Hallo ,
wer kennt sich hier aus ?
Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
zum alten IG Metall Haustarif ?
Hier die Vorabinfo von Ferchau:
Im Einvernehmen mit der IG Metall haben wir uns dazu entschieden, den
geltenden Haustarifvertrag zum 31. Dezember 2017 zu beenden und ab dem
1. Januar 2018 dem Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbands der
Personaldienstleister (BAP) beizutreten.
Über diese Änderung ist mit der IG Metall eine Vereinbarung in Form
eines Überleitungstarifvertrages geschlossen worden. Die folgenden,
wesentlichen Gründe haben für diese Entscheidung eine Rolle gespielt:
Nach Inkrafttreten der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
zum 01. April 2017 signalisierten uns zahlreiche Kunden, dass sie
zukünftig nur noch auf Basis der bundesweit geltenden einheitlichen
Branchentarifverträge von BAP oder iGZ mit uns zusammenarbeiten werden.
Hieraus abgeleitet wäre unser Haustarifvertrag nicht mehr kompatibel mit
den Anforderungen des Marktes gewesen, was sich zwangsläufig negativ auf
unsere zukünftige Attraktivität gegenüber den Kunden ausgewirkt hätte.
Daher haben wir uns entschieden, besonnen und vorausschauend zu handeln,
um langfristig erfolgreich zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern.
Mehr als der reine BAP-Tarif: Wir bleiben FERCHAU
Wichtig zu wissen: Für Sie als Mitarbeiter besteht durch den Wechsel
Bestandsschutz und der BAP-Tarifvertrag wird zukünftig die
arbeitsvertragliche Basis Ihres Beschäftigungsverhältnisses darstellen.
Und: Wir werden uns einen gewichtigen Teil unserer eigenen,
wertschätzenden Unternehmens-kultur erhalten, indem wir viele
Regelungen, die unseren Haustarifvertrag in den vergangenen zehn Jahren
geprägt haben, auch zukünftig weiterhin zusätzlich anwenden.
Kurz gesagt: Wir bleiben auch weiterhin der attraktive Arbeitgeber, für
den Sie sich einst zu Recht entschieden haben. Wir bleiben FERCHAU.
Wie geht es konkret weiter?
Im Anschluss an Informationsveranstaltung werden wir Sie – ebenfalls
durch Ihre Niederlassung – in einem persönlichen Gespräch darüber
informieren, welche formalen Schritte für Sie konkret erforderlich sind,
um den Tarifwechsel rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dazu ist es
notwendig, dass wir Ihnen die neuen arbeitsvertraglichen Regelungen
erläutern. Denn die Anpassungen wollen wir mit Ihnen einvernehmlich
herbeiführen.
Wir freuen uns darauf, unsere Erfolgsgeschichte gemeinsam mit Ihnen
fortzuschreiben
Hats das jetzt gebracht? Jetzt ist mein Frühstück im Klo :-(
Xander schrieb:> Kurz gesagt: Wir bleiben auch weiterhin der attraktive Arbeitgeber, für> den Sie sich einst zu Recht entschieden haben. Wir bleiben FERCHAU.Xander schrieb:> Wir freuen uns darauf, unsere Erfolgsgeschichte gemeinsam mit Ihnen> fortzuschreiben
Also bei solchen Formulierungen wird mir schlecht. Wer, zum Teufel,
denkt sich sowas aus? Wer denkt, jemand würde auf sowas einsteigen?
Hallo?
@Topic:
Was ist die Frage?
Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert.
BAP und IGZ ist vom Interesse Unternehmensorientiert.
Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für
die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird
schon bei den Tarifen anfangen.
Hmm schrieb:> Also bei solchen Formulierungen wird mir schlecht. Wer, zum Teufel,> denkt sich sowas aus?
BWL-, HR-, und Marketing-Psychopathen, denen beim Leute verarschen einer
abgeht.
Xander schrieb:> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich> zum alten IG Metall Haustarif ?
Warum googelst du nicht nach dem neuen Tarifvertrag und vergleichst ihn
mit dem jetzt gültigen Haustarif? Soweit ich das sehe ist der Haustarif
(von 2013?) nicht öffentlich. Wie sollen wir die vergleichen?
Nicht zu vergessen, wir keinen die Übergangsregelung mit der IGM nicht.
So etwas wie
>> besteht durch den Wechsel Bestandsschutz
kann viel bedeuten.
Es käme noch hinzu, warum sollten wir den Vergleich machen? Es geht doch
um dein Gehalt, deine Arbeitszeit, deine Überstunden, dein Urlaub, deine
Zulagen und deine betrieblichen Sozial- und Zusatzleistungen. Damit
hättest du auch die Punkte, bei denen du mit dem Vergleich beginnen
kannst.
Nebenbei, es gibt noch die Möglichkeit, dass ein Anrecht auf eine
Leistung, eine Zahlung, durch "betriebliche Übung" und gar nicht
aufgrund des Tarifvertrags besteht. So ein Müllspruch wie
>> Wir werden uns einen gewichtigen Teil unserer eigenen,>> wertschätzenden Unternehmens-kultur erhalten,
deutet darauf hin.
Ach ja, nicht vergessen, jeder wird persönlich gepimpert und über den
Tisch gezogen:
>> werden wir Sie – ebenfalls>> durch Ihre Niederlassung – in einem persönlichen Gespräch darüber>> informieren, welche formalen Schritte für Sie konkret erforderlich>> sind,>> um den Tarifwechsel rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dazu ist es>> notwendig, dass wir Ihnen die neuen arbeitsvertraglichen Regelungen>> erläutern. Denn die Anpassungen wollen wir mit Ihnen einvernehmlich>> herbeiführen.
Du brauchst unbedingt die Übergangsregelung. Es riecht danach, als ob
die mit einer Änderungskündigung kommen wollen.
Xander schrieb:> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich> zum alten IG Metall Haustarif ?
Erkundige dich doch bei eurem Betriebsrat. Dafür ist er unter anderem
gewählt worden.
@ Hannes Jaeger:
Es könnten ja auch noch andere Ferchau Angestellte hier im Forum sein.
Das dies keine Verbesserung werden wird das ist mir schon klar und
deswegen interessiert mich auch allgemein die Meinung anderer über
dieses Vorgehen von Ferchau.
Also den Brechreiz, den ich beim Lesen des Textes hatte, hatten
anscheinend auch schon andere hier. Dann bin ich wenigstens nicht
alleine;-)
Vielleicht haben andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht und können
Tipps geben wie man sich als Angestellter am besten verhält.
Cerberus schrieb:> Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert. BAP und IGZ> ist vom Interesse Unternehmensorientiert.> Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für> die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird> schon bei den Tarifen anfangen.
IGM Haustarif ist nicht das gleiche wie IGM Tarif. Meines Wissens ist
IAV der einzige Dienstleister, wo der IGM Haustarif tatsächlich nahe dem
IGM Tarif kommt (bei 3h mehr pro Woche).
Xander schrieb:> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich> zum alten IG Metall Haustarif ?
Frag einen spezialisierten Anwalt oder die Fachleute der Gewerkschaft.
dfbgnm
Gab heute Dienstleisterparty vom Feinsten: Essen Schlemmen auf Kosten
des Projektgebers - dazu Fachsimpeln, Kontakte knüpfen und über die
Konkurrenz lästern. Und: Insider ausplaudern.
Meine Bilanz: 4 von 11 Selbständigen waren schon mal für Ferchau tätig.
Keiner hat ein Wort des Lobes übrig gehabt. Ich selber muss mich auf
solche Urteile verlassen, weil Ich noch nie für die tätig war. Was Ich
zu hören bekommen habe, möchte Ich nicht schreiben. Müssten die Mods
sicher löschen.
Was Ich weiters von denen, bei bei Ferchau fest angestellt sind, so
höre, bestärkt mich in meiner Entscheidung, ohne das grosse F durchs
Ingenieurleben zu wandeln.
Mein Rat: Kümmert euch nicht um die Tarifverträge! Kümmert euch um eure
Zukunft und schaut zu, dass ihr zu einer richtigen Firma kommt oder euch
selbständig macht.
@Selbständiger zurück von der Party
Bei welcher Ferhau-Niederlassung haben die Kollegen gearbeitet ?
Was haben sie über Ferchau gesagt ?
Du kannst es ja so formulieren, das die Löschgefahr gering ist.
Vertrag ist eigentlich Vertrag. Mich wundert's wie leicht die
ausgehandelten Konditionen einfach mal so weil jemand Lust hat über Bord
geworfen werden.
Da es wenige Stellen gibt, dominiert Ferchau in Wiesbaden die
Stellenanzeigen. Das Arbeitsagbentur-Portal hat einen Knopf, mit dem man
Leihfirmen abwählen kann, was bei Ferchau nicht viel hilft.
Ich weiß von einem Kollegen, der für Ferchau mit dem Auto täglich 30 km
pendeln musste. Wie meinen die das mit "Arbeitsort : Wiesbaden" in der
Stellenanzeige? Hier gibt es nur ein Opel-Entwicklungszentrum.
>>Wie weit muss man etwa täglich für Ferchau pendeln wenn man nicht pendeln
will?<<
>>Wird mich Ferchau nach Sturgart zwingen wollen, wo ich dann in einer
Schwaben-Garage wohne?<<
Das Arbeitsagentur-Portal hat eine neue Aufmachung im Smartphone-Stil.
Dort fiel auf, dass nur wenige Treffer pro Seite angezeigt werden. Man
kann die Zahl ändern: Am Ende der Adresszeile des Browsers (URL) steht
der Parameter "size=10" den man in "size=50" ändern kann. Dann werden 50
Treffer angezeigt was einige Sekunden zum laden braucht. "size=100"
bringt nichts, da es wieder auf 50 reduziert wird.
Xander schrieb:> @Selbständiger zurück von der Party>> Bei welcher Ferhau-Niederlassung haben die Kollegen gearbeitet ?> Was haben sie über Ferchau gesagt ?> Du kannst es ja so formulieren, das die Löschgefahr gering ist.
Verhaften!!!!!!!!!!!!
robocash schrieb:>>>Wird mich Ferchau nach Sturgart zwingen wollen, wo ich dann in einer> Schwaben-Garage wohne?<<
Och, da wäre mancher froh, der täglich im Stau steht, wenn er eine
Schwaben-Garage als Wohnung hätte!
Philosoficher Befrager schrieb:> Vertrag ist eigentlich Vertrag. Mich wundert's wie leicht die> ausgehandelten Konditionen einfach mal so weil jemand Lust hat über Bord> geworfen werden.
Ist üblich!
robocash schrieb:> Das Arbeitsagentur-Portal hat eine neue Aufmachung im Smartphone-Stil.> Dort fiel auf, dass nur wenige Treffer pro Seite angezeigt werden. Man> kann die Zahl ändern: Am Ende der Adresszeile des Browsers (URL) steht> der Parameter "size=10" den man in "size=50" ändern kann. Dann werden 50> Treffer angezeigt was einige Sekunden zum laden braucht. "size=100"> bringt nichts, da es wieder auf 50 reduziert wird.
Wozu die wohl gut ist?#
Vllt. für die "poors" die nur ein Smartphone haben?
Ansonsten möchte ich ned wissen wieviel Milliönchen dafür einen "Kumpel"
aufs Konto geschoben wurden!
Xander schrieb:> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich> zum alten IG Metall Haustarif ?
Ferchau hat(te) eine Reisekostenregelung, ggf. über den
Haustarifvertrag.
Pauschal 15cent pro Entfernungskilometer + 21,50€/Übernachtung
BAP hat so was im Tarifvertrag nicht!
Wie Ferchau das umsetzt, nachfragen.
IGM-Tarif - bis zu 48 Monate ausleihbar.
BAP - max 18 Monaten an einen Kunden ausleihbar , nach 9 Monaten
Equal-Pay (was das auch immer ist), es sei denn, die einigen sich auf
Ausnahmen.
Cerberus schrieb:> Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert.> BAP und IGZ ist vom Interesse Unternehmensorientiert.> Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für> die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird> schon bei den Tarifen anfangen.
Stimmt prinzipiell
BAP / IGZ da hängt oft der DGB drin.
Würde mal sagen, besser wird es nicht.
robocash schrieb:> Da es wenige Stellen gibt, dominiert Ferchau in Wiesbaden die> Stellenanzeigen. Das Arbeitsagbentur-Portal hat einen Knopf, mit dem man> Leihfirmen abwählen kann, was bei Ferchau nicht viel hilft.
Was dran liegt, das die Firmen das auch ausdrücklich als AÜG ausweisen
müssen.
Wenn Stellen als Werkverträgler bei der Agentur für A. auftauchen, dann
sind die wie Stellen bei normalen Firmen auch ned als "atypische"
Beschäftigung gekennzeichnet.
Ich schrieb:> IGM-Tarif - bis zu 48 Monate ausleihbar.
Das gilt doch nur für dem Entleihbetrieb. Was der Verleiher für einen
Tarif hat, ist da doch egal.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html
Ferchau muss sparen und genauso günstig werden wie die anderen
Ingenieur- und Informatikerleihbuden, also die ganz profane Zeitarbeit
machen. Der neue Tarifvertrag ermöglicht dies. Je nach Fachkräftemangel
und wie gut der Bewerber ist, kann man diesen dann je nach Kassenlage
des Standortes ggf. mit außertariflichen Leistungen halten, ansonsten
reicht der Tarif als Standard.
Deshalb ist es wichtig, dass noch mehr Leute MINT studieren und mehr
qualifzierte Einwanderung. Die Löhne im Technologiesektor müssen zum
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit etwas abgesenkt werden. Hier gehts um
Deutschlands Zukunft!
1) Der Übernachtungspreis 21,50€ ist irgendwie weniger als für ein
UNO-Tagungshotel in RIO. Leiharbeit scheint gedongelt zu werden.
Gedimmt. Irgendwie muss ich selbst Dinge erfinden. Literatur. Witze. Wie
den Formel-1 Pilot Alfonso Kolbenklemmer. Irgendwie mache ich noch eine
Geschichte draus.
2) Die Arbeitsagentur lässt immer wieder Leihfirmen, besonders Ferchau,
durch den Filter. Die geben an: "Arbeitsort Wiesbaden". Immer am Rande
des Tagespendelbereiches einer Ballungszone (wie Frankfurt) finden sich
in einer Beamtenstadt (wie Wiesbaden und Mainz) Hochschulen und
Leihfirmen. Zu welcher kleinen Firma man in Wiesbaden auch kommt:
Fachlicher Inhalt, künftige Projekte und Vorhaben sind eher Füllworte.
Jeder Personaler kennt Siemens VDO in Schwalbach oder Continental VDO.
Die Augen leuchten. Volle Konzentration. Die Landesarbeitsagentur in
Saarbrücken kann z.B. Auskunft geben welche der drei GmbHs in einem
Firmenverbund die Erlaubnis zur ANÜ bekommen hat. Die GmbH schreibt dann
Stellen aus die gar nicht weiter auffallen. Also die dritte Checkbox nun
endlich müsste lauten:
[x] - Firmen mit ANÜ-Genehmigung ausschließen (?)
Das Fragezeichen öffnet eine Box die das Wort ANÜ erklärt.
Sowas wäre ein echter Mehrwert, weil Monster und Jobstairs keinen
Zugriff auf die Daten haben. Der Inserent sollte auch begründen können
warum eine Arbeit bei ihm sich trotzdem lohnt (z.B. Deine Leistungen
sind so schlecht, dass du woanders - wie du schon gemerkt hast - es
nicht schaffen wirst).
3) Unsere Stammesführer hatten im letzten Jahrzehnt soviel Geld dass sie
niemals investieren brauchten. Sie herrschten einfach nur. Jetzt wird
das Geld entwertet. Die Stammesführer brauchen wieder ihre schuppige
Gefolgschaft. Sie haben verbreiten lassen, es gebe da eine
Arbeitsordnung mit dem 8-Stunden-Tag. Die sehe ich auf der
Arbeitsagentur in Mainz wo die Mittagskantine Freitags kein Mittagessen
anbietet. Es hängt ein Zettel aus: Kaltmiete für Hartz nicht über
400,-€. Dazu auf einer Zeile das Wort: "Merke ...".
http://harald-thome.de/fa/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Mainz_-_01.01.2017.pdf
Im Umland wie Bingen eher 401,-€ bis 430,-€.
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Mainz-Bingen-LK-01.01.2017.pdf
Hartzer sollten in der Gesellschaft ein höheres Hartz 4 bekommen und
auch mehr gesellschaftlich akzeptiert werden. Die Gesellschaft hat die
Hartzer schließlich auch "produziert". Hartzer trinken Bier.
Lebensmittelchemiker und Automatisierungstechniker erzeugen Bier. Sie
müssten neben den viel gesuchten Zielgruppen wie Jugendliche und Frauen
eigentlich heimlich schon die Hartzer entdeckt haben.
Hallo liebe Vorredner,
was einige hier vom Stapel lassen ist echt witzig. Da fehlt es an
Informationen noch und nöcher. Ich bin selbst bei Ferchau angestellt und
bin sehr zufrieden.
Klar gibt der reine Tarifvertrag der BAP nicht viel her, jedoch ist es
so, dass es eine Zusatzvereinbarung mit der ABLE Group gibt. Dort sind
Urlaubsgelder, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubstage, Zuschläge, usw.
geregelt.
Gerade als Berufseinsteiger ist Ferchau eine tolle Sache, da man bei
verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Projekten eingesetzt werden
kann.
Meine Meinung dazu...für Kritik bin ich offen ;)
JensEis schrieb:> Gerade als Berufseinsteiger ist Ferchau eine tolle Sache, da man bei> verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Projekten eingesetzt werden> kann.
Korrekt müsste der Satz folgendermaßen lauten:
Berufseinsteiger sind für Ferchau ein tolle Sache, da man die
Unerfahrenheit und Naivität der Berufseinsteiger ausnutzen kann.
Mit denen werden dann "Spezialisten Verträge " abgeschlossen ohne
Tarifbindung.
Spezialisten Vertrag klingt vom Namen her erst mal gut, hat aber nur
Nachteile für den Mitarbeiter bzw. Vorteile für Ferchau.
Das heißt die Neulinge arbeiten dann für die Wasserköpfe in der
Niederlassung. Die Machen nix außer Rechnungen schreiben (und natürlich
Reden halten "Wir sind die Tollsten alles super blablablub")
Im Mitarbeitergespräch hört man dann das Gegenteil, deswegen gibt es ja
auch keine Gehaltserhöhung.
Bei Projektende wird man dann bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben,
weil
die heimatnahe Niederlassung kein Projekt hat. Für diesen "Service"
kassieren Sie die dann Projektarbeiter überproportional ab.
Kurz und knapp:
Ferchau und all die anderen Sklavenhändler gehören verboten.
Zuhälterei ist ja auch verboten.
Ich weiß nicht warum in Deutschland hier mit zweierlei Maß gemessen
wird.
1. Ich habe keinen Spezialistenvertrag, von daher ist das kein Argument.
2. Es gibt jährlich eine Gehaltserhöhung, die auch vertraglich
festgehalten ist.
3. Bundesweit ist totaler Quatsch! Es kommen nur Projekte in Frage die
sich in Niederlassungsnähe befinden.
Ich weiß nicht woher du deine Infos beziehst, aber ich bin dort
angestellt und kann alles verneinen was du von dir gibst.
Du hast vielleicht keinen Spezialistenvertrag.
Das mag ja sein. Dann hast du gut verhandelt oder warst kein
Berufseinsteiger. Oder vielleicht in der Niederlassung, die können sich
ja fürstlich bedienen.
Ich kenne aber viele die einen haben und sehr, sehr unzufrieden sind
damit.
Ich kenne auch viele die zum Wochenendpendler gezwungen wurden, da
ansonsten mit Kündigung gedroht wurde.
Ich bin Berufseinsteiger...du weist überhaupt nicht wann und warum man
einen Spezialistenvertrag bekommt und wie da die Konditionen sind.
Jemanden kennen ist das eine, aber selbst die Erfahrungen zu machen was
ganz anderes.
Zum Thema pendeln: das absolute Maximum sind bei mir 50km (und das kann
man täglich fahren), darüber hinaus bekommt man die Fahrt sogar bezahlt!
JensEis schrieb:> einen Spezialistenvertrag bekommt und wie da die Konditionen sind
* kein Urlaubsgeld
* kein Weihnachtsgeld
* keine Überstundenvergütung
* keine Gleitzeitregelung
* keine Reisekosten
* volle 30 Tage Urlaub erst nach einer
Mindest-Betriebszugehörigkeits-Dauer
* keinen Betriebsrat
* kein Mindestabstand auf das Tarifgehalt oder Anpassungen bei
Tariferhöhungen
* ...
Schon sehr "speziell"
Wem es da nicht gefällt oder unzufrieden ist kann doch jederzeit
kündigen, oder nicht?
Weißt du denn auch was ein "Spezialist" jährlich verdient?
Weil wenn du das wüsstest, dann würde die Diskussion hier gar nicht
statt finden.
Spezialistenvertrag ist Standard bei Ferchau.
Ich habe viele Ferchau Kollegen daher weis ich das so genau.
Diskussionen bei Arbeitspausen um das Thema gab es schon sehr viele.
Wenn Du bei Ferchau glücklich bist, dann bleib da.
Ferchau freut sich sehr über jeden genügsamen und motivierten
Mitarbeiter.
Es gibt aber andere, die sind und werden mit Ferchau garantiert nicht
glücklich, weil:
-keine Wertschätzung
-schlechtes Gehalt
-weniger Urlaub
-keine Sicherheit
-keine planbare Zukunft
-schlechtes Image
-Arbeitnehmer 2.Klasse-
-weniger Rechte
usw. usw.
Komisch, das mir jetzt nichts Gutes einfällt.
Ok - Ferchau ist besser als Hartz4
M.N. schrieb:> * kein Urlaubsgeld> * kein Weihnachtsgeld> * keine Überstundenvergütung> * keine Gleitzeitregelung> * keine Reisekosten> * volle 30 Tage Urlaub erst nach einer> Mindest-Betriebszugehörigkeits-Dauer> * keinen Betriebsrat> * kein Mindestabstand auf das Tarifgehalt oder Anpassungen bei> Tariferhöhungen> * ...>> Schon sehr "speziell"
Ich hatte doch noch einiges vergessen;-) Danke M.N.
Kö
Rat der Weisen schrieb:> Das gilt doch nur für dem Entleihbetrieb. Was der Verleiher für einen> Tarif hat, ist da doch egal.
Es müssen sich beide Tarifpartner darauf einigen!
Bei IGZ/BAP die Leute in einem Unternehmen mit IGM verleihen ist die
Regelung noch ungewiss.
Würde mich aber wundern, wenn die Ausnahmeregelung in
Nahles-Scherz-Gesetz nicht zum tragen kommt.
Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran
interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen. So
verdienen sie ja schließlich auch ihr Geld! Außerdem ist nicht dein
Problem wenn du kein Projekt hast, sondern das von Ferchau...
Meine Betreuer rufen mich wöchentlich an und fragen nach wie es mir
geht...
Zu Zeiten des Fachkräftemangels sind Standzeiten sowieso die absolute
Seltenheit.
Aber solchen Berichten kann man ruhig vertrauen schenken ;)
#hotelbewertungen
JensEis schrieb:> Komisch dass trotzdem 4 Sterne zustande kommen bei Kununu...sicherlich> Fake-News :)
Ferchau hat einen bezahlten Account und Mitarbeiter werden genötigt
(motiviert) Bewertungen abzugeben. Das ist leider "real"
Bei Kununu kann gegen Geld auch sein Profil aufpolieren.
Glaubst Du nicht?! Recherchiere einfach mal.
Und die Lüge "Fachkräftemangels" kannst Du auch mal recherchieren.
Ist im Grunde nicht anderes als Lohndrückerei.
Kannst du natürlich wie Trump alles mit "Fake-News " oder wie die AFD
mit Lügenpresse abtun.
Das würde aber kein gutes Bild von Deinem Niveau widerspiegeln.
KönigVonDeutschland schrieb:> Ferchau hat einen bezahlten Account und Mitarbeiter werden genötigt> (motiviert) Bewertungen abzugeben. Das ist leider "real"
Nicht nur die. Beinahe jede Firma macht das so und "veranlassen" ihre
Mitarbeiter, dort etwas "neutrales" zu schreiben.
JensEis schrieb:> Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran> interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen.
DENKFEHLER!
Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders
(haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.
Absolut ist das so!
Absolut!
Beim F, beim B und alle wie sie heissen mögen...
Markus W. schrieb:> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.
Und was soll das bringen?
JensEis schrieb:> Markus W. schrieb:>> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders>> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.>> Und was soll das bringen?
Daß man jemandem keinen Lohn zahlen muß, der kein Projekt hat.
Kostenoptimierung halt. Natürlich hat man dann keine erfahrenen Leute am
Start, wenn neue Projekte kommen, aber Frechau setzt auf billige Kräfte,
und die sind naturgemäß sowieso die unerfahrenen.
JensEis schrieb:> Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran> interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen.
Nicht sofort - aber du bekommst dann bundesweit Projektangebote.
Wie Du dann in Stuttgart, falls du da nicht wohnst mit 21,50€ hinkommst,
möchte ich sehen.
Ferchau bot zumindest zuletzt eine Übernachtungs & Kilometerpauschale
an, das machen die meisten nicht.
Zu - kununu- da steht oft viel Blödsinn drin.
aus dem obigen Link
-Kein Projekt--> Kündigung
Stimmt so sicher nicht, es sei denn man weigert sich bundesweit
verfügbar zu sein.
-Kein klares Eingliederungskonzept für Berufseinsteiger
Du sollst beim Kunden arbeiten - nicht eingliedern!
-Wichtige Schulungen gleich Null
CAD-Schulungen gibt es, bei Bedarf, sonst eher "Richtiges Sitzen" am
Samstag
-Mangelnde Kommunikation zwischen Niederlassung und Mitarbeiter
Dürfte individuell sein
-Unterdurchschnittliche Bezahlung
Im Vergleich zu einer Festanstellung außerhalb der Zeitarbeit JA
Im vergleich zu anderen Leihbuden - eher Nein
Rick M. schrieb:> Zu - kununu- da steht oft viel Blödsinn drin.
Man muss die Bewertungen halt richtig Filtern. Wenn da ein
ausführlicherer Text bei steht, ist das durchaus aufschlussreich.
Ich habe als Bewerber auch schon selber Erfahrunhen mit Ferchau gemacht
und die dekten sich mit dem, was da stand.
Ich schrieb:> Wo bei man bei Ferchau (und anderen Leihbuden) oft nicht gekündigt> wird, sondern einen Aufhebungsvertrag vorgesetzt bekommt.
Wer den dann unterschreibt, ohne was Neues zu haben, ist selber blöd. Es
sei denn, Fersau und Co. zahlen mind. brutto 3 Monate soviel weiter,
dass das Netto dem ALG1 entspricht.
DGB-Tarifgemeinschaft sabotiert weiterhin Gleichbezahlung von
LeiharbeiterInnen!
Equal Pay soll durch Tarifvertrag erneut ausgehebelt werden
Die IG Metall hat im Namen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit Anfang
März die Tarifverträge mit den Leiharbeits-Verbänden BZA (BAP) und iGZ
fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt. Deshalb hätten ab 1.
November 2013 LeiharbeiterInnen einen generellen Anspruch auf gleichen
Bezahlung («Equal Pay»). Gleichzeitig jedoch kündigte die IG Metall im
Namen der Tarifgemeinschaft an, ab sofort über einen neuen Tarifvertrag
zu verhandeln und diesen in den nächsten Wochen zum Abschluss bringen zu
wollen. Durch dieses Manöver wäre der Gleichbezahlungsanspruch erneut
zum Nachteil aller Beschäftigten der Branche unterlaufen. Ein neuer
Tarifvertrag bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen
Regelung, also ein Lohndumping für alle LeiharbeiterInnen, unabhängig
davon, ob sie Mitglieder einer der beteiligten DGB-Gewerkschaften sind
oder nicht!
Das vergiftete Geschenk von SPD und GRÜNEN
Im Zuge des erfolgreichen Generalangriffs, den vor 10 Jahren die SPD
und die GRÜNEN durch die Hartz-Gesetze auf die Arbeitsbedingungen und
Löhne der ArbeiterInnen in diesem Land gestartet haben, war seinerzeit
auch die Arbeitnehmerüberlassung liberalisiert worden. Dabei wurde ein
sog. „Equal Pay“ Grundsatz in § 10 Abs. 4 des
Arbeitnehmerüberlassungsgestzes (ÄUG) verankert. Dieser sieht vor, dass
LeiharbeiterInnen in gleicher Höhe entlohnt werden müssen, wie ihre
KollegInnen in den Entleihbetrieben. Allerdings wurde ebenfalls
gesetzlich festgeschrieben, dass diese Gleichbezahlung mit gültigen
Tarifverträgen umgangen werden kann.
DGB-Tarifgemeinschaft: Willige Helfer mit fadenscheinigen Begründungen
Die Druckerschwärze mit der die Gesetzesnovellierung publiziert wurde,
war noch nicht trocken, als verschiedene DGB-Gewerkschaften, die sich in
der „Tarifgemeinschaft Zeitarbeit“ zusammengeschlossen hatten, bereits
mit Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche Gespräche führten, in
denen diese Gewerkschaften die Unterlaufung des gesetzlichen
Gleichbezahlungsanspruchs per Tarifvertrag anboten. Wenig später wurden
dann auch solche Dumpingverträge auf dem Rücken der LeiharbeiterInnen
abgeschlossen.
Als Begründung für den faktischen gewerkschaftlichen Lohnraub an
hunderttausenden von LeiharbeiterInnen führte die DGB-Tarifgemeinschaft
seinerzeit an, dass die sog. „christlichen Gewerkschaften“, die über
noch weniger Mitglieder unter den LeiharbeiterInnen verfügen, als die
DGB-Gewerkschaften, Tarifverträge abgeschlossen hätten, die noch etwas
schlechter seien, als die eigenen. Nun wurde allerdings zwischenzeitlich
diesen sog. „christlichen Gewerkschaften“ die Taríffähigkeit rückwirkend
aberkannt. Das einzige, was ab November 2013 zwischen den
LeiharbeiterInnen und dem Equal Pay steht, sind die geplanten neuen
Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften in der Branche!
Mit der jetzt angekündigten Neuverhandlung der Tarifverträge setzt die
DGB-Tarifgemeinschaft ihre Rolle als williger Erfüllungsgehilfe der
Hartz-Gesetze und als Retter des gesamten Systems der Leiharbeit weiter
fort. Betroffen davon sind nicht nur die wenigen eigenen Mitglieder, die
diese Gewerkschaften in der Branche haben, sondern alle
LeiharbeiterInnen. Denn diese Gefälligkeitstarife werden allgemein
angewandt und blockieren und verhindern für alle den Zugang zur
Gleichbezahlung!
Vier weitere verlorene Jahre für die LeiharbeiterInnen?
Mit der Ankündigung der IG Metall, die Branchentarifverträge weiterhin
als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu betrachten, ist davon
auszugehen das die DGB-Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal
Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Vier weitere verlorene Jahre
für die LeiharbeiterInnen wären die Folge. Und das alles auf dem Altar
einer gewerkschaftlichen Politik, deren einziges Ziel es letztlich ist,
durch Gefälligkeit gegenüber Politik und Bossen, dominanten Einfluss auf
einen Beschäftigungssektor zu gewinnen, in dem man mangels Mitgliedern
kaum gewerkschaftlich Kampfkraft hat.
Quelle: http://www.leiharbeit-abschaffen.de/
Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit handelt einen Tarifvertrag zum
Schaden der LeiharbeiterInnen aus
Heute, am 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, beginnen
in Hannover erneute Tarifverhandlungen der DGB-Tarifgemeinschaft
Zeitarbeit mit den großen „Sklavenhändler“-Verbänden BAP und IGZ. Zu
erwarten haben die knapp eine Million LeiharbeiterInnen in diesem Land
davon nichts Gutes: ihr gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay, d.h.
gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit in den Entleihbetrieben, wird durch
die Tarifverträge systematisch unterlaufen. Sie stünden ohne
Tarifvertrag nachweislich besser da. Wie ist das möglich, obwohl kaum
Leiharbeiter in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind?
Eine Kampagne aus dem Umfeld von labournet.de, an der sich auch die FAU
Hannover als Erstunterzeichnerin beteiligte, forderte nun in einem
offenen Brief erneut, die skandalösen Tarifverträge in der Leiharbeit
endlich ersatzlos zu kündigen. Doch bei den Verantwortlichen stieß man
damit – wie schon während der letzten Verhandlungen im Jahr 2013 – auf
taube Ohren. Die DGB-Gewerkschaften haben nämlich kein grundsätzliches
Problem mit der Schlechterstellung von LeiharbeiterInnen, solange sie
ihre Hauptklientel – die Kernbelegschaften – geschützt glauben. Dies ist
selbstverständlich eine äußerst kurzsichtige Strategie, die die stetig
weiter voranschreitende Erosion der Kernbelegschaften nicht aufhalten
wird.
Nun werden an einem unbekannten Ort in Hannover Verhandlungen geführt,
in denen die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit etwa mit der Forderung nach
der Erhöhung der Entgelte um 70 Cent oder der Angleichung des
Ost-West-Lohngefälles auftritt. Wie rechtfertigt der DGB – konfrontiert
mit den Forderungen nach ersatzloser Kündigung aller Tarifverträge –
sein Beharren auf erneuten Vertragsabschlüssen mit BAP und IGZ? Man
befürchtet juristische Schwierigkeiten (viele individuelle Klagen auf
Equal Pay wären notwendig!) und möchte verhindern, dass die
Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreihen Zeit lediglich den
Mindestlohn zahlen. Mindestlohn? Ab dem 1.1.2017 ist dieser mit 8,84
Euro nur noch um wenige Cent niedriger als die Entgeltgruppe 1 in der
Leiharbeit. Das macht den Kohl nicht fett, zumal viele LeiharbeiterInnen
gar nicht in den Genuss „verleihfreier Zeit“ kommen.
Unter dem Strich geht es gerade nicht darum, für hunderttausende
Beschäftigte in der Leiharbeit substanziell etwas zu verbessern. Dazu
wäre ein politischer Wille nötig, diese Zustände wirklich in Frage zu
stellen. Ja, man müsste aktiv werden und die rechtlichen Unklarheiten
zugunsten der LeiharbeiterInnen offensiv ausfechten. Man müsste aber
auch zugeben, dass hunderttausende Beschäftigte aufgrund von
DGB-Tarifverträgen in den letzten Jahren sehr viel schlechter bezahlt
wurden als ihre fest angestellten KollegInnen. Faire Löhne sind mit
diesen Tarifverträgen nicht möglich.
Fair ist nur die Abschaffung der Leiharbeit!
Dass im Leiharbeitsgewerbe gesetzliche Mindeststandard durch
Tarifverträge unterboten werden, ist ein altbekanntes Problem und wird
von der FAU seit nunmehr 9 Jahren kritisiert.
Nun willigt die IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie in eine
Höchstüberlassungsdauer von sage und schreibe 48 Monaten ein.
Sie unterläuft damit das neue AÜG von Arbeitsministerin Nahles, das seit
1. April 2017 in Kraft ist und eine Höchstüberlassungsdauer von 18
Monaten vorsieht.
Bereits dieses Gesetz ist für den Großteil der LeiharbeiterInnen schon
eine realitätsfremde Mogelpackung, sind doch 48% von ihnen höchstens 3
Monate im Entleihbetrieb beschäftigt, – vom „Drehtür-effekt“ ganz zu
schweigen.
Dieser umschreibt das Phänomen, dass LeiharbeitnehmerInnen nach
Erreichen der Höchstüberlassungsdauer entlassen werden, um nach einer
Pause, oft in Arbeitslosigkeit, zu ihrem alten Arbeitsplatz
zurückzukehren. Mit dann natürlich geringerem Tarifentgelt als vorher.
Mit dem Einknicken der Führungsebene der IG Metall vor dem
Arbeitgeberverband Gesamtmetall zementiert sie weiter die Spaltung der
Beschäftigten in Kern- und Randbelegschaften.
Und genau hier liegt der Kern des Übels!
Die IG Metall und der DGB haben massiv dazu beigetragen einer immer
systematischeren Spaltung der Belegschaften in ganz unterschiedliche
Beschäftigungsverhältnisse den Weg zu bereiten.
Dazu zählen die Werkverträge, z.B. in der Automobilindustrie, es zählen
die Leiharbeitsverhältnisse dazu, die Teilzeitarbeit und die befristeten
Arbeitsverhältnisse, die alle mit schweigender Zustimmung der
Gewerkschaften geduldet wurden.
Durch diese Zersplitterung der Arbeitswelt sind größere Arbeitskämpfe
z.B. in der für den Export wichtigen Metall- und Elektroindustrie
zunehmend verunmöglicht worden.
Dieser „unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung gegen
die Leiharbeit“ (Mag Wompel) hat mit dazu beigetragen, dass sich
Deutschland des größten Niedriglohnsektors Europas rühmen kann, – mit
allen Konsequenzen für die Gesellschaft hier und die Krise Europas
überhaupt.
Dem entgegen setzen wir: Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit! Und sollte
das Sklavenhaltergewerbe daran zugrundegehen, hat sich seine
Überflüssigkeit endlich erwiesen.
Quelle: http://www.leiharbeit-abschaffen.de/index.php?we_objectID=79
Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.. wenn einem der AG nicht mehr
gefaellt (und das waere mehr als nur verstaendlich bei einem
"Bodyleaser"), kann man sich doch einfach einen anderen suchen, nein?
Skippy schrieb:> Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.. wenn einem der AG nicht mehr> gefaellt (und das waere mehr als nur verstaendlich bei einem> "Bodyleaser"), kann man sich doch einfach einen anderen suchen, nein?
Einen anderen Bodyleaser?
Schlimmer geht's immer - man hat irgendwann keinen Bock mehr sich in
seiner Freizeit ständig weiter zu bewerben.
Leben wie Gott in Frankreich...:-)
Leiharbeiter bekommen dort 10% mehr als die Festangestellten.
Das wäre gerecht und wir hätten die ganze Diskussion nicht.
Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen
Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren
festangestellten Kollegen. Und damit nicht genug. Als
Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen
die Entleihbetriebe sogar 10 Prozent Aufschlag zahlen.
Equal Pay plus 10 Prozent
Französische Flagge
Wie in Deutschland gilt in Frankreich der Grundsatz Equal Pay / Equal
Treatment. Der entscheidende Unterschied: Ausnahmen gibt es nicht. Ab
dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen
und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten
Kollegen. Und damit nicht genug. Als Aufwandsentschädigung für die
Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen die Entleihbetriebe sogar 10
Prozent Aufschlag zahlen.
Keine kurzfristigen Kostensenkungen durch Leiharbeit
Für französische Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Leiharbeit also
nur, um bei Engpässen vorrübergehend über mehr Arbeitskraft zu verfügen.
Zur kurzfristigen Senkung von Personalkosten taugt Leiharbeit nicht.
Derartiger „Missbrauch“ wird zusätzlich durch eine Begrenzung der
Einsatzdauer verhindert. Grundsätzlich gilt eine maximale Verleihfrist
von 18 Monaten. Doch auch für kürzere Auftragsverhältnisse gilt
prinzipiell, dass Leiharbeitskräfte keine regulären Beschäftigten
ersetzen dürfen. Entsprechend dauerte der durchschnittliche Einsatz
eines Leiharbeitnehmers im Jahr 2007 auch nur 9,5 Tage. Zum Vergleich:
In Deutschland dauerten vier von zehn Einsätze länger als 3 Monate.
Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung
Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine
striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein
Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie
mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise
strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in
Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland
waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem
entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als
in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen
Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als
Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35
Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für
viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei
über 37 Jahren.
Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust
Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit also zwar immer noch
mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch
verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil,
Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art
„Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent über den jeweiligen Tariflohn
abgelten.
Xander schrieb:> Das dies keine Verbesserung werden wird das ist mir schon klar und> deswegen interessiert mich auch allgemein die Meinung anderer über> dieses Vorgehen von Ferchau.
Es muß nicht unbedingt eine Verschlechterung sein. Bei solchen Sachen
kommt es erst mal auf Bestandsschutz an, also das man nicht einbüßt auch
nicht in der Zukunft.
Weiterhin sollte man darauf achten das man z.B. beim Gehalt wieder in
die gleiche oder bei anderem System in eine adäquate Gehaltsgruppe
kommt. Das ist bei zukünftigen Gehaltsanpassungen wichtig. Beispiel:
-Du hast jetzt eine Gehaltsgruppe 4
-im neuen Vertrag bekommst Du Gehaltsgruppe 3 mit vollem
Gehaltsausgleich, also keine Einbuße.
Der Hammer kommt dann hinterher, wenn es um zukünftige
Gehaltsanpassungen - Steigerungen - geht. Du bekommst dann solange keine
für Dich merkliche Erhöhung bis Dein Gehaltsvorsprung aufgebraucht ist.
Für Urlaubsansprüche gilt im Prinzip das Gleiche.
Man kann und darf Deutschland nicht mit unseren Ländern um uns herum
vergleichen. Der Deutsche hat eine Erbschuld, zur Wiedergutmachung ist
er verpflichtet, an fordester Front das Kapital um uns herum zu mehren
und glücklich zu machen.
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/lohnsteigerungen-arbeitskraefte-werden-knapp-warum-verdienen-wir-nicht-besser_id_7505212.html
Trotz Fachkräftemangel und relativ guter Beschäftigungslage stockt der
Gehaltsmotor in Deutschland.
Ich würde sagen, die Lenker haben die BRD spätestens seit der Agenda
2010 perfekt unter Kontrolle. Dem Volk im Aufschwung gerade soviel
geben, dass die meisten keinen Reallohnverlust haben und im Abschwung
dann wieder bisschen runterkürzen und das solange, bis die meisten ein
Einheitsgehalt- und rente auf unterstem Level haben.
Zur Übernachtung steht im BAP-PDF:
"Das Zeitarbeitsunternehmen
übernimmt grundsätzlich
die Organisation der Unterbringung
und die Kosten in voller Höhe."
Aber nur bei einer Zeit für den einfachen Weg von mehr als zwei
Stunden. Bei 1:59h würde es bedeuten: 8 Stunden arbeiten plus ~4 Stunden
fahren. Dann wäre ein Drittel der gesamten Zeit Wegezeit.
Was stimmt denn nun: Pauschale von 21,50€ oder volle Höhe?
Nop schrieb:> JensEis schrieb:>> Markus W. schrieb:>>> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders>>> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.>>>> Und was soll das bringen?>> Daß man jemandem keinen Lohn zahlen muß, der kein Projekt hat.
+1!
Das hat jemand das Prinzip verstanden. Ich habe es nächster Nähe
erfahren, wie ein gewisser Zeitarbeitsgeber arbeitet.
Giovanni De Maio schrieb:> Wie kann ich herausfinden welcher Stufe gehöre ich zu?>
Die Stufe ist eh für'n Arsch!
Du verdienst in der höchsten Stufe BAP knapp 44k€/a Westtarif nach 12
Monaten!
Dann steht im Traifvertrag noch was von Kostenübernahme einer
Unterkunft, falls man mehr als 4 Stunden (!) pro Tag pendeln muss!
Bitte um ehrliche Korrektur!!!
Als Ingenieur schaut man sich eher weiter südlich um, Schweiz!
Bewerbungen sind raus, mein Dienstleister freut sich!
Ob nun Ferchau, Brunel, Hays etc.die nächste Wahl (X) ändert da nichts
dran!
Flexibel bleiben und Koffer gepackt halten!
Ich schrieb:> Einen anderen Bodyleaser?>> Schlimmer geht's immer - man hat irgendwann keinen Bock mehr sich in> seiner Freizeit ständig weiter zu bewerben.
Eigentlich will ein Bodyleaser keine Leute von einem anderen Bodyleaser
haben.
Cha-woma M. schrieb:> Eigentlich will ein Bodyleaser keine Leute von einem anderen Bodyleaser> haben.
Warum?
Die wissen doch am Besten, wie der Hase in den Leihbuden läuft!
Frustrationsresistent!
> Autor: Xander (Gast)> Datum: 18.08.2017 08:25> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich> zum alten IG Metall Haustarif ?
Mit Sicherheit noch weniger Kohle für noch mehr Arbeit.
Irgendwann musst du noch Geld mitbringen wenn du für Zockerbuden
arbeitest.
Zocker_52 schrieb:>> Autor: Xander (Gast)>> Datum: 18.08.2017 08:25>>> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich>> zum alten IG Metall Haustarif ?>> Mit Sicherheit noch weniger Kohle für noch mehr Arbeit.>> Irgendwann musst du noch Geld mitbringen wenn du für Zockerbuden> arbeitest.
Das ist dann aber eine "Chance"
Hallo Leute,
ich war auch ein betroffener FERCHAU Projektmitarbeiter und kann euch
daher Rede und Antwort stehen. Zunächst möchte ich aber klarstellen,
dass es mir nicht darum geht über meinen ehemaligen Arbeitgeber
abzulästern, wie das einige Vorredner hier getan haben.
FERCHAU gab mir eine Chance, welche ich seinerzeit ergriffen und genutzt
habe, die mir kein "normaler" Unternehmer geboten hat. Weil ich früher
bereits schon bei anderen Zeitarbeitsfirmen gearbeitet habe, kann ich
euch versichern, dass die bisherigen Rahmenbedinnungen welche FERCHAU
mit ihrem Haustarifvertrag geboten hatten, eher akzeptable waren als bei
dem Rest der Branche.
ZUR TARIFUMSTELLUNG:
1.) Laut Präambel der neuen Verträge und dem Tenor der intern
druchgeführten Informationsveranstaltungen, will FERCHAU für
Projektmitarbeiter einen Wertgleichen Übergang mit Bestandsschutz
durchführen.
2.) Hierbei soll sich NIEMAND angeblich schlechter stellen können als
zuvor.
3.) Erreicht werden soll eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von FERCHAU
gegenüber den Mitbewerbern bei Grosskunden.
Allein in Punkt 1,2 zu 3 steckt schon ein Widerspruch in sich. Eine
Verbesserung der Ausgangsposition des Arbeitgebers kann wohl kaum ohne
eine Abschwächung der Leistungen für die Arbeitnehmer erreicht werden!
In diesen Wochen werden die neuen Arbeitsverträge als auch die
Übergangsregelungen an die Mitarbeiter raus gesendet und die Mitarbeiter
zum Einzelgespräch geladen. Die meisten der betroffenen Mitarbeiter
werden die Bestandteile des neuen Vertrages in der Gegenüberstellung
Ihres bestehenden Vertrages noch nicht mal analysieren können. Je nach
persönlicher Not werden also vermutlich 9 von 10 Mitarbeitern ihn
einfach unterschreiben ohne ihn verstanden zu haben.
Nach Überprüfung der mitwirkenden Tarifwerke und der Zusatzklauseln im
neuen Übergangs-Arbeitsvertrag, kann ich KEINEM Mitarbeiter der Firma
FERCHAU empfehlen diesen Vertrag so zu unterzeichnen.
Stellt sich also nun die Frage, was mit den bestehenden
Arbeitsverhältnissen der Projektmitarbeiter geschieht, welche nicht
bereit sind die extrem verschlechterten Vertragsbedingungen freiwillig
anzunehmen?
Nach dem bestehenden FERCHAU Standard Arbeitsvertrag gelten die alten
Tarifverträge statisch in der zuletzt gültigen Fassung fort, auch wenn
die Tarifbindung entfällt, soweit sie nicht durch andere neue
Vereinbarungen ersetzt werden?
Die jetzige neue Tarifbindung ist auch NICHT durch einen echten
Branchenwechsel zustande gekommen (Ausschlussklausel).
Von daher steht kein doch FERCHAU Projektmitarbeiter unter akutem
Handlungsbedarf?
P.S.:
Nicht jeder ist ja in der Situation mal eben den Arbeitgeber wechseln zu
können.
Böser B. schrieb:> Nicht jeder ist ja in der Situation mal eben den Arbeitgeber wechseln zu> können.
Genau das ist der Punkt. Der Arbeitgeber findet immer einen Weg dich
loszuwerden, wenn er das denn will. Sei es mit neuen Aufgaben, oder weil
du eine Dienstreise um paar Euro falsch abgerechnet hast, einen Link der
nichts mit der Arbeit zutun hat vom Kollegen angeschaut hast oder dich
bei der Zeitabrechnung vertan hast.
Verleiher schaffen es ohne neues Projekt noch leichter. Hat auch nichts
mit dem neuen Vertrag zutun ;-)
Böser B. schrieb:> Allein in Punkt 1,2 zu 3 steckt schon ein Widerspruch in sich. Eine> Verbesserung der Ausgangsposition des Arbeitgebers kann wohl kaum ohne> eine Abschwächung der Leistungen für die Arbeitnehmer erreicht werden!
Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass zunächst nur neue
Mitarbeiter die schlechteren Leistungen zu spüren bekommen. Wäre ja
nichts neues, dass es immer weiter bergab geht für AN, während
Altverträgler noch gut dastehen.
Was passiert nun genau, sollte man den Vertrag mit schlechteren
Konditionen nicht unterschrieben ?
Ich sehe die Sache eher so dass es eine Chance ist um neu zu verhandeln.
Ich bin jetzt bei einem Großkunden eingesetzt und gut eingearbeitet.
Ferchau wird sich gut überlegen mich raus zu werfen, denn sie haben zwei
Optionen....
1 Sie verdeinen etwas weniger mit mir
2 Sie verdienen garnichts mit mir.
denke da ist die Antwort klar
Zunächst einmal hast du ja einen gültigen Arbeitsvertrag mit Firma
Ferchau, auch wenn der zugrunde liegende Tarifvertrag gekündigt wurde.
Von daher gibt es deinerseits schon mal keinen direkten Handlungsbedarf
denke ich?
Dann läuft der alte Tarifvertrag auch noch bis 31.12. weshalb man
sowieso nichts überstürzen sollte.
In dem BAP Vertrag gibt es viele bösartige Fallen, auch wenn man als
Bestandsmitarbeiter vorrübergehend bis 2019 noch die ABLE
Zusatzleistungen bekommt.
Da wäre die Verpflichtung zu Überstunden, Wochenend- und
Feiertagsarbeit.
Dann die Verrechnung jeglicher Zulage und Erhöhung mit der
Überleitungszulage.
Mehrarbeit wird überhaupt erst ab 5h/Woche (15%) mit Zulagen bezahlt
oder vieleicht auch wieder verrechnet?
Das Zeitkonto ist ab +150h nicht Insolvenzversichert, eine Minusstunden
Begrenzung fehlt schon gleich, also gibt es keinen Stand mehr?
Nur um mal ein paar Steine im Schuh zu nennen. Aber der Hit ist, dass
die Zusatzleistungen jederzeit auch für einzelne Personnen aberkannt
(per Ausschluss) werden können!!!
Entschuldigen sie mich wenn ich nicht richtig verstanden habe, aber ich
habe eine Frage:
Wie sind die Konditionen des Arbeitnehmers schlechter geworden?
Was ich verstanden habe, ist dass gibt mehr "Flexibilität" für Kunden
Tschüss zu sagen.
> Autor: qwertz (Gast)> Datum: 20.10.2017 09:35> Kündigen können sie einen ja nicht einfach so.
Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch
wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten
Arbeitsvertrag.
Da fragen die doch nichts nach.
Zocker_52 schrieb:> Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch> wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten> Arbeitsvertrag.
Die müssten das schon begründen, es geht viel einfacher.
Die legen dir einen Aufhebungsvertrag vor, weil lange kein Auftrag.
Inhalt: Du bekommst umgerechnet 49,9% von deinem letzen Bruttomonatslohn
multipliziert mit dem Anzahl der Jahre bei der Leihude
oder du fliegst fristgerecht ohne Abfindung so raus.
Weitere Alternative
Du bekommst so miese Jobangebote am Arsch der Welt, die du mit Familie
ablehnen musst und fliegst deshalb wegen Arbeitsverweigerung fristlos
raus.
Dass Ferchau die Zügel spürbar finanziell anzieht oder will, lässt 2
Sachen schlussfolgern:
1. Es gibt keinen Mangel an MINT oder er ist jetzt gedeckt.
2. Die Lohnkosten spielen auch im Ingenieursegment eine immer wichtigere
und größere Rolle.
Also nix heile Welt, wie in den Medien und von Politikern vorgespielt
wird. Leider hält sich ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bedeckt
und plaudert im Internet nicht aus dem Nähkästchen, wie sich die
Arbeitsbedingungen seit 15 Jahren drastisch verschlechtert haben.
So glaubt der Nachwuchs an die heile Welt, schon fast wie DDR.
1 und 1 schrieb:> Dass Ferchau die Zügel spürbar finanziell anzieht oder will, lässt 2> Sachen schlussfolgern:
Aus dem was F. will lässt sich gar nichts schlussfolgern. Aus dem
Erfolg den F. bei diesem Ansinnen haben wird schon. Ich will zum
Beispiel eine eigene Insel in der Karibik mit schlossartigem Anwesen...
Da mich jedesmal wenn ich wieder etwas über die Arbeitsbedingungen in DE
lese spontane Übelkeit überkommt, kann ich nur jedem raten: Versucht
einen gescheiten Job zu finden. Versucht aus der Leiharbeit
rauszukommen. Arbeitsmarkt gilt für beide Seiten, heißt, wenn's in DE
nicht klappt geht ins Ausland oder lasst euch staatlich umsorgen und
macht einen auf Beamter (=entzieht euch dem Markt).
Klar, aber Ferchau ist ja nicht blöd, kennt den Markt ja durch ständige
Sondierungen sehr gut und hat keine Lust sich zu blamieren oder den
Laden zu ruinieren.
Das neue reduzierte Tarifmodell muss wohl praktisch auf dem Arbeitsmarkt
umsetzbar/durchsetzbar sein.
qwertz schrieb:> Und was macht Ferchau, wenn man nicht unterschreibt? Kündigen können sie> einen ja nicht einfach so.
Wie ich von ehemaligen Kollegen höre, haben in unserer Niederlassung nur
40% der Mitarbeiter den Vertrag so unterzeichnet. Es waren wohl eher die
Perspektivlosen Mitarbeiter?
Für eine Kündigung seitens Ferchau müsste es zunächst erstmal einen
persönlichen Grund geben. Wenn du im Projekteinsatz bist verdienst du
Geld für die Firma. Der Wasserkopf an Niederlassungsmitarbeitern
(intern) ist sowieso schon zu teuer verdient dem Unternehmen keinen
Cent. Du bist derjenige welcher Geld in die Kasse bringt.
Also, wer schlachtet das Pferd auf dem er reitet?
Rechtlich dürfte das für Ferchau problematisch werden, denn du hast
einen gültigen Arbeitsvertrag.
Wenn du also nicht am Schluss der einzigste nichtunterzeichnete
Mitarbeiter bist, was sollen sie tun?
Zumachen?
Tach zusammen,
ich war früher auch mal bei dem Verein, da hat aber noch der "König
Heinz" regiert.
Gestern hat mich der Nachbarsohn der jetzt unter "König Frank" das
zweite Jahr bei Ferchau ist um Rat gefragt und mir seinen alten Vertrag
gezeigt. Morgen soll er den neuen unterschreiben.
Mein Rat war:
KEINESFALLS während der "Bearbeitungsstunde" durch seinen Vorgesetzten
den Vertrag zu unterschreiben. Sondern den neuen Vertrag UND den neuen
Tarifvertrag mit nach Hause nehmen und in Ruhe zu prüfen. Gerne auch mit
Anwalt.
Sein alter (und übrigens unbegrenzt gültiger) Vertrag sagt im §2b
ungefähr aus:
- sollte es einen Wechsel der Tarifbindung geben, so gelten eben die
Bestimmungen des neuen Tarifvertrags -
damit ist, IMHO jedem Grund für einen neuen Arbeitsvertrag der Wind aus
den Segeln genommen, aber ich bin nur Admin (und manchmal Gott) jedoch
nie Jurist.
Informationen zu dem neuem und vor allem dem alten Tarifvertrag im Netz
sind schwer zu finden. Aber nach dem was ich bisher gefunden habe meine
ich:
FERCHAU verliert bei dem neuen TarifVertrag in genau einem Punkt. Das
ist die Regelarbeitszeit von 35 Stunden. Doch No Panic!, sie tun was
dagegen sie geben euch neue Arbeitsverträge.
§6 des alten Arbeitsvertrages spricht von:
40 Stunden nach Manteltarifvertrag
Was wohl heißt: 40Stunden weil das so im Tarifvertrag geregelt ist.
Wenn der neue Manteltarifvertrag 35Stunden aussagt, sind diese Grundlage
auch im alten Arbeitsvertrag.
Das bedeutet Verkürzung der Arbeitszeit auf 35Stunden bei vollem
Gehaltsausgleich. Hurraa!!! Denn das Gehalt ist nicht an die 40Stunden
gekoppelt.
Mit dem neuem Arbeitsvertrag sparen sie sich das dann wohl auf eure
Kosten.
schöne Grüße an Frank F. und Heinz F.
Da bist du leider falsch informiert.
Die Gehälter werden alle auf 35h Woche runter umgerechnet.
Überstunden werden aber erst ab der 40. Stunde pro Woche mit Zuschlägen
bezahlt. :-(
Aber JA ich sehe das auch so, dass der alte Vertrag Fortbestand hat,
wenn man keinen neuen unterzeichnet.
Ich kann NIEMAND raten diesen Vertrag so zu unterschreiben.
Böser B. schrieb:> Da bist du leider falsch informiert.> Die Gehälter werden alle auf 35h Woche runter umgerechnet.Marko R. schrieb:> 40 Stunden nach Manteltarifvertrag
über das Wort "nach" grübel ich auch schon. Nach Meinung meines Vaters,
eines Deutschlehrers bedeutet es: 40 Stunden, es richtet sich aber nach
dem MTV. Der MTV hat Vorrang. Wenn dort 35 stehen, sind diese gültig.
würde in meinem AV
40 Stunden wie im Manteltarifvertrag
stehen, wäre die Bedeutung ein tumber Vergleich der zutreffen kann oder
aber nicht.
Werde ich mal durch einen Anwalt abklären müssen
Als Bestandsmitarbeiter hast du ein einmaliges Wahlrecht ob du 35h nach
BAP oder 40h aus Altvertrag beibehalten möchtest bei entsprechender
Gehaltsumrechnung.
Aber es ist auch klar, dass du deine Arbeitszeit laut neuem Vertrag bei
ANÜ an das Kundenunternehmen anpassen musst. Das beteutet das zunächst
jede Woche z.B. 5h ins Zeitkonto laufen, wenn du 35h nimmst und der
Kunde 40h hat.
Vorteil, du hast mehr "Freizeit/Urlaub" weil dein Zeitkonto einmal im
Jahr einen Nulldurchgang haben muss. Anderseits kannst du dir das
Zeitkonto auch auszahlen lassen und stehst dich am Ende des Jahres auch
nicht schlechter als wenn du bei 40h geblieben wärst.
Das muss jeder selbst entscheiden was ihm wichiger ist, mehr Freizeit
zur Verfügung oder eventuelle etwas mehr Geld wofür du aber auch mehr
arbeiten musst?
Böser B. schrieb:> Das muss jeder selbst entscheiden was ihm wichiger ist, mehr Freizeit> zur Verfügung oder eventuelle etwas mehr Geld wofür du aber auch mehr> arbeiten musst?
Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!
Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal
verbraten, nie wieder zurückholen.
Qwertz schrieb:> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal> verbraten, nie wieder zurückholen.
Meine Unterschrift darunter.
Zocker_52 schrieb:> Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch> wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten> Arbeitsvertra
Noch eine wichtige Sache hat man hier vergessen: der Überbleibsel aus
den dunklen und längst vergessenen Zeiten, das Arbeitszeugnis. Als ein
besonders "Highlight" bekommst du noch ein mieses Arbeiszeugnis. Dies
ist ein schönes Druckmittel in der Leiharbeit.
Qwertz schrieb:> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal> verbraten, nie wieder zurückholen.
Unsinn. Mehr Geld ist immer mehr besser.
Cyblord -. schrieb:> Und die Erben sehen das genauso
Welche Erben meinst du wenn du dein Privatleben dem Geldverdienen widmen
willst? Wenn man Privatleben hat inkl. Familie, braucht man definitiv
Freizeit dafür. Hier gibt es keinen Mittelweg wie "ein bischen
schwanger".
Cyblord -. schrieb:> Qwertz schrieb:> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal> verbraten, nie wieder zurückholen.>> Unsinn. Mehr Geld ist immer mehr besser.
Das kann nur ironisch gemeint sein; beim nächsten mal bitte ein Smilie
dahinter setzen, damit es auch klar ist.
Hm, aktuell macht Ferchau wieder massiv Werbung auf Plakaten.
So einen Peak gab es etwa vor einem halben Jahr schon mal, kurz bevor
sie dann den IGM-Vertrag gekündigt hatten. Wollten damals wohl noch viel
Frischfleisch ins boot holen. Jetzt wo ihnen die Leute weglaufen, müssen
sie natürlich für Nachschub sorgen.
Gästchen schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Und die Erben sehen das genauso>> Welche Erben meinst du wenn du dein Privatleben dem Geldverdienen widmen> willst?
Also Kinder zeugen braucht jetzt nicht so viel Zeit.
Giovanni D. schrieb:> Was sind die schlechteren Konditionen? Wie sind die Konditionen> schlechter geworden?
Wurde bereits weiter OBEN von mir detailiert erklärt ...
Musst du diesen Beitrag halt mal von oben anfangen zu lesen, kannst ja
die reinen Frust- und Hetzbeiträge überspringen. ;-)
Gästchen schrieb:> Noch eine wichtige Sache hat man hier vergessen: der Überbleibsel aus> den dunklen und längst vergessenen Zeiten, das Arbeitszeugnis. Als ein> besonders "Highlight" bekommst du noch ein mieses Arbeiszeugnis. Dies> ist ein schönes Druckmittel in der Leiharbeit.
Ich habe ein erstklassiges Arbeitszeugnis erhalten und kann mich nicht
beschweren. Das scheint mir eher ein persönliches Problem zu sein
zwischen Dir und Ferchau?
Ich würde hier gerne sachlich bleiben und selbst dann gibt es noch genug
böse Fallen in dem neuen Arbeitsvertrag über die man sich aufregen kann.
> Autor: Böser Bär (evil-bear)> Datum: 22.10.2017 13:02> Rechtlich dürfte das für Ferchau problematisch werden, denn du hast> einen gültigen Arbeitsvertrag.
Meinst du wirklich das interessiert die ? Wenn du rausfliegst biste weg
!
Die scheren sich doch einen Dreck um Arbeitsverträge. Die müssen nur von
dir eingehalten werden nicht von Perschau.
> Autor: Böser Bär (evil-bear)> Datum: 25.10.2017 15:20> Ich habe ein erstklassiges Arbeitszeugnis erhalten
Wer interessiert sich den für so einen Quatsch, bestenfalls noch
Zockerbuden wie Perschau,Frunel und Europa-Engineering.
Ich habe meine Arbeitszeugnisse immer selber geschrieben, waren immer
erstklassig, habe sie aber nie gebraucht.
Ich weiß ja nicht, wie schon gesagt, wo deine extrem hohe Frustration
gegenüber der Branche herkommt, aber dort bekommen auch Menschen nochmal
eine Chance wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, welche der Markt schon
aussortiert.
Zutreffend ist nur dass Unternehmen wie Ferchau natürlich ohne jedes
Problem eine Betriebsbedingte Kündigung vornehmen können, weil sie ja
keine eigenen Produkte herstellen. Keine Kundenaufträge bedeutet keine
Arbeit, also Kündigungsrecht und das können die ja steuern wie sie es
brauchen.
Um dann noch die Abfindung zu sparen, bieten sie Aufhebungsverträge an,
weil sich das ja besser im Lebenslauf macht ...
Sollte man nicht drauf eingehen!
Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen
so ganz schlau werde ich nicht.
Gibt es denn jetzt mit dem neuen
Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?
Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber
ziemlich sch..... aus.
Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht
einverstanden sind nicht zusammen und machen
eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger
und bringt sicher auch mehr.
Die Medien würde so was sicherlich auch intressieren
ich denke da an die B.. Zeitung.
Claus schrieb:> Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen> so ganz schlau werde ich nicht.>> Gibt es denn jetzt mit dem neuen> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?
Im Moment gibt es für Bestandsmitarbeiter genau das selbe Gehalt weiter.
Dies kann aber ab 2019 durch Kündigung bzw. Aufhebunung der
ABLE-Zusatzleistungen bis hinunter auf den BAP Tariflohn gekürzt werden.
Z.B. höchste Stufe E9 = 20,50€/h
Zudem werden dann die Urlaubstage von 30 auf 24 reduziert.
Claus schrieb
>> Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber> ziemlich sch..... aus.
Ein Aufhebung sieht immer noch besser aus als eine Kündigung denke ich
mal ...
Claus schrieb:>> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht> einverstanden sind nicht zusammen und machen> eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger> und bringt sicher auch mehr.>
Wogegen willst du den Klagen?
Ist doch völlig legal wenn dein Arbeitgeber dir einen neuen
Arbeitsvertrag hinlegt mit schlechteren Leistungen und du voller
Vorfreude gewillt bist ihn freiwillig zu unterschreiben.
Es zwingt dich ja keiner einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
In dem Fall gilt dein alter Vertrag weiter fort und du wirst von FERCHAU
dann nur nicht mehr in Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden eingesetzt. Ab
da werden sie dich nur noch mit Dienstleistungs- oder Werkverträgen an
den Kunden bringen wollen, um dem Equal Pay zu entgehen.
Dass die Ferchau Mitarbeiter, außer in einer einzigen Niederlassung,
allesamt keinen Arsch in der Hose haben und endlich mal einen
Betriebsrat wählen, das ist ihr ureigenstes Problem.
> Autor: Claus (Gast)> Datum: 27.10.2017 15:49> Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen> so ganz schlau werde ich nicht.
Das glaube ich dir direkt.
> Gibt es denn jetzt mit dem neuen> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?
Weniger.
> Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber> ziemlich sch..... aus.
Ja das stimmt, immer im Lebenslauf die Wahrheit schreiben, nichts
beschönigen verbiegen und weglassen. Dem ehrlichen gehört die Welt.
> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht> einverstanden sind nicht zusammen und machen> eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger> und bringt sicher auch mehr.
Die halten alle schön die Klappe, maulen wo man es nicht hören kann und
sind letztendlich froh bei Perschau Frondienst ableisten zu dürfen da
sie gegen Ende des Monats regelmäßig auf dem letzten Loch pfeifen.
Außerdem gibt es bei uns keine Sammelklagen, wir sind hier nicht in den
USA.
> Die Medien würde so was sicherlich auch intressieren> ich denke da an die B.. Zeitung.
Meinst du die interessiert so ein Mist ?
Zocker_52 schrieb:>> Autor: Claus (Gast)>> Datum: 27.10.2017 15:49>>>> Gibt es denn jetzt mit dem neuen>> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?>> Weniger.>
Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!
Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.
Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können
zukünftig jedoch von Ferchau aufgehoben werden.
> Autor: Böser Bär (evil-bear)> Datum: 27.10.2017 16:16>> > Weniger.>> Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!
Nein !
> Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.
Bist ein Träumer.
> Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können> zukünftig jedoch von Ferchau aufgehoben werden.
Das war immer schon so.
Wer so was unterschreibt und damit
einverstanden ist der ist doch mit der Klobürste
gepudert
Kriegen die Leutchen bei Ferchau denn einen
Stundenlohn Ich dachte Ingenieure kriegen ein
Gehalt ???
Ein Aufhebungsvertrag nur dann wenn due einen
neuen Job hast, sonst hast du doch nur Nachteile
Ich hab mal Google befragt, das hier müsste aber gehen
https://de.wikipedia.org/wiki/Klagenh%C3%A4ufung
Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden
zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.
Klar, die B... Zeitung interssiert doch alles oder die Nahles
auf Facebbok anschreiben,d ie hat das doch alles auf den
Weg gebracht .....
Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch, was ist denn eine
"Überleitungszulage"
und wenn diese Gurke aufgehoben wird, was bekommt
man dann
Die Betroffenen sollten sich bei Frau Nahles beschweren, ich hab mal
ihre Email rausgesucht andrea.nahles@bundestag.de
Sie wollte doch alles für die Leute besser machen und dann werden die
Leute mit Tricks hinten rum gehoben.
Zocker_52 schrieb:>> Autor: Böser Bär (evil-bear)>> Datum: 27.10.2017 16:16>>>>> > Weniger.>>>>> Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!>> Nein !>>> Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.>> Bist ein Träumer.>>> Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können>> zukünftig jedoch von Ferchau aufgehoben werden.>> Das war immer schon so.
SORRY,
aber ab hier werde ich nicht mehr auf DEINE Beiträge reagieren. Du bist
ein zutiefst verbitterter Mensch, dessen Hass sich gegen Alles und Jeden
richtet, so das kein sachlicher Informationsaustausch mit dir möglich
ist. Deine Aussagen entbehren einer greifbaren Grundlage.
===============================
Für die anderen Leser hier sei nochmal bestätigt, dass sich zur
Umstellung am 1.1.2018 bei der Höhe des Gehaltes zunächst erst einmal
NICHTS ändert, außer der Zusammensetzung (siehe Berechnungsblatt in der
Anlage eueres Vertrages).
Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9
(20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im
Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.
A B E R !
Diese Überleitungszulage kann euch später zu jeder Zeit auch einzeln und
persönlich genommen werden, dann habt ihr nur noch BAP. Querulanten
können also direkt abgestraft werden (Gell Zocker52) ....
Ansonsten wird euer Gehalt die nächsten Jahre in der Kaufkraft dahin
schmelzen, denn es wird die Überleitungszulage mit jeglicher
zusätzlicher Leistung (z.B. Tariferhöhung) verrechnet werden!
Ich kann also immer noch NIEMANDEN raten diesen Vertrag zu
unterschreiben. Ich persönlich habe meine Konsequenzen daraus gezogen,
auch ohne das ich hier über Ferchau hetzen muss. Auch brauche ich hier
andere Gesprächsteilnehnmer deshalb nicht persönlich beleidigen und
unhaltbare und nicht plausible Aussagen von mir geben.
Claus schrieb:> Wer so was unterschreibt und damit> einverstanden ist der ist doch mit der Klobürste> gepudert
Nun ja nicht jeder Mitarbeiter hat eine andere Möglichkeit und
unterwirft sich deshalb dem Zwag.
>> Kriegen die Leutchen bei Ferchau denn einen> Stundenlohn Ich dachte Ingenieure kriegen ein> Gehalt ???>
Jeder GEHALT wird auf einen Stundenlohn umgerrechnet (z.B. wegen
Überstunden), aber die Zahl der Monatsstunden ist fixiert (z.B.
173,33h), egal wieviel Arbeitsstunden ein Monat tatsächlich hat. Dadurch
hast du immer das gleiche Gehalt.
> Ein Aufhebungsvertrag nur dann wenn due einen> neuen Job hast, sonst hast du doch nur Nachteile>
In diesem Fall solltest DU kündigen und brauchst keinen
Aufhebungsvertrag.
> Ich hab mal Google befragt, das hier müsste aber gehen> https://de.wikipedia.org/wiki/Klagenh%C3%A4ufung>> Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden> zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.>
Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt.
Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst
im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.
> Klar, die B... Zeitung interssiert doch alles oder die Nahles> auf Facebbok anschreiben,d ie hat das doch alles auf den> Weg gebracht .....>> Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch, was ist denn eine> "Überleitungszulage"> und wenn diese Gurke aufgehoben wird, was bekommt> man dann
Diese Frage zeigt mir dass du nicht bei Firma FERCHAU angestellt bist
Punkt eine überleitungszulage erhalten auch nur Bestandsmitarbeiter,
ergo wirst du ab dem 1.1 2008 solch eine nicht bekommen. Ja diese
überleitungszulage kann dir jederzeit auch genommen werden. Also sei
schön brav. ;-)
Böser B. schrieb:> Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9> (20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im> Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.
Du sagtest maximal als Grundgehalt. Weiß du auch, was das minimale
Grundgehalt ist, was man bei Ferchau für einen Ingenieurleiharbeitsplatz
erhalten kann?
Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau ausgibt?
Interessierter schrieb:> Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau ausgibt?
Verhandlungssache, auf was du dich für deine Qualifikation
herunterhandeln lässt.
Man bekommt nie nur das Grundgehalt, sondern es werden freiwillige
Zulagen gezahlt, allgemeine und auch projektbezogen.
Das ist bei allen Leihbuden so üblich.
Du hast dann nicht E9 20,55 sondern nur E8 oder E7 PLUS 2€/h Zulage
(teilweise freiwillig) dann projektbezogene Zulagen bei 100km einfache
Fahrt zur Einsatzstelle 15€/Tag, ....
Böser B. schrieb:>> Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden>> zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.>>>> Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt.> Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst> im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.
Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu
nutzen.
Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht
das auch nicht mal eben ausleihen.
Interessierter schrieb:> Böser B. schrieb:> Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9> (20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im> Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.>> Du sagtest maximal als Grundgehalt. Weiß du auch, was das minimale> Grundgehalt ist, was man bei Ferchau für einen Ingenieurleiharbeitsplatz> erhalten kann? Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau> ausgibt?
Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP
Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.
Ich schrieb:> Interessierter schrieb:>>> Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!> Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu> nutzen.> Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht> das auch nicht mal eben ausleihen.
Mag sein?
Ich habe auch immer mein Ferchau Laptop dabei gehaubt und mehr brauchte
ich für meine Arbeit nicht.
Ich schrieb:> Interessierter schrieb:>>> Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!> Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu> nutzen.> Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht> das auch nicht mal eben ausleihen.
Mag sein?
Ich habe auch immer mein Ferchau Laptop dabei gehaubt und mehr brauchte
ich für meine Arbeit nichts.
Böser B. schrieb:> Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP> Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.
Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9
einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für
Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.
> Autor: Böser Bär (evil-bear)> Datum: 28.10.2017 08:16> SORRY,> aber ab hier werde ich nicht mehr auf DEINE Beiträge reagieren.
Mach das !
Wieviel hat Perschau dir eigentlich für deinen Beitrag gezahlt ?
Interessierter schrieb:> Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9> einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für> Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.
Ja, das machen die!
Aber du bekommst ja freiwillige Zulagen, die dann daraus E9 machen.
Bei Tariferhöhungen werden die halt angepasst.
Grundgehalt E6 oder E7 erhöht sich zB: um 50cent/h, deine Zulage
verringert sich, je nach Geschäftslage um diesen Betrag.
Das ist üblich in der Branche.
Claus schrieb:> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht einverstanden sind> nicht zusammen und machen eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger> und bringt sicher auch mehr.
Wir sind in der EU und nicht in den USA. Hier pisst man Unternehmen ans
Bein. Schon gar nicht mit Sammelklagen.
Interessierter schrieb:> Böser B. schrieb:>>> Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP>> Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.>> Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9> einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für> Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.
Putzfrauen je nach Leistung oder Aussehen kriegen in guten Gegenden auch
15 Euro die Stunde.
Man sollte eine Firma gründen, die Ingenieure für Handlangerjobs
vermittelt. Für Baustellen, Landwirtschaft, Gastronomie, im Handwerk und
sonstwo. 15 Euro werden eh oft bezahlt, warum dann nicht zum Beispiel 16
Euro für Ingenieure als Bauhelfer zahlen?
- Ingenieure trinken nicht auf der Arbeit
- Ingenieure machen alles mit und geben keine widerworte
- Ingenieure sind froh einen Job zu kriegen
- Ingenieure kann man gut "motivieren", nach dem Motto: "Hau richtig
rein dann sind wir ganz lieb zu Dir"
- Win-win für alle
Kütülu schrieb:> - Ingenieure trinken nicht auf der Arbeit> - Ingenieure machen alles mit und geben keine widerworte> - Ingenieure sind froh einen Job zu kriegen> - Ingenieure kann man gut "motivieren", nach dem Motto: "Hau richtig> rein dann sind wir ganz lieb zu Dir"> - Win-win für alle
Stimmt leider zum Teil!
Die bleiben in ihrem Ferchau&Co. Job hängen und bemühen sich nicht
weiter daraus zu kommen.
Kenne ich von mir selbst und auch von Kollegen.
Ich schrieb:> Die bleiben in ihrem Ferchau&Co. Job hängen und bemühen sich nicht> weiter daraus zu kommen.
Und das ist auch gut so, so sichern sie den Wirtschaftsstandort
Deutschland mit ihrer unermüdlichen Hingabe.
Abradolf L. schrieb:>> Und das ist auch gut so, so sichern sie den Wirtschaftsstandort> Deutschland mit ihrer unermüdlichen Hingabe.
Gut, das machen die KMUs mindestens ebenso, eher den Hauptteil. Die DL
dienen nur dazu, dass die Konzerne noch hier bleiben.
Zitate aus http://www.aip-info.de/aktuelles-heft.php:
"Neue Branchenzuschlagstarifverträge BAP/iGZ/DGB –
"Give me ten!" – Ende gut, alles gut!"
Alles gut für die Leiharbeiter?
"Diese Änderungen waren nach der Änderung des AÜG zum 1. April 2017
erforderlich geworden. Sie sind Grundlage für die Möglichkeit, vom
Gleichstellungsgrundsatz bei der Vergütung auch über den neunten Monat
einer Überlassung an einen Kunden hinaus abweichen zu können."
Die Betonung liegt auf "abweichen zu können".
"Auf die Anpassung der Tarifverträge war lange gewartet worden und viele
Personaldienstleister waren in Anbetracht des drohenden Auslaufens der
TV BZ nervös geworden."
Personaldienstleister waren nervös. Warum?...
"Der Verlust der Branchenzuschläge hätte bei den Zeitarbeitnehmern aber
zu erheblicher Unruhe geführt."
Eher Unruhe für die Personaldienstleister! Leiharbeiter sind zur
Unterschrift des Arbeitsvertrags + Dumpingtarifvertrag gezwungen. Oder
Hartz 4 mit Strafkürzung.
"Mehr Sorgen bereitete das drohende equal pay nach neunmonatiger
Überlassungsdauer."
Personaldienstleister bleiben einfach nur A...
Was sind das Sorgen zum Nachteil der Leiharbeiter.
"Dies konnte durch die nunmehrigen Tarifabschlüsse durch die Verbände in
letzter Minute verhindert werden, sodass nun auch der Weg bereitet ist,
vom equal pay nach neumonatiger Überlassungsdauer in vielen Branchen
abweichen zu können."
In letzter Minute...
Ich hab' keinen Bock mehr.
"Damit kann man beruhigt sagen: Ende gut, alles gut!"
Dr. Guido Norman Motz,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf.
Ich wusste gar nicht, dass mehr Bildung zu so einem Weltbild führen
kann.
Von so welchen Leuten sind Leiharbeiter abhängig. Na toll.
Fazit:
Schere zwischen Arm und Reich wird größer.
Altersarmut.
Geringere Lebenserwartung.
Keine Familienplanung.
Kaufkraftverlust.
Willkommen in D.
Kapitalismus ruiniert Mensch und Umwelt nachhaltig bis zum Exitus.
Zurücklehen und die Show mit baldiger (sozialer) Trümmerlandschaft
genießen.
Wer noch ne natürliche Lebenserwartung deutlich über 2050 hat, hat die
Arschkarte, denn von da an wirds richtig ungemütlich werden, ab da fällt
das ganze Kartenhaus immer schneller in sich zusammen. Oder dann wird
die Ernte eingefahren, die der Mensch seit Jahrzehnten fleißig sät.
No Future schrieb:> Kapitalismus ruiniert Mensch und Umwelt nachhaltig bis zum Exitus.> Zurücklehen und die Show mit baldiger (sozialer) Trümmerlandschaft> genießen.> Wer noch ne natürliche Lebenserwartung deutlich über 2050 hat, hat die> Arschkarte, denn von da an wirds richtig ungemütlich werden, ab da fällt> das ganze Kartenhaus immer schneller in sich zusammen. Oder dann wird> die Ernte eingefahren, die der Mensch seit Jahrzehnten fleißig sät.
Verschwörungstheorien helfen niemandem weiter.
Bildung und Arbeit schon. Und arbeiten kann man tatsächlich auch bei den
bösen bösen Dienstleister.
Markus B. schrieb:> Schere zwischen Arm und Reich wird größer.
Man muss halt schauen, dass man sich auf der richtigen (reichen) Seite
der Schere befindet, dann ist das kein so großes Problem.
Altersreichtum.
Hohe Lebenserwartung.
Familienplanung.
Kaufkraftgewinn.
Ich sehe die Zukunft in Deutschland positiv.
das wurde geschrieben:
Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt.
> Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst> im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.
Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu
nutzen.
Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht
das auch nicht mal eben ausleihen.
-------------
Da blicke ich jetzt auch wieder nicht durch :-) Wenn ihr doch bei
Ferchau angestellt seit und ihr arbeitet im Betrieb des Kunden, warum
wird dann ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag von Ferchau gemacht und
nicht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ?
Claus schrieb:> Da blicke ich jetzt auch wieder nicht durch :-) Wenn ihr doch bei> Ferchau angestellt seit und ihr arbeitet im Betrieb des Kunden, warum> wird dann ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag von Ferchau gemacht und> nicht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ?
Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht
bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein
Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.
Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der
Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.
Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag
liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die
Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge
abzuschließen.
Qwertz schrieb:> Man muss halt schauen, dass man sich auf der richtigen (reichen) Seite> der Schere befindet, dann ist das kein so großes Problem.
Nur ist es ein Problem, die richtige Seite wählen zu dürfen/können und
die Mengerverhältnisse pro Seite sind auch stark unterschiedlich.
Qwertz schrieb:>> Altersreichtum.> Hohe Lebenserwartung.> Familienplanung.> Kaufkraftgewinn.>> Ich sehe die Zukunft in Deutschland positiv.
Im Endeffekt killt man die gewohnte Gesellschaft damit, den Staat, die
Investitionen, alles. Man sieht es ja schon heute, selbst die Bildung im
Tiefflug und kein Ende in Sicht. Die Auswirkungen auf das rohstofflose
Deutschland werden aber erst in 25 Jahren voll durchgeschlagen.
Am Ende kollabiert der Staat bzw. ist nah dran, die Reichen werden dann
das Land verlassen, weil es nix mehr bietet. Könnte ein neuer Balkan
hier werden. Multi-Kulti und keine Kohle, geile Mischung.
Es wurde geschrieben:
Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht
bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein
Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.
Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der
Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.
Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag
liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die
Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge
abzuschließen.
-------------------------------------
Bei einem Werkvertrag sind die Ferchau Leute denn dann auch im Haus des
Kunden und sitzen zusammen mit Mitarbeitern des Kunden und wer sagt
ihnen denn dann was sie machen müssen und wie ?
Müssen die Leute von Ferchau denn dann auch die gleiche Arbeitszeiten
einhalten wie die Mitarbeiter bei dem Kunden und auch die gleichen
Pausen ?
Ich verstehe das nicht
Claus schrieb:> Es wurde geschrieben:> Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht> bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein> Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.> Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der> Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.> Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag> liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die> Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge> abzuschließen.> ------------------------------------->> Bei einem Werkvertrag sind die Ferchau Leute denn dann auch im Haus des> Kunden und sitzen zusammen mit Mitarbeitern des Kunden und wer sagt> ihnen denn dann was sie machen müssen und wie ?>> Müssen die Leute von Ferchau denn dann auch die gleiche Arbeitszeiten> einhalten wie die Mitarbeiter bei dem Kunden und auch die gleichen> Pausen ?>> Ich verstehe das nicht
Zunächst sprach ich von einem Dienstvertrag und nicht von einem
Werkvertrag. Zu letzterem kann ich nichts sagen, denn das hatte ich noch
nicht.
Beim Dienstvertrag kannst du beim Kunden, in der Niederlassung als auch
von daheim aus arbeiten. Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen
hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.
Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit. Dein
Account Manager macht dann einen Festpreis dafür als Angebot an den
Kunden.
Der bestellt die Leistung oder auch nicht.
Was gibt es da nicht zu verstehen?
Böser B. schrieb:> Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen> hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.> Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit.
Also quasi ne Art schlechtbezahlter Schein-Freelancer, an dem sich
Ferchau bereichert.
Weder Ferchau noch der Entleiher unterstützen einen fachlich, also
One-Man-Show. Gut, dass es nur ein Dienst- und kein Werkvertrag ist,
laut Wiki ist der Hauptunterschied, dass beim Dienstvertrag kein Erfolg
geschuldet wird.
Horror pur gleich nach dem Jobcenter.
Klartext schrieb:> Böser B. schrieb:>> Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen>> hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.>> Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit.>> Also quasi ne Art schlechtbezahlter Schein-Freelancer, an dem sich> Ferchau bereichert.> Weder Ferchau noch der Entleiher unterstützen einen fachlich, also> One-Man-Show. Gut, dass es nur ein Dienst- und kein Werkvertrag ist,> laut Wiki ist der Hauptunterschied, dass beim Dienstvertrag kein Erfolg> geschuldet wird.> Horror pur gleich nach dem Jobcenter.
Also ich fand das gut!
Der Unterschied zum Freelancer ist, das ich keinerlei unternehmerisches
Risiko habe, denn das trägt Ferchau.
Ansonsten bin ich derjenige welcher von den Unternehmen um Rat gefragt
wird und der Hilfe leistet. Also von daher alles gut.
Alles gut, jetzt muss ich aber mal
müde lächeln .....
So wie ich gelesen habe, kommt es auch beim
Dienstvertrag auf die tatsächliche Vertragsdurchführung
an, d.h. sobald die Arbeiten beim Kunden erledigt
werden, handelt es sich in der Regel um verdeckten
Arbeitnehmerüberlassung, z.b.
Scheinwerk-bzw. Scheindienstverträge ( s. Link )
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Arbeitsrecht/Merkblatt-Fremdpersonal-Abgrenzung-Scheinwerkvertr%C3%A4ge.pdf
Einen "sogen" Werk/Dienstvertrag auf dem Papier
schön zu formulieren ist einfach, aber die tatsächliche
Durchführung sieht in der Regel doch anders aus,
schreiben einige von Euch doch selbst.
Wenn der Betriebsrat einer Arbeitnehmerüberlassung
nicht zustimmt, wird also anders "gezaubert".
Da müssen die Mitarbeiter vom Entleiher aber ganz
schön geimpft werden, damit sie den Mund halten
und dieses Konstrukt bei einer Prüfung durch die
zuständige Behörde nicht auffliegt.
Claus schrieb:> Da müssen die Mitarbeiter vom Entleiher aber ganz> schön geimpft werden, damit sie den Mund halten> und dieses Konstrukt bei einer Prüfung durch die> zuständige Behörde nicht auffliegt.
Welche Behörde?
Wie oft kontrolliert die?
Bin zu lange in der in der Überlassung, bin noch nie kontrolliert
worden.
Es prüft z.B. anhand von Hinweisen
( auch anonym ) bei der Abgrenzung von sogen.
Dienst/Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung
1) die Regionaldirektion der Bundesagentur
für Arbeit, u.z in dem Bundesland
wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.
Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf
Der Boom bzgl. "sogen. Dienst/Werkverträge" hat seit
dem 01.04.2017 sehr stark zugenommen, warum wohl ?
... und gerade aus diesem Grunde wird seit 04/17
verstärkt geprüft !
@ Böser Bär, ich träume in der Regel Nachts, natürlich
trägst Du als "Freelancer = Freiberufler" das unternehmerische
Risiko, u.z. in Deinem Fall gegenüber Deinem Auftraggeber und
das scheint ja, so wie Du schreibst Ferchau zu sein.
Claus schrieb:> Es prüft z.B. anhand von Hinweisen> ( auch anonym ) bei der Abgrenzung von sogen.> Dienst/Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung>> 1) die Regionaldirektion der Bundesagentur> für Arbeit, u.z in dem Bundesland> wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.> Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf>> 2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf>> Der Boom bzgl. "sogen. Dienst/Werkverträge" hat seit> dem 01.04.2017 sehr stark zugenommen, warum wohl ?>> ... und gerade aus diesem Grunde wird seit 04/17> verstärkt geprüft !
Verstärkt - aufgrund der Personaldecke des Zolls ist eine Überprüfung
eher unwahrscheinlich.
Zwischen Weisungsrecht (AÜG) und Absprachen (Werk-Dienstvertrag) liegt
viel Grauzone.
Die Personaldecke bei den Hauptzollämtern wurde genau aus diesem Grunde
gewaltig aufgestockt. Das Leben ist nun mal bei diesen "interessanten"
Spielchen sehr hart lach
Ihr scheint doch die Firmen zu kennen, wo Ferchau diese
"Spielchen" spielt.
Wie schon geschrieben, informiert die Behörden ( geht auch anonym),
die werden dann sofort tätig.
Der Zoll rückt dann mit 20-30 Leutchen an, da wird dann gewaltig auf die
Finger geschaut.
1) die Regionaldirektion der Bundesagentur
> für Arbeit, u.z in dem Bundesland> wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.> Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf>> 2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf
Klartext schrieb:> Aber bestimmt nicht, um Ferchau und seinen scheinselbigen Ingenieuren> bei Conti, Bosch, Zf und Co. auf die Finger zu gucken.
Jeder "Leiharbeiter" kann anonym dem Zoll und der Finanzbehörde seine
illegale Werkvertragstätigkeit mitteilen. Dann macht man es den Behörden
nicht zu schwer bei der dünnen Personaldecke. Die Behörde muss diesem
Hinweis folgen.
Gleichzeitig werden Entleiher und Verleiher bestraft, der Leiharbeiter
bekommt das Gehalt nachträglich überwiesen, der Staat hat höhere
Steuereinnahmen. Wenn der Leiharbeiter jetzt nach der Gesetzesänderung
sich nicht Mal anonym meldet, dann ist diesen Bürger nicht mehr zu
helfen. Und einen Überwachungsstaat bzgl. Arbeit wollen wir doch alle
nicht...
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass einige Uniabsolventen den
Begriff Werkvertrag bzw. AÜG nicht kennen. Super Noten, aber keine
Ahnung vom Arbeitsrecht. Arbeitgeber nutzen dieses Vertrauen aus. Am
Ende wird der Leiharbeiter, der AÜG fordert, vom unwissenden
Uni-Leiharbeiter, der den Werkvertrag zulässt, ersetzt. Was helfen gute
Schulnoten und Fleiß, wenn man später als Arbeitnehmer hinters Licht
geführt wird. Statt Politik oder Religion sollte Arbeitsrecht zumindest
in der Schule diskutiert werden. Ich behaupte, dass die meisten von uns
nach der Schule/Ausbildung wahrscheinlich Arbeitnehmer werden. Ca. 43
Mio.
Bei einem Werk-/Dienstvertrag kommt es
nicht nur auf die wunderschöne ....
Formulierung auf dem Papier an,
wichtig ist die tatsächliche Durchführung.
Die tatsächliche Durchführung eines
"sogen." Werk-/Dienstvertrages
im Unternehmen des Kunden ( Auftragsgebers )
sieht in der Regel so aus, dass eine
komplette Integration in die Arbeitsabläufe
des Kunden ( Auftraggebers ) erfolgt
(Weisungen, Arbeitsmittel, Arbeits-Pausenzeiten,
Nutzen Toilette, Küche, Krankmeldungen, Urlaubsplanung,
Stundenzettel/Zeiterfassung usw. usw. )
Diese "sogen." Werk-/Dienstverträge werden deshalb
gezaubert, weil der Betriebsrat z.B. keine Zustimmung
zu einer Arbeitnehmerüberlassung gibt und somit
kein Mitspracherecht hat.
Es handelt sich hier um Scheinwerk/Dienstverträge,
also verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Die unter dem Deckmantel eines Werkvertrages
verliehenen Arbeitnehmer oder Freiberufler werden,
sobald sie mit ihrer Arbeit beginnen, Arbeitnehmer des
Scheinwerkvertragsbestellers ( Kunde/Auftraggeber) und haben
Anspruch auf völlige Gleichbehandlung. Zusätzliche gibt es
noch verschiedene Bußgeldtatbestände, z.B. Gewinnabschöpfung,
das Damoklesschwert der Strafbarkeit wegen Hinterziehung
von Sozialversicherungsbeitragen, u.v.m.
Das alles ist ein ziemlich deftikes Risiko für den Auftraggeber ( Kunde
)
als auch für den Auftragnehmer !
Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im
Projekteinsatz beim Kunden.
Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?
Nathaniel schrieb:> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im> Projekteinsatz beim Kunden.> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?
Nein, Ja
> Autor: Nathaniel (Gast)> Datum: 07.11.2017 13:59> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?
Natürlich droht die Kündigung.
Oder glaubst du das du zum Abteilungsleiter befördert wirst.
Nathaniel schrieb:> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in 8der Probezeit und derzeit im> Projekteinsatz beim Kunden.> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?
Das ist eine Frage deren Antwort von DEINEN persönlichen Möglichkeiten
abhängt?
Wenn du noch drei andere potentielle Arbeitgeber hast, dann kannst du
hoch pokern und es drauf ankommen lassen.
Ansonsten hast Du in der Probezeit wohl keine Wahl.
Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche
Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt
habe.
Nathaniel schrieb:> Was ist der größte Nachteil durch den neuen Vertrag?
Ich habe die größten Nachteile hier bereits schon einmal aufgelistet.
Du solltest vielleicht mal weiter oben kesen, was schon geschrieben
wurde?
Nathaniel schrieb:> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im> Projekteinsatz beim Kunden.> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?
Frag einen Anwalt!
Stellenmangel schrieb:> Nathaniel schrieb:>>> 2019 sehe ich mich wo anders.>> Jobcenter?> SCNR
Bei so einer Steilvorlage, muss man ja verwandeln, der lag ja quasi
direkt vor der Torlinie. ;-)
Die traurige Wahrheit ist, dass es tatsächlich so kommen könnte.
Böser B. schrieb:> Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche> Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt> habe.
War das im Zuge der Vertragsänderung? Hast du deswegen gekündigt?
Nathaniel schrieb:> Böser B. schrieb:>> Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche>> Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt>> habe.>> War das im Zuge der Vertragsänderung? Hast du deswegen gekündigt?
JA!
Die Verschlechterung meiner vertraglich zugesicherten Arbeitsbedingungen
war mir zu groß. Auf die Überbrückungsleistungen bis 2019 gebe ich da
nicht viel.
Mir hat es nicht gefallen das man mich zu einem neuen Vertrag nötigen
wollte.
Es war schön, es war Interessant, es hat mich perönlich auch weiter
gebracht bei FERCHAU zu arbeiten, aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem es
gut war!
Qwertz schrieb:> Böser B. schrieb:>> aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem es gut war!>> Glückwunsch, dass du dem Verein entflohen bist, eine gute Entscheidung> von dir.
Dankeschön,
aber die Möglichkeit hat ja nicht jeder meiner Kollegen. Von Zeit zu
Zeit muss mal mal eine Line ziehen und sagen bis hierher und nicht
weiter.
Unter einem anderen Vertrag zu meinen Bedingungen würde ich auch wieder
für FERCHAU arbeiten, aber halt nicht als ZEITARBEITER.
Was beinhaltet dieser Überleitungstarifvertrag von Ferchau,
vielleicht kann ihn jemand mal einstellen und wie
sehen diese Ferchau-Übergangsregelungen aus ?
Es soll ja auch einen Übergangs-Arbeitsvertrag geben,
was steht denn dann alles drin ?
Das die Firmen nur noch auf der Basis
der BAP+IGZ Tarifverträge mit Personal-
dienstleistern arbeiten wollen, ist reine
Augenwischerei und die Negativauswirkungen
im Gegensatz zu dem bisherigen IGMetall-Tarifvertrag,
werden auf die Geldbörse der Ferchau-Mitarbeiter
umgelegt.
So etwas nennt Ferchau dann "Unternehmenskultur",
ist halt eine Frage der Definition.....
Mein Tipp: Alle die noch unsicher sind, ob sie
diesen Überleitungstarifvertrag,
die Übergangsregelungen und den Übergangs-Arbeitsvertrag
unterschreiben sollen, sollten sich mit der IGMetall
in Verbindung setzen und sich beraten lassen und abgleichen
lassen, was sie zukünftig für Einbußen haben im Gegensatz zu
dem bisherigen IGMetall Tarifvertrag.
Und dann entscheidet !
Es gibt übrigens in jeder Stadt eine IGMetall Vertretung.
Hallo
Mich würde interessieren, was mit den MA passiert ist, die ihren Vertrag
nicht unterschrieben haben?
Ich selbst weigere mich und hatte bislang ein paar Anrufe von der Able
Rechtsabteilung. Zudem wurde mir ohne nennen von Gründen, oder
Informationen das Urlaubageld des letzten Jahres ausgezahlt. Auf
Nachfrage habe ich die Info erhalten:
Das ist im Unternehmen jetzt so üblich
Und
Sie müssen akzeptieren, dass wir wegen ihnen keine 2 Systeme nutzen
können. Sie müssen das neue Gehalt akzeptieren. :D
(Ich bin aktuell auf Grund von Schwangerschaft nicht kündbar)
Mir ist sonst kein MA bekannt, der ebenfalls bis jetzt nicht
unterschrieben hat. Bin neugierig, was sie mit mir machen, wenn ich
keinen Kündigungsschutz mehr habe.
Angeblich bin ich mit dem alten Vertrag nicht mehr in der AÜ einsetzbar?
Weiß jemand warum das so sein soll?
Vg
Cyblord -. schrieb:> Also Kinder zeugen braucht jetzt nicht so viel Zeit.
Ja natürlich, wenn du dein Leben der Arbeit widmest, kannst du Kinder
einfach irgendwo "nebenbei zeugen", ganz klar. Wenn du dich schon der
Troll-Logik bedienst, dann sei nicht immer so angepisst, wenn man deine
Beiträge nicht wirklich ernst nimmt.