem Nachdenken lieber, dabei kommt nicht zuverlässig 
Sinnvolles heraus.

von my2ct (Gast)


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Ben S. schrieb:
> Das muss aber ein ziemlich weltfremder Richter sein.

Soetwas soll es geben - wenn auch in ganz anderem Zusammenhang:
Da geht so ein weltfremder Richter von 20 FFP2-Masken pro Woche als 
Corona-Schutzmaßnahme im Wert von 129 €/Monat als Grundbedarf zum 
sozialen Existenzminimum aus:
Sozialgericht Karlsruhe 11.02.2021 (Az.: S 12 AS 213/21 ER)

Für Familien gilt das allerdings nicht ...

https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698

https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Kein+Anspruch+auf+FFP2-Masken+im+Eilverfahren+-+Antraege+einer+sechskoepfigen+Familie+vor+dem+Sozialgericht+Karlsruhe+blieben+ohne+Erfolg_/?LISTPAGE=8971698

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> hies es nur kein öffentliches Interesse, ...

Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der 
knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen 
wird, wenn Zeit  übrig bleibt.
Das war vor vielen Jahren bei meinem Mountainbike auch so gewesen. Das 
Rad wurde vor dem Schwimmbad geklaut. Es war nur noch das durchgetrennte 
Schloss zurück geblieben. So endete der Nachmittag in einem Triathlon. 
Radfahren, schwimmen, laufen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> ach du kennst zu wenig und hast mir schon öfter Recht geben müssen siehe
> Klagehöhe!
Ich weiß nicht, was Du jetzt meinst, aber ich habe nie behauptet, 
dass,Du ausschließlich Unsinn verzapfst.
> Was vor Gericht alles möglich ist erlebt jeder selber mal in einem
> langen Leben, was Anwälte und Notare verbocken kann ich sogar
> schriftlich beweisen!
Ja, da läuft manchmal etwas schief; das wurdeyauch nie bestritten.

Joachim B. schrieb:
> nach meinem persönlichem Rechtsverständnis kann ein Notar keine
> Beurkundung vornehmen wenn weder eine Vollmacht vorliegt noch der
> sogenannte Verkäufer sich nicht ausweisen kann und dem Notar nicht mal
> persönlich bekannt ist,
Er darf nicht, aber er kann sehr wohl, auch wenn Hobbyjuristen das nicht 
einsehen mögen. Kriminelle gibt es überall, auch unter Richtern, 
Staatsanwälten, Rechtanwälten und Notaren, wenngleich die dort wohl 
etwas dünner gesäht zu sein scheinen als zB unter Ärzten und Apothekern.

Das ändert aber nichts daran, dass Deine Geschichte so, wie Du sie 
erzählt hast, nicht stimmt: Da nach der jetzigen Darstellung die StA nie 
mit dem Vorfall befasst war, hat es auch nie die Einstellung eines 
Ermittlungsverfahrens gegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Der Vollständigkeit halber: die jetzige Version Deines Abenteuers glaube 
ich auch nicht, aber für die Kneipe nach dem dritten Schoppen mag sie 
taugen. Viel Erfolg damit!

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wenn man das ausdeutscht bedeutet das so viel, das es auf Grund der
> knappen Ressourcen niedrig priorisiert wurde und somit nur nachgegangen
> wird, wenn Zeit  übrig bleibt.

Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich 
nicht detailliert entgegentreten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> In Europa wäre diese aber nach dem EU-Datenschutzgesetz nicht zulässig.
> Daher gäbe es hier vielleicht auch eine andere Lizenz, die deshalb
> teurer sei wegen des Datenschutzmehrwertes.

Bei Word und Excel?
Es ging btw auch um Lizenzen für den Raum Bulgarien.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Nein, das heißt es nicht, aber diesem Obstruktionsversuch werde ich
> nicht detailliert entgegentreten.

"Wann besteht kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung?
Bei Vergehen, also Straftaten, bei denen im Gegensatz zu Verbrechen 
keine Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ist, 
kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des 
Täters oder der Täterin als gering anzusehen ist und kein öffentliches 
Interesse an der Strafverfolgung besteht."

Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten 
bis zu zehn Jahren bestraft.

Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten 
der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch.

von Roland E. (roland0815)


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Percy N. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
>> Rundordner getan?
>> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!
>
> Du scheinst in einer spannenden Ecke zu wohnen, zumal das nicht Deine
> erste Münchhausiade in ähnlichem Zusammenhang ist.

Bei einem geklauten Handy reißt sich in DE keine Polizei den A**** auf. 
Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen 
"Geringfügigkeit". Und ja, die Polizei hat sich nicht im Geringsten 
dafür interessiert, wen der Junky/Dealer mit dem geklauten Handy 
angerufen hatte. So was verläuft üblicherweise einfach im Sande... Das 
war noch zu der Zeit, wo die Tastensperre nicht per Pin gesichert werden 
konnte.
Und so lange die Provider auch mit geklauten Telefonen Umsatz generieren 
können, werden auch die IMEIs nicht gesperrt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Besonders schwerer Diebstahl wird mit Gefängnisstrafe von drei Monaten
> bis zu zehn Jahren bestraft.

Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders 
schwerer Duebstahl in Sicht.

> Dann mach mal weiter mit Deinen Obstruktionsvarianten aus dem Baukasten
> der rhetorischen Stilmitteln für den Diskussionsgebrauch.

Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; hier § 153 StPO 
anonym einzuführen führt nicht weiter, da von "geringer Schuld" 
nirgendwo die,Rede war.

Vgl insoweit  auch § 171 StPO, Nr 89 MiStra.

von Rolf M. (rmagnus)


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Percy N. schrieb:
> Al Fine schrieb:
>> Was hätte das denn bitte gebracht? Edeka wurde ja nicht durchsucht...
>
> Wozu auch? Wo die,Edeka-Läden sind, weiß man auch so, nicht aber, er da
> MS-"Lizenzen" gekauft hat.
>
> Langsam wird's bescheuert.

Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher 
weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?

von Percy N. (vox_bovi)


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Roland E. schrieb:
> Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen
> "Geringfügigkeit".

Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rolf M. schrieb:
> Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher weiß man dann,
> wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?

Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Du obstruierst schon wieder. Hiercistxweit und breit kein besonders
> schwerer Duebstahl in Sicht.

Es wäre besser, wenn Du merken würdest, das die Nebenthemen gewechselt 
haben könnten und von einem anderen Blickwinkel aus beleuchtet werden.

Percy N. schrieb:
> Deine eristischen Spielchen kannnst Du Dir schenken; ...

Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat. Den 
Beitrag habe ich extra für Dich, als kostenlose Unterstützung, hier noch 
einmal verlinkt:
Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"

von Roland E. (roland0815)


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Percy N. schrieb:
> Roland E. schrieb:
>> Das wird nach ein paar Monden eingestellt und fertig. Meistens wegen
>> "Geringfügigkeit".
>
> Dafür hast Du sicherlich Belege. Warum verheimlichst Du sie uns?

Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du 
dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das 
ist eben das echte Leben [tm]. Es ist nach zehn Jahren+1 durch den Ofen 
gegangen.
Ähnlich gründlich werden in DE sämtliche "Bagatelldelikte" behandelt. Ob 
das der berühmte Parkrempler oder andere Sachbeschädigungen (Autos 
zerkratzen/anzünden oder Grafitis) geht. Nach 6 bis 8 Wochen kommt Post 
und Ende.

Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird 
beschämend für die dt Rechtspflege. Sowohl mein Telefon mit 600DM) als 
auch das Auto mit 550Euro Schaden waren jeweils höherwertig als eine 
Windows 10 Vollizenz. Dem Typ dem sie letzte Woche den T6 abgefackelt 
haben wird auch ein ähnliches Schicksal ereilen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Jeder kann hier lesen, wer den betreffenden § zuerest genannt hat.

Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es 
hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Roland E. schrieb:
> Ja, es gab ein Schreiben (von der Staatsanwaltschaft) dazu. Auch wenn du
> dir das nicht vorstellen kannst und es nicht in dein Weltbild passt. Das
> ist eben das echte Leben [tm].

Und in diesem echten Leben wurde also Dein einer Fall meistens so 
behandelt,  schau an.

2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften  592 451 Fälle von Betrug 
oder Unterschlagung abgeschlossen; davon 74 505 durch Einstellung wegen 
Geringfügigkeit. In 82 466 Fäälen wurde angeklagt, in  61 148 Fällen ein 
Strafbefehl beantragt.
Quelle: DeStatis, Fachserie  10  Reihe  2.6

Aber das fand halt nicht in Deinem "echten Leben" statt.  Marx hat nur 
teilweise Recht: Das gesellschaftliche Sein bestimmt nur dann das 
Bewusstsein, wenn man seine Umwelt auch wahrnimmt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Roland E. schrieb:
> Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird
> beschämend für die dt Rechtspflege.

Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das 
allgemeinverständlich darlegen?

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Nachdem sich hier nur noch gegenseitig munter Blödsinn, Schwachsinn, ... 
unterstellt wird, auf frühere Episoden verwiesen wird, also in der Sache 
seit längerem nichts mehr kommt, kann der Thread verlustfrei geschlossen 
werden.
Ausgeufert ist er ja bereits.

Beitrag #6619047 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das ist die Frage. Und warum sollte gerade Edeka insoweit helfen können?

Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte 
gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte. Das waren keine 
Windows-Keys in den Regalen. Das steht aber alles oben schon.
Also: Die Kunden haben bei Edeka eingekauft und sind damit bei Lizengo 
gelandet. Online, Internet, User-Account - das wird da alles haarklein 
vermerkt gewesen sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Überhaupt gar nicht. Die Kunden haben bei Edeka eine Lizengo Karte
> gekauft, die man online bei Lizengo einlössen konnte.

Siehst Du, darauf wollte ich hinaus: Du hattest gemutmaßt, bei den 
Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden.

Schön, dass Du jetzt Deinen Irrtum bemerkst.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hattest gemutmaßt, bei den
> Händlern, also Edeka, seien Daten zu den Kunden vorhanden.

Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist 
auch einer.

von DANIEL D. (Gast)


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Anwälte verklagen grundsätzlich alles und jeden, wenn sie damit Geld 
verdienen können. Wegen noch so belangloser scheiße. Je belangloser und 
mehr Personen mit dem gleichen kram ausgemolken werden können, desto 
besser für die.

Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten, 
mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da 
reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling 
kontrolliert zu werden.

Ich habe auch gehört bei so einer Durchsuchung sind die nicht 
zimperlich, und machen gerne mal was kaputt.

Also es gibt im Grunde genug Möglichkeiten der Willkür, um wegen noch so 
belangloser Dinge eine Hausdurchsuchung zu veranstalten. Das sind 
einfach Tatsachen.

von Al Fine (Gast)


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DANIEL D. schrieb:
> Die Polizei kann grundsätzlich immer eine Hausdurchsuchung veranstalten,
> mit der Begründung Gefahr in Verzug kann eine angeordnet werden. Da
> reicht es mit einen Krümel Gras, oder einem unbeschrifteten CD Rohling
> kontrolliert zu werden.

Ja! Du kannst auch einfach unter Terrorismusverdacht stehen, weil du 
eine verschlüsselte eMail versendet hast. Die theoretischen 
Möglichkeiten sind grenzenlos!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Einwand Blödsinn ist, weil es
> hier gerade nicht um die Ergreifung des Verdächtigen geht.

Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben 
Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des 
Verdächtigen geht.

Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der 
betreffende Beitrag zum Nachlesen:
Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"

Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es 
anscheinend eine Fehlschaltung.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Kundendaten sind sind bei Edeka ja auch vorhanden, wenn auch nicht von 
jedem Kunden. Aber immerhin von denen:

Zahlung an der Kasse per App (registriert, personenbezogen) auf dem 
registrierten Smartphone.

"Haben Sie die Deutschland-Card?"-Frage der Kassiererin 
(stellvertretendes Markenbeispiel), selbstverständlich sind da 
Kundendaten hinterlegt, offen, frei lesbar.

Zahlung an der Kasse via Bankeinzug, "bitte Ihre Pin eingeben", direkter 
Bezug zur Kundenidentität.
Bleibt lange in der Buchhaltung vom Edeka. Und der jeweiligen Hausbank.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Und jeder kann dort nachlesen, das Dein Anführen des § als Einwand eben
> Blödsinn war, weil es hier gerade nicht um die Ergreifung des
> Verdächtigen geht.
> Anbei noch einmal für Dich, als kostenlose Unterstützung, der
> betreffende Beitrag zum Nachlesen:
> Beitrag "Re: Schon gesehen: Hausdurchsuchungen wegen günstiger Microsoft Product Keys"
> Da steht nichts von einer Ergreifung des Verdächtigen. Da gab es
> anscheinend eine Fehlschaltung.

Bist Du sö blöd oder tust Du nur so?
Ich schrieb über einen Fall des § 103 I 1 StPO und Du hieltest entgegen, 
dass die Voraussetzungen des § 103 I 2 nicht erfüllt seien, worauf es in 
diesem Zusamnenhang überhaupt nicht ankommt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rolf M. schrieb:
> Allerdings. Wenn man nicht weiß, wer die Lizenzen gekauft hat, woher
> weiß man dann, wo man eine Hausdurchsuchung machen muss?

Folgende Wege gibt es:

a) Mit der EC oder Kreditkarte gezahlt, dann ist es aus dem Kassensystem 
noch eine Zeit lang herauszuholen.
b) Zusätzlich  PayBack-Karte mit durchgezogen, dann wurde der Einkauf 
damit verknüpft.
c) Für den Rechner ein Windows-Konto angelegt. Somit sind dort Daten wie 
Email und Adressen hinterlegt. Wenn nicht, dann halt über MS-Services, 
Skype, Online Datenspeichervolumen so wie OneDrive, MS Teams vom 
Homeschooling oder Homeoffice, die auf dem Rechner installiert wurden 
und genutzt werden.
d) Abfrage beim Provider welche IP zu bestimmter Uhrzeit/Datum welcher 
Adresse zugeordnet war. Wer da nicht mitspielt, dem könnte man bei der 
nächsten Lizenzverlängerung einfach wesentlich weniger Rabatte 
einräumen.

von DANIEL D. (Gast)


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Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Und Du, "Percy"?
Bist Du so blöd oder tust Du nur so?

Edeka hat keine Daten von seinen Kunden?
Auch nicht, wenn die Kunden jeweils eine Einzugsermächtigung erteilt 
haben?

Glaubst nur Du selbst das, oder soll das Forum hier glauben, was Du 
sagst?

Fragen über Fragen...

Ich sags ja, der Thread bringt nichts neues mehr zu Tage, er kann 
geschlossen werden.

Der Juraphantast Percy reitet nur wieder seinen Ego-Trip.

Selbst möchte er Gericht halten über andere, die ihm hier öffentlich 
Schreiben der Staatsanwalt vorzulegen hätten, damit "er" noch seinen 
Senf dazugeben, darüber "urteilen" kann.
Ungefragt, ungewünscht. Eigenermächtigt.

Dabei "weiss" er verallgemeinernd dann ganz genau, dass es nicht so ist, 
wie geschildert.
Vorher geschildert. Kann gar nicht sein.

Mir wollte er einst erklären, welche Telefonanlage und welcher 
"Zusatzwecker" zwingend in der Praxis meines Vaters installiert gewesen 
sein "muss".
Aber nicht war.
Ich ging da ein und aus, er war da nie, weiss weder Klarname noch Ort.
Und "doch" "weiss" er es besser, ganz anonym.

Der Typ ist einfach krank. Profilneurose.
Er "weiss" sogar, "dass" mein Vater als Arzt "Trinkgelder genommen hat", 
oder auch nicht, Hauptsache "er weiss was".

Mein Vater rechnete als Arzt einfach mit der AOK ab. Die gibt keine 
Trinkgelder.

Aber sowas würde für den Troll "Percy N." nicht zählen.
Er weiss ja nicht nur "besser", wie sich jede Polizeidiensstelle 
verhält, sondern auch jede allgemeine Ortskrankenkasse. Ider hede 
Staatsanwaltschaft.

von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.

Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ...

Hier laufen genügend Fanboys herum, keine Sorge!

von Schnorrbart (Gast)


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> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja gruselig.
Was ihr bezahlt? Das ist ja gruselig.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nur Bares ist Wahres. Aber e-cash ist ja sooo trendy ...

Dieses kontaktlose Bezahlen habe ich ja direkt deaktiviert, einfach weil 
es mir auf den Sack ging, dass das auf einmal funktioniert hat, ohne 
dass man mich gefragt hat ob ich das will.

Aber man hat ja nicht immer die Motivation zur bank zu laufen und 
benutzt dann doch irgendwann die EC-Karte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Wie kommst du drauf, dass Edeka der gemeinte Händler war? Lizengo ist
> auch einer.

Wie wohl?

Al Fine schrieb:
> Naja, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit oder der Sinnhaftigkeit
> beantwortet der Gesetzestext halt nicht. Um wie viel mag es bei Banken
> im Einzelfall gehen?
> EDEKA wird wohl kaum bestritten haben, die Lizenzen verkauft zu haben.
> Also was soll es bei den Durchsuchungen da zu holen geben?

Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen?

Allerdings scheinen gerade die über Edeka verkauften Schlüssel nicht die 
Hauptzielrichtung zu sein:

https://amp.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Windows-10-Staatsanawaltschaft-Billig-Keys-29864659.html

"IT-Experte Born vermutet außerdem, es ginge vor allem um besonders 
günstige Keys von nur wenigen Euro. Kunden des kürzlich abgeschalteten 
Key-Händlers Lizengo, der sogar Microsoft-Schlüssel bei Edeka handelte, 
müssten sich demnach keine Sorgen machen."

von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> 2019 wurden von deutschen Staatsanwaltschaften  592 451 Fälle von Betrug
> oder Unterschlagung abgeschlossen;

Korrektur: das muss natürlich heißen "Diebstahl und Unterschlagung".

C&P ist manchmal zuverlässiger als selbst zu schreiben ...

von ... (Gast)


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Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?
Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows 
Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast Edeka in diesen Thread eingeführt, schon vergessen?

Das "da" bezieht sich nicht auf Edeka, auch wenn es im Satz vorher 
auftaucht... Die Information, dass die Keys von Edeka verkauft wurden, 
gab es. Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das 
ist der Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!

von Hartmut (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Wie youtube-Anwälte wohl sagen "Sprich
> niemals mit der Polizei! Das kann nicht zum eigenen Vorteil sein."

Und genau das, nämlich die Nichtäußerung zur Sache, hat dann wohl zu den 
einzelnen Hausdurchsuchungen geführt.


Mark S. schrieb:
> Gibt es eigentlich noch weitere Quellen außer dem Video von dem
> Rechtsanwalt, der an diesem Fall ein natürliches Interesse haben muß?

Es gibt einige Online-Zeitungsartikel:
https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaften-ermitteln-bei-extrem-guenstigen-Software-Lizenzen-5078866.html

https://www.gamestar.de/artikel/windows-10-verfahren-kaeufer-billig-keys,3367736.html

https://www.golem.de/news/windows-und-office-tausende-verfahren-wegen-unserioeser-microsoft-lizenzen-2103-154691.html

Hast du den Verdacht, der Rechtsanwalt im Video bauscht das Thema 
übermäßig auf, um Aufmerksamkeit zu generieren?



Parallel dazu gibt es in den Googeltreffern zu den Zeitungsartikeln 
einen Billiganbieter für Windows10:
https://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/?sPartner=Google-ShopSuche&gclid=EAIaIQobChMIuZS2-r6t7wIVYhkGAB3vJw5HEAMYASAAEgLnufD_BwE
(Achtung, der Link dient nur der Anschauung!!! Eventuell sind die 
angebotenen Artikel nicht konform zum deutschen Recht, ich kann das 
selber nicht beurteilen, siehe diesen Beitrag hier)



Nichtverzweifelter schrieb:
> Bist Du so blöd oder tust Du nur so?

Könnt ihr sowas bitte etwas weniger aggressiv formulieren. Das Netz ist 
schon hasserfüllt genug und das Beschimpfen bringt niemanden wirklich 
weiter, könnte aber einen Moderator zum Verschieben animieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der
> Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!

Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden 
habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50 
Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt 
sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein 
musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten 
werden dürften.

Offen bleibt die Frage, woraus die Kunden auf eine als Vortat einer 
Geldwäsche taugliche Straftat hätten schließen können sollen.

von (prx) A. K. (prx)


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... schrieb:
> Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?
> Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows
> Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.

Aufpreis einen deutschen PC-Händlers: 99€ für Windows Home und 139€ für 
Pro, inkl Installation. Bei Dell reduzierte sich 2019 der Preis eines 
guten Notebooks bei Ubuntu statt Windows um 70€.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> In diesem Zusammenhang stützt
> sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein
> musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten
> werden dürften.

Das mag man sich aber auch bei Angeboten im Supermarkt denken - oder 
beim Schlussverkauf. Es ist für Einzelpersonen nahezu unmöglich, das 
wirtschaftliche Kalkül hinter angeboten zu verstehen.
Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem) 
Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen, 
dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Gegenteilige Annahme 
entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist, dass so ein Key nur illegal 
sein kann, müsste die Polizei  eBay-Listings durchforschen. Suchfilter 
"Windows 10, <10€ - *Ping!* Wir rücken aus!" Dazu wäre der Staat in der 
Pflicht. Die Polizei kann bei "offensichtlichem" vorliegen einer 
Straftat nicht einfach wegschauen.

von ACDC (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Windows 10, <10€ - *Ping!*

ist jetzt 10€ die Grenze?

Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an 
Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt?

Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal 
aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Die Gegenteilige Annahme entkräftet sich selbst: Wenn es so klar ist,
> dass so ein Key nur illegal sein kann, müsste die Polizei  eBay-Listings
> durchforschen. Suchfilter "Windows 10, <10€ - Ping! Wir rücken aus!"
> Dazu wäre der Staat in der Pflicht. Die Polizei kann bei
> "offensichtlichem" vorliegen einer Straftat nicht einfach wegschauen.

Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte 
man ausgesprochen zurückhaltend umgehen.

Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen; 
ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose 
"strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel.

von Percy N. (vox_bovi)


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ACDC schrieb:
> Was ist wenn ein schlauer Betrüger einfach 20€ nimmt, dass doppelte an
> Gewinn hat und die Menschen damit in Sicherheit wiegt?

Dann gewinnt der Kunde tatsächlich zumindest strafrechtlich an 
Sicherheit, da er sich nicht mehr so leicht Bösgläubigkeit oder 
leichtfertige Gutgläubigkeit vorhalten lassen muss.

: Bearbeitet durch User
von ACDC (Gast)


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Das ganze ist doch ein Witz.

Die eine Seite sagt man wird verknackt und die andere dann das hier:

https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html

Software Hunter 9,18€ und mysoftware 9,19.
Also illegal?

Und licensix 11,99€?
Legal?

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Was Du da beschreibst, entspricht einer Schleierfahndung. Damit sollte
> man ausgesprochen zurückhaltend umgehen.
>
> Bei Kinderpörnögraphie zB mag ein anderer Maßstab angemessen erscheinen;
> ebenso bei Handel mit Btm oder Waffen. Aber generell ist eine anlasslose
> "strategische" Kontrolle oder Überwachung von Übel.

Äh, moment. Es geht hier um die unterstellte "Offensichtlichkeit". Die 
kann so nicht gegeben sein, denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in 
der Pflicht, ebenso wie die Polizei.
Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und 
dergleichen. Irgendwie scheint mir die Argumentation logísch nicht 
schlüssig.

von Hartmut (Gast)


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Hier ist noch ein recht informativer Artikel zum Thema:

https://tarnkappe.info/windows-10-lizenzkeys-staatsanwaltschaften-verschicken-vorladungen/


Und hier noch ein Video von einem anderen Rechtsanwalt zum Thema:

"Ermittlungsverfahren wegen eBay-Kauf (Lizenzkey)"
https://www.youtube.com/watch?v=KGwd5IqM8Lo

von Rolf M. (rmagnus)


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... schrieb:
> Und wo kann man nun legale preiswerte Windows 10 Lizenzen kaufen?
> Wenn Notebooks neu für 300 € verkauft werden, kostet da die Windows
> Lizenz bestimmt nicht 145 € wie auf der Microsoft Webseite angegeben.

Man kauft das Notebeook, installiert was richtiges drauf und verkauft 
die Lizenz alleine weiter - aber halt nicht für 5 €, weil der Preis ja 
anscheinend quasi illegal sein muss, sondern für mindestens 100€.

ACDC schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal
> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.

Aber Microsoft sagt ja, dass das kein Indiz für die Legalität des 
Schlüssels ist.  Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das 
dann erkennen kann.
Freilich ergibt sich auch die Frage, wozu es die Aktivierung dann 
überhaupt gibt.

von (prx) A. K. (prx)


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ACDC schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal
> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.

Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die 
Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Nutzer bist. Bei 
einem nicht so ganz legalen aber echten Key ist ein Missbrauch folglich 
zunächst nicht feststellbar.

Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert 
wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern 
beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 gleichzeitige 
Nutzungen mit dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 
10000x als Einzellizenz verkauft, fällt das auch Microsoft erst nach 
einer Weile auf.

Rolf M. schrieb:
> Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das
> dann erkennen kann.

Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl 
elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie vmtl nicht legal. 
Eine Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum 
möglich.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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(prx) A. K. schrieb:
> ACDC schrieb:
>> Ich gehe davon aus, dass wenn sich Windows online beim ersten mal
>> aktivieren lässt, dass es dann okay ist und legal ist.
>
> Das Problem bei der Aktivierung: Microsoft sieht nur, ob die
> Lizenznummer gültig ist. Nicht aber, ob du der legale Besitzer der
> Lizenz bist. Bei einer nicht so ganz legalen aber echten Lizenz ist ein
> Missbrauch folglich zunächst nicht feststellbar.

Das kann Microsoft aber eigentlich auch egal sein. Wenn die Lizenz 
gültig ist, ist ja Microsoft nicht der Betrogene.
Wenn jemand auf der Straße einen Audi klaut, ist das ja Audi als Firma 
auch egal.

> Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert
> wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern
> beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit
> dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als
> Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf.

Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten 
Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben.

(prx) A. K. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Leider haben sie vergessen zu erwähnen, woran ich das
>> dann erkennen kann.
>
> Eine Negativfeststellung geht: Schlägt die Aktivierung fehl, sowohl
> elektronisch als auch auf anderem Weg, dass ist sie es eher nicht. Eine
> Positivfeststellung ist aus dem erwähnten Grund technisch kaum möglich.

Und da fragt sich dann, ob in dieser Situation der Kunde nun der Täter 
oder das Opfer ist. Microsoft stellt ihn halt gerne als Täter hin, um 
abzuschrecken.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Bist Du sö blöd oder tust Du nur so?

Kann doch jeder selber Lesen, das erster Satz die Durchsuchung nach 
Personen und Beweismittel anspricht und der zweite Satz nach Personen, 
der zweite Absatz das Ergreifen der Person unter anderem beim 
Rechtsbeistand (Anwalt) betrifft.

Der erste Satz betrifft schwere Straftaten. Im zweiten Satz sind 
zusätzlich auch besonders schwere Straftaten aufgeführt. Der zweite Satz 
deckt zusätzlich ab, wenn eine solche Person zu einem Nachbar von Dir 
geflüchtet sein könnte, sicherheitshalber auch bei Dir zu suchen und 
Deine Wohnung mit Namen auch mit aufzunehmen.

Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen 
Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte 
durchsucht werden dürfen. Mit den Begriffen unter dem Mauszeiger sind 
solche Sachverhalte durchaus zu finden.

Viele haben den Paragraphen gelesen und das durchaus auch so gesehen.

von (prx) A. K. (prx)


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Rolf M. schrieb:
> Das sind eben Probleme, die sich erst aus den komplizierten
> Lizenzmodellen von Microsoft selbst ergeben.

Yep. Um das wasserdicht zu kriegen, müssten sämtliche Formen von 
Lizenzen abgeschafft werden, mit denen ein Key für N Installationen 
verwendet werden kann. Statt dessen müsste es individuelle Schlüssel für 
jedes einzelne Gerät geben. Damit tritt MS jedoch den wichtigen 
Unternehmenskunden massiv auf die Zehen, da die nun erheblichen 
Mehraufwand haben.

Im Rechner selbst einprogrammierte Keys sind problemärmer 
individualisierbar. Den Massenherstellern ist das zumutbar, nicht viel 
komplizierter als die individualisierte MAC-Adresse.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wenn jedoch eine Einzellizenz in überschaubarer Zeit zigmal aktiviert
> wird, fällt das durchaus auf. Komplizierter sind die bei Lizenzhändlern
> beliebteren Volumenlizenzen, denn da sind vielleicht 1000 Lizenzen mit
> dem gleichen Key drin. Wenn der Zweitvertickerer die dann 10000x als
> Einzellizenz verkauft, fällt das erst nach einer Weile auf.

Bei den Volumenlizenzen wird die Sache echt unübersichtlich: Bei 
Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel 
billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft?

Mal eine Referenz eines Klassikers: https://winrar.de/preise.php
da ist man bei 500 Stück schon bei einem Viertel des Stückpreises.

Ich würde also noch nicht einmal unterstellen, dass die Aktivierungen da 
notwendig doppelt verkauft werden (was wiederrum Betrug wäre).

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> denn sonst wären Amazon und eBay ja auch in der Pflicht, ebenso wie die
> Polizei.
Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb 
die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern.
> Und "von Übel" - also ich sehe öfter mal Polizeiwagen Streife fahren und
> dergleichen.
Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das 
hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein 
Polizist gefolgt wäre.
Mir ist es so herum lieber; so oft werde ich nicht viktimisiert.

von (prx) A. K. (prx)


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Al Fine schrieb:
> Microsoft gibt es keine öffentlich zugänglichen Preiststaffeln. Wie viel
> billiger kann ein Produkt werden, wenn man 10000 statt 1 kauft?

Kann es auch nicht geben, weil in dieser Dimension Verhandlungsmasse.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Seit wann obliegt Amazon und ebay die Strafverfolgung? Immerhin scheineb
> die bestimmte dubiose Angebote bereits zu filtern.

Nicht die Strafverfolgung. Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, 
Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches 
verantwortlich zu machen. Was ein gewisses Eigeninteresse auslösen kann.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Vor drei Jahren hat ein Taschendieb mein Portemonnaie erbeutet. Das
> hätte vermieden werden klnnen, wenn mir auf Schritt und Tritt ein
> Polizist gefolgt wäre.

Yep. Je narrensicherer Lizenzierungen werden, desto näher rückt man 
diesem feuchten Traum Seehofers.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Der erste Satz betrifft schwere Straftaten

Ja, auch schwere. Aber nur solche? Woraus ergibt sich das Deiner Meinung 
nach?
Und was hat das mit den von Dir in Bezug genommenen Katalogtaten des 
Satzes 2 zu tun?

Dieter D. schrieb:
> Das war ein vollkommen legitimer Hinweis, das nicht mal schnell wegen
> Verdachtes was zu leichten Straftaten zu finden so ohne weiteres Dritte
> durchsucht werden dürfen.

Nein, war es nicht. Du hast schlicht die Zielrichtung der jeweiligen 
Maßnahme übersehen. Und von der Durchsuchung einer Person war ohnehin 
nicht die Rede.

Spar Dir bitte Deine Rabulistik für aussichtsreichere Angelegenheiten.

von Rolf M. (rmagnus)


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(prx) A. K. schrieb:
> Aber es gibt zunehmend Bestrebungen, Zwischenhändler und Plattformbetreiber
> wie Amazon oder Ali-Express für Manches verantwortlich zu machen. Was ein
> gewisses Eigeninteresse auslösen kann.

Ja, siehe z.B. auch die umstrittenen Upload-Filter.

von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Aber es gibt zunehmend Bestrebungen,
> Zwischenhändler und Plattformbetreiber wie Amazon für Manches
> verantwortlich zu machen.

Wobei es bestimmt schon eine gewisse Verantwortlichkeit gibt: Die 
SilkRoad wurde ja vermutlich aus gewissen Gründen nicht auf öffentlichen 
Servern gehostet. Wenn es so einfach wäre "Ja, wir betreiben ja nur die 
Plattform... Schicken Sie uns einfach die Links zu den Drogen- und 
Waffenangeboten und wir löschen die dann." sähe auch das öffentliche 
Internet vermutlich anders aus.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> feuchten Traum Seehofers.

Das ist auch nur einer von vielen. Zum Thema Hausdurchsuchungen ist sein 
maizierabler Amtsvorgänger interessanter; wimre war er eine der 
Haupttriebfedern für die Verschärfung des § 244 StGB (Einbruchdiebstahl 
in Wohnungen). Zweck war angeblich der bessere Schutz des 
Wohningsinhabers, da der bekanntlich durch das Eindringen Fremder in 
seinen höchstpersönlichen Schutzbereich schwer traumatisiert wird.
Richtig wäre insoweit gewesen, § 123 StGB (Hausfriedensbruch) 
entsprechend anzupassen, der bezeichnet das angeblich uu schützende 
Rechtsgut deutlich treffender. Das hat man aber nicht getan. Ob das wohl 
damit zusammenhängt, dass ein solcher auch durch eine rechtswidrige 
Haussuchung begangen werden kann?

von MaWin (Gast)


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DANIEL D. schrieb:
> Verdammt ich bezahle jetzt nur noch mit Bargeld. Das ist ja
> gruselig.

Das wird demnächst abgeschafft (Vorbild Schweden 2030). Dann kriegen Die 
dich Auch !

Und selbst wenn die aktuelle Regierung dich nicht verfolgt. Die Nächste 
freut sich über die vorhandenen Möglichkeiten und wird sie nutzen.

von Hartmut (Gast)


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Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine Onlinepetition zu 
starten und wie könnte die lauten?

von Al Fine (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine Onlinepetition zu
> starten und wie könnte die lauten?

Es ist völlig richtig, dass der Handel unterbunden wird und auch, dass 
die User aufhören müssen, die Keys zu nutzen, wenn derartige Probleme 
bekannt werden. Der allgemeine Presse-Rummel stellt die Sache vermutlich 
arg reißerisch dar (FUD). Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten 
da bei der Polizei einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft. 
Hier ist mein Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch 
vorkommen? Das müssen die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es 
das im Wesentlichen.

von abcd (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Wäre es vielleicht sinnvoll, zu dem Lizenzthema eine
> Onlinepetition zu
> starten und wie könnte die lauten?

Nein. Sinnvoll wäre, derartiges privat nicht zu verwenden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Ich glaube nämlich ernsthaft, dass die meisten da bei der Polizei
> einfach gesagt haben: "Ja, das habe ich da gekauft. Hier ist mein
> Kassenbon. Und nein - warum sollte mir das komisch vorkommen? Das müssen
> die bei Edeka doch selbst wissen" und damit war es das im Wesentlichen.

Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein? Mir ist 
busher nur bekannt, dass

a) die StAen intensiv nach Verkäufen von Schlüsseln für Banalbeträge < 
5€ suchen

b) Edeka und Lizengo zu deutlich höheren Preisen Schlüssel aus 
ausländischen Verträgen verkauft haben sollen.

Ob da überhaupt ein Zusamnenhang besteht, ist mir bisher nicht klar.

von Joachim B. (jar)


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Al Fine schrieb:
> Im Allgemeinen ist bei einem deutschen (oder auch europäischem)
> Händler, der einem sauber Rechnungen usw. ausstellt, davon auszugehen,
> dass alles mit rechten Dingen zugeht.

davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte 
auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht 
mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle 
Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM 
Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden 
und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also 
betrogen!

von DANIEL D. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> davon ging ich bei einem deutschen Händler der OEM Photoshop6 vertickte
> auch aus, die Registrierung klappte ja auch nur 3 Jahre später nicht
> mehr als ich den Rechner neu aufsetzte, der Händler ist längst über alle
> Berge und Adobe verweigerte nur mit illegalem Schlüssel ohne die OEM
> Verträge offenzulegen, in der Art wieviel OEM Lizensen vergeben wurden
> und wieviel davon wirklich erstellt wurden. Ich wurde hier also
> betrogen!

Na ja das kann man ja nicht unbedingt sagen, wenn ein Kunde den Product 
Key mehrfach verwendet, kann der Verkäufer dann ja auch nichts dazu.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Ich wurde hier also betrogen!

Nicht zwingend. Deine Darstellung lässt auch die Möglichkeit offen, dass 
Dein Händler betrogen wurde.

Deine Interpunktion hingegen eröffnet nahezu Hekatomben 
unterschiedlicher Textauslegungen.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wie viele Edeka-Kunden sollen denn überhaupt betroffen sein?

Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige 
fünfstellige Zahl". Grundsätzlich war nicht klar ersichtlich, ob das 
jetzt die Zahl an Hausdurchsuchungen war (haha).

Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht 
klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.

von Anarchist (Gast)


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Lizengo hat seinen Sitz in Köln (gehabt), also in Deutschland.
Offenbar hat sich die deutsche Staatsanwaltschaft auf einen deutschen 
Händler fokussiert, weil man da einfach an die Daten rankommt.

Wie die Staatsanwaltschaft an Ebay-Händler rankommt, ist mir 
schleierhaft, denn üblicherweise verschwinden solche Key-Händler auf 
Ebay genauso schnell wieder wie sie gekommen sind. Klar hat Ebay auch 
danach noch die Daten und Verkäufe gespeichert, aber wenn der Händler 
bei Ebay nicht mehr erscheint, sollte er auch bei der Staatsanwaltschaft 
nicht auf dem Schirm auftauchen.

Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern 
kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den 
USA oder China ansässig ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Also ich habe die Zahl 10000 mehrfach irgendwo gelesen bzw. "niedrige
> fünfstellige Zahl".

Das war, soweit ich mich erinnere, die Gesamtzahl an Vorgängen im 
Bereich § 106 UrhG in sieben Jahren; Golem-Artikel von oben?

Die aktuellen Haussuchungen dürften deutlich weniger sein; und ob 
überhaupt ein Edeka- oder Lizengo-Kunde betroffen ist, ist unklar.
Beim GF von Lizengo hingegen wurde wohl durchsucht.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht
> klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.

https://www.it-anwalt-kanzlei.de/windows-10-aktivierungskey-fuer-250-auf-ebay-strafverfahren

von Al Fine (Gast)


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Anarchist schrieb:
> Also, solche Keys in Zukunft nicht mehr bei deutschen (Ebay-)Händlern
> kaufen, sondern möglichst weit weg, also bei einem Händler, der in den
> USA oder China ansässig ist.

Richtig! Man kauf den einfach irgendwo, wo es sowieso keine Gesetze gibt 
und beruft sich darauf, dass auf dem Splash-Screen ja nicht "Windows" 
sonder "Windoze" steht, weil das irgendwer zurecht gehackt hat. Aber 
"voll Windows- kompatibel". Der Lizenz-Schein ist handgeschrieben "Is 
gut - was du willst".
1
Windoze
2
3
(c) Sharif Ali o'; DROP TABLE SUSPECTS

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht
> klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.

Nachtrag:
https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html

von ACDC (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Al Fine schrieb:
>> Der Zusammenhang zu den "ganz billigen" Schlüsseln ist mir auch nicht
>> klar - das danach gesucht würde habe ich so noch gar nicht gelesen.
>
> Nachtrag:
> 
https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html

6 Tage später:

https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html

Danke chip :)

Was nun?

Nach 6 Tagen alles vorbei?

von Hartmut (Gast)


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ACDC schrieb:
> 
https://www.chip.de/news/Post-von-der-Polizei-wegen-Illegaler-Windows-10-Lizenzen_183334936.html
>
> 6 Tage später:
>
> 
https://www.chip.de/news/Windows-10-Pro-zum-besten-Preis-ergattern-Was-taugen-diese-Software-Deals_97371354.html
>
> Danke chip :)
>
> Was nun?

Danke!

Das zeigt, wie verworren die ganze Situation ist. Wie soll da ein 
normaler Verbraucher noch durchblicken?

von Percy N. (vox_bovi)


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ACDC schrieb:
> Danke chip :)
> Was nun?
> Nach 6 Tagen alles vorbei?

Das stand doch dabei:
"Beachten Sie dabei aber, dass die Angebote nicht in jedem Fall immer 
halten, was sie versprechen. Die Gültigkeit der angebotenen Keys und die 
Rechtmäßigkeit der Angebote liegt zudem in der Verantwortung der 
jeweiligen Händlers/Anbieters."

von Al Fine (Gast)


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ACDC schrieb:
> Was nun?
>
> Nach 6 Tagen alles vorbei?

Warum auch nicht? Es ist ja (noch?) gar nicht gegen das Modell von 
Lizengo geurteilt worden, soweit ich weiß. Die sind schon auf dem Weg 
konkurs gegangen. So einen Rechtsstreit muss man sich erstmal leisten 
können: Da kann Lizengo zig mal versichern, dass die das anwaltlich 
haben prüfen lassen und dem Kunden die rechtsicherheit garantieren etc. 
pp.

von ACDC (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das stand doch dabei:

Dann kann man doch chip abschalten?

Die Information sind dann überflüssig.

von Percy N. (vox_bovi)


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ACDC schrieb:
> Dann kann man doch chip abschalten?
> Die Information sind dann überflüssig.

Vermutlich war der schöne Artikel schon fertig, als die Bedenkenträger 
anklopften. Da schreibt man einfach so einen Warnhinweis dazu, und schon 
kann es weitergehen.

Die c't hatte da mal im Zusammenhang mit einem unkoscheren Inserenten 
deutlich mehr Eier in der Hose. Das Inserat wurde zwar gedruckt, weil es 
schon abgesetzt war, wurde aber mit einem knallroten Warnhinweis 
übedruckt.

Chip ist halt Chip. Computerbild auf Hochglanz gequält, aber nicht ganz 
so chaotisch.

: Bearbeitet durch User
von Roland E. (roland0815)


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The part of me that needs you most schrieb im Beitrag #6619047:
> @Roland
>
> Schinde Dich nicht weiter. Wenn ein bestimmter Vogel auftaucht, kann man
> nur noch entnervt die Biege machen.

Das Percy in einer sehr kleinen idealisierten Blase lebt, weiß ich doch. 
Seine Mama läßt ihn halt zu selten raus.

von Roland E. (roland0815)


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Percy N. schrieb:
> Al Fine schrieb:
>> Woher kommt also der generelle Vorwurf gegen die Endkunden? Das ist der
>> Punkt - die nämlich wurden hier doch "betrogen"!
>
> Soweit ich die überaus dürftigen tatsächlichen Informationen verstanden
> habe, geht es wohl hauptsächlich um Schlüssel, die für 3.99 oder 2.50
> Euro online vertickt worden waren. In diesem Zusammenhang stützt
> sichcder Vorwurf nachvollziehbar auf den Umstand, dass jedem klar sein
> musste, dass zu diesem Preis legale Schlüssel schwerlich angeboten
> werden dürften.
>

Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür, 
ob der Schlüssel legal ist. Wie weiter oben schon festgestellt wurde, 
darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei 
legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen 
Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat.

Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die 
Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren 
(können).  Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen 
einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu 
unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den 
praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE 
machen durfte.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Hartmut schrieb:
> Das zeigt, wie verworren die ganze Situation ist. Wie soll da ein
> normaler Verbraucher noch durchblicken?

Das stimmt und ist für viele undurchsichtig. Als ich einen gebrauchten 
Computer vor fast zwei Jahren kaufte, sagte mir der Verkäufer, das die 
Lizenz von Windows im BIOS hinterlegt ist. Bei dem Gerät stimmt das 
auch. Ein Windows war bereits installiert. Wenn man eine andere Version 
installieren möchte, dann bräuchte man für die andere Version einen der 
günstigen Keys. Das gelte aber nur, wenn die bisherige Version nicht 
weiter verwendet wird und natürlich nur für diesen Computer. Die 
Funktion dahinter waere nur, das ein Händler mit wenig Kostenaufwand 
flexibel die gewünschte Version (OEM auf HD preinstalled) zusammen mit 
dem Rechner ausliefern könne.

von Percy N. (vox_bovi)


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Roland E. schrieb:
> Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür,
> ob der Schlüssel legal ist.
Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl.
> Wie weiter oben schon festgestellt wurde,
Dargelegt, ja. Festgestellt, nein.
> darf in der EU nicht benötigte Software weiterverkauft werden. Dabei
> legt der Verkäufer einen Preis fest, der üblicherweise mit den üblichen
> Marktpreisen wenig bis nichts zu tun hat.
Spätestens hier machst Du Dich endgültig lächerlich.

> Microsoft haut hier, wie auch die gesamte Kontentmafia, gewaltig auf die
> Kacke und greift sich wie üblich die, die sich am wenigsten wehren
> (können).
Wann und wo greift sich MS wen?
> Dass sich Richter erblöden, einen Durchsuchungsbefehl gegen
So etwas gibt es in Deutschland nicht.
> einen Endnutzer einer "illegalen" Lizenz eines Allerweltsproduktes zu
> unterschreiben, läßt sehr tief blicken. Deckt sich aber mit den
> praktischen Erfahrungen, die ich bisher mit der Rechtspflege in DE
> machen durfte.
Ich möchte lieber nicht raten, in welchen Zusamnenhängen.

Percy N. schrieb:
> Roland E. schrieb:
>
>> Gemessen am Schaden ist das Bohei, was hier für M$ gemacht wird
>> beschämend für die dt Rechtspflege.
>
> Ach, MS ist also Geschädigter der vermuteten Geldwäsche? Könntest Du das
> allgemeinverständlich darlegen?

Da Du jetzt wieder dabei bist, magst Du sicherlich diese Frage 
beantworten,  nicht wahr?

von Al Fine (Gast)


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Wer hatte eigentlich die Lockerung der OEM Klausel gegen Microsoft 
durchgekämpft?

von ACDC (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Roland E. schrieb:
>> Nein, weder der Preis, noch die Quelle sind in der EU ein Idniz dafür,
>> ob der Schlüssel legal ist.
> Sicherlich kein Beweis, aber ein Indiz sehr wohl.

Ab welchem Preis?
1€?
5€?
10€?
20€?
50€?
100€?
150€?
200€?

von Al Fine (Gast)


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ACDC schrieb:
> Ab welchem Preis?

For the sake of the argument: Wenn es nicht direkt bei Microsoft gekauft 
ist, ist der Preis egal. Denen ist alles ein Dorn im Auge, was nicht 
direkt über den MS-Store oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit 
Computer ausgeliefert wird. Dann weiß man schon einmal, dass da 
potentiell jemand ist, der das so gar nicht gut findet. Ein potentieller 
Kläger sozusagen...

von ACDC (Gast)


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Al Fine schrieb:
> oder über einen OEM-Hersteller zusammen mit
> Computer ausgeliefert wird.

Ich hab 2015 ein Tablet gekauft mit Win8.1 für 88€.
Ich weis nicht genau was damals das Win8 einzeln gekostet hat, aber 
sicher mehr als 88€.

von MaWin (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Wer hatte eigentlich die Lockerung der OEM Klausel gegen Microsoft
> durchgekämpft?

Es gab nie eine Lockerung

Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die 
man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso 
verboten ist, wie von Drogen). Denk an Bücher, MusikCD, Schalllatten, um 
bei Produkten der Content-Industrie zu bkeiben. Etwas, was man nicht 
verkaufen dürfte, hat auch nur einen Wert von 0, denn im Kapitalismus 
bemisst sich der Wert bekanntlich nach dem Marktpreis.

Nur Microsift wollte eine Extrawurst, und es wurde klar gestellt, dass 
deren AGB mit denen die sich das erschleichen wollten, ungültig sind.

von Percy N. (vox_bovi)


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ACDC schrieb:
> Ab welchem Preis?

Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig, hier ohne 
Weiteres noch Bösgläubigkeit zu unterstellen; dies wäre zumeist abwegig.
Darumter sind es, wie immer in Fragen des inneren Tatbestandes, die 
näheren Umstände des Einzelfalles.

Zu diesen Umständen gehört leider auch die aktuelle Laune des StA oder 
Richters.

von ACDC (Gast)


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Percy N. schrieb:
> ACDC schrieb:
>> Ab welchem Preis?
>
> Ab 50 Euro und einem seriösen Anbieter wird es sehr schwierig,

Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer 
verdächtig?

von Percy N. (vox_bovi)


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ACDC schrieb:
> Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer
> verdächtig?

Welchen Teil von "Umstände des Einzelfalls " hast Du nicht verstanden?
Und wieso kommst Du hier mit einem Fall, der überhaupt nicht zu der 
Vorgabe "Verkauf von Keys" passt?

Willst Du uns verarschen oder bloß stänkern?
Oder peilst Du es einfach nicht?

von Al Fine (Gast)


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ACDC schrieb:
> Also bei 40€ mit COA Aufkleber und DVD per Post ist noch immer
> verdächtig?

Tja... Ich hätte jetzt geagt, dass ich mich da am deontischen Begriff 
der Ethik orientieren würde. Wenn es dir zu billig erscheint, kannst 
du schlecht argumentieren, dass es dir nicht zu billig vorkam.
Das ist aber natürlich keine Garantie gegen ein objektiv festgestelltes 
Urteil.
Was die Sache mit Microsoft echt schwierig macht, ist, dass es in der 
Vergangenheit laufend irgendwelche Klarstellungen bezgl. der von 
Microsoft geforderten Ansprüche gab.
"Nein, OEM ist für OEM - kein Weiterverkauf. Einzelkunden nur Retail. 
300€ bei uns im Store." Also wenn ich so schaue, ist es fast billiger 
bei Amazon einen Rechner mit Windows 10 und Office zu kaufen, als die 
Software einzeln bei Microsoft. Den Rechner könnte man dann natürlich 
für 2€ bei eBay reinstellen...

von DANIEL D. (Gast)


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Man sollte einfach Volumenlizenzen wo eine Lizenz mehrfach verwendet 
werden kann verbieten. Dann sollen sich die Hersteller halt Listen 
kaufen. Und Beschränkungen in welchem Land die Software eingesetzt wird 
sollten auch verboten werden.

von Al Fine (Gast)


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MaWin schrieb:
> Es gab nie eine Lockerung
>
> Es war immer etabliertes Recht auf der ganzen Welt, dass man Dinge die
> man besitzt, weiterverkaufen darf (soweit der Verkauf nicht sowieso
> verboten ist, wie von Drogen).

Nein, das Recht war eben nicht "etabliert": Irgendwer hat es in Bezug 
auf die OEM Lizenzen mal bis zum BGH verteidigt. "Etabliert" ist es 
jetzt in der Form, dass Microsoft da keine Hersteller mehr verklagt, 
wenn sie OEM Lizenzen verkaufen.

von (prx) A. K. (prx)


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Das ist EU-Recht. Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine 
andere Frage.

: Bearbeitet durch User
von Gerhard O. (gerhard_)


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Wie schafft es dann Apple seine BS so billig für mehr als einen Familien 
PC zu verkaufen? So viel wie ich weiß kostet das BS hier an die $35 und 
ist legal daheim auf mehreren PCs einsetzbar. Vielleicht sind die MS 
Preise einfach nur zu hoch.

Piraterie ist doch oft lediglich ein Symptom, daß die Mehrzahl der 
Kunden das Produkt eben als zu teuer bewerten.

von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das ist EU-Recht. Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine
> andere Frage.

Ich würde mich auch fragen, ob ich dem Rechtscharakter überhaupt 
zustimmen würde. Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht 
weiterzugeben, tut man das halt.
Welche Erwägungen da sonst noch mit einflossen, weiß ich nicht. Ist auch 
gar nicht so einfach, wenn eine prinzipielle Unmündigkeit oder 
Schädlichkeit unterstellt werden muss (Jemand Kartellrecht?)

von (prx) A. K. (prx)


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Al Fine schrieb:
> Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht
> weiterzugeben, tut man das halt.

Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere 
vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir 
nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann.

Ist ja nicht so, dass du als einfacher Endkunde beim Vertrag eine Wahl 
hättest, darüber frei verhandeln könntest. Du hättest nur die Wahl, 
Microsofts Vertrag zu schlucken, oder auf Linux auszuweichen.

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere
> vor Stärkeren geschützt werden. In diesem Fall darin, dass Microsoft dir
> nicht jeden beliebigen Vertrag aufzwingen kann.

Die Not eines OEM gesonderte Windows-Lizenzen zu verkaufen sehe ich 
nicht ganz.

von (prx) A. K. (prx)


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Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein 
Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt.

von (prx) A. K. (prx)


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Solche Attitüden sind übrigens nicht nur bei Microsoft üblich. Autodesk 
bekriegt seine Zweitkunden recht gerne. Argument: Was vom Erstkunden 
nicht gekauft wurde, könne der auch nicht weiterverkaufen. Allerdings 
nicht immer mit Erfolg.

von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Dann verstehe ich nicht, was du damit ausdrücken willst. Was für ein
> Modell für Bezahlsoftware dir vorschwebt.

Naja, dem OEM kann es doch eigentlich egal sein, ob er Retail-Versionen 
weiterverkauft oder OEM. Da zählt doch nur die Gewinnmarge. Es sei denn, 
er will sich damit einen Vorteil verschaffen gegenüber seiner 
Konkurrenz, dass er halt OEM Versionen (ohne Hardware) verkauft und 
nicht nur Retail anbieten kann.

Beitrag #6619662 wurde vom Autor gelöscht.
von Al Fine (Gast)


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(prx) A. K. schrieb im Beitrag #6619662:
> Nicht so ganz egal, wenn das Produkt dadurch wesentlich teurer wird.

Trotzdem sehe ich da den Schutzcharakter halt nicht. Wenn Microsoft sagt 
"Du darfst Rechner nur mit Windows verkaufen oder du wirst überhaupt 
keine Rechner mit Windows verkaufen" wäre es anders, weil das die 
Entscheidungsfreiheit beim Vertragschluss beeinflusst.

von Hartmut (Gast)


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Was verdient eigentlich ein Staatsanwalt in Deutschland?

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wie der Rest der ganzen Welt das sieht, ist eine andere Frage.

Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier 
nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders.

von Helge (Gast)


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Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt. Das 
ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise, 
Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so 
4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der 
sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wenn dem Rest der Welt hier irgend etwas nicht gefällt, braucht er hier
> nichts zu verkaufen. Das geht uns in VRC auch nicht anders.

Andere Länder, selbe Sitten - in gewissem Sinn.

von Percy N. (vox_bovi)


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: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Al Fine schrieb:
> Wenn man sich im Vertrag verpflichtet, etwas nicht weiterzugeben, tut
> man das halt.

Wenn du keine Wahl hast, weil es nur 1 Anbieter weltweit gibt, ist es 
Aufgabe des Staates die Bürger! vor den überquellenden Gier des 
Monopolisten zu schützen. Egal auf welchem Markt, ob die 3 Telefon, DSL 
und Mobilfunkanbieter Deutschlands, die 4 Lebensmittelketten, die 4 
Tintenstrahldruckerhersteller, das Ergebnis eines so eingeschränkter 
Marktes ist stets das Leid der Bürger, von einem Übel zum anderen Übel, 
es ist wie am Wahltag wo man auch nur das kleinere Übel wählen kann.

Und Microsoft hat ein Monopol, da können noch so viele Linux und iOS 
Jünger aus ihren Löchern hüpfen.

Man kann sich fragen, warum die Firma mit ihrem eher schlechten Produkt 
so eine Monopolposition gewinnen konnte, das hat sicher mit überaus 
firmenfreundlichem Patent/Geschmacksmusterschutz und Lizenzrecht zu tun 
und wurde von MS ja auch mit hohem Geldeinsatz in ihren Lobbyisten 
durchgeboxt, aber nun haben wir eben den Salat (und immer noch ein 
kriminell firmenfreundliches Patent- und Markenrecht, man schaue sich 
an, was aktuell Lego versucht).

Und alle Länder dieser Welt leiden zwar unter dem schlechten Produkt, 
aktuelles Beispiel Exchange, aber der Leidendruck scheint nicht hoch 
genug zu sein um ein alternatives aber kompatibles Betriebssystem zu 
entwickeln.

von Joachim B. (jar)


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Sinn eines Rechtssystems kann auch darin bestehen, dass Schwächere
> vor Stärkeren geschützt werden

und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler 
mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat 
nicht davor?

Dawanda Wolfskin, Lego Qman usw. um nur mal 2 Beispiele zu nennen.
Es ist den Großkonzernen doch egal wie teuer das wird wie lange das 
dauert, die halten halt länger durch als der Schwächere.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> warum schützt der Staat nicht davor?

Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir 
leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand 
zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> und warum dürfen dann Großkonzerne kleine Endanwender oder KleinHändler
> mit langen Prozessen in die Knie zwingen und warum schützt der Staat
> nicht davor?

Das ist der berüchtigte Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Wobei auch die bösen Grosskonzerne Rechte haben. Und manchmal sogar 
Recht haben können. Staatsanwaltschaften sind nicht nur dazu da, 
Rotkäppchen vor dem Bösen Wolf zu schützen, sondern auch den Bösen Wolf 
vor Rotkäppchen.

: Bearbeitet durch User
von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir
> leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand
> zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von 
irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler 
Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung 
Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden 
können.

von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Man sollte schon in der Lage sein zu differenzieren was Folgen von
> irgendeiner Wirtschaftsordnung sind, oder was die Folgen von banaler
> Vetternwirtschaft sind, welche sich in jeder Form von Ordnung
> Verwaltungsgesellschaft Wirtschaftsform oder was auch immer finden
> können.

Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus 
völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für 
Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten".
Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für 
Oligopole.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Man sollte in der Lage sein, zu erkennen, dass Monopolkapitalismus
> völlig unabhängig von Nepotlsmus funktioniert; gerade das macht ihn für
> Monopolisten so attraktiv: man braucht keine "Verwandten".
> Nepotismus hingegen ist die bevorzugte ökokulturelle Grundlage für
> Oligopole.

Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer 
Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern 
dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz 
entsteht.

Beitrag #6620162 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Vollkommen falsch, sobald die Monopole nicht mehr im Sinne ihrer
> Kundschaft handeln, können sie nur noch mit Vetternwirtschaft verhindern
> dass sie ihre Monopolstellung verlieren. Und das neue Konkurrenz
> entsteht.

So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings 
nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz. 
Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische 
rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen.
Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> So ähnlich lassen sich stabile Oligopole erklären; sie nehmen allerdings
> nicht Rücksicht auf die Kunden, sondern auf die scheinbare Konkurrenz.
> Hierzu gehören ua auch Frühstückskartelle, der paternalistische
> rheinische Kapitalismus und ähnliche Erscheinungen.
> Microsoft gehört eindeutig nicht dazu, wie überhaupt Monopole.

Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft, 
Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen 
Kapitalismus.

von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Ist und bleibt alles Müll was du von dir gibst, Vetternwirtschaft,
> Korruption, etc. Hast du immer und überall, und nicht nur im bösen
> Kapitalismus.

Den Müll gibst hier ausschließlich Du von Dir:
1. Ich habe nie von Nepotismus gesprochen, den meintest Du hier 
einführen zu müssen.
2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist 
bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst.
3. Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine bestimmte andere 
Wirtschaftsordnung die genannten Effekte vermeiden könnte, insbesondere 
ohne andere schädlich Effekte zu generieren. Du aber scheinst insoweit 
bestimmte Assoziationen zu hegen, die Du hier nicht mitteilen magst.

Dss darfst Du alles gern so handhaben, aber laste diesen Blödsinn nicht 
mir an.

von DANIEL D. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast es sicherlich schon bemerkt, und vielleicht auch begrüßt: Wir
> leben in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dieser Umstand
> zeitigt zwangsläufig Konsequenzen.

Percy N. schrieb:
> 2. Ich habe nirgendwo den Kapitalismus als böse bezeichnet; aber es ist
> bezeichnend, dass Du diese Formulierung einbringst.

Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du 
einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu 
tun?

Aber schön das du nochmal klargestellt hast, das es Müll ist, Dinge in 
Zusammenhang zubringen, welche nicht wirklich zusammenhängen.

von Oliver S. (phetty)


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Fazit: Keine Lizenzkeys bei ebay.DE erwerben sondern lieber gleich im 
Ausland?

Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in 
dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie 
akzeptiert. Akzeptiert MS diesen Key nicht mache ich den Käuferschutz 
geltend und bekomme mein Geld zurück.

Nun muss man also damit rechnen dass man bei einem DEUTSCHEN Anbieter in 
der Datenbank landet und deswegen Jahre später Ärger bekommt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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DANIEL D. schrieb:
> Du merkst scheinbar nicht was du von dir gibst? Also erst stellst du
> einen Zusammenhang her, und dann hat auf einmal nichts mit nichts zu
> tun?

"Scheinbar" trifft es, denn dieser Umstand ist fiktiv. Tatsächlich 
bemerke ich, augenscheinlich im Gegensatz zu Dir, sehr wohl, dass ich 
keinerlei moralische Wertung vorgenommen habe; diese ist allein Deinem 
Hirn entsprungen. Ich werde mir dieses Kindergartenniveau nicht zu eigen 
machen.

Hör bitte damit auf,  irgend welche albernen Positionen zu formulieren, 
um diese dann mir unterzuschieben.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Als Käufer kann ich die Rechtmäßigkeit nicht prüfen, ich bekomme sie in
> dem Moment geprüft wo ich so einen Key eingebe und ein MS-Server sie
> akzeptiert.

Eine erfolgreiche Aktivierung besagt keineswegs, dass Du der 
rechtmässige Nutzer bist. Sondern nur, dass der Key nicht frei erfunden 
ist und bis dahin nicht durch übermässigen Missbrauch auffiel.

Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort. 
Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login 
funktioniert, ist es noch lange nicht deiner.

Da in gewissen Abständen Neuaktivierungen auf abweichender Hardware 
zulässig sind (Rechnerwechsel, Reparatur, etc), muss das System auch 
etwas Toleranz walten lassen, notfalls telefonisch. Auch eine 
Einzelplatzlizenz ist folglich nicht beim ersten Mal verbrannt.

Microsofts Produktidentifikationsservice:
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (phetty)


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(prx) A. K. schrieb:
> Sieh das entfernt ähnlich wie ein Mail- oder Bankzugang mit Passwort.
> Bloss weil dir der deines Nachbarn in die Hände fiel, und der Login
> funktioniert, ist es noch lange nicht deiner.

Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS 
selber erzeugt und veröffentlicht. Die kommen doch nicht aus einem 
Keygenerator. Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu 
sperren.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Nun wäre es doch ein leichtes, diese Codes einfach zu sperren.

Also Code mit Erstaktivierung als künftig verbrannt sperren?

Neukauf von Windows nach Mainboardreparatur (*), weil Code gesperrt, 
alternativ erst einmal alle Unterlagen mitsamt Rechnung vom Erwerb 
zwecks Entsperrung an Microsoft schicken? Genau das würde dann auch beim 
legalen Kauf einer Lizenz nötig. Bist du ganz sicher, dass dir dieser 
Weg lieber wäre?

Sowas gibts natürlich. Wenn man bei einem Dell-Server Mainboard und 
Storage-Backplane gleichzeitig tauscht, sind an die Hardware 
gekoppelte Lizenzen erst einmal futsch. Nacheinander getauscht bleiben 
sie erhalten.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Oliver S. schrieb:
> Naja, wenn ich die Daten eines anderen verwende. Die Daten hat doch MS
> selber erzeugt und veröffentlicht.

Das ist bei den Zugangsdaten der Bank nicht anders, nur dass diese nicht 
von MS zur Verfügung gestellt werden, sondern vom IT-Dienstleister der 
Bank.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Helge schrieb:
> Ein paar mal wurde der Preis für die Lizenz als Kriterium genannt.
> Das
> ist nicht schlüssig. Eine gebrauchte Win7 Lizenz (pro, Enterprise,
> Ultimate) wird von MS als gültiger Schlüssel anerkannt. Die kostet so
> 4-8€ im Schnitt. Man kann also erwarten, daß eine Lizenznummer, mit der
> sich Win10 aktivieren läßt, auch unter 10€ zu erwerben ist.

Das war auch nur eine äußerst dämliche Schwafelei auf die ich mir 
erspare darauf auch nur eine Silbe zu verschwenden.

von Anarchist (Gast)


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Ganz so dumm ist das nicht.

Windos 10 ist inzwischen auch schon ein paar Jahre alt.
Da gibt es sicher inzwischen Leasingrückläufer, wo
die Hardware auf den Schrott fliegt und die Keys vertickt werden.
Warum auch nicht? Lizenzen sind handelbare Wirtschaftsgüter.

von Percy N. (vox_bovi)


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Anarchist schrieb:
> handelbare Wirtschaftsgüter

haben Marktpreise.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Anarchist schrieb:
>> handelbare Wirtschaftsgüter
>
> haben Marktpreise.

Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die 
Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der 
legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch 
schlechtere Preise, die auch weit in den Keller fallen können, zum 
Beispiel herunter bis auf zehn Euro. Darunter rentiert sich für diesen 
der Aufwand nicht, hält seine Lizenzen zurück oder läßt diese lieber 
verfallen.
Nach den Gesetzen der freien Marktwirtschaft wären damit die niedrigen 
Preise ein Abbild von Angebot und Nachfrage. In einer Planwirtschaft 
nach DDR-Modell wären daher die niedrigen Preise viel eher verdächtig, 
das es sich um nicht legale Angebote handeln dürfte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wenn Lizenzen nach dem EU-Urteil weiterverkauft werden dürfen, aber die
> Kundschaft durch solche Aktionen verschreckt werden, dann erzielt der
> legale Weiterverkaufer auf dem freien Markt deshalb natürlich auch
> schlechtere Preise,

Eher nicht, da die Aktion darauf hinausläuft, zu niedrige Preise meiden 
zu lernen.

Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher 
Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten 
staatsanwaltlicher Maßnahmen sind.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Aber wir fischen eh im Trüben, so lange wir nicht wissen, in welcher
> Preislage die Kunden eingekauft haben, die derzeit Adressaten
> staatsanwaltlicher Maßnahmen sind.

Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser 
dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat, 
statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche 
im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde rechtlich deutlich besser
> dran ist, wenn er bei einem regulären Händler wie Edeka gekauft hat,
> statt aus dubioser ebay-Quelle. Könnte auch sein, dass die Gerüchteköche
> im Thread und den Tickern das nicht unterscheiden.

So ähnlich sehe ich das auch. Hinzu kommt dann noch, dass es 
Ermittlungen gegen Lizengo gegeben zu haben scheint.

Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen, 
weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer 
bei eBay einen Euro geboten hatte,  anderweitig für 4.200 Euro 
freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der 
Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird.
Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot 
zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt.

von Soul E. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Andererseits hat der BGH einem ebay-Käufer Schadenersatz zugesprochen,
> weil der Verkäufer den Pkw im Wert von 5.250 Euro, auf den der Käufer
> bei eBay einen Euro geboten hatte,  anderweitig für 4.200 Euro
> freihändig verkauft hatte. Damit entfällt eigentlich die Vermutung der
> Bösgläubigkeit, wenn ein Win10-Key für wenige Euro ersteigert wird.

Dafür kann der Käufer auch nichts. Selbst wenn er ein Gebot über 5251,- 
abgegeben hätte, solange er der einzige ist steht da der Startpreis von 
einem Euro. Damit sich die Summe vom Startgebot wegbewegen kann sind 
mindestens zwei Bieter erforderlich

> Anderes wird sicherlich gelten müssen, wenn es ein Sofort-Kaufen-Angebot
> zu einem Schandpreis (vorliegend wohl 2,50 oder 3,99) gibt.

Das sollte misstrauisch stimmen. Andererseits, Preise für 
Software-Lizenzen sind eine sehr subjektive Sache. Bestes Beispiel sind 
Videospiele: wenn sowas auf den Markt kommt, kostet die Box EUR 89,-. 
Ein Jahr später, wenn die Entwicklungskosten reingeholt sind, gibt es 
das Programm dann in der Happy Hour-Werbeaktion bei Steam für 1/10 des 
Preises zum Download.

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:
> Das sollte misstrauisch stimmen.

Genau darum geht es.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Das sollte misstrauisch stimmen.
>
> Genau darum geht es.

Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die 
das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben. Was ist denn 
da die Moral von der Geschichte? Kollateralschäden?

Der Preis waren damals übrigens 40é

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Das sollte misstrauisch stimmen.
>
> Genau darum geht es.

Grundsätzlich kann man bei ebay Dinge zu jedem Preis anbieten. Da ist 
nichts verboten dran.
Zu sagen, etwas sei illegal erworben, weil irgendjemandem der 
Verkaufspreis zu niedrig vorkommt, ist wenig stichhaltig. Die Annahme 
mag stimmen oder auch nicht. Sie bietet möglicherweise ein 
Verdachtsmoment, ist aber kein Beweis.
Auf mich macht es ein bisschen den Eindruck, als würde hier versucht, 
die Unschuldsvermutung auszuhebeln.

Nehmen wir an, eine Verschrottungsfirma verschrottet im Auftrag tausend 
Rechner mit erstinstalliertem Win10-Betriebssystem. Auf jedem Rechner 
steht der Win10-Key und die Verschrottungsfirma hat die Erlaubnis vom 
Auftraggeber, die Keys weiterverkaufen zu dürfen.
Nun bietet die Verschrottungsfirma diese tausend Win10-Keys für 5 Euro 
pro Stück bei Ebay an.
Macht sich ein Käufer, der sich bei diesem Verschrotter für 5 Euro einen 
Key kauft, dann automatisch verdächtig oder gar strafbar?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Al Fine schrieb:
> Der Preis waren damals übrigens 40é

Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im 
BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden. 
Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch 
werden müßte.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Dummer Weise tobte sich die Aktion auf den Schultern von Kunden aus, die
> das in einer wohlbekannten Supermarkt-Kette gekauft haben.

Hast Du dafür irgend welche Quellen? Bisher bist Du der Einzige hier, 
der Edeka in die Diskussion gebracht hat.

Al Fine schrieb:
> Der Preis waren damals übrigens 40é

Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99 
Euro und eBay.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Die Annahme mag stimmen

Eben. Groschen endlich unten?

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch
> werden müßte.

Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den 
Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den
> Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.

von Al Fine (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Gleicher Rechner mit Windows und ohne Windows (auch keine Lizenz im
> BIOS) lag der Preisunterschied zuletzt bei 20 Euro für den Endkunden.
> Daher wäre an dem Preis nichts auffälliges, weshalb man mißtrauisch
> werden müßte.

Interessant: 
https://www.theregister.com/2000/11/28/ms_its_nearly_illegal

Im Jahr 2000 war es Microsofts Direktive mit jedem PC-Verkauf 30$-50$ 
Umsatz durch das vorinstallierte OS zu machen.
Also, ja, 40€ sind schon irgendwie auffällig.

Percy N. schrieb:
> Der Anwalt, dessen Text ich verlinkt hatte, schrieb von 2 50 oder 3,99
> Euro und eBay.

Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen:
[quote]
Doch auch Windows 10 Pro ist spottbillig: Statt der von Microsoft 
abgerufenen 260 Euro verlangt Edeka nur 40 Euro.
[/quote]
https://www.stern.de/digital/computer/edeka-verkauft-billig-lizenzen-fuer-windows-und-office---doch-es-gibt-einen-grossen-haken-8836920.html

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>
>> Die Annahme mag stimmen
>
> Eben. Groschen endlich unten?

Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen, 
Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software, 
Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen, 
Lizenzumstellungen etc.

Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen 
Verkaufspreises für illegal erklären.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.

Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Ja, die 40€ hatte ich hier im stern nachgeschlagen:

Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.

Hartmut schrieb:
> Na dann viel Spaß bei den heutigen Software-Preisschwankungen,
> Gebrauchtpreisen, Free-Giveaways, Upgradings, veralternder Software,
Genau das spll bei Win 10 nicht passieren können, weil es nur noch 
Updates geben soll. Wo on MS dann leben will, ist unklar, aber mir 
schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.
> Konkursmassen, Einzelverkauf großer Bündel, Ausmusterungen,
> Lizenzumstellungen etc.
> Man kann ja nicht einfach eine Softwarenutzung wegen eines günstigen
> Verkaufspreises für illegal erklären.
Das tut auch niemand. Du hast offenbar überhaupt nichts kapiert.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.

https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html

Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel.

von Al Fine (Gast)


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Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo 
Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die 
Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Es sei denn, das Win wäre für ihn nur 5 Euro wert.
>
> Das wäre erst recht ein Verdachtsmoment.

???? Gehts noch?

von Al Fine (Gast)


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Aber was ist "Sein"? Was bedeutet es, wenn man sagt "Das ist das und 
das"?
Ohne das erstmal geklärt zu haben fischen wir ziemlich im Trüben, oder?

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Und ein Bezug zur Aktion der Ermittler ist nicht erkennbar.
>
> 
https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html
>
> Bitte schön. Sogar mit Referenz auf den Stern-Artikel.

Schaun mer mal, was da drin steht:

"Auch Lizengo bestätigte demnach, dass es ein Zivilverfahren gebe. In 
dem Strafrechtsverfahren ist das Unternehmen nur als Zeuge genannt."
Source: 
https://pressfrom.info/de/nachrichten/wissen-technik/-490429-lizengo-eine-firma-verkaufte-bei-edeka-windows-zum-spottpreis-jetzt-gab-es-eine-hausdurchsuchung.html

Huch! Na sowas ...

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Huch! Na sowas ...

Ja, richtig! Die Straftäter sind die Endkunden.

von Al Fine (Gast)


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Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.

Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie 
wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein 
zivilrechtliches Problem bekommen könnten.

Al Fine schrieb:
> Ja, richtig! Die Straftäter sind die Endkunden.

Al Fine schrieb:
> Vertragsstreitigkeiten sind Zivilrecht.

Trollst Du schon wieder oder drehst Du jetzt frei?

: Bearbeitet durch User
von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Doch, schon. Die Leute sind zunächst Zeugen. Das Dumme ist nur, dass sie
> wegen einer strafrechtlich eher unverfänglichen Aussage ein
> zivilrechtliches Problem bekommen könnten.

Oh, nein! Wenn im Zivilprozess festgestellt wird, dass Firma A den 
Kunden die Lizenzen nicht hätte verkaufen dürfen, benutzen die Kunden 
einen illegalen Key. Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.

Also kostenpflichtige Zwangsupdates. Das Reichskonkordat 2023 vereinbart 
den staatlichen Einzug der Microsoft-Steuer? ;-)

Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders.

von Percy N. (vox_bovi)


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Al Fine schrieb:
> Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung.

Ohne Hinweis auf die Illegitimität handeln sie aber nicht schuldhaft, 
insbesondere weder fahrlässig noch vorsätzlich. Das Dumme ist nur, dass 
sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es 
blöd ...

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Wo on MS dann leben will, ist unklar

"Dank eines starken Geschäfts mit Software und Speicherplatz im Netz hat 
Microsoft in Zeiten des Homeoffice ein Drittel mehr Gewinn gemacht. Auch 
die neue Spielekonsole Xbox kommt gut an."
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/microsoft-cloud-dienste-homeoffice-gewinnsprung-101.html

Windows ist nur noch der Weg, die Leute in die eigene Cloud zu 
kriegen. Und da gibts dann keine 2,50€ Lizenzen.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Aber ja doch: da würde ich glatt meinen, dass der Händler mich über den
> Tisch ziehen will, wenn er ohne Win lediglich 20 € abzieht.

Wenn man aber weiss, das Händler und Hersteller nicht die 
Entscheidungsfreiheit haben, die man meine die hätten diese, käme man 
vielleicht auf solche Gedanken.

Percy N. schrieb:
> aber mir schwant, dass es die Updates nicht mehr für lau geben wird.

Da könntest Du am Kern der Wahrheit liegen. Zumindest liegen den Ämtern 
und Cyber-Agenturen die Berater in den Ohren und flüstern fleißig, man 
möge doch gesetzliche Regelungen erlassen, das die vielen Nutzer nur 
noch mit einem aktuellen Betriebssystem ins Internet dürfen. Wenn dies 
nicht erfüllt wäre, sollen für diese Geräte die Zugänge gesperrt werden.
D.h. aussitzen geht dann nicht mehr sondern Update kaufen, wenn man 
nicht offline sein will.

Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS) 
gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch 
einen Defekt unter. Das wäre auch kein so großer Nachteil, weil früher 
hat ein hoher Prozentsatz das Betriebssystem zum neuen Rechner 
übertragen. Der alte wurde günstig ohne Betriebssystem weiterveräußert.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Microsoft lebt nicht mehr vom Consumer-Windows, das Geld gibts woanders.
Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der 
finanziert werden will.

von (prx) A. K. (prx)


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Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran 
anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten 
Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht 
gemerkt haben, was grad so läuft. ;-)

Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem 
und autarkem MS-Office. In Unternehmen ist man schon kräftig unterwegs 
in die Cloud. Nicht unbedingt zur grossen Begeisterung jedes ITlers, 
aber offenbar unausweichlich wie eine griechische Tragödie.

Da steckt das Geld.

von Al Fine (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das Dumme ist nur, dass
> sie durch das Ermittlungsverfahren bösgläubig werden, und jetzt wird es
> blöd ...

Schon mal den Link oben von der Microsoft Produktprüfungsseite 
angeschaut?
Alles komplett einschicken. Eidesstaatliche Versicherung mit Aussage zum 
Kaufhergang....

Nein, wenn Microsoft kein einfaches Tool anbieten kann oder will, mit 
dem man prüfen kann, ob man einen Key in bestimmten Szenarien legal 
(bzw. ohne von MS potentiell beanstandet zu werden) nutzen kann, wird es 
wohl höchstens auf die Zwangs-Herausgabe des Schlüssels hinauslaufen.

Die Gefahr für die Endkunden, in solche Verfahren zu geraten, war 
übrigens eines der Argumente, die Microsoft PC-Herstellern ans Herz 
gelegt hat, doch bitte nur Rechner mit Windows-Lizenz zu verkaufen.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Die Pflege von Consumer-Win ist gleichwohl ein Kostenfaktor, der
> finanziert werden will.

Aber nicht unbedingt so, dass man den Consumer aus Kostengründen in eine 
von Google-Browsern auf irrelevanter Plattform genutzte Google-Cloud 
verscheucht. Solange Microsoft diesen Markt nicht monopolisiert, 
können sie aus der Allerwelts-Client-Plattform nicht zu viel Geld 
rausziehen.

Den Browser-Krieg haben sie schon mit Pauken und Trompeten verloren.

Eher kommts vielleicht so, dass es MS im Grunde völlig egal ist, worauf 
Lieschen Müller die Chrome-Variante startet. Hauptsache sie landet in 
Microsofts Cloud. Das aber ist am wahrscheinlichsten, wenn es bereits 
bei der Einrichtung des PCs geschieht, d.h. beim ersten Einschalten vom 
gekauften Endgerät.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das Geschäft geht massiv weg vom autarken PC mit autarkem Betriebssystem
> und autarkem MS-Office.

Ja, ich erinnere mich der 70er. Damals hatte man ein tumbes Terminal und 
einen sauteuren Mietmodem. Auf in die Vergangenheit!

von Gerader Ast (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Die andere Möglichkeit wäre, das die Liezenz an das Gerät (im BIOS)
> gebunden wird und das Mainboard geht alle vier bis fünf Jahre durch
> einen Defekt unter

Das ist IMHO der Knackpunkt, alle Windows 10-Versionen die nicht frei im 
Handel als Retailversion gekauft wurden, sind an die Hardware gedongelt.
Das betrifft neue Rechner mit vorinstalliertem Windows 10 genauso wie 
die noch erlaubten Installationen mit Windows 7 - Keys.
Und irgendwann wird MS die Installationen mit Windows 7 - Keys stoppen.
D.h. Neue Hardware -> neue Lizenz fürs Betriebssystem.

von Mike (Gast)


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Was ich hier nicht verstehe:

Wenn es um leichtfertige Geldwäsche geht, ist der Tatbestand mit dem 
Kauf des Schlüssels schon verwirklicht. Was soll da noch eine 
Hausdurchsuchung? Eine solche ist nur zur Beweissicherung zugelassen. 
Welche Beweise sollen da noch gefunden werden? Eine Paypal-Abrechnung 
oder ein Kassenbon vom Edeka?
Bei einem Internetkauf lässt sich das aus den Kaufprotokollen 
nachweisen, dazu braucht es keine Durchsuchung. Den Kassenbon wird wohl 
keiner lange aufheben.

Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten 
zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord 
doch schon verjährt sein.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich sehe grad einen norwegischen Mehrteiler: Beforeigners. Daran
> anknüpfend erinnert ihr mich irgendwie an welche, die aus dem letzten
> Jahrhundert stammend urplötzlich in diesem auftauchen und noch nicht
> gemerkt haben, was grad so läuft. ;-)

"Beforeigners" kann man momentan auch in der ARD-Mediathek runterladen. 
Aber tun Sie es nicht, sonst verklagt Sie in 5 Jahren die 
Produktionsfirma dafür! Denn es hätte Ihnen doch klar sein müssen, dass 
da etwas faul ist, wenn man eine Serie kostenlos runterladen kann. Dass 
Sie Beitragsservice-Gebühren entrichten, ändert daran nichts! Denn die 
sind ja viel zu gering, um damit eine Serie produzieren zu können.


Übrigens, das nur nebenbei, man ist ja als Fahrzeughalter verpflichtet, 
sein Fahrzeug nach dem Abstellen ordnungsgemäß abgeschlossen 
zurückzulassen, der Zündschlüssel darf dabei keineswegs im Zündschloss 
steckend zurückgelassen werden. Damit nach Möglichkeit niemand das 
Fahrzeug illegal nutzen kann.
Das wäre vielleicht auch eine Idee für MS und deren Win-Lizenz-Keys, 
also dass niemand das Betriebssystem ohne Befugnis benutzen kann.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mike schrieb:
> Welche Beweise sollen da noch gefunden werden?

Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als 
unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der 
IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer.

von yakman (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Anscheinend hat MS die Nutzer von günstig gekauften Win10-Lizenzen bei
> der Staatsanwaltschaft angezeigt. Angeblich sollen viele dieser Produkt
> Keys nicht legal sein.

Naja, darum habe ich meine Windows-Lizenz bei einem ordentlichen Händler 
gekauft - damals eine Windows 7 Box beim örtlichen Mediamarkt. Das ließ 
sich dann auch problemlos auf Windows 10 upgraden.
Und dafür wurde ich schon ausgelacht, was gibts du soviel Geld dafür 
aus...
Die Sache ist halt die: Wieso sollte man Geld für eine Schwarzkopie 
ausgeben? Das ist immer dumm, egal wie billig das ist.

Ich bin auch geizig. Darum habe ich nur eine einzige Windows-Kiste, und 
der Rest läuft unter Linux (Mint).

Generell muss ich aber sagen:
Ich halte den Zug von Microsoft für ziemlich dumm. Die Aktion kostet 
viel Geld, verunsichert Kunden und bringt nichts herein.

Ich hätte an deren Stelle hätte einfach die betreffenden Kunden mit 
einem Fenster konfrontiert, wo angekündigt wird, dass das aktuelle 
Windows eine nicht legale Linzenz hat und in z.B. 2 Wochen zugedreht 
wird. Inklusive Link auf den eigenen Online-Shop und der Möglichkeit, 
die Lizenz durch Kauf einer offiziellen zu ersetzen. Eventuell mit 10% 
Rabatt, weil man "ja so nett ist".
Wetten, dass man auf die Art viele Lizenzen abgesetzt hätte?

Den großen juristischen Holzhammer würde ich für die Händler 
auspacken...

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike schrieb:
> Des weiteren wundert mich, dass angeblich bei Jahrzehnten
> zurückliegenden Käufen noch ermittelt wird. Da dürfte alles außer Mord
> doch schon verjährt sein.

Es ist nicht sehr wahrscheinlich,  dass es sich um vor Jahrzehnten 
erworbene Keys für Win 10 gehandelt haben sollte, nicht wahr?
Die Verjährungsfrist für Geldwäsche beträgt fünf Jahre; zehn Jahre nach 
Beendigung der Tat ist damit sicher Verjährung eingetreten.

Dieter D. schrieb:
> Es gibt genügend Urteile, da wurde diese Art der Beweissicherung als
> unzulässige Maßnahme festgestellt, sowie die Beschlagnahmung der
> IT-Hardware. Der gewöhnliche Bürger tut sich da natürlich schwer.

Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er 
Deinen Schrott nicht.

Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

Nein, MS-Verstörte, die Klarheit möchten.


Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben 
zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Klar, soweit er noch die meisten seiner Tassen im Schrank hat, glaubt er
> Deinen Schrott nicht.

Wenn dieser noch seine Sinne zusammen hat, dann geht er im Netz auf die 
Suche und läßt sich durch Deine Ablenkungsmanöver nicht davon abhalten.

"Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die
Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur 
freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen."

> Sind hier jetzt nur noch Spinner und Trolle unterwegs?

Da wären zum Beispiel jene zu nennen, die sich hier so aufregen. Spinner 
und Trolle, die unterwegs sind, können unmöglich gleichzeitig noch hier 
posten.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben
> zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?

Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> "Schwer wiegt der Formverstoß in aller Regel, wenn sich die
> Ermittlungsbehörden bewusst über die Pflicht zur Aufforderung zur
> freiwilligen Herausgabe der Beweisgegenstände hinwegsetzen."
Aktenzeichen bzw Findstelle, ggf Link, darst Du gern dazu mitteilen.
Und dann darfst Du auch gern verraten, was Du glaubst, wie manche 
Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden. Hint: ich hatte oben schon 
etwas zum Thema Banken geschrieben.

Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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So, ich habe mal was vorbereitet:

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1)

* Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen 
Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung 
der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung 
eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit 
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 
Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind *


1.
Verbrechen,
2.
Vergehen nach
a)
den §§ 108e, 332 Absatz 1 und 3 sowie § 334, jeweils auch in Verbindung 
mit § 335a,
b)
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 19 Abs. 1 
Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3.
Vergehen nach § 373 und nach § 374 Abs. 2 der Abgabenordnung, jeweils 
auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der 
Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4.
 Vergehen 

a)
nach den §§ 152a, 181a, 232 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und Absatz 4, § 232a 
Absatz 1 und 2, § 232b Absatz 1 und 2, § 233 Absatz 1 bis 3, § 233a 
Absatz 1 und 2, den §§ 242, 246, 253, 259,

* 263 bis 264,  *

265c, 266, 267, 269, 271, 284, 299, 326 Abs. 1, 2 und 4, § 328 Abs. 1, 2 
und 4 sowie § 348,
b)
nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes, § 84 des Asylgesetzes, nach § 370 der 
Abgabenordnung, nach § 119 Absatz 1 bis 4 des Wertpapierhandelsgesetzes 
sowie nach den §§ 143, 143a und 144 des Markengesetzes,


* den §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes  * ,


 § 25 des Gebrauchsmustergesetzes, den §§ 51 und 65 des Designgesetzes, 
§ 142 des Patentgesetzes, § 10 des Halbleiterschutzgesetzes und § 39 des 
Sortenschutzgesetzes,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur 
fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden 
sind, und
5.
Vergehen nach den §§ 89a und 89c und nach den §§ 129 und 129a Abs. 3 und 
5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem 
Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 
129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen 
Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung für die durch die 
Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten 
Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 
3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen 
worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1.
sich oder einem Dritten verschafft oder
2.
verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die 
Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn 
erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von 
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in 
der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande 
handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden 
hat.

* (5)  Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2
leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 
genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft * .


(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den 
Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen 
werden. § 74a ist anzuwenden.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen 
solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 
bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe 
bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft,
1.
wer die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder 
freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat zu diesem 
Zeitpunkt bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies 
wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen 
musste, und
2.
in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 unter den in Nummer 1 
genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, 
auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen 
Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Eine Straflosigkeit nach Satz 2 
ist ausgeschlossen, wenn der Täter oder Teilnehmer einen Gegenstand, der 
aus einer in Absatz 1 Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, in 
den Verkehr bringt und dabei die rechtswidrige Herkunft des Gegenstandes 
verschleiert.
(10) (weggefallen)
Fußnote
§ 261 Abs. 2 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) 
vereinbar gem. BVerfGE v. 30.3.2004 I 715 (2 BvR 1520/01, 2

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> "Strafgesetzbuch (StGB)
> § 261 Geldwäsche;

Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat.

Besser Du kopierst das ganze Gesetbuch in den Post. Das richtige waere 
dann 100% dabei.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Oh Du Troll, es geht doch nicht um eine solche schwere Straftat.

Vielleicht solltest Du zunächst einmal die Links lesen, bevor Du hier 
die Klappe aufreißt.
Das Thema "leichtfertige Geldwäsche" wurde hier im Thread schon mehrfach 
genannt.

Und was meinst Du mit "schwerer Straftat? Die Strafandrohung für 
einfachen Diebstahl beträgt 5 Jahre; hier geht es maximal um deren zwei.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Derjenige, der das Wort als erstes nannte war:
von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36

Nur, weil in einem der Links das als ein Beispiel genannt wurde, wie das 
bei einem schlimmeren Tatbestand waere.
Also komm mal wieder zuerueck zum Thema, auch wenn sich der Exkurs so 
schoen zum Trollen fuer Dich eignet.

von Anarchist (Gast)


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Und bei aller Aufregung nicht vergessen: Laut dem golem-Artikel, der im 
zweiten Beitrag verlinkt ist, geht die Aktion jetzt schon 7 Jahre.
Also nichts neues.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Wo kann man nun überhaupt noch Win10-Lizenzen kaufen, ohne Angst haben
>> zu müssen und ohne gleich 250Euro zu bezahlen?
>
> Bei Microsoft sind es "nur" 145€ für Home.

Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Derjenige, der das Wort als erstes nannte war:
> von Percy N. (vox_bovi)11.03.2021 15:36

Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30.
Versuche dabei, den Text zu verstehen.

Und dann troll woanders.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Die Pro-Version kostet aktuell 259 Euro im MS-Store.

Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version?

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und worin liegt für Lieschen Müller der Vorteil der Pro-Version?

Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat, die 
aber ganz praktisch sind.


Ansonsten, wenn man bei google eingibt "Windows 10 pro kaufen" wird man 
mit Günstig-Angeboten gradezu überschüttet, z.B.:
https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE#
(von 49 auf 15 Euro runtergesetzt laut Angebot)
Ist das jetzt seriös oder nicht?

Oder hier für 35 Euro?
https://www.licensequeen.com/betriebssysteme/windows-betriebssysteme/windows-10/50/windows-10-pro-dvd?c=6&gclid=EAIaIQobChMI2cHSq_Cx7wIVB853Ch1zfwt-EAYYBSABEgKzAvD_BwE
Ist das seriöser als das Angebot bei lizenzguru.de?

Es gibt aber noch zig andere Anbieter, die da weit drunter liegen.

von Hartmut (Gast)


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Um das ganze abzurunden, bei Conrad kostet Win10 pro ca. 143 Euro:
https://www.conrad.de/de/p/microsoft-windows-10-pro-64-bit-oem-vollversion-1-lizenz-windows-betriebssystem-1376979.html


Und bei PC-Welt gibt es einen Artikel vom 13.01.2021:
"Windows-10-Lizenz: Legal für 10 Euro kaufen"
https://www.pcwelt.de/a/windows-10-lizenz-legal-fuer-10-euro-kaufen,3446811

Das ist alles ganz schön widersprüchlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Es gibt ein paar Funktionalitäten, die die Homeversion nicht hat,

Domainanmeldung beispielsweise.

> die aber ganz praktisch sind.

Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch?

von (prx) A. K. (prx)


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Hartmut schrieb:
> Das ist alles ganz schön widersprüchlich.

Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die 
PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt 
aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und welche sind für Lieschen Müller ganz praktisch?

Wahrscheinlich die Gruppenrichtlinienverwaltung.

SCNR

von Mike (Gast)


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Hier wäre §108b UrhG einschlägig:

1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach 
diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz 
geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine 
wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht 
...
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch 
des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt 
oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis 
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Key ist eine technische Maßnahme, die die ungewollte Nutzung einer 
Software verhindert. Ein Fälschen desselben ist eine Umgehung dieser 
Maßnahme und damit wohl nach §108b strafbar. Allerdings schließt der § 
explizit die private Nutzung aus. Damit dürfte sich nur der Händler, 
nicht aber der Käufer strafbar machen. Einige Juristen behaupten zwar, 
dass das Installieren einer Software bereits ein Kopieren im Sinne des 
UrhG ist, weil Daten auf die Festplatte des Rechners dupliziert werden. 
Für Privatleute ist dies aber nur dann strafbar, wenn die Quelle der 
Kopie bereits illegal ist. Wer sich die Software direkt vom 
Winzigweich-Server zieht, sollte hier strafrechtlich aus dem Schneider 
sein.

Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261 
entdeckt, um den Endnutzern doch noch an den Karren fahren zu können. 
§108b ist hier explizit als Vortat genannt. Allerdings setzt Geldwäsche 
ein Verschleiern bzw. Verbergen voraus, was ich hier nicht erkennen 
kann. Das wäre eventuell der Fall, wenn jemand den Key im Darknet gegen 
Bitcoins erwirbt, nicht aber beim Kauf in einem offiziellen 
Handelsportal oder im Supermarkt.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Hartmut schrieb:
>> Das ist alles ganz schön widersprüchlich.
>
> Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version. Und die
> PC-Welt beschreibt zwar, dass man welche für 10€ kaufen kann, überlässt
> aber dem Leser die Frage, wo man das legal kann.

"Machen Sie sich auf die Suche nach Online-Shops für Windows 10, finden 
Sie das Betriebssystem oft für knapp über 10 Euro, wie ein Blick hier in 
den PC-WELT Preisvergleich beweist. Allerdings müssen Sie auch hier 
darauf achten, dass es sich um einen seriösen Shop handelt."

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike schrieb:
> Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261
> entdeckt,

§ 263 a StGB wäre auch noch eine Hausnummer, setzt aber Vorsatz voraus. 
Hier stellt sich die nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, wo man 
die Grenze zwischen (bedingtem) Vorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit 
ziehen will.

Verglichen damit ist § 261 V StGB eine Bagatelle.

von Hartmut (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Conrad verkauft die OEM-Version, Microsoft die Retail-Version.

Was ist da der Unterschied?


Mike schrieb:
> Nun haben die pfiffigen Winzigweich-Juristen anscheinend den §261
> entdeckt

Danke für die Ausführungen!
Nebenfrage: was sind Winzigweich-Juristen?



Bei lizenzguru wird folgendes angeführt:

[code]
Bin ich bei Lizenzguru Rechtssicher lizenziert?

Bei Lizenzguru erhalten Sie hochwertige Softwareprodukte zu 
herausragenden Konditionen. Die Kosten liegen deutlich unter den 
üblichen Marktpreisen. Sie sind bei Lizenzguru so niedrig, dass einige 
Kunden Zweifel bekommen, ob die Lizenzen tatsächlich in vollem Umfang 
gültig sind. Insbesondere für Unternehmen, die hin und wieder 
unangemeldeten Besuch von einem Microsoft-Lizenzprüfer erhalten, spielt 
diese Frage eine wichtige Rolle. Denn eine nicht ordnungsgemäß 
lizenzierte Software könnte zu hohen Strafen führen.

Um die Antwort auf diese Frage bereits vorwegzunehmen: Ja, die Lizenzen 
von Lizenzguru sind absolut rechtssicher. Daher müssen Sie die nächste 
Lizenzprüfung nicht fürchten. Der Grund für die niedrigen Preise besteht 
darin, dass wir gebrauchte Lizenzschlüssel weiterverkaufen. Da Software 
keinerlei Abnutzungserscheinungen aufweist, bemerken Sie den Unterschied 
als Anwender überhaupt nicht.

Wenn Sie sich privat einen neuen PC zulegen, können Sie Ihre bisherigen 
Programme auch auf dem neuen Gerät ohne Probleme nutzen. Sie müssen 
einfach die Software auf dem bisherigen Rechner deinstallieren und dann 
auf dem neuen Computer wieder aktivieren. Dabei hat kaum ein Anwender 
Zweifel an der Rechtssicherheit. Diese Vorgehensweise lässt sich auch 
auf gewerbliche Anbieter übertragen. Diese können eine Software 
ebenfalls deinstallieren und anschließend auf einem anderen Gerät wieder 
installieren. Das trifft auch dann zu, wenn sie die Lizenz gegen ein 
Entgelt einem anderen Anwender überlassen.

Diese Vorgehensweise stieß zunächst auf den Widerstand von Microsoft. 
Der Hersteller zog gegen den Weiterverkauf der Lizenzen vor Gericht. Am 
03. Juli 2012 entschied der Europäische Gerichtshof jedoch 
letztinstanzlich, dass der Weiterverkauf von Lizenzschlüsseln legal ist. 
Daher müssen Sie keine rechtlichen Probleme befürchten. Voraussetzung 
hierfür ist, dass der vorherige Anwender die Software ordnungsgemäß 
deaktiviert. Das kontrollieren wir bei Lizenzguru jedoch stets 
sorgfältig, bevor wir die Lizenzen erwerben.

Für den Nachweis über den Besitz der Lizenz
[code]
(der Text hört in der Darstellung auf meinem PC einfach im Satz auf)

Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere 
Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von 
14,90?

https://lizenzguru.de/windows-10-pro-32-64-bit.html?c=11&gclid=EAIaIQobChMI3-i8-e2x7wIVGM93Ch2S6gUwEAAYASAAEgJLvPD_BwE#content--description

von Le X. (lex_91)


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Percy N. schrieb:
> Aber ich darf Dir zu einer weiteren gelungenen Trollerei gratulieren.

Dazu gehört auch immer derjenige, der sich trollen lässt.

Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am 
schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt 
betrachten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Le X. schrieb:
> Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am
> schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt
> betrachten.

Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und 
genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von 
Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien 
mitunter recht unterhaltsam sind.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut schrieb:
> Bedeutet das jetzt, dass lizenzguru eine juristisch gesehen sichere
> Quelle darstellt für den Erwerb einer Win10-Pro-Version zum Preis von
> 14,90?

Gegenfrage: sollte man einem nigerianischen Prinzen misstrauen; darf man 
das überhaupt?

von gutgläubige (Gast)


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Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
Windows 10 Home "neu":
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."

Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

von Hartmut (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Le X. schrieb:
>> Wer die halbe Samstagnacht und fast den ganzen Sonntag hier am
>> schlammschlachten war, den kann man getrost als erfolgreich getrollt
>> betrachten.
>
> Das zeitliche Ausmaß stimmt zwar nicht, aber ansonsten stimmt's. Und
> genau das habe ich anerkannt. Wenn so geschickt getrollt wird wie von
> Dieter, dann sollte man das sportlich sehen, zumal seine Trollereien
> mitunter recht unterhaltsam sind.

Im Gegensatz zu Deinen.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen.

von Hoppla jetzt komm i (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Um einmal mit "realen" Preisen zu dienen,
> Windows 10 Home "neu":
> 
https://www.golem.de/news/lenovo-und-fsf-lenovo-wollte-windows-10-nicht-erstatten-und-verlor-2103-154935.html
> ---> "Windows-10-Home-Lizenz... etwa 42 Euro..."
>
> Das ist dann nun doch schon ein ganzes Stück von den
> hier immer genannte Mond- und Wunschpreisen von Microsoft entfernt...
> https://www.microsoft.com/de-de/store/b/windows
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Der Preis ist auch reinster Wucher. Warum schläft die Justiz?

Mit Windows 3.11 konnte ich fast alles erledigen.

Meine Festplatte hatte auch nur ca. 10 MB und da waren Spiele ohne Ende 
drauf.... eigentlich reicht mir das...

1 TB? Wozu? Das Internet war auch schnell genug, da kein Overhead...

von Al Fine (Gast)


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gutgläubige schrieb:
> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €

Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D
Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die 
Polizei vor der Tür stehen.

von Hartmut (Gast)


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Al Fine schrieb:
> gutgläubige schrieb:
>> Windows 10 Home ---> ab (!) 145,00 €
>
> Ja - Sicherheit hat ihren Preis. :D
> Wenn das Ding nicht von Microsoft selbst kommt, kann immer mal die
> Polizei vor der Tür stehen.

Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen?

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Schau Dir einfach mal den Solmecke-Clip an, ab 8:30.
> Versuche dabei, den Text zu verstehen.
> Und dann troll woanders.

Das aenderte nichts daran, das Do nebem dem Haupthema herumt(r)ollst. 
Das Gute daran ist, das Dich das nachzusehen wieder naeher ans Thema 
brachte. Aus den spaeteren Beitraegen zu entnehmen, hat es geholfen und 
somit nun ueberfluessig.

von Al Fine (Gast)


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Hartmut schrieb:
> Bist du wirklich so blöd oder willst du nur hetzen?

Ich fürchte, die Frage verstehe ich nicht, also muss ich wohl zu blöd 
sein.
Mit einer richtigen Raubkopie würde man wenigstens nicht in den Büchern 
irgendwelcher Zwischenhändler auftauchen: "Frakie, wie stellst du dir 
das vor? Willst du etwa eine Steuererklärung einreichen, oder was?"

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um
> Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte
> wurde es mir so mitgeteilt.
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?
> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

Nun, vielleicht nicht exakt so, aber möglicherweise so ähnlich. Der 
guten Ordnung halber sei Folgendes mitgeteilt:
Tatsächlich gibt die Vorschriftenlage es her, bei Einstellungen gemäß § 
153 StPO im Einstellungsbescheid lediglich mitzutelen, dass öffentliches 
Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe; die MiStra sind in 
dieser Beziehung etwas unglücklich formuliert.
Gemeint ist, dass der StA im Einstellungsbescheid nicht detailliert 
dargelegen muss, auf welche tatsächlichen Erwägungen der StA seine 
Beurteilung stützt.
Es,würde daher ausreichen, zu verbescheiden wie folgt:
"Grundsätzlich ist die hier gegenständliche Straftat anzuklagen. Dies 
gilt jedoch nicht,  wenn die Schiuld des Beschukdigten als gering 
anzusehen wäre; so liegt es hier. Ein öffentliches Interesse,  das 
ausnahmsweise gleichwohl die Verfolgung gebieten würde, liegt nicht vor"
Ergänzt werden könnte noch: "Mit einer Verurteilung kann nicht gerechnet 
werden, es wird daher von der Verfolgung abgesehen."
Diese Formulierung würde vermutlich dem Bürger das 
Regel-Ausnahme-Verhältnis hinreichend deutlich vor Augen führen; die 
bloße Bezugnahme auf "fehlendes öffentliches Interesse" ist zwar nach 
dem Wortlaut der MiStra zulässig, aber mE nicht opportun. Gleichwohl ist 
es denkbar, dass StAe gedankenlos den kürzesten Weg wählen und 
entsprechend kurz gefasste Bescheide absetzen. In Anbetracht der 
Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten mit Textblöcken gearbeiter wird, 
ist dies nicht recht nachvollziehbar.
Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach 
wie vor für abwegig.

Ich hoffe, dass nunmehr "alle Klarheiten beseitigt" sind.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> ... hies es nur kein öffentliches
> Interesse, sprich es wurde ermittelt und eingestellt, ...

Percy N. schrieb:
> Deine Vorstellung einer unterdrückten Anzeige halte ich hingegen nach
> wie vor für abwegig.

Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft. 
Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat und was im Vergleich dazu 
Deine Formulierung der Polizei und Staatsanwaltschaft unterstellen 
würde, bzw. was Du damit dem TO als vermeintlichen Vorwurf an die 
Exekutive und Judikative unabsichtlich unterschiebst.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wie Du da auf eine "unterdrückte Anzeige" kommst ist schleierhaft.
> Siehe, was Joachim im Detail geschrieben hat

Gern doch:

Joachim B. schrieb:
> wir waren auf einer örtlichen Polizeiwache, zuerst ging es um
> Fundunterschlagung und es wurde aufgenommen, als ich später nachfragte
> wurde es mir so mitgeteilt.
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?
> Die Sache ist passiert, egal was du glaubst!

Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> ... und es wurde aufgenommen, ...

Also wurde die Anzeige aufgenommen und ein Formular befüllt.

Danach kommt eine übliche Ungenauigkeit des Volksmundes, das wohl nicht 
viel Ermittlungaufwand betrieben wurde. Es gibt durchaus Regionen, die 
aus politischen Gründen vermeiden das die Diebstählstatistik zu 
offensichtlich aus der Masse herausragt. Da wird versucht eine Anzeige 
erst gar nicht aufnehmen zu müssen. Nach dem TO wurde diese aufgenommen.

Der übliche Weg ist, das diese je nach der schwere des Vorfalls, sofort, 
einmal täglich oder wöchentlich der zuständige Staatsanwaltschaft 
vorgelegt werden. Die Rückläufer werden nach der festgelegten 
Priorisierung, d.h. schwere des Vorfalls, in die entsprechenden Akten 
gepackt. Die Priorisierung enthält auch eine Angabe für die 
Wiedervorlage um den Vorgang zu schließen.

In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer 
die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer), Ort und 
Zeitraum des Diebstahls in einer Datenbank in der die Polizei auch 
nachsieht, wenn Räder als vermeintliches Diebes/Hehlergut aufgefunden 
wurde, ist nichts weiter passiert

Percy N. schrieb:
> Aber ansonsten geht es zu Hause allen gut? Schön!

Man merkt hier, wie sehr Du hier von Dir auf andere schließt.
Ein typischer Satz aus der Rhetorik war das wieder von Dir.

Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im 
Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Du trollst schon wieder, bloß diesmal ausgesprochen dämlich:

Dieter D. schrieb:
> In dem Falle wurden keine Ermittlungen wirklich aufgenommen, d.h. außer
> die Angaben zum Fahrad (Marke, Typ, Farbe, Gestellnummer),

Vermutlich genau das alles eher nicht ...

Dieter D. schrieb:
> Deine Formulierung verzerrt die Tatsachen und unterstellt Jemanden im
> Formum einen Vorwurf, den er so nicht formuliert hat.

Joachim B. schrieb:
> Vielleicht haben die es ja nicht mal aufgenommen und gleich in Ablage
> Rundordner getan?

Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des 
Handys war lustig ...

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Du hast wirklich schon besser getrollt. Aber die Gestellnummer des
> Handys war lustig ...

Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung, 
die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln 
beinhaltet, abzulenken. Überrascht war ich nur, das das ausgerechnet Dir 
so eine Patzer bei der Formulierung unterläuft. Vielleicht war es auch 
der Uhrzeit gesschuldet.

Bewußt wurde hier ein anderes Beispiel gewählt, da es um die Schilderung 
des normalen Vorgehens hier geht, wie es bereits vor der Zeit der 
Mobiltelefone gehandhabt wird und mit der Erwartung, das es auch so, 
hingedreht werden wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Du trollst mit aller Rhetorik um von Deiner unglücklichen Formulierung,
> die eine Unterstellung an die Ermittlungsbehörden zu unlauterem Handeln
> beinhaltet, abzulenken

So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes, aber behalt's für 
Dich, hm?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> So, jetzt ist Schluss. Träum weiter, gern was Schönes,

Zum Beispiel von guten Postings. Die waren heute schon von Dir in einem 
Thread zu lesen. Wenn es anders gewesen wäre, hätte ich es für mich 
behalten. Somit ein guter Schluss und damit Schluss.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Al Fine schrieb:
> Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo
> Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die
> Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.
ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien.
Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten 
seiner Kunden weiter.
Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo 
seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die 
Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt 
es auch keine Freischaltung des Keys.
Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann 
Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein 
Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die 
Lizenzbedingungen verstößt.
Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz 
eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im 
Kleingedruckten.
Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher, 
die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich 
vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der 
Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist!
Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am 
Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen.

Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!
Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum 
vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine 
Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß!
Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo 
für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über 
Hehlerware aus.
Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo!
In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei 
Software.
Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows 
10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen!
Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als 
Betriebssystem nutzen - fertig :-)
Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei 
Subfirmen kauft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!

Dass Du nicht den geringsten Durchblick hast.

von yakman (Gast)


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150€ jetzt wirklich nicht wirklich ein Weltuntergang. Ich habe für 
Windos 7 einmalig halt die 100€ bezahlt, und nutze die gleiche Lizenz 
heute noch.

Wenn man das nicht bezahlen will, dann kann man Linux nutzen, niemand 
zwingt euch, Windows zu nutzen.
Speziell das Elektronikhobby funktioniert unter Linux exakt genaus 
gut...

Läufts unter Linux?
Cube-IDE: check
KICAD: check
Libre-Office: check
MPLABX: check
EAGLE: check
LTspiece: Mit Wine läufts, keine Probleme.

Das juristische Gehabe von Microsoft ist dumm und kundenfeindlich, aber 
letztendlich ist Microsoft immer optional.

von Pikser (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Al Fine schrieb:
>> Ach so - richtig. Es ist bisher nur erkennbar, dass Edeka die Lizengo
>> Schlüssel verkauft hat, Lizengo durchsucht wurde und nun die
>> Lizengo-Kunden bei der Polizei vorgeladen wurden.
>> Der Zusammenhang ist material/formal nicht erschließlich.
> ich denke das Ganze ist im Bereich Subunternehmen und Ihre Tricksereien.
> Edeka verkauft ein Produkt von Lizengo und Edeka selbst gibt keine Daten
> seiner Kunden weiter.
> Aber jeder, der das Produkt über Lizengo gekauft hat, gibt auch Lizengo
> seine Adreßdaten bei der Registrierung preis (deswegen ist die
> Hausdurchsuchung auch erst möglich). Wenn er das nicht macht, dann gibt
> es auch keine Freischaltung des Keys.
> Dadurch, daß Microsoft die Firma ist, die das Produkt herstellt, kann
> Microsoft gegen Lizengo als Lizenznehmer vorgehen, der hier ein
> Subgeschäft macht und quasi Hehlerware verkauft, weil Lizengo gegen die
> Lizenzbedingungen verstößt.

Das ist dummes Gelaber ohne Substanz!
Eher ist das eine üble Verleumdung m.M.n..

> Es ist Hehlerware, weil Lizengo nach Microsoft Bedingungen die Lizenz
> eben so nicht weiterverkaufen darf ... das steht sicherlich irgendwo im
> Kleingedruckten.

Aha! Siehe oben.

> Und damit schließt sich der Kreis und es kann gegen die Endverbraucher,
> die im guten Glauben die Hehlerware gekauft haben, strafrechtlich
> vorgegangen werden - denn Lizengo muß die Daten auf Verlangen der
> Staatsanwaltschaft rausgeben, weil das in Deutschland eben so ist!
> Es geht nicht um Leib und Leben, sondern um Geld ... und das ist am
> Wichtigsten in diesem Staat, da gibt es immer härteste Maßnahmen.
>
> Was lernt man aus dieser juristischen Katastrophe ?!
> Kaufe niemals bei Subfirmen, sondern immer nur beim Hersteller zum
> vollen Preis, sonst ist die Gefahr an Hehlerware zu geraten und eine
> Hausdurchsuchung zu bekommen viel zu groß!
> Auch ein hoher oder angemessener Preis bei einer Subfirma oder sonstwo
> für das Originalprodukt sagt ebenfalls nichts über echte oder über
> Hehlerware aus.
> Immer beim Originalhersteller kaufen und sonst nirgendwo!
> In Deutschland muß man es genau so machen und nicht anders, gerade bei
> Software.
> Also ganz einfach bei Microsoft die 200 Euro oder was auch immer Windows
> 10 kostet bei Microsoft und seinen autorisierten Händlern bezahlen!
> Oder eben den Lizenz-Wahnsinn komplett vergessen und Linux als
> Betriebssystem nutzen - fertig :-)
> Selber Schuld wer Microsoft Lizenzen für einen Apfel und 2 Eier bei
> Subfirmen kauft.
Ohne Worte!

von dieter (Gast)


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Hier in dem Video vom November 2020 ruft einer bei Microsoft an und 
fragt den Support, ob sein Key ok ist. Der Support sagt, wenn der Key 
sich online aktivieren lässt, ist mit dem Key alles ok und man muss sich 
keine Sorgen machen, dass etwas illegal sein könnte.

https://www.youtube.com/watch?v=bm3mLBJWBhc

von Martin G. (Firma: kamaste.it GmbH) (myg63)


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Linux, Libreoffice, Thunderbird, Nextcloud (Version 21 ist Klasse!), 
Synology NAS. Ich habe meine Probleme seit 3 Jahren gelöst. MS freie 
Zone hier.

Und entwickeln tue ich auf Ubuntu mit Pycharm in Python.

Mann das ist wirklich gut!

von CG (Gast)


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Von der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen:

"Billige Windows-Keys: Tausende Strafverfahren laufen"
https://www.youtube.com/watch?v=2RY9dij8WBw

von Joachim B. (jar)


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CG schrieb:
> on der Kanzlei Solmecke ist heute ein neues Video dazu erschienen:

reine Werbung, der Anwalt verdient immer!
Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach 
drohen wenn ich was kaufe?

von Jemand (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Die wollen "nur" Mandanten an Land ziehen. Warum soll mir Ungemach
> drohen wenn ich was kaufe?

Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt 
wurden.

von Joachim B. (jar)


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Jemand schrieb:
> Erzähl das doch mal den Käufern, die mit einer Hausdurchsuchung beglückt
> wurden.

ich weiss ist einem Freund schon passiert, aber das verhindert VORHER 
auch keine Kanzlei Solmecke, oder stellen die einen persönlichen Anwalt 
vor die Tür?

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