Hallo Leute,
ich suche für die Wasserinstallation in der Wohnung ein Ventil, welches
zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt. Über einen irgendwie gearteten
Hebel möchte zwischen den beiden Zuführungen wählen können. Eine
Ausposition soll aber ebenfalls vorhanden sein. Die beiden Zuführungen
sollen immer voneinander getrennt sein.
EIN1:
E1--->A
E2->|
AUS:
E1->| |<-A
E2->|
EIN2:
E1->|
E2--->A
Gibt es sowas? Wie heissen solche Ventile? Nach welchen Stichworten kann
ich suchen?
Vielen Dank Leute
Wozu soll das sein? Bei Trinkwasser sollte das Teil ein DVGW-Zeichen
haben. Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und
Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
Matthias L. schrieb:> Hallo Leute,>> ich suche für die Wasserinstallation
Welches Wasser?
Trinkwasser, Regen- und Rohwasser, Grauwasser, Schwarzwasser
Heiz- oder Kühlkreis?
Temperatur? Druck?
> in der Wohnung ein Ventil, welches
Welches Material?
Welche Dimension?
Welcher kvs Wert?
> zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt.
Mehrwege Ventil.
> Die beiden Zuführungen> sollen immer voneinander getrennt sein.
Welcher Grad der Trennung ist gefordert?
Nein, Ein 2-Wege Ventil ist nicht ausreichend um Roh- oder
Regenwasserinstallationen mit Trinkwasserinstallationen zusammenzubauen.
Hier bedarf es zwingend einem freiem Zulauf.
Warum ist Cholera in Deutschland so wenig verbreitet?
> Gibt es sowas?
JA - in vielen verschiedenen Materialien, Dimensionen.
> Wie heissen solche Ventile?
Mehrwegeventil - aber bitte erst obiges beantworten.
> Nach welchen Stichworten kann ich suchen?
lokale Suche nach "HSLK Fachbetrieb".
Georg A. schrieb:> Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und> Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
Auch nicht, wenn man zwei getrennte Einläüfe in den Kasten hat?
Dann bräuchte man allerdings auch keinen Dreiwegehahn.
>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
So war eigentlich der Plan.
Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
Matthias L. schrieb:> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
Mir war da was von freiem Auslauf mit Mindestabstand zum Dreckwasser,
d.h. das Trinkwasser muss frei "in der Luft" in den Spülkasten
plätschern.
Frag für die Details einen Sanitärfachmann, der dann auch dafür die
Verantwortung übernehmen muss. Wenn durch einen Rückfluss von
Dreckwasser das Trinkwassernetz verunreinigt wird, ist die K*cke am
Dampfen...
Matthias L. schrieb:>>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und>>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.>> So war eigentlich der Plan.>> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
"Traumhaft" welche Gegenargumente angeführt werden, wenn jemand etwas
realisieren können will.
Wen interessiert denn dabei, ob etwas erlaubt ist???
Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!
Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man
jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen
dürfe???
Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst,
geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise
unterschiedliches Wasser zuführen zu können.
Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem
Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest
einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort
durchfließen zu können.
Ich würde das mit einem stinknormalen Hosenstück o.ä. sowie zwei
stinknormalen MV für Wasser machen.
Bestimmungsort - Hosenstück < 2 MV < zwei unterschiedliche
Wasser-Zufuhren.
Damit kannst Du wahlweise ein MV für die gewünschte Wasserzufuhr ein-
oder ausschalten.
Oder das andere.
Grüße
L. H. schrieb:> Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!> Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man> jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen> dürfe???
Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach
Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise
hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach
nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen.
> Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst,> geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise> unterschiedliches Wasser zuführen zu können.
Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise
begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten
ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig
bis kriminell andere gefährdest.
> Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem> Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest> einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort> durchfließen zu können.
Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach
Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen
und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft...
Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und
Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung:
https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.phphttp://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWellnessprodukten.pdfhttps://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf
Georg A. schrieb:> L. H. schrieb:>> Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!>> Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man>> jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen>> dürfe???>> Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach> Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise> hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach> nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen.
Du bist ja schon gut:
In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die
Kanalisation abgeleitet.
Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser
einzuleiten??
Link dazu???
Berechnet werden die Abwasser-Gebühren nach dem
Leitungswasser-Verbrauch!!
Ggf. noch mit Aufschlag für "versiegelte" Freiflächen in Anwesen.
Georg A. schrieb:>> Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst,>> geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise>> unterschiedliches Wasser zuführen zu können.>> Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise> begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten> ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig> bis kriminell andere gefährdest.
Könntest Du bitte mal näher erklären, inwiefern andere gefährdet werden
könnten??
Georg A. schrieb:>> Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem>> Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest>> einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort>> durchfließen zu können.>> Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach> Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen> und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft...
Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.
Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt
werden können.
Kennst Du überhaupt die Funktionen von MV??
Georg A. schrieb:> Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und> Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung:
...Links
Zur Vermeidung solcher Effekte müsstest Du zunächst mal erklären können,
wie Du Dir das eigentlich vorstellst, daß ein geschlossenes MV gegen den
Leitungsdruck von Trinkwasser (von der anderen Seite her) geöffnet
werden könnte.
Grüße
Liest du überhaupt die Links, die ich gepostet habe? Es geht da nicht um
die Möglichkeit, dass sowas passiert, wenn alles funktioniert. Es muss
technisch ausgechlossen werden, dass bei Fehlbedienung (beide MV auf),
Defekten (undicht) oder Druckverlusten (KEIN Wasserdruck durch
Stromausfall, Rohrleitungsbruch, Wartungsarbeiten, ...) sowas vorkommt.
L. H. schrieb:> Du bist ja schon gut:> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die> Kanalisation abgeleitet.> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser> einzuleiten??> Link dazu???
Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen
Vorschrift.
Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders
"entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren
entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht
haben.
Ach ja: deine Fragezeichen prellt. Könnte zu einem "plonk" führen.
L. H. schrieb:> Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.> Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt> werden können.
Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B.
Rohrbruch unter der Straße?
L. H. schrieb:> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die> Kanalisation abgeleitet.> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser> einzuleiten??
Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.
Harald W. schrieb:> L. H. schrieb:>>> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die>> Kanalisation abgeleitet.>> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser>> einzuleiten??>> Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.
Halbe Wahrheiten sind falsche Wahrheiten...
Die Einleitung von Regenwasser in das Abwassernetz kann erwünscht,
toleriert oder verboten sein. Die lokale Abwassersatzung wird je nach
vorliegenden Bedingungen immer unterschiedlich ausfallen. Manch ein
Klärwerk ist dankbar über zusätzliches Wasser, wenn die Grünen ringsum
zum Wasser sparen aufrufen.
In anderen Gebieten ersäuft die biologische Klärenlage von den
Regenwassermengen wegen versiegelter Flächen. Woanders ist es wieder
ausgewogen...
Matthias S. schrieb:>> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die>> Kanalisation abgeleitet.>> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser>> einzuleiten??>> Link dazu???>> Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen> Vorschrift.> Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders> "entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren> entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht> haben.
Gut - ist ein Argument, wenngleich mir bisher getrennte Kanalisationen
noch nicht unterkamen.
Wenn dem so sein sollte, muß man sich halt vorher kundig machen, was
zulässig machbar ist oder nicht.
Matthias S. schrieb:> L. H. schrieb:>> Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.>> Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt>> werden können.>> Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B.> Rohrbruch unter der Straße?
Auch den von Dir gen. Fehlerfall kann man technisch z.B. so
"erschlagen", daß für diesen Fall beide MV geschlossen sind.
Und bevor nun noch jemand mit evtl. Netzausfall daherkommt, kann man
auch den "erschlagen".
Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man
"Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.
Harald W. schrieb:> Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.
Ja, so kenne ich das auch (nur).
Der TE wird wohl nun klären, was er tun kann/darf.
Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen
kann?
Grüße
L. H. schrieb:> Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man> "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.
Ähm, nein.
Denn die Sicherheitsanforderungen werden dir vorgeschrieben, und das mit
gutem Recht. Die hat man also nicht selbst zu setzen.
Und bei Trinkwasser hört bei den Behörden der Spaß auch tatsächlich auf.
Die Sicherheitsanforderungen kann man aber auch von vornherein so hoch
selbst ansetzen, daß einem niemand "an's Bein pinkeln" kann.
Dazu diskutieren wir hier doch letztendlich:
Alle Eventualitäten so "erschlagen" zu können, daß es insgesamt taugt.
Nach menschlichem Ermessen.
Regional mögen ja Lösungen unterschiedlich gelagert sein (müssen).
Ändert aber auch nichts daran, daß sie (rein technisch) immer möglich
sind.
Grüße
L. H. schrieb:> Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man> "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.
Da im Fehlerfall plötzlich Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen
plötzlich ins Krankenhaus müssen, sind da m.E. die "Sicherheits-
Anforderungen" schon etwas höher anzusetzen. In einem Fernsehfilm
wurde ein solches Szenario mal recht plastisch dargestellt. Da
ging es um Tausende von Besuchern in einem Footballstadion.
> Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen> kann?
Nun, bei einer Klospülung sollte das mit zwei Einläufen und zwei
Schwimmerventilen oberhalb des Wasserspiegels schon funktionieren.
Alternativ könnte ich mir einen grösseren Wassertank im Dachgeschoss
für das graue Brauchwasser vorstellen, der zwei Einläufe mit
Ventilen hat. Es ist dann nur sicherzustellen, das der Trinkwasser-
Einlauf auch im Fehlerfall immer oberhalb des Wasserspiegels liegt.
Hoi Leute,
vielen Dank bisher für die Infos. DIe Links
>https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.php>http://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWelln...>https://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf
werde ich mir die Tage mal genau durchlesen.
Bisher habe ich aber schonmal entschieden, dieses oben gefragte Ventil
nicht zu nutzen. Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei
Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem
Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit
könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern
muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir
die Links mal ausführlich ansehen.
Matthias L. schrieb:> Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei> Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem> Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit> könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern> muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir> die Links mal ausführlich ansehen.
Auch nicht so toll. Du hast damit immer noch eine Leitung, in der das
unsaubere Wasser drinsteht und sich Zeug an der Wandung ablagern kann.
Wenn du das umsteckst, steht das Trinkwasser da drin und wird
"kontaminiert".
Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe (jeweils
absperrbar) etwas, was in der Hinsicht unkritisch wäre. Ein WC-Einlauf
selbst muss nämlich schon alle diese Sicherheitsanforderungen erfüllen
;) Es gibt Ersatzeinlaufgarnituren mit Minischwimmern, die auch an der
Schmalseite des Spülkastens nebeneinander passen müssten.
>Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe
Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden
Öffnungen verlangen, oder?
Hi Matthias, alter Bastler!
Mein Nachbar hat sich sowas hier im Neubau aus ideologischen Gründen
einbauen lassen, incl. 6m3 Zisterne für das Regenwasser.
Aber der sagt selbst, dass sich der Aufwand erst amortisiert wenn er
schon längst unter der Erde ist.
Sein halbes Haus besteht ja aus Rohren ;)
Wenn's nur ein Spülkasten ist, hält es sich ja in Grenzen. Mein Nachbar
hat beide WCs, Waschmaschine, (Spülmaschine glaube auch) ...
angeschlossen und hat recht viel Aufwand gehabt. Vom Eingraben der
Zisterne ganz zu schweigen.
Die Waschmaschine will ich nicht mit Regenwasser betreiben. Dort wäre
bzgl. Sparmassnahmen eher eine Vorwärmung per Solar zu überlegen. Aber
ich glaube, da gibt es grossere Sparmöglichkeiten.
Somit geht es eigentlich nur eine Spülkasten, später um einen zweiten.
Das Eingraben ist nicht das Problem. Das wird irgendwann sowieso
gemacht. ZZ steht der Behälter einfach so rum.
Matthias L. schrieb:>>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und>>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.>>> So war eigentlich der Plan.>> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
EN 1717
kommt darauf an wie verunreinigt das andere Wasser ist.
Bei Regenwasser 20 mm Luftspalt freier Zulauf.
bei weniger verunreinigtem Wasser Kontraventil und Vakuumventil.
Matthias L. schrieb:> Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden> Öffnungen verlangen, oder?
In vielen Spülkästen ist Platz genug für ein zweites Schwimmerventil
auf der gegenüberliegenden Seite. Dann braucht man je nach Bedarf nur
den einen oder anderen Hahn direkt davor zuzudrehen. Selbst wenn beide
Ventile offen sind, kann nichts passieren.