Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine
Zeitarbeitsfirma eingereicht ?
Bringt das was ?
Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4
Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.
So soweit mir bekannt hängt das zu 100,0% von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Im Grunde genommen sieht es doch so aus, dass Du ein "normales"
Arbeitsverhältnis eingegangen bist. Im Unterschied zum "ganz" normalen
Verhältnis aber mit undefiniertem bzw. wechselndem Arbeitsplatz. Klingt
komisch, ist aber so.
Alles was sonst noch kommt richtet sich also nach dem Arbeitsvertrag.
Claude schrieb:> Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.
Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung
(Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling
warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht.
Berufsrevolutionär schrieb:> (Wegfall des Arbeitsplatzes)
? bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit
zu vermitteln, der Arbeitsplatz "Zeitarbeit" kann doch nie wegfallen
weil alle Zeitarbeit brauchen!
Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung
sein
Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.
--> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüft
--> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss
Was die Zeitarbeit angeht ist es doch normalerweise so das die Firma dir
eine Position vorgibt und du sie erfüllst?! Nicht, das sich aus "nicht
(mehr) Beschäftigung" ein Recht zur Kündigung ableitet -->
Arbeitsvertrag genau lesen (lassen).
someBodyIusetoKnow schrieb:> Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung> sein>> Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.> --> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüftKostenpflichtig geprüft.
> --> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss
Nein, eine Schutzklage zieht keine Weiterbeschäftigung automatisch nach
sich.
Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.
Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist,
hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu
beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder
freistellung nicht aus.
Berufsrevolutionär schrieb:> Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist,> hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu> beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder> freistellung nicht aus.
Aber bei vollem Gehalt.
Berufsrevolutionär schrieb:> Kostenpflichtig geprüft
das 1% kann man investieren um eine Rechtsschutzversicherung für
Arbeits- und Sozialrecht zu haben. Gerade wenn man in solch eine
Beschäftigungssituation ist.
Gibt´s aber auch günstiger ohne viel Drumrum.
Berufsrevolutionär schrieb:> Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.
Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und
verweise:
"Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung
unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern
zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der
Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung
rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre."
Achim H. schrieb:> Auch wenn das bereits 8 Jahre her ist:>> https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/betriebsbedingte-kundigung-fehlender-anschlussauftrag-oder-auslaufender-vertrag-reichen-nicht-als-grund/
Naja wieder mal ein Fall wo Überschrift und Inhalt nicht ganz
zusammenpassen.
Es wird lediglich eingefordert die Begründung der Kündigung um einen
Passus zu ergänzen. Das auch neu-aufträge auf Dauer nicht zu erwarten
sind. Was ja anhand der tollen berichte um Rezenssion und
Fachkräftemangelmärchen nicht schwer fallen sollte SCNR
>Aber bei vollem Gehalt.
Fixgehalt vielleicht, in der zeitarbeitsbranche werden gerne
projektbezogene Boni vereinbart, Fahrgeldzuschuss etc.. das hat bei
fehlenden Auftrag alles seine Berechtigung verloren. Weihnachtsgeld ist
auch gerne 'freiwillige' ergebinsabhängige leistung, was ohne größere
Begründung gestrichen wird.
Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der
Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der Berufsrevolutionär
in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht.
Damit eine Firma betriebsbedingt kündigen kann müssen sehr hohe
Vorrausetzungen erfüllt sein, 4 Wochen ohne Projekt reichen dafür bei
weitem nicht aus. Also sofort Kündigungschutzklage einreichen.
4 Wochen ohne Projekt sind für eine betribebedingte Kündigung zu kurz.
Hier ein neueres Urteil, wo selbst 3 Monate Zwangspause vom
Arbeitsgericht als unzureichend beurteilt wurden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsbedingte-kuendigung-eines-leiharbeitnehmers-wegen-vorruebergehend-fehlender-einsatzmoeglichkeit_135833.html
Der Arbeitgeber muss sich vor allem nachweisbar bemüht haben, eine
Ersatzbeschäftigung zu finden.
Des weiteren ist die Sozialauswahl zu beachten. Langjährige Mitarbeiter
haben Vorrang vor Neulingen. Wurden in letzter Zeit neue Mitarbeiter mit
ähnlichem Profil eingestellt?
> Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.
Vor allem eine höhere Abfindung!
>bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit zu
vermitteln, ...
Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein
normales Angestelltenverhältnis. Das der AN an eine andere Firma
weiterverliehen wird, ändert nichts an seinen Rechten und Pflichten.
someBodyIusetoKnow schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.>> Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und> verweise:> "Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung> unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern> zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der> Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung> rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre."
Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie
Weiterbeschäftigung. Besonders weil es Jahre dauert bis sowas durch ist.
Hier mal zum Aufbesseren des rechtlichen Sachverständnisses:
https://www.kanzlei-mudter.de/einstweilige-verfuegung-und-weiterbeschaeftigung.html
Mike schrieb:> Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein> normales Angestelltenverhältnis
so meinte ich das auch, deswegen halte ich die Argumentation
Claude schrieb:> dass man jahrelang im Projekt war und dann 4> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.
für Schwachsinn, das Risiko muss eine Zeitarbeitsfirma tragen, sonst
bräuchte man die ja nicht!
BobbyX schrieb:> Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der> Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der "Berufsrevolutionär"> in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht.
Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum
Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht
offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus.
Berufsrevolutionär schrieb:> Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum> Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht> offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus.
@Berufsrevolutionär : Mit der Aussage:
"Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung
(Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling
warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht."
... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast...
BobbyX schrieb:> @Berufsrevolutionär : Mit der Aussage:>> "Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung> (Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling> warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht.">> ... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast...
Aha, du meinst also ein Richter lässt sich vom Argument "Ich war immer
Mama's Liebling" beeindrucken ?!?!
Werd erwachsen!
Berufsrevolutionär schrieb:> Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie> Weiterbeschäftigung.
Damit hast du wohl recht und der Artikel zeigt Gründe auf warum eine
tatsächliche Weiterbeschäftigung sinnvoll sein kann, den Aspekt hatte
ich nicht auf dem Schirm.
Falls man am Ende gewinnt/keine vernünftige Abfindung angeboten bekommt
erfüllt man Pflichtbewusst seinen nun doch geltenden Arbeitsvertrag und
sucht in aller Ruhe was Passendes.
Wäre zumindest ein möglicher Weg.
Meine Frau arbeitet als Vermittlerin bei einer Zeitarbeitsfirma. Da ist
noch jeder rausgeflogen, den man längere Zeit nicht beschäftigen konnte.
Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. Die kündigen einfach,
natürlich erhebt man Kündigungsschutz Klage, dann gibts ggf ein bisschen
Geld, 0.5 Bruttomonatsgehalt Betriebsjahre, meist nicht der Rede
wert.
Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob
rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr.
Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt.
Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust
bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so
erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft
in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines
Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..
Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.
Jens P. schrieb:> Motzkopp schrieb:> Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden.>> Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.
Oh, war mir neu, das es welche gibt.
Interessant wäre es zu wissen, ob die sich nur für ihr echtes eigenes
Personal einsetzen oder auch für die Leute, die verliehen werden. Kann
ich mir nicht vorstellen, wäre extrem schädlich.
Motzkopp schrieb:> Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob> rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr.> Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt.> Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust> bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so> erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft> in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines> Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..> Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.
Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine
betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG
das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten.
BobbyX schrieb:> Motzkopp schrieb:> Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob> rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr.> Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt.> Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust> bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so> erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft> in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines> Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..> Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.>> Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine> betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG> das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten.
Das ist korrekt. Und was habe ich genau geschrieben ?
Jens P. schrieb:> Motzkopp schrieb:> Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden.>> Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.
Habe gerade von meiner Frau erfahren: Randstad sind überregional in D
die einzigen. Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite
Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich
notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal
Geld.
Motzkopp schrieb:> Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite> Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich> notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal> Geld.
Bundesweite Verträge machen fast alle Dienstleister.
Vernünftige Reisekostenvereinbarungen sind mir da noch nie unter
gekommen.
Zum Thema:
Ja es lohnt sich aus meiner Laiensicht durchaus klage zu erheben, aber
nur dann, wenn man kein anderes Angebot abgelehnt hat, weil zu weit weg
etc.
Claude schrieb:> Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine> Zeitarbeitsfirma eingereicht ?>> Bringt das was ?>> Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.
Das Problem ist:
Für Zeitarbeitsfirmen ist "kündigen" eine der meist durchgeführten
Routinen.
Kündigungsschutzklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn die ZA-Firma
einen echten Fehler gemacht hat. Z.b. zu späte Zustellung der Kündigung
(Kenne einen Fall da haben die um 2 Tage zu spät in der "Probezeit"
gekündigt.
Die ZA-Firmen sind halt eindeutig im Vorteil, die wissen schon
frühzeitig wenn sie wie ihre Leute vor der Tür stehen haben.
Da kann man bei "Arbeits"-Mangel bei so einer Firma kaum auf
"weiterbeschäftigung" klagen. Die ZA-Firmen versuchen zum "Schein" den
"Leiher ohne Verwendung" bei div. Firmen vorzustellen. Ab der Leiher
past oder nicht ist nicht wichtig. Kommt dadurch kein Anschlußverwendung
zustande können die rechtlich einwandfrei kündigen. Und dreist oft auch
noch das Gehalt für die Tage ohne Einsatz steichen.
Da finden die schon noch gründe dafür!
M.M.
Klagen gegen die ZA kann man.
Mehr als ein paar Euro`s mehr kommen dabei ned raus!
Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird
man sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt
einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf
den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig
schädigen, wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die
Kontaktdaten des Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber
austauschen.
Es spielt keine Rolle, ob das legal ist oder nicht.
Die Wirtschaft macht ja hin und wieder Schlagzeilen, wie die
die Gesetze ernst nehmen.
Gelegenheiten sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen.
Muss jeder selbst selbst wissen ob man weiter in dieser sozialen
Planwirtschaft Karriere machen will oder nicht.
Böser Onkel schrieb:> Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird man> sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt> einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf> den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig schädigen,> wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die Kontaktdaten des> Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber austauschen. Es spielt keine> Rolle, ob das legal ist oder nicht. Die Wirtschaft macht ja hin und> wieder Schlagzeilen, wie die die Gesetze ernst nehmen. Gelegenheiten> sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen. Muss jeder selbst selbst> wissen ob man weiter in dieser sozialen Planwirtschaft Karriere machen> will oder nicht.
Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute
Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei
Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ? Was fürn Bewerber muss
das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ? Im Zweifel
schmeißt man die Bewerbung im Müll und Basta, macht aber unendgeldlich
keine Stasi-Aktionen. Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines
Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen. Meinste da gibt
irgendeiner im Unternehmen ein offizielles Go für so eine Aktion?
Das einzige Szenario, das ich mir dafür vorstellen kann, ist, dass sich
zufällig zwei Personaler sehr gut kennen. Aber was soll an einer
Kündigungsklage schlimm sein? Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung
klagt jeder und das ist absolut akzeptiert.
Ich will es in Stichpunkte trennen.
- Aus Sicht des Finanzamtes wäre Weiterbeschäftigung ertragreicher,
deshalb könnte ein "konsistenter" staatlicher Sektor das unterstützen.
- Ein Gerichtsverfahren beim Arbeitsgericht beginnt mit einer
Güteverhandlung, die kostenlos für den Arbeitnehmer ist wenn er keinen
eigenen Rechtsanwalt hat. Für oder gegen ein kostenpflichtiges Verfahren
kann er sich nach der Güteverhandlung entscheiden. Bei dieser
Güterverhandlung ergeben sich Hinweise, ob ein Prozess erfolgreich wäre.
- ifo-Geschäftsklimaindex und Arbeitsmarktbarometer, auch
Einkaufsmanagerindex, zeigen den vergangenen September als schlechtesten
Monat im 7-jährigen Konjunkturzyklus. Zwar bessert es sich langsam, aber
in einem Jahr wäre es sicher noch besser mit einem "echten" Vertrag.
Motzkopp schrieb:> Wie soll man sich das vorstellen,Motzkopp schrieb:> Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei> Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ?
Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch
das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben.
Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich
dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis
geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber
und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments
zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen.
Personaler sind nämlich nicht blöd.
Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter
geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung
unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall.
Motzkopp schrieb:> dabei ne Anzeige ?
Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine
OIrdnungswidrigkeit sein.
Motzkopp schrieb:> Was fürn Bewerber muss> das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ?
Einer der sein Geld wert ist. Also dürfte Risikominimierung
einem Unternehmen heilig sein.
Motzkopp schrieb:> Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines> Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen.
Es hat schon andere Skandale gegeben. Z.B. hat VW trotz Abgasskandal
seine letzten Absatzrekorde gebrochen (legal).
Kartellverstöße, Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und
andere Geschichten. Je größer der Laden, umso leichter wird verstoßen.
Motzkopp schrieb:> Aber was soll an einer Kündigungsklage schlimm sein?
Das du Ärger machst und die Integrität des Unternehmens angreifst.
Firmen gehen nämlich nicht so gern vor Gericht, denn die
Rechtssprechung kann auch mal anders ausfallen.
> Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung> klagt jeder und das ist absolut akzeptiert.
Das sieht jedes Unternehmen anders. Da will man Leute, die keinen
Ärger machen. Abhängige Beschäftigung ist nämlich viel weittragender,
als die meisten glauben. Erst mit der Verjährung ist eine Beschäftigung
endgültig. Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel
einbilden und schönreden.
Eine Abfindung wäre mir zu wenig.
Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.
Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt
schwierig.
Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Böser Onkel schrieb:> Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel> einbilden und schönreden.
Bei dir, mein lieber Michael, heißt das schlechtreden. Nicht
schönreden!
Optimismus hast du noch nie im letzten Jahrzehnt verbreitet, EGAL UNTER
WELCHEM DEINER NICKS.
So kann man schlichtweg keine Arbeit finden, wenn man im Vorfeld nur
böse Machenschaften der unmenschlichen Arbeitgeber zu wissen glaubt und
grundsätzlich alle Firmen, Vorgesetzten, Frauen, Entscheidungsträger als
des Satans Brut verunglimpft.
Wer der Gesellschaft keine Chance gibt, der bekommt selbst auch keine.
cheers,
dein Coach!
Claude schrieb:> Eine Abfindung wäre mir zu wenig.> Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.
Klar ist es dir zu wenig, weil Du es nicht durchgerechnet hast. Oder
hast durchrechnen lassen. Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei
betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen
worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen.
> Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt> schwierig.
Nein, nicht unbedingt.
> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! -
Sehr schlechtes Ziel.
> Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Die kann auch keinen abgebauten Arbeitsplatz auferstehen lassen.
Dein erster Schritt sollte der zum Arbeitsamt sein, sofort. Die können
dir schon mal vorrechnen, was du von der Arbeitslosenhilfe zu erwarten
hast.
Und die nehmen Dich auch in die Jobvermittlung aus. Schau Dich um, was
es sonst noch an Firmen im Umkreis gibt. Dann schauen welche Frist dort
für die Kündigungsschutzklage hast und innerhalb dieser Frist bei dem
Ex-AG einen Termin machen. Dort die noch nicht abgeschickte
Kündigungsschutzklage als Druckmittel verwenden um eine
aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Am besten Druck kannst Du
machen wenn du einen 'Plan B' vorbereitet hast,
also neue Berufsperspektive. Spontan fällt mir die Gesundheitsbranche
ein,
die sucht überall. Die nötige Quali kann jeder erreichen, der nicht
völlig kaputt ist (um es mal salopp auszudrücken). IMHO sollten
Ausbildungskurse öfters starten, einfach mal bei den Rettungsdiensten
schlau machen, bspw
https://www.asb.de/unsere-angebote/asb-rettungsdienst-katastrophenschutz/notfallausbildung/rettungssanitaeter
Berufsrevolutionär schrieb:> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.> Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! -> Sehr schlechtes Ziel.
Das "Problem" ist, dass ich ein gutes Gehalt habe, welches ich bei einer
Neueinstellung nicht mehr bekommen würde.
Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein.
Das habe ich bereits durch mehrere Vorstellungsgespräche erfahren müssen
:-(
Bei einer Weiterbeschäftigung habe ich im Alltag sowieso nichts mit
meiner Zeitarbeitsfirma zu tun, deswegen ist das sekundär.
Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und
ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter). Deswegen spiele
ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch.
Claude schrieb:> Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein.> Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und> ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter).> Deswegen spiele> ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch.
Gedankenspiel? - Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst.
Die Antwort bleibt nach Publizierung dieser nicht unwichtigen Details
gleich.
Von einem toten Pferd sollte man absteigen - angepasst auf deinen Fall
->
"Sobald der Gaul auf dem man sitzt gestorben ist, sollte man sich einen
neuen suchen".
Und wenn man dabei nicht genauso überbezahlt wird wie bisher, dann ist
das eben Pech, tot ist tot.
Berufsrevolutionär schrieb:> Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst.
Du scheinst sehr, sehr einfach strukturiert zu sein.
Hast du noch andere Probleme ?
Mein Mitleid hast du schon mal.
Berufsrevolutionär schrieb:> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei> betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen> worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen.
sorry das stimmt nicht, mir ist das passiert.
40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren!
Ich wurde gesperrt weil ich nicht klagte! Erst nach meinem Widerspruch
mit Hinweis auf die verlorenen Arbeitsgerichtprozesse der Kollegen wurde
die Sperre aufgehoben!
Böser Onkel schrieb:> Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch> das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben.> Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich> dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis> geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber> und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments> zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen.> Personaler sind nämlich nicht blöd.> Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter> geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung> unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall.>> Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine> OIrdnungswidrigkeit sein.>
Nochmal: Welches Interesse sollte der Ex-Arbeitsgeber haben noch
irgendwelche Infos rauszugeben ? Was hat er davon, ausser Arbeit und das
Risiko einer Datenschutz und Schadenersatzklage ? Hmm ? Könnte ja
theoretisch jeder anrufen und behaupten er sei Personaler und dann den
Personaler ans Messer liefern.
Das Arbeitszeugnis ist die Aussage des Ex-Unternehmens über Dich, das
wars. Eine andere Aussage, als da drin steht, ist nochmal sehr
gefährlich für den Personaler, dann war das Zeugniss schon falsch.
> Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich> dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren
So ein QUARK ! Google mal über den Sachverhalt.
Claude schrieb:> Eine Abfindung wäre mir zu wenig.> Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.> Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt> schwierig.> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.> Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Weitverbreitetes Missverständniss: Man klagt IMMER auf
Weiterbeschäftigung. Man kann gar nicht auf ne Abfindung klagen. Nur was
dabei rauskommt, das kann entweder Weiterbeschäftigung oder Abfindung
sein.
Nach den Aussagen des Anwalts ist eine Kündigung wegen fehlendem
Anschlussauftrag nicht so einfach möglich :-)
Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das es kein Werbesprech ist.
"Oftmals werden Zeitarbeiter gekündigt, weil ein fehlender
Anschlussauftrag nicht zustande kommt. Wird unter anderem eine Kündigung
aus betrieblichen Gründen ausgesprochen, so darf als Grund ein fehlender
Anschlussauftrag nicht angegeben werden. Sollte das dennoch der Fall
sein, gilt die Kündigung als unwirksam. Ein Zeitarbeiter sollte daher
auf jeden Fall seine Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen
und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einreichen"
https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/
Claude schrieb:> https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/
Bei DEM Anwalt wäre ich vorsichtig.
Diese offensichtliche Marketingmasche verspricht mehr als der
Anwalt halten oder erstreiten kann.
Auch wird mit keinem Wort erwähnt, wie in der ersten Instanz die
Kostenverteilung, gerade beim Arbeitsgericht, zu erwarten ist,
mal von den Erfolgsaussichten, für die der Anwalt nämlich nicht
die Birne hin hält, aussieht.
Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber
was grundsätzlich schief gegangen sein. Ein Anwalt hätte da
warnen müssen. Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.
Eine Rechtschutzversicherung kann zwar hilfreich sein, aber
das ist bei der Vielzahl der Angebote der Versicherer zu prüfen,
ob die schon bei der Beratung eintritt. Beratung und außergericht-
licher Vergleich machen Versicherungen teuer.
Gewöhnlich gilt für einen Fall ein Anwalt, egal ob der gut ist und
was der einen erzählt. Das kann reichen, muss aber nicht.
Eine bessere Auswahl wäre hilfreich. Die Gefahr da auf die Nase
zu fallen ist gegeben und nicht zu unterschätzen.
Wer sowieso gekündigt wurde, muss sich erst mal unverzüglich
Arbeitslos melden und kann einen Beratungsschein vom Gericht
bekommen um sich pro Schein in einem Fall von einem Anwalt beraten
zu lassen. Das Timeing ist da etwas kritisch, weil man vom Amt
einen Schein fürs Gericht braucht. Der Bescheid baucht halt Zeit
und das bei einer drei Wochen-Frist vom Arbeitsgericht.
Wert des Beratungsscheins beträgt etwa 100 Euro,
Eigenanteil 10-15 Euro, was in der Summer weniger ist, als das,
was Anwälte als Mindesthonorar (ca. 190 Euro) fordern dürfen.
Ist also für den Anwalt nicht gleichwertig.
Bei Prozesskostenhilfe, also ohne Rechtsschutzversicherung, kann
man zwar bei entspechenden geringen Einkünften auch einen Antrag
stellen, aber in der 1.Instanz zahlt jede Partei seinen Anwalt
erst mal selber. Am Arbeitsgericht ist das eben etwas anders als beim
Amtsgericht oder Landgericht.
Anwälte wollen Geld verdienen, die durch Vergütungsgesetze gedeckelt
sind. Trotzdem kann jeder Anwalt seinen Mandanten dahin gehend
manipulieren, dass der Fall schön viel Geld in die Anwaltskasse spült.
Eine Rechtschutzversicherung für die Prozesskosten wäre sinnvoll.
Wer glaubt, jetzt schnell noch vorher eine Versicherung abschließen
zu können, sollte bedenken, dass eine Karanzzeit diesem Streben
Grenzen setzt.
Man kann auch in eine Gewerkschaft eintreten und bekommt von seiner
Geschäftsstelle Rechtsschutz, der aber duch die hohen Mitgliedsbeiträge
teuer ausfällt und auf den Geschäftsstellensekretär beschränkt ist.
Ob eine Karenzzeit wirkt, würde ich mal annehmen, bin aber nicht sicher.
Freie Wahl des Anwalts ist da nicht drin. Die Gefahr ist also gegeben,
dass man da an einen Versager oder einen echten Könner gerät, was man
vorher nicht sicher weiss. Bei freien Anwälten ist die Gefahr auch
nicht ohne.
Motzkopp schrieb:> Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute> Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei> Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ?
Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch
innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen
Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu
bekommen um den Externen Bewerber madig zu machen!
Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben
soll.
Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an.
So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat.
Der hat nachgefragt und bekam zur Antwort, dass man bei seiner
damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer)
erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was
dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam.
Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der
Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist
zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht
bekommen.
Marx W. schrieb:>> Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch> innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen> Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu> bekommen um den Externen Bewerber madig zu
Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen
Bewerbers wissen ?
> Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben> soll.> Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an.> So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat.> Der hat nachgefragt und bekam zur Antwort, dass man bei seiner> damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer)> erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was> dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam.
Nein sorry, das ist ein bisschen unglaubwürdig. Wenn man sich wirklich
erkundigt hätte, würde man dies nie zugeben. Da liefern sich nämlich
zwei Leute ans Messer, nämlich der der Auskunft erteilt hat und der, der
sich die Auskunft geholt hat. Das auch noch als Grund dafür das man die
Stelle nicht bekommen hat ist Reif für ne Schadenersatzklage.
> Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der> Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist> zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht> bekommen.
Irgendwelchen skurrilen Einzelfälle gibts immer, aber das scheint mir so
eine nebulöse Hören-Sagen Story zu sein.
Böser Onkel schrieb:> Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber> was grundsätzlich schief gegangen sein.
90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut.
Böser Onkel schrieb:> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.
Eben. Die 10% können durchaus selbstverschuldet eine Kündigung erhalten
haben.
Lieber Michael S. (technicans),
ich merke schon: auch Anwälte, Richter und der gesamte Rechtsapparat
sind auch nicht deine Freunde. Trotz - oder gerade wegen deiner
Rechtsschutzversicherung. Wer bezahlt die eigentlich?
Welche Menschengruppe findest du denn noch halbwegs akzeptabel und
könntest dir ein zufriedenes und harmonisches Leben unter diesen
vorstellen?
Es fallen ja schon weg:
Arbeitgeber, Personaler, Vorgesetzte, Frauen, Arbeiter (als die dummen
Menschen, die arbeiten obwohl Arbeit per se nur bedingungsfeindlich
-sorry- verrichtet werden kann) und nun auch noch Vertreter der
juristischen Sparte.
Gibt es noch Hoffnung?
cheers,
dein Coach
Kastanie schrieb:> Böser Onkel schrieb:>> Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber>> was grundsätzlich schief gegangen sein.>> 90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut.>> Böser Onkel schrieb:>> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.
ihr sollten am Leseverständnis arbeiten,
von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben
verloren!
Joachim B. schrieb:> 40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren!
wo ist da 90% Erfolgsaussicht? (aus den 360 die nicht geklagt haben kann
man das kaum ableiten, aber Lotto geht ja ähnlich)
also wenn einer 6 Richtige beim Lotto hat sind die Erfolgsaussichten der
anderen extrem gut? >99,999%?
ich muss wohl auch an meinem Verständnis arbeiten.
Böser Onkel schrieb:> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.
Ich wüsste ja mehr, aber es hat nach 32 Jahren keinen Sinn mehr.
Ja es ist damals(fast) ALLES suboptimal gelaufen, ist aber trotzdem
Realität.
Für diesen TO sehe ich Land sowie einige hier schon angemerkt hatten, er
muss sich halt selber optimal vorbereiten und sollte nicht nur Anwälten
vertrauen.
Joachim B. schrieb:> ihr sollten am Leseverständnis arbeiten,>> von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben> verloren!> Joachim B. schrieb:
Ich gebe zu, dass ich den Link nicht mal geöffnet habe, sondern nur auf
das was Böser Onkel (ehemals Dr. Who, ehemals Cerberus, ehemals Michael
S. (technicans)) geschrieben hat reagiert habe.
Und diese Interpretation war halt haarsträubend - so wie fast alles was
er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert.
Kastanie schrieb:> so wie fast alles was> er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert.
Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte?
Böser Onkel schrieb:> Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte?
Ach Michi,
definiere erstmal "was Besseres".
Um bei der Metapher der "Schallplatte" zu bleiben: Ich bleibe wenigstens
meinem Label treu. Denn ich sehe für mich keinen Grund das zu ändern.
Warum auch. Meine Meinung bleibt gleich. Die deine doch erwiesenermaßen
erst recht?
Willst du uns nicht endlich einmal verraten, was du mit den Epochen
unter verschiedenem Namen bezwecken willst?
Vielleicht ist das ja verblüffend verständlich und ich moniere das zu
unrecht hin und wieder?
Motzkopp schrieb:> Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen> Bewerbers wissen ?
Betriebsfunk,oder
der Bewerber war beim VG und wurde im Betrieb
"rumgeführt".
Da wird schon so manches dann offengelegt!
Berufsrevolutionär schrieb:> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....]> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten> Kündigung zuvorzukommen.
Doch, machen sie.
Berufsrevolutionär schrieb:> Berufsberater schrieb:>> Berufsrevolutionär schrieb:>>> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....]>>> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten>>> Kündigung zuvorzukommen.>>>> Doch, machen sie.>> Ist aber nicht rechtens
weiss ich doch, ich wehrte mich dagegen schon vor 32 Jahren erfolgreich,
aber es dauerte bis mein Widerspruch geprüft wurde und das ausstehende
Geld nach kam, 3 Monate können lang werden. (ohne Rücklagen noch länger,
blieb mir erspart wegen meines Ersparten)
Berufsrevolutionär schrieb:> das Urteil
2012 ist aber verdammt spät gekommen, dabei waren sie offensichtlich
schon 1998 auf dem Holzweg.
Berufsrevolutionär schrieb:> Dort das Urteil für Denkfaule erklärt:> https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/> Na, das juckt aber die Agentur für A. ned viel, die halten sich an ihre GA!> Die Sperrzeitgilt nicht wenn für den Aufhebungsvertrag wichtige Gründe> geltend gemacht werden, hier die angekündigte betriebsbedingte> Kündigung.Ähh, man ist doch nicht "arbeitslos", nur weil die Kündigung
"angedroht" wird!
>> Das das immer noch geltendes Recht ist, hab ich mir vom Arbeitsamt vor> wenigen Wochen bestätigen lassen.
Welches Amt war das?
Haste das echt schriftlich vorliegen?
Wenn ja, kannste ja das Schreiben posten! Wäre echt ned von dir.
Ich habe gewonnen vor dem Arbeitsgericht ulm.
Habe mich auf einen Vergleich eingelassen!!
Aber jetzt nach fast zwei Jahren immer noch Probleme mit der Firma weil
sie sauer sind.Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht
als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht und das
Antworten selbst von derDeutschen Rentenversicherung nicht zu
beeindruckt als Absender.
Wie kann man etwas tun wenn man danach weiter geschädigt wird?
Thomas schrieb:> Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht> als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht
Für Dinge wo die eine Mitwirkungspflicht haben, dieser aber nicht
nachkommen, ist der erste Schritt immer "eine angemessene Frist"
verbindlich setzen. Damit hat man dann einen Verbindlichen Zeitpunkt an
dem sich der Ex-AG definitiv im Verzug befindet was weitere Dinge
einfacher macht. DAs geht auch noch ganz einfach und günstig ohne Anwalt
und sollte daher in solchen Fällen immer der erste Schritt sein.
Das ganze natürlich in einer Form wo der tatsächliche Zugang im
Bedarfsfall glaubhaft vor GEricht behauptet werden kann. Als praktisch
unanfechtbar gilt dabei nur die Zustellung durch Gerichtsvollzieher. In
den allermeisten Fällen ist aber ein vor Zeugen eingpacktes Einschreiben
oder Fax mit qualifizierten Sendebericht ausreichend. Mit kleinem
Restrisiko.
(Meist reicht das bei "einigermaßen rechtskundigen" Gegenüber schon da
der dann weiß das es ab dann im Zweifelsfall zu Schadensersatzzahlungen
kommen könnte)
Bei Dingen wie übler NAchrede könnte man auch zuerst Abmahnen. Das sind
aber Dinge wo man besser direkt mit einem FAchanwalt spricht.
Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes
schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird
bleibt dann am Ende nur die Klage (Wo die nachweisbar gesetzte und
verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist).
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes> schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird> bleibt dann am Ende nur die Klage
Darauf läuft es hinaus.
> (Wo die nachweisbar gesetzte und> verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist).
Wofür? Die Zustellung der Klage begründet auch Verzug und eine
Kostenüberwälzung findet nicht statt.
Moin,
Vielleicht hat jemand solche eine Situation gehabt.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der durch Zeitarbeitsfirma
geht, und die Probezeit ist schon vorbei.
Wegen die Abmeldung von der Kundenfirma, hat mir die Zeitarbeitsfirma
eine Kündigung geschickt.
Wieß jemand bitte ob eine Klage bringt was?
Ich bin in der Firma jetzt für 10 Monate.
V. G