Rauchmelder Fehlalarm

OP Persönliche Seite #4925779
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Wer kennt sich mit (fest installierten) Rauchmeldern aus?
Meine heulen seit ca. nem halben Jahr ständig, holen mich teilweise 
mitten in der Nacht aus dem Bett.
Der Vermieter meint, die hohe Luftfeuchte sei schuld. Im WoZi steht zwar 
ein 55L Aquarium, doch das steht da schon "immer".
Heute früh hab ich Fenster auf Durchzug geöffnet, gerade schreibt die 
Nachbarin, dass die Dinger wieder heulen.

Also: Ich muss lüften, damit die nicht heulen, aber darf nicht lüften, 
weil die dann heulen? WTF?!
Ich glaube, die heulen einfach immer. Luft, Gras/Qualm/Gestank der 
Nachbarn unten und rechts, ...
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #4925811
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Random .. schrieb:
> dann sind die kaputt :-(
Wichtig ist doch eigentlich nur, dass sie dann nicht heulen...

Random .. schrieb:
> Ich glaube, die heulen einfach immer.
Wie alt sind denn die Batterien? Denn oft reichen ein oder zwei Grad 
Abkühlung (Nacht/Lüften), um den Innenwiderstand der Batterie um das 
nötige Quäntchen ansteigen zu lassen.
#4925873
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Einhart P. schrieb:
> Ich hatte auch einmal viele einfache
> Rauchmelder über ein gemeinsames 9V Netzteil versorgt. Das gab
> sporadische Fehlalarme.

Schlimm ist, wenn das Netzteil abraucht. Dann fehlt den Meldern die 
Energie, um das zu melden...



Random .. schrieb:
>> Wie alt sind die Rauchmelder?
> Ich schätze, die Wohnanlage ist ca. 10 jahre alt.

Sind die Rauchmelder auch so alt?

Random .. schrieb:
> Der Vermieter meint, die hohe Luftfeuchte sei schuld. Im WoZi steht zwar
> ein 55L Aquarium, doch das steht da schon "immer".

Also so lange, wie das Gebäude steht und auch die gleichen, 
unüberprüften Rauchmelder montiert sind?!




MfG Paul
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #4925877
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Random .. schrieb:
> Die beiden sprechen sich irgendwie ab ... wenn einer heult, heult der
> andere mit. Einer im WoZi, einer im Flur oben am Ende der Wendeltreppe.
> Hängen beide an einem gemeinsamen Trafo im Sicherungskasten.
Dann würde ich zuallererst mal diese "Gemeinsamkeit" entkoppeln.
Und dann die im Haus quer druchs Haus verteilte Versorgung besser 
abblocken.

Ich halte zentral versorgte Rauchmelder eh' für Blödsinn. Was, wenn der 
Verteilerschrank anfängt zu kokeln und die Versorgung abschaltet?
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4926005
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Lothar M. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> einstweilige Abhilfe (switch off)
> Und das darf der Mieter dann? Naja, ich muss nicht alles verstehen...

was sollte ein Verbot begründen die Sicherung auszuschalten? Eine 
Bestimmungsgemäße Funktion ist nicht gegeben. Die Anlageninstallation 
wird dadurch nicht beeinträchtigt.

>> ne next Step ----> Fristsetzung--> Mietminderung / einstweilige Abhilfe
> else bau_dir_ein_haus(dann_darfst_du_selber_die_rauchmelder_aussuchen);

So it is, but it isnt the thema.

Namaste

Ps. Seit wann trollen die Mods hier die Themen?
Gast #4926056
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Uhu U. schrieb:
> Netzstromversorgung für Rauchwarnmelder ist ein ziemlicher Quatsch. Die
> brauchen so wenig Strom, dass eine Batterie ökonomischer ist.

Besonders ökonomisch ist es dann, wenn der Rauchmelder mangels Batterie 
auf dem Schrank abgelegt und dort vergessen wird, wie ich es schon 
mehrfach in Hotels und Pensionen hatte.

Einhart P. schrieb:
> Ich hatte auch einmal viele einfache
> Rauchmelder über ein gemeinsames 9V Netzteil versorgt. Das gab
> sporadische Fehlalarme. Der Versuch schlug also fehl.

Ich habe 10 Rauchmelder über ein batteriegepuffertes Netzteil 
zusammengeschalten, funktioniert einwandfrei. Die Rauchmelder sind dabei 
per Draht vernetzt und wenn die Batterie nachlässt, muss man nur an 
einer Stelle eine Batterie wechseln. Bisher nicht nötig.

Aber ja, es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die Störung hier durch ein 
defektes (Siebkondensator hinüber) Netzteil kommt.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #4926062
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Winfried J. schrieb:
> was sollte ein Verbot begründen die Sicherung auszuschalten?
> Die Anlageninstallation wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Ausgeschaltete Rauchmelder beeinträchtigen "die Anlageninstallation" 
nicht? Warum hat sie dann wer eingebaut oder gar vorgeschrieben?

> Ps. Seit wann trollen die Mods hier die Themen?
Ich hatte ja nur gefragt. Aber mei, seis drum...
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4926087
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Lothar M. schrieb:
> Ausgeschaltete Rauchmelder beeinträchtigen "die Anlageninstallation"
> nicht? Warum hat sie dann wer eingebaut oder gar vorgeschrieben?

Die bestimmungsgemäße Funktion der Installation ist darin zu sehen, dass 
sie bei einem Brand warnt und sonst nicht. Diese kann sie nicht 
erfüllen, wenn sie wie beschrieben häufige Fehlalarme auslöst. Damit ist 
die Anlage bereits unzumutbar beeinträchtigt und dringend 
reparaturbedürftig. dies obliegt dem Vermieter, bzw. beauftragten.

 Eine vollständig Abschaltung darf als geboten angenommen werden, das 
die Mietsache sonst nicht nur eingeschränkt sondern gar nicht 
bestimmungsgemäß nutzbar ist (betroffene Nachbarwohnungen 
eingeschlossen).  Andernfalls müsst der Mieter eine Ersatzbleibe 
beziehen und die Kosten dem Vermieter verrechnen(miete aussetzen). Aber 
das wäre imho überzogen.

Rumpfuschen hingegen dürfte dem Mieter selbst juristisch auf den Zeh 
fallen.
Namaste
#4926283
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Kabelgebundene RM, die auch über Kabel versorgt werden sind für den 
Betrieb an Gefahrenmeldeanlagen gedacht.

Grundsätzlich finde ich dieses Vorgehen gut, wenn an wie oben 
geschrieben, das Netzteil puffert.

In einem eigenem Objekt würd ich es genauso machen.

Trotzdem sind die Dinger nicht wartungsfrei.


Die Rauchmelder die von Gesetz her vorgeschrieben sind, sollen lediglich 
Personenschäden verhindern, keine Sachwerte beschützen.

Jeder dieser RM muss einen akustischen Signalgeber verbaut haben.
#4926382
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In welchem Bundesland wohnst Du?

Besteht bei dir Rauchwarnmelderpflicht in Schlafräumen und Fluren?

Vom Vermieter nachrüsten lassen und dabei die offensichtlich defekten 
Rauchwarnmelder wechseln lassen.

Welche sind eigentlich bei dir verbaut? Hersteller / Typ?

Andreas, der sein Geld mit BMA / EMA verdient.
#4927077
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Random .. schrieb:
> Vermieter meint, die kann/darf man nicht reinigen, dann sind die kaputt
> :-(

Der Vermieter soll weder glauben noch meinen - sondern Fakten 
vermitteln.
Die Gebrauchsanweisung, die gemäss EN 14604 vom Hersteller ausgefertigt 
sein muss und nach Bauprodukteverordnung dem Anwender ausgehändigt sein 
muss, muss nach EN 14604 eine Wartungsanweisung enthalten.

Random .. schrieb:
> Wohne im Münchner Osten. Die Rauchmelder sind von GIRA, und fest
> eingebaut in WoZi und Flur oben.

Die Anleitung der Gira Funk-Rauchmelder 0524 02 / I01 findet man auf
http://download.gira.de/data2/05241310.pdf
Immer ran mit dem Staubsauger und dem feuchtem Lappen.

Bei den Giras steht wohl auf dem Geräteetikett wann die Dinger 
auszutauschen sind.

Zu viele Fehlalarme bei optischen Rauchmeldern sind oft einer 
verstaubten Rauchkammer geschuldet. Der Dreck kann z.B. bei Montage 
dahingelangt sein und macht seitdem Ärger.
#4927097
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Lothar M. schrieb:
> Ich halte zentral versorgte Rauchmelder eh' für Blödsinn. Was, wenn der
> Verteilerschrank anfängt zu kokeln und die Versorgung abschaltet?

RauchWARNmelder sind in der EN14604 beschrieben. RauchWARNmelder müssen 
zwingend eine Batterie enthalten. Entweder als redudante oder alleinige 
Stromversorgung.

Rauchmelder sind in der EN 54 beschrieben. Rauchmelder sind Teil einer 
Brandmeldeanlage. Es gibt verschiedene zulässige Strategien die 
Brandmeldeanlage funktionsfähig zu halten, wenn die 
Versorgungsnetzspannung fehlt.

BTW: EN 14604 und EN 54 sind harmonisiert - CE Kennzeichnung nach AVCP 
System 1 ist somit obligatorisch.
OP Persönliche Seite #4927122
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Ich habe mich gerade mit dem netten Support von GIRA unterhalten.

Die Geräte sind Rauchwarnmelder, und mit ziemlicher Sicherheit älter als 
10 Jahre.
Weiterhin sind diese Geräte NICHT für eine zentrale Stromversorgung 
ausgelegt, dürfen so gar nicht betrieben werden.

Die gesamte Rauchwarnanlage ist also nicht zulässig.

Wie erklärt man das der Hausverwaltung?!
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4927238
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Random .. schrieb:
> Die gesamte Rauchwarnanlage ist also nicht zulässig.
>
> Wie erklärt man das der Hausverwaltung?!

Genauso wie du es eben beschrieben hast unter verweis auf den Typ und 
die entsprechende Auskunft von Gira. Allerdings wird du damit viel 
Freude auslösen, bei Allen beteiligten und betroffenen.

Und wieder bist du an dem Punkt Nachbesserung durch den Vermieter mit 
Fristsetzung etc. angelangt.

Namaste
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4927299
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Uhu U. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Allerdings wird du damit viel Freude auslösen, bei Allen beteiligten und
>> betroffenen.
>
> Wenn die zu blöd sind, vorschriftskonforme Rauchwarnmelder zu
> installieren, dann sind sie für den daraus resultierenden Spaß selbst
> verantwortlich...

Bei einigen Beteiligten  magst du recht haben andere sind einfach auch 
nur Betroffene wie Random.

Namaste
Gast #4927349
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Winfried J. schrieb:

>> Wie erklärt man das der Hausverwaltung?!
>
> Genauso wie du es eben beschrieben hast unter verweis auf den Typ und
> die entsprechende Auskunft von Gira. Allerdings wird du damit viel
> Freude auslösen, bei Allen beteiligten und betroffenen.

Die machen es sich einfach. Installation durch Fachfirma, finanziert aus 
der Instandhaltungsrücklage (kann der Vermieter von der Steuer 
absetzen), jährliche Wartung durch eine Fachfirma (umlagefähige 
Nebenkosten, vom Mieter zu tragen). Das ist die juristisch sicherste 
Lösung.
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #4927369
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soul e. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>
>>> Wie erklärt man das der Hausverwaltung?!
>>
>> Genauso wie du es eben beschrieben hast unter verweis auf den Typ und
>> die entsprechende Auskunft von Gira. Allerdings wird du damit viel
>> Freude auslösen, bei Allen beteiligten und betroffenen.
>
> Die machen es sich einfach. Installation durch Fachfirma, finanziert aus
> der Instandhaltungsrücklage (kann der Vermieter von der Steuer
> absetzen), jährliche Wartung durch eine Fachfirma (umlagefähige
> Nebenkosten, vom Mieter zu tragen). Das ist die juristisch sicherste
> Lösung.

Was sonst? Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, das gesetzestreue 
Unternehmen folgt den Rahmenvorgaben. Und bezahlen darf der, der auch 
den Gesetzgeber finanziert. Anderer Leute Geld Gassi führen nennt man 
das wohl.


Namaste
#4927397
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Stell dich einfach doof und mach Dienst nach Vorschrift.

Wann schlagen Rauchmelder Alarm?
Wenn es brennt.
Was macht man, wenn es brennt?
Man ruft die Feuerwehr.

Danach kann sich der Vermieter mit denen streiten, ob er den Einsatz, 
den seine defekten Rauchmelder provoziert haben, bezahlen muß oder 
nicht.

Und wenn du richtig kriminelle Energie hast, bringst du dich, deine 
Lieben und deine Wertsachen in Sicherheit und lässt dir von irgendjemand 
die Bude anzünden. Die Nachbarn rufen bestimmt nicht die Feuerwehr. Die 
wissen ja, daß deine Rauchmelder ständig Fehlalarm geben.

Das ist nämlich die Kehrseite der Medaille, wenn es wirklich brennt. Wie 
bei den Autoalarmanlagen. Da kümmert sich auch kein Schwein drum, wenn 
es loströtet.
#4927687
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Meine Empfehlung nach aktuellem Kentnisstand:

teile dem Vermieter mit:
die Rauchmelder sind zu alt,
verursachen Fehlalarme,
sind nicht gemäß Herstellervorgabe montiert,
werden nicht gemäß Herstellervorgabe von einer zertifizierten Firma 
gewartet,
es fehlt ein Melder im Schlafraum.

Angemessene Frist setzen, 4 Wochen?
Nachfrist setzen, 2 Wochen.

Bauamt aufsuchen, aber nur wenn die Hotels in der Nähe nicht durch 
Großveranstaltungen belegt sind.

Andreas

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