Hallo Leute, ich suche für die Wasserinstallation in der Wohnung ein Ventil, welches zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt. Über einen irgendwie gearteten Hebel möchte zwischen den beiden Zuführungen wählen können. Eine Ausposition soll aber ebenfalls vorhanden sein. Die beiden Zuführungen sollen immer voneinander getrennt sein. EIN1: E1--->A E2->| AUS: E1->| |<-A E2->| EIN2: E1->| E2--->A Gibt es sowas? Wie heissen solche Ventile? Nach welchen Stichworten kann ich suchen? Vielen Dank Leute
Das müsste mit einem 3/3-Wegeventil funktionieren (3 Anschlüsse, 3 Schaltstellungen) Sowas derartiges (vom Schaltsymbol her) https://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.argo-hytos.com%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fcategories%2F3_3_Hydraulic_operated_valves.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.argo-hytos.com%2Fde%2Fprodukte%2Fventile%2Fwegeventile.html&docid=qWlxdVFcxO5MrM&tbnid=oQPTIif99OagOM%3A&vet=10ahUKEwjIhvfR9sbZAhXKCMAKHeJeBSAQMwg9KAAwAA..i&w=395&h=294&bih=708&biw=1525&q=3%2F3%20wegeventil&ved=0ahUKEwjIhvfR9sbZAhXKCMAKHeJeBSAQMwg9KAAwAA&iact=mrc&uact=8
https://shop.hansa-flex.com/de/kugelh%C3%A4hne/kugelh%C3%A4hne%20(niederdruck)/3-wege%20(l-bohrung)/3BKRNDL Wenn man die Nasen am Hebel entfernt hat man auch eine "AUS" Stellung.
Zweiwegeventil So war/ist jeder Benzinhahn an Trabbi/MZ/Simme gebaut.
Wozu soll das sein? Bei Trinkwasser sollte das Teil ein DVGW-Zeichen haben. Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
Matthias L. schrieb: > Hallo Leute, > > ich suche für die Wasserinstallation Welches Wasser? Trinkwasser, Regen- und Rohwasser, Grauwasser, Schwarzwasser Heiz- oder Kühlkreis? Temperatur? Druck? > in der Wohnung ein Ventil, welches Welches Material? Welche Dimension? Welcher kvs Wert? > zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt. Mehrwege Ventil. > Die beiden Zuführungen > sollen immer voneinander getrennt sein. Welcher Grad der Trennung ist gefordert? Nein, Ein 2-Wege Ventil ist nicht ausreichend um Roh- oder Regenwasserinstallationen mit Trinkwasserinstallationen zusammenzubauen. Hier bedarf es zwingend einem freiem Zulauf. Warum ist Cholera in Deutschland so wenig verbreitet? > Gibt es sowas? JA - in vielen verschiedenen Materialien, Dimensionen. > Wie heissen solche Ventile? Mehrwegeventil - aber bitte erst obiges beantworten. > Nach welchen Stichworten kann ich suchen? lokale Suche nach "HSLK Fachbetrieb".
Georg A. schrieb: > Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und > Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt. Auch nicht, wenn man zwei getrennte Einläüfe in den Kasten hat? Dann bräuchte man allerdings auch keinen Dreiwegehahn.
Leute, Leute.... Es war eine ordentlich gestellte Frage. Da dürfte man auch eine ordentliche Antwort erwarten.
>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und >Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt. So war eigentlich der Plan. Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
Matthias L. schrieb: > Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre? Mir war da was von freiem Auslauf mit Mindestabstand zum Dreckwasser, d.h. das Trinkwasser muss frei "in der Luft" in den Spülkasten plätschern. Frag für die Details einen Sanitärfachmann, der dann auch dafür die Verantwortung übernehmen muss. Wenn durch einen Rückfluss von Dreckwasser das Trinkwassernetz verunreinigt wird, ist die K*cke am Dampfen...
Matthias L. schrieb: > Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre? https://de.wikipedia.org/wiki/KFR-Ventil
>https://de.wikipedia.org/wiki/KFR-Ventil
Klingt so, als ob so ein Ventil generell eingebaut sein muss?
Matthias L. schrieb: >>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und >>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt. > > So war eigentlich der Plan. > > Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre? "Traumhaft" welche Gegenargumente angeführt werden, wenn jemand etwas realisieren können will. Wen interessiert denn dabei, ob etwas erlaubt ist??? Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist! Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen dürfe??? Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst, geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise unterschiedliches Wasser zuführen zu können. Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort durchfließen zu können. Ich würde das mit einem stinknormalen Hosenstück o.ä. sowie zwei stinknormalen MV für Wasser machen. Bestimmungsort - Hosenstück < 2 MV < zwei unterschiedliche Wasser-Zufuhren. Damit kannst Du wahlweise ein MV für die gewünschte Wasserzufuhr ein- oder ausschalten. Oder das andere. Grüße
L. H. schrieb: > Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist! > Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man > jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen > dürfe??? Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen. > Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst, > geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise > unterschiedliches Wasser zuführen zu können. Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig bis kriminell andere gefährdest. > Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem > Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest > einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort > durchfließen zu können. Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft... Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung: https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.php http://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWellnessprodukten.pdf https://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf
Georg A. schrieb: > L. H. schrieb: >> Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist! >> Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man >> jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen >> dürfe??? > > Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach > Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise > hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach > nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen. Du bist ja schon gut: In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die Kanalisation abgeleitet. Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser einzuleiten?? Link dazu??? Berechnet werden die Abwasser-Gebühren nach dem Leitungswasser-Verbrauch!! Ggf. noch mit Aufschlag für "versiegelte" Freiflächen in Anwesen. Georg A. schrieb: >> Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst, >> geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise >> unterschiedliches Wasser zuführen zu können. > > Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise > begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten > ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig > bis kriminell andere gefährdest. Könntest Du bitte mal näher erklären, inwiefern andere gefährdet werden könnten?? Georg A. schrieb: >> Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem >> Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest >> einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort >> durchfließen zu können. > > Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach > Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen > und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft... Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz. Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt werden können. Kennst Du überhaupt die Funktionen von MV?? Georg A. schrieb: > Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und > Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung: ...Links Zur Vermeidung solcher Effekte müsstest Du zunächst mal erklären können, wie Du Dir das eigentlich vorstellst, daß ein geschlossenes MV gegen den Leitungsdruck von Trinkwasser (von der anderen Seite her) geöffnet werden könnte. Grüße
Liest du überhaupt die Links, die ich gepostet habe? Es geht da nicht um die Möglichkeit, dass sowas passiert, wenn alles funktioniert. Es muss technisch ausgechlossen werden, dass bei Fehlbedienung (beide MV auf), Defekten (undicht) oder Druckverlusten (KEIN Wasserdruck durch Stromausfall, Rohrleitungsbruch, Wartungsarbeiten, ...) sowas vorkommt.
L. H. schrieb: > Du bist ja schon gut: > In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die > Kanalisation abgeleitet. > Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser > einzuleiten?? > Link dazu??? Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen Vorschrift. Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders "entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht haben. Ach ja: deine Fragezeichen prellt. Könnte zu einem "plonk" führen. L. H. schrieb: > Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz. > Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt > werden können. Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B. Rohrbruch unter der Straße?
L. H. schrieb: > In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die > Kanalisation abgeleitet. > Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser > einzuleiten?? Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.
Harald W. schrieb: > L. H. schrieb: > >> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die >> Kanalisation abgeleitet. >> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser >> einzuleiten?? > > Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen. Halbe Wahrheiten sind falsche Wahrheiten... Die Einleitung von Regenwasser in das Abwassernetz kann erwünscht, toleriert oder verboten sein. Die lokale Abwassersatzung wird je nach vorliegenden Bedingungen immer unterschiedlich ausfallen. Manch ein Klärwerk ist dankbar über zusätzliches Wasser, wenn die Grünen ringsum zum Wasser sparen aufrufen. In anderen Gebieten ersäuft die biologische Klärenlage von den Regenwassermengen wegen versiegelter Flächen. Woanders ist es wieder ausgewogen...
Matthias S. schrieb: >> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die >> Kanalisation abgeleitet. >> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser >> einzuleiten?? >> Link dazu??? > > Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen > Vorschrift. > Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders > "entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren > entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht > haben. Gut - ist ein Argument, wenngleich mir bisher getrennte Kanalisationen noch nicht unterkamen. Wenn dem so sein sollte, muß man sich halt vorher kundig machen, was zulässig machbar ist oder nicht. Matthias S. schrieb: > L. H. schrieb: >> Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz. >> Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt >> werden können. > > Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B. > Rohrbruch unter der Straße? Auch den von Dir gen. Fehlerfall kann man technisch z.B. so "erschlagen", daß für diesen Fall beide MV geschlossen sind. Und bevor nun noch jemand mit evtl. Netzausfall daherkommt, kann man auch den "erschlagen". Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt. Harald W. schrieb: > Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen. Ja, so kenne ich das auch (nur). Der TE wird wohl nun klären, was er tun kann/darf. Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen kann? Grüße
L. H. schrieb: > Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man > "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt. Ähm, nein. Denn die Sicherheitsanforderungen werden dir vorgeschrieben, und das mit gutem Recht. Die hat man also nicht selbst zu setzen. Und bei Trinkwasser hört bei den Behörden der Spaß auch tatsächlich auf.
Die Sicherheitsanforderungen kann man aber auch von vornherein so hoch selbst ansetzen, daß einem niemand "an's Bein pinkeln" kann. Dazu diskutieren wir hier doch letztendlich: Alle Eventualitäten so "erschlagen" zu können, daß es insgesamt taugt. Nach menschlichem Ermessen. Regional mögen ja Lösungen unterschiedlich gelagert sein (müssen). Ändert aber auch nichts daran, daß sie (rein technisch) immer möglich sind. Grüße
L. H. schrieb: > Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man > "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt. Da im Fehlerfall plötzlich Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen plötzlich ins Krankenhaus müssen, sind da m.E. die "Sicherheits- Anforderungen" schon etwas höher anzusetzen. In einem Fernsehfilm wurde ein solches Szenario mal recht plastisch dargestellt. Da ging es um Tausende von Besuchern in einem Footballstadion. > Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen > kann? Nun, bei einer Klospülung sollte das mit zwei Einläufen und zwei Schwimmerventilen oberhalb des Wasserspiegels schon funktionieren. Alternativ könnte ich mir einen grösseren Wassertank im Dachgeschoss für das graue Brauchwasser vorstellen, der zwei Einläufe mit Ventilen hat. Es ist dann nur sicherzustellen, das der Trinkwasser- Einlauf auch im Fehlerfall immer oberhalb des Wasserspiegels liegt.
Hoi Leute, vielen Dank bisher für die Infos. DIe Links >https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.php >http://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWelln... >https://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf werde ich mir die Tage mal genau durchlesen. Bisher habe ich aber schonmal entschieden, dieses oben gefragte Ventil nicht zu nutzen. Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir die Links mal ausführlich ansehen.
Matthias L. schrieb: > Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei > Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem > Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit > könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern > muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir > die Links mal ausführlich ansehen. Auch nicht so toll. Du hast damit immer noch eine Leitung, in der das unsaubere Wasser drinsteht und sich Zeug an der Wandung ablagern kann. Wenn du das umsteckst, steht das Trinkwasser da drin und wird "kontaminiert". Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe (jeweils absperrbar) etwas, was in der Hinsicht unkritisch wäre. Ein WC-Einlauf selbst muss nämlich schon alle diese Sicherheitsanforderungen erfüllen ;) Es gibt Ersatzeinlaufgarnituren mit Minischwimmern, die auch an der Schmalseite des Spülkastens nebeneinander passen müssten.
>Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe
Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden
Öffnungen verlangen, oder?
Matthias L. schrieb: > Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden > Öffnungen verlangen, oder? Hängt vom Spülkasten ab ;) Bei einem Unterputzspülkasten ist das mit der Installation zusätzlicher Innereien so oder so schwer... Bei anderen sollte es aber möglich sein, sowas ala https://www.amazon.de/Jomo-universelles-F%C3%BCllventil-Lokus-Sp%C3%BClkasten/dp/B000XTSVD6 noch reinzuquetschen.
Hi Matthias, alter Bastler! Mein Nachbar hat sich sowas hier im Neubau aus ideologischen Gründen einbauen lassen, incl. 6m3 Zisterne für das Regenwasser. Aber der sagt selbst, dass sich der Aufwand erst amortisiert wenn er schon längst unter der Erde ist. Sein halbes Haus besteht ja aus Rohren ;)
Hi! Das ist hier ein Neubau, somit mit weniger Aufwand verbunden einfach eine Leitung mehr reinzulegen. Und aktuell gibt es nur Regenwasser.
Wenn's nur ein Spülkasten ist, hält es sich ja in Grenzen. Mein Nachbar hat beide WCs, Waschmaschine, (Spülmaschine glaube auch) ... angeschlossen und hat recht viel Aufwand gehabt. Vom Eingraben der Zisterne ganz zu schweigen.
Die Waschmaschine will ich nicht mit Regenwasser betreiben. Dort wäre bzgl. Sparmassnahmen eher eine Vorwärmung per Solar zu überlegen. Aber ich glaube, da gibt es grossere Sparmöglichkeiten. Somit geht es eigentlich nur eine Spülkasten, später um einen zweiten. Das Eingraben ist nicht das Problem. Das wird irgendwann sowieso gemacht. ZZ steht der Behälter einfach so rum.
Matthias L. schrieb: >>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und >>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt. > > > So war eigentlich der Plan. > > Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre? EN 1717 kommt darauf an wie verunreinigt das andere Wasser ist. Bei Regenwasser 20 mm Luftspalt freier Zulauf. bei weniger verunreinigtem Wasser Kontraventil und Vakuumventil.
Matthias L. schrieb: > Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden > Öffnungen verlangen, oder? In vielen Spülkästen ist Platz genug für ein zweites Schwimmerventil auf der gegenüberliegenden Seite. Dann braucht man je nach Bedarf nur den einen oder anderen Hahn direkt davor zuzudrehen. Selbst wenn beide Ventile offen sind, kann nichts passieren.
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