Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine Zeitarbeitsfirma eingereicht ? Bringt das was ? Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4 Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.
Du bringst in 3 Monaten soviel Umsatz für die Leihbude, dass die dich davon locker ein Jahr bezahlen können... Mach dich locker.
So soweit mir bekannt hängt das zu 100,0% von Deinem Arbeitsvertrag ab. Im Grunde genommen sieht es doch so aus, dass Du ein "normales" Arbeitsverhältnis eingegangen bist. Im Unterschied zum "ganz" normalen Verhältnis aber mit undefiniertem bzw. wechselndem Arbeitsplatz. Klingt komisch, ist aber so. Alles was sonst noch kommt richtet sich also nach dem Arbeitsvertrag.
Claude schrieb: > Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4 > Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt. Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung (Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht.
Berufsrevolutionär schrieb: > (Wegfall des Arbeitsplatzes) ? bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit zu vermitteln, der Arbeitsplatz "Zeitarbeit" kann doch nie wegfallen weil alle Zeitarbeit brauchen!
Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung sein Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt. --> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüft --> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss Was die Zeitarbeit angeht ist es doch normalerweise so das die Firma dir eine Position vorgibt und du sie erfüllst?! Nicht, das sich aus "nicht (mehr) Beschäftigung" ein Recht zur Kündigung ableitet --> Arbeitsvertrag genau lesen (lassen).
Auch wenn das bereits 8 Jahre her ist: https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/betriebsbedingte-kundigung-fehlender-anschlussauftrag-oder-auslaufender-vertrag-reichen-nicht-als-grund/
someBodyIusetoKnow schrieb: > Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung > sein > > Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt. > --> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüft Kostenpflichtig geprüft. > --> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss Nein, eine Schutzklage zieht keine Weiterbeschäftigung automatisch nach sich. Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung. Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist, hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder freistellung nicht aus.
Berufsrevolutionär schrieb: > Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist, > hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu > beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder > freistellung nicht aus. Aber bei vollem Gehalt.
Berufsrevolutionär schrieb: > Kostenpflichtig geprüft das 1% kann man investieren um eine Rechtsschutzversicherung für Arbeits- und Sozialrecht zu haben. Gerade wenn man in solch eine Beschäftigungssituation ist. Gibt´s aber auch günstiger ohne viel Drumrum. Berufsrevolutionär schrieb: > Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung. Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und verweise: "Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre."
Achim H. schrieb: > Auch wenn das bereits 8 Jahre her ist: > > https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/betriebsbedingte-kundigung-fehlender-anschlussauftrag-oder-auslaufender-vertrag-reichen-nicht-als-grund/ Naja wieder mal ein Fall wo Überschrift und Inhalt nicht ganz zusammenpassen. Es wird lediglich eingefordert die Begründung der Kündigung um einen Passus zu ergänzen. Das auch neu-aufträge auf Dauer nicht zu erwarten sind. Was ja anhand der tollen berichte um Rezenssion und Fachkräftemangelmärchen nicht schwer fallen sollte SCNR >Aber bei vollem Gehalt. Fixgehalt vielleicht, in der zeitarbeitsbranche werden gerne projektbezogene Boni vereinbart, Fahrgeldzuschuss etc.. das hat bei fehlenden Auftrag alles seine Berechtigung verloren. Weihnachtsgeld ist auch gerne 'freiwillige' ergebinsabhängige leistung, was ohne größere Begründung gestrichen wird.
Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der Berufsrevolutionär in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht. Damit eine Firma betriebsbedingt kündigen kann müssen sehr hohe Vorrausetzungen erfüllt sein, 4 Wochen ohne Projekt reichen dafür bei weitem nicht aus. Also sofort Kündigungschutzklage einreichen.
4 Wochen ohne Projekt sind für eine betribebedingte Kündigung zu kurz. Hier ein neueres Urteil, wo selbst 3 Monate Zwangspause vom Arbeitsgericht als unzureichend beurteilt wurden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsbedingte-kuendigung-eines-leiharbeitnehmers-wegen-vorruebergehend-fehlender-einsatzmoeglichkeit_135833.html Der Arbeitgeber muss sich vor allem nachweisbar bemüht haben, eine Ersatzbeschäftigung zu finden. Des weiteren ist die Sozialauswahl zu beachten. Langjährige Mitarbeiter haben Vorrang vor Neulingen. Wurden in letzter Zeit neue Mitarbeiter mit ähnlichem Profil eingestellt? > Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt. Vor allem eine höhere Abfindung! >bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit zu vermitteln, ... Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein normales Angestelltenverhältnis. Das der AN an eine andere Firma weiterverliehen wird, ändert nichts an seinen Rechten und Pflichten.
someBodyIusetoKnow schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung. > > Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und > verweise: > "Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung > unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern > zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der > Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung > rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre." Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie Weiterbeschäftigung. Besonders weil es Jahre dauert bis sowas durch ist. Hier mal zum Aufbesseren des rechtlichen Sachverständnisses: https://www.kanzlei-mudter.de/einstweilige-verfuegung-und-weiterbeschaeftigung.html
Mike schrieb: > Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein > normales Angestelltenverhältnis so meinte ich das auch, deswegen halte ich die Argumentation Claude schrieb: > dass man jahrelang im Projekt war und dann 4 > Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt. für Schwachsinn, das Risiko muss eine Zeitarbeitsfirma tragen, sonst bräuchte man die ja nicht!
BobbyX schrieb: > Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der > Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der "Berufsrevolutionär" > in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht. Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus.
Berufsrevolutionär schrieb: > Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum > Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht > offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus. @Berufsrevolutionär : Mit der Aussage: "Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung (Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht." ... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast...
BobbyX schrieb: > @Berufsrevolutionär : Mit der Aussage: > > "Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung > (Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling > warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht." > > ... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast... Aha, du meinst also ein Richter lässt sich vom Argument "Ich war immer Mama's Liebling" beeindrucken ?!?! Werd erwachsen!
Berufsrevolutionär schrieb: > Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie > Weiterbeschäftigung. Damit hast du wohl recht und der Artikel zeigt Gründe auf warum eine tatsächliche Weiterbeschäftigung sinnvoll sein kann, den Aspekt hatte ich nicht auf dem Schirm. Falls man am Ende gewinnt/keine vernünftige Abfindung angeboten bekommt erfüllt man Pflichtbewusst seinen nun doch geltenden Arbeitsvertrag und sucht in aller Ruhe was Passendes. Wäre zumindest ein möglicher Weg.
Meine Frau arbeitet als Vermittlerin bei einer Zeitarbeitsfirma. Da ist noch jeder rausgeflogen, den man längere Zeit nicht beschäftigen konnte. Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. Die kündigen einfach, natürlich erhebt man Kündigungsschutz Klage, dann gibts ggf ein bisschen Geld, 0.5 Bruttomonatsgehalt Betriebsjahre, meist nicht der Rede wert.
Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr. Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt. Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw.. Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.
Motzkopp schrieb: > Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.
Jens P. schrieb: > Motzkopp schrieb: > Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. > > Doch, Randstad hat zum Beispiel einen. Oh, war mir neu, das es welche gibt. Interessant wäre es zu wissen, ob die sich nur für ihr echtes eigenes Personal einsetzen oder auch für die Leute, die verliehen werden. Kann ich mir nicht vorstellen, wäre extrem schädlich.
Motzkopp schrieb: > Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob > rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr. > Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt. > Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust > bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so > erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft > in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines > Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw.. > Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen. Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten.
BobbyX schrieb: > Motzkopp schrieb: > Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob > rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr. > Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt. > Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust > bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so > erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft > in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines > Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw.. > Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen. > > Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine > betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG > das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten. Das ist korrekt. Und was habe ich genau geschrieben ?
Jens P. schrieb: > Motzkopp schrieb: > Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. > > Doch, Randstad hat zum Beispiel einen. Habe gerade von meiner Frau erfahren: Randstad sind überregional in D die einzigen. Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal Geld.
Motzkopp schrieb: > Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite > Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich > notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal > Geld. Bundesweite Verträge machen fast alle Dienstleister. Vernünftige Reisekostenvereinbarungen sind mir da noch nie unter gekommen. Zum Thema: Ja es lohnt sich aus meiner Laiensicht durchaus klage zu erheben, aber nur dann, wenn man kein anderes Angebot abgelehnt hat, weil zu weit weg etc.
Claude schrieb: > Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine > Zeitarbeitsfirma eingereicht ? > > Bringt das was ? > > Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4 > Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt. Das Problem ist: Für Zeitarbeitsfirmen ist "kündigen" eine der meist durchgeführten Routinen. Kündigungsschutzklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn die ZA-Firma einen echten Fehler gemacht hat. Z.b. zu späte Zustellung der Kündigung (Kenne einen Fall da haben die um 2 Tage zu spät in der "Probezeit" gekündigt. Die ZA-Firmen sind halt eindeutig im Vorteil, die wissen schon frühzeitig wenn sie wie ihre Leute vor der Tür stehen haben. Da kann man bei "Arbeits"-Mangel bei so einer Firma kaum auf "weiterbeschäftigung" klagen. Die ZA-Firmen versuchen zum "Schein" den "Leiher ohne Verwendung" bei div. Firmen vorzustellen. Ab der Leiher past oder nicht ist nicht wichtig. Kommt dadurch kein Anschlußverwendung zustande können die rechtlich einwandfrei kündigen. Und dreist oft auch noch das Gehalt für die Tage ohne Einsatz steichen. Da finden die schon noch gründe dafür! M.M. Klagen gegen die ZA kann man. Mehr als ein paar Euro`s mehr kommen dabei ned raus!
Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird man sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig schädigen, wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die Kontaktdaten des Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber austauschen. Es spielt keine Rolle, ob das legal ist oder nicht. Die Wirtschaft macht ja hin und wieder Schlagzeilen, wie die die Gesetze ernst nehmen. Gelegenheiten sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen. Muss jeder selbst selbst wissen ob man weiter in dieser sozialen Planwirtschaft Karriere machen will oder nicht.
Böser Onkel schrieb: > Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird man > sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt > einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf > den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig schädigen, > wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die Kontaktdaten des > Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber austauschen. Es spielt keine > Rolle, ob das legal ist oder nicht. Die Wirtschaft macht ja hin und > wieder Schlagzeilen, wie die die Gesetze ernst nehmen. Gelegenheiten > sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen. Muss jeder selbst selbst > wissen ob man weiter in dieser sozialen Planwirtschaft Karriere machen > will oder nicht. Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ? Was fürn Bewerber muss das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ? Im Zweifel schmeißt man die Bewerbung im Müll und Basta, macht aber unendgeldlich keine Stasi-Aktionen. Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen. Meinste da gibt irgendeiner im Unternehmen ein offizielles Go für so eine Aktion? Das einzige Szenario, das ich mir dafür vorstellen kann, ist, dass sich zufällig zwei Personaler sehr gut kennen. Aber was soll an einer Kündigungsklage schlimm sein? Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung klagt jeder und das ist absolut akzeptiert.
Ich will es in Stichpunkte trennen. - Aus Sicht des Finanzamtes wäre Weiterbeschäftigung ertragreicher, deshalb könnte ein "konsistenter" staatlicher Sektor das unterstützen. - Ein Gerichtsverfahren beim Arbeitsgericht beginnt mit einer Güteverhandlung, die kostenlos für den Arbeitnehmer ist wenn er keinen eigenen Rechtsanwalt hat. Für oder gegen ein kostenpflichtiges Verfahren kann er sich nach der Güteverhandlung entscheiden. Bei dieser Güterverhandlung ergeben sich Hinweise, ob ein Prozess erfolgreich wäre. - ifo-Geschäftsklimaindex und Arbeitsmarktbarometer, auch Einkaufsmanagerindex, zeigen den vergangenen September als schlechtesten Monat im 7-jährigen Konjunkturzyklus. Zwar bessert es sich langsam, aber in einem Jahr wäre es sicher noch besser mit einem "echten" Vertrag.
Motzkopp schrieb: > Wie soll man sich das vorstellen, Motzkopp schrieb: > Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei > Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ? Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben. Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen. Personaler sind nämlich nicht blöd. Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall. Motzkopp schrieb: > dabei ne Anzeige ? Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine OIrdnungswidrigkeit sein. Motzkopp schrieb: > Was fürn Bewerber muss > das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ? Einer der sein Geld wert ist. Also dürfte Risikominimierung einem Unternehmen heilig sein. Motzkopp schrieb: > Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines > Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen. Es hat schon andere Skandale gegeben. Z.B. hat VW trotz Abgasskandal seine letzten Absatzrekorde gebrochen (legal). Kartellverstöße, Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und andere Geschichten. Je größer der Laden, umso leichter wird verstoßen. Motzkopp schrieb: > Aber was soll an einer Kündigungsklage schlimm sein? Das du Ärger machst und die Integrität des Unternehmens angreifst. Firmen gehen nämlich nicht so gern vor Gericht, denn die Rechtssprechung kann auch mal anders ausfallen. > Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung > klagt jeder und das ist absolut akzeptiert. Das sieht jedes Unternehmen anders. Da will man Leute, die keinen Ärger machen. Abhängige Beschäftigung ist nämlich viel weittragender, als die meisten glauben. Erst mit der Verjährung ist eine Beschäftigung endgültig. Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel einbilden und schönreden.
Eine Abfindung wäre mir zu wenig. Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht. Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt schwierig. Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung. Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Böser Onkel schrieb: > Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel > einbilden und schönreden. Bei dir, mein lieber Michael, heißt das schlechtreden. Nicht schönreden! Optimismus hast du noch nie im letzten Jahrzehnt verbreitet, EGAL UNTER WELCHEM DEINER NICKS. So kann man schlichtweg keine Arbeit finden, wenn man im Vorfeld nur böse Machenschaften der unmenschlichen Arbeitgeber zu wissen glaubt und grundsätzlich alle Firmen, Vorgesetzten, Frauen, Entscheidungsträger als des Satans Brut verunglimpft. Wer der Gesellschaft keine Chance gibt, der bekommt selbst auch keine. cheers, dein Coach!
Claude schrieb: > Eine Abfindung wäre mir zu wenig. > Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht. Klar ist es dir zu wenig, weil Du es nicht durchgerechnet hast. Oder hast durchrechnen lassen. Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen. > Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt > schwierig. Nein, nicht unbedingt. > Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung. Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! - Sehr schlechtes Ziel. > Eine Rechtschutzversicherung habe ich. Die kann auch keinen abgebauten Arbeitsplatz auferstehen lassen. Dein erster Schritt sollte der zum Arbeitsamt sein, sofort. Die können dir schon mal vorrechnen, was du von der Arbeitslosenhilfe zu erwarten hast. Und die nehmen Dich auch in die Jobvermittlung aus. Schau Dich um, was es sonst noch an Firmen im Umkreis gibt. Dann schauen welche Frist dort für die Kündigungsschutzklage hast und innerhalb dieser Frist bei dem Ex-AG einen Termin machen. Dort die noch nicht abgeschickte Kündigungsschutzklage als Druckmittel verwenden um eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Am besten Druck kannst Du machen wenn du einen 'Plan B' vorbereitet hast, also neue Berufsperspektive. Spontan fällt mir die Gesundheitsbranche ein, die sucht überall. Die nötige Quali kann jeder erreichen, der nicht völlig kaputt ist (um es mal salopp auszudrücken). IMHO sollten Ausbildungskurse öfters starten, einfach mal bei den Rettungsdiensten schlau machen, bspw https://www.asb.de/unsere-angebote/asb-rettungsdienst-katastrophenschutz/notfallausbildung/rettungssanitaeter
Berufsrevolutionär schrieb: > Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung. > Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! - > Sehr schlechtes Ziel. Das "Problem" ist, dass ich ein gutes Gehalt habe, welches ich bei einer Neueinstellung nicht mehr bekommen würde. Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein. Das habe ich bereits durch mehrere Vorstellungsgespräche erfahren müssen :-( Bei einer Weiterbeschäftigung habe ich im Alltag sowieso nichts mit meiner Zeitarbeitsfirma zu tun, deswegen ist das sekundär. Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter). Deswegen spiele ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch.
Claude schrieb: > Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein. > Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und > ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter). > Deswegen spiele > ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch. Gedankenspiel? - Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst. Die Antwort bleibt nach Publizierung dieser nicht unwichtigen Details gleich. Von einem toten Pferd sollte man absteigen - angepasst auf deinen Fall -> "Sobald der Gaul auf dem man sitzt gestorben ist, sollte man sich einen neuen suchen". Und wenn man dabei nicht genauso überbezahlt wird wie bisher, dann ist das eben Pech, tot ist tot.
Berufsrevolutionär schrieb: > Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst. Du scheinst sehr, sehr einfach strukturiert zu sein. Hast du noch andere Probleme ? Mein Mitleid hast du schon mal.
Berufsrevolutionär schrieb: > Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei > betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen > worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen. sorry das stimmt nicht, mir ist das passiert. 40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren! Ich wurde gesperrt weil ich nicht klagte! Erst nach meinem Widerspruch mit Hinweis auf die verlorenen Arbeitsgerichtprozesse der Kollegen wurde die Sperre aufgehoben!
Böser Onkel schrieb: > Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch > das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben. > Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich > dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis > geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber > und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments > zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen. > Personaler sind nämlich nicht blöd. > Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter > geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung > unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall. > > Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine > OIrdnungswidrigkeit sein. > Nochmal: Welches Interesse sollte der Ex-Arbeitsgeber haben noch irgendwelche Infos rauszugeben ? Was hat er davon, ausser Arbeit und das Risiko einer Datenschutz und Schadenersatzklage ? Hmm ? Könnte ja theoretisch jeder anrufen und behaupten er sei Personaler und dann den Personaler ans Messer liefern. Das Arbeitszeugnis ist die Aussage des Ex-Unternehmens über Dich, das wars. Eine andere Aussage, als da drin steht, ist nochmal sehr gefährlich für den Personaler, dann war das Zeugniss schon falsch. > Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich > dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren So ein QUARK ! Google mal über den Sachverhalt.
Claude schrieb: > Eine Abfindung wäre mir zu wenig. > Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht. > Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt > schwierig. > Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung. > Eine Rechtschutzversicherung habe ich. Weitverbreitetes Missverständniss: Man klagt IMMER auf Weiterbeschäftigung. Man kann gar nicht auf ne Abfindung klagen. Nur was dabei rauskommt, das kann entweder Weiterbeschäftigung oder Abfindung sein.
Nach den Aussagen des Anwalts ist eine Kündigung wegen fehlendem Anschlussauftrag nicht so einfach möglich :-) Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das es kein Werbesprech ist. "Oftmals werden Zeitarbeiter gekündigt, weil ein fehlender Anschlussauftrag nicht zustande kommt. Wird unter anderem eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen, so darf als Grund ein fehlender Anschlussauftrag nicht angegeben werden. Sollte das dennoch der Fall sein, gilt die Kündigung als unwirksam. Ein Zeitarbeiter sollte daher auf jeden Fall seine Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einreichen" https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/
Claude schrieb: > https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/ Bei DEM Anwalt wäre ich vorsichtig. Diese offensichtliche Marketingmasche verspricht mehr als der Anwalt halten oder erstreiten kann. Auch wird mit keinem Wort erwähnt, wie in der ersten Instanz die Kostenverteilung, gerade beim Arbeitsgericht, zu erwarten ist, mal von den Erfolgsaussichten, für die der Anwalt nämlich nicht die Birne hin hält, aussieht. Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber was grundsätzlich schief gegangen sein. Ein Anwalt hätte da warnen müssen. Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen. Eine Rechtschutzversicherung kann zwar hilfreich sein, aber das ist bei der Vielzahl der Angebote der Versicherer zu prüfen, ob die schon bei der Beratung eintritt. Beratung und außergericht- licher Vergleich machen Versicherungen teuer. Gewöhnlich gilt für einen Fall ein Anwalt, egal ob der gut ist und was der einen erzählt. Das kann reichen, muss aber nicht. Eine bessere Auswahl wäre hilfreich. Die Gefahr da auf die Nase zu fallen ist gegeben und nicht zu unterschätzen. Wer sowieso gekündigt wurde, muss sich erst mal unverzüglich Arbeitslos melden und kann einen Beratungsschein vom Gericht bekommen um sich pro Schein in einem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen. Das Timeing ist da etwas kritisch, weil man vom Amt einen Schein fürs Gericht braucht. Der Bescheid baucht halt Zeit und das bei einer drei Wochen-Frist vom Arbeitsgericht. Wert des Beratungsscheins beträgt etwa 100 Euro, Eigenanteil 10-15 Euro, was in der Summer weniger ist, als das, was Anwälte als Mindesthonorar (ca. 190 Euro) fordern dürfen. Ist also für den Anwalt nicht gleichwertig. Bei Prozesskostenhilfe, also ohne Rechtsschutzversicherung, kann man zwar bei entspechenden geringen Einkünften auch einen Antrag stellen, aber in der 1.Instanz zahlt jede Partei seinen Anwalt erst mal selber. Am Arbeitsgericht ist das eben etwas anders als beim Amtsgericht oder Landgericht. Anwälte wollen Geld verdienen, die durch Vergütungsgesetze gedeckelt sind. Trotzdem kann jeder Anwalt seinen Mandanten dahin gehend manipulieren, dass der Fall schön viel Geld in die Anwaltskasse spült. Eine Rechtschutzversicherung für die Prozesskosten wäre sinnvoll. Wer glaubt, jetzt schnell noch vorher eine Versicherung abschließen zu können, sollte bedenken, dass eine Karanzzeit diesem Streben Grenzen setzt. Man kann auch in eine Gewerkschaft eintreten und bekommt von seiner Geschäftsstelle Rechtsschutz, der aber duch die hohen Mitgliedsbeiträge teuer ausfällt und auf den Geschäftsstellensekretär beschränkt ist. Ob eine Karenzzeit wirkt, würde ich mal annehmen, bin aber nicht sicher. Freie Wahl des Anwalts ist da nicht drin. Die Gefahr ist also gegeben, dass man da an einen Versager oder einen echten Könner gerät, was man vorher nicht sicher weiss. Bei freien Anwälten ist die Gefahr auch nicht ohne.
Motzkopp schrieb: > Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute > Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei > Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ? Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu bekommen um den Externen Bewerber madig zu machen! Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben soll. Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an. So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat. Der hat nachgefragt und bekam zur Antwort, dass man bei seiner damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer) erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam. Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht bekommen.
Marx W. schrieb: > > Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch > innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen > Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu > bekommen um den Externen Bewerber madig zu Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen Bewerbers wissen ? > Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben > soll. > Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an. > So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat. > Der hat nachgefragt und bekam zur Antwort, dass man bei seiner > damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer) > erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was > dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam. Nein sorry, das ist ein bisschen unglaubwürdig. Wenn man sich wirklich erkundigt hätte, würde man dies nie zugeben. Da liefern sich nämlich zwei Leute ans Messer, nämlich der der Auskunft erteilt hat und der, der sich die Auskunft geholt hat. Das auch noch als Grund dafür das man die Stelle nicht bekommen hat ist Reif für ne Schadenersatzklage. > Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der > Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist > zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht > bekommen. Irgendwelchen skurrilen Einzelfälle gibts immer, aber das scheint mir so eine nebulöse Hören-Sagen Story zu sein.
Böser Onkel schrieb: > Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber > was grundsätzlich schief gegangen sein. 90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut. Böser Onkel schrieb: > Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen. Eben. Die 10% können durchaus selbstverschuldet eine Kündigung erhalten haben. Lieber Michael S. (technicans), ich merke schon: auch Anwälte, Richter und der gesamte Rechtsapparat sind auch nicht deine Freunde. Trotz - oder gerade wegen deiner Rechtsschutzversicherung. Wer bezahlt die eigentlich? Welche Menschengruppe findest du denn noch halbwegs akzeptabel und könntest dir ein zufriedenes und harmonisches Leben unter diesen vorstellen? Es fallen ja schon weg: Arbeitgeber, Personaler, Vorgesetzte, Frauen, Arbeiter (als die dummen Menschen, die arbeiten obwohl Arbeit per se nur bedingungsfeindlich -sorry- verrichtet werden kann) und nun auch noch Vertreter der juristischen Sparte. Gibt es noch Hoffnung? cheers, dein Coach
Kastanie schrieb: > Böser Onkel schrieb: >> Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber >> was grundsätzlich schief gegangen sein. > > 90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut. > > Böser Onkel schrieb: >> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen. ihr sollten am Leseverständnis arbeiten, von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben verloren! Joachim B. schrieb: > 40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren! wo ist da 90% Erfolgsaussicht? (aus den 360 die nicht geklagt haben kann man das kaum ableiten, aber Lotto geht ja ähnlich) also wenn einer 6 Richtige beim Lotto hat sind die Erfolgsaussichten der anderen extrem gut? >99,999%? ich muss wohl auch an meinem Verständnis arbeiten. Böser Onkel schrieb: > Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen. Ich wüsste ja mehr, aber es hat nach 32 Jahren keinen Sinn mehr. Ja es ist damals(fast) ALLES suboptimal gelaufen, ist aber trotzdem Realität. Für diesen TO sehe ich Land sowie einige hier schon angemerkt hatten, er muss sich halt selber optimal vorbereiten und sollte nicht nur Anwälten vertrauen.
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Joachim B. schrieb: > ihr sollten am Leseverständnis arbeiten, > > von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben > verloren! > Joachim B. schrieb: Ich gebe zu, dass ich den Link nicht mal geöffnet habe, sondern nur auf das was Böser Onkel (ehemals Dr. Who, ehemals Cerberus, ehemals Michael S. (technicans)) geschrieben hat reagiert habe. Und diese Interpretation war halt haarsträubend - so wie fast alles was er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert.
Kastanie schrieb: > so wie fast alles was > er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert. Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte?
Böser Onkel schrieb: > was Anwälte als Mindesthonorar (ca. 190 Euro) fordern dürfen. Blödsinn! Lies das lieber (noch?) mal nach.
Böser Onkel schrieb: > Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte? Ach Michi, definiere erstmal "was Besseres". Um bei der Metapher der "Schallplatte" zu bleiben: Ich bleibe wenigstens meinem Label treu. Denn ich sehe für mich keinen Grund das zu ändern. Warum auch. Meine Meinung bleibt gleich. Die deine doch erwiesenermaßen erst recht? Willst du uns nicht endlich einmal verraten, was du mit den Epochen unter verschiedenem Namen bezwecken willst? Vielleicht ist das ja verblüffend verständlich und ich moniere das zu unrecht hin und wieder?
Motzkopp schrieb: > Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen > Bewerbers wissen ? Betriebsfunk,oder der Bewerber war beim VG und wurde im Betrieb "rumgeführt". Da wird schon so manches dann offengelegt!
Berufsrevolutionär schrieb: > Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....] > Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten > Kündigung zuvorzukommen. Doch, machen sie.
Berufsberater schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....] >> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten >> Kündigung zuvorzukommen. > > Doch, machen sie. Ist aber nicht rechtens, siehe Urteil BSG l vom 2.5.2012, B 11 AL 6/11 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2012&nr=12574&pos=6&anz=79 Dort das Urteil für Denkfaule erklärt: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/ Die Sperrzeitgilt nicht wenn für den Aufhebungsvertrag wichtige Gründe geltend gemacht werden, hier die angekündigte betriebsbedingte Kündigung. Das das immer noch geltendes Recht ist, hab ich mir vom Arbeitsamt vor wenigen Wochen bestätigen lassen.
Berufsrevolutionär schrieb: > Berufsberater schrieb: >> Berufsrevolutionär schrieb: >>> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....] >>> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten >>> Kündigung zuvorzukommen. >> >> Doch, machen sie. > > Ist aber nicht rechtens weiss ich doch, ich wehrte mich dagegen schon vor 32 Jahren erfolgreich, aber es dauerte bis mein Widerspruch geprüft wurde und das ausstehende Geld nach kam, 3 Monate können lang werden. (ohne Rücklagen noch länger, blieb mir erspart wegen meines Ersparten) Berufsrevolutionär schrieb: > das Urteil 2012 ist aber verdammt spät gekommen, dabei waren sie offensichtlich schon 1998 auf dem Holzweg.
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Berufsrevolutionär schrieb: > Dort das Urteil für Denkfaule erklärt: > https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/ > Na, das juckt aber die Agentur für A. ned viel, die halten sich an ihre GA! > Die Sperrzeitgilt nicht wenn für den Aufhebungsvertrag wichtige Gründe > geltend gemacht werden, hier die angekündigte betriebsbedingte > Kündigung.Ähh, man ist doch nicht "arbeitslos", nur weil die Kündigung "angedroht" wird! > > Das das immer noch geltendes Recht ist, hab ich mir vom Arbeitsamt vor > wenigen Wochen bestätigen lassen. Welches Amt war das? Haste das echt schriftlich vorliegen? Wenn ja, kannste ja das Schreiben posten! Wäre echt ned von dir.
Ich habe gewonnen vor dem Arbeitsgericht ulm. Habe mich auf einen Vergleich eingelassen!! Aber jetzt nach fast zwei Jahren immer noch Probleme mit der Firma weil sie sauer sind.Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht und das Antworten selbst von derDeutschen Rentenversicherung nicht zu beeindruckt als Absender. Wie kann man etwas tun wenn man danach weiter geschädigt wird?
Thomas schrieb: > Wie kann man etwas tun wenn man danach weiter geschädigt wird? Klagen. Kostet aber.
Thomas schrieb: > Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht > als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht Für Dinge wo die eine Mitwirkungspflicht haben, dieser aber nicht nachkommen, ist der erste Schritt immer "eine angemessene Frist" verbindlich setzen. Damit hat man dann einen Verbindlichen Zeitpunkt an dem sich der Ex-AG definitiv im Verzug befindet was weitere Dinge einfacher macht. DAs geht auch noch ganz einfach und günstig ohne Anwalt und sollte daher in solchen Fällen immer der erste Schritt sein. Das ganze natürlich in einer Form wo der tatsächliche Zugang im Bedarfsfall glaubhaft vor GEricht behauptet werden kann. Als praktisch unanfechtbar gilt dabei nur die Zustellung durch Gerichtsvollzieher. In den allermeisten Fällen ist aber ein vor Zeugen eingpacktes Einschreiben oder Fax mit qualifizierten Sendebericht ausreichend. Mit kleinem Restrisiko. (Meist reicht das bei "einigermaßen rechtskundigen" Gegenüber schon da der dann weiß das es ab dann im Zweifelsfall zu Schadensersatzzahlungen kommen könnte) Bei Dingen wie übler NAchrede könnte man auch zuerst Abmahnen. Das sind aber Dinge wo man besser direkt mit einem FAchanwalt spricht. Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird bleibt dann am Ende nur die Klage (Wo die nachweisbar gesetzte und verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist). Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes > schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird > bleibt dann am Ende nur die Klage Darauf läuft es hinaus. > (Wo die nachweisbar gesetzte und > verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist). Wofür? Die Zustellung der Klage begründet auch Verzug und eine Kostenüberwälzung findet nicht statt.
Moin, Vielleicht hat jemand solche eine Situation gehabt. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der durch Zeitarbeitsfirma geht, und die Probezeit ist schon vorbei. Wegen die Abmeldung von der Kundenfirma, hat mir die Zeitarbeitsfirma eine Kündigung geschickt. Wieß jemand bitte ob eine Klage bringt was? Ich bin in der Firma jetzt für 10 Monate. V. G
Entweder wieder zur Arbeit. Oder Abfindung. Weil das Kündigung nicht rechtfertigt war
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