Hey Leute,
ich hab mal ne theoretische Frage. Nehmen wir an, ein Großelternteil
nimmt einen hohen Kredit auf und hat erwartungsgemäß nicht mehr lange zu
leben. Dann überweist er/sie einen Teil der Summe auf das Konto von
einem Enkelkind und verstirbt dann. Die erben verzichten auf das Erbe.
Kann das Enkelkind dann die Summe ungefährdet behalten?
ab 65 Jahren gibt es keinen Kredit mehr! Nur wenn du 100% Sicherheiten
der Bank bieten kannst die vorrangig gesichert sind (bei Immos
Grundschulden).
Aus deiner Idee wird nix, musst leider weiter arbeiten
3162534373 .. schrieb:> Wenn es überwiesen wird, dann ist es nachvollziehbar wohin es ist.> Dann wird Vorsatz unterstellt und das Geld zurückgeholt.
was aber überhaupt keine rolle spielt. Kann ja eine Rückzahlung für bar
geliehenes Geld sein.
Die Bank hat das Geld verliehen, damit gehört das Geld nicht mehr der
Bank.
Das ist nicht ganz einfach zu beantworten, ohne die näheren Umstände zu
kennen.
1. Wieviel Zeit ist zwischen der Schenkung und dem Todesfalls vergangen.
2. Ist der Enkel erbberechtigt (durch die gesetzliche Erbfolge) was nur
der Fall ist, wenn seine Eltern, also das Kind und das Schwieger(-kind)
auch verstorben sind.
3. Gibt es eine Restschuldversicherung
Der Punkt ist, dass unter 10 Jahren, für den eigentlich Erbberechtigten
die volle Erbschaftssteuer anfällt, für die er dann von seinem Kind (dem
fraglichen Enkel) entsprechende Forderungen stellen kann.
Auch wenn die Erbberechtigten, z.B. weil wegen des Kredites, nichts zu
erben übrig bleibt, das Erbe ausschlagen, wird die Bank sich vermutlich
an den Beschenkten wenden.
Ich denke es ist nicht so einfach, den Fall einer Kreditaufnahme und
Schenkung in der Absicht dem Kreditgeber einen Vermögensschaden
zuzufügen oder ihn billigend in Kauf zu nehmen von dem Fall einer
Kreditaufnahme mit der "plausibel" erfüllbaren Absicht den Kredit
zurückzuzahlen abzugrenzen. Die Banken, Notare und Nachlassgerichte sind
ja auch nicht auf den Kopf gefallen und haben beide Fälle sicherlich
schon erlebt. Wenn etwa ein Millionenkredit von einem 112jährigen mit
50€ Monatsraten aufgenommen (wenn er ihn denn überhaupt erhielte) wird
und fast unmittelbar oder nur wenige Monate vor dem Todesfall an einen
Dritten überwiesen wurde (der vielleicht nicht mal erbberechtigt wäre),
hat man denke ich wenig Argumente, eine Rückforderung abzulehnen.
Im übrigen verursacht so ein Vorgang zusätzlich die Vermutung einer
Umgehung der mangelnden Kreditwürdigkeit des Beschenkten. Wenn der
tatsächlich selbst keinen Kredit bekommen hätte, dann sieht es sicher
mau aus.
Aber das kann vermutlich letztlich nur ein Anwalt beantworten. Mein Rat
ist der eines Laien. Nach dem "gesunden Menschenverstand" würde ich
sagen: Das funktioniert nicht.
Peter II schrieb:> Die Bank hat das Geld verliehen, damit gehört das Geld nicht mehr der> Bank.
Aber die Sicherheit und die ist für gewöhnlich mindestens immer
doppelt so viel wert, wie der Kredit.
Hosenmatz schrieb:> Nach dem "gesunden Menschenverstand" würde ich> sagen:
Das hilft bei den Banken recht wenig, denn das ist in der Gesellschaft
wohl neben Versicherungen der Wirtschaftszweig mit der größten
kriminellen Energie.
@Inkognito
Das ist alogisches Geschwafel.
Besitz und Eigentum und deren Übergänge im Zusammenhang mit
Kreditgeschäften sind klar definiert. Ebenso ist die Legitimität der
Existenz und Tätigkeit von Banken, Versicherungen etc. klar definiert.
Seit Wochen nervst Du - mich jedenfalls - mit völlig unbegründeten,
provokativen Äusserungen. Jetzt habe ich die Schnauze voll und ich
filtere Dich von nun ab aus der Thread-Anzeige aus.
Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat
zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,
kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist
78. Das hat mich schon sehr ins staunen gebracht, weil ich nicht
verstehen kann, wer das bitte genehmigen würde und dann bin ich ins
grübeln gekommen und mich gefragt, was passieren würde, wenn sie mir
beispielsweise eine Summe davon in Bar überreicht und dann verstirbt.
Das ist schon eine interessante Fragestellung, finde ich.
1. ist das Thema Offtopic.
2. Wofür zum Teufel sollte eine 78jährige einen Kredit aufnehmen?
3. ist dies nicht das richtige Forum für finanzielle Fragen.
Erkannesnicht schrieb:> Die erben verzichten auf das Erbe.> Kann das Enkelkind dann die Summe ungefährdet behalten?
Gibt es einen Erbvertrag/Testament oder gilt hier gesetzliches Erbrecht?
Erkannesnicht schrieb:> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,> kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist> 78.
Dann dürfte die Bank den Kredit mit einer Lebensversicherung
abgesichert haben, denke ich.
Das dürfte wie bei einer Privatinsolvenz gehandhabt werden. Schenkungen
in den letzten x Jahren, deren Empfänger identifiziert werden können,
werden rückbelastet.
michael_ schrieb:> Die können sich Schenkungen usw. 10 Jahre zurückholen.Simpel schrieb:> Das dürfte wie bei einer Privatinsolvenz gehandhabt werden. Schenkungen> in den letzten x Jahren, deren Empfänger identifiziert werden können,> werden rückbelastet.
Wie soll die Bank Bargeld zurückholen?
Erkannesnicht schrieb:> wenn sie mir> beispielsweise eine Summe davon in Bar überreicht und dann verstirbt.
Schon mal drüber nachgedacht, warum so heftig am Rad gedreht wird, um
das Bargeld abzuschaffen? ;-)
Erkannesnicht schrieb:> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,> kein Auto, gar nichts.
Glaubst du. Wahrscheinlich existiert bei der Bank ein Depot mit Schmuck
oder Aktien oder Immobilienbesitz von dem du nichts weisst.
Und zudem wird die Kripo ziemlich genau darauf schauen ob da nicht
jemand ein bischen nachgeholfen hat beim Ableben.
Dafür sorgt dann ggf. die Bank, falls sie wirklich auf einem Verlust
sitzen bleiben sollte.
Mark B. schrieb:> ist dies nicht das richtige Forum für finanzielle Fragen.
der Vorteil von diesem Forum ist dass man (im Gegensatz zu den meisten
andern Foren) ohne Registrierung mal reinfragen kann. Vielleicht weiss
ja jemand ne gute Antwort und wenn nicht ist auch nicht schlimm.
asdf: "Wie soll die Bank Bargeld zurückholen?"
Wenn aufgrund einer Aussage, oder eines Dokuments der Vorgang der
Schenkung belegt werden kann, wird die Bank eine entsprechende
Ausgleichsforderung an den Empfänger stellen und ggf. ihre Mahn- oder
Inkassoabteilung damit beauftragen. Ob Bargeld oder Giralgeld ist dabei
Wurscht. Wenn das Bargeld beim Empfänger nicht mehr vorhanden ist, wird
eben ein zinspflichtiges Rückführungskonto für Ratenzahlungen angelegt.
Ordner:
"Man kann eine Erbe nicht so einfach ausschlagen, eigentlich nur wenn
die
Vermögenswerte der alten Dame die Kreditschulden übersteigen."
Blödsinn. Man kann JEDES Erbe ausschlagen, ungeachtet dessen, ob
Guthaben oder Schulden zu vererben sind.
Bei Guthaben wird es derjenige ausschlagen, der selbst in einer
laufenden Pfändungs- oder Insolvenzgeschichte steckt. Bei Schulden jeder
der bei Trost ist...
Erkannesnicht schrieb:> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,> kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist> 78.
Und jetzt ist sie zur Bank gegangen und hat mit Null Vermögen einen
Kredit zum Verprassen am Lebensabend bekommen? Das glaubst du doch
selbst nicht.
Bei den 80-jährigen Großeltern ist es natürlich eher unwahrscheinlich,
dass die überhaupt noch einen nennenswerten Kredit ohne entsprechende
Besicherung bekommen, interessanter würde es da schon bei einem
40-jährigen (noch) erwerbstätigen Familienvater, der weiß dass er in
absehbarer Zeit an $Krankheit sterben wird. Bekommt aufgrund seines
sicheren Jobs im öffentlichen Dienst einen hohen Kredit ohne
nennenswerte Sicherheit, verbuddelt das Geld im Garten und geht über den
Jordan. Hinterbliebene schlagen das (schuldenbelastete) Erbe aus,
buddeln das vergrabene Geld aus, fertig.
Einwände anyone (die Umsetzung betreffend, nicht moralischer Natur)?
3162534373 .. schrieb:> Wenn es überwiesen wird, dann ist es nachvollziehbar wohin es ist.
das geistert grad so im Kopf rum.
was bei solchen Geschichten helfen kann:
Verzehrbons aus dem Café einer Spielbank.
dann sagen: scusi, verzockt. Krank. Spielsüchtig und blah.
O_°
Simpel schrieb:> Blödsinn. Man kann JEDES Erbe ausschlagen, ungeachtet dessen, ob> Guthaben oder Schulden zu vererben sind.> Bei Guthaben wird es derjenige ausschlagen, der selbst in einer> laufenden Pfändungs- oder Insolvenzgeschichte steckt. Bei Schulden jeder> der bei Trost ist...
Ganz so simpel ist es nicht. Man hat ganze 6 Wochen Zeit auf das Erbe zu
verzichten. Findet sich die Kreditschuld erst nach dieser Frist - haste
erst mal Arschkarte.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/erbrecht/erbe_verzichtserkaerung
Ferner muß die Bank bis zum Gültigwerden der Verzichterklärung nicht
untätig werden, die Erben übernahmen nach §2058 BGB mit dem Todesfall
die Kreditschuld. Man hat also u.U. die Schuld an der Backe bevor man
durch Verzichterklärung aus der Schuldenfalle rauskommt. Dann bleibt
eventuell der Weg in die Nachlassinsolvenz.
Man ist erst dann ein "Erbe", wenn man das Erbe angenommen hat. Davor
ist man ein "Erbberechtigter".
Natürlich hat man auch die versteckten Schulden an der Backe, wenn man
das Erbe nicht binnen der Ausschalagungsfrist ablehnt. Die Recherche
nach solchen Schulden obliegt den Erbberechtigten. Da ist kein Gläubiger
verpflichtet vorher "Achtung!" zu rufen.
Also das BGB ist da ziemlich eindeutig.
Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt
werden (§528). Und eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn der
Beschenkte sich dem Schenker gegenüber groben Undanks schuldig macht
(§530). Weitere Gründe sind da nicht aufgeführt.
Und der Erbe kann das Erbe ausschlagen, damit ist das erledigt (§1953).
Damit ist das m. Meinung nach eigentlich klar, beides trifft hier nicht
zu, die Bank kommt an das Geld nicht ran.
Gruss
Axel
Axel L. schrieb:> Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt> werden (§528).
jeztt muss man nen Toten noch für Bedürftig erklären.
● J-A V. schrieb:> Axel L. schrieb:>> Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt>> werden (§528).>> jeztt muss man nen Toten noch für Bedürftig erklären.
Die Bestattungskosten könnte man wohl tatsächlich zurückfordern.
Gruss
Axel
Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen"
ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch
erben werden..
Gruß,
Holm
Holm T. schrieb:> Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen"> ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch> erben werden..
+50
Vollkommene Zustimmung.
MfG Paul
Holm T. schrieb:> Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen"> ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch> erben werden..
och ein territoriales Gebilde,
in dem auch schon mal das Abschaffen des Einheitsfeiertags angedacht
wurde?
-das hat sich als echte Nation noch nicht wirklich etabliert
(Schau mal in deinen Personal Ausweis...)
Und solange, BIS das geschieht werden wir damit leben müssen.