Forum: Offtopic Großeltern hoher Kredit an Enkel vor Tod verschenken


von Erkannesnicht (Gast)


Lesenswert?

Hey Leute,

ich hab mal ne theoretische Frage. Nehmen wir an, ein Großelternteil 
nimmt einen hohen Kredit auf und hat erwartungsgemäß nicht mehr lange zu 
leben. Dann überweist er/sie einen Teil der Summe auf das Konto von 
einem Enkelkind und verstirbt dann. Die erben verzichten auf das Erbe. 
Kann das Enkelkind dann die Summe ungefährdet behalten?

: Verschoben durch Moderator
von [Troll] (Gast)


Lesenswert?

Wenn die Bank das mitmacht, dann ja...

von peter (Gast)


Lesenswert?

Naja, üblicherweise würde die Bank auch eine Sicherheit von deiner Oma 
verlangen.

von DerFlo (Gast)


Lesenswert?

Überweisen ist Schwachsinn
Geld in Bar kann schonmal verschwinden :D

von Sebastian S. (amateur)


Lesenswert?

Ein Kredit, an ältere Laute, ohne 100%-tige Sicherheit: Ein Witz

von Sebastian S. (amateur)


Lesenswert?

Ich Vergaß: Schenkungssteuer nicht vergessen zu bezahlen!

von bloede idee (Gast)


Lesenswert?

dann ist das haus, auto und alles andere was noch mehr wert war weg...

von Kredithai (Gast)


Lesenswert?

ab 65 Jahren gibt es keinen Kredit mehr! Nur wenn du 100% Sicherheiten 
der Bank bieten kannst die vorrangig gesichert sind (bei Immos 
Grundschulden).

Aus deiner Idee wird nix, musst leider weiter arbeiten

von 3162534373 .. (3162534373)


Lesenswert?

Wenn es überwiesen wird, dann ist es nachvollziehbar wohin es ist.
Dann wird Vorsatz unterstellt und das Geld zurückgeholt.

von Peter II (Gast)


Lesenswert?

3162534373 .. schrieb:
> Wenn es überwiesen wird, dann ist es nachvollziehbar wohin es ist.
> Dann wird Vorsatz unterstellt und das Geld zurückgeholt.

was aber überhaupt keine rolle spielt. Kann ja eine Rückzahlung für bar 
geliehenes Geld sein.

Die Bank hat das Geld verliehen, damit gehört das Geld nicht mehr der 
Bank.

von Hosenmatz (Gast)


Lesenswert?

Das ist nicht ganz einfach zu beantworten, ohne die näheren Umstände zu 
kennen.

1. Wieviel Zeit ist zwischen der Schenkung und dem Todesfalls vergangen.
2. Ist der Enkel erbberechtigt (durch die gesetzliche Erbfolge) was nur 
der Fall ist, wenn seine Eltern, also das Kind und das Schwieger(-kind) 
auch verstorben sind.
3. Gibt es eine Restschuldversicherung

Der Punkt ist, dass unter 10 Jahren, für den eigentlich Erbberechtigten 
die volle Erbschaftssteuer anfällt, für die er dann von seinem Kind (dem 
fraglichen Enkel) entsprechende Forderungen stellen kann.

Auch wenn die Erbberechtigten, z.B. weil wegen des Kredites, nichts zu 
erben übrig bleibt, das Erbe ausschlagen, wird die Bank sich vermutlich 
an den Beschenkten wenden.

Ich denke es ist nicht so einfach, den Fall einer Kreditaufnahme und 
Schenkung in der Absicht dem Kreditgeber einen Vermögensschaden 
zuzufügen oder ihn billigend in Kauf zu nehmen von dem Fall einer 
Kreditaufnahme mit der "plausibel" erfüllbaren Absicht den Kredit 
zurückzuzahlen abzugrenzen. Die Banken, Notare und Nachlassgerichte sind 
ja auch nicht auf den Kopf gefallen und haben beide Fälle sicherlich 
schon erlebt. Wenn etwa ein Millionenkredit von einem 112jährigen mit 
50€ Monatsraten aufgenommen (wenn er ihn denn überhaupt erhielte) wird 
und fast unmittelbar oder nur wenige Monate vor dem Todesfall an einen 
Dritten überwiesen wurde (der vielleicht nicht mal erbberechtigt wäre), 
hat man denke ich wenig Argumente, eine Rückforderung abzulehnen.

Im übrigen verursacht so ein Vorgang zusätzlich die Vermutung einer 
Umgehung der mangelnden Kreditwürdigkeit des Beschenkten. Wenn der 
tatsächlich selbst keinen Kredit bekommen hätte, dann sieht es sicher 
mau aus.

Aber das kann vermutlich letztlich nur ein Anwalt beantworten. Mein Rat 
ist der eines Laien. Nach dem "gesunden Menschenverstand" würde ich 
sagen: Das funktioniert nicht.

von Inkognito (Gast)


Lesenswert?

Peter II schrieb:
> Die Bank hat das Geld verliehen, damit gehört das Geld nicht mehr der
> Bank.

Aber die Sicherheit und die ist für gewöhnlich mindestens immer
doppelt so viel wert, wie der Kredit.

Hosenmatz schrieb:
> Nach dem "gesunden Menschenverstand" würde ich
> sagen:

Das hilft bei den Banken recht wenig, denn das ist in der Gesellschaft
wohl neben Versicherungen der Wirtschaftszweig mit der größten
kriminellen Energie.

von Hosenmatz (Gast)


Lesenswert?

@Inkognito

Das ist alogisches Geschwafel.

Besitz und Eigentum und deren Übergänge im Zusammenhang mit 
Kreditgeschäften sind klar definiert. Ebenso ist die Legitimität der 
Existenz und Tätigkeit von Banken, Versicherungen etc. klar definiert.

Seit Wochen nervst Du - mich jedenfalls - mit völlig unbegründeten, 
provokativen Äusserungen. Jetzt habe ich die Schnauze voll und ich 
filtere Dich von nun ab aus der Thread-Anzeige aus.

von Erkannesnicht (Gast)


Lesenswert?

Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat 
zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus, 
kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist 
78. Das hat mich schon sehr ins staunen gebracht, weil ich nicht 
verstehen kann, wer das bitte genehmigen würde und dann bin ich ins 
grübeln gekommen und mich gefragt, was passieren würde, wenn sie mir 
beispielsweise eine Summe davon in Bar überreicht und dann verstirbt. 
Das ist schon eine interessante Fragestellung, finde ich.

von Mark B. (markbrandis)


Lesenswert?

1. ist das Thema Offtopic.
2. Wofür zum Teufel sollte eine 78jährige einen Kredit aufnehmen?
3. ist dies nicht das richtige Forum für finanzielle Fragen.

: Bearbeitet durch User
von michael_ (Gast)


Lesenswert?

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, geht es an den Staat.
Und mit dem ist nicht zu spaßen.
Die können sich Schenkungen usw. 10 Jahre zurückholen.

von Ties (Gast)


Lesenswert?

Erkannesnicht schrieb:
> Die erben verzichten auf das Erbe.
> Kann das Enkelkind dann die Summe ungefährdet behalten?

Gibt es einen Erbvertrag/Testament oder gilt hier gesetzliches Erbrecht?

von Ties (Gast)


Lesenswert?

Erkannesnicht schrieb:
> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat
> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,
> kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist
> 78.

Dann dürfte die Bank den Kredit mit einer Lebensversicherung
abgesichert haben, denke ich.

von Simpel (Gast)


Lesenswert?

Das dürfte wie bei einer Privatinsolvenz gehandhabt werden. Schenkungen 
in den letzten x Jahren, deren Empfänger identifiziert werden können, 
werden rückbelastet.

von asdf (Gast)


Lesenswert?

michael_ schrieb:
> Die können sich Schenkungen usw. 10 Jahre zurückholen.

Simpel schrieb:
> Das dürfte wie bei einer Privatinsolvenz gehandhabt werden. Schenkungen
> in den letzten x Jahren, deren Empfänger identifiziert werden können,
> werden rückbelastet.

Wie soll die Bank Bargeld zurückholen?

Erkannesnicht schrieb:
> wenn sie mir
> beispielsweise eine Summe davon in Bar überreicht und dann verstirbt.

Schon mal drüber nachgedacht, warum so heftig am Rad gedreht wird, um 
das Bargeld abzuschaffen? ;-)

von Der Andere (Gast)


Lesenswert?

Erkannesnicht schrieb:
> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat
> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,
> kein Auto, gar nichts.

Glaubst du. Wahrscheinlich existiert bei der Bank ein Depot mit Schmuck 
oder Aktien oder Immobilienbesitz von dem du nichts weisst.

Und zudem wird die Kripo ziemlich genau darauf schauen ob da nicht 
jemand ein bischen nachgeholfen hat beim Ableben.
Dafür sorgt dann ggf. die Bank, falls sie wirklich auf einem Verlust 
sitzen bleiben sollte.

von Dorian H. (dorianh)


Lesenswert?

Mark B. schrieb:
> ist dies nicht das richtige Forum für finanzielle Fragen.

der Vorteil von diesem Forum ist dass man (im Gegensatz zu den meisten 
andern Foren) ohne Registrierung mal reinfragen kann. Vielleicht weiss 
ja jemand ne gute Antwort und wenn nicht ist auch nicht schlimm.

von Ordner (Gast)


Lesenswert?

Man kann eine Erbe nicht so einfach ausschlagen,eigentlich nur wenn die 
Vermögenswerte der alten Dame die Kreditschulden übersteigen.

Restschuldversicherung wäre eine Überlegung wert.

http://www.kreditvergleich.org/ratgeber/20121018/was-passiert-im-todesfall-mit-dem-kredit.html

von Simpel (Gast)


Lesenswert?

asdf: "Wie soll die Bank Bargeld zurückholen?"

Wenn aufgrund einer Aussage, oder eines Dokuments der Vorgang der 
Schenkung belegt werden kann, wird die Bank eine entsprechende 
Ausgleichsforderung an den Empfänger stellen und ggf. ihre Mahn- oder 
Inkassoabteilung damit beauftragen. Ob Bargeld oder Giralgeld ist dabei 
Wurscht. Wenn das Bargeld beim Empfänger nicht mehr vorhanden ist, wird 
eben ein zinspflichtiges Rückführungskonto für Ratenzahlungen angelegt.


Ordner:
"Man kann eine Erbe nicht so einfach ausschlagen, eigentlich nur wenn 
die
Vermögenswerte der alten Dame die Kreditschulden übersteigen."

Blödsinn. Man kann JEDES Erbe ausschlagen, ungeachtet dessen, ob 
Guthaben oder Schulden zu vererben sind.
Bei Guthaben wird es derjenige ausschlagen, der selbst in einer 
laufenden Pfändungs- oder Insolvenzgeschichte steckt. Bei Schulden jeder 
der bei Trost ist...

von Jan H. (j_hansen)


Lesenswert?

Erkannesnicht schrieb:
> Nun ja, meine Großmutter hat einen Kredit von 70.000€ erhalten und hat
> zwar eine höhere Rente, allerdings absolut kein Vermögen. Kein Haus,
> kein Auto, gar nichts. Auch nicht viel Geld auf dem Konto. Und sie ist
> 78.

Und jetzt ist sie zur Bank gegangen und hat mit Null Vermögen einen 
Kredit zum Verprassen am Lebensabend bekommen? Das glaubst du doch 
selbst nicht.

von vn nn (Gast)


Lesenswert?

Bei den 80-jährigen Großeltern ist es natürlich eher unwahrscheinlich, 
dass die überhaupt noch einen nennenswerten Kredit ohne entsprechende 
Besicherung bekommen, interessanter würde es da schon bei einem 
40-jährigen (noch) erwerbstätigen Familienvater, der weiß dass er in 
absehbarer Zeit an $Krankheit sterben wird. Bekommt aufgrund seines 
sicheren Jobs im öffentlichen Dienst einen hohen Kredit ohne 
nennenswerte Sicherheit, verbuddelt das Geld im Garten und geht über den 
Jordan. Hinterbliebene schlagen das (schuldenbelastete) Erbe aus, 
buddeln das vergrabene Geld aus, fertig.
Einwände anyone (die Umsetzung betreffend, nicht moralischer Natur)?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

3162534373 .. schrieb:
> Wenn es überwiesen wird, dann ist es nachvollziehbar wohin es ist.


das geistert grad so im Kopf rum.

was bei solchen Geschichten helfen kann:
Verzehrbons aus dem Café einer Spielbank.
dann sagen: scusi, verzockt. Krank. Spielsüchtig und blah.

O_°

von Ordner (Gast)


Lesenswert?

Simpel schrieb:
> Blödsinn. Man kann JEDES Erbe ausschlagen, ungeachtet dessen, ob
> Guthaben oder Schulden zu vererben sind.
> Bei Guthaben wird es derjenige ausschlagen, der selbst in einer
> laufenden Pfändungs- oder Insolvenzgeschichte steckt. Bei Schulden jeder
> der bei Trost ist...

Ganz so simpel ist es nicht. Man hat ganze 6 Wochen Zeit auf das Erbe zu 
verzichten. Findet sich die Kreditschuld erst nach dieser Frist - haste 
erst mal Arschkarte.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/erbrecht/erbe_verzichtserkaerung

Ferner muß die Bank bis zum Gültigwerden der Verzichterklärung nicht 
untätig werden, die Erben übernahmen nach §2058 BGB mit dem Todesfall 
die Kreditschuld. Man hat also u.U. die Schuld an der Backe bevor man 
durch Verzichterklärung aus der Schuldenfalle rauskommt. Dann bleibt 
eventuell der Weg in die Nachlassinsolvenz.

von Simpel (Gast)


Lesenswert?

Man ist erst dann ein "Erbe", wenn man das Erbe angenommen hat. Davor 
ist man ein "Erbberechtigter".

Natürlich hat man auch die versteckten Schulden an der Backe, wenn man 
das Erbe nicht binnen der Ausschalagungsfrist ablehnt. Die Recherche 
nach solchen Schulden obliegt den Erbberechtigten. Da ist kein Gläubiger 
verpflichtet vorher "Achtung!" zu rufen.

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

Also das BGB ist da ziemlich eindeutig.

Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt 
werden (§528). Und eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn der 
Beschenkte sich dem Schenker gegenüber groben Undanks schuldig macht 
(§530). Weitere Gründe sind da nicht aufgeführt.

Und der Erbe kann das Erbe ausschlagen, damit ist das erledigt (§1953).

Damit ist das m. Meinung nach eigentlich klar, beides trifft hier nicht 
zu, die Bank kommt an das Geld nicht ran.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Erbrecht kommt von Erbrechen und ist eigentlich eher eine Aufforderung 
an die Erben als ein juristischer Begriff.

MfG Paul

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Axel L. schrieb:
> Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt
> werden (§528).

jeztt muss man nen Toten noch für Bedürftig erklären.

von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

● J-A V. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Eine Schenkung kann bei Bedürftigkeit des Schenkers zurückverlangt
>> werden (§528).
>
> jeztt muss man nen Toten noch für Bedürftig erklären.

Die Bestattungskosten könnte man wohl tatsächlich zurückfordern.

Gruss
Axel

von Holm T. (Gast)


Lesenswert?

Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen" 
ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch 
erben werden..

Gruß,

Holm

von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

Holm T. schrieb:
> Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen"
> ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch
> erben werden..

+50

Vollkommene Zustimmung.

MfG Paul

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Holm T. schrieb:
> Ich würde mal gerne irgendwie das "Erbe" der "Schuld aller Deutschen"
> ausschlagen, habe aber leider das Gefühl das das meine Urenkel noch
> erben werden..

och ein territoriales Gebilde,
in dem auch schon mal das Abschaffen des Einheitsfeiertags angedacht 
wurde?

-das hat sich als echte Nation noch nicht wirklich etabliert
(Schau mal in deinen Personal Ausweis...)
Und solange, BIS das geschieht werden wir damit leben müssen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.