Forum: Offtopic EIN/AUS/EIN Wegeventil für Wasser gesucht


von Matthias L. (Gast)


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Hallo Leute,


ich suche für die Wasserinstallation in der Wohnung ein Ventil, welches 
zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt. Über einen irgendwie gearteten 
Hebel möchte zwischen den beiden Zuführungen wählen können. Eine 
Ausposition soll aber ebenfalls vorhanden sein. Die beiden Zuführungen 
sollen immer voneinander getrennt sein.

EIN1:
E1--->A
E2->|

AUS:
E1->|  |<-A
E2->|

EIN2:
E1->|
E2--->A

Gibt es sowas? Wie heissen solche Ventile? Nach welchen Stichworten kann 
ich suchen?


Vielen Dank Leute

von Der M. (steinadler)


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von Max M. (jens2001)


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https://shop.hansa-flex.com/de/kugelh%C3%A4hne/kugelh%C3%A4hne%20(niederdruck)/3-wege%20(l-bohrung)/3BKRNDL

Wenn man die Nasen am Hebel entfernt hat man auch eine "AUS" Stellung.

von Michael B. (alter_mann)


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Zweiwegeventil
So war/ist jeder Benzinhahn an Trabbi/MZ/Simme gebaut.

von Georg A. (georga)


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Wozu soll das sein? Bei Trinkwasser sollte das Teil ein DVGW-Zeichen 
haben. Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und 
Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Matthias L. schrieb:
> Hallo Leute,
>
> ich suche für die Wasserinstallation
Welches Wasser?
Trinkwasser, Regen- und Rohwasser, Grauwasser, Schwarzwasser
Heiz- oder Kühlkreis?
Temperatur? Druck?

> in der Wohnung ein Ventil, welches
Welches Material?
Welche Dimension?
Welcher kvs Wert?

> zwei Zuführungen und ein Abgang besitzt.
Mehrwege Ventil.

> Die beiden Zuführungen
> sollen immer voneinander getrennt sein.
Welcher Grad der Trennung ist gefordert?

Nein, Ein 2-Wege Ventil ist nicht ausreichend um Roh- oder 
Regenwasserinstallationen mit Trinkwasserinstallationen zusammenzubauen. 
Hier bedarf es zwingend einem freiem Zulauf.
Warum ist Cholera in Deutschland so wenig verbreitet?

> Gibt es sowas?
JA - in vielen verschiedenen Materialien, Dimensionen.

> Wie heissen solche Ventile?
Mehrwegeventil - aber bitte erst obiges beantworten.

> Nach welchen Stichworten kann ich suchen?
lokale Suche nach "HSLK Fachbetrieb".

von Harald W. (wilhelms)


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Georg A. schrieb:

> Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und
> Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.

Auch nicht, wenn man zwei getrennte Einläüfe in den Kasten hat?
Dann bräuchte man allerdings auch keinen Dreiwegehahn.

von Der M. (steinadler)


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Leute, Leute....
Es war eine ordentlich gestellte Frage. Da dürfte man auch eine 
ordentliche Antwort erwarten.

von Matthias L. (Gast)


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>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und
>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.


So war eigentlich der Plan.

Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?

von Georg A. (georga)


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Matthias L. schrieb:
> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?

Mir war da was von freiem Auslauf mit Mindestabstand zum Dreckwasser, 
d.h. das Trinkwasser muss frei "in der Luft" in den Spülkasten 
plätschern.

Frag für die Details einen Sanitärfachmann, der dann auch dafür die 
Verantwortung übernehmen muss. Wenn durch einen Rückfluss von 
Dreckwasser das Trinkwassernetz verunreinigt wird, ist die K*cke am 
Dampfen...

von Max M. (jens2001)


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Matthias L. schrieb:
> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?

https://de.wikipedia.org/wiki/KFR-Ventil

von Matthias L. (Gast)


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>https://de.wikipedia.org/wiki/KFR-Ventil

Klingt so, als ob so ein Ventil generell eingebaut sein muss?

von L. H. (holzkopf)


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Matthias L. schrieb:
>>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und
>>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
>
> So war eigentlich der Plan.
>
> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?

"Traumhaft" welche Gegenargumente angeführt werden, wenn jemand etwas 
realisieren können will.
Wen interessiert denn dabei, ob etwas erlaubt ist???

Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!
Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man 
jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen 
dürfe???

Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst, 
geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise 
unterschiedliches Wasser zuführen zu können.

Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem 
Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest 
einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort 
durchfließen zu können.

Ich würde das mit einem stinknormalen Hosenstück o.ä. sowie zwei 
stinknormalen MV für Wasser machen.

Bestimmungsort - Hosenstück < 2 MV < zwei unterschiedliche 
Wasser-Zufuhren.

Damit kannst Du wahlweise ein MV für die gewünschte Wasserzufuhr ein- 
oder ausschalten.
Oder das andere.

Grüße

von Georg A. (georga)


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L. H. schrieb:
> Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!
> Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man
> jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen
> dürfe???

Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach 
Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise 
hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach 
nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen.

> Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst,
> geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise
> unterschiedliches Wasser zuführen zu können.

Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise 
begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten 
ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig 
bis kriminell andere gefährdest.

> Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem
> Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest
> einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort
> durchfließen zu können.

Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach 
Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen 
und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft...

Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und 
Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung:

https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.php
http://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWellnessprodukten.pdf
https://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf

von L. H. (holzkopf)


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Georg A. schrieb:
> L. H. schrieb:
>> Erlaubt ist immerhin noch allemal, was technisch machbar ist!
>> Oder wo steht denn in der BRD "schwarz auf weiß" geschrieben, daß man
>> jedwedes verfügbare Wasser nicht für x-beliebige Zwecke einsetzen
>> dürfe???
>
> Von der Verschmutzungsproblematik abgesehen, kann es je nach
> Abwassersatzung untersagt sein, Regenwasser einzuleiten. Üblicherweise
> hängt die Abgabe dafür an der Leitungswassermenge. Das ist aber einfach
> nur normale Verletzung irgendwelcher Paragrafen.

Du bist ja schon gut:
In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die 
Kanalisation abgeleitet.
Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser 
einzuleiten??
Link dazu???

Berechnet werden die Abwasser-Gebühren nach dem 
Leitungswasser-Verbrauch!!
Ggf. noch mit Aufschlag für "versiegelte" Freiflächen in Anwesen.

Georg A. schrieb:
>> Wenn Du wahlweise z.B. Leitungs- od. Regenwasser nutzen können willst,
>> geht es doch letztendlich dabei nur darum, einem Nutzungsort wahlweise
>> unterschiedliches Wasser zuführen zu können.
>
> Herr schmeiss Hirn vom Himmel. Du hast das Problem nicht mal ansatzweise
> begriffen. Es geht nicht darum, dass Regenwassernutzung per se verboten
> ist. Es geht darum, dass du mit deiner larifari-Installation fahrlässig
> bis kriminell andere gefährdest.

Könntest Du bitte mal näher erklären, inwiefern andere gefährdet werden 
könnten??

Georg A. schrieb:
>> Leitungswasser wird mit Überdruck geliefert, und ich setze bei dem
>> Lösungsvorschlag auch voraus, daß das "alternative" Wasser zumindest
>> einen Überdruck hat, der es erlaubt, ein MV bis zum Bestimmungsort
>> durchfließen zu können.
>
> Und was wenn nicht? Dann wird die verkeimte Regenbrühe je nach
> Installationsglück wieder zurück bis ins externe Leitungsnetz gesogen
> und verseucht das Lebensmittel anderer. Läuft...

Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.
Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt 
werden können.
Kennst Du überhaupt die Funktionen von MV??

Georg A. schrieb:
> Zur Vermeidung solcher Effekte gibts eine Menge Vorschriften und
> Vorrichtungen, egal ob Regenwasser, Badewannenwasser oder Heizung:
...Links

Zur Vermeidung solcher Effekte müsstest Du zunächst mal erklären können, 
wie Du Dir das eigentlich vorstellst, daß ein geschlossenes MV gegen den 
Leitungsdruck von Trinkwasser (von der anderen Seite her) geöffnet 
werden könnte.

Grüße

von Georg A. (georga)


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Liest du überhaupt die Links, die ich gepostet habe? Es geht da nicht um 
die Möglichkeit, dass sowas passiert, wenn alles funktioniert. Es muss 
technisch ausgechlossen werden, dass bei Fehlbedienung (beide MV auf), 
Defekten (undicht) oder Druckverlusten (KEIN Wasserdruck durch 
Stromausfall, Rohrleitungsbruch, Wartungsarbeiten, ...) sowas vorkommt.

von Matthias S. (da_user)


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L. H. schrieb:
> Du bist ja schon gut:
> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die
> Kanalisation abgeleitet.
> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser
> einzuleiten??
> Link dazu???

Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen 
Vorschrift.
Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders 
"entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren 
entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht 
haben.

Ach ja: deine Fragezeichen prellt. Könnte zu einem "plonk" führen.

L. H. schrieb:
> Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.
> Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt
> werden können.

Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B. 
Rohrbruch unter der Straße?

von Harald W. (wilhelms)


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L. H. schrieb:

> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die
> Kanalisation abgeleitet.
> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser
> einzuleiten??

Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.

von Route_66 H. (route_66)


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Harald W. schrieb:
> L. H. schrieb:
>
>> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die
>> Kanalisation abgeleitet.
>> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser
>> einzuleiten??
>
> Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.

Halbe Wahrheiten sind falsche Wahrheiten...

Die Einleitung von Regenwasser in das Abwassernetz kann erwünscht, 
toleriert oder verboten sein. Die lokale Abwassersatzung wird je nach 
vorliegenden Bedingungen immer unterschiedlich ausfallen. Manch ein 
Klärwerk ist dankbar über zusätzliches Wasser, wenn die Grünen ringsum 
zum Wasser sparen aufrufen.
In anderen Gebieten ersäuft die biologische Klärenlage von den 
Regenwassermengen wegen versiegelter Flächen. Woanders ist es wieder 
ausgewogen...

von L. H. (holzkopf)


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Matthias S. schrieb:
>> In Anwesen werden sowohl Regenwasser als auch Leitungswasser in die
>> Kanalisation abgeleitet.
>> Seit wann ist das wo in welcher Abwassersatzung untersagt, Regenwasser
>> einzuleiten??
>> Link dazu???
>
> Es gibt in Deutschland eben nicht die eine Kanalisation mit der einen
> Vorschrift.
> Wir haben eine extra Kanalisation für Regenwasser. Das wird anders
> "entsorgt" als normales Abwasser. Dafür sind die Abwassergebühren
> entsprechend anders gestaltet, als in Ortsteilen die das noch nicht
> haben.

Gut - ist ein Argument, wenngleich mir bisher getrennte Kanalisationen 
noch nicht unterkamen.
Wenn dem so sein sollte, muß man sich halt vorher kundig machen, was 
zulässig machbar ist oder nicht.

Matthias S. schrieb:
> L. H. schrieb:
>> Ach ja. Wir haben einen Überdruck im Leitungsnetz.
>> Und wie sollte dann "dagegen" "verkeimte Regenbrühe" hineingedrückt
>> werden können.
>
> Steht der Überdruck absolut immer an? Auch im Fehlerfall? Z.B.
> Rohrbruch unter der Straße?

Auch den von Dir gen. Fehlerfall kann man technisch z.B. so 
"erschlagen", daß für diesen Fall beide MV geschlossen sind.

Und bevor nun noch jemand mit evtl. Netzausfall daherkommt, kann man 
auch den "erschlagen".

Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man 
"Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.

Harald W. schrieb:
> Es ist nicht untersagt, aber Du musst für die Einleitung bezahlen.

Ja, so kenne ich das auch (nur).

Der TE wird wohl nun klären, was er tun kann/darf.
Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen 
kann?

Grüße

von Matthias S. (da_user)


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L. H. schrieb:
> Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man
> "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.

Ähm, nein.
Denn die Sicherheitsanforderungen werden dir vorgeschrieben, und das mit 
gutem Recht. Die hat man also nicht selbst zu setzen.
Und bei Trinkwasser hört bei den Behörden der Spaß auch tatsächlich auf.

von L. H. (holzkopf)


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Die Sicherheitsanforderungen kann man aber auch von vornherein so hoch 
selbst ansetzen, daß einem niemand "an's Bein pinkeln" kann.

Dazu diskutieren wir hier doch letztendlich:
Alle Eventualitäten so "erschlagen" zu können, daß es insgesamt taugt.
Nach menschlichem Ermessen.

Regional mögen ja Lösungen unterschiedlich gelagert sein (müssen).
Ändert aber auch nichts daran, daß sie (rein technisch) immer möglich 
sind.

Grüße

von Harald W. (wilhelms)


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L. H. schrieb:

> Das ist doch alles nur eine Frage dessen, wie hoch man
> "Sicherheits-Anforderungen" zu setzen beliebt.

Da im Fehlerfall plötzlich Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen
plötzlich ins Krankenhaus müssen, sind da m.E. die "Sicherheits-
Anforderungen" schon etwas höher anzusetzen. In einem Fernsehfilm
wurde ein solches Szenario mal recht plastisch dargestellt. Da
ging es um Tausende von Besuchern in einem Footballstadion.

> Gibt es auch noch Ideen dazu, wie er sein umrissenes Vorhaben ggf. lösen
> kann?

Nun, bei einer Klospülung sollte das mit zwei Einläufen und zwei
Schwimmerventilen oberhalb des Wasserspiegels schon funktionieren.
Alternativ könnte ich mir einen grösseren Wassertank im Dachgeschoss
für das graue Brauchwasser vorstellen, der zwei Einläufe mit
Ventilen hat. Es ist dann nur sicherzustellen, das der Trinkwasser-
Einlauf auch im Fehlerfall immer oberhalb des Wasserspiegels liegt.

von Matthias L. (Gast)


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Hoi Leute,

vielen Dank bisher für die Infos. DIe Links
>https://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0108/010806.php
>http://www.bosy-online.de/TrinkwasserschutzanWelln...
>https://www.ikz.de/uploads/media/IKZH_200613_394_32.pdf

werde ich mir die Tage mal genau durchlesen.

Bisher habe ich aber schonmal entschieden, dieses oben gefragte Ventil 
nicht zu nutzen. Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei 
Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem 
Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit 
könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern 
muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir 
die Links mal ausführlich ansehen.

von Georg A. (georga)


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Matthias L. schrieb:
> Aktuell denke ich eher darüber nach, einfach zwei
> Anschlüsse beim Spülkasten bereitzustellen und dann, ähnlich einem
> Wasserhahn, den Schlauch der Spülung da oder da anzuschliessen. Somit
> könnte ich nicht nur den Hahn auf die andere Stellung drehen, sondern
> muss den Anschluss unstecken. Aber wie gesagt, ich werden die Tage mir
> die Links mal ausführlich ansehen.

Auch nicht so toll. Du hast damit immer noch eine Leitung, in der das 
unsaubere Wasser drinsteht und sich Zeug an der Wandung ablagern kann. 
Wenn du das umsteckst, steht das Trinkwasser da drin und wird 
"kontaminiert".

Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe (jeweils 
absperrbar) etwas, was in der Hinsicht unkritisch wäre. Ein WC-Einlauf 
selbst muss nämlich schon alle diese Sicherheitsanforderungen erfüllen 
;) Es gibt Ersatzeinlaufgarnituren mit Minischwimmern, die auch an der 
Schmalseite des Spülkastens nebeneinander passen müssten.

von Matthias L. (Gast)


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>Im Rahmen der Möglichkeiten wären zwei getrennte Einläufe

Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden 
Öffnungen verlangen, oder?

von Georg A. (georga)


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Matthias L. schrieb:
> Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden
> Öffnungen verlangen, oder?

Hängt vom Spülkasten ab ;) Bei einem Unterputzspülkasten ist das mit der 
Installation zusätzlicher Innereien so oder so schwer... Bei anderen 
sollte es aber möglich sein, sowas ala

https://www.amazon.de/Jomo-universelles-F%C3%BCllventil-Lokus-Sp%C3%BClkasten/dp/B000XTSVD6

noch reinzuquetschen.

von Christian R. (supachris)


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Hi Matthias, alter Bastler!

Mein Nachbar hat sich sowas hier im Neubau aus ideologischen Gründen 
einbauen lassen, incl. 6m3 Zisterne für das Regenwasser.
Aber der sagt selbst, dass sich der Aufwand erst amortisiert wenn er 
schon längst unter der Erde ist.
Sein halbes Haus besteht ja aus Rohren ;)

von Matthias L. (Gast)


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Hi!

Das ist hier ein Neubau, somit mit weniger Aufwand verbunden einfach 
eine Leitung mehr reinzulegen.

Und aktuell gibt es nur Regenwasser.

von Christian R. (supachris)


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Wenn's nur ein Spülkasten ist, hält es sich ja in Grenzen. Mein Nachbar 
hat beide WCs, Waschmaschine, (Spülmaschine glaube auch) ... 
angeschlossen und hat recht viel Aufwand gehabt. Vom Eingraben der 
Zisterne ganz zu schweigen.

von Matthias L. (Gast)


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Die Waschmaschine will ich nicht mit Regenwasser betreiben. Dort wäre 
bzgl. Sparmassnahmen eher eine Vorwärmung per Solar zu überlegen. Aber 
ich glaube, da gibt es grossere Sparmöglichkeiten.

Somit geht es eigentlich nur eine Spülkasten, später um einen zweiten.

Das Eingraben ist nicht das Problem. Das wird irgendwann sowieso 
gemacht. ZZ steht der Behälter einfach so rum.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Matthias L. schrieb:
>>Und falls du vorhast, zB. fürs Klo zwischen Leitungswasser und
>>Regenwasser wählen zu können: Vergiss es, ist so nicht erlaubt.
>
>
> So war eigentlich der Plan.
>
> Wie muss es denn umgesetzt werden, damit es zulässig wäre?
EN 1717

kommt darauf an wie verunreinigt das andere Wasser ist.
Bei Regenwasser 20 mm Luftspalt freier Zulauf.

bei weniger verunreinigtem Wasser Kontraventil und Vakuumventil.

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Das würde dann aber auch einen speziellen Spülkasten mit entsprechenden
> Öffnungen verlangen, oder?

In vielen Spülkästen ist Platz genug für ein zweites Schwimmerventil
auf der gegenüberliegenden Seite. Dann braucht man je nach Bedarf nur
den einen oder anderen Hahn direkt davor zuzudrehen. Selbst wenn beide
Ventile offen sind, kann nichts passieren.

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