Ich habe 2 qualitativ gute Akku-Scheinwerfer, für die ich in dem Zustand keine Verwendung habe, die ich schlecht verscherbeln kann (weil technisch veraltet), die ich zum Wegwerfen aber zu schade finde. Daher habe ich mich gefragt, ob es eine praktikabel-ökonomische Bastellösung zum Anschließen an den Nabendynamo gibt. Vorweg: Meine Kenntnisse in Elektrik/Elektronik sind marginal.
Schön wäre es, wenn ich beide Scheinwerfer parallel betreiben könnte - muss aber nicht sein. Das Rücklicht soll weiterhin mit Wechselstrom gefüttert werden. Die Scheinwerfer haben den Strom ursprünglich von einem externen Akkupack bekommen, welches ich längst entsorgt habe.
Der Hersteller hat meine Anfrage bezüglich des Überspannungsschutz wie folgt beantwortet:
Rücklichter haben generell nur einen kurzfristigen Überspannungsschutz. Daher dürfen diese z.B. nicht solo an einem Dynamo angeschlossen werden.
Die Rücklichtabgänge geben ja nur begrenzt 0,6 Watt vom Scheinwerfer weiter.
Der früher produzierte IXON IQ-Speed kann bis maximal 10 Volt bestromt werden, ohne Schaden zu nehmen.
Was benötige ich alles an Komponenten? Gleichrichter? Überlast-/Kurzschluss-/Übertemperaturschutz? Transformator? Irgendetwas anderes? Wie sähe ein Schaltplan aus?
Ich habe 2 qualitativ gute Akku-Scheinwerfer, für die ich in dem Zustand
keine Verwendung habe
Definiere "Akku-Scheinwerfer". Welche Spannungslage? Welche Leistung?
Schön wäre es, wenn ich beide Scheinwerfer parallel betreiben könnte -
muss aber nicht sein. Das Rücklicht soll weiterhin mit Wechselstrom
gefüttert werden.
Das ist Unsinn. Das Gesamtkunstwerk zählt. Wechselspannung kann man einfachst in (pulsierende) Gleichspannung wandeln. Weiß leuchtende LED brauchen einzeln nur ca. 3V Gleichspannung. Die kann man problemlos aus den 6V, die ein Nabendynamo nominal liefert, gewinnen. Praktisch macht man sich eher zunutze, daß ein Dynamo abseits der Nennbelastung durchaus höhere Spannung liefert. Sofern er nicht durch parallel geschaltete Begrenzer(Z-)dioden daran gehindert wird.
Aber deine Einschränkung:
Vorweg: Meine Kenntnisse in Elektrik/Elektronik sind marginal.
setzt ein absolutes Limit. Entweder du ziehst dich auf "ich bin Klein-Doofie mit Plüschohren" zurück. Dann kannst du die Akku-Scheinwerfer nur verkaufen oder verklappen. Oder du läßt dich darauf ein, etwas Neues zu lernen, dann kannst du sie evtl. verwenden. Deine Entscheidung.
in der ct 23/2007 war so ein Bausatz.
Wenn ich das richtig gelesen habe, suchst Du so ein Ding.
Den Schaltplan findet man noch im Netz und die Schaltung ist recht gut beschrieben, sodass sich Ausgangsspannungen an die eigenen Bedürfnisse ggf. anpassen lassen.
Das Ding ist in der beschriebenen Dimensionierung für 5V Ausgangsspannung eingestellt.
der Bausatz ist eine Reihenschaltung von Step-Up auf 5V mittels Max1771, gefolgt von einer IC-basierten Ladeschaltung mit Max DS2715 für 4 NiMH in Reihe.
Der Selbstbeschreibung nach wird der Frager diese nicht für seine Zwecke adaptieren können.
Ohne nähere Angaben zu den Akkuscheinwerfern (wie schon oben angefragt) ist keine wirkliche Hilfe möglich.
Da das Leuchtmittel bis zum heutigen Tage unbekannt ist, würde ich der Einfachheit halber einfach nur einen Vollbrückengleichrichter hinterm Dynamo schalten und fertig!
Denn mit pulsierender Gleichspannung lassen sich sowohl Glühlampen, Halogenlampen, als auch LEDs mit Vorwiderstand betreiben. Da würde ich kein großes Federlesen mehr draus machen!
Der hat einiges an Elektronik in sich: 2 Beleuchtungsstufen High/Low, merkt sich den letzten Betriebszustand, "erschnüffelt", ob der Akku schwächelt und schaltet ggf. auf Low. ==> Unstete Versorgung aus einem Dynamo könnte ihn schon durcheinander bringen. Der alte c't-Bausatz wäre wohl geeignet.
Ich würde gar nicht mit dem Dynamo herummurksen, sondern eine Alternative für das Akkupack suchen: Ausprobieren, ob er klaglos 5 V akzeptiert und damit beide Beleuchtungsstufen zur Verfügung stehen.
In dem Fall braucht es nur ein Kabel USB-auf-original-Hohlstecker und eine einfache 1-Zellen-USB-Powerbank (denke an diese Teile mit 2000 mAh, 1 A), die evtl. noch im Haushalt herumliegt. Powerbank ans Fahrrad kletten, ggf. eine zum Wechseln in der Hinterhand haben.
Auf machen, reingucken, wie wird der externe Akku darin wie verschaltet.
Es gibt nämlich - für dich wohl überraschenderweise - unterschiedlich konstruierte Akkuscheinwerfer.
Da der Akku extern war, ist wohl keine Ladeschaltung drin.
Du willst wohl auch kein Akkulicht mehr.
Eventuell ist im Scheinwerfer bloss eine LED und ein Vorwiderstand drin, oder auch eine ganze Elektronik. Das sollte man halt wissen bevor man bastelt.
Dann die Frage: Hat der Dynamo das Fahrradchassis als Masse und benötigt die Lampe das Fahrradchassis als Masse. Es kann mühsam sein, beide Massen von einander zu isolieren, aber die Akkulampe wird schon isoliert sein.
Wenn alle Fragen gut beantwortet werden können, kann ein Brückengleichrichter und 1 Z-Diode als Schaltung reichen.
Aber ohne Kenntnis von Aufbau der Teile ist keine allgemeingültige Antwort möglich.
Bei einer Stromaufnahme von 410 mA dürfte jetzt auch jedem klar sein,
dass niemals eine Spannung von 60 Volt am belasteten Dynamo entstehen
kann!
Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass der Dynamo Spannungs und leistungsbegrenzt ist.
Da kann ich dich korrigieren:
"Im die Fahrradbeleuchtung behandelnden § 67 der StVZO ist zu den Anforderungen lediglich vermerkt, dass die Nennspannung der Energiequelle mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen verträglich sein muss."
Dann bitte den Link auf DEINE Neuere ...
... und die Verfügung, dass alle Dynamos die einer folgenden TA nicht
entsprechen mit Nachweispflicht vernichtet werden müssen.
Dann bitte den Link auf DEINE Neuere ...
... und die Verfügung, dass alle Dynamos die einer folgenden TA nicht
entsprechen mit Nachweispflicht vernichtet werden müssen.
Schön, das du offenbarst keine Ahnung davon zu haben.
Aber, leider leider, nicht mal die Forderung steht in der StVZO:
Nein, nicht mehr, aber früher, und man bleibt ja gerne kompatibel.
Einige Radfahrer haben mal gehört, dass es unverbindliche Empfehlungen namens StVO und StVZO geben soll. Wenn die überhaupt mal Licht haben, dann mag die in Ausnahmefällen auch mal regelkonform sein.
Aber, wie immer, gehen wir vom Topic weg - Ziel des Threads ist die Elektrotechnik.