Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsschutzklage gegen eine Zeitarbeitsfirma


von Claude (Gast)


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Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine 
Zeitarbeitsfirma eingereicht ?

Bringt das was ?

Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4 
Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.

von Hört sich gut an (Gast)


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Du bringst in 3 Monaten soviel Umsatz für die Leihbude, dass die dich 
davon locker ein Jahr bezahlen können... Mach dich locker.

von Sebastian S. (amateur)


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So soweit mir bekannt hängt das zu 100,0% von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Im Grunde genommen sieht es doch so aus, dass Du ein "normales" 
Arbeitsverhältnis eingegangen bist. Im Unterschied zum "ganz" normalen 
Verhältnis aber mit undefiniertem bzw. wechselndem Arbeitsplatz. Klingt 
komisch, ist aber so.
Alles was sonst noch kommt richtet sich also nach dem Arbeitsvertrag.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Claude schrieb:

> Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4
> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.

Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung 
(Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling 
warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht.

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> (Wegfall des Arbeitsplatzes)

? bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit 
zu vermitteln, der Arbeitsplatz "Zeitarbeit" kann doch nie wegfallen 
weil alle Zeitarbeit brauchen!

von someBodyIusetoKnow (Gast)


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Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung 
sein

Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.
--> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüft
--> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss

Was die Zeitarbeit angeht ist es doch normalerweise so das die Firma dir 
eine Position vorgibt und du sie erfüllst?! Nicht, das sich aus "nicht 
(mehr) Beschäftigung" ein Recht zur Kündigung ableitet --> 
Arbeitsvertrag genau lesen (lassen).

von Achim H. (anymouse)


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von Berufsrevolutionär (Gast)


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someBodyIusetoKnow schrieb:
> Die Kündigungsschutzklage sollte die Standardantwort auf jede Kündigung
> sein
>
> Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.
> --> Rechtmäßigkeit der Kündigung wird geprüft

Kostenpflichtig geprüft.


> --> Weiterbeschäftigung bis zum Ergebniss
Nein, eine Schutzklage zieht keine Weiterbeschäftigung automatisch nach 
sich.
Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.

Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist, 
hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu 
beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder 
freistellung nicht aus.

von Axel L. (axel_5)


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Berufsrevolutionär schrieb:

> Ferner stellt sich die Frage oib man das will, denn wer angestellt ist,
> hat es schwerer einen neuen Job anzutreten oder Arbeitslosengeld zu
> beantragen. Die Weiterbeschäftigung schliesst ja 0h Kurzarbeit oder
> freistellung nicht aus.

Aber bei vollem Gehalt.

von someBodyIusetoKnow (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Kostenpflichtig geprüft

das 1% kann man investieren um eine Rechtsschutzversicherung für 
Arbeits- und Sozialrecht zu haben. Gerade wenn man in solch eine 
Beschäftigungssituation ist.
Gibt´s aber auch günstiger ohne viel Drumrum.


Berufsrevolutionär schrieb:
> Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.

Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und 
verweise:
"Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung 
unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern 
zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der 
Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung 
rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre."

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Auch wenn das bereits 8 Jahre her ist:
>
> 
https://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/betriebsbedingte-kundigung-fehlender-anschlussauftrag-oder-auslaufender-vertrag-reichen-nicht-als-grund/

Naja wieder mal ein Fall wo Überschrift und Inhalt nicht ganz 
zusammenpassen.
Es wird lediglich eingefordert die Begründung der Kündigung um einen 
Passus zu ergänzen. Das auch neu-aufträge auf Dauer nicht zu erwarten 
sind. Was ja anhand der tollen berichte um Rezenssion und 
Fachkräftemangelmärchen nicht schwer fallen sollte SCNR


>Aber bei vollem Gehalt.

Fixgehalt vielleicht, in der zeitarbeitsbranche werden gerne 
projektbezogene Boni vereinbart, Fahrgeldzuschuss etc.. das hat bei 
fehlenden Auftrag alles seine Berechtigung verloren. Weihnachtsgeld ist 
auch gerne 'freiwillige' ergebinsabhängige leistung, was ohne größere 
Begründung gestrichen wird.

von BobbyX (Gast)


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Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der 
Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der  Berufsrevolutionär 
in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht.

Damit eine Firma betriebsbedingt kündigen kann müssen sehr hohe 
Vorrausetzungen erfüllt sein, 4 Wochen ohne Projekt reichen dafür bei 
weitem nicht aus. Also sofort Kündigungschutzklage einreichen.

von Mike (Gast)


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4 Wochen ohne Projekt sind für eine betribebedingte Kündigung zu kurz.

Hier ein neueres Urteil, wo selbst 3 Monate Zwangspause vom 
Arbeitsgericht als unzureichend beurteilt wurden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsbedingte-kuendigung-eines-leiharbeitnehmers-wegen-vorruebergehend-fehlender-einsatzmoeglichkeit_135833.html

Der Arbeitgeber muss sich vor allem nachweisbar bemüht haben, eine 
Ersatzbeschäftigung zu finden.

Des weiteren ist die Sozialauswahl zu beachten. Langjährige Mitarbeiter 
haben Vorrang vor Neulingen. Wurden in letzter Zeit neue Mitarbeiter mit 
ähnlichem Profil eingestellt?

> Die Frage ist nicht ob es was bringt, sondern was es bringt.
Vor allem eine höhere Abfindung!

>bei einer Zeitarbeitsfirma? Die ist doch dazu da einem andere Arbeit zu 
vermitteln, ...

Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein 
normales Angestelltenverhältnis. Das der AN an eine andere Firma 
weiterverliehen wird, ändert nichts an seinen Rechten und Pflichten.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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someBodyIusetoKnow schrieb:

> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Dazu bedarf es einer einstweilligen Verfügung.
>
> Ich widerspreche, wohl wissend keine Rechtsauskunft geben zu können und
> verweise:
> "Dringt die klagende Partei mit ihren Rügen durch, so ist die Kündigung
> unwirksam und das Vertragsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sofern
> zwischenzeitlich die Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der
> Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung
> rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden wäre."

Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie 
Weiterbeschäftigung. Besonders weil es Jahre dauert bis sowas durch ist. 
Hier mal zum Aufbesseren des rechtlichen Sachverständnisses:

https://www.kanzlei-mudter.de/einstweilige-verfuegung-und-weiterbeschaeftigung.html

von Joachim B. (jar)


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Mike schrieb:
> Nein, ein Zeitarbeitsvertrag ist kein Vermittlungsvertag sondern ein
> normales Angestelltenverhältnis

so meinte ich das auch, deswegen halte ich die Argumentation

Claude schrieb:
> dass man jahrelang im Projekt war und dann 4
> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.

für Schwachsinn, das Risiko muss eine Zeitarbeitsfirma tragen, sonst 
bräuchte man die ja nicht!

von Berufsrevolutionär (Gast)


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BobbyX schrieb:
> Die Zeitarbeitsfirma hat in solchen Fällen die Hoffnung, dass der
> Gekündigte null Ahnung von der Materie hat, wie der  "Berufsrevolutionär"
> in diesem Forum, und gegen die Kündigung rechtlich nicht vorgeht.

Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum 
Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht 
offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus.

von BobbyX (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:

> Sorry aber ich habe Erfahrung von der Materie und rate nicht zum
> Verzicht auf rechtliche Mittel. Dein Leseverständniss reicht
> offensichtlich nicht über das eines Viertklässlers hinaus.

@Berufsrevolutionär : Mit der Aussage:

"Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung
(Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling
warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht."

... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast...

von Berufsrevolutionär (Gast)


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BobbyX schrieb:

> @Berufsrevolutionär : Mit der Aussage:
>
> "Und womit willste Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung
> (Wegfall des Arbeitsplatzes) begründen? Weil Du immer Mama's Liebling
> warst? Sorry, das imponiert den Richter nicht."
>
> ... hast du gezeigt, dass du null Ahnung hast...

Aha, du meinst  also ein Richter lässt sich vom Argument "Ich war immer 
Mama's Liebling" beeindrucken ?!?!

Werd erwachsen!

von someBodyIusetoKnow (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Rückwirkende Vergütungs-Gewährung ist nicht das selbe wie
> Weiterbeschäftigung.

Damit hast du wohl recht und der Artikel zeigt Gründe auf warum eine 
tatsächliche Weiterbeschäftigung sinnvoll sein kann, den Aspekt hatte 
ich nicht auf dem Schirm.
Falls man am Ende gewinnt/keine vernünftige Abfindung angeboten bekommt 
erfüllt man Pflichtbewusst seinen nun doch geltenden Arbeitsvertrag und 
sucht in aller Ruhe was Passendes.
Wäre zumindest ein möglicher Weg.

von Motzkopp (Gast)


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Meine Frau arbeitet als Vermittlerin bei einer Zeitarbeitsfirma. Da ist 
noch jeder rausgeflogen, den man längere Zeit nicht beschäftigen konnte. 
Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden. Die kündigen einfach, 
natürlich erhebt man Kündigungsschutz Klage, dann gibts ggf ein bisschen 
Geld, 0.5  Bruttomonatsgehalt  Betriebsjahre, meist nicht der Rede 
wert.

von Motzkopp (Gast)


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Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob 
rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr. 
Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt. 
Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust 
bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so 
erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft 
in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines 
Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..
Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.

von Jens P. (picler)


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Motzkopp schrieb:
> Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden.

Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.

von Motzkopp (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Motzkopp schrieb:
> Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden.
>
> Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.

Oh, war mir neu, das es welche gibt.
Interessant wäre es zu wissen, ob die sich nur für ihr echtes eigenes 
Personal einsetzen oder auch für die Leute, die verliehen werden. Kann 
ich mir nicht vorstellen, wäre extrem schädlich.

von BobbyX (Gast)


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Motzkopp schrieb:
> Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob
> rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr.
> Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt.
> Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust
> bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so
> erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft
> in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines
> Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..
> Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.

Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine 
betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG 
das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten.

von Motzkopp (Gast)


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BobbyX schrieb:
> Motzkopp schrieb:
> Ergänzung: Ohne Betriebsrat ist eine Kündigung sofort wirksam, ob
> rechtmäßig oder nicht, du bist erstmal raus und kriegst kein Geld mehr.
> Bis zur Gerichtsverhandlung vergeht x Zeit, wo nur noch das Amt zahlt.
> Dann kannst du dir überlegen, ob du ne neue Stelle suchst, oder nix tust
> bis zur Gerichtsverhandlung, weil die Klage auf Wiedereinstellung so
> erfolgversprechend ist und du danach ja noch so eine glänzende Zukunft
> in der Firma hast. Meist geht's nur noch ums Geld im Rahmen eines
> Vergleichs, von wegen gestörtes Arbeitsverhältnis usw..
> Merke: Betriebsrat wichtig, daher haben die Zeitarbeitsbuden keinen.
>
> Unsinn. Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld wenn man gegen eine
> betriebsbedingte Kündigung klagt. Wenn die Klage Erfolg hat muss der AG
> das ausgezahlte ALGI dem Arbeitsamt erstatten.

Das ist korrekt. Und was habe ich genau geschrieben ?

von Motzkopp (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Motzkopp schrieb:
> Betriebsrat gibt es nicht in Zeitarbeitsbuden.
>
> Doch, Randstad hat zum Beispiel einen.

Habe gerade von meiner Frau erfahren: Randstad sind überregional in D 
die einzigen. Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite 
Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich 
notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal 
Geld.

von Ich mal wieder (Gast)


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Motzkopp schrieb:
> Die machen es angeblich so, dass sie nur bundesweite
> Veträge abschließen, wenn sie dich loswerden wollen versetzen die dich
> notfalls nach Timbuktu. Dann schmeißt du selbst hin und kriegst nichtmal
> Geld.

Bundesweite Verträge machen fast alle Dienstleister.
Vernünftige Reisekostenvereinbarungen sind mir da noch nie unter 
gekommen.

Zum Thema:
Ja es lohnt sich aus meiner Laiensicht durchaus klage zu erheben, aber 
nur dann, wenn man kein anderes Angebot abgelehnt hat, weil zu weit weg 
etc.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Claude schrieb:
> Hat jemand von euch mal eine Kündigungsschutzklage gegen eine
> Zeitarbeitsfirma eingereicht ?
>
> Bringt das was ?
>
> Ich meine für den Fall, dass man jahrelang im Projekt war und dann 4
> Wochen ohne Projekt die Kündigung bekommt.

Das Problem ist:
Für Zeitarbeitsfirmen ist "kündigen" eine der meist durchgeführten 
Routinen.
Kündigungsschutzklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn die ZA-Firma 
einen echten Fehler gemacht hat. Z.b. zu späte Zustellung der Kündigung 
(Kenne einen Fall da haben die  um 2 Tage zu spät in der "Probezeit" 
gekündigt.
Die ZA-Firmen sind halt eindeutig im Vorteil, die wissen schon 
frühzeitig wenn sie wie ihre Leute vor der Tür stehen haben.
Da kann man bei "Arbeits"-Mangel bei so einer Firma kaum auf 
"weiterbeschäftigung" klagen. Die ZA-Firmen versuchen zum "Schein" den 
"Leiher ohne Verwendung" bei div. Firmen vorzustellen. Ab der Leiher 
past oder nicht ist nicht wichtig. Kommt dadurch kein Anschlußverwendung 
zustande können die rechtlich einwandfrei kündigen. Und dreist oft auch 
noch das Gehalt für die Tage ohne Einsatz steichen.
Da finden die schon noch gründe dafür!

M.M.
Klagen gegen die ZA kann man.
Mehr als ein paar Euro`s mehr kommen dabei ned raus!

von Böser Onkel (Gast)


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Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird
man sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt
einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf
den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig
schädigen, wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die
Kontaktdaten des Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber
austauschen.
Es spielt keine Rolle, ob das legal ist oder nicht.
Die Wirtschaft macht ja hin und wieder Schlagzeilen, wie die
die Gesetze ernst nehmen.
Gelegenheiten sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen.
Muss jeder selbst selbst wissen ob man weiter in dieser sozialen
Planwirtschaft Karriere machen will oder nicht.

von Motzkopp (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Vorsicht mit Kündigungsklagen. Selbst wenn man gewinnt wird man
> sehr wahrscheinlich nicht weiter beschäftigt, sondern bekommt
> einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Das kann sich zwar auf
> den ersten Blick lohnen, kann aber den eigenen Ruf nachhaltig schädigen,
> wenn Arbeitgeber und die Möglichkeit ist über die Kontaktdaten des
> Arbeitszeugnisse ja vorhanden, sich darüber austauschen. Es spielt keine
> Rolle, ob das legal ist oder nicht. Die Wirtschaft macht ja hin und
> wieder Schlagzeilen, wie die die Gesetze ernst nehmen. Gelegenheiten
> sind im Geschäftsmodell halt inbegriffen.  Muss jeder selbst selbst
> wissen ob man weiter in dieser sozialen Planwirtschaft Karriere machen
> will oder nicht.

Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute 
Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei 
Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ? Was fürn Bewerber muss 
das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ? Im Zweifel 
schmeißt man die Bewerbung im Müll und Basta, macht aber unendgeldlich 
keine Stasi-Aktionen. Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines 
Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen. Meinste da gibt 
irgendeiner im Unternehmen ein offizielles Go für so eine Aktion?
Das einzige Szenario, das ich mir dafür vorstellen kann, ist, dass sich 
zufällig zwei Personaler sehr gut kennen. Aber was soll an einer 
Kündigungsklage schlimm sein? Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung 
klagt jeder und das ist absolut akzeptiert.

von Claus W. (Gast)


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Ich will es in Stichpunkte trennen.

- Aus Sicht des Finanzamtes wäre Weiterbeschäftigung ertragreicher, 
deshalb könnte ein "konsistenter" staatlicher Sektor das unterstützen.
- Ein Gerichtsverfahren beim Arbeitsgericht beginnt mit einer 
Güteverhandlung, die kostenlos für den Arbeitnehmer ist wenn er keinen 
eigenen Rechtsanwalt hat. Für oder gegen ein kostenpflichtiges Verfahren 
kann er sich nach der Güteverhandlung entscheiden. Bei dieser 
Güterverhandlung ergeben sich Hinweise, ob ein Prozess erfolgreich wäre.
- ifo-Geschäftsklimaindex und Arbeitsmarktbarometer, auch 
Einkaufsmanagerindex, zeigen den vergangenen September als schlechtesten 
Monat im 7-jährigen Konjunkturzyklus. Zwar bessert es sich langsam, aber 
in einem Jahr wäre es sicher noch besser mit einem "echten" Vertrag.

von Böser Onkel (Gast)


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Motzkopp schrieb:
> Wie soll man sich das vorstellen,

Motzkopp schrieb:
> Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei
> Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ?

Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch
das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben.
Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich
dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis
geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber
und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments
zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen.
Personaler sind nämlich nicht blöd.
Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter
geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung
unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall.

Motzkopp schrieb:
> dabei ne Anzeige ?

Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine 
OIrdnungswidrigkeit sein.

Motzkopp schrieb:
> Was fürn Bewerber muss
> das sein, das man ein persönliches Risiko dafür eingeht ?

Einer der sein Geld wert ist. Also dürfte Risikominimierung
einem Unternehmen heilig sein.

Motzkopp schrieb:
> Und wie leicht wäre es damit den Ruf eines
> Unternehmens damit zu ruinieren sollte das rauskommen.

Es hat schon andere Skandale gegeben. Z.B. hat VW trotz Abgasskandal
seine letzten Absatzrekorde gebrochen (legal).
Kartellverstöße, Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und
andere Geschichten. Je größer der Laden, umso leichter wird verstoßen.

Motzkopp schrieb:
> Aber was soll an einer Kündigungsklage schlimm sein?

Das du Ärger machst und die Integrität des Unternehmens angreifst.
Firmen gehen nämlich nicht so gern vor Gericht, denn die
Rechtssprechung kann auch mal anders ausfallen.

> Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung
> klagt jeder und das ist absolut akzeptiert.

Das sieht jedes Unternehmen anders. Da will man Leute, die keinen
Ärger machen. Abhängige Beschäftigung ist nämlich viel weittragender,
als die meisten glauben. Erst mit der Verjährung ist eine Beschäftigung
endgültig. Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel
einbilden und schönreden.

von Claude (Gast)


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Eine Abfindung wäre mir zu wenig.
Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.
Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt 
schwierig.
Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich.

von Kastanie (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Aber man kann sich in der persönlichen Meinungsbildung viel
> einbilden und schönreden.

Bei dir, mein lieber Michael, heißt das schlechtreden. Nicht 
schönreden!
Optimismus hast du noch nie im letzten Jahrzehnt verbreitet, EGAL UNTER 
WELCHEM DEINER NICKS.

So kann man schlichtweg keine Arbeit finden, wenn man im Vorfeld nur 
böse Machenschaften der unmenschlichen Arbeitgeber zu wissen glaubt und 
grundsätzlich alle Firmen, Vorgesetzten, Frauen, Entscheidungsträger als 
des Satans Brut verunglimpft.

Wer der Gesellschaft keine Chance gibt, der bekommt selbst auch keine.

cheers,
dein Coach!

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Claude schrieb:
> Eine Abfindung wäre mir zu wenig.
> Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.

Klar ist es dir zu wenig, weil Du es nicht durchgerechnet hast. Oder 
hast durchrechnen lassen. Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei 
betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen 
worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen.

> Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt
> schwierig.

Nein, nicht unbedingt.

> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! - 
Sehr schlechtes Ziel.

> Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Die kann auch keinen abgebauten Arbeitsplatz auferstehen lassen.

Dein erster Schritt sollte der zum Arbeitsamt sein, sofort. Die können 
dir schon mal vorrechnen, was du von der Arbeitslosenhilfe zu erwarten 
hast.

Und die nehmen Dich auch in die Jobvermittlung aus. Schau Dich um, was 
es sonst noch an Firmen im Umkreis gibt. Dann schauen welche Frist dort 
für die Kündigungsschutzklage hast und innerhalb dieser Frist bei dem 
Ex-AG einen Termin machen. Dort die noch nicht abgeschickte 
Kündigungsschutzklage als Druckmittel verwenden um eine 
aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Am besten Druck kannst Du 
machen wenn du einen 'Plan B' vorbereitet hast,
also neue Berufsperspektive. Spontan fällt mir die Gesundheitsbranche 
ein,
die sucht überall. Die nötige Quali kann jeder erreichen, der nicht 
völlig kaputt ist (um es mal salopp auszudrücken). IMHO sollten 
Ausbildungskurse öfters starten, einfach mal bei den Rettungsdiensten 
schlau machen, bspw 
https://www.asb.de/unsere-angebote/asb-rettungsdienst-katastrophenschutz/notfallausbildung/rettungssanitaeter

von Claude (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
> Weiterbeschäftigung bei einer Firma, die Dich bereits gefeuert hat?! -
> Sehr schlechtes Ziel.


Das "Problem" ist, dass ich ein gutes Gehalt habe, welches ich bei einer
Neueinstellung nicht mehr bekommen würde.
Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein.
Das habe ich bereits durch mehrere Vorstellungsgespräche erfahren müssen 
:-(
Bei einer Weiterbeschäftigung habe ich im Alltag sowieso nichts mit 
meiner Zeitarbeitsfirma zu tun, deswegen ist das sekundär.
Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und 
ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter). Deswegen spiele 
ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Claude schrieb:


> Die Firmen stellen lieber billige Anfänger ein.


> Ich habe noch keine Kündigung. Mein Projekt läuft nur demnächst aus und
> ich habe einen neuen unfähigen Vertriebler(Zuhälter).


> Deswegen spiele
> ich schon mal in Gedanken das "worst case Szenario " durch.
Gedankenspiel? - Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst.

Die Antwort bleibt nach Publizierung dieser nicht unwichtigen Details 
gleich.
Von einem toten Pferd sollte man absteigen - angepasst auf deinen Fall 
->
"Sobald der Gaul auf dem man sitzt gestorben ist, sollte man sich einen 
neuen suchen".
Und wenn man dabei nicht genauso überbezahlt wird wie bisher, dann ist 
das eben Pech, tot ist tot.

von Claude (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Ich sag 'Forumsverarsche' zu dem was du hier abziehst.

Du scheinst sehr, sehr einfach strukturiert zu sein.
Hast du noch andere Probleme ?
Mein Mitleid hast du schon mal.

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei
> betriebsbedingten Kündigungen oder Auflösungsvertragen die geschlossen
> worden um einer betriebsbedigten Kündigung zuvorzukommen.

sorry das stimmt nicht, mir ist das passiert.

40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren!
Ich wurde gesperrt weil ich nicht klagte! Erst nach meinem Widerspruch 
mit Hinweis auf die verlorenen Arbeitsgerichtprozesse der Kollegen wurde 
die Sperre aufgehoben!

von motzkopp (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Wenn die Bewerbung auf dem Tisch liegt, hat ein Arbeitgeber auch
> das Arbeitszeugnis und das hast du freiwillig heraus gegeben.
> Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich
> dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren. Ohne Zeugnis
> geht das natürlich nicht. Das Zeugnis schickst du an den Urheber
> und bittest im Geiste der Kooperation die Authentiteät des Dokuments
> zu bestätigen und unverständliche Passagen verständlich zu machen.
> Personaler sind nämlich nicht blöd.
> Was glaubt ihr warum Personalakten noch ein paar Jahre weiter
> geführt werden? Normalerweise müsste der Inhalt nach der Kündigung
> unverzüglich vernichtet werden, aber das Gegenteil ist der Fall.
>
> Mit welcher Beschuldigung? Ein Verstoß wird kaum mehr als eine
> OIrdnungswidrigkeit sein.
>

Nochmal: Welches Interesse sollte der Ex-Arbeitsgeber haben noch 
irgendwelche Infos rauszugeben ? Was hat er davon, ausser Arbeit und das 
Risiko einer Datenschutz und Schadenersatzklage ? Hmm ? Könnte ja 
theoretisch jeder anrufen und behaupten er sei Personaler und dann den 
Personaler ans Messer liefern.
Das Arbeitszeugnis ist die Aussage des Ex-Unternehmens über Dich, das 
wars. Eine andere Aussage, als da drin steht, ist nochmal sehr 
gefährlich für den Personaler, dann war das Zeugniss schon falsch.

> Damit kann dir jeder Jurist unterstellen, dsss du vollumpfänglich
> dem Arbeitgeber erlaubst, über dich zu recherchieren

So ein QUARK ! Google mal über den Sachverhalt.

von motzkopp (Gast)


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Claude schrieb:
> Eine Abfindung wäre mir zu wenig.
> Die rentiert sich wegen der Sperre vom Arbeitsamt, Steuer etc. nicht.
> Außerdem bin ich 49 und in dem Alter wird es auf dem Arbeitsmarkt
> schwierig.
> Ziel für mich ist auf jeden Fall die Weiterbeschäftigung.
> Eine Rechtschutzversicherung habe ich.

Weitverbreitetes Missverständniss: Man klagt IMMER auf 
Weiterbeschäftigung. Man kann gar nicht auf ne Abfindung klagen. Nur was 
dabei rauskommt, das kann entweder Weiterbeschäftigung oder Abfindung 
sein.

von Claude (Gast)


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Nach den Aussagen des Anwalts ist eine Kündigung wegen fehlendem 
Anschlussauftrag nicht so einfach möglich :-)
Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das es kein Werbesprech ist.




"Oftmals werden Zeitarbeiter gekündigt, weil ein fehlender 
Anschlussauftrag nicht zustande kommt. Wird unter anderem eine Kündigung 
aus betrieblichen Gründen ausgesprochen, so darf als Grund ein fehlender 
Anschlussauftrag nicht angegeben werden. Sollte das dennoch der Fall 
sein, gilt die Kündigung als unwirksam. Ein Zeitarbeiter sollte daher 
auf jeden Fall seine Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen 
und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einreichen"


https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/

von Böser Onkel (Gast)


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Claude schrieb:
> 
https://kuendigungsschutzklage-rechtsanwalt.de/kuendigungsschutzklage-zeitarbeit/

Bei DEM Anwalt wäre ich vorsichtig.
Diese offensichtliche Marketingmasche verspricht mehr als der
Anwalt halten oder erstreiten kann.
Auch wird mit keinem Wort erwähnt, wie in der ersten Instanz die 
Kostenverteilung, gerade beim Arbeitsgericht, zu erwarten ist,
mal von den Erfolgsaussichten, für die der Anwalt nämlich nicht
die Birne hin hält, aussieht.

Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber
was grundsätzlich schief gegangen sein. Ein Anwalt hätte da
warnen müssen. Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.

Eine Rechtschutzversicherung kann zwar hilfreich sein, aber
das ist bei der Vielzahl der Angebote der Versicherer zu prüfen,
ob die schon bei der Beratung eintritt. Beratung und außergericht-
licher Vergleich machen Versicherungen teuer.

Gewöhnlich gilt für einen Fall ein Anwalt, egal ob der gut ist und
was der einen erzählt. Das kann reichen, muss aber nicht.
Eine bessere Auswahl wäre hilfreich. Die Gefahr da auf die Nase
zu fallen ist gegeben und nicht zu unterschätzen.

Wer sowieso gekündigt wurde, muss sich erst mal unverzüglich
Arbeitslos melden und kann einen Beratungsschein vom Gericht
bekommen um sich pro Schein in einem Fall von einem Anwalt beraten
zu lassen. Das Timeing ist da etwas kritisch, weil man vom Amt
einen Schein fürs Gericht braucht. Der Bescheid baucht halt Zeit
und das bei einer drei Wochen-Frist vom Arbeitsgericht.
Wert des Beratungsscheins beträgt etwa 100 Euro,
Eigenanteil 10-15 Euro, was in der Summer weniger ist, als das,
was Anwälte als Mindesthonorar (ca. 190 Euro) fordern dürfen.
Ist also für den Anwalt nicht gleichwertig.
Bei Prozesskostenhilfe, also ohne Rechtsschutzversicherung, kann
man zwar bei entspechenden geringen Einkünften auch einen Antrag
stellen, aber in der 1.Instanz zahlt jede Partei seinen Anwalt
erst mal selber. Am Arbeitsgericht ist das eben etwas anders als beim
Amtsgericht oder Landgericht.

Anwälte wollen Geld verdienen, die durch Vergütungsgesetze gedeckelt
sind. Trotzdem kann jeder Anwalt seinen Mandanten dahin gehend
manipulieren, dass der Fall schön viel Geld in die Anwaltskasse spült.
Eine Rechtschutzversicherung für die Prozesskosten wäre sinnvoll.
Wer glaubt, jetzt schnell noch vorher eine Versicherung abschließen
zu können, sollte bedenken, dass eine Karanzzeit diesem Streben
Grenzen setzt.
Man kann auch in eine Gewerkschaft eintreten und bekommt von seiner
Geschäftsstelle Rechtsschutz, der aber duch die hohen Mitgliedsbeiträge
teuer ausfällt und auf den Geschäftsstellensekretär beschränkt ist.
Ob eine Karenzzeit wirkt, würde ich mal annehmen, bin aber nicht sicher.
Freie Wahl des Anwalts ist da nicht drin. Die Gefahr ist also gegeben,
dass man da an einen Versager oder einen echten Könner gerät, was man 
vorher nicht sicher weiss. Bei freien Anwälten ist die Gefahr auch
nicht ohne.

von Marx W. (Gast)


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Motzkopp schrieb:
> Das Arbeitgeber miteinander telefonieren halte ich für absolute
> Gerüchte. Wie soll man sich das vorstellen, Personalerin X ruft bei
> Personalerin Y an und riskiert dabei ne Anzeige ?

Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch 
innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen 
Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu 
bekommen um den Externen Bewerber madig zu machen!
Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben 
soll.
Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an.
So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat. 
Der hat nachgefragt und bekam  zur Antwort, dass man bei seiner 
damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer) 
erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was 
dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam.
Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der 
Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist 
zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht 
bekommen.

von Motzkopp (Gast)


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Marx W. schrieb:
>
> Die Personalerin ned, aber wenn es um einen Job geht bei denen es auch
> innerbetreibliche Interessenten gibt, kann einer der internen
> Konkurrenten schon mal bei der aktuellen Firma anrufen um Material zu
> bekommen um den Externen Bewerber madig zu

Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen 
Bewerbers wissen ?


> Oder der Entscheider hat schon einen der "unbedingt" die Stelle haben
> soll.
> Da ruft so einer auch bei der aktuellen Firma an.
> So ging` s einen Kollegen der sich bei einer Firma (ÖD) beworben hat.
> Der hat nachgefragt und bekam  zur Antwort, dass man bei seiner
> damaligen aktuellen Firma (zugleich war diese auch Auftragnehmer)
> erkundigt hätte und man dadurch "ja ganz neue Sachen gehört hätte", was
> dazu führte, dass er die Stelle nicht bekam.

Nein sorry, das ist ein bisschen unglaubwürdig. Wenn man sich wirklich 
erkundigt hätte, würde man dies nie zugeben. Da liefern sich nämlich 
zwei Leute ans Messer, nämlich der der Auskunft erteilt hat und der, der 
sich die Auskunft geholt hat. Das auch noch als Grund dafür das man die 
Stelle nicht bekommen hat ist Reif für ne Schadenersatzklage.


> Od da der alte Chef seinen MA madig machte, der Entscheider auf der
> Seite des ÖD geflunkert hat, oder beide gemeinsame Sache machten ist
> zwar unklar geblieben. Aber die Stelle hat mein Ex-Kollege nicht
> bekommen.

Irgendwelchen skurrilen Einzelfälle gibts immer, aber das scheint mir so 
eine nebulöse Hören-Sagen Story zu sein.

von Kastanie (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber
> was grundsätzlich schief gegangen sein.

90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut.

Böser Onkel schrieb:
> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.

Eben. Die 10% können durchaus selbstverschuldet eine Kündigung erhalten 
haben.


Lieber Michael S. (technicans),
ich merke schon: auch Anwälte, Richter und der gesamte Rechtsapparat 
sind auch nicht deine Freunde. Trotz - oder gerade wegen deiner 
Rechtsschutzversicherung. Wer bezahlt die eigentlich?

Welche Menschengruppe findest du denn noch halbwegs akzeptabel und 
könntest dir ein zufriedenes und harmonisches Leben unter diesen 
vorstellen?

Es fallen ja schon weg:
Arbeitgeber, Personaler, Vorgesetzte, Frauen, Arbeiter (als die dummen 
Menschen, die arbeiten obwohl Arbeit per se nur bedingungsfeindlich 
-sorry- verrichtet werden kann) und nun auch noch Vertreter der 
juristischen Sparte.

Gibt es noch Hoffnung?

cheers,
dein Coach

von Joachim B. (jar)


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Kastanie schrieb:
> Böser Onkel schrieb:
>> Wenn 40 Prozesse von 400 verloren gingen, dann muss da aber
>> was grundsätzlich schief gegangen sein.
>
> 90% Erfolgsaussicht ist m.E. extrem gut.
>
> Böser Onkel schrieb:
>> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.

ihr sollten am Leseverständnis arbeiten,

von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben 
verloren!
Joachim B. schrieb:
> 40 von 400 Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht geklagt und verloren!

wo ist da 90% Erfolgsaussicht? (aus den 360 die nicht geklagt haben kann 
man das kaum ableiten, aber Lotto geht ja ähnlich)

also wenn einer 6 Richtige beim Lotto hat sind die Erfolgsaussichten der 
anderen extrem gut? >99,999%?

ich muss wohl auch an meinem Verständnis arbeiten.

Böser Onkel schrieb:
> Wir kennen leider keine Details zu diesen Fällen.

Ich wüsste ja mehr, aber es hat nach 32 Jahren keinen Sinn mehr.

Ja es ist damals(fast) ALLES suboptimal gelaufen, ist aber trotzdem 
Realität.

Für diesen TO sehe ich Land sowie einige hier schon angemerkt hatten, er 
muss sich halt selber optimal vorbereiten und sollte nicht nur Anwälten 
vertrauen.

: Bearbeitet durch User
von Kastanie (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> ihr sollten am Leseverständnis arbeiten,
>
> von 400 Kollegen haben 40 geklagt und die die geklagt haben haben
> verloren!
> Joachim B. schrieb:

Ich gebe zu, dass ich den Link nicht mal geöffnet habe, sondern nur auf 
das was Böser Onkel (ehemals Dr. Who, ehemals Cerberus, ehemals Michael 
S. (technicans)) geschrieben hat reagiert habe.
Und diese Interpretation war halt haarsträubend - so wie fast alles was 
er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert.

von Böser Onkel (Gast)


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Kastanie schrieb:
> so wie fast alles was
> er seit Jahren unter verschiedenen Nicks runterleiert.

Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte?

von Percy N. (vox_bovi)


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Böser Onkel schrieb:

> was Anwälte als Mindesthonorar (ca. 190 Euro) fordern dürfen.

Blödsinn!

Lies das lieber (noch?) mal nach.

von Kastanie (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Du hältst dich wohl für was Besseres, du alte Schallplatte?

Ach Michi,

definiere erstmal "was Besseres".
Um bei der Metapher der "Schallplatte" zu bleiben: Ich bleibe wenigstens 
meinem Label treu. Denn ich sehe für mich keinen Grund das zu ändern. 
Warum auch. Meine Meinung bleibt gleich. Die deine doch erwiesenermaßen 
erst recht?

Willst du uns nicht endlich einmal verraten, was du mit den Epochen 
unter verschiedenem Namen bezwecken willst?

Vielleicht ist das ja verblüffend verständlich und ich moniere das zu 
unrecht hin und wieder?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Motzkopp schrieb:
> Woher soll den der interne Bewerber den Namen und die Firma des externen
> Bewerbers wissen ?

Betriebsfunk,oder
der Bewerber war beim VG und wurde im Betrieb
"rumgeführt".
Da wird schon so manches dann offengelegt!

von Berufsberater (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....]
> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten
> Kündigung zuvorzukommen.

Doch, machen sie.

von Joachim B. (jar)


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Berufsberater schrieb:
> Doch, machen sie.

schrieb ich schon, ja sie sperren trotzdem!

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Berufsberater schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....]
>> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten
>> Kündigung zuvorzukommen.
>
> Doch, machen sie.

Ist aber nicht rechtens, siehe Urteil BSG l vom 2.5.2012, B 11 AL 6/11 R


http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2012&nr=12574&pos=6&anz=79

Dort das Urteil für Denkfaule erklärt: 
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Die Sperrzeitgilt nicht wenn für den Aufhebungsvertrag wichtige Gründe 
geltend gemacht werden, hier die angekündigte betriebsbedingte 
Kündigung.

Das das immer noch geltendes Recht ist, hab ich mir vom Arbeitsamt vor 
wenigen Wochen bestätigen lassen.

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Berufsberater schrieb:
>> Berufsrevolutionär schrieb:
>>> Das Arbeitsamt sperrt auch nicht bei [....]
>>> Auflösungsvertragen die geschlossen worden um einer betriebsbedigten
>>> Kündigung zuvorzukommen.
>>
>> Doch, machen sie.
>
> Ist aber nicht rechtens

weiss ich doch, ich wehrte mich dagegen schon vor 32 Jahren erfolgreich, 
aber es dauerte bis mein Widerspruch geprüft wurde und das ausstehende 
Geld nach kam, 3 Monate können lang werden. (ohne Rücklagen noch länger, 
blieb mir erspart wegen meines Ersparten)

Berufsrevolutionär schrieb:
> das Urteil

2012 ist aber verdammt spät gekommen, dabei waren sie offensichtlich 
schon 1998 auf dem Holzweg.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Dort das Urteil für Denkfaule erklärt:
> 
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/
> Na, das juckt aber die Agentur für A. ned viel, die halten sich an ihre GA!

> Die Sperrzeitgilt nicht wenn für den Aufhebungsvertrag wichtige Gründe
> geltend gemacht werden, hier die angekündigte betriebsbedingte
> Kündigung.Ähh, man ist doch nicht "arbeitslos", nur weil die Kündigung 
"angedroht" wird!

>
> Das das immer noch geltendes Recht ist, hab ich mir vom Arbeitsamt vor
> wenigen Wochen bestätigen lassen.

Welches Amt war das?
Haste das echt schriftlich vorliegen?
Wenn ja, kannste ja das Schreiben posten! Wäre echt ned von dir.

von Thomas (Gast)


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Ich habe gewonnen  vor dem Arbeitsgericht ulm.
Habe mich auf einen Vergleich eingelassen!!
Aber jetzt nach fast zwei Jahren immer noch Probleme mit der Firma weil 
sie sauer sind.Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht 
als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht und das 
Antworten selbst von derDeutschen Rentenversicherung nicht zu 
beeindruckt als Absender.
Wie kann man etwas tun wenn man danach weiter geschädigt wird?

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas schrieb:
> Wie kann man etwas tun wenn man danach weiter geschädigt wird?

Klagen.

Kostet aber.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Thomas schrieb:
> Sie lassen sich extrem Zeit mit Ihrer Auskunftspflicht
> als letzter Arbeitgeber was Gehaltsbescheinigung angeht

Für Dinge wo die eine Mitwirkungspflicht haben, dieser aber nicht 
nachkommen, ist der erste Schritt immer "eine angemessene Frist" 
verbindlich setzen. Damit hat man dann einen Verbindlichen Zeitpunkt an 
dem sich der Ex-AG definitiv im Verzug befindet was weitere Dinge 
einfacher macht. DAs geht auch noch ganz einfach und günstig ohne Anwalt 
und sollte daher in solchen Fällen immer der erste Schritt sein.

Das ganze natürlich in einer Form wo der tatsächliche Zugang im 
Bedarfsfall glaubhaft vor GEricht behauptet werden kann. Als praktisch 
unanfechtbar gilt dabei nur die Zustellung durch Gerichtsvollzieher. In 
den allermeisten Fällen ist aber ein vor Zeugen eingpacktes Einschreiben 
oder Fax mit qualifizierten Sendebericht ausreichend. Mit kleinem 
Restrisiko.
(Meist reicht das bei "einigermaßen rechtskundigen" Gegenüber schon da 
der dann weiß das es ab dann im Zweifelsfall zu Schadensersatzzahlungen 
kommen könnte)

Bei Dingen wie übler NAchrede könnte man auch zuerst Abmahnen. Das sind 
aber Dinge wo man besser direkt mit einem FAchanwalt spricht.

Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes 
schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird 
bleibt dann am Ende nur die Klage (Wo die nachweisbar gesetzte und 
verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist).

Gruß
Carsten

von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:
> Wenn aber trotz Fristsetzung keine Reaktion kommt oder anderes
> schädigendes Verhalten trotz z.B. Abmahnung nicht Unterlassen wird
> bleibt dann am Ende nur die Klage

Darauf läuft es hinaus.

> (Wo die nachweisbar gesetzte und
> verstrichene Frist dann nicht ganz unwichtig ist).

Wofür? Die Zustellung der Klage begründet auch Verzug und eine 
Kostenüberwälzung findet nicht statt.

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Klagen.

Kannst ja nicht sagen Dein Clanchef wäre nicht amüsiert darüber.

von Ahmet (Gast)


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Moin,
Vielleicht hat jemand solche eine Situation gehabt.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der durch Zeitarbeitsfirma 
geht, und die Probezeit ist schon vorbei.
Wegen die Abmeldung von der Kundenfirma, hat mir die Zeitarbeitsfirma 
eine Kündigung geschickt.
Wieß jemand bitte ob eine Klage bringt was?
Ich bin in der Firma jetzt für 10 Monate.
V. G

von Holger (Gast)


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Ahmet schrieb:
> Wieß jemand bitte ob eine Klage bringt was?

Was erriechen denn du willst?

von Ahmet (Gast)


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Entweder wieder zur Arbeit.
Oder Abfindung.
Weil das Kündigung nicht rechtfertigt war

von Wühlhase (Gast)


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Anwalt fragen, gegebenenfalls ausprobieren.

von Echter Hase (Gast)


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Hmm schön mollig. So ist fein!

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