Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ferchau Nachteile ->Tarifwechsels zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)


von Xander (Gast)


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Hallo ,

wer kennt sich hier aus ?

Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich 
zum alten IG Metall Haustarif ?


Hier die Vorabinfo von Ferchau:

Im Einvernehmen mit der IG Metall haben wir uns dazu entschieden, den 
geltenden Haustarifvertrag zum 31. Dezember 2017 zu beenden und ab dem 
1. Januar 2018 dem Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbands der 
Personaldienstleister (BAP) beizutreten.

Über diese Änderung ist mit der IG Metall eine Vereinbarung in Form 
eines Überleitungstarifvertrages geschlossen worden. Die folgenden, 
wesentlichen Gründe haben für diese Entscheidung eine Rolle gespielt: 
Nach Inkrafttreten der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 
zum 01. April 2017 signalisierten uns zahlreiche Kunden, dass sie 
zukünftig nur noch auf Basis der bundesweit geltenden einheitlichen 
Branchentarifverträge von BAP oder iGZ mit uns zusammenarbeiten werden. 
Hieraus abgeleitet wäre unser Haustarifvertrag nicht mehr kompatibel mit 
den Anforderungen des Marktes gewesen, was sich zwangsläufig negativ auf 
unsere zukünftige Attraktivität gegenüber den Kunden ausgewirkt hätte. 
Daher haben wir uns entschieden, besonnen und vorausschauend zu handeln, 
um langfristig erfolgreich zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern.

Mehr als der reine BAP-Tarif: Wir bleiben FERCHAU

Wichtig zu wissen: Für Sie als Mitarbeiter besteht durch den Wechsel 
Bestandsschutz und der BAP-Tarifvertrag wird zukünftig die 
arbeitsvertragliche Basis Ihres Beschäftigungsverhältnisses darstellen. 
Und: Wir werden uns einen gewichtigen Teil unserer eigenen, 
wertschätzenden Unternehmens-kultur erhalten, indem wir viele 
Regelungen, die unseren Haustarifvertrag in den vergangenen zehn Jahren 
geprägt haben, auch zukünftig weiterhin zusätzlich anwenden.

Kurz gesagt: Wir bleiben auch weiterhin der attraktive Arbeitgeber, für 
den Sie sich einst zu Recht entschieden haben. Wir bleiben FERCHAU.

Wie geht es konkret weiter?

Im Anschluss an Informationsveranstaltung werden wir Sie – ebenfalls 
durch Ihre Niederlassung – in einem persönlichen Gespräch darüber 
informieren, welche formalen Schritte für Sie konkret erforderlich sind, 
um den Tarifwechsel rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dazu ist es 
notwendig, dass wir Ihnen die neuen arbeitsvertraglichen Regelungen 
erläutern. Denn die Anpassungen wollen wir mit Ihnen einvernehmlich 
herbeiführen.

Wir freuen uns darauf, unsere Erfolgsgeschichte gemeinsam mit Ihnen 
fortzuschreiben

von Hmm (Gast)


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Hats das jetzt gebracht? Jetzt ist mein Frühstück im Klo :-(

Xander schrieb:
> Kurz gesagt: Wir bleiben auch weiterhin der attraktive Arbeitgeber, für
> den Sie sich einst zu Recht entschieden haben. Wir bleiben FERCHAU.

Xander schrieb:
> Wir freuen uns darauf, unsere Erfolgsgeschichte gemeinsam mit Ihnen
> fortzuschreiben

Also bei solchen Formulierungen wird mir schlecht. Wer, zum Teufel, 
denkt sich sowas aus? Wer denkt, jemand würde auf sowas einsteigen? 
Hallo?

@Topic:
Was ist die Frage?

von Xander (Gast)


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Die Frage war:

Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
zum alten IG Metall Haustarif ?

von BaldWochenende (Gast)


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Bleibt alles wie es ist: Ferchau bleibt weiterhin der Zuhälter für Leute 
die nicht in der Lage sind sich einen vernünftigen Job zu suchen.

von Cerberus (Gast)


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Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert.
BAP und IGZ ist vom Interesse Unternehmensorientiert.
Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für
die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird
schon bei den Tarifen anfangen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Hmm schrieb:
> Also bei solchen Formulierungen wird mir schlecht. Wer, zum Teufel,
> denkt sich sowas aus?

BWL-, HR-, und Marketing-Psychopathen, denen beim Leute verarschen einer 
abgeht.


Xander schrieb:
> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
> zum alten IG Metall Haustarif ?

Warum googelst du nicht nach dem neuen Tarifvertrag und vergleichst ihn 
mit dem jetzt gültigen Haustarif? Soweit ich das sehe ist der Haustarif 
(von 2013?) nicht öffentlich. Wie sollen wir die vergleichen?

Nicht zu vergessen, wir keinen die Übergangsregelung mit der IGM nicht. 
So etwas wie
>> besteht durch den Wechsel Bestandsschutz
kann viel bedeuten.

Es käme noch hinzu, warum sollten wir den Vergleich machen? Es geht doch 
um dein Gehalt, deine Arbeitszeit, deine Überstunden, dein Urlaub, deine 
Zulagen und deine betrieblichen Sozial- und Zusatzleistungen. Damit 
hättest du auch die Punkte, bei denen du mit dem Vergleich beginnen 
kannst.

Nebenbei, es gibt noch die Möglichkeit, dass ein Anrecht auf eine 
Leistung, eine Zahlung, durch "betriebliche Übung" und gar nicht 
aufgrund des Tarifvertrags besteht. So ein Müllspruch wie

>> Wir werden uns einen gewichtigen Teil unserer eigenen,
>> wertschätzenden Unternehmens-kultur erhalten,

deutet darauf hin.

Ach ja, nicht vergessen, jeder wird persönlich gepimpert und über den 
Tisch gezogen:

>> werden wir Sie – ebenfalls
>> durch Ihre Niederlassung – in einem persönlichen Gespräch darüber
>> informieren, welche formalen Schritte für Sie konkret erforderlich
>> sind,
>> um den Tarifwechsel rechtlich einwandfrei zu gestalten. Dazu ist es
>> notwendig, dass wir Ihnen die neuen arbeitsvertraglichen Regelungen
>> erläutern. Denn die Anpassungen wollen wir mit Ihnen einvernehmlich
>> herbeiführen.

Du brauchst unbedingt die Übergangsregelung. Es riecht danach, als ob 
die mit einer Änderungskündigung kommen wollen.

von Betriebsrat (Gast)


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Xander schrieb:
> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
> zum alten IG Metall Haustarif ?

Erkundige dich doch bei eurem Betriebsrat. Dafür ist er unter anderem 
gewählt worden.

von Xander (Gast)


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@ Hannes Jaeger:
 Es könnten ja auch noch andere Ferchau Angestellte hier im Forum sein.

Das dies keine Verbesserung werden wird das ist mir schon klar und 
deswegen interessiert mich auch allgemein die Meinung anderer über 
dieses Vorgehen von Ferchau.

Also den Brechreiz, den ich beim Lesen des Textes hatte, hatten 
anscheinend auch schon andere hier. Dann bin ich wenigstens nicht 
alleine;-)

Vielleicht haben andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht und können 
Tipps geben wie man sich als Angestellter am besten verhält.

von 1337ing (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert. BAP und IGZ
> ist vom Interesse Unternehmensorientiert.
> Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für
> die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird
> schon bei den Tarifen anfangen.

IGM Haustarif ist nicht das gleiche wie IGM Tarif. Meines Wissens ist 
IAV der einzige Dienstleister, wo der IGM Haustarif tatsächlich nahe dem 
IGM Tarif kommt (bei 3h mehr pro Woche).

von Freitag (Gast)


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Xander schrieb:
> nicht mehr kompatibel mit
> den Anforderungen des Marktes

Xander schrieb:
> erfolgreich zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern

Immer wenn die mit "Marktgerechtigkeit" und "Arbeitsplätze" kommen 
bedeutet das das der Gürtel fur die unte ränge enger geschnallt werden 
muss und für die oben mehr Schampus. Fehlt nur noch was mit 
"modernisieren"

https://www.mikrocontroller.net/attachment/61242/Ferchau_Hautarifvertrag_20072.pdf

von dfbgnm (Gast)


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Xander schrieb:
> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
> zum alten IG Metall Haustarif ?

Frag einen spezialisierten Anwalt oder die Fachleute der Gewerkschaft.

dfbgnm

von Selbständiger zurück von der Party (Gast)


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Gab heute Dienstleisterparty vom Feinsten: Essen Schlemmen auf Kosten 
des Projektgebers - dazu Fachsimpeln, Kontakte knüpfen und über die 
Konkurrenz lästern. Und: Insider ausplaudern.

Meine Bilanz: 4 von 11 Selbständigen waren schon mal für Ferchau tätig. 
Keiner hat ein Wort des Lobes übrig gehabt. Ich selber muss mich auf 
solche Urteile verlassen, weil Ich noch nie für die tätig war. Was Ich 
zu hören bekommen habe, möchte Ich nicht schreiben. Müssten die Mods 
sicher löschen.

Was Ich weiters von denen, bei bei Ferchau fest angestellt sind, so 
höre, bestärkt mich in meiner Entscheidung, ohne das grosse F durchs 
Ingenieurleben zu wandeln.

Mein Rat: Kümmert euch nicht um die Tarifverträge! Kümmert euch um eure 
Zukunft und schaut zu, dass ihr zu einer richtigen Firma kommt oder euch 
selbständig macht.

von Xander (Gast)


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@Selbständiger zurück von der Party

Bei welcher Ferhau-Niederlassung haben die Kollegen gearbeitet ?
Was haben sie über Ferchau gesagt ?
Du kannst es ja so formulieren, das die Löschgefahr gering ist.

von Philosoficher Befrager (Gast)


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Vertrag ist eigentlich Vertrag. Mich wundert's wie leicht die 
ausgehandelten Konditionen einfach mal so weil jemand Lust hat über Bord 
geworfen werden.

von robocash (Gast)


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Da es wenige Stellen gibt, dominiert Ferchau in Wiesbaden die 
Stellenanzeigen. Das Arbeitsagbentur-Portal hat einen Knopf, mit dem man 
Leihfirmen abwählen kann, was bei Ferchau nicht viel hilft.

Ich weiß von einem Kollegen, der für Ferchau mit dem Auto täglich 30 km 
pendeln musste. Wie meinen die das mit "Arbeitsort : Wiesbaden" in der 
Stellenanzeige? Hier gibt es nur ein Opel-Entwicklungszentrum.

>>Wie weit muss man etwa täglich für Ferchau pendeln wenn man nicht pendeln 
will?<<

>>Wird mich Ferchau nach Sturgart zwingen wollen, wo ich dann in einer 
Schwaben-Garage wohne?<<

Das Arbeitsagentur-Portal hat eine neue Aufmachung im Smartphone-Stil. 
Dort fiel auf, dass nur wenige Treffer pro Seite angezeigt werden. Man 
kann die Zahl ändern: Am Ende der Adresszeile des Browsers (URL) steht 
der Parameter "size=10" den man in "size=50" ändern kann. Dann werden 50 
Treffer angezeigt was einige Sekunden zum laden braucht. "size=100" 
bringt nichts, da es wieder auf 50 reduziert wird.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Xander schrieb:
> @Selbständiger zurück von der Party
>
> Bei welcher Ferhau-Niederlassung haben die Kollegen gearbeitet ?
> Was haben sie über Ferchau gesagt ?
> Du kannst es ja so formulieren, das die Löschgefahr gering ist.

Verhaften!!!!!!!!!!!!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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robocash schrieb:
>>>Wird mich Ferchau nach Sturgart zwingen wollen, wo ich dann in einer
> Schwaben-Garage wohne?<<

Och, da wäre mancher froh, der täglich im Stau steht, wenn er eine 
Schwaben-Garage als Wohnung hätte!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Philosoficher Befrager schrieb:
> Vertrag ist eigentlich Vertrag. Mich wundert's wie leicht die
> ausgehandelten Konditionen einfach mal so weil jemand Lust hat über Bord
> geworfen werden.

Ist üblich!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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robocash schrieb:
> Das Arbeitsagentur-Portal hat eine neue Aufmachung im Smartphone-Stil.
> Dort fiel auf, dass nur wenige Treffer pro Seite angezeigt werden. Man
> kann die Zahl ändern: Am Ende der Adresszeile des Browsers (URL) steht
> der Parameter "size=10" den man in "size=50" ändern kann. Dann werden 50
> Treffer angezeigt was einige Sekunden zum laden braucht. "size=100"
> bringt nichts, da es wieder auf 50 reduziert wird.

Wozu die wohl gut ist?#
Vllt. für die "poors" die nur ein Smartphone haben?
Ansonsten möchte ich ned wissen wieviel Milliönchen dafür einen "Kumpel" 
aufs Konto geschoben wurden!

von Ich (Gast)


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Xander schrieb:
> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
> zum alten IG Metall Haustarif ?

Ferchau hat(te) eine Reisekostenregelung, ggf. über den 
Haustarifvertrag.
Pauschal 15cent pro Entfernungskilometer + 21,50€/Übernachtung

BAP hat so was im Tarifvertrag nicht!

Wie Ferchau das umsetzt, nachfragen.

IGM-Tarif - bis zu 48 Monate ausleihbar.

BAP - max 18 Monaten an einen Kunden ausleihbar , nach 9 Monaten 
Equal-Pay (was das auch immer ist), es sei denn, die einigen sich auf 
Ausnahmen.

Cerberus schrieb:
> Na, die IGM ist vom Interesse Beschäftigtenorientiert.
> BAP und IGZ ist vom Interesse Unternehmensorientiert.
> Man kann an den Fingern abzählen, dass die neue Form für
> die Beschäftigten deutlich schlechter ausfällt. Das wird
> schon bei den Tarifen anfangen.


Stimmt prinzipiell
BAP / IGZ da hängt oft der DGB drin.

Würde mal sagen, besser wird es nicht.

von Ich (Gast)


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Das Ferchau einen IGM-Haustarif hat(te) war eher ein Anreiz sich dort zu 
bewerben.
Jetzt ist das eine Leihbude wie jede andere.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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robocash schrieb:
> Da es wenige Stellen gibt, dominiert Ferchau in Wiesbaden die
> Stellenanzeigen. Das Arbeitsagbentur-Portal hat einen Knopf, mit dem man
> Leihfirmen abwählen kann, was bei Ferchau nicht viel hilft.

Was dran liegt, das die Firmen das auch ausdrücklich als AÜG ausweisen 
müssen.
Wenn Stellen als Werkverträgler bei der Agentur für A. auftauchen, dann 
sind die wie Stellen bei normalen Firmen auch ned als "atypische" 
Beschäftigung gekennzeichnet.

von Rat der Weisen (Gast)


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Ich schrieb:
> IGM-Tarif - bis zu 48 Monate ausleihbar.

Das gilt doch nur für dem Entleihbetrieb. Was der Verleiher für einen 
Tarif hat, ist da doch egal.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html

Ferchau muss sparen und genauso günstig werden wie die anderen 
Ingenieur- und Informatikerleihbuden, also die ganz profane Zeitarbeit 
machen. Der neue Tarifvertrag ermöglicht dies. Je nach Fachkräftemangel 
und wie gut der Bewerber ist, kann man diesen dann je nach Kassenlage 
des Standortes ggf. mit außertariflichen Leistungen halten, ansonsten 
reicht der Tarif als Standard.
Deshalb ist es wichtig, dass noch mehr Leute MINT studieren und mehr 
qualifzierte Einwanderung. Die Löhne im Technologiesektor müssen zum 
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit etwas abgesenkt werden. Hier gehts um 
Deutschlands Zukunft!

von robocash (Gast)


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1) Der Übernachtungspreis 21,50€ ist irgendwie weniger als für ein 
UNO-Tagungshotel in RIO. Leiharbeit scheint gedongelt zu werden. 
Gedimmt. Irgendwie muss ich selbst Dinge erfinden. Literatur. Witze. Wie 
den Formel-1 Pilot Alfonso Kolbenklemmer. Irgendwie mache ich noch eine 
Geschichte draus.

2) Die Arbeitsagentur lässt immer wieder Leihfirmen, besonders Ferchau, 
durch den Filter. Die geben an: "Arbeitsort Wiesbaden". Immer am Rande 
des Tagespendelbereiches einer Ballungszone (wie Frankfurt) finden sich 
in einer Beamtenstadt (wie Wiesbaden und Mainz) Hochschulen und 
Leihfirmen. Zu welcher kleinen Firma man in Wiesbaden auch kommt: 
Fachlicher Inhalt, künftige Projekte und Vorhaben sind eher Füllworte. 
Jeder Personaler kennt Siemens VDO in Schwalbach oder Continental VDO. 
Die Augen leuchten. Volle Konzentration. Die Landesarbeitsagentur in 
Saarbrücken kann z.B. Auskunft geben welche der drei GmbHs in einem 
Firmenverbund die Erlaubnis zur ANÜ bekommen hat. Die GmbH schreibt dann 
Stellen aus die gar nicht weiter auffallen. Also die dritte Checkbox nun 
endlich müsste lauten:

[x] - Firmen mit ANÜ-Genehmigung ausschließen (?)

Das Fragezeichen öffnet eine Box die das Wort ANÜ erklärt.

Sowas wäre ein echter Mehrwert, weil Monster und Jobstairs keinen 
Zugriff auf die Daten haben. Der Inserent sollte auch begründen können 
warum eine Arbeit bei ihm sich trotzdem lohnt (z.B. Deine Leistungen 
sind so schlecht, dass du woanders - wie du schon gemerkt hast - es 
nicht schaffen wirst).

3) Unsere Stammesführer hatten im letzten Jahrzehnt soviel Geld dass sie 
niemals investieren brauchten. Sie herrschten einfach nur. Jetzt wird 
das Geld entwertet. Die Stammesführer brauchen wieder ihre schuppige 
Gefolgschaft. Sie haben verbreiten lassen, es gebe da eine 
Arbeitsordnung mit dem 8-Stunden-Tag. Die sehe ich auf der 
Arbeitsagentur in Mainz wo die Mittagskantine Freitags kein Mittagessen 
anbietet. Es hängt ein Zettel aus: Kaltmiete für Hartz nicht über 
400,-€. Dazu auf einer Zeile das Wort: "Merke ...".

http://harald-thome.de/fa/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Mainz_-_01.01.2017.pdf

Im Umland wie Bingen eher 401,-€ bis 430,-€.

http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Mainz-Bingen-LK-01.01.2017.pdf

Hartzer sollten in der Gesellschaft ein höheres Hartz 4 bekommen und 
auch mehr gesellschaftlich akzeptiert werden. Die Gesellschaft hat die 
Hartzer schließlich auch "produziert". Hartzer trinken Bier. 
Lebensmittelchemiker und Automatisierungstechniker erzeugen Bier. Sie 
müssten neben den viel gesuchten Zielgruppen wie Jugendliche und Frauen 
eigentlich heimlich schon die Hartzer entdeckt haben.

von JensEis (Gast)


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Hallo liebe Vorredner,

was einige hier vom Stapel lassen ist echt witzig. Da fehlt es an 
Informationen noch und nöcher. Ich bin selbst bei Ferchau angestellt und 
bin sehr zufrieden.
Klar gibt der reine Tarifvertrag der BAP nicht viel her, jedoch ist es 
so, dass es eine Zusatzvereinbarung mit der ABLE Group gibt. Dort sind 
Urlaubsgelder, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubstage, Zuschläge, usw. 
geregelt.

Gerade als Berufseinsteiger ist Ferchau eine tolle Sache, da man bei 
verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Projekten eingesetzt werden 
kann.

Meine Meinung dazu...für Kritik bin ich offen ;)

von M.N. (Gast)


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robocash schrieb:
> [...] wires Zeug [...]

Du redest wirres Zeug.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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JensEis schrieb:
> Gerade als Berufseinsteiger ist Ferchau eine tolle Sache, da man bei
> verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Projekten eingesetzt werden
> kann.

Korrekt müsste der Satz folgendermaßen lauten:
Berufseinsteiger sind für Ferchau ein tolle Sache, da man die 
Unerfahrenheit und Naivität der Berufseinsteiger ausnutzen kann.

Mit denen werden dann "Spezialisten Verträge " abgeschlossen ohne 
Tarifbindung.

Spezialisten Vertrag klingt vom Namen her erst mal gut, hat aber nur 
Nachteile für den Mitarbeiter bzw. Vorteile für Ferchau.

Das heißt die Neulinge arbeiten dann für die Wasserköpfe in der 
Niederlassung. Die Machen nix außer Rechnungen schreiben (und natürlich 
Reden halten "Wir sind die Tollsten alles super blablablub")
Im Mitarbeitergespräch hört man dann das Gegenteil, deswegen gibt es ja 
auch keine Gehaltserhöhung.

Bei Projektende wird man dann bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, 
weil
die heimatnahe Niederlassung kein Projekt hat. Für diesen "Service" 
kassieren Sie die dann Projektarbeiter überproportional ab.

Kurz und knapp:
Ferchau und all die anderen Sklavenhändler gehören verboten.
Zuhälterei ist ja auch verboten.
Ich weiß nicht warum in Deutschland hier mit zweierlei Maß gemessen 
wird.

von JensEis (Gast)


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1. Ich habe keinen Spezialistenvertrag, von daher ist das kein Argument.
2. Es gibt jährlich eine Gehaltserhöhung, die auch vertraglich 
festgehalten ist.
3. Bundesweit ist totaler Quatsch! Es kommen nur Projekte in Frage die 
sich in Niederlassungsnähe befinden.

Ich weiß nicht woher du deine Infos beziehst, aber ich bin dort 
angestellt und kann alles verneinen was du von dir gibst.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Du hast vielleicht keinen Spezialistenvertrag.
Das mag ja sein. Dann hast du gut verhandelt oder warst kein 
Berufseinsteiger. Oder vielleicht in der Niederlassung, die können sich 
ja fürstlich bedienen.

Ich kenne aber viele die einen haben und sehr, sehr unzufrieden sind 
damit.
Ich kenne auch viele die zum Wochenendpendler gezwungen wurden, da 
ansonsten mit Kündigung gedroht wurde.

von JensEis (Gast)


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Ich bin Berufseinsteiger...du weist überhaupt nicht wann und warum man 
einen Spezialistenvertrag bekommt und wie da die Konditionen sind. 
Jemanden kennen ist das eine, aber selbst die Erfahrungen zu machen was 
ganz anderes.

Zum Thema pendeln: das absolute Maximum sind bei mir 50km (und das kann 
man täglich fahren), darüber hinaus bekommt man die Fahrt sogar bezahlt!

von M.N. (Gast)


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JensEis schrieb:
> einen Spezialistenvertrag bekommt und wie da die Konditionen sind

* kein Urlaubsgeld
* kein Weihnachtsgeld
* keine Überstundenvergütung
* keine Gleitzeitregelung
* keine Reisekosten
* volle 30 Tage Urlaub erst nach einer 
Mindest-Betriebszugehörigkeits-Dauer
* keinen Betriebsrat
* kein Mindestabstand auf das Tarifgehalt oder Anpassungen bei 
Tariferhöhungen
* ...

Schon sehr "speziell"

von JensEis (Gast)


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Wem es da nicht gefällt oder unzufrieden ist kann doch jederzeit 
kündigen, oder nicht?

Weißt du denn auch was ein "Spezialist" jährlich verdient?
Weil wenn du das wüsstest, dann würde die Diskussion hier gar nicht 
statt finden.

von JensEis (Gast)


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Außerdem weiß man das ja vorher, bevor man unterschreibt. Und wenn es 
doch soooo schlecht ist, dann mach ich das nicht.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Spezialistenvertrag ist Standard bei Ferchau.
Ich habe viele Ferchau Kollegen daher weis ich das so genau.
Diskussionen bei Arbeitspausen um das Thema gab es schon sehr viele.

Wenn Du bei Ferchau glücklich bist, dann bleib da.
Ferchau freut sich sehr über jeden genügsamen und motivierten 
Mitarbeiter.

Es gibt aber andere, die sind und werden mit Ferchau garantiert nicht 
glücklich, weil:

-keine Wertschätzung
-schlechtes Gehalt
-weniger Urlaub
-keine Sicherheit
-keine planbare Zukunft
-schlechtes Image
-Arbeitnehmer 2.Klasse-
-weniger Rechte
usw. usw.

Komisch, das mir jetzt nichts Gutes einfällt.
Ok - Ferchau ist besser als Hartz4

von KönigVonDeutschland (Gast)


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M.N. schrieb:
> * kein Urlaubsgeld
> * kein Weihnachtsgeld
> * keine Überstundenvergütung
> * keine Gleitzeitregelung
> * keine Reisekosten
> * volle 30 Tage Urlaub erst nach einer
> Mindest-Betriebszugehörigkeits-Dauer
> * keinen Betriebsrat
> * kein Mindestabstand auf das Tarifgehalt oder Anpassungen bei
> Tariferhöhungen
> * ...
>
> Schon sehr "speziell"


Ich hatte doch noch einiges vergessen;-) Danke M.N.

von Ich (Gast)


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Rat der Weisen schrieb:
> Das gilt doch nur für dem Entleihbetrieb. Was der Verleiher für einen
> Tarif hat, ist da doch egal.

Es müssen sich beide Tarifpartner darauf einigen!

Bei IGZ/BAP die Leute in einem Unternehmen mit IGM verleihen ist die 
Regelung noch ungewiss.
Würde mich aber wundern, wenn die Ausnahmeregelung in 
Nahles-Scherz-Gesetz nicht zum tragen kommt.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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von JensEis (Gast)


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Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran 
interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen. So 
verdienen sie ja schließlich auch ihr Geld! Außerdem ist nicht dein 
Problem wenn du kein Projekt hast, sondern das von Ferchau...

Meine Betreuer rufen mich wöchentlich an und fragen nach wie es mir 
geht...
Zu Zeiten des Fachkräftemangels sind Standzeiten sowieso die absolute 
Seltenheit.

Aber solchen Berichten kann man ruhig vertrauen schenken ;) 
#hotelbewertungen

von JensEis (Gast)


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Komisch dass trotzdem 4 Sterne zustande kommen bei Kununu...sicherlich 
Fake-News :)

von KönigVonDeutschland (Gast)


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JensEis schrieb:
> Komisch dass trotzdem 4 Sterne zustande kommen bei Kununu...sicherlich
> Fake-News :)

Ferchau hat einen bezahlten Account und Mitarbeiter werden genötigt 
(motiviert) Bewertungen abzugeben. Das ist leider "real"

Bei Kununu kann gegen Geld auch sein Profil aufpolieren.
Glaubst Du nicht?!  Recherchiere einfach mal.

Und die Lüge "Fachkräftemangels"  kannst Du auch mal recherchieren.
Ist im Grunde nicht anderes als Lohndrückerei.

Kannst du natürlich wie Trump alles mit "Fake-News " oder wie die AFD 
mit Lügenpresse abtun.

Das würde aber kein gutes Bild von Deinem Niveau widerspiegeln.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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von JensEis (Gast)


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Wie gesagt, ich bin dort als Techniker angestellt und habe Top 
Bedingungen und bin sehr zufrieden.

Punkt!

von Michael W. (Gast)


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KönigVonDeutschland schrieb:
> Ferchau hat einen bezahlten Account und Mitarbeiter werden genötigt
> (motiviert) Bewertungen abzugeben. Das ist leider "real"

Nicht nur die. Beinahe jede Firma macht das so und "veranlassen" ihre 
Mitarbeiter, dort etwas "neutrales" zu schreiben.

JensEis schrieb:
> Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran
> interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen.
DENKFEHLER!

Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders 
(haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.

Absolut ist das so!
Absolut!
Beim F, beim B und alle wie sie heissen mögen...

von JensEis (Gast)


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Markus W. schrieb:
> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders
> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.

Und was soll das bringen?

von Nop (Gast)


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JensEis schrieb:
> Markus W. schrieb:
>> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders
>> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.
>
> Und was soll das bringen?

Daß man jemandem keinen Lohn zahlen muß, der kein Projekt hat. 
Kostenoptimierung halt. Natürlich hat man dann keine erfahrenen Leute am 
Start, wenn neue Projekte kommen, aber Frechau setzt auf billige Kräfte, 
und die sind naturgemäß sowieso die unerfahrenen.

von Rick M. (rick-nrw)


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JensEis schrieb:
> Kein Projekt= Kündigung? Das ist totaler Blödsinn! Ferchau ist ja daran
> interessiert seine Mitarbeiter in Projekten unter zu kriegen.

Nicht sofort - aber du bekommst dann bundesweit Projektangebote.
Wie Du dann in Stuttgart, falls du da nicht wohnst mit 21,50€ hinkommst, 
möchte ich sehen.

Ferchau bot zumindest zuletzt eine Übernachtungs & Kilometerpauschale 
an, das machen die meisten nicht.

Zu - kununu- da steht oft viel Blödsinn drin.

aus dem obigen Link

-Kein Projekt--> Kündigung

Stimmt so sicher nicht, es sei denn man weigert sich bundesweit 
verfügbar zu sein.

-Kein klares Eingliederungskonzept für Berufseinsteiger

Du sollst beim Kunden arbeiten - nicht eingliedern!

-Wichtige Schulungen gleich Null

CAD-Schulungen gibt es, bei Bedarf, sonst eher "Richtiges Sitzen" am 
Samstag

-Mangelnde Kommunikation zwischen Niederlassung und Mitarbeiter

Dürfte individuell sein

-Unterdurchschnittliche Bezahlung

Im Vergleich zu einer Festanstellung außerhalb der Zeitarbeit JA
Im vergleich zu anderen Leihbuden - eher Nein

von mandingo (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Zu - kununu- da steht oft viel Blödsinn drin.

Man muss die Bewertungen halt richtig Filtern. Wenn da ein 
ausführlicherer Text bei steht, ist das durchaus aufschlussreich.

Ich habe als Bewerber auch schon selber Erfahrunhen mit Ferchau gemacht 
und die dekten sich mit dem, was da stand.

von Ich (Gast)


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Wo bei man bei Ferchau (und anderen Leihbuden) oft nicht gekündigt wird, 
sondern einen Aufhebungsvertrag vorgesetzt bekommt.

von Hartz Engineering (Gast)


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Ich schrieb:
> Wo bei man bei Ferchau (und anderen Leihbuden) oft nicht gekündigt
> wird, sondern einen Aufhebungsvertrag vorgesetzt bekommt.

Wer den dann unterschreibt, ohne was Neues zu haben, ist selber blöd. Es 
sei denn, Fersau und Co. zahlen mind. brutto 3 Monate soviel weiter, 
dass das Netto dem ALG1 entspricht.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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DGB-Tarifgemeinschaft sabotiert weiterhin Gleichbezahlung von 
LeiharbeiterInnen!


Equal Pay soll durch Tarifvertrag erneut ausgehebelt werden


Die IG Metall hat im Namen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit Anfang 
März die Tarifverträge mit den Leiharbeits-Verbänden BZA (BAP) und iGZ 
fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt. Deshalb hätten ab 1. 
November 2013 LeiharbeiterInnen einen generellen Anspruch auf gleichen 
Bezahlung («Equal Pay»). Gleichzeitig jedoch kündigte die IG Metall im 
Namen der Tarifgemeinschaft an, ab sofort über einen neuen Tarifvertrag 
zu verhandeln und diesen in den nächsten Wochen zum Abschluss bringen zu 
wollen. Durch dieses Manöver wäre der Gleichbezahlungsanspruch erneut 
zum Nachteil aller Beschäftigten der Branche unterlaufen. Ein neuer 
Tarifvertrag bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen 
Regelung, also ein Lohndumping für alle LeiharbeiterInnen, unabhängig 
davon, ob sie Mitglieder einer der beteiligten DGB-Gewerkschaften sind 
oder nicht!

Das vergiftete Geschenk von SPD und GRÜNEN

 Im Zuge des erfolgreichen Generalangriffs, den vor 10 Jahren die SPD 
und die GRÜNEN durch die Hartz-Gesetze auf die Arbeitsbedingungen und 
Löhne der ArbeiterInnen in diesem Land gestartet haben, war seinerzeit 
auch die Arbeitnehmerüberlassung liberalisiert worden. Dabei wurde ein 
sog. „Equal Pay“ Grundsatz in § 10 Abs. 4 des 
Arbeitnehmerüberlassungsgestzes (ÄUG) verankert. Dieser sieht vor, dass 
LeiharbeiterInnen in gleicher Höhe entlohnt werden müssen, wie ihre 
KollegInnen in den Entleihbetrieben. Allerdings wurde ebenfalls 
gesetzlich festgeschrieben, dass diese Gleichbezahlung mit gültigen 
Tarifverträgen umgangen werden kann.

DGB-Tarifgemeinschaft: Willige Helfer mit fadenscheinigen Begründungen

 Die Druckerschwärze mit der die Gesetzesnovellierung publiziert wurde, 
war noch nicht trocken, als verschiedene DGB-Gewerkschaften, die sich in 
der „Tarifgemeinschaft Zeitarbeit“ zusammengeschlossen hatten, bereits 
mit Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche Gespräche führten, in 
denen diese Gewerkschaften die Unterlaufung des gesetzlichen 
Gleichbezahlungsanspruchs per Tarifvertrag anboten. Wenig später wurden 
dann auch solche Dumpingverträge auf dem Rücken der LeiharbeiterInnen 
abgeschlossen.

 Als Begründung für den faktischen gewerkschaftlichen Lohnraub an 
hunderttausenden von LeiharbeiterInnen führte die DGB-Tarifgemeinschaft 
seinerzeit an, dass die sog. „christlichen Gewerkschaften“, die über 
noch weniger Mitglieder unter den LeiharbeiterInnen verfügen, als die 
DGB-Gewerkschaften, Tarifverträge abgeschlossen hätten, die noch etwas 
schlechter seien, als die eigenen. Nun wurde allerdings zwischenzeitlich 
diesen sog. „christlichen Gewerkschaften“ die Taríffähigkeit rückwirkend 
aberkannt. Das einzige, was ab November 2013 zwischen den 
LeiharbeiterInnen und dem Equal Pay steht, sind die geplanten neuen 
Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften in der Branche!

 Mit der jetzt angekündigten Neuverhandlung der Tarifverträge setzt die 
DGB-Tarifgemeinschaft ihre Rolle als williger Erfüllungsgehilfe der 
Hartz-Gesetze und als Retter des gesamten Systems der Leiharbeit weiter 
fort. Betroffen davon sind nicht nur die wenigen eigenen Mitglieder, die 
diese Gewerkschaften in der Branche haben, sondern alle 
LeiharbeiterInnen. Denn diese Gefälligkeitstarife werden allgemein 
angewandt und blockieren und verhindern für alle den Zugang zur 
Gleichbezahlung!

Vier weitere verlorene Jahre für die LeiharbeiterInnen?

 Mit der Ankündigung der IG Metall, die Branchentarifverträge weiterhin 
als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu betrachten, ist davon 
auszugehen das die DGB-Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal 
Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Vier weitere verlorene Jahre 
für die LeiharbeiterInnen wären die Folge. Und das alles auf dem Altar 
einer gewerkschaftlichen Politik, deren einziges Ziel es letztlich ist, 
durch Gefälligkeit gegenüber Politik und Bossen, dominanten Einfluss auf 
einen Beschäftigungssektor zu gewinnen, in dem man mangels Mitgliedern 
kaum gewerkschaftlich Kampfkraft hat.

Quelle: http://www.leiharbeit-abschaffen.de/

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit handelt einen Tarifvertrag zum 
Schaden der LeiharbeiterInnen aus

Heute, am 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, beginnen 
in Hannover erneute Tarifverhandlungen der DGB-Tarifgemeinschaft 
Zeitarbeit mit den großen „Sklavenhändler“-Verbänden BAP und IGZ. Zu 
erwarten haben die knapp eine Million LeiharbeiterInnen in diesem Land 
davon nichts Gutes: ihr gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay, d.h. 
gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit in den Entleihbetrieben, wird durch 
die Tarifverträge systematisch unterlaufen. Sie stünden ohne 
Tarifvertrag nachweislich besser da. Wie ist das möglich, obwohl kaum 
Leiharbeiter in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind?

Eine Kampagne aus dem Umfeld von labournet.de, an der sich auch die FAU 
Hannover als Erstunterzeichnerin beteiligte, forderte nun in einem 
offenen Brief erneut, die skandalösen Tarifverträge in der Leiharbeit 
endlich ersatzlos zu kündigen. Doch bei den Verantwortlichen stieß man 
damit – wie schon während der letzten Verhandlungen im Jahr 2013 – auf 
taube Ohren. Die DGB-Gewerkschaften haben nämlich kein grundsätzliches 
Problem mit der Schlechterstellung von LeiharbeiterInnen, solange sie 
ihre Hauptklientel – die Kernbelegschaften – geschützt glauben. Dies ist 
selbstverständlich eine äußerst kurzsichtige Strategie, die die stetig 
weiter voranschreitende Erosion der Kernbelegschaften nicht aufhalten 
wird.

Nun werden an einem unbekannten Ort in Hannover Verhandlungen geführt, 
in denen die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit etwa mit der Forderung nach 
der Erhöhung der Entgelte um 70 Cent oder der Angleichung des 
Ost-West-Lohngefälles auftritt. Wie rechtfertigt der DGB – konfrontiert 
mit den Forderungen nach ersatzloser Kündigung aller Tarifverträge – 
sein Beharren auf erneuten Vertragsabschlüssen mit BAP und IGZ? Man 
befürchtet juristische Schwierigkeiten (viele individuelle Klagen auf 
Equal Pay wären notwendig!) und möchte verhindern, dass die 
Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreihen Zeit lediglich den 
Mindestlohn zahlen. Mindestlohn? Ab dem 1.1.2017 ist dieser mit 8,84 
Euro nur noch um wenige Cent niedriger als die Entgeltgruppe 1 in der 
Leiharbeit. Das macht den Kohl nicht fett, zumal viele LeiharbeiterInnen 
gar nicht in den Genuss „verleihfreier Zeit“ kommen.

Unter dem Strich geht es gerade nicht darum, für hunderttausende 
Beschäftigte in der Leiharbeit substanziell etwas zu verbessern. Dazu 
wäre ein politischer Wille nötig, diese Zustände wirklich in Frage zu 
stellen. Ja, man müsste aktiv werden und die rechtlichen Unklarheiten 
zugunsten der LeiharbeiterInnen offensiv ausfechten. Man müsste aber 
auch zugeben, dass hunderttausende Beschäftigte aufgrund von 
DGB-Tarifverträgen in den letzten Jahren sehr viel schlechter bezahlt 
wurden als ihre fest angestellten KollegInnen. Faire Löhne sind mit 
diesen Tarifverträgen nicht möglich.

Fair ist nur die Abschaffung der Leiharbeit!

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Dass im Leiharbeitsgewerbe gesetzliche Mindeststandard durch 
Tarifverträge unterboten werden, ist ein altbekanntes Problem und wird 
von der FAU seit nunmehr 9 Jahren kritisiert.
 Nun willigt die IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie in eine 
Höchstüberlassungsdauer von sage und schreibe 48 Monaten ein.

Sie unterläuft damit das neue AÜG von Arbeitsministerin Nahles, das seit 
1. April 2017 in Kraft ist und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 
Monaten vorsieht.
 Bereits dieses Gesetz ist für den Großteil der LeiharbeiterInnen schon 
eine realitätsfremde Mogelpackung, sind doch 48% von ihnen höchstens 3 
Monate im Entleihbetrieb beschäftigt, – vom „Drehtür-effekt“ ganz zu 
schweigen.
 Dieser umschreibt das Phänomen, dass LeiharbeitnehmerInnen nach 
Erreichen der Höchstüberlassungsdauer entlassen werden, um nach einer 
Pause, oft in Arbeitslosigkeit, zu ihrem alten  Arbeitsplatz 
zurückzukehren. Mit dann natürlich geringerem Tarifentgelt als vorher.
 Mit dem Einknicken der Führungsebene der IG Metall vor dem 
Arbeitgeberverband Gesamtmetall zementiert sie weiter die Spaltung der 
Beschäftigten in Kern- und Randbelegschaften.

Und genau hier liegt der Kern des Übels!
 Die IG Metall und der DGB haben massiv dazu beigetragen einer immer 
systematischeren Spaltung der Belegschaften in ganz unterschiedliche 
Beschäftigungsverhältnisse den Weg zu bereiten.
 Dazu zählen die Werkverträge, z.B. in der Automobilindustrie, es zählen 
die Leiharbeitsverhältnisse dazu, die Teilzeitarbeit und die befristeten 
Arbeitsverhältnisse, die alle mit schweigender Zustimmung der 
Gewerkschaften geduldet wurden.
 Durch diese Zersplitterung der Arbeitswelt sind größere Arbeitskämpfe 
z.B. in der für den Export wichtigen Metall- und Elektroindustrie 
zunehmend verunmöglicht worden.
 Dieser „unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung gegen 
die Leiharbeit“ (Mag Wompel) hat mit dazu beigetragen, dass sich 
Deutschland des größten Niedriglohnsektors Europas rühmen kann, – mit 
allen Konsequenzen für die Gesellschaft hier und die Krise Europas 
überhaupt.

 Dem entgegen setzen wir: Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit! Und sollte 
das Sklavenhaltergewerbe daran zugrundegehen, hat sich seine 
Überflüssigkeit endlich erwiesen.

Quelle: http://www.leiharbeit-abschaffen.de/index.php?we_objectID=79

von Skippy (Gast)


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Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.. wenn einem der AG nicht mehr 
gefaellt (und das waere mehr als nur verstaendlich bei einem 
"Bodyleaser"), kann man sich doch einfach einen anderen suchen, nein?

von Ich (Gast)


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Skippy schrieb:
> Verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht.. wenn einem der AG nicht mehr
> gefaellt (und das waere mehr als nur verstaendlich bei einem
> "Bodyleaser"), kann man sich doch einfach einen anderen suchen, nein?

Einen anderen Bodyleaser?

Schlimmer geht's immer - man hat irgendwann keinen Bock mehr sich in 
seiner Freizeit ständig weiter zu bewerben.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Leben wie Gott in Frankreich...:-)
Leiharbeiter bekommen dort 10% mehr als die Festangestellten.
Das wäre gerecht und wir hätten die ganze Diskussion nicht.

Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen 
Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren 
festangestellten Kollegen. Und damit nicht genug. Als 
Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen 
die Entleihbetriebe sogar 10 Prozent Aufschlag zahlen.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Equal Pay plus 10 Prozent


Französische Flagge



Wie in Deutschland gilt in Frankreich der Grundsatz Equal Pay / Equal 
Treatment. Der entscheidende Unterschied: Ausnahmen gibt es nicht. Ab 
dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen 
und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten 
Kollegen. Und damit nicht genug. Als Aufwandsentschädigung für die 
Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen die Entleihbetriebe sogar 10 
Prozent Aufschlag zahlen.

Keine kurzfristigen Kostensenkungen durch Leiharbeit

Für französische Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Leiharbeit also 
nur, um bei Engpässen vorrübergehend über mehr Arbeitskraft zu verfügen. 
Zur kurzfristigen Senkung von Personalkosten taugt Leiharbeit nicht. 
Derartiger „Missbrauch“ wird zusätzlich durch eine Begrenzung der 
Einsatzdauer verhindert. Grundsätzlich gilt eine maximale Verleihfrist 
von 18 Monaten. Doch auch für kürzere Auftragsverhältnisse gilt 
prinzipiell, dass Leiharbeitskräfte keine regulären Beschäftigten 
ersetzen dürfen. Entsprechend dauerte der durchschnittliche Einsatz 
eines Leiharbeitnehmers im Jahr 2007 auch nur 9,5 Tage. Zum Vergleich: 
In Deutschland dauerten vier von zehn Einsätze länger als 3 Monate.

Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung

Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine 
striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein 
Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie 
mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise 
strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in 
Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland 
waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem 
entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als 
in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen 
Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als 
Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 
Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für 
viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei 
über 37 Jahren.

Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust

Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit also zwar immer noch 
mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch 
verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, 
Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art 
„Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent über den jeweiligen Tariflohn 
abgelten.

von Zeno (Gast)


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Xander schrieb:
> Das dies keine Verbesserung werden wird das ist mir schon klar und
> deswegen interessiert mich auch allgemein die Meinung anderer über
> dieses Vorgehen von Ferchau.

Es muß nicht unbedingt eine Verschlechterung sein. Bei solchen Sachen 
kommt es erst mal auf Bestandsschutz an, also das man nicht einbüßt auch 
nicht in der Zukunft.
Weiterhin sollte man darauf achten das man z.B. beim Gehalt wieder in 
die gleiche oder bei anderem System in eine adäquate Gehaltsgruppe 
kommt. Das ist bei zukünftigen Gehaltsanpassungen wichtig. Beispiel:
-Du hast jetzt eine Gehaltsgruppe 4
-im neuen Vertrag bekommst Du Gehaltsgruppe 3 mit vollem 
Gehaltsausgleich, also keine Einbuße.
Der Hammer kommt dann hinterher, wenn es um zukünftige 
Gehaltsanpassungen - Steigerungen - geht. Du bekommst dann solange keine 
für Dich merkliche Erhöhung bis Dein Gehaltsvorsprung aufgebraucht ist. 
Für Urlaubsansprüche gilt im Prinzip das Gleiche.

von M.N. (Gast)


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KönigVonDeutschland schrieb ab im Beitrag #5121151:
[...]

Boah, hör mal auf zu Spammen!

von Hartz Engineering (Gast)


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Man kann und darf Deutschland nicht mit unseren Ländern um uns herum 
vergleichen. Der Deutsche hat eine Erbschuld, zur Wiedergutmachung ist 
er verpflichtet, an fordester Front das Kapital um uns herum zu mehren 
und glücklich zu machen.

von KönigVonDeutschland (Gast)


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M.N. schrieb:
> Boah, hör mal auf zu Spammen!


Spam ? Wieso ? Das passt genau zum Thema.
Oder sind die Texte für dich zu kompliziert ?

von Oh Gott (Gast)


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Hartz Engineering schrieb:
> an fordester Front

Mir krümmen sich die Zehennägel auf!

von Qwertz (Gast)


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Hartz Engineering schrieb:
> an fordester Front

Meinst du vielleicht an "vorderster Vront"?

von KönigVonDeutschland (Gast)


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Hier geht es nicht um Tippfehler.

von M.N. (Gast)


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Oh Gott schrieb:
> fordester Front

Ein weißer Schimmel?

von Der Rahm wird weiter abgeschöpft (Gast)


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http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/lohnsteigerungen-arbeitskraefte-werden-knapp-warum-verdienen-wir-nicht-besser_id_7505212.html


Trotz Fachkräftemangel und relativ guter Beschäftigungslage stockt der 
Gehaltsmotor in Deutschland.
Ich würde sagen, die Lenker haben die BRD spätestens seit der Agenda 
2010 perfekt unter Kontrolle. Dem Volk im Aufschwung gerade soviel 
geben, dass die meisten keinen Reallohnverlust haben und im Abschwung 
dann wieder bisschen runterkürzen und das solange, bis die meisten ein 
Einheitsgehalt- und rente auf unterstem Level haben.

von robocash (Gast)


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Zur Übernachtung steht im BAP-PDF:

"Das Zeitarbeitsunternehmen
übernimmt grundsätzlich
die Organisation der Unterbringung
und die Kosten in voller Höhe."

Aber  nur bei einer Zeit für den einfachen Weg von mehr als zwei 
Stunden. Bei 1:59h würde es bedeuten: 8 Stunden arbeiten plus ~4 Stunden 
fahren. Dann wäre ein Drittel der gesamten Zeit Wegezeit.

Was stimmt denn nun: Pauschale von 21,50€ oder volle Höhe?

von Michael W. (Gast)


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Nop schrieb:
> JensEis schrieb:
>> Markus W. schrieb:
>>> Die wollen Geld verdienen und wenn sie zum Projektende nichts anders
>>> (haben und das haben sie meistens nicht) fliegt der Mann.
>>
>> Und was soll das bringen?
>
> Daß man jemandem keinen Lohn zahlen muß, der kein Projekt hat.
+1!

Das hat jemand das Prinzip verstanden. Ich habe es nächster Nähe 
erfahren, wie ein gewisser Zeitarbeitsgeber arbeitet.

von Rick M. (rick-nrw)


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sorry BAP hat irgendein Übernachtungskonzept!

ab ab 2h Fahrzeit (einfache Entfernung) nicht richtig dolle

von As-I-Roved-Out (Gast)


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Hat schon jemand eine Tariftabelle?
Mir wären hier ein paar Zahlen und Fakten recht.

von Giovanni De Maio (Gast)


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die Tabelle:

https://www.personaldienstleister.de/presse/downloads/entgelttabellen.html

Wie kann ich herausfinden welcher Stufe gehöre ich zu?

von Troll (Gast)


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Im Zweifel immer ganz unten schauen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Giovanni De Maio schrieb:
> Wie kann ich herausfinden welcher Stufe gehöre ich zu?
>

Die Stufe ist eh für'n Arsch!

Du verdienst in der höchsten Stufe BAP knapp 44k€/a Westtarif nach 12 
Monaten!
Dann steht im Traifvertrag noch was von Kostenübernahme einer 
Unterkunft, falls man mehr als 4 Stunden (!) pro Tag pendeln muss!

Bitte um ehrliche Korrektur!!!


Als Ingenieur schaut man sich eher weiter südlich um, Schweiz!

Bewerbungen sind raus, mein Dienstleister freut sich!

Ob nun Ferchau, Brunel, Hays etc.die nächste Wahl (X) ändert da nichts 
dran!

Flexibel bleiben und Koffer gepackt halten!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ich schrieb:
> Einen anderen Bodyleaser?
>
> Schlimmer geht's immer - man hat irgendwann keinen Bock mehr sich in
> seiner Freizeit ständig weiter zu bewerben.

Eigentlich will ein Bodyleaser keine Leute von einem anderen Bodyleaser 
haben.

von Rick M. (rick-nrw)


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Cha-woma M. schrieb:
> Eigentlich will ein Bodyleaser keine Leute von einem anderen Bodyleaser
> haben.

Warum?
Die wissen doch am Besten, wie der Hase in den Leihbuden läuft!

Frustrationsresistent!

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Xander (Gast)
> Datum: 18.08.2017 08:25

> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
> zum alten IG Metall Haustarif ?

Mit Sicherheit noch weniger Kohle für noch mehr Arbeit.

Irgendwann musst du noch Geld mitbringen wenn du für Zockerbuden 
arbeitest.

von Rakete (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
>> Autor: Xander (Gast)
>> Datum: 18.08.2017 08:25
>
>> Welche Nachteile ergeben sich aus dem Tarifvertragswechsel im Vergleich
>> zum alten IG Metall Haustarif ?
>
> Mit Sicherheit noch weniger Kohle für noch mehr Arbeit.
>
> Irgendwann musst du noch Geld mitbringen wenn du für Zockerbuden
> arbeitest.

Das ist dann aber eine "Chance"

von Böser B. (evil-bear)


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Hallo Leute,

ich war auch ein betroffener FERCHAU Projektmitarbeiter und kann euch 
daher Rede und Antwort stehen. Zunächst möchte ich aber klarstellen, 
dass es mir nicht darum geht über meinen ehemaligen Arbeitgeber 
abzulästern, wie das einige Vorredner hier getan haben.

FERCHAU gab mir eine Chance, welche ich seinerzeit ergriffen und genutzt 
habe, die mir kein "normaler" Unternehmer geboten hat. Weil ich früher 
bereits schon bei anderen Zeitarbeitsfirmen gearbeitet habe, kann ich 
euch versichern, dass die bisherigen Rahmenbedinnungen welche FERCHAU 
mit ihrem Haustarifvertrag geboten hatten, eher akzeptable waren als bei 
dem Rest der Branche.


ZUR TARIFUMSTELLUNG:

1.) Laut Präambel der neuen Verträge und dem Tenor der intern 
druchgeführten Informationsveranstaltungen, will FERCHAU für 
Projektmitarbeiter einen Wertgleichen Übergang mit Bestandsschutz 
durchführen.

2.) Hierbei soll sich NIEMAND angeblich schlechter stellen können als 
zuvor.

3.) Erreicht werden soll eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von FERCHAU 
gegenüber den Mitbewerbern bei Grosskunden.

Allein in Punkt 1,2 zu 3 steckt schon ein Widerspruch in sich. Eine 
Verbesserung der Ausgangsposition des Arbeitgebers kann wohl kaum ohne 
eine Abschwächung der Leistungen für die Arbeitnehmer erreicht werden!


In diesen Wochen werden die neuen Arbeitsverträge als auch die 
Übergangsregelungen an die Mitarbeiter raus gesendet und die Mitarbeiter 
zum Einzelgespräch geladen. Die meisten der betroffenen Mitarbeiter 
werden die Bestandteile des neuen Vertrages in der Gegenüberstellung 
Ihres bestehenden Vertrages noch nicht mal analysieren können. Je nach 
persönlicher Not werden also vermutlich 9 von 10 Mitarbeitern ihn 
einfach unterschreiben ohne ihn verstanden zu haben.

Nach Überprüfung der mitwirkenden Tarifwerke und der Zusatzklauseln im 
neuen Übergangs-Arbeitsvertrag, kann ich KEINEM Mitarbeiter der Firma 
FERCHAU empfehlen diesen Vertrag so zu unterzeichnen.

Stellt sich also nun die Frage, was mit den bestehenden 
Arbeitsverhältnissen der Projektmitarbeiter geschieht, welche nicht 
bereit sind die extrem verschlechterten Vertragsbedingungen freiwillig 
anzunehmen?

Nach dem bestehenden FERCHAU Standard Arbeitsvertrag gelten die alten 
Tarifverträge statisch in der zuletzt gültigen Fassung fort, auch wenn 
die Tarifbindung entfällt, soweit sie nicht durch andere neue 
Vereinbarungen ersetzt werden?
Die jetzige neue Tarifbindung ist auch NICHT durch einen echten 
Branchenwechsel zustande gekommen (Ausschlussklausel).

Von daher steht kein doch FERCHAU Projektmitarbeiter unter akutem 
Handlungsbedarf?


P.S.:
Nicht jeder ist ja in der Situation mal eben den Arbeitgeber wechseln zu 
können.

: Bearbeitet durch User
von Gandon (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Nicht jeder ist ja in der Situation mal eben den Arbeitgeber wechseln zu
> können.

Genau das ist der Punkt. Der Arbeitgeber findet immer einen Weg dich 
loszuwerden, wenn er das denn will. Sei es mit neuen Aufgaben, oder weil 
du eine Dienstreise um paar Euro falsch abgerechnet hast, einen Link der 
nichts mit der Arbeit zutun hat vom Kollegen angeschaut hast oder dich 
bei der Zeitabrechnung vertan hast.

Verleiher schaffen es ohne neues Projekt noch leichter. Hat auch nichts 
mit dem neuen Vertrag zutun ;-)

von Claus M. (energy)


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Böser B. schrieb:
> Allein in Punkt 1,2 zu 3 steckt schon ein Widerspruch in sich. Eine
> Verbesserung der Ausgangsposition des Arbeitgebers kann wohl kaum ohne
> eine Abschwächung der Leistungen für die Arbeitnehmer erreicht werden!

Theoretisch wäre es aber auch möglich, dass zunächst nur neue 
Mitarbeiter die schlechteren Leistungen zu spüren bekommen. Wäre ja 
nichts neues, dass es immer weiter bergab geht für AN, während 
Altverträgler noch gut dastehen.

von Thomas (Gast)


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Was passiert nun genau, sollte man den Vertrag mit schlechteren 
Konditionen nicht unterschrieben ?

Ich sehe die Sache eher so dass es eine Chance ist um neu zu verhandeln.

Ich bin jetzt bei einem Großkunden eingesetzt und gut eingearbeitet.

Ferchau wird sich gut überlegen mich raus zu werfen, denn sie haben zwei 
Optionen....

1 Sie verdeinen etwas weniger mit mir
2 Sie verdienen garnichts mit mir.

denke da ist die Antwort klar

von Böser B. (evil-bear)


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Zunächst einmal hast du ja einen gültigen Arbeitsvertrag mit Firma 
Ferchau, auch wenn der zugrunde liegende Tarifvertrag gekündigt wurde.

Von daher gibt es deinerseits schon mal keinen direkten Handlungsbedarf 
denke ich?
Dann läuft der alte Tarifvertrag auch noch bis 31.12. weshalb man 
sowieso nichts überstürzen sollte.


In dem BAP Vertrag gibt es viele bösartige Fallen, auch wenn man als 
Bestandsmitarbeiter vorrübergehend bis 2019 noch die ABLE 
Zusatzleistungen bekommt.

Da wäre die Verpflichtung zu Überstunden, Wochenend- und 
Feiertagsarbeit.

Dann die Verrechnung jeglicher Zulage und Erhöhung mit der 
Überleitungszulage.

Mehrarbeit wird überhaupt erst ab 5h/Woche (15%) mit Zulagen bezahlt 
oder vieleicht auch wieder verrechnet?

Das Zeitkonto ist ab +150h nicht Insolvenzversichert, eine Minusstunden 
Begrenzung fehlt schon gleich, also gibt es keinen Stand mehr?

Nur um mal ein paar Steine im Schuh zu nennen. Aber der Hit ist, dass 
die Zusatzleistungen jederzeit auch für einzelne Personnen aberkannt 
(per Ausschluss) werden können!!!

: Bearbeitet durch User
von qwertz (Gast)


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Und was macht Ferchau, wenn man nicht unterschreibt? Kündigen können sie 
einen ja nicht einfach so.

von Giovanni De Maio (Gast)


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Entschuldigen sie mich wenn ich nicht richtig verstanden habe, aber ich 
habe eine Frage:

Wie sind die Konditionen des Arbeitnehmers schlechter geworden?

Was ich verstanden habe, ist dass gibt mehr "Flexibilität" für Kunden 
Tschüss zu sagen.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: qwertz (Gast)
> Datum: 20.10.2017 09:35

> Kündigen können sie einen ja nicht einfach so.

Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch
wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten
Arbeitsvertrag.

Da fragen die doch nichts nach.

von Rick M. (rick-nrw)


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Zocker_52 schrieb:
> Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch
> wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten
> Arbeitsvertrag.

Die müssten das schon begründen, es geht viel einfacher.

Die legen dir einen Aufhebungsvertrag vor, weil lange kein Auftrag.

Inhalt: Du bekommst umgerechnet 49,9% von deinem letzen Bruttomonatslohn 
multipliziert mit dem Anzahl der Jahre bei der Leihude
oder du fliegst fristgerecht ohne Abfindung so raus.

Weitere Alternative
Du bekommst so miese Jobangebote am Arsch der Welt, die du mit Familie 
ablehnen musst und fliegst deshalb wegen Arbeitsverweigerung fristlos 
raus.

von 1 und 1 (Gast)


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Dass Ferchau die Zügel spürbar finanziell anzieht oder will, lässt 2 
Sachen schlussfolgern:

1. Es gibt keinen Mangel an MINT oder er ist jetzt gedeckt.

2. Die Lohnkosten spielen auch im Ingenieursegment eine immer wichtigere 
und größere Rolle.

Also nix heile Welt, wie in den Medien und von Politikern vorgespielt 
wird. Leider hält sich ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft bedeckt 
und plaudert im Internet nicht aus dem Nähkästchen, wie sich die 
Arbeitsbedingungen seit 15 Jahren drastisch verschlechtert haben.
So glaubt der Nachwuchs an die heile Welt, schon fast wie DDR.

von Mr. X (Gast)


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1 und 1 schrieb:
> Dass Ferchau die Zügel spürbar finanziell anzieht oder will, lässt 2
> Sachen schlussfolgern:

Aus dem was F. will lässt sich gar nichts schlussfolgern. Aus dem 
Erfolg den F. bei diesem Ansinnen haben wird schon. Ich will zum 
Beispiel eine eigene Insel in der Karibik mit schlossartigem Anwesen...

Da mich jedesmal wenn ich wieder etwas über die Arbeitsbedingungen in DE 
lese spontane Übelkeit überkommt, kann ich nur jedem raten: Versucht 
einen gescheiten Job zu finden. Versucht aus der Leiharbeit 
rauszukommen. Arbeitsmarkt gilt für beide Seiten, heißt, wenn's in DE 
nicht klappt geht ins Ausland oder lasst euch staatlich umsorgen und 
macht einen auf Beamter (=entzieht euch dem Markt).

von 1 und 1 (Gast)


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Klar, aber Ferchau ist ja nicht blöd, kennt den Markt ja durch ständige 
Sondierungen sehr gut und hat keine Lust sich zu blamieren oder den 
Laden zu ruinieren.
Das neue reduzierte Tarifmodell muss wohl praktisch auf dem Arbeitsmarkt 
umsetzbar/durchsetzbar sein.

von Böser B. (evil-bear)


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qwertz schrieb:
> Und was macht Ferchau, wenn man nicht unterschreibt? Kündigen können sie
> einen ja nicht einfach so.


Wie ich von ehemaligen Kollegen höre, haben in unserer Niederlassung nur 
40% der Mitarbeiter den Vertrag so unterzeichnet. Es waren wohl eher die 
Perspektivlosen Mitarbeiter?

Für eine Kündigung seitens Ferchau müsste es zunächst erstmal einen 
persönlichen Grund geben. Wenn du im Projekteinsatz bist verdienst du 
Geld für die Firma. Der Wasserkopf an Niederlassungsmitarbeitern 
(intern) ist sowieso schon zu teuer verdient dem Unternehmen keinen 
Cent. Du bist derjenige welcher Geld in die Kasse bringt.
Also, wer schlachtet das Pferd auf dem er reitet?

Rechtlich dürfte das für Ferchau problematisch werden, denn du hast 
einen gültigen Arbeitsvertrag.
Wenn du also nicht am Schluss der einzigste nichtunterzeichnete 
Mitarbeiter bist, was sollen sie tun?
Zumachen?

: Bearbeitet durch User
von Marko R. (marko1975)


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Tach zusammen,

ich war früher auch mal bei dem Verein, da hat aber noch der "König 
Heinz" regiert.

Gestern hat mich der Nachbarsohn der jetzt unter "König Frank" das 
zweite Jahr bei Ferchau ist um Rat gefragt und mir seinen alten Vertrag 
gezeigt. Morgen soll er den neuen unterschreiben.

Mein Rat war:
KEINESFALLS während der "Bearbeitungsstunde" durch seinen Vorgesetzten 
den Vertrag zu unterschreiben. Sondern den neuen Vertrag UND den neuen 
Tarifvertrag mit nach Hause nehmen und in Ruhe zu prüfen. Gerne auch mit 
Anwalt.

Sein alter (und übrigens unbegrenzt gültiger) Vertrag sagt im §2b 
ungefähr aus:
- sollte es einen Wechsel der Tarifbindung geben, so gelten eben die 
Bestimmungen des neuen Tarifvertrags -

damit ist, IMHO jedem Grund für einen neuen Arbeitsvertrag der Wind aus 
den Segeln genommen, aber ich bin nur Admin (und manchmal Gott) jedoch 
nie Jurist.

Informationen zu dem neuem und vor allem dem alten Tarifvertrag im Netz 
sind schwer zu finden. Aber nach dem was ich bisher gefunden habe meine 
ich:

FERCHAU verliert bei dem neuen TarifVertrag in genau einem Punkt. Das 
ist die Regelarbeitszeit von 35 Stunden. Doch No Panic!, sie tun was 
dagegen sie geben euch neue Arbeitsverträge.

§6 des alten Arbeitsvertrages spricht von:
40 Stunden nach Manteltarifvertrag
Was wohl heißt:  40Stunden weil das so im Tarifvertrag geregelt ist.
Wenn der neue Manteltarifvertrag 35Stunden aussagt, sind diese Grundlage 
auch im alten Arbeitsvertrag.
Das bedeutet Verkürzung der Arbeitszeit auf 35Stunden bei vollem 
Gehaltsausgleich. Hurraa!!! Denn das Gehalt ist nicht an die 40Stunden 
gekoppelt.

Mit dem neuem Arbeitsvertrag sparen sie sich das dann wohl auf eure 
Kosten.


schöne Grüße an Frank F. und Heinz F.

von Böser B. (evil-bear)


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Da bist du leider falsch informiert.
Die Gehälter werden alle auf 35h Woche runter umgerechnet.
Überstunden werden aber erst ab der 40. Stunde pro Woche mit Zuschlägen 
bezahlt. :-(

Aber JA ich sehe das auch so, dass der alte Vertrag Fortbestand hat, 
wenn man keinen neuen unterzeichnet.

Ich kann NIEMAND raten diesen Vertrag so zu unterschreiben.

von Exot (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Da bist du leider falsch informiert.
> Die Gehälter werden alle auf 35h Woche runter umgerechnet.

Marko R. schrieb:
> 40 Stunden nach Manteltarifvertrag

über das Wort "nach" grübel ich auch schon. Nach Meinung meines Vaters, 
eines Deutschlehrers bedeutet es: 40 Stunden, es richtet sich aber nach 
dem MTV. Der MTV hat Vorrang. Wenn dort 35 stehen, sind diese gültig.

würde in meinem AV
40 Stunden wie im Manteltarifvertrag
stehen, wäre die Bedeutung ein tumber Vergleich der zutreffen kann oder 
aber nicht.

Werde ich mal durch einen Anwalt abklären müssen

von Böser B. (evil-bear)


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Als Bestandsmitarbeiter hast du ein einmaliges Wahlrecht ob du 35h nach 
BAP oder 40h aus Altvertrag beibehalten möchtest bei entsprechender 
Gehaltsumrechnung.

Aber es ist auch klar, dass du deine Arbeitszeit laut neuem Vertrag bei 
ANÜ an das Kundenunternehmen anpassen musst. Das beteutet das zunächst 
jede Woche z.B. 5h ins Zeitkonto laufen, wenn du 35h nimmst und der 
Kunde 40h hat.
Vorteil, du hast mehr "Freizeit/Urlaub" weil dein Zeitkonto einmal im 
Jahr einen Nulldurchgang haben muss. Anderseits kannst du dir das 
Zeitkonto auch auszahlen lassen und stehst dich am Ende des Jahres auch 
nicht schlechter als wenn du bei 40h geblieben wärst.

Das muss jeder selbst entscheiden was ihm wichiger ist, mehr Freizeit 
zur Verfügung oder eventuelle etwas mehr Geld wofür du aber auch mehr 
arbeiten musst?

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Das muss jeder selbst entscheiden was ihm wichiger ist, mehr Freizeit
> zur Verfügung oder eventuelle etwas mehr Geld wofür du aber auch mehr
> arbeiten musst?

Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!
Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal 
verbraten, nie wieder zurückholen.

von Böser B. (evil-bear)


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Früher sah ich das mal anders ....
Ich war jung und brauchte das Geld! ;-)

: Bearbeitet durch User
von Giovanni D. (lonewolf)


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Was sind die schlechteren Konditionen? Wie sind die Konditionen 
schlechter geworden?

von Gästchen (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!
> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal
> verbraten, nie wieder zurückholen.

Meine Unterschrift darunter.

von Gästchen (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
> Du wirst dich wundern was die alles können. Perschau kündigt dir auch
> wenn du eine krumme Nase hast oder Schweißfüße, oder einen unbefristeten
> Arbeitsvertra

Noch eine wichtige Sache hat man hier vergessen: der Überbleibsel aus 
den dunklen und längst vergessenen Zeiten, das Arbeitszeugnis. Als ein 
besonders "Highlight" bekommst du noch ein mieses Arbeiszeugnis. Dies 
ist ein schönes Druckmittel in der Leiharbeit.

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!
> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal
> verbraten, nie wieder zurückholen.

Unsinn. Mehr Geld ist immer mehr besser.

von Brutus (Gast)


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Für den Staat sicherlich.

von Cyblord -. (cyblord)


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Brutus schrieb:
> Für den Staat sicherlich.

Und die Erben sehen das genauso

von Gästchen (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Und die Erben sehen das genauso

Welche Erben meinst du wenn du dein Privatleben dem Geldverdienen widmen 
willst? Wenn man Privatleben hat inkl. Familie, braucht man definitiv 
Freizeit dafür. Hier gibt es keinen Mittelweg wie "ein bischen 
schwanger".

von Qwertz (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Das ist einfach, bei dieser Auswahl natürlich immer mehr Freizeit!!
> Lebenszeit zur freien Verfügung ist unbezahlbar und lässt sich, einmal
> verbraten, nie wieder zurückholen.
>
> Unsinn. Mehr Geld ist immer mehr besser.

Das kann nur ironisch gemeint sein; beim nächsten mal bitte ein Smilie 
dahinter setzen, damit es auch klar ist.

von M.N. (Gast)


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Hm, aktuell macht Ferchau wieder massiv Werbung auf Plakaten.
So einen Peak gab es etwa vor einem halben Jahr schon mal, kurz bevor 
sie dann den IGM-Vertrag gekündigt hatten. Wollten damals wohl noch viel 
Frischfleisch ins boot holen. Jetzt wo ihnen die Leute weglaufen, müssen 
sie natürlich für Nachschub sorgen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Gästchen schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Und die Erben sehen das genauso
>
> Welche Erben meinst du wenn du dein Privatleben dem Geldverdienen widmen
> willst?

Also Kinder zeugen braucht jetzt nicht so viel Zeit.

von Böser B. (evil-bear)


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Giovanni D. schrieb:
> Was sind die schlechteren Konditionen? Wie sind die Konditionen
> schlechter geworden?


Wurde bereits weiter OBEN von mir detailiert erklärt ...

Musst du diesen Beitrag halt mal von oben anfangen zu lesen, kannst ja 
die reinen Frust- und Hetzbeiträge überspringen. ;-)

von Böser B. (evil-bear)


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Gästchen schrieb:
> Noch eine wichtige Sache hat man hier vergessen: der Überbleibsel aus
> den dunklen und längst vergessenen Zeiten, das Arbeitszeugnis. Als ein
> besonders "Highlight" bekommst du noch ein mieses Arbeiszeugnis. Dies
> ist ein schönes Druckmittel in der Leiharbeit.


Ich habe ein erstklassiges Arbeitszeugnis erhalten und kann mich nicht 
beschweren. Das scheint mir eher ein persönliches Problem zu sein 
zwischen Dir und Ferchau?

Ich würde hier gerne sachlich bleiben und selbst dann gibt es noch genug 
böse Fallen in dem neuen Arbeitsvertrag über die man sich aufregen kann.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Böser Bär (evil-bear)
> Datum: 22.10.2017 13:02

> Rechtlich dürfte das für Ferchau problematisch werden, denn du hast
> einen gültigen Arbeitsvertrag.

Meinst du wirklich das interessiert die ? Wenn du rausfliegst biste weg 
!
Die scheren sich doch einen Dreck um Arbeitsverträge. Die müssen nur von 
dir eingehalten werden nicht von Perschau.

> Autor: Böser Bär (evil-bear)
> Datum: 25.10.2017 15:20

> Ich habe ein erstklassiges Arbeitszeugnis erhalten

Wer interessiert sich den für so einen Quatsch, bestenfalls noch 
Zockerbuden wie Perschau,Frunel und Europa-Engineering.

Ich habe meine Arbeitszeugnisse immer selber geschrieben, waren immer 
erstklassig, habe sie aber nie gebraucht.

von Böser B. (evil-bear)


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Ich weiß ja nicht, wie schon gesagt, wo deine extrem hohe Frustration 
gegenüber der Branche herkommt, aber dort bekommen auch Menschen nochmal 
eine Chance wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, welche der Markt schon 
aussortiert.

Zutreffend ist nur dass Unternehmen wie Ferchau natürlich ohne jedes 
Problem eine Betriebsbedingte Kündigung vornehmen können, weil sie ja 
keine eigenen Produkte herstellen. Keine Kundenaufträge bedeutet keine 
Arbeit, also Kündigungsrecht und das können die ja steuern wie sie es 
brauchen.

Um dann noch die Abfindung zu sparen, bieten sie Aufhebungsverträge an, 
weil sich das ja besser im Lebenslauf macht ...
Sollte man nicht drauf eingehen!

: Bearbeitet durch User
von Claus (Gast)


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Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen
so ganz schlau werde ich nicht.

Gibt es denn jetzt mit dem neuen
Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?

Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber
ziemlich sch..... aus.

Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht
einverstanden sind nicht zusammen und machen
eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger
und bringt sicher auch mehr.

Die Medien würde so was sicherlich auch intressieren
ich denke da an die B.. Zeitung.

von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb:
> Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen
> so ganz schlau werde ich nicht.
>
> Gibt es denn jetzt mit dem neuen
> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?


Im Moment gibt es für Bestandsmitarbeiter genau das selbe Gehalt weiter. 
Dies kann aber ab 2019 durch Kündigung bzw. Aufhebunung der 
ABLE-Zusatzleistungen bis hinunter auf den BAP Tariflohn gekürzt werden.

Z.B. höchste Stufe E9 = 20,50€/h

Zudem werden dann die Urlaubstage von 30 auf 24 reduziert.

von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb
>
> Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber
> ziemlich sch..... aus.

Ein Aufhebung sieht immer noch besser aus als eine Kündigung denke ich 
mal ...

von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb:
>
> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht
> einverstanden sind nicht zusammen und machen
> eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger
> und bringt sicher auch mehr.
>


Wogegen willst du den Klagen?

Ist doch völlig legal wenn dein Arbeitgeber dir einen neuen 
Arbeitsvertrag hinlegt mit schlechteren Leistungen und du voller 
Vorfreude gewillt bist ihn freiwillig zu unterschreiben.


Es zwingt dich ja keiner einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. 
In dem Fall gilt dein alter Vertrag weiter fort und du wirst von FERCHAU 
dann nur nicht mehr in Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden eingesetzt. Ab 
da werden sie dich nur noch mit Dienstleistungs- oder Werkverträgen an 
den Kunden bringen wollen, um dem Equal Pay zu entgehen.

Dass die Ferchau Mitarbeiter, außer in einer einzigen Niederlassung, 
allesamt keinen Arsch in der Hose haben und endlich mal einen 
Betriebsrat wählen, das ist ihr ureigenstes Problem.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Claus (Gast)
> Datum: 27.10.2017 15:49

> Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen
> so ganz schlau werde ich nicht.

Das glaube ich dir direkt.

> Gibt es denn jetzt mit dem neuen
> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?

Weniger.

> Ein Aufhebungsvertrag sieht im Lebenslauf aber
> ziemlich sch..... aus.

Ja das stimmt, immer im Lebenslauf die Wahrheit schreiben, nichts 
beschönigen verbiegen und weglassen. Dem ehrlichen gehört die Welt.

> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht
> einverstanden sind nicht zusammen und machen
> eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger
> und bringt sicher auch mehr.

Die halten alle schön die Klappe, maulen wo man es nicht hören kann und 
sind letztendlich froh bei Perschau Frondienst ableisten zu dürfen da 
sie gegen Ende des Monats regelmäßig auf dem letzten Loch pfeifen.

Außerdem gibt es bei uns keine Sammelklagen, wir sind hier nicht in den 
USA.

> Die Medien würde so was sicherlich auch intressieren
> ich denke da an die B.. Zeitung.

Meinst du die interessiert so ein Mist ?

von Böser B. (evil-bear)


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Zocker_52 schrieb:
>> Autor: Claus (Gast)
>> Datum: 27.10.2017 15:49
>
>
>> Gibt es denn jetzt mit dem neuen
>> Tarifvertrag mehr Geld oder weniger ?
>
> Weniger.
>

Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!
Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.

Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können 
zukünftig jedoch von Ferchau aufgehoben werden.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Böser Bär (evil-bear)
> Datum: 27.10.2017 16:16

>
> > Weniger.
>

> Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!

Nein !

> Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.

Bist ein Träumer.

> Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können
> zukünftig jedoch von Ferchau aufgehoben werden.

Das war immer schon so.

von Claus (Gast)


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Wer so was unterschreibt und damit
einverstanden ist der ist doch mit der Klobürste
gepudert

Kriegen die Leutchen bei Ferchau denn einen
Stundenlohn Ich dachte Ingenieure kriegen ein
Gehalt ???

Ein Aufhebungsvertrag nur dann wenn due einen
neuen Job hast, sonst hast du doch nur Nachteile

Ich hab mal Google befragt, das hier müsste aber gehen
https://de.wikipedia.org/wiki/Klagenh%C3%A4ufung

Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden
zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.

Klar, die B... Zeitung interssiert doch alles  oder die Nahles
auf Facebbok anschreiben,d ie hat das doch alles auf den
Weg gebracht .....

Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch, was ist denn eine
"Überleitungszulage"
und wenn diese Gurke aufgehoben wird, was bekommt
man dann

von Claus (Gast)


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Die Betroffenen sollten sich bei Frau Nahles beschweren, ich hab mal 
ihre Email rausgesucht  andrea.nahles@bundestag.de

Sie wollte doch alles für die Leute besser machen und dann werden die
Leute mit Tricks hinten rum gehoben.

von Böser B. (evil-bear)


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Zocker_52 schrieb:
>> Autor: Böser Bär (evil-bear)
>> Datum: 27.10.2017 16:16
>
>>
>> > Weniger.
>>
>
>> Diese Aussage ist z.Zt. absolut falsch!
>
> Nein !
>
>> Zum 1.1.2018 wird das Gehalt 1:1 übernommen.
>
> Bist ein Träumer.
>
>> Die einzelnen NEUEN Bestandteile (z.B. Überleitungszulage) können
>> zukünftig jedoch von Ferchau  aufgehoben werden.
>
> Das war immer schon so.

SORRY,
aber ab hier werde ich nicht mehr auf DEINE Beiträge reagieren. Du bist 
ein zutiefst verbitterter Mensch, dessen Hass sich gegen Alles und Jeden 
richtet, so das kein sachlicher Informationsaustausch mit dir möglich 
ist. Deine Aussagen entbehren einer greifbaren Grundlage.


===============================


Für die anderen Leser hier sei nochmal bestätigt, dass sich zur 
Umstellung am 1.1.2018 bei der Höhe des Gehaltes zunächst erst einmal 
NICHTS ändert, außer der Zusammensetzung (siehe Berechnungsblatt in der 
Anlage eueres Vertrages).
Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9 
(20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im 
Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.

A B E R !

Diese Überleitungszulage kann euch später zu jeder Zeit auch einzeln und 
persönlich genommen werden, dann habt ihr nur noch BAP. Querulanten 
können also direkt abgestraft werden (Gell Zocker52) ....

Ansonsten wird euer Gehalt die nächsten Jahre in der Kaufkraft dahin 
schmelzen, denn es wird die Überleitungszulage mit jeglicher 
zusätzlicher Leistung (z.B. Tariferhöhung) verrechnet werden!


Ich kann also immer noch NIEMANDEN raten diesen Vertrag zu 
unterschreiben. Ich persönlich habe meine Konsequenzen daraus gezogen, 
auch ohne das ich hier über Ferchau hetzen muss. Auch brauche ich hier 
andere Gesprächsteilnehnmer deshalb nicht persönlich beleidigen und 
unhaltbare und nicht plausible Aussagen von mir geben.

: Bearbeitet durch User
von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb:
> Wer so was unterschreibt und damit
> einverstanden ist der ist doch mit der Klobürste
> gepudert

Nun ja nicht jeder Mitarbeiter hat eine andere Möglichkeit und 
unterwirft sich deshalb dem Zwag.

>
> Kriegen die Leutchen bei Ferchau denn einen
> Stundenlohn Ich dachte Ingenieure kriegen ein
> Gehalt ???
>

Jeder GEHALT wird auf einen Stundenlohn umgerrechnet (z.B. wegen 
Überstunden), aber die Zahl der Monatsstunden ist fixiert (z.B. 
173,33h), egal wieviel Arbeitsstunden ein Monat tatsächlich hat. Dadurch 
hast du immer das gleiche Gehalt.


> Ein Aufhebungsvertrag nur dann wenn due einen
> neuen Job hast, sonst hast du doch nur Nachteile
>

In diesem Fall solltest DU kündigen und brauchst keinen 
Aufhebungsvertrag.

> Ich hab mal Google befragt, das hier müsste aber gehen
> https://de.wikipedia.org/wiki/Klagenh%C3%A4ufung
>
> Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden
> zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.
>

Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt. 
Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst 
im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.

> Klar, die B... Zeitung interssiert doch alles  oder die Nahles
> auf Facebbok anschreiben,d ie hat das doch alles auf den
> Weg gebracht .....
>
> Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch, was ist denn eine
> "Überleitungszulage"
> und wenn diese Gurke aufgehoben wird, was bekommt
> man dann

Diese Frage zeigt mir dass du nicht bei Firma FERCHAU angestellt bist 
Punkt eine überleitungszulage erhalten auch nur Bestandsmitarbeiter, 
ergo wirst du ab dem 1.1 2008 solch eine nicht bekommen. Ja diese 
überleitungszulage kann dir jederzeit auch genommen werden. Also sei 
schön brav. ;-)

von Interessierter (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9
> (20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im
> Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.

Du sagtest maximal als Grundgehalt. Weiß du auch, was das minimale 
Grundgehalt ist, was man bei Ferchau für einen Ingenieurleiharbeitsplatz 
erhalten kann?
Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau ausgibt?

von Ich (Gast)


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Interessierter schrieb:
> Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau ausgibt?

Verhandlungssache, auf was du dich für deine Qualifikation 
herunterhandeln lässt.

Man bekommt nie nur das Grundgehalt, sondern es werden freiwillige 
Zulagen gezahlt, allgemeine und auch projektbezogen.
Das ist bei allen Leihbuden so üblich.

Du hast dann nicht E9 20,55 sondern nur E8 oder E7 PLUS 2€/h Zulage 
(teilweise freiwillig) dann projektbezogene Zulagen bei 100km einfache 
Fahrt zur Einsatzstelle 15€/Tag, ....

Böser B. schrieb:
>> Wie soll das denn gehen, mit Werkverträgen an den Kunden
>> zu bringen, ist das nicht verboten, habe ich gerade gelesen.
>>
>
> Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt.
> Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst
> im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.

Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu 
nutzen.
Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht 
das auch nicht mal eben ausleihen.

von Böser B. (evil-bear)


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Interessierter schrieb:
> Böser B. schrieb:
> Ihr bekommt ein schmales BAP Grundgehalt basierend auf max. Stufe E9
> (20,50€/h) × 173,33h + persönlicher Überleitungszulage, womit ihr im
> Jahr die gleiche Gesamtsumme erhaltet.
>
> Du sagtest maximal als Grundgehalt. Weiß du auch, was das minimale
> Grundgehalt ist, was man bei Ferchau für einen Ingenieurleiharbeitsplatz
> erhalten kann? Und was der niedrigste Stundenlohn ist, den Ferchau
> ausgibt?

Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP 
Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.

von Böser B. (evil-bear)


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Ich schrieb:
> Interessierter schrieb:

>>

> Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
> Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu
> nutzen.
> Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht
> das auch nicht mal eben ausleihen.

Mag sein?
Ich habe auch immer mein Ferchau Laptop dabei gehaubt und mehr brauchte 
ich für meine Arbeit nicht.

von Böser B. (evil-bear)


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Ich schrieb:
> Interessierter schrieb:

>>

> Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
> Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu
> nutzen.
> Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht
> das auch nicht mal eben ausleihen.

Mag sein?
Ich habe auch immer mein Ferchau Laptop dabei gehaubt und mehr brauchte 
ich für meine Arbeit nichts.

von Interessierter (Gast)


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Böser B. schrieb:

> Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP
> Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.

Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9 
einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für 
Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Böser Bär (evil-bear)
> Datum: 28.10.2017 08:16

> SORRY,
> aber ab hier werde ich nicht mehr auf DEINE Beiträge reagieren.

Mach das !

Wieviel hat Perschau dir eigentlich für deinen Beitrag gezahlt ?

von Ich (Gast)


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Interessierter schrieb:
> Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9
> einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für
> Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.

Ja, das machen die!
Aber du bekommst ja freiwillige Zulagen, die dann daraus E9 machen.
Bei Tariferhöhungen werden die halt angepasst.

Grundgehalt E6 oder E7 erhöht sich zB: um 50cent/h, deine Zulage 
verringert sich, je nach Geschäftslage um diesen Betrag.

Das ist üblich in der Branche.

von Gandon (Gast)


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Claus schrieb:
> Warum schließen sich die Leutchen die damit nicht einverstanden sind
> nicht zusammen und machen eine Sammelklage gegen Ferchau, ist billiger
> und bringt sicher auch mehr.

Wir sind in der EU und nicht in den USA. Hier pisst man Unternehmen ans 
Bein. Schon gar nicht mit Sammelklagen.

von Kütülu (Gast)


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Interessierter schrieb:
> Böser B. schrieb:
>
>> Ja, aber nicht aus dem Kopf, muss ich erst nachschauen. Der BAP
>> Tarifvertrag steht aber glaube ich auch Online im Internet zum Download.
>
> Ne, das ist klar, es ging mir darum, ob sie auch gerne deutlich unter E9
> einstufen, vielleicht E6, weil ich habe schon von Studenlöhnen für
> Ingenieure um die 15 Euro brutto als Grundbasis gehört.

Putzfrauen je nach Leistung oder Aussehen kriegen in guten Gegenden auch 
15 Euro die Stunde.

Man sollte eine Firma gründen, die Ingenieure für Handlangerjobs 
vermittelt. Für Baustellen, Landwirtschaft, Gastronomie, im Handwerk und 
sonstwo. 15 Euro werden eh oft bezahlt, warum dann nicht zum Beispiel 16 
Euro für Ingenieure als Bauhelfer zahlen?

- Ingenieure trinken nicht auf der Arbeit
- Ingenieure machen alles mit und geben keine widerworte
- Ingenieure sind froh einen Job zu kriegen
- Ingenieure kann man gut "motivieren", nach dem Motto: "Hau richtig 
rein dann sind wir ganz lieb zu Dir"
- Win-win für alle

von Ich (Gast)


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Kütülu schrieb:
> - Ingenieure trinken nicht auf der Arbeit
> - Ingenieure machen alles mit und geben keine widerworte
> - Ingenieure sind froh einen Job zu kriegen
> - Ingenieure kann man gut "motivieren", nach dem Motto: "Hau richtig
> rein dann sind wir ganz lieb zu Dir"
> - Win-win für alle

Stimmt leider zum Teil!

Die bleiben in ihrem Ferchau&Co. Job hängen und bemühen sich nicht 
weiter daraus zu kommen.

Kenne ich von mir selbst und auch von Kollegen.

von Cyblord -. (Gast)


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Ich schrieb:
> Die bleiben in ihrem Ferchau&Co. Job hängen und bemühen sich nicht
> weiter daraus zu kommen.

Und das ist auch gut so, so sichern sie den Wirtschaftsstandort 
Deutschland mit ihrer unermüdlichen Hingabe.

von Interessierter (Gast)


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Abradolf L. schrieb:

>
> Und das ist auch gut so, so sichern sie den Wirtschaftsstandort
> Deutschland mit ihrer unermüdlichen Hingabe.

Gut, das machen die KMUs mindestens ebenso, eher den Hauptteil. Die DL 
dienen nur dazu, dass die Konzerne noch hier bleiben.

von Markus B. (Gast)


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Zitate aus http://www.aip-info.de/aktuelles-heft.php:

"Neue Branchenzuschlagstarifverträge BAP/iGZ/DGB –
"Give me ten!" – Ende gut, alles gut!"

Alles gut für die Leiharbeiter?

"Diese Änderungen waren nach der Änderung des AÜG zum 1. April 2017 
erforderlich geworden. Sie sind Grundlage für die Möglichkeit, vom 
Gleichstellungsgrundsatz bei der Vergütung auch über den neunten Monat 
einer Überlassung an einen Kunden hinaus abweichen zu können."

Die Betonung liegt auf "abweichen zu können".

"Auf die Anpassung der Tarifverträge war lange gewartet worden und viele 
Personaldienstleister waren in Anbetracht des drohenden Auslaufens der 
TV BZ nervös geworden."

Personaldienstleister waren nervös. Warum?...

"Der Verlust der Branchenzuschläge hätte bei den Zeitarbeitnehmern aber 
zu erheblicher Unruhe geführt."
Eher Unruhe für die Personaldienstleister! Leiharbeiter sind zur 
Unterschrift des Arbeitsvertrags + Dumpingtarifvertrag gezwungen. Oder 
Hartz 4 mit Strafkürzung.

"Mehr Sorgen bereitete das drohende equal pay nach neunmonatiger 
Überlassungsdauer."
Personaldienstleister bleiben einfach nur A...
Was sind das Sorgen zum Nachteil der Leiharbeiter.


"Dies konnte durch die nunmehrigen Tarifabschlüsse durch die Verbände in 
letzter Minute verhindert werden, sodass nun auch der Weg bereitet ist, 
vom equal pay nach neumonatiger Überlassungsdauer in vielen Branchen 
abweichen zu können."
In letzter Minute...
Ich hab' keinen Bock mehr.

"Damit kann man beruhigt sagen: Ende gut, alles gut!"
Dr. Guido Norman Motz,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf.

Ich wusste gar nicht, dass mehr Bildung zu so einem Weltbild führen 
kann.
Von so welchen Leuten sind Leiharbeiter abhängig. Na toll.

Fazit:
Schere zwischen Arm und Reich wird größer.
Altersarmut.
Geringere Lebenserwartung.
Keine Familienplanung.
Kaufkraftverlust.

Willkommen in D.

von No Future (Gast)


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Kapitalismus ruiniert Mensch und Umwelt nachhaltig bis zum Exitus. 
Zurücklehen und die Show mit baldiger (sozialer) Trümmerlandschaft 
genießen.
Wer noch ne natürliche Lebenserwartung deutlich über 2050 hat, hat die 
Arschkarte, denn von da an wirds richtig ungemütlich werden, ab da fällt 
das ganze Kartenhaus immer schneller in sich zusammen. Oder dann wird 
die Ernte eingefahren, die der Mensch seit Jahrzehnten fleißig sät.

von YES FUTURE (Gast)


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No Future schrieb:
> Kapitalismus ruiniert Mensch und Umwelt nachhaltig bis zum Exitus.
> Zurücklehen und die Show mit baldiger (sozialer) Trümmerlandschaft
> genießen.
> Wer noch ne natürliche Lebenserwartung deutlich über 2050 hat, hat die
> Arschkarte, denn von da an wirds richtig ungemütlich werden, ab da fällt
> das ganze Kartenhaus immer schneller in sich zusammen. Oder dann wird
> die Ernte eingefahren, die der Mensch seit Jahrzehnten fleißig sät.

Verschwörungstheorien helfen niemandem weiter.
Bildung und Arbeit schon. Und arbeiten kann man tatsächlich auch bei den 
bösen bösen Dienstleister.

von Qwertz (Gast)


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Markus B. schrieb:
> Schere zwischen Arm und Reich wird größer.

Man muss halt schauen, dass man sich auf der richtigen (reichen) Seite 
der Schere befindet, dann ist das kein so großes Problem.

Altersreichtum.
Hohe Lebenserwartung.
Familienplanung.
Kaufkraftgewinn.

Ich sehe die Zukunft in Deutschland positiv.

von Claus (Gast)


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das wurde geschrieben:
Ich persönlich wurde schon öfters in einem Dienstvertrag eingesetzt.
> Dabei hat der Kunde dir gegenüber KEINE Weisungsbefugnis und du handelst
> im eigenen Ermessen für deinen Arbeitgeber.

Das der Kunde keine Weisungsbefugnis hat richtig!
Du hast aber auch keinen Anspruch die Infrastruktur des Kunden zu
nutzen.
Werkzeuge, Messgeräte, ... dafür sorgt dann nicht der Kunde und braucht
das auch nicht mal eben ausleihen.
-------------

Da blicke ich jetzt auch wieder nicht durch :-) Wenn ihr doch bei 
Ferchau angestellt seit und ihr arbeitet im Betrieb des Kunden, warum 
wird dann ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag von Ferchau gemacht und 
nicht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ?

von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb:
> Da blicke ich jetzt auch wieder nicht durch :-) Wenn ihr doch bei
> Ferchau angestellt seit und ihr arbeitet im Betrieb des Kunden, warum
> wird dann ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag von Ferchau gemacht und
> nicht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ?


Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht 
bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein 
Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.
Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der 
Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.
Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag 
liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die 
Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge 
abzuschließen.

von No Future (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Man muss halt schauen, dass man sich auf der richtigen (reichen) Seite
> der Schere befindet, dann ist das kein so großes Problem.

Nur ist es ein Problem, die richtige Seite wählen zu dürfen/können und 
die Mengerverhältnisse pro Seite sind auch stark unterschiedlich.

Qwertz schrieb:
>
> Altersreichtum.
> Hohe Lebenserwartung.
> Familienplanung.
> Kaufkraftgewinn.
>
> Ich sehe die Zukunft in Deutschland positiv.

Im Endeffekt killt man die gewohnte Gesellschaft damit, den Staat, die 
Investitionen, alles. Man sieht es ja schon heute, selbst die Bildung im 
Tiefflug und kein Ende in Sicht. Die Auswirkungen auf das rohstofflose 
Deutschland werden aber erst in 25 Jahren voll durchgeschlagen.
Am Ende kollabiert der Staat bzw. ist nah dran, die Reichen werden dann 
das Land verlassen, weil es nix mehr bietet. Könnte ein neuer Balkan 
hier werden. Multi-Kulti und keine Kohle, geile Mischung.

von Claus (Gast)


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Es wurde geschrieben:
Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht
bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein
Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.
Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der
Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.
Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag
liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die
Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge
abzuschließen.
-------------------------------------

Bei einem Werkvertrag sind die Ferchau Leute denn dann auch im Haus des 
Kunden und sitzen zusammen mit Mitarbeitern des Kunden und wer sagt 
ihnen denn dann was sie machen müssen und wie ?

Müssen die Leute von Ferchau denn dann auch die gleiche Arbeitszeiten 
einhalten wie die Mitarbeiter bei dem Kunden und auch die gleichen 
Pausen ?

Ich verstehe das nicht

von Zocker_52 (Gast)


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>  Autor: Claus (Gast)
> Datum: 30.10.2017 11:11

> Ich verstehe das nicht

Ist nicht schlimm mein Guter !

von Böser B. (evil-bear)


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Claus schrieb:
> Es wurde geschrieben:
> Weil es Kunden gibt deren Betriebsrat Arbeitnehmerüberlassung nicht
> bewilligt. In dem Fall macht man einen Dienstvertrag, was quasi ein
> Angebot für eine zu erbringende Leistung wie ein Festpreis ist.
> Hier hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, weil es quasi wie der
> Kauf einer Ware von einem Lieferanten ist.
> Bei ANÜ liegt das Risiko für die Arbeit beim Kunden, beim Dienstvertrag
> liegt das wirtschaftliche Risiko beim Dienstleister. Von daher ist die
> Branche der Dienstleister eher daran interessiert ANÜ Verträge
> abzuschließen.
> -------------------------------------
>
> Bei einem Werkvertrag sind die Ferchau Leute denn dann auch im Haus des
> Kunden und sitzen zusammen mit Mitarbeitern des Kunden und wer sagt
> ihnen denn dann was sie machen müssen und wie ?
>
> Müssen die Leute von Ferchau denn dann auch die gleiche Arbeitszeiten
> einhalten wie die Mitarbeiter bei dem Kunden und auch die gleichen
> Pausen ?
>
> Ich verstehe das nicht

Zunächst sprach ich von einem Dienstvertrag und nicht von einem 
Werkvertrag. Zu letzterem kann ich nichts sagen, denn das hatte ich noch 
nicht.

Beim Dienstvertrag kannst du beim Kunden, in der Niederlassung als auch 
von daheim aus arbeiten. Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen 
hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.
Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit. Dein 
Account Manager macht dann einen Festpreis dafür als Angebot an den 
Kunden.
Der bestellt die Leistung oder auch nicht.

Was gibt es da nicht zu verstehen?

von Klartext (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen
> hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.
> Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit.

Also quasi ne Art schlechtbezahlter Schein-Freelancer, an dem sich 
Ferchau bereichert.
Weder Ferchau noch der Entleiher unterstützen einen fachlich, also 
One-Man-Show. Gut, dass es nur ein Dienst- und kein Werkvertrag ist, 
laut Wiki ist der Hauptunterschied, dass beim Dienstvertrag kein Erfolg 
geschuldet wird.
Horror pur gleich nach dem Jobcenter.

von Böser B. (evil-bear)


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Klartext schrieb:
> Böser B. schrieb:
>> Niemand schreibt dir vor wann du was zu machen
>> hast. Klar wenn du zum Kunden gehst dann passt du dich an.
>> Was du tun willst legst du vorher Fest und kalkulierst die Zeit.
>
> Also quasi ne Art schlechtbezahlter Schein-Freelancer, an dem sich
> Ferchau bereichert.
> Weder Ferchau noch der Entleiher unterstützen einen fachlich, also
> One-Man-Show. Gut, dass es nur ein Dienst- und kein Werkvertrag ist,
> laut Wiki ist der Hauptunterschied, dass beim Dienstvertrag kein Erfolg
> geschuldet wird.
> Horror pur gleich nach dem Jobcenter.

Also ich fand das gut!
Der Unterschied zum Freelancer ist, das ich keinerlei unternehmerisches 
Risiko habe, denn das trägt Ferchau.

Ansonsten bin ich derjenige welcher von den Unternehmen um Rat gefragt 
wird und der Hilfe leistet. Also von daher alles gut.

von Claus (Gast)


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Alles gut, jetzt muss ich aber mal
müde lächeln .....


So wie ich gelesen habe, kommt es auch beim
Dienstvertrag auf die tatsächliche Vertragsdurchführung
an, d.h. sobald die Arbeiten beim Kunden erledigt
werden, handelt es sich in der Regel um verdeckten 
Arbeitnehmerüberlassung, z.b.
Scheinwerk-bzw. Scheindienstverträge ( s. Link )
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Arbeitsrecht/Merkblatt-Fremdpersonal-Abgrenzung-Scheinwerkvertr%C3%A4ge.pdf

Einen "sogen" Werk/Dienstvertrag auf dem Papier
schön zu formulieren ist einfach, aber die tatsächliche
Durchführung sieht in der Regel doch anders aus,
schreiben einige von Euch doch selbst.

Wenn der Betriebsrat einer Arbeitnehmerüberlassung
nicht zustimmt, wird also anders "gezaubert".

Da müssen die Mitarbeiter vom Entleiher aber ganz
schön geimpft werden, damit sie den Mund halten
und dieses Konstrukt bei einer Prüfung durch die
zuständige Behörde nicht auffliegt.

von Ich (Gast)


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Claus schrieb:
> Da müssen die Mitarbeiter vom Entleiher aber ganz
> schön geimpft werden, damit sie den Mund halten
> und dieses Konstrukt bei einer Prüfung durch die
> zuständige Behörde nicht auffliegt.

Welche Behörde?
Wie oft kontrolliert die?

Bin zu lange in der in der Überlassung, bin noch nie kontrolliert 
worden.

von Klartext (Gast)


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Wäre ja auch dumm vom Staat. Hier gehts um den Standort, hier gehts um 
Profite und nicht um das Allgemeinwohl.

von Claus (Gast)


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Es prüft z.B. anhand von Hinweisen
( auch anonym ) bei der Abgrenzung von sogen.
Dienst/Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung

1) die Regionaldirektion der Bundesagentur
für Arbeit, u.z in dem Bundesland
wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.
Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf

Der Boom bzgl. "sogen. Dienst/Werkverträge" hat seit
dem 01.04.2017 sehr stark zugenommen, warum wohl ?

... und gerade aus diesem Grunde wird seit 04/17
verstärkt geprüft !

@ Böser Bär, ich träume in der Regel Nachts, natürlich
trägst Du als "Freelancer = Freiberufler" das unternehmerische
Risiko, u.z. in Deinem Fall gegenüber Deinem Auftraggeber und
das scheint ja, so wie Du schreibst Ferchau zu sein.

von Ich (Gast)


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Claus schrieb:
> Es prüft z.B. anhand von Hinweisen
> ( auch anonym ) bei der Abgrenzung von sogen.
> Dienst/Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung
>
> 1) die Regionaldirektion der Bundesagentur
> für Arbeit, u.z in dem Bundesland
> wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.
> Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
>
> 2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf
>
> Der Boom bzgl. "sogen. Dienst/Werkverträge" hat seit
> dem 01.04.2017 sehr stark zugenommen, warum wohl ?
>
> ... und gerade aus diesem Grunde wird seit 04/17
> verstärkt geprüft !

Verstärkt - aufgrund der Personaldecke des Zolls ist eine Überprüfung 
eher unwahrscheinlich.

Zwischen Weisungsrecht (AÜG) und Absprachen (Werk-Dienstvertrag) liegt 
viel Grauzone.

von claus (Gast)


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Die Personaldecke bei den Hauptzollämtern wurde genau aus diesem Grunde 
gewaltig aufgestockt. Das Leben ist nun mal bei diesen "interessanten" 
Spielchen sehr hart lach

von Klartext (Gast)


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Aber bestimmt nicht, um Ferchau und seinen scheinselbigen Ingenieuren 
bei Conti, Bosch, Zf und Co. auf die Finger zu gucken.

von Claus (Gast)


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Ihr scheint doch die Firmen zu kennen, wo Ferchau diese
"Spielchen" spielt.

Wie schon geschrieben, informiert die Behörden ( geht auch anonym),
die werden dann sofort tätig.

Der Zoll rückt dann mit 20-30 Leutchen an, da wird dann gewaltig auf die 
Finger geschaut.

1) die Regionaldirektion der Bundesagentur
> für Arbeit, u.z in dem Bundesland
> wo der "sogen. Entleiher" seinen Hauptsitz hat, z.B.
> Reginaldirektion Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
>
> 2) der Zoll, und hier z.B. das Hauptzollamt Düsseldorf

von Markus B. (Gast)


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Klartext schrieb:
> Aber bestimmt nicht, um Ferchau und seinen scheinselbigen Ingenieuren
> bei Conti, Bosch, Zf und Co. auf die Finger zu gucken.

Jeder "Leiharbeiter" kann anonym dem Zoll und der Finanzbehörde seine 
illegale Werkvertragstätigkeit mitteilen. Dann macht man es den Behörden 
nicht zu schwer bei der dünnen Personaldecke. Die Behörde muss diesem 
Hinweis folgen.
Gleichzeitig werden Entleiher und Verleiher bestraft, der Leiharbeiter 
bekommt das Gehalt nachträglich überwiesen, der Staat hat höhere 
Steuereinnahmen. Wenn der Leiharbeiter jetzt nach der Gesetzesänderung 
sich nicht Mal anonym meldet, dann ist diesen Bürger nicht mehr zu 
helfen. Und einen Überwachungsstaat bzgl. Arbeit wollen wir doch alle 
nicht...

von Claus (Gast)


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@ Markus Becker, was Du schreibst ist absolut korrekt und nur so kann 
dem Einhalt geboten werden

von Markus B. (Gast)


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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass einige Uniabsolventen den 
Begriff Werkvertrag bzw. AÜG nicht kennen. Super Noten, aber keine 
Ahnung vom Arbeitsrecht. Arbeitgeber nutzen dieses Vertrauen aus. Am 
Ende wird der Leiharbeiter, der AÜG fordert, vom unwissenden 
Uni-Leiharbeiter, der den Werkvertrag zulässt, ersetzt. Was helfen gute 
Schulnoten und Fleiß, wenn man später als Arbeitnehmer hinters Licht 
geführt wird. Statt Politik oder Religion sollte Arbeitsrecht zumindest 
in der Schule diskutiert werden. Ich behaupte, dass die meisten von uns 
nach der Schule/Ausbildung wahrscheinlich Arbeitnehmer werden. Ca. 43 
Mio.

von Claus (Gast)


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Bei einem Werk-/Dienstvertrag kommt es
nicht nur auf die wunderschöne ....
Formulierung auf dem Papier an,
wichtig ist die tatsächliche Durchführung.

Die tatsächliche Durchführung eines
"sogen." Werk-/Dienstvertrages
im Unternehmen des Kunden ( Auftragsgebers )
sieht in der Regel so aus, dass eine
komplette Integration in die Arbeitsabläufe
des Kunden ( Auftraggebers ) erfolgt
(Weisungen, Arbeitsmittel, Arbeits-Pausenzeiten,
Nutzen Toilette, Küche, Krankmeldungen, Urlaubsplanung,
Stundenzettel/Zeiterfassung usw. usw. )

Diese "sogen." Werk-/Dienstverträge werden deshalb
gezaubert, weil der Betriebsrat z.B. keine Zustimmung
zu einer Arbeitnehmerüberlassung gibt und somit
kein Mitspracherecht hat.

Es handelt sich hier um Scheinwerk/Dienstverträge,
also verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

Die unter dem Deckmantel eines Werkvertrages
verliehenen Arbeitnehmer oder Freiberufler werden,
sobald sie mit ihrer Arbeit beginnen, Arbeitnehmer des
Scheinwerkvertragsbestellers ( Kunde/Auftraggeber) und haben
Anspruch auf völlige Gleichbehandlung. Zusätzliche gibt es
noch verschiedene Bußgeldtatbestände, z.B. Gewinnabschöpfung,
das Damoklesschwert der Strafbarkeit wegen Hinterziehung
von Sozialversicherungsbeitragen, u.v.m.

Das alles ist ein ziemlich deftikes Risiko für den Auftraggeber ( Kunde 
)
als auch für den Auftragnehmer !

von Nathaniel (Gast)


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Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im 
Projekteinsatz beim Kunden.
Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?

von Cyblord -. (cyblord)


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Nathaniel schrieb:
> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im
> Projekteinsatz beim Kunden.
> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?

Nein, Ja

von Nathaniel (Gast)


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Was ist der größte Nachteil durch den neuen Vertrag?

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Nathaniel (Gast)
> Datum: 07.11.2017 13:59

> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?

Natürlich droht die Kündigung.

Oder glaubst du das du zum Abteilungsleiter befördert wirst.

von Böser B. (evil-bear)


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Nathaniel schrieb:
> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in 8der Probezeit und derzeit im
> Projekteinsatz beim Kunden.
> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?

Das ist eine Frage deren Antwort von DEINEN persönlichen Möglichkeiten 
abhängt?

Wenn du noch drei andere potentielle Arbeitgeber hast, dann kannst du 
hoch pokern und es drauf ankommen lassen.
Ansonsten hast Du in der Probezeit wohl keine Wahl.

Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche 
Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt 
habe.

: Bearbeitet durch User
von Böser B. (evil-bear)


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Nathaniel schrieb:
> Was ist der größte Nachteil durch den neuen Vertrag?

Ich habe die größten Nachteile hier bereits schon einmal aufgelistet.
Du solltest vielleicht mal weiter oben kesen, was schon geschrieben 
wurde?

von Nathaniel (Gast)


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Danke, habe ich gelesen.
2018 bleibt dann wohl alles gleich, auch Projektzulage?
2019 sehe ich mich wo anders.

von Rick M. (rick-nrw)


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Nathaniel schrieb:
> Bin Mitarbeiter bei Ferchau in der Probezeit und derzeit im
> Projekteinsatz beim Kunden.
> Soll ich dem Vertrag zustimmen und wenn nicht, droht die Kündigung?

Frag einen Anwalt!

von Stellenmangel (Gast)


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Nathaniel schrieb:

> 2019 sehe ich mich wo anders.

Jobcenter?
SCNR

von Qwertz (Gast)


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Stellenmangel schrieb:
> Nathaniel schrieb:
>
>> 2019 sehe ich mich wo anders.
>
> Jobcenter?
> SCNR

Bei so einer Steilvorlage, muss man ja verwandeln, der lag ja quasi 
direkt vor der Torlinie. ;-)
Die traurige Wahrheit ist, dass es tatsächlich so kommen könnte.

von Zocker_52 (Gast)


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> Nathaniel schrieb:

> > 2019 sehe ich mich wo anders.

Papa Hartz wartet schon !

von Nathaniel (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche
> Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt
> habe.

War das im Zuge der Vertragsänderung? Hast du deswegen gekündigt?

von Böser B. (evil-bear)


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Nathaniel schrieb:
> Böser B. schrieb:
>> Mir hatte man zum Schluss 10% Lohnerhöhung und ein paar persönliche
>> Sonderreglungen in meinem Arbeitsvertrag zugesagt, bevor ich gekündigt
>> habe.
>
> War das im Zuge der Vertragsänderung? Hast du deswegen gekündigt?

JA!
Die Verschlechterung meiner vertraglich zugesicherten Arbeitsbedingungen 
war mir zu groß. Auf die Überbrückungsleistungen bis 2019 gebe ich da 
nicht viel.
Mir hat es nicht gefallen das man mich zu einem neuen Vertrag nötigen 
wollte.

Es war schön, es war Interessant, es hat mich perönlich auch weiter 
gebracht bei FERCHAU zu arbeiten, aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem es 
gut war!

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Böser B. schrieb:
> aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem es gut war!

Glückwunsch, dass du dem Verein entflohen bist, eine gute Entscheidung 
von dir.

von Böser B. (evil-bear)


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Qwertz schrieb:
> Böser B. schrieb:
>> aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem es gut war!
>
> Glückwunsch, dass du dem Verein entflohen bist, eine gute Entscheidung
> von dir.

Dankeschön,
aber die Möglichkeit hat ja nicht jeder meiner Kollegen. Von Zeit zu 
Zeit muss mal mal eine Line ziehen und sagen bis hierher und nicht 
weiter.

Unter einem anderen Vertrag zu meinen Bedingungen würde ich auch wieder 
für FERCHAU arbeiten, aber halt nicht als ZEITARBEITER.

von Claus (Gast)


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Was beinhaltet dieser Überleitungstarifvertrag von Ferchau,
vielleicht kann ihn jemand mal einstellen und wie
sehen diese Ferchau-Übergangsregelungen aus ?
Es soll ja auch einen Übergangs-Arbeitsvertrag geben,
was steht denn dann alles drin ?

Das die Firmen nur noch auf der Basis
der BAP+IGZ Tarifverträge mit Personal-
dienstleistern arbeiten wollen, ist reine
Augenwischerei und die Negativauswirkungen
im Gegensatz zu dem bisherigen IGMetall-Tarifvertrag,
werden auf die Geldbörse der Ferchau-Mitarbeiter
umgelegt.

So etwas nennt Ferchau dann "Unternehmenskultur",
ist halt eine Frage der Definition.....

Mein Tipp: Alle die noch unsicher sind, ob sie
diesen Überleitungstarifvertrag,
die Übergangsregelungen und den Übergangs-Arbeitsvertrag
unterschreiben sollen, sollten sich mit der IGMetall
in Verbindung setzen und sich beraten lassen und abgleichen
lassen, was sie zukünftig für Einbußen haben im Gegensatz zu
dem bisherigen IGMetall Tarifvertrag.

Und dann entscheidet !

Es gibt übrigens in jeder Stadt eine IGMetall Vertretung.

von Qwertz (Gast)


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Böser B. schrieb:
> Von Zeit zu Zeit muss mal mal eine Line ziehen

Oh, das könnte man jetzt aber auch falsch verstehen. schnief durch die 
Nase ;-)

von MZ (Gast)


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Mit 23 verdiene ich bei Ferchau vom Weiten mehr wie du, kleiner Fleck.

von Cyblord -. (cyblord)


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MZ schrieb:
> Mit 23 verdiene ich bei Ferchau vom Weiten mehr wie du, kleiner Fleck.

Was wird dir denn da geweitet?

von MA in Mutterschutz (Gast)


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Hallo
Mich würde interessieren, was mit den MA passiert ist, die ihren Vertrag 
nicht unterschrieben haben?
Ich selbst weigere mich und hatte bislang ein paar Anrufe von der Able 
Rechtsabteilung. Zudem wurde mir ohne nennen von Gründen, oder 
Informationen das Urlaubageld des letzten Jahres ausgezahlt. Auf 
Nachfrage habe ich die Info erhalten:
Das ist im Unternehmen jetzt so üblich
Und
Sie müssen akzeptieren, dass wir wegen ihnen keine 2 Systeme nutzen 
können. Sie müssen das neue Gehalt akzeptieren.   :D

(Ich bin aktuell auf Grund von Schwangerschaft nicht kündbar)

Mir ist sonst kein MA bekannt, der ebenfalls bis jetzt nicht 
unterschrieben hat. Bin neugierig, was sie mit mir machen, wenn ich 
keinen Kündigungsschutz mehr habe.

Angeblich bin ich mit dem alten Vertrag nicht mehr in der AÜ einsetzbar? 
Weiß jemand warum das so sein soll?

Vg

von Gästchen (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Also Kinder zeugen braucht jetzt nicht so viel Zeit.

Ja natürlich, wenn du dein Leben der Arbeit widmest, kannst du Kinder 
einfach irgendwo "nebenbei zeugen", ganz klar. Wenn du dich schon der 
Troll-Logik bedienst, dann sei nicht immer so angepisst, wenn man deine 
Beiträge nicht wirklich ernst nimmt.

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