Datum der Wallbox

OP #7889446

Hallo,

in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt es zu Auffälligkeiten bei der Abrechnung einer Wallbox.

Aus diesem Grund will ich ermitteln, wann genau (monatsgenau) die Box verbaut wurde.

Ich will aber nicht diejenigen fragen, die die Auffälligkeiten verursachen.

Als Stromzähler ist so ein Teil verbaut: https://www.bueromarkt-ag.de/stromzaehler_eltako_dsz15d-3x80a_digital_mid,p-28380015,l-google-css,pd-b2c.html?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=20997832229&gad_source=1

Unten auf dem verlinkten Zähler ist eine Nummer "300000-M24".

Kann ich daraus schliessen, wann der Zähler verbaut wurde? In meinem konkreten Fall steht da "323424-M21".

Grüße Paul

#7889478

Könnte schwierig werden, auf dem Zähler wird maximal das Produktionsdatum stehen wenn niemand das Installationsdatum händisch draufgeschrieben hat.

Laut Katalog sollte auf dem Gerät zumindest das Jahr der Inverkehrbringung stehen. Mit M und der Jahreszahl. Auf Bildern sieht man das auf der linken Seite des Zählers. https://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Gesamtkatalog/Eltako_Gesamtkatalog_Kap10_low_res.pdf#page=26

Gibt es Aufzeichnungen vom Elektriker der den Zähler installiert hat? Häufig wird ja auch der Zählerstand bei der Installation auf einem Aufkleber notiert.

#7889512

Was ist denn auffällig? Der Zähler könnte einen Defekt aufweisen. Notfalls mal vom Elektriker den Anschluß prüfen und eventuell den Zähler tauschen lassen. Sind die Zähler mit einer Plombe versehen und gegen Manipulation gesichert?

Das offizielle Datum steht an der linken Seite des Zählers und ist im eingebauten Zustand meist nicht sichtbar. Das Jahr des Inverkehrbringens steht dort als M??. Und darunter steht nochmal Monat und Jahr jeweils zweistellig.

Bei meinen Zählern steht an der Seite und vorne jeweils die gleichen M20 bzw. M21 Angabe. Daher sollte die Angabe xxxxxx-M21 auf der Front bei dir ebenfalls das Jahr 2021 angeben und die 6-stellige Zahl davor sieht nach einer Seriennummer aus.

Da es ein MID Zähler ist und diese für die Abrechnung genutzt wird, ist dieser 8 Jahre nach dem Produktionsjahr (Jahr des Inverkehrbringens) entweder neu zu eichen oder zu tauschen. Daher sollte die Hausverwaltung diese Daten für jeden einzelnen verbauten Zähler kennen und diese rechtzeitig austauschen lassen.

https://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Prospekte/Drehstrom-und-Wechselstromzaehler-Katalog_low-res.pdf

Auszug aus der Beschreibung von Eltako:

Das Jahr nach dem Jahr des Inverkehrbringens ist maßgeblich für den Zeitpunkt der Nacheichung. Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich dabei nach dem jeweils gültigen Landesrecht. Sie beträgt in Deutschland 8 Jahre und kann danach von einer staatlich anerkannten Prüfstelle, also nicht dem Hersteller, um weitere 8 Jahre verlängert werden.

Nach §31 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) dürfen zur Stromabrechnung nur geeichte Zähler verwendet werden. MID-Zähler benötigen keine nachträgliche Eichung mit Eichmarke, sondern entsprechen geeichten Zählern durch die MID-Prüfung und eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers.

Nach §60 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) ist die Verwendung nicht geeichter Stromzähler zur Stromab rechnung eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

OP #7889589

Michael H. schrieb:

Bei meinen Zählern steht an der Seite und vorne jeweils die gleichen M20 bzw. M21 Angabe. Daher sollte die Angabe xxxxxx-M21 auf der Front bei dir ebenfalls das Jahr 2021 angeben und die 6-stellige Zahl davor sieht nach einer Seriennummer aus.

Die Angabe xxxxxx-M21 sagt also aus, dass der Zähler nicht vor 2021 verbaut worden sein kann, weil das Inverkehrbringen 2021 stattgefunden hat.

(Ich nehme an, das Datum ist identisch mit dem Datum der Produktion.)

Darüber hinaus ist keine Aussage möglich, denn der Elektriker kann den Zähler bspw. 2021 gekauft und gelagert haben und dann erst 2023 verbaut haben.

Es deutet jedoch viel darauf hin, dass der Zähler 2022 verbaut wurde.

#7890183

Um es greifbarer zu machen: Was ist den die Auffälligkeit?

Beispiel: Wird vermutet, dass die Wallbox zu wenig zählt? Nach dem Motto: "das EV muss doch viel mehr ziehen!" Sind EV-Erfahrungen bei den anderen Eigentümern vorhanden?

Ich habe auch in einer Eigentümerschaft sowas erlebt - es wollte nicht geglaubt werden, dass das Auto so wenig da geladen hat. Ende vom Lied: "Das Auto hing doch ständig dran!" war der Eindruck. Dass es nicht ständig mit 11kW lädt, fehlte im Weltbild...

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